“
ö“ LALlAnpordnung II/43
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs⸗
stelle Maschinenbau betreffend Herstellungsverbot nicht kriegs⸗ wichtiger Maschinenbauerzeugnisse
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 685) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers und des Reichsministers für Bewaffnung und
Munition angeordnet:
I. Herstellungsverbot § 1
Herstellung folgender Maschinenbauerz 11“
eugni “
8 Textilmaschinen, 1 Lederherstellungs⸗ (Gerberei⸗) Schuhmaschinen, 8 — Wäschereimaschinen, Baumaschinen und Bagger für die Bauwirtschaft Baustoffmaschinen,
Aufzüge (ausgenommen Höhenförderer und Greifer⸗
aufzüge für die Landwirtschaft) und Fahrtreppen,
fahrbare Turmdrehkrane,
Maschinen für die Feinkeramik und die Glas⸗
industrie,
Maschinen und Anlagen für die Herstellung und
Verarbeitung von Papier und Pappe,“
Druckereimaschinen,
Büromaschinen,
Farbenmaschinen,
0) Seifen⸗ und Kerzenmaschinen,
p) folgende Maschinen für die Nahrungs⸗ und Genuß⸗
mittelindustrie:
1. Maschinen für Reismüllerei⸗Anlagen, Ma⸗ schinen und Zubehörteile für Getreidespeicherbau,
2. Maschinen und Anlageteile für den Sudhausbau und den Bau von Mälzereien, Faßkellerei⸗ maschinen, Etikettiermaschinen, Gär⸗, Lager⸗
und Abfüllgefäße für die Getränkeindustrie,
Brötchen⸗Messerstern⸗Teigteil⸗ und Wirkmaschi⸗ nen und andere Brötchenteigteil⸗ und Wirk⸗ maschinen, Rühr⸗ und Schlagmaschinen, Eis⸗ maschinen, Hilfsmaschinen für Bäckerei und Konditorei, Maschinen und Anlagen zur Her⸗ stellung von Keks, Biskuit, Waffeln, Lebkuchen und Brezeln,
„Kakao⸗ und Schokoladenmaschinen, Bonbon⸗ und sonstige Süßwaren⸗Herstellungsmaschinen, Tubenfüllmaschinen und Tubenschließmaschinen, Dosenfüllmaschinen,
‚Aufschnitt⸗- und Käseschneidemaschinen,
.Bierdruckapparate, einschl. Schanktischanlagen, Großkaffeemaschinen, 4
.Maschinen für die Bearbeitung von Tee und
8 Bohnenkaffee. q) Haushaltnähmaschinen,
r) Automaten,
s) Geldschränke und Tresoranlagen. 2 8 2
1
zeugnisse dürfen nur unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 angenommen werden. Die Vormerkung von Aufträgen dieser Art ist verboten. Die Abgabe von Angeboten ist nur
II. Ausnahmen und Ausnahmeverfahren
§ 3 Von dem Herstellungsverbot gemäß § 1 sind ausge⸗ nommen: a) Ersatz⸗ und Zubehörteile. b) Aufträge, die nach den Anweisungen der Prü⸗ fungsstelle Maschinenbau für die Ausfuhr zuge⸗ lassen sind und für welche die Hersteller von der Prüfungsstelle bzw. den Vorprüfstellen die er⸗ forderlichen Kontingente erhalten.
8 § 4 s Herstellungsverbot des § 1 gilt für die nachstehenden Maschinenbauerzeugnisse im Rahmen der gemäß § 6 Abs. 1 a er Anordnung 1/43 festgesetzten Maschinenkontingente nicht,
soweit Zulassungsscheine genehmigt worden sind. G
Zu § 1a) Textilmaschinen: Maschinen und Anlagen für die Bastfasergewinnung, Aufbereitung und Ver⸗ arbeitung (einschließlich der Maschinen für die Ernte⸗ bindegarnherstellung und Papiergarnerzeugung). Ferner Maschinen und Anlagen für die Herstellung und Nach⸗ behandlung (einschließlich Aufmachung) von Zellwolle und Kunstseide.
§ 1b Lederherstellungs⸗ (Gerberei⸗”) Maschinen: Spezialmaschinen für die Verarbeitung von Lederersatzstoffen. § 1 c) Schuhmaschinen: Schuhinstandsetzungs⸗ maschinen.
