1943 / 5 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jan 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 5. vom 8. Januar 1943. S. 2

ab, so bestimmt auch in diesem Falle die Reichsstelle den Handelsaufschlag.

(2) Der Einzelhändler darf beim Verkauf ausländischer Teppiche an den letzten Verbraucher höchstens 120 % auf den tatsächlichen Verkaufspreis des Einfuhrgroßhändlers ohne Zoll und Ausgleichssteuer aufschlagen.

(3) Zoll und Ausgleichssteuer dürfen dem nach den Abs. 1 und 2 ermittelten Preis nur in der tatsächlich entstandenen Höhe zugerechnet werden. 1

§ 3 8 Eihnflaufspreise

(1) Beim Einkauf ausländischer Teppiche vom Ver⸗

braucher darf der Händler höchstens den Preis zahlen, der

jeweils und zulässigerweise von seiner Handelsstufe für einen vergleichbaren

Teppich gezahlt wird, abzüglich eines an⸗

gemessenen Abschlages für Wertminderung und Abnutzung;

der Abschlag muß mindestens 20 % betragen. Der Händler

hat eine Quittung in zweifacher Ausfertigung anzufertigen.

Diese Quittung hat zu enthalten: 8 az) handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes,

b) genaue Flächenangabe,

c) Höhe des gezahlten Ankaufspreises, 8

d) Vor⸗ und Zuname sowie Anschrift des Verkäufers,

e) Ort und Zeit.

Den Empfang des tatsächlich gezahlten Preises hat der Ver⸗ käufer zu bestätigen. Der Verkäufer erhält die Durchschrift, die Urschrift verbleibt dem Händler als Buchungsbeleg.

(2) Beim Wiederverkauf dieser Teppiche gelten die Vor⸗ schriften des § 2 entsprechend.

(3) Beim Einkauf ausländischer Teppiche, die im Wege der Versteigerung erworben worden sind, darf der Händler ohne Rücksicht auf die Höhe des Ansteigerungspreises seinen Berechnungen nur den in Abs. 1 festgesetzten Preis zugrunde legen. Beim Wiederverkauf dieser Teppiche gelten die Vorschriften des § 2 entsprecheendn.

§ 4 Verkauf innerhalb derselben Handelsstufe Scchalten sich beim Verkauf ausländischer Teppiche mehrere Händler in dieselbe Handelsstufe ein, so darf hierdurch der für die jeweilige Handelsstufe festgesetzte Höchsthandelsaufschlag nicht überschritten werden. § 5

Verkauf innerhalb der Verbraucherschaft Beim Verkauf ausländischer Teppiche vom Verbraucher an Verbraucher dürfen höchstens 80 % des handelsüblichen Neuwertes berechnet werden.

Kostenrechnung 1.““

Für die Errechnung der Preisaufschläge sind ordnungs⸗

mäßige Preiserrechnungen (Kostenrechnungen) aufzustellen,

ie zusammen mit den entsprechenden Unterlagen fünf Jahre ufzubewahren sind. 8 1

Ausnahmen

In besonders begründeten Füarsägfagen können Aus nahmen von den Vorschriften dieser werden. u“ v11114“

nordnung zugelassen

Strafvorschriftttiten Zuwiderhandlungen werden nach der Berordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (RGBl. I S. 999) in der Fassung der Verordnung vom 28. August 1941 (RGBl. I .539) sowie nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 9

Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. (2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 29. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

““ Anordnung über Außerkrafttreten der bisher erlassenen Anordnungen der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

Vom 29. Dezember 1942

Die nachstehend aufgeführten Anordnungen (Bekannt⸗ machungen) der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Fesitt treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1942 außer

raft:

Die Anordnung BK 4 vom 23. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September 1939),

Anordnung BK 8 vom 12. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 240 vom 13. Oktober 1939),

Anordnung BK 9 vom 15. November 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November 1939),

Anordnung BK 10 vom 12. Januar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1940),

ie Anordnung BK 11 vom 3. Februar 1940 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29.

vvom 3. Februar 1940), ie Anordnung BK 12 vom 26. September 1940 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 228

vom 28. September 1940),

Anordnung BK 13 vom 5. Mai 1941 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 103

vom 6. Mai 1941),

Anordnung BK 14 vom 2. August 1941 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 180

vom 5. August 1941),

Anordnung BK 15 vom 1. Juli 1942 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 152

vom 2. Juli 1942),

Anordnung BK 16 vom 1. Juli 1942 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 159.

