1942 / 304 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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E““

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 24.

Dezember 1942.

S. 4

Kinder: 1. Christian Friedrich Justus Hellwig, geboren am 17. Juli 1825, 2. Marie Christine Louise Hellwig, ge⸗ boren am 4. April 1829, 3. Heinrich Christoph Friedrich Hellwig, geboren am 11. Januar 1833, 1. Hanne Sophie Eharlotte Hellwig, geboren am 16. Mai 1844, 5. Christine Charlotte Hellwig, geboren am 10. November 1845, sämt⸗ lich geboren in Offensen. B. Die Groß⸗ eltern mütterlicherseits Lübke Meenen Aden aus Nortmoor und Voike (Foike) geb. Gerdes, geboren am 4. April 1798 in Holtrop, hatten außer der Mutter der Erblasserin noch folgende Kinder: 1. Nanke Aden, geboren am 21. April 1824 in Holtrop, 2. Menne Aden, ge⸗ boren am 3. August 1829 in Nortmopr. Ueber die Abkömmlinge dieser Ge⸗ schwister der Eltern der Erblasserin ist nichts ermittelt worden. Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn nicht dem Nachlaßgericht binnen drei Monaten nach dem Ablauf der Anmeldungsfrist nachgewiesen wird, daß das Erbrecht besteht oder g- es gegen den Fiskus im Wege der Klage geltend gemacht ist. Bremen, den 14. Dezember 1942. Das Amtsgericht.

[37644]

F 53/1942. Das Amtsgericht Bremen hat am 16. Dezember 1942 auf Antrag des Monteurs Wilhelm Lehmensick, Bremen, Ingelheimer 48, fol⸗ gendes Ausschlußurteil erlassen: Das auf den Namen des Antragstellers lau⸗ tende und gegenwärtig ein Guthaben von 553,27 Kℳ nachweisende Einlege⸗ buch Nr. 735 635 der Sparkasse in Bremen wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung des Antragstellers in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Aufgebot. vSõ 5/42. Durch Ausschlußurteil vom 15. Dezember 1942 ist das Sparkassen⸗ buch der Kreissparkasse in Sie burg Nr. 51 763 über 460,67 für kraft⸗ los erklärt worden. . Amtsgericht Siegburg 2.

[37503] Durch Ausschlußurteil vom 18. De⸗

zember 1942 ist der Grundschuldbrief vom 21. August 1922 über die zum 8 der Stadt Dömitz Blatt 91 in Abt. III zu Fol. 17 für Frau Frieda Strempel in Hamburg eingetragene Grundschuld von 10 000 KN. für kraft⸗ los erklärt worden.

Festung Dömitz, 18. Dezember 1942.

Amtsgericht.

8

Grundbuch

11““

37504]

Ueber die von Band 32 Blatt 281 des Grundbuchs für Löbtau Abt. III Nr. 65 nach Band 69 Blatt 2539 Abt. III Nr. 2 umgeschriebene, von dem Kaufmann Chaim Tennenbaum gen. Schwarz auf das Deutsche Reich übergegangene Grundschuld von 10 000 Eℳ ist ein neuer Brief erteilt worden. Damit ist der bisherige Brief kraftlos geworden. Löbtau 2539/12. Amtsgericht Dresden, Abt. II,

den 2. Dezember 1942.

7511] Durch Ausschlußurteil hiesigen Ge⸗ vichts vom 18. Dezember 1942 ist der Braunschweigische Hypothekenbrief vom 20. April 1904 über eine im Grundbuche von Braunlage Band II Blatt 120 in der dritten Abteilung unter Nr. 3 zugunsten der Witwe des Fabrikbesitzers Karl Lohoff, Minna geb. Gropp, in Merseburg eingetra⸗ genen Aufwertungshypothek von 2500 Goldmark für kraftlos erklärt.

Walkenried, den 18. Dezember 1942.

Das Amtsgericht.

187645]

1 F 13/42. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neuß vom 18. 12. 1942 wird der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Rosellen Blatt 891 in Abt. III eingetragene Aufwertungs⸗ hynothek von 2493,66 G. ℳ, lautend auf den Namen Wilhelm Vossen, Rentner in Düsseldorf⸗Niederkassel, für kraft⸗ los erklärt. 8

Neuß, den 18. Dezember 1942.

Amtsgericht.

[37506] Bekanntmachung.