Zu § 1 d) Wäschereimaschinen: Desinfektionsanlagen, Reinigungsanlagen für die Sprengstoffindustrie und Wäschereimaschinen für Zwecke des Sanitätswesens und der Wehrmacht. § 1g) Aufzüge: Lastenaufzüge für Neubauten, die seitens des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft noch zugelassen sind. § 1i) Glasmaschinen: Herstellungs⸗ und Be⸗ arbeitungsmaschinen für Glasinstrumente und für chemisch⸗pharmazeutische Glaswaren. Maschinen zur Herstellung von Glasfasern aller Art.
Zu § 1k) Papier⸗ und Pappe⸗Herstellungs⸗
— und Verarbeitungsmaschinen: Maschinen
für Zellstoffherstellung und ⸗Bearbeitung, deren Kriegs⸗
,R
lufträge auf die in § 1 genannten Maschinenbau⸗Er⸗
wichtigkeit des Einsatzes vom Sonderausschuß Pulver oder vom Sonderausschuß Sprengstoff bescheinigt wird. § 11) Druckereimaschinen: Maschinen für kriegswirtschaftliche Bewirtschaftungszwecke und für Zwecke des Landkartendrucks; Spezialdruckmaschinen für die Verkehrswirtschaft.
§ 1m) Büromaschinen: Schreibmaschinen, Buchungsmaschinen, Rechenmaschinen und Organisations⸗ mittelmaschinen in dem von der zuständigen Bewirt⸗ schaftungsstelle zugelassenen Umfang. § 1 2) Haushaltnähmaschinen: Haushaltnäh⸗ maschinen in dem von der zuständigen Bewirtschaftungs⸗ stelle zugelassenen Umfag.
In besonders begründeten Fällen, in denen die Her⸗ stellung von Maschinenbauerzeugnissen der in § 1 auf⸗ geführten Arten im kriegswirtschaftlichen Interesse zwingend geboten ist, kann die zuständige Bewirtschaftungsstelle (vgl. Anlage A zur Anordnung 1/43) weitere Ausnahmen zulassen.
(1) Als Ausnahmeverfahren vom Herstellungsverbot des § 1 findet das Zulassungsscheinverfahren gemäß der Anord⸗ nung 1/43 Anwendung.
(2) Anträge auf Ausnahmen sind von den in § 4 der Anordnung 1/43 genannten Bedarfsprüfungsstellen an die
zuständige Bewirtschaftungsstelle zu richten.
(3) Als Antrag dient der Zulassungsschein gemäß § 2.
der Anordnung 1/43. Der Genehmigungsvermerk der Be⸗ wirtschaftungsstelle auf dem Zulassungsschein gilt zugleich als
Ausnahmegenehmigung von dem Herstellungsverbot.
§ 7
(1) Aufträge auf Maschinenbauerzeugnisse gemäß § 1, die in Bauvorhaben, Anlagen oder anderen Enderzeugnissen ein⸗ gehen, sind abweichend von den Vorschriften des § 8 der Anordnung 1/43 in allen Fällen zulassungsscheinpflichtig.
(2) Aufträge auf Kleinmaschinen und Zusatzeinrichtungen von Maschinenbauerzeugnissen gemäß § 1 dürfen nach den Vorschriften der §§ 9 und 12 der Anordnung 1/43 nur an⸗ genommen und ausgeführt werden, wenn der Hersteller von der Bewirtschaftungsstelle eine Sammel⸗Ausnahmegenehmi⸗ gung vom Herstellungsverbot besitzt.
(3) Im übrigen gelten für die Auftragsregelung die Vor⸗ schriften der Anordnung 1/43. 8
III. Allgemeine Vorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 59
(1) Die Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft.
(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in Eupen, Malmedy und Moresnet. 81
(3) Gleichzeitig treten außer Kraft: ““
1. Anordnung betreffend Herstellungsverbot nicht kriegswichtiger Maschinenbauerzeugnisse vom 22. Mai 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 123 vom 29. Mai 1942).
2. I. Ergänzungsanordnung zur Anordnung be⸗ treffend Herstellungsverbot nicht kriegswichtiger Maschinenbauerzeugnisse vom 17. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 169 vom 22. Juli 1942).
3. Anordnung betreffend Herstellungsverbot nicht kriegswichtiger Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗ industriemaschinen vom 17. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 193 vom 19. August 1942).
(4) Die auf Grund der gemäß Abs. 3 aufgehobenen An⸗ ordnungen erteilten Genehmigungen bleiben als Genehmi⸗ gungen im Sinne dieser Anordnung in Kraft.
Berlin, den 22. Dezember 1942.
Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. 8 Karl Lange. 8 Anordnung Nr. 16 (FA 18)
der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung vpon elektrischen Zweckleuchten
Vom 29. Dezember 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des E“ ters
(1) Die Herstellung folgender elektrischer Zweckleuchten ist vom 1. Februar 1943 an nur mit Genehmigung der Wirt⸗ schaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektro⸗ technische Erzeugnisse (Herstellungsgenehmigung) zulässig:
a) Arbeitsplatz⸗ und Tischleuchten, Werkstattleuchten,
b) Außenleuchten aller Art, auch Luftschutzleuchten und Anleuchtgeräte,
c) Dampflampenleuchten für Außen⸗ und Innen⸗ räume, explosions⸗, schlagwettergeschützte, staub⸗ und wasser⸗ dichte Leuchten, Handleuchten, Innenraumleuchten aller Art wie Decken⸗, Wand⸗ und Pendelleuchten, mit und ohne Abdichtung, Schiffsleuchten,
h) Bogenlampen, “
¹) Aufnahme⸗ und Kopierbogenlampen,
angeordnet:
i) Filmbeleuchtungsgeräte und Photoleuchten,
k) Bühnenleuchten, 26S82
1) Leuchtenaufhängungen einschl. Wandarme nd Ueberspannungen,
m) Sonderleuchten für Wehrmacht⸗, Reichsbahn⸗ und
Reichspostzwecke. 8 G
(2) Herstellung im Sinne dies Zusammenbau aus Einzelteilen.
Verboten ist die Herstellung folgen Leuchten: “ Besetztleuchten, 1“ Besuchsanzeiger,. 1 Bettstellenleuchten, ZBilllardleuchten, Buchleseleuchten, Christbaumketten, Dekorationsleuchten, Gartenleuchten, E“ mit S messer, Hausnummernleuchten, Illuminationsleuchten, Klavier⸗ und Flügelleuchten,“ Leuchtbuchstaben, — Nähmaschinenleuchten für Haushalt, Rasierspiegelleuchten, . Reklamebeleuchtungen, Reklamebuchstaben, Schaufensterleuchten, Stopfleuchten, Weichgummihandleuchten und Faßausleuchter aus Weichgummi. § 3
(1) Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs stelle für elektrotechnische Erzeugnisse behält sich vor, in be⸗ sonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vor schriften dieser Anordnung zuzulassen.
(2) Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichter⸗ felde, Potsdamer Straße 26, herstellende Händlerfirmen über die Fachgruppe Elektro der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und LG Berlin W 50, Augsburger Straße 66, einzu⸗
E1
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
1 § 5
1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1943 in Kraft.
(2) Außer Kraft tritt:
1. die Anordnung Nr. 3 des Beauftragten für Kriegs⸗ aufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie über die Herstellung von elektrischen Leuchten vom 31. August 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 203 vom 31. Augußt 1942) mit dem 1. Januar 1943;
2. § 1 Ziffer 4 der Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindu⸗ strie über Fertigungsverbote in der elektrotechnischen Indu strie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 53 vom 4. März 1942) mit dem 1. Februar 1943;
3. § 1 Absatz 1 und 3 der Anordnung F 18 Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie über die Fertigung von elektrischen Leuchten vom 28. Februar 1942 (nicht veröffentlicht) mit dem 1. Fe⸗ bruar 1943.
(3) Die Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 29. Dezewber 1942.
Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.
8 1 “ Anweisung Nr. 55 — der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Achsen für Handkarren und eisenbereifte Pferdefahrzeuge vom 15. Dezember 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (-GBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse an⸗ geordnet: 81
Achsen für Handkarren und eisenbereifte Pferdefahrzeuge
sind nur noch in der Form von a) Einheitsachsen mit offenen Kapseln und je einer runden Lünse, b) vereinfachten Patentachsen mit eisernen Konus⸗ muttern und Graugußkapseln in den durch die nachstehend aufgeführten Nummernbezeich⸗ nungen festgelegten Tragkräften und Abmessungen herzu⸗ stellen. (Die Nummernbezeichnungen sind dem Katalog Aus⸗ gabe 1942 des Deutschen Achsen⸗Verbandes, Hagen, Berg⸗ straße 104 — 106, entnommen.) 8 Einheitsachsen:
90) für Handkarren:
. Nr. 20 22 25 28 32 H 16
Bhy) für Pferdefahrzeuge: 6““ Nr. 32 36 40 45 49 52 55 60 65 70
Vereinfachte Patentachsen:
18 Nr. 24 26 28 30 32,5 35 37,5 40 42,5 45 47,5 50
Die Mittelachsen sind roh geschmiedet, die Achsschenkel gedreht auszuführen.