vom 10. Juli 1942), die Anordnung K 2 vom 9. September 1939 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939),

die Anordnung K 6 vom 20. Februar 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Februar 1941),

die Anordnung K 7 vom 6. Mai 1941 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12. Mai 1941),

die Anordnung K 9 vom 4. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 232 vom 4. Oktober 1941),

die Anordnung K 10 vom 11. Juni 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1942),

die Anordnung KP 2 vom 8. Januar 1942 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 9

vom 12. Januar 1942),

die Bekanntmachung Nr. 17 vom 5. Mai 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 103 vom 6. Mai 1941),

die Bekanntmachung Nr. 19 vom 15. Juli 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1941),

die Bekanntmachung Nr. 24 vom 11. Oktober 1941 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 239 vom 13. Oktober 1941),

die Bekanntmachung Nr. 26 vom 7. Januar 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 6 vom 8. Januar 1942),

die Bekanntmachung Nr. 27 vom 11. Februar 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. 36 vom 12. 1942),

die Bekanntmachung Nr. 29. vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 107.

vvom 9. Mai 1942), 81

die Bekanntmachung Nr. 31 vom 1. Juli 1942 (Deutscher Reichzanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 152 vom 2. Juli 1942),

die Bekanntmachung Nr. 32 vom 15. August 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

„Nr. 193 vom 19. August 1942),

die Bekanntmachung Nr. 33 vom 31. August 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 1. September 1942), Bekanntmachung Nr. 34 vom 36. September 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 229 vom 30. September 1942), Bekanntmachung Nr. 35 vom 21. November 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 274 vom 21. November 1942).

Berlin, den 29. Dezember 1942.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann..

Anordnung

2

zur Preisbildung für Gewebe der Baumwollweberei 8 Vom 6. Januar 1943 8

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ Herechsn Bestellung eines Reichskommissars für die reisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet: § 1

„Für Gewebe, die von einem Mitglied der Fachgruppe Baumwollweberei hergestellt oder zu ekauft und im inlän⸗ dischen Geschäftsverkehr verkauft

den höchstzulässigen bilden. Die Richtlinien werden vom Reichskommissar für die Preisbildung erlassen und den Mitgliedern der Fachgruppe Baumwollweberei durch diese zugeleitet.

durch die Fachgruppe in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. linien gilt die Regelung der Sätze 2 und 3 entsprechend.

§ 2 Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von

ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be⸗

stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

§ 3 Die Anordnung tritt am 1. Februar 1943 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Preisbildun für Roh⸗ gewebe der Baumwollweberei vom 9. Mai 1940 Ra- Nr. 110) außer Kraft.

Berlin, den 6. Januar 1943. Der Reich

Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Zulassung von Fettaustauschstoffen)

I. Auf Grund des § 11 der Anordnung I1/43 der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft vom 28. Dezember 1942 (Deutscher

en, hat der Hersteller Preis nach besonderen Richtlinien zu

2 webe 1 Sie treten für das einzelne Mitglied der Fachgruppe zwei Wochen nach Zustellung

Für Ergänzungen und Aenderungen der Richt⸗

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 1943) sind als Fettaustauschstoffe zugelassen worden, az) folgende Erzeugnisse der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft: 1. Derminolöl I1.“ .“ Derminolöl 2 3. Derminolfett 1 4. Derminollicker 1 b) folgendes Erzeugnis der Fir G. m. b. H., Chemnitz: 1. Lederöl GL 215 c) folgende Erzeugnisse der & Schwarz, Chemnitz;: 1. Geledol S 42 2. Geledol S 52 II. Auf Grund des § 13 der Anordnung 1 zur Durch⸗ führung der Anordnung III/43 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft vom 28. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 1942) baffe folgende Ausnahme von der Vorschrift des § 4 zuge⸗ lassen: Bis szun⸗ 31. März 1943 dürfen auch noch Fettaustausch⸗

toffe, die von der Reichsstelle als solche noch nicht

zugelassen worden sind, verwendet werden. Berlin, den 6. Januar 1943.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather

Anordnung Nr. 19 (FA 8)