3 F 2/42. Durch Ausschlußurteil vom 9. 12. 1942 ist der im Grundbuch von Arenberg Band 12 Bl. 285 a zu den Grundstücken lfd. Nr. 2, 3, 4, 5 als Eigentümer eingetragene Pfarrer Johann Baptist Kraus mit sems Rechten auf diese Grundstücke ausge⸗ schlossen worden.

Koblenz⸗Ehrenbreitstein, den 9. De⸗ zember 1942. 3

Das Amtsgericht.

[37641] .

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. Dezember 1942 ist der verschollene Platzmeister Heinri Vonau, geboren am 18. November 1899 in Duliby, Kreis Stryj, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, polnischer Staats⸗ Sür. cett für tot erklärt. 456 II.

Berlin, den 15. Dezember 1942. Das Amtsgericht Berlin.

[97642] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. Dezember 1942 ist der Tod des Töpfergesellen, Schützen Max (rnst Rottluff, geboren am 7. Oktober

1910 zu gir- Fin. zuletzt wohnhaft in Berlin NW 87, Huttenstr. 67, fest⸗ gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 5. Juni 1940. 456 II. 202. 42. Berlin, den 18. Dezember 1912. Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche b Zustellungen

[37650] Ladung. e Die Ehefrau Alma Minna Helene Ula geb. Ovens, Hamburg, Eichholz Nr. 17 III, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffsheizer Fuse Ula, zuletzt Hamburg, jetzt unbekannten Aufent⸗ alts, auf Scheidung der Ehe. Verhand⸗ ungstermin: 25. Februar 1943, vorm. 9 ³¾ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15 a.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[37651] Oeffentliche Zustellung.

1 R 215/42. Callo, Alexander, Di⸗ plomingenieur in Nürnberg, Schmausen⸗ buckstraße 76, klagt durch seinen Prozeß⸗ bevollmächtigten, Rechtsanwalt Strobel in Nürnberg, gegen seine Ehefrau Marie Callo, geb. Anninos, derzeit unbekannten Lufenthalts. auf Eheschei⸗ dung mit dem Antrag zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus dem Verschulden der Beklagten und gemäß § 55 des Ehegesetzes geschieden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen erhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg⸗ Fürth auf Donnerstag, den 11. März 1943, vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal 273 des Gerichtsgebäudes an der Fürther Straße in Nürnberg, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Ver⸗ tretung zu bestellen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Nüruberg, den 19. Dezember 1942.

Geschäftsstelle des Landgerichts 8 Nürnberg⸗Fürth.

[37652] Oeffentliche Zustellung.

2 R 279/42. Die Ehefrau Edeltraude iechactzek geb. Heß, wohnhaft in arbutowitz Nr. 55, Post Skotschau,

O. S., Klägerin, vertreten durch den

Rechtsanwalt Dr. Arthur IJirasek in

Teschen, O. S., klagt gegen ihren Ehe⸗

mann Karl Piechaczek, ehem. Beamten,

zuletzt in Krenau, Oberschl., wohnhaft, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, auf Ehescheidung aus dem Ver⸗ schulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor die

1. Zivilkammer des Landgerichts Teschen

auf den 22. Februar 1943, 9 Uhr,

Zimmer Nr. 133, mit der Aufforderung,

sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗

gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Teschen, den 17, Dezember 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[37653] Oeffentliche Zustellung.

2 R 139/42. Der Schlosser Wilhelm Speck aus Golleschau Nr. 229, O. S., zur Zeit in Preiskretscham, Gleiwitzer Straße Nr. 7, rüger. vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Anton⸗Schnee⸗ weiß in Teschen, O. S., klagt gegen seine Ehefrau Rosalie Speck, geb. Strus, in Potoki Krzeczkowa bei⸗ Przemysl, Galizien, zur Zeit unbekann⸗ ten Aufenthalts, Beklagte, auf Schei⸗ dung der Ehe gemäß § 55 Ehegesetz. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Teschen auf den 22. Februar 1943, 9 Uhr, Saal Nr. 133, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt dl Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Teschen, den 18. Dezember 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[37649 Es klagt die am 30. 10. 1938 geborene Helga Borghard gegen den Bergmann Max Marsitz, Früher in Dortmund⸗ Dorstfeld, Fritz⸗Funke⸗Str. 57, wegen Unterhaltsforderung 8 die Zeit vom 30. Oktober bis 31. Dezember 1938 auf Zahlung von 55,— Hℳ. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Kechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Dortmund auf den 16. April 1942, 9 Uhr, Zimmer 78, geladen. Dortmund, den 15. Dezember 1942. Das Amtsgericht.