8 1
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Gerantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenten und kür den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanysch in Berlin NW 2) Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbHd. Gerlin. Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage),
Sachverzeichni
e “ 9
Sonderbeilage Einzelpreis —,20 RM
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger, Amtlicher Teil und Nichtamtlicher Teil (Statistik),
für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1942
Bemerkung. Die hinter Doppelpunkten angegebenen halbfetten Zahlen bezeichnen jeweils die Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ anzeigers, in der der vorher angeführte Gegenstand enthalten ist.
A.
Abkommen siehe Internationale Abkommen.
Ackerschlepper. Durchführungsbestimmungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zur Anordnung des Gene⸗
ralbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben v. 22. 9. 1942 über
Umstellung von Ackerschleppern und sonstigen Motoren: 293.
Aktienbesitz. Ausführungsanweisung zur Zweiten Durchfüh⸗ rungsverordnung zur Verordnung über den Aktienbesitz v. 9. 6. 1942: 168.
Angestellte. Anordnung über die Entlohnung von Vertretern ö Gefolgschaftsmitglieder im Angestelltenverhältnis:
Anleihen, Pfandbriefe, Schatzanweisungen, Schuldverschrei⸗ bungen (siehe auch ausländische Anleihen und Wertpapiere). Bekanntmachung über die 4 ½¼ Pigen auslosbaren Schatzan⸗ weisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge: 151; Bekanntmachung über die 4 WSigen Hypotheken⸗Pfandbriefe der Thüringischen Staatsbank: 183; Bekanntmachung über den Umtausch von 4 ½¼ Pigen auslosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge: 194; Bekanntmachung der Braunschweigischen Staatsbank über die Auslosung der
I“
88 4 (fr. 4 ½¼) higen Hypotheken⸗Pfandbriefe, Reihe XXVIII, Er⸗
weiterungsausgabe: 201; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine zur Anleiheablösungsschuld des Bremi⸗ schen Staates: 213; Bekanntmachung über die Auslosung einer Serie der 3 ½¼ (8) % Hessischen Staatsanleihe von 1929: 218; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen: 220; Bekannt⸗ machung über die Tilgung der 3 ½ Pigen Umschuldungsanleihe des Landes Thüringen vom Jahre 1942: 220; Bekanntmachung über die 17. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayerischen Ab⸗ lösungsanleihe: 221; Bekanntmachung über die 4 1 zinsige Preußische Staatsanleihe von 1937: 221; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates: 222; Bekanntmachung über die 3 ½ öPige Anleihe des Badischen Staates von 1941: 223; Bekanntmachung über die 4 ½ NPigen auslosbaren Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1938, 2. Folge: 228; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine der Anhaltischen Ablösungs⸗ anleihe: 228; Bekanntmachung über die Ablösungsanleihe der ehem. Provinz Oberhessen: 231; Bekanntmachung über die Auslosung der 3 ½ (8) Pigen Hessischen Staatsanleihe von 1929, Reihe 5: 231; Bekanntmachung über 4 ½ *ige Anleihen des Deutschen Reichs von 1935 und 1937: 233; Bekanntmachung vüber die 4 ½¼ (vorm. 6) zinsige Lübeckische Staatsanleihe von 1923 (Schwedenkronen⸗Anleihe): 233; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Hamburgischen Staates für das Jahr 1942: 236; Bekannt⸗ machung über die 17. Ziehung der Auslosungsrechte der Baye⸗ rischen Ablösungsanleihe: 239; Bekanntmachung uber die Aus⸗ losungsrechte der Anleiheablösungsschuld: a) des Landes Meck⸗ lenburg⸗Schwerin, b) des Landes Mecklenburg⸗Strelitz: 239; Bekanntmachung über die Auslosung der 4 ¼ (8) higen Anleihe des Freistaates Mecklenburg⸗Schwerin von 1929: 239; Aus⸗ losungsbekanntmachung der Braunschweigischen Kommunal⸗ Sammelablösungsanleihe von 1927: 239; Auslosungsbekannt⸗ machung der Anleiheablösungsschuld der Braunschweigischen Staatsbank (Leihhausanstalt) von 1930: 239; 17. Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Bremischen
Stlaates für das Rechnungsjahr 1942: 240; Auslosungsbekannt⸗
machung über die 3 ½ pige Anleihe des Landes Baden von 1941: 242; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungs⸗ rechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs: 248; Bekanntmachung über die Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates: 248; Bekanntmachung über die 4 ½⅛ ͤige Preußische
Staatsanleihe von 1937: 248; Bekanntmachung über die Ziehung der 8 der Anleiheablösungsschuld des
Landes Thüringen für das Jahr 1942: 250; Bekanntmachung über die Ziehung der 3 ½ hPigen Anleihe des Landes Thüringen von 1942: 250; 16. Ziehung der Auslosungsrechte der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Landes Anhalt: 251; Bekanntmachung über die 4 ½¼ igen Anleihen des Deutschen Reichs von 1935 und 1937: 272; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungs⸗ rechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig: 274; Se88 . über die 26. Ziehung der Auslosungs⸗ rechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs: 290; vöö der Schuldverschreibungen und Auslosungs⸗ scheine der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs, die bis zum 15. 11. 1942 vom Amtsgericht Berlin zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten worden sind: 290; Bekannt⸗ machung über die 4 ½¼ Pige Anleihe des Deutschen Reichs von 1939, 2. Ausgabe: 296; Bekanntmachung über die 4 ¼ Pigen auslosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938 1. Folge: 304. Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien. Anordnung zur Aende⸗ rung der Anordnung über die Errichtung einer Verteilungsstelle für Anoden⸗ und Heleuchtungsbatterien v. 15. 9. 1942 nebst
Schhiedsgerichtsordnung: 219.