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Ferstelats von Stark⸗ stromkabeln, Schwachstromkabeln, isolierten Leitungen, isolierten Drähten und Litzen für elektrotechnische Zwecke

Vom 7. Januar 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers folgendes angeordnet: 9 1

Starkstromkabel, Schwachstromkabel, isolierte Leitungen, isolierte Drähte und Litzen für elektrotechnische Zwecke dürfen nur diejenigen Firmen herstellen, die diese Erzeugnisse vor dem 1. Januar 1942 laufend gefertigt haben, sowie diejenigen Firmen, die auf Grund der Anordnung zur Sicherung des planmäßigen Ausbaues der Eisen verarbeitenden und Metall⸗ industrie vom 27. März 1940 (Deutscher Reichsanz. Nr. 80 vom 5. April 1940) eine Einwilligung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie zur Herstellung solcher Erzeugnisse er⸗ halten haben. 82

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse behält sich vor, Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichterfelde, Potsdamer Str. 26, zu stellen. 1 2 S

Zuwiderhandlungen Hegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 15 der Verordnung üb Warenverkeh bestraft.

Diese Anordnung tritt am 15. Januar 1943 in Kraft sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 7. Januar 1943. 8

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen. 8

3 4 % Umtauschanleihe der freien Hansestadt Bremen von 193

Die Auslosung der Schuldverschreibungen der 4 % Um⸗ tauschanleihe von 1934 für das Rechnungsjahr 1943 erfolgt am Mittwoch, dem 20. Januar 1943, vormittags 10 Uhr.

Bremen, den 5. Januar 1943. Der Senator für die Finanzen.

MNiichtamtliches Deutsches Reich

Nr. 39 des Reichsministerialblatts vom 31. Dezember 1942 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. wesen: Ernennung. Erlöschen einer Exequaturerteilung. 2. Kriegsschädenangelegenheiten: Richtlinien über die Bemessung und Auszahlung der dem Erben des Geschädigten nach § 4 der Kriegssachschädenverordnung zu gewährende Entschädi⸗

ung. 3. Schiffahrt: Bekanntmachung über das Kriegs⸗ shsgenamtr für die Seeschiffahrt. 4. Steuer⸗ und Zoll⸗ wesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zu⸗ ständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Dresden.

Wirtschaftsteil

Notenbankarbeit und Kriegsfinanzierung

Auf einer Veranstaltung der Verwaltungs⸗ und Wirtschafts⸗ akademie Industriebezirt in Bochum, Zweiganstalt Dortmund, sprach am Donnerstag der Vizepräsident der Deutschen Reichsbank Emil Puhl über das Thema „Notenbankarbeit und Kriegs⸗ finanzierung“.

Die Reichsbank sieht, wie der Redner ausführte, in ihrer Mit⸗ wirkung an der Kriegsfinanzierung und in der Verhinderung wirt⸗ schaftsschädigender Auswirkungen des gewaltigen Geldeinsatzes gegenwärtig eine ihrer wichtigsten Aufgaben im Kriege. Wenn auch kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die wirtschaftliche Kriegsführung wie auch die Bewältigung sonstiger großer Staats⸗ aufgaben in erster Linie ein güterwirtschaftliches und erst in zweiter Linie ein geldmäßiges Problem ist, so darf man doch auch nicht die Fragen der Finanzierung etwa nur als eine rein tech⸗ nische und belanglose Angelegenheit behandeln. Je größer der

öffentliche Güter⸗ und Finanzbedarf ist, desto mehr wird es eine Kunst, die erforderlichen Geldmittel so zu beschaffen und nach ihrem Einströmen wieder so abzufangen, daß Störungen vermieden bleiben. Dies vollzieht sich unter dem Prinzip der Wirtschafts⸗ lenkung, das gegenüber anderen Wirtschafts

ungewöhnlichen Möglichkeiten als auch die Zwangsläufigkeiten für die Arbeit der Reichsbank kennzeichnet. In den Rahmen der staat⸗ lichen Wirtschaftslenkung ist die Reichsbank schrittweise hinein⸗ gewachsen. Die Folgerung hieraus ist das neue Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom Jahre 1939. Auch auf den übrigen Ge⸗ bieten der deutschen Geld⸗ und Finanzwirtschaft sind die finan⸗ ziellen Kräfte einer einheitlichen Lenkung unterstellt und auf die großen Aufgaben ausgerichtet worden. Dank dieser Vorkehrungen brauchten bei der Kriegsfinanzierung in Deutschland grundfätzlich keine neuen Wege beschritten zu werden, da wir in der Lage sind, auf dem aufzubauen, was im Geldsektor seit 1933 fortschreitend geschaffen worden war. Zu beachten war ferner, daß dank der um⸗

verlangsamt hat.