5. Verluft⸗ u. Fundsachen. [34488] 8

Der Versicherungsschein Nr. 338 983 und Aufwertungsschein Aw 388 988, auf das Leben des Herrn Walter Alfred Gröschner in Bad Sulza lautend, ist abhanden gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier konate von heute ab zur Vevmeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen. Magdeburg, am 16. November 1942.

Magdeburger Lebens⸗Versi rungs⸗Gesellschaft.

[37654 Aufgebot. . 8

Der von der Germania, Unfall⸗ Haftpflicht⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft zu Stettin ausgefertigte Unfall⸗ versi mit Prämien⸗ rückgewähr Nr. 301 381 Rudolf Wilke ist abhanden gekommen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, sich binnen zwei Monaten ab heute bei der unterzeichneten Gesellschaft zu melden, die jetzt den Vertrag verwaltet widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird.

Berlin, den 22. Dezember 1942.

Iduna⸗Germania ir Versicherungs⸗Akt.⸗Ges., erlin SW 68, Charlottenstr. 13.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

Zinsherabsetzungsangebot an die Auzaber der 4 ½ % KRℳ⸗Pfand⸗ briefe Reihe 9 und Erweiterungsaus⸗ Labe des andwirtschaftlichen [37301] Sachsen. Auf Grund des § 4 der Verordnun über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kredit⸗ institute vom 8. Dez. 1941 (RGBl. I Nr. 138) bieten wir hiermit den In⸗ habern unserer

4 ½ % Eℳ⸗Pfandbriefe Reihe 9

und Erweiterungsausgabe (Kenn⸗Nr. 21 016) mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 % an.

Die Inhaber, die statt der Zinsher⸗ absetzung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Stücke mit Zinsscheinen per 2. Januar 1944 sf. und Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 1. März 1943 mit einem Antrag auf Bareinlösung bei uns einzureichen. Die fristgemäß ein⸗ Feeiehtan. Stücke gelten gemäß der

als zum 1. Juli 1943

Kreditvereins

zur Rückzahlung gekündigt und werden zu diesem Termin in bar eingelöst. .

Für diejenigen Stücke, die nicht bis zum 1. März 1943 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Se des Zinsfußes auf 4 % mit vom 1. Juli 1943 ab nach § 1 Abs. 1 der Verordnung als angenommen.

Die Zinssenkung ist gemäß § 5 der Verordnung jedem späteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam.

Mit Rücksicht auf die vorstehende Be⸗ kanntmachung werden die Depotbanken gemäß dem Erlaß des Herrn Reichs⸗ wirtschaftsministers vom 8. Dez. 1941 IV Kred. 19 082/41 ihren ein⸗ Phrahen Depotkunden keine besondere

itteillung über das Angebot zu⸗ kommen lassen.

Dresden, im Dezember 1942.

Der Landwirtschaftliche Kredit⸗

verein Sachsen 8 Süddeutsche Bodencreditbank. München.

Umfassende Uebersicht über bisher erfolgte Kündigungen

bis einschl. 2. Januar 1942.

ur Rückzahlung sind aufgerufen:

Süddeutsche Bodencreditbank, München, sämtliche 5 ½ % (fr. 4 ¼ %) Liquidations⸗Goldpfandbriefe Serie 1 und 2 sowie Zertifikate und Anteil⸗ scheine mit Ratenscheinen, 4 ¼ % (fr. 8 %) Goldpfandbriefe Reihe 2.

Mitteldeutsche Bodenkredit⸗An⸗ stalt, Greiz, sämtliche 5 % (fr. 4 % %), Mobilisierungs⸗Goldpfandbriefe Reihe 1, 5 ½ % (fr. 4 ½ %) Liquidations⸗ Goldpfandbriefe Reihe 2 sowie Zertifi⸗ kate, 4 ½ % (fr. 6 %) Goldpfandbriefe Reihe 1, 4 ¼ (fr. 7 %) Goldpfand⸗ briefe Reihe 1, 4 ½ % (fr. 7 N¹%) Gold⸗ pfandbriefe Reihe 3, 4 ¾6 % (fr. 7 P) Goldpfandbriefe Reihe 4, 4 ½¼ % (fr. 7. %) Goldpfandbriefe Reihe 5, 4 ¼ % (fr. 8 9%%) Goldpfandbriefe Reihe 1, 4 ½¼ % (fr. 8 %) Goldpfandbriefe Reihe 3, 4 ½¼ % (fr. 8 %) Goldpfandbriefe Reihe 6, 4 ½, % (fr. 8 %) Goldpfandbriefe Reihe 141, 4 ½⅛ % (fr. 6 %) Gold⸗Kom⸗ munal⸗Obligationen Reihe 1, 4 % & r. 7 %) Go d⸗Kommunal⸗Obligationen

eihe 1, 4 ½ % (fr. 8 %) Gold⸗Kom⸗ munal⸗Obligationen Reihe 2.