Arbeitseinsatz. Anordnung über die Aufwandsentschädigung und den Schutz der HJ.⸗Angehörigen beim Einsatz zur Erleich⸗ terung der Beurlaubung erholungsbedürftiger Gefolgschafts⸗ mitglieder v. 30. 6. 1942: 155; Anordnung 5 über die ausschließ⸗ liche Zuständigkeit der Dienststellen der Arbeitseinsatzverwal⸗ tung zur Entgegennahme von Aufträgen auf Gestellung von Arbeitskräften v. 11. 7. 1942: 170; Anordnung Nr. 10 über den Einsatz von Arbeitskräften der besetzten Gebiete v. 22. 8. 1942: 201; Anordnung giur Sicherung kriegswichtiger Heimarbeit: 235; Erlaß über die Rechtsnachfolge des Reichsstocks für Arbeitsein⸗ 8 in die Rechte und das Vermögen des ehemaligen polnischen rbeitsfonds: 265; Anordnung über eine Weihnachtsbeihilfe für Dienstverpflichtete und für an Bauvorhaben tätige Gefolg⸗ schaftsmitglieder bei auswärtiger Beschäftigung v. 12. 11. 1942: 269; 4. Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub: 296; Erlaß über den Antrag auf Erstattung von Ausfallvergütung v. 16. 12. 1942: 296.
Arbeitsrecht. Anordnung gegen Arbeitsvertragsbruch und Ab⸗ werbung sowie das Fordern unverhältnismäßig hoher Arbeits⸗ entgelte in der privaten Wirtschaft v. 20. 7. 1942: 174; Anord⸗ nung zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen bei der Durch⸗
führung von Sofortmaßnahmen zur Beseitigung von Flieger⸗
agn⸗ “ 8 8 rchitekten. Anordnung über die Gebühr der Architekten v. 21. 8.
F
Ausländische Anleihen und Wertpapiere. Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums v. 26. 8. 1942 über die Ablieferung der Budapester Stadtanleihe von 1914 gemäß der 2. Durch⸗ führungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung v. 16. 3. 1939: 201; Abfindung der Eigentümer von Schuld⸗ verschreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates: 217; Bekanntmachung über die Ablieferung von bulgarischen Staats⸗ anleihen gemäß der 2. Durchführungsanordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung v. 16. 3. 1939: 226; Bekannt⸗ machung über die Ablieferung der Obligationen der Donau⸗ Save⸗Adria Eisenbahn⸗Gesellschaft v. 22. 10. 1942: 257.
Ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen. Ankaufspreise der Deutschen Reichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheide⸗ münzen: 250.
Aus⸗ und Einfuhr siehe Waren.
Autoklavenknochen siehe Knochen.
0
Bank⸗ und Sparkassenwesen. Anordnungen des Reichswirt⸗ schaftsministers auf Grund des § 1 der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Bank⸗ und Sparkassenwesens v. 5. 12. 1939 in der Fassung der Verordnung v. 31. 12. 1940: 152; 230; Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums über den Umtausch der Aktien der Bank von Danzig i. L.: 2422.
Bausparkassen. Bekanntmachung über die Ernennung zu Mit⸗ gliedern des Beirats für Bausparkassen: 292.