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Bedentung

ystemen sowohl die

Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943. S.

fassenden Kaatlichen Lenkung auf der Güterseite der Wirtschaft monetäre und finanzielle Maßnahmen im Gegensatz zum Welt⸗ krieg 1914/18 für die Lenkung der Produktion in Deutschland so gut wie keine Rolle mehr spielen.

Unter den Finanzierungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Krieges nehmen zwei die beherrschende Rolle ein: die Steuer⸗ finanzierung und die Anleihefinanzierung. Demgegenüber hat die unmittelbare Inanspruchnahme der Noten⸗ presse in engem Rahmen gehalten werden können, und die Reichs⸗ bank hat an der Kriegsfinanzierung vor allem dadurch mitgewirkt, daß sie sich erfolgreich um die Plazierung der verschiedenen kurz⸗, mittel⸗ und langfristigen Reichspapiere bemüht hat. Fortschreitend ist es gelungen, zu längerfristigen Emissionen überzugehen, und diese stellen sowohl vom Standpunkt des Reichshaushalts als auch der Notenbank als Hüterin der Währung die günstigste Finanzie⸗ rungsform dar. Die ständigen erfolgreichen Bemühungen um die Senkung der Zinssätze haben das Ergebnis gehabt, daß dem Reich die Finanzierung seiner Bedürfnisse zu immer billigeren Sätzen möglich wurde.

Von gleich großer Bedeutung wie die Mitwirkung an der Kriegsfinanzierung ist für die Reichsbank die Abschöpfung der überschüssigen Kaufkraft, die um so wichtiger ist, als der Entwicklung auf der Güterseite der Kriegswirtschaft nicht ein Rückgang, sondern eine Ausdehnung der gesamten Geldein⸗ kommen und des Zohlengsmittelumlaußs gegenübersteht. Außer den mittelbaren Maßnahmen, die in der Rationalisierung des Pro⸗ duktionsprozesses und der Wirtschaftsorganisation und ferner im sparsamen Wirtschaften der öffentlichen Hand und privater Kreise bestehen, hat die Reichsbank darauf Bedacht genommen, durch un⸗ mittelbare Einwirkungen auf dem Geldsektor die Abschöpfung nach⸗ haltig zu betreiben. Hierzu stehen ihr als geldmarkt⸗ und kapital⸗ marktmäßige Mittel die verschiedenen Anleiheformen zur Ver⸗ fügung, die noch durch andere Instrumente, wie beispielsweise die Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank, ergänzt werden. Wenn auch der Notenumlauf aus kriegsbedingten Gründen weiter ge⸗ stiegen ist, so ist doch die Tatsache bemerkenswert, daß sich im Jahre 1942 das Maß der ge gegenüber dem Jahre 1941

Was die Auswirkung der Kriegsfinanzierung auf die Preise betrifft, so ist, wenn auch auf Teilgebieten gewisse Erhöhungen eingetreten sind, doch entscheidend, daß Nahrungs⸗

mittel, Mieten, Heizung, Gas, Strom, Verkehrseinrichtungen und ähnliche Grundelemente der Lebenshaltungskosten im Preise bisher fast unverändert geblieben sind. Daß Preiserhöhungen auch wirk⸗ lich nur in begründeten und im unbedingt notwendigen Umfang vorgenommen werden, darüber wacht der Preiskommissar, dessen Tätigkeit von der Reichsbank außerordentlich gewürdigt und wegen der hohen währungspolitischen Bedeutung tatkräftig unter⸗ stützt wird. ““

Das Kriegsfinanzierungsproblem umfaßt auch die einschlä⸗ gigen Aufgaben in den von Deutschland besetzten Gebieten, doch 89 hier dank der Einschaltung des Apparates der

eichskreditkassenscheine zweckentsprechende Lösungen gefunden worden, durch die vermieden wurde, daß das Gebiet, in welchem Reichsbanknoten zirkulieren, sich in einer unübersehbaren Weise verbreiterte und daß in dem Zirkulationsprozeß Störungen eintreten konnten, die außerhalb der unmittelbaren Einflußsphäre der Reichsbank liegen. Die Reichskreditkassen haben sowohl die Aufgabe der Geldversorgung der Truppen als auch die weitere Aufgabe, Lücken im Bank⸗ und Geldwesen der besetzten Gebiete auszufüllen, in elastischer Anpassung an die oft schwierigen Ver⸗ hältnisse zur Zufriedenheit aller Stellen gelöst.