Bayerische Bodencredit⸗Anstalt, Würzburg, sämtliche Goldpfandbriefe sowie Zertifikate und Anteil⸗ mit Ratenscheine.

Deutsche Realkreditbank, Dessau, sämtliche Goldpfandbyiefe.

Die Inhaber von Wertpapieren von vorstehend aufgeführten gekündigten Emissionen werden gebeten, die Stücke

baldmöglichst zur Einlösung einzureichen.

Die Einlösung erfolgt durch Vermitt⸗ lung sämtlicher Banken und Bankge⸗ schäfte sowie 1Se an unseren Fassen in München, Berlin und Greiz. Mit Rücksicht auf die Devisenbestim⸗ mungen empfehlen wir, die gekündigten Stücke bei einer ortsansässigen ank einzureichen. Die Einlösung ist von der Vorlage eines persönlichen Aus⸗ weises mit Lichtbild abhängig. München und⸗Berlin, im Dez. 1942. Süddeutsche Bodencreditbank

[37657]

Schlesische Landschaft. Kündigung. G

Wir bündigen hiermit sämtliche noch

umlaufenden 4 (fr.

und

Isischen Landschaftlichen Goldpfand⸗ briefe 2. Emission, Kenn⸗Nr. 21 047, zur Barzahlung des Nennwertes zum 1. Juli 1943, soweit sie nicht bereits zu

Terminen ausgelost oder ge⸗

kündigt worden sind.

Die Verzinsung endet mit dem 30. Juni 1943. Ver am 1. Juli 1943 fällige Zinsschein wird noch eingelöst. Die gekündigten Pfandbriefe sind mit den Zinsscheinen ab 2. Januar 1944 ff. und den zugehörigen Erneuerungs⸗ scheinen bei einer der nachfolgenden Stellen portofrei einzuliefern:

a) bei der Schlesischen Landschaft⸗ lichen Bank zu Breslau in Breslau 1, Zwingerstraße 22, und ihren Zweigniederlassungen,

b) bei der Generallandschaftskasse in Breslau 5, Schweidnitzer Stadtgraben 17,

c) bei der Wertpapier⸗Abteilung der Reichshauptbank in Berlin und bei sämtlichen Reichsbank⸗ anstalten,

lassungen,

e) bei der Landschaftlichen Bank für Brandenburg (Central⸗ Landschafts⸗Bank) in Berlin W 8, Wilhelmplatz 6, nebst ihren Zweigstellen. ei Einreichung mehrerer Stücke

bitten wir, doppelte Nummernverzeich⸗

nisse (Nummern arithmetisch geordnet) beizufügen.

Die Inhaber gekündigter Pfandbriefe, die die Einlieferung bis zum 1. August 1943 nicht bewirken, werden mit dem Pfandbriefrechte ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den bei der Land⸗ schaft zu verwahrenden Barbetrag ver⸗ wiesen, für den vom 1. Oktober 1943 ab Niederlegungszinsen zum amtlichen Finterlegunssssinsfaß vergütet werden.

Breslau, den 21. Dezember 1942.

Schlesische Generallandschaftsdirektion.

7. Aktien⸗ gesellschaften

[37025]. Deka⸗Textilfarben A.⸗G., München. Bilanz für den 31. Dezember 1941.

Aktiva. R. Maschinen und maschinelle An⸗ lagen: Vortrag. 3 904,— Zugang 9s8,95 72002,05 Abschreibung. —2204,95 Betriebs⸗ u. Geschäftsinventar: Vortrag 1 296,— Abschreibung. 144,—

3 298

1 152 4 450 15 876 261 26 187

Roh⸗, Hilfs⸗ u. Betriebsstoffe. Halbfabrikate Fertigwaren 8 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Lei⸗ stungan.62 Kassabestand einschließlich Post⸗ scheckguthaben .. Andere Bankguthaben.. Verlustvortrag aus 1940 .24 995 65 Gewinn 1941 1 384,09

6 775

8 675

4 395 1 250

23 611 84 709

8 Passiva. Grundkapital.. Verbindlichkeiten aus: Darlehen 23 189,70 Warenlieferun⸗ gen und Lei⸗ stungen.. Sonstige Verbilid⸗ lichkeiten.. 3 504,05

Rechnungsabgrenzung. .