Bauwirtschaft. 2. Ausführungsbestimmung zur Anordnung Nr. 28 v. 27. 5. 1942 des Generalbevollmächtigten für die Rege⸗ lung der Bauwirtschaft über Fertigungen und Zulieferungen für kriegswichtige Bauvorhaben auf Grund der Wehrkreisrang⸗ ordnung: 173; 30. Anordnung über die Schaffung einheitlicher Außenstellen v. 14. 9. 1942 nebst Richtlinien für die Geschäfts⸗ führung: 217; Anordnung zur Aenderung der 21. Anordnung über Vereinfachung der Lohnabrechnung (hier: Lohnabzüge) v. 28. 9. 1942: 229; 29. Anordnung über die Verbindlicherklärung eines Arbeitsgemeinschaftsvertrages zum Rahmenbauvertrag für den Einsatz der deutschen Bauwirtschaft im Osten: 233; 2. Ausführungsbestimmung zur 18. Anordnung in der Fassung v. 28. 7. 1942 über Sofortmaßnahmen bei Bomben⸗ und Brand⸗ schäden sowie 3. und 4. Ausführungsbestimmung desgl.: 249.
Begründungen (amtliche Erläuterungen) zu Gesetzen und Ver⸗ ordnungen. Begründung zum Gesetz zur 7. Aenderung des Ge⸗ setzes zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen im Interesse der Volksgesundheit v. 18. 7. 1942: 186; Begründung zu der im RGBl. Teil II Nr. 24 v. 24. 7. 1942 bekanntgemachten Verordnung über den Bau und Betrieb von Kleinbahnen und ihnen gleich zu erachtenden Eisen⸗ bahnen v. 7. 7. 1942: 187; Amtliche Begründung zur 2. Ver⸗ ordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Genossenschafts⸗ rechts v. 19. 12. 1942: 302; Amtliche Begründung zur Verord⸗ nung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Fragseengehesiger außerhalb des Reichsgebiets v. 7. 12. 1942:
Benzole. Anordnung über Festpreise für technische Benzole v. 30. 9. 1942: 231. 197
Berufsgenossenschaften. Bekanntmachungen des Reichsversiche⸗ rungsamts über die Aenderung der Bezirke von Berufsgenossen⸗ schaften: 251; 285.
Berufs⸗, Sport⸗, Herren⸗ und Knabenoberbekleidung. An⸗ ordnung über die Einführung der Anordnungen über die Preis⸗ bildung für Berufs⸗ und Sportbekleidung v. 4. 4. 1941 und Herren⸗ und Knabenoberbekleidung v. 18. 4. 1941 in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen v. 2. 12. 1942: 285.
Bevollmächtigter für die Maschinenproduktion siehe Ma⸗ schinenbau.
Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 40. Zuteilungsperiode v. 24. 8. bis 20. 9. 1942: 168; desgl. für die 41. Zuteilungsperiode v. 21. 9. bis 18. 10. 1942: 195; desgl. für die 42. Zuteilungsperiode v. 19. 10. bis 15. 11. 1942: 225; desgl. für die 43. Zuteilungsperiode v. 16. 11. bis 13. 12. 1942: 241; desgl. für die 44. Zuteilungsperiode v. 14. 12. 1942 bis 10. 1. 1943: 263; desgl. für die 45. Zuteilungs⸗ periode v. 11. 1. 1943 bis 7. 2. 1943: 287; desgl. für die 46. Zuteilungsperiode v. 8. 2. bis 7. 3. 1943: 304.
Erlaß über Lebensmittel⸗Karten⸗Regelung für ausländische Zivilarbeiter: 175; Erlaß über unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbogucher; Sammeln von Pilzen und Wildfrüchten: 182; Bekanntmachung auf Grund des § 362 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: 190:; Erlaß über Lebensmittel⸗ marken v. 28. 8. 1942: 209; Erlaß über die Bezugscheinpflicht für Backhilfsmittel: 250; 253; Erlaß über Weihnachts⸗Sonder⸗ zuteilungen: 264; Erlaß über die Ausgabe von Gemüse⸗ konserven und tiefgefrorenem Obst und Gemüse: 267 (Be⸗ richtigung: 285).
Blechpackungen. Anordnung zur Regelung der Herstellerpreise und Lohnanfertigungsentgelte für Blechpackungen v. 12. 10. 1942 nebst Anlage und Richtlinien für die Preisbildung: 241.
Bleivergiftung. Verordnung zur Aenderung der Verordnung 8 Schübe gegen Bleivergiftung bei Anstricharbeiten v. 23. 12.