Die durch die Kriegsfinanzierung geschaffenen geldwirtschaft⸗ lichen Probleme werden endgültig gelöst werden können, wenn die deutsche Volkswirtschaft ihre gewaltige Kapazität wieder friedens⸗ mäßigen Aufgaben widmen kann. Die Lafgabe zwischen Geldum⸗ lauf, Gütermenge und Preisniveau einen sich selbst tragenden Gleichgewichtszustand zu finden, wird um so eher bewältigt werden, als uns im Rahmen der gelenkten Staatswirtschaft der dazu not⸗ wendige Apparat zur Verfügung steht. Damit im Zusammenhang steht auch die Frage, auf welcher „S. das Verhältnis der Reichsbank zu den anderen Währungen der Welt hergestellt werden soll. Hierfür ist auf einem wichtigen Teilgebiet durch das Mittel des Clearing mit der Reichsmark als tragender Währung bei staatlicher Vereinbarung der Wechselkurse bereits eine brauchbare Grundlage gefunden worden, von der bei der Lösung der künftigen internationalen Währungsfragen ausgegangen werden kann. An alle Zukunftsaufgaben gehen wir mit der Zuversicht heran, daß wir in der Reichsmark allzeit eine Währung haben werden, die der Größe und Würde des um seine Freiheit ringenden nationalsozia⸗ listischen Deutschen Reiches entspricht.

Mobilisierung aller Kraftreserven für den Sieg Arbeitseinsatztagung in Weimar Die Männer der Arbeitseinsatzstäbe des Generalbevollmäch⸗

tigten für den Arbeitseinsatz, die man nach der zu Beginn dieser

Woche in Weimar durchgeführten Einkleidung im Straßenbild der Gauhauptstadt zum ersten Male in ihrer feldgrauen Uniform sah, vereinigten sich am Mittwoch zu einer Tagung, auf der sie Richt⸗ linien für ihren künftigen Einsatz empfingen. Lect Monaten stehen die Arbeitseinsatzstäbe in vorderster Front der Vermittlung von Arbeitskräften, namentlich aus den weiten Räumen des bese ten Ostens, um der deutschen Wirtschaft die für die Erfüllung ihrer

gigantischen Aufgaben im Freiheitskampf Europas erforderlichen Kräfte zuzuführen. Der Strom jener Hunderttausende, die weit

her nach Deutschland kamen, ist eindrucksvolles Zeugnis ihres Wir⸗ kens, dem Gauleiter und Reichsstatthalter Sauckel als General⸗ bevollmächtigter für den Arbeitseinsatz auf der Weimarer Tagun Anerkennung und Dank sollte. Einleitend würdigte der General⸗ bevollmächtigte die schwere Verantwortung und Härte des Wir⸗ kens der Arbeitseinsatzstäbe und umriß dann die Bedeutung und Erfordernisse ihrer Aufgaben im neuen Jahr.

Der Beauftragte für das Reichskommissariat Ukraine und den

Bereich der Wirtschaftsinspektionen Don⸗ onez und Kaukasus,

Staatsrat Peuckert, kennzeichnete das Wirken der Arbeitsein⸗ ssshtvaltung im letzten Jahr als eine Leistung, die in der Ge⸗ chichte der Kriegführung aller Zeiten einzig dastehe. Daß diese

Erfolge möglich wurden, sei namentlich auch der Tätigkeit der Arbeitseinsatzstäbe im Zusammenwirken mit den

ivilen und den militärischen Verwaltungsstellen zu danken. Der Beauf⸗ tragte für das Reichskommissariat Ostland und den Bereich der Wirtschaftsinspektionen Mitte und Nord, Landesarbeitsamts⸗ präsident Dr. Boening, sprach über Erfahrungen und Fragen

8 der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und die Möglichkeiten einer Steigerung ihrer Leistungen.