52 500

3 738,—

30 431/ 79

1 777 21

84 709—

Verlust⸗ und ee 2 Se-zene; für 8

die Zeit vom 1. Januar b 31. Dezember 1941.

R 32 100 1 706

848 1 830

Aufwand.

Löhne und Gehälter..

Soziale Abgabeln.

Abschreibungen auf Anlagever⸗ v11ö1X“”“; insen . ... 758 teuern vom Einkommen, Er⸗ trag und Vermögen..

Beiträge an Berufsvertretun⸗ gen. . .

Reingewinn 1941

04 95

2 266 15

434 1 384

40 570

55 09

80

Ertrag. ber cnsiepslicicer Rohüber⸗

u 8. 40 278 Außerordentliche Erträge .

292

52

70 570 80

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. 3

München, den 6. Oktober 1942.

Alois Ziß, Wirtschaftsprüfer.

Aufsichtsrat: Erwin Brackebusch,

Vorsitzer; Erika Koster, Liselotte Habicht.

28

8) Vigen Schle⸗

Der Vorstand. Koster

d) bei der Deutschen Bank in Ber⸗ lin WS, und ihren Zweignieder⸗

[36430].

„Heiser A. G. nsterbur . da⸗ unz zum 30. Juni 1947.

Aktiva. Anlagevermögen: Grundstück mit Geschäfts⸗ und Wohngebäuden:

Stand 1.7.1941 595 000,— Abschr.. 12 000,—

Stand 1.7.1941 7 722,98 Abschr. 2 922,98

güter: Stand 1.7.1941

Zugänge. 2 Abschr..

10 217,16 3 832,—

7252,15 5700,51

1“ Stand 1. 7.1941 939,49

Zugänge. 4 1 970,49

Abschr. 939,49

Beteiligungen.—. Umlaufvexmögen: Waren. Forderungen aus Waren⸗ lieferungen u. Leistungen Anzahlungen .. . . .. Forderungen an Aufsichts⸗ ratsmitglieder... Wechsel.. 1“ Kasse, Reichsbank, Post⸗ vv“ Darlehnsscheine.... Andere Bankguthaben. Posten der Rechnungsab⸗ grenzung .

Passiva. Grundkapital. Rücklagen:

gesetzliche Rücklagen.. andere Rücklagen ... Wertberichtigung auf For⸗ derungen. . . ... Rücklage für Ersatzbe⸗ beschaffung . Rückstellungen f. ungewisse Schulden...... Verbindlichkeiten: Hypotheken.. Anzahlungen .. . .. Verbindlichkeit. aus Wa⸗ lieferungen und Lei⸗

stungen . . . . .. Sonstige Verbindlich⸗ keiteanan 1“ Posten der Rechnungsab⸗ grenzung. .. Gewinn⸗

Reingewinn: vortrag 1940/1941 Reingewinn 1941/1942 116 519,75

1 356,41

Einrichtung (langlebigs:

Bewertungsfreie Anlage⸗

Kurzlebige Wirkschaftẽgüker:

—qq

8 500— 494 478 88

62 86

68 80

161 103 46 596

55 477 2 822 500

8 872 60

145 989 1 589

1 522 141

650 000

65 000 210 000—

18 114,11

6 289 28

52 000—

291 811 26 12 072 78 58 sechs

1

31 057 66 14 724

117 876

1 522 141

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. 7. 1941 bis 30. 6. 1942.

Aufwendungen. Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben . . .. Abschreibungen auf das An

lagevermögen .... ypothekenzinsen. 8 teuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen Beiträge an Berufsvertre⸗ tungen Sonstige Aufwendungen. Außerordentliche Aufwen⸗ 11“ Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage .. Gewinn: Gewinnvortrag 1940/1941 1 356,41 Reingewinn 1941/1942 116 519,75

R. 275 342 12 007/58

147 196 2 961—

Erträge. Gewinnvortrag... Warengewinn... Erträge aus Beteiligungen Mieten..

. 14““ ußerordentliche Erträge Nach pflichtgemäßer

sprechen die Buchführung,

den Jahresabschlu

lichen Vorschriften. Königsberg (Pr), bez, zutsc Allgemei

eutsche gemeine G. m. b.

1 356/41 634 018 81 305,— 10 209 17 31 407 85 27 461 38

704 758 62

1

46

8 nt ledem Wochauntag abendes. 1222 AUhezus 0,28 22 Zeitun

sebühr, abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich.

Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

dpreis durch die Post engen. ohne eu- ; .2.9e bstabholer die A⸗ waerr 88 in Berlin für Gel oler nzeigenstelle ve- Iranene e —2 -2 en r. 8 .enhhen veaaeeenc r ees Ienn 229* J.ene, Te-r: 12 2

82

r. 304 2“*

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Neich Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Anordnungen über den Aufbau der Gauwirtschaftskammern Köln⸗Aachen in Köln, Wartheland in Posen, Weser⸗Ems

in Bremen, Emden im Bereich der Gauwirtschaftskammer

Weser⸗Ems und Westmark in Saarbrücken.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗

mittel für die 46. Zuteilungsperiode vom 8. Februar bis 7. März 1943.

Bekanntmachung über die 4 ½ %igen auslosbaren Schatz⸗

[

Prüfung auf

Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗

der Jahresab⸗

schluß und der 1eS nh soweit er erläutert, den gesetz⸗

den 17. Okto⸗

Treuhand

2

riedrich, Wirtschaftsprüfer. ipl.⸗Volksw. Reiß, Revisor. Insterburg, den 12. Dezember 1942. Der Vorstand.

Präsident Dr. Schlange

handelsreg

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlagt

in Potsdam,

verantwortli r den Wirtschaftsteil und den 9 19, nln redaktonellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗, und Druckerei Gmbb., Berlin Vier Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einer sterbeilage) 8

Zentral⸗ G

anweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten Magdeburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Bewirt⸗ schaftung von Spinnstoffen, Gespinsten und Spinnstoff⸗ waren). Vom 21. Dezember 1942. Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Be⸗ wirtschaftung von wollenen Spinnstoffen)h. Vom 21. De⸗ zember 1942. 1u Anordnung Nr. 2 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Be⸗ wirtschaftung von Abgangspinnstoffen außer Bastfaser⸗

abfällen, Polsterwerg und Wollabgängen). Vom 21. De⸗ zember 1942. 3 Anordnung Nr. 3 zur Ergänzung und Durchführung der

Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Be⸗ wirtschaftung von Reißspinnstoffen). Vom 21. Dezember 1942.

Anordnung Nr. 4 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Be⸗ wirtschaftung von Tierhaaren). Vom 21. Dezember 1942.

Bekanntmachung 1 zur Durchführungsanordnung Nr. 4 zur Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Höchstpreise und Handelsspannen für Tierhaare). Vom 21. Dezember 1942. 8

Anordnung Nr. 5 zur Ergänzung und Durchführung der Agordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Be⸗ wirtschaftung von Hadern [Lumpen] und Putzlappen). Vom 21. Dezember 1942.

Bekanntmanchung 2 zur Durchführungsanordnung Nr. 5 zur Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Höchst⸗ preise und Handelsspannen für Hadern [Lumpen] und Putzlappen). Vom 21. Dezember 1942.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 130.

Preußen

Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗

sammlung Nr. 12.

Amtliches. (Deutsches Reich.)

Die Reichsregierung hat den Leiter des Fachamts „Energie⸗Verkehr⸗Verwaltung“ der Deutschen Arbeitsfront, Pg. Georg Körner, in Berlin mit Wirkung vom 1. Ja⸗ nuar 1943 auf die Dauer von drei Jahren zum Mitglied des Beirats der Deutschen Reichspost ernannt.

Anordnung über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Köln⸗Aachen in Köln Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die

Gauwirtschaftskammer Köln⸗Aachen errichtet worden ist, be⸗

stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt⸗ schaftskammer Köln, die Industrie⸗ und Handelskammer Köln und die Handwerkskammer Köln zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gau⸗ wirtschaftskammer Köln⸗Aachen als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschafts⸗ kammer Köln gehen, soweit sie den Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammern Koblenz und Trier betreffen, auf die Gau⸗ wirtschaftskammer Moselland über.

Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗

Ablauf

8 4

wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit des 31. Dezember 1942.

Berlin, den 16. Dezember 1942. Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.

Anordnung

über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Wartheland

Gauwirtschaftskammer

*

8 4 kammer Posen aufhören.

in Posen Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt⸗ schaftskammer Wartheland, die Industrie⸗ und Handels⸗ n und die Handwerkskammer Posen zu bestehen Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Wartheland als deren Rechts⸗

nachfolgerin über.

Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer Wartheland überführten Kammern endet

mit Ablauf des 31. Dezember 1942.

den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.