Branntwein. Bekanntmachung über die Regelung des Brennrechts und der Uebernahmepreise für Branntwein für das Betriebsjahr 1942/43: 250; Verordnung über die Verar⸗ beitung von Obst in landwirtschaftlichen Flein⸗ und Abfin⸗ dungsbrennereien im Betriebsjahr 1942/43 v. 12. 11.1942: 288.
C.
Chloraminpuder. Allgemeine Vertriebsgenehmi ü 8 aminpuder: 152. 18 Sxx
8 D 0
Deutsche Arbeitsfront. Bekanntmachungen über Vermögens⸗ träger, in deren Verwaltung die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen ist: 172; 195; 252; Berich⸗
vergung s3edtr Shis. 292.
Deutsche Neichslotterie. Bekanntmachung über die Ziehun der 4. Klasse 7. Deutscher Reichslotterie: 153; Amtlicher Rehuns plan der 8. Deutschen Reichslotterie: 171; Bekanntmachung über die Ziehung der 5. Klasse 7. Deutscher Reichslotterie: 177; Bekanntmachung über die Einschüttung der Nummern⸗ und Gewinnröllchen zur 1. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 234; Bekanntmachung über die Ziehung der 2. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 260; Bekanntmachung über die Ziehung der 3. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 280; Bekanntmachung über die Ziehung der 4. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 305.
Deutsche Volksliste. Bekanntmachungen des Regierungsprä⸗ sidenten in Frankfurt (Oder) auf Grund der 2. Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörig⸗ keit in den eingegliederten Ostgebieten: 224; 227.
Deutscher Soda⸗ und Atznatron⸗Verband. Anordnung über die Errichtung des „Deutschen Soda⸗ und Ätznatron⸗Verbandes“ v. 23. 11. 1942 nebst Satzung: 287.
Druckwaren. Anordnung zurn Preisbildung für Druckwaren durch die Mitglieder der Fachuntergruppe Eigendruckerei v. 31. 8. 3 1942: 206.
Durchschnittsheuern für Seeleute. Bekanntmachung über Durchschnittsheuern für Seeleute und den Durchschnittssatz für Beköstigung v. 26. 9. 1942: 229 (Aenderung: 251).
Einheitsrechnung. Anordnung über die Einführung der Ein⸗ heitsrechnung v. 22. 9. 1942: 224; Durchführungsbestimmungen zur Anordnung über die Einführung der Einheitsrechnung v. 22. 9. 1942: 295.
Einheits⸗ und Gruppenpreise. 1. Anordnung zur Durch⸗ führung der Anordnung über Einheits⸗ oder Gruppenpreise v. 19. 5. 1942. Vom 17. 12. 1942: 303.
Einziehung von Vermögenswerten für das Reich: 151; 152; 153; 154; 155; 157; 160; 161; 162; 164; 165; 166; Berichtigung zu Nr. 149/42: 166; 167; 169;, 171; 173; 175; 176; 177; 178; 179; 180; 181; 182; 183; 184; 185; 187; 190; 191; 192; 193; 195; 196; 197; 198; 199; 200; 201; 202; 203; 206; 208; 209; 210; 211; 212; 213; 214; 215; 217; 218; 219; ?
222; 223; 224; 225; 226; 227; 228; 230; 232; 233; 22
236; 237; 238; 240; 242; 244; 245; 246; 247; 248;?
251; 252; 253; 254; 255; 256; 257; 259; 260; 261;
264; 265; 266; 267; 268; 269; 270; 271; 273; 274;
277; 278; 279 280; 281; 282; 283; 284; 285; 287; 289: 291; 292; 293; 295; 296; 297; 299; 300; 301; 303; 304; 306; Berich⸗ tigungen: 171; 192; 245; 256; 286; 294; Widerruf von Ein⸗ ziehungsverfügungen: 229; 233; 281; 287.
Eisenbahnkesselwagen (siehe auch Reichsstelle für Mineralöl). Anordnung über Mietsätze für private Eisenbahnkesselwagen v. 20. 10. 1942: 254.
Eisenbahn⸗, Personen⸗, Gepäck⸗ und ⸗Frachtverkehr. Be⸗ kanntmachungen zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste: 157; 263; 301; Bekanntmachungen zu der dem Internatio⸗ nalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei⸗ gefügten Liste: 157; 162; 228; 262; 297; Bekanntmachung über die Anwendung des Internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahnsrachtvertehr auf Eisenbahnstrecken im Distrikt Galizien: 246; Bekanntmachung über die Anwendung des Internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahn⸗Per⸗ sonen⸗ und Gepäckverkehr auf Eisenbahnstrecken im General⸗ gouvernement: 246; Bekanntmachung über die Anwendung der Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Per⸗ sonen⸗ und Gepäckverkehr und über den Eisenbahnfrachtverkehr auf Eisenbahnstrecken im Distrikt Galizien: 274.