Ministerialrat Dr. Letsch vom Reichsarbeitsministerium dankte den Arbeitseinsatzstäben für

ihre aufopferungsvolle Tätigkeit und gab eine Bilanz über die

bisherigen Erfolge des Arbeitseinsatzes. Nach Ministerialrat Dr. Paetzold vom Reichsarbeitsministerium, der über die ärzt⸗ liche Betreuung der Arbeitseinsatzstäbe und Gesundheitsmaß⸗ nahmen für die Rüstungsarbeiter sprach, umriß Hauptmann Eskin vom Chef Transportwesen⸗Feldtransportabteilung Pro⸗

bleme und Notwendigkeiten der Beförderung fremdvölkischer Ar⸗

eitskräfte nach Deutschland.

In einer großangelegten Rede behandelte Gauleiter und Reichsstatthalter Sauckel die Erfordernisse und Grundprinzipien des Arbeitseinsatzes, um seinen Mitarbeitern das Wesen und die ihrer schweren, veranwortungsvollen Tätigkeit im Kampfe Großdeutschlands und seiner Verbündeten eindringlich vor Augen zu führen. Mit einer politischen Gesamtschau charak⸗ terisierte er die Gegensätze der beiden Welten, die sich im Gegen⸗ wartskampf gegenüberstehen, indem er der Ausbeutung und dem

Elend der von der Plutokratie und dem Bolschewismus geknebelten Völker die ehernen Grundgesetze des Reiches Adolf Hitlers, die Werte Ehre, Freiheit, Arbeit und Brot gegenüberstellte. Eine große Idee, ein starker Wille und ein gesunder Volkskörper seien als Einheit stärker als alle materiellen Vorteile, die einem Volke ur Verfügung gestellt werden könnten. An die Arbeitseinsatz⸗ täbe richtete der Gauleiter die Aufforderung, als Idealisten an ihre Arbeit zu gehen in der Erkenntnis, daß für die Erringung des Sieges jedes persönliche Opfer gebracht werden müsse. I Wirklichkeitssinn und Wahrheitsliebe seien die

rundsätze des Wirkens der deutschen Arbeitseinsatzverwaltung, und nach diesen Prinzipien hätten auch die Männer in der vor⸗

dersten Front der Werbung ausländischer Arbeitskräfte zu handeln. Als das oberste Ziel des Arbeitseinsatzes kennzeichnete der Gau⸗ leiter die Mobilisierung aller erreichbaren Leistungsreserven in größtem Ausmaß der Weltgeschichte: also Einsatz aller Kraft⸗ reserven in der Heimat nach den Grundsätzen des Führers, be⸗ sonders unter Berücksichtigung der Fehetrheit und Lebenskraft des Volkes, Mobilisierung aller verfügbaren Kezsfte in den be⸗ setzten Gebieten wie auch in den verbündeten, be reundeten und neutralen Staaten nach den Prinzipien europäischer Solidarität. Der Gauleiter legte seinen Mitarbeitern dann die Richtlinien für die Werbung ausländischer Arbeitskräfte dar und verpflichtete sie, als Propagandisten nationalsozialistischen Lebens und Glau⸗ bens nach den Grundsätzen vensscher Korrektheit zu handeln. „Alles für den Führer, seine Soldaten, das deutsche Volk und Europa“ mit diesem Mahnruf schloß der Gauleiter seine wieder⸗ holt von lebhaftem Beifall begleitete Rede.

Rationalisierung in der Elektroindustrie

Die Elektroindustrie ist heute bei allen triegswicn en Auf⸗ gaben Fecpebeh beteiligt. Dies gilt ebenso für die Wafsentechnlt und das Nachrichtenwesen wie für die kriegswirtschaftlichen Be⸗ triebe des Bergbaues, der Energieversorgung und der verarbei⸗ tenden Industrien. Die Rationalisierung der elektrotechnischen Fer⸗ tigung gehört daher zu den vordringlichsten Kriegsaufgaben. Sie wird im Auftrage des Reichsministers für Bewaffnung und Mu⸗ nition, Speer, vom Hauptring ,Elektrotechnische Erzeugnisse“ und vom Hauptausschuß „Nachrichtengerät“ vorgenommen. Diese sorgen 88 daß nur Kriegsnotwendiges fabriziert und möglichst einfach 1 wird. Zugleich erfolgt hierbei eine Spezialisierung der etriebe. 3