Berlin

Bremen und Oldenburg

Wartheland errichtet worden ist, be⸗

enstag, den 29. Dezem

4

Anzeigenpeeis 1— 22. einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ.. Anzeigen

nimmt an die Anzeigenstelle Verlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge ind auf einsoitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter⸗

oder durch Sperrdruck 1 9.8 b* 8ꝓegrn Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗

den Naum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile

(besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

tormin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Bremen und Oldenburg

und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschafts⸗ kammer Weser⸗Ems als deren Rechtsnachfolgerin über.

Die Amtsdauer der

wirtschaftskammer Weser⸗Ems überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.

Berlin, den 16. Deze

Der Reichswirtschaftsminister.

über den Aufbau der W

daß mit Ablauf des 31.

Handelskammer Emden und die Handwerkskammer Aurich zu

bestehen aufhören. Die und Handelskammer E

Aurich gehen auf die Wirtschaftskammer Emden über. Wirtschaftskammer Emden im Bereich der Weser⸗Ems umfaßt den Regierungs⸗ Stadt Papenburg.

Der Bezirk der Gauwirtschaftskammer bezirk Aurich und die Die Amtsdauer der

schaftskammer Emden überführten Kammern endet mit Ab⸗ lauf des 31. Dezember 1942. 1“ Berlin, den 16. Dezember 1942. 5 Der Reichswirtschaftsminister.

8

8E1I11““

über den Aufbau der

Nachdem mit meiner Gauwirtschaftskammer

stimme ich, daß mit schaftskammer Westmark,

Saarbrücken und die Handwerkskammer Saarbrücken zu be⸗ stehen aufhören. Die Rechte und gehen auf die Gauwirtschaftskammer Westmark als deren

Rechtsnachfolgerin über.

Die Amtsdauer der wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf

des 31. Dezember 1942.

Berlin, den 16. Dezember 1942. 11“ Der Reichswirtschaftsminister.

Wa

Betrifft: Durchführung

für die 46. Zuteilungsperiode vom 8. Februar bis 7. März 1943

E

Feestsetzung der Rationen

Die

Lebensmittelra

gelten auch in der 46. Zuteilungsperiode.

Es erhalten also all

nisse in der gleichen Menge wie in der 45.

Brot, Mehl, Fleisch,

Käse, Quark, Getreidenährmittel Kaffee⸗Ersatz⸗

Zucker, Marmelade, Fesnß

Zweiter Teil

Kartenwesen Käseabschnitte der Reichsfettkar In einzelnen Gebieten ist es aus

erzeugnisse,

Gründen notwendig, auf

Sauermilchkäse abzugeben. Bei der bisherigen Gültigkeits⸗

dauer der Käseabschnitte

Verteilungsschwierigkeiten entstanden.

gelten deshalb künftig Juteitungsperiode

Stammabschnitte der Lebensmittelkarten Soweit die Ernähxungsämter die Kartennumerierung

nicht durchführen oder

wappens absehen, enthalten die Stammabschnitte der Lebens⸗

mittelkarten leere Räum von unberechtigten Einz

Flächen sind deshalb künftig mit einem Linienmuster versehen. Die Deutsche Zentraldruckerei wird den Ernährungsämtern zugleich mit den Druckmatern eine

8 Anordnung

über den Aufbau der in Bremen

Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die

Gauwirtschaftskammer Weser⸗Ems errichtet worden ist, be⸗

timme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt⸗

chaftskammer Bremen, die Fhltrg. und Handelskammern

Anordnung V irtschaftskammer Emden im Bereich der Gauwirtschaftskammer Weser⸗Ems

Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Emden errichtet worden ist, bestimme ich,

Anordnung in Saarbrücken

Westmark errichtet worden ist, be⸗ Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt⸗

1]

8*

1111“ Gauwirtschaftskammer Weser⸗Ems

Handwerkskammern Die Rechte

owie die He. zu bestehen aufhören.

Ehrenamtsträger der in die Gau⸗

mber 1942.

8*

Dezember 1942 die Industrie⸗ und

Rechte und Pflichten der Industrie⸗ mden und der Handwerkskammer

Ehrenamtsträger der in die Wirt⸗

k.

Gauwirtschaftskammer Westmark

Anordnung vom heutigen Tage die

die Industrie⸗ und Handelskammer

Pflichten dieser Kammern

Ehrenamtsträger der in die Gau⸗

lther Funk.

Erlaß des Kartensystems für Lebensmittel

rster Teil

tionen der 45. Zuteilungsperiode e Verbraucher die folgenden Erzeug⸗ Zuteilungsperiode: Butterschmalz, Margarine, Teigwaren, Kartoffelstärke⸗ und »Zusatzmittel, Vollmilch, thonig und Kakaopulver.