Eisenreserven. Anordnung des Reichsministers für Bewaffnung und Munition zur Mobilisierung von Eisenreserven und Auf⸗ ruf an den deutschen Betriebsführer: 162; 1. Durchführungs⸗ anordnung zur Anordnung zur Mobilisierung von Eisenreserven v. 11. 7. 1942: 175; 2. Durchführungsanordnung desgl. v. 21. 8. 1942 nebst Anlage: 202.
Eisen und Metall verarbeitende Industrie (siehe auch Reichs⸗ stelle Eisen und Metalle). 2. Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie v. 4. 10. 1942: 236.
Elektrische Prüfämter. Bekanntmachung über die Errichtung eines Elektrischen Prüfamtes: 272.
Elektrotechnische Erzeugnisse (siehe auch Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie). Verordnung über die Bewirtschaftung elektro⸗ technischer Erzeugnisse v. 6. 8. 1942: 184.
Erlaubniswesen. Runderlaß des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers des Innern zur Durchführung der Ver⸗ ordnung zur Dezentralisierung des Erlaubniswesens v. 16. 9. 1942: 224.
Evangelische Kirche. Bekanntmachung über die Finanzabteilung bei der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei: 197.
F.
Fachgruppen. Anordnung über die Gliederung der Fachgruppe Lotsen in der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt: 250.
Fahrräder siehe Reichsstelle für technische Erzeugnisse.
Feindliches Vermögen. Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von Grundstücken: 195; 255.
Feinmechanische und optische Erzeugnisse. Verordnung über die Bewirtschaftung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse v. 29. 8. 1942: 203.
Filmverbote: 161; 168; 178.
Frachtenleitverfahren. Verordnung über das Frachtenleitver⸗ fahren v. 1. 8. 1942: 182.
Fremdenverkehr. 3. Anordnung des Staatssekretärs für Fremdenverkehr zur Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege v. 15. 11.1942: 271.
G.
Gamaschen. Anordnung über die Preisbildung für Gamaschen aus Leder und Austauschstoffen aus Leder im Einzelhandel v. 20. 6. 1942: 169.
Garne. Anordnung zur Preisbildung für Garne zur Weiter⸗ verarbeitung in der Großhandelsstufe v. 22. 7. 1942: 171.
Gauwürtschaftskammern und Wirtschaftskammern. Erste Anordnung über die Errichtung von Gauwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern: 301; Anordnungen über den Aufbau der Gauwirtschaftskammern Bayreuth in Bayreuth, Danzig⸗ Westpreußen in Danzig, Franken in Nürnberg, Halle⸗Merseburg in Halle a. d. S., Hamburg in Hamburg, Rhein⸗Main in Frank⸗ furt a. M., Kärnten in Klagenfurt, über den Aufbau der Wirt⸗ schaftskammer Aachen im Bereich der Gauwirtschaftskammer Köln⸗Aachen, über den Aufbau der Gauwirtschaftskammern Kurhessen in Kassel, Magdeburg⸗Anhalt in Magdeburg, Main⸗ franken in Würzburg, Mecklenburg, Sitz Rostock⸗Schwerin, Moselland in Koblenz, München⸗Oberbayern in München, Niederschlesien in Breslau, Oberdonau in Linz a. D., Ober⸗ schlesien in Kattowitz, Östpreußen in Königsberg i. Pr., Pommern (Stettin) in Stettin, Salzburg in Salzburg, Schwaben in Augsburg, Steiermark in Graz, Sudetenland in Reichenberg, Thüringen in Weimar, Tirol⸗Vorarlberg in Innsbruck, über den Aufbau der Wirtschaftskammern Litzmannstadt im Bereich der Gauwirtschaftskammer Wartheland, Osnabrück im Bereich der Gauwirtschaftskammer Weser⸗Ems, Ludwigshafen im Be⸗ reich der Gauwirtschaftskammer Westmark, über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Württemberg⸗Hohenzollern in Stutt⸗ gart: 301; Anordnung über den Aufbau der Gauwirtschafts⸗ ammern Köln⸗Aachen in Köln, Wartheland in Posen, Weser⸗ Ems in Bremen, Emden im Bereich der Gauwirtschaftskammer Weser⸗Ems und Westmark in Saarbrücken: 304.