Die Arbeit zur Erfüllung dieser Aufgabe erstreckt sich u. a. auf die Vornahme von Typenbeschränkungen, Zusammenlegung von Fertigungen in den bestgeeigneten Betrieben und auf die För⸗ derung material⸗ und arbeitssparender Künforaktiüaen und Fer⸗ tigungsmethoden. Bei der Vielgestaltung der elektrotechnischen Erzeugnisse ist eine zusammenfassende Darstellung des bisherigen Rationalisierungsergebnisses nicht möglich. Der Erfolg der Arbeit ergibt sich vielmehr aus einer Reihe von Einzelbeispielen.

Im Elektromaschinenbau konnte z. B. durch Typenbeschrän⸗ kung bei einer Reihe von Kleinfirmen die Ausbringung je Gefolg⸗ schaftsmitglied um 35 % gesteigert werden. Bei einem einfachen Erzeugnis wie Installationsrohr wird durch Ausmerzung un⸗ nötiger Typen eine jährliche Ersparnis von 900 t Blei und 3500 t Eisen erzielt. Durch die Gemeinschaftsentwicklung eines Meß⸗ instrumenten⸗Drehmagnetsystems und Wahl eines neuen Magnet⸗ werkstoffes werden jährlich 1,5 Mill. Arbeitsstunden und 15 t Magnetmaterial erspart. Der 11 bestehende Engpaß für dieses wichtige Instrument ist damit völlig beseitigt. Die Konzentration der Fertigung auf die bestgeeigneten Firmen sorgt dafür, daß im einzelnen Betriebe genügend große Fertigungsserien zustande kommen, um die Herstellung wirtschaftlich zu gestalten.

Die Arbeit des Hauptringes „Elektrotechnische Erzeugnisse“ greift auch in die Gestaltung der Anlagen ein. Es wurden bereits umfangreiche Sparmaßnahmen im Schaltanlagenbau veröffentlicht und im Einvernehmen mit dem Generalinspektor für Wasser und Energie als verbindlich erklärt. Hierdurch wird die Schaffung unnötiger Reserven unterbunden und eine wesentlich vereinfachte Gestaltung vorgeschrieben. Weitere Sparmaßnahmen auf diesem Gebiet sind in Vorbereitung. Auf dem Kabelgebiet ist das Trans⸗ em besonders bedeutungsvoll. Durch standortbedingte Auftragslenkung war es hier möglich, 20 % der Fracht ein⸗ zusparen.

Wirtschaft des Auslandes

Günstige Transportergebnisse der spanischen Handelsschiffahrt

Madrid, 7. Januar. Wie aus amtlicher Quelle hervorgeht, wurden durch die spanische Handelsflotte einschließlich der schiffahrt, die heute über einen Schiffsraum von insgesamt 1 035 000 BRT. verfügt, im Jahre 1942 insgesamt 7 901 281 t egenüber 7 798 901 t im Jahre 1941 befördert. In amtlichen Febeisen wird darauf hingewiesen, daß diese Entwicklung als eine sehr gute Leistung der Seee Flotte, deren Material zum roßen Teil veraltet ist, anzusehen ist, zumal die Ueberseeflotte in den ersten Monaten des Jahres unter den schikanösen Kontroll⸗ maßnahmen der anglo⸗amerikanischen Seebehörden starke Zeitver⸗ luste zu erleiden hatte. Als besonders erfreulich wird bezeichnet, daß die Schiffsverluste infolge der Seekriegführung im Vergleich

a Weltkrieg auf ein Minimum zurückgegangen seien. 8

Der spanische Emissionsmarkt im Jahre 1942

Madrid, 7. Januar. Nach privaten Schätzungen erreichten die spanischen Emissionen im Jahre 1942 ungefähr 3,3 Mrd. Peseten, von denen der weitaus größte Teil, d. h. 2,3 Mrd., auf öffentliche Werte, 869 Mill. auf Aktien und 130 Mill. auf Obli⸗ gationen entfallen. Ein besonderes Kennzeichnen der Emission an öffentlichen Werten bestand im vergangenen Jahr darin, daß die Staatsanleihe nicht dem Kapitalmarkt zugeführt wurde, sondern der Bank von Spanien für Maßnahmen zur Aufwertung der