Butter,

G 8 marktordnerischen einen der beiden Käseabschnitte nur

von je zwei Wochen sind hierdurch Beide Käseabschnitte

versuchsweise während der ganzen

von der Anbringung eines Kreis⸗

e, die von Fälschern zur Herstellung elabschnitten benutzt wurden. Diese

Anleitung darüber zugehen

lassen, in welcher Weise die Matern künftig für die

Numerierung und den Wappenaufdruck vorzubereiten sind. Reichs⸗Mahl⸗ und Brotkarten

Die Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und

Futtermittelwirtschaft wird eine Anordnung erlassen, wonach

von der 48. Zuteilungsperiode ab (Beginn 5. April 1943) bei

der Gerstenvermahlung in der Lohn⸗ und Umtauschmüllerei

75 v. H. Gerstenmehl und 20 v. H. Gerstenschälkleie auszu⸗ liefern sind. Dementsprechend ändert sich auch die an Stelle von Roggen oder Weizen zur Vermahlung freigegebene Gerstenmenge. Die für das neue Umtauschverhältnis maß⸗ gebenden Zahlen sind auf den Rückseiten der Reichs⸗Mahl⸗ und ⸗Brotkarten vermerkt.

Eintausch alter Bestände an Reise⸗ und Gaststättenmarken

für Brot durch die NSV.

Die NSV.⸗Dienststellen besitzen aus ihren Sammlungen und den ihnen von mir zur Verfügung gestellten Kontin⸗ enten Reise⸗ und Gaststättenmarken für Brot. Soweit diese Reise⸗ und Gaststättenmarken von den NSV.⸗Dienststellen

Bo⸗

nicht mehr vor dem 10. Januar 1943 an die von ihnen Be⸗ treuten ausgegeben werden, bestimme ich, daß ausnahmsweise diese bei der NSV. noch lagernden Bestände an alten Reife⸗ und Gaststättenmarken für Brot in neue Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken für Brot umgetauscht werden dürfen. Der Umtausch darf nur bis zum 15. Januar 1943 vorgenommen werden. 1

8 Papierbeschaffung 8

Die Ernährungsämter werden zwecks rechtzeitiger Pa⸗ pierbeschaffung bereits jetzt darauf hingewiesen, daß in der 47. Zuteilungsperiode die Reichszuckerkarte, die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker), die Reichseierkarte und der Bezugsausweis für entrahmte Frischmilch neu zur Aus⸗ gabe gelangen. Die Papierfarben bleiben unverändert.

Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 46 der Reichseierkarte, der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) sowie der Bezugsausweise für entrahmte Frischmilch und für Speisekartoffeln in der Woche vom 1. bis 6. Februar 1943 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Die Ernährungsämter können anordnen, daß die Bestellscheine des Bezugsausweises für Speisekartoffeln bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzu⸗ geben sind.

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs⸗Mahl⸗ und »Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werben wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Inkrafttreten „Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 8. Februar bis 7. März 1943 treten am 8. Februar 1943, die übrigen anderes bestimmt ist, sofort in Kraft. Berlin, den 19. Dezember 1942. 8 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekt 3: Ri

ige auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge

Die Inhaber der obenbezeichneten durch unsere Bekannt⸗ machung vom 1. Juli 1942 für den 2. Januar 1943 gekün⸗ digten Schatzanweisungen können, sofern sie das Angebot des Umtauschs in 3 ¼ Zige Schatzanweisungen von 1942 Folge 1V, nicht angenommen haben, den Einlösungsbetrag bei der Reichsschuldenkasse schon am 31. d. Mts. von 9 bis 12 Uhr in b nehmen.

Unsere Schalter bleiben am 2. Januar 1943 geschlossen.

Berlin, den 28. Dezember 1942. 68 8 Reichsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 —, des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479,— in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 S. 303 wird hier⸗ mit das gesamte im Reichsgebiet befindliche Vermögen der am 24. November 1942 verstorbenen Luise Sara Wolff, ge⸗ borene Bruchhorst, geboren letzt wohnhaft in Deutschen Neiches, präsidenten in Magdeburg, entschädigungslos eingezogen. Magdeburg, den 23. Dezember 1942. 8 Der Regierungspräsident.

8s

Postschecktonto: Berlin 41821 1942

Anordnungen, soweit nichts

am 15. 11. 1863 in Aken/ Elbe, zu⸗ Magdeburg, Arndtstraße 5, zugunsten des

vertreten durch den Herrn Oberfinanz⸗

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