Gruppe Banken.

roten Peseten und dergl. zur Verfügung gestellt wurde. Die Neu⸗ emissionen an Aktien und Obligationen blieben nach den bis⸗ herigen Schätzungen hinter den Vorjahrszahlen etwas zurück. Die meisten Emissionen erfolgten mit 216 Mill. Peseten in der

England wird Schrottlieferant für die usxe’à

Stockholm, 7. Januar. Infolge des wachsenden Schrott⸗ mangels der uSl⸗Stahlindustrie soll jetzt England den not⸗ wendigen Schrott nach den Vereinigten Staaten liefern. Diese Mitteilung zeigt die grotesken Folgen des Krieges für die englisch⸗ amerikanische Wirtschaft. Früher bezog nämlich England Schrott aus USA. Heute soll es selbst Schrott an die Vereinigten Staaten liefern, damit diese den Stahl herstellen können, der für das Kriegsmaterial benötigt wird. Der Plan stieß in England zu⸗ nächst auf großen Widerstand, da England selbstverständlich seinen Schrott selbst braucht. Die USA⸗Stahlindustrie stellte sich aber auf den Standpunkt, daß England im Rahmen des Pacht⸗ und Leihgesetzes zu „Ausgleichslieferungen“ verpflichtet sei.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. Januar auf 74,00 Rℳ (am 7. Januar auf 74,00 R. ü) für 100 ke.

Telegrap

In Perlin festgestellte Notierungen für tel Auszahlung, ausländische Geldsorten und hische Auszahlung

Te

anknoten

Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo)... Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos NrES Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗

England (London) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran). Island (Reykjavik) .. Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal). Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo)... Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannesburg).. Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

lägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. 100 Frs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 YVen 1 kanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs. 100 serb. Din. 100 slow. Kr.

100 Pesetas

1 südafr. Pf. 1türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

Geld

18,79 0,588

1 Dollar

ö

8. Januar

Brief

18,83 0,592

40,04

1

Geld

18,79

39,96

52,15

7. Januar Brief 18,83

0,588

0,592

40,04

3,047 3,058 52,25 5,06 5,07

1,668 1,672

132,70

14,61 38,50

32,70 14,59 38,42 13,14

0,585

13,16 0,587 4,995 5,005

56,88

56,76 10,16

10,14

59,46 59,58

58,01 5,005 8,609

57,89 4,995 8,591

23,565 23,605

1,978 1,982

1,199 1,201

Frankreich .

England, Aegypten, Sübafrik. Union..

Australien, Neuseeland... BI111. Ver. St. v. ““ rafrmn, 4A

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18 2,098 2,498 0,130

folgende Kurse:

Brief 9,91 5,005 7,928

74,32 2,102 2,502

Ausländische Geldsorten und Banknoten 6

-—

Sovereigns. 20⸗Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. Aegyptische. Amerikanische: 1000 5 Dollaxk.. 2 und 1 Dollaxk.. Argentinische.. Australische. Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische Bulgarische: 1000 L. u. darunter Dänische: große... 10 Kr. u. darunter.. Englische: 10 £ u. darunter... Finnische Französische.. Holländische Italienische: große.. 10 Lire Kanabische... Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunter Serbischhehe. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafrik. Union... Parkische .... 8. Ungarische: 100 P. u. darunter

Notiz

für 2 1 Stück l ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dn.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

8. Januar

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

3,07 52,10 5,055 4,99 132,70 13,12 0,99 4,99 56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

132,70

Brief 20,46 16,22 4,205 4,41

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30

5,075 5,01

13,18 1,01 5,01

57,11 1,68

59,64

58,07

58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

7. Januar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 4,39 4,41

n 8

Prag, 7. Januar. Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B.,

——

Berichte von auswärtigen Devi 1““ Wertpapiermärkten 8

Devisen Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,

(D. N. B.)

235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York

24,98 G., 25,02

16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 7. Januar. (D. N. B.) 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 4,

V „Paris 49,95 G., 50,05 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Agram 49,95 G., 50,05 B.,

B., Stockholm 594,60 G., 0,40 Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen

Alles in Pengö. Amsterdam Helsinki 6,90,

London —,—.