1943 / 7 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jan 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 11. Januar 1943. S. 2

Fachuntergruppe Zigarrenindustrie, Berlin NYV 7, Luisenstr. 29,

) die Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupf⸗

tabakindustrie, Berlin NW 7, Schadowstr. 1 d,

d) die Fachgruppe Tabak der Wirtschaftsgruppe Groß⸗

uund Außenhandel, Berlin W 50, Budapester Str. 45.

(2) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegen⸗

heiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusatz:

„Als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak.“

2

. (1) Die Bewirtschaftungsstellen sind ermächtigt, die Be⸗ fugnisse der Reichsstelle für Tabak auf folgenden Gebieten aus⸗ zuüben:

a) Erwerb oder Veräußerung von Rohtabak gemäß 883 der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Tabak vom 22. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und

Preuß. Staatsanz. Nr. 303)

Herstellung von Tabakwaren gemäß § 4 der An⸗

ordnung 1/43 der Reichsstelle für Tabak a. a. O.

Lieferung von Tabakwaren gemäß § 7 f. der An⸗

ordnung 1/43 der Reichsstelle für Tabak a. a. O.

Meldepflicht gemäß § 9 der Anordnung 1/43 der

. Reichsstelle für Tabak a. a. O.

(2) Diese Ermächtigung gilt auch gegenüber Nichtmit⸗

gliedern der zu Bewirtschaftungsstellen bestimmten Fach⸗

untergruppen 1 Buchst. a— c).

(3) Allgemeine Vorschriften, welche die Bewirtschaftungs⸗ stellen gemäß dieser Ermächtigung erlassen, werden als „An⸗ weisungen“ bezeichnet und bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten.

d)

In Angelegenheiten des Handels mit Rohtabak dürfen Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen nur im Einver⸗ nehmen mit der Fachgruppe Tabak der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel ergehen.

Für die Verkündung der Anweisungen der Bewirtschaf⸗ tungsstellen nach § 2 dieser Anordnung gelten die §§ 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 (RGBl. 1

S. 1133) sinngemäß.

(1) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund der Er⸗ mächtigung nach § 2 dieser Anordnung tätig werden, gelten die §§ 10 15 und 17 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) für die von ihnen geforderten Auskünfte und erlassenen An⸗ weisungen sinngemäß.

. (2) Das Antragsrecht gemäß § 14 der Warenverkehrs⸗ verordnung und das Ordnungsstrafrecht rd von dem Reichsbeauftragten für Tabak wahrgenosutell.

Der Reichsbeauftragte für Tabak kann in Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen.

§ 7 Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in

8

den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet. Bremen, den 7. Januar 1943. Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.

Bekanntmachung Auf Grund des § 7 des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (RGBl. I S. 918 ff.) in der Fassung der Verordnung zur Aenderung des Maisgesetzes vom 28. Februar 1936 (RGBl. I S. 131) in Verbindung mit § 5 der Verordnung zur Aus⸗ führung des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 921) wird in Aenderung und Erweiterung meiner An⸗ ordnungen vom 11. August 1937 (Bekanntmachung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger Nr. 185) und vom 17. November 1941 (Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 282) fol⸗ gendes angeordnet: I. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Ge⸗ treide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, für die nachstehend genannten, aus dem zuslande eingeführten Waren ist, soweit es sich um Handels⸗ saatgut handelt, bis auf weiteres folgender: Für Saatgut von 8 4. Serradella .. 61,0 0 2. Wiesenfuchsschwanz 325,— R.ℳ je 100 kg. Diese Preise verstehen sich auf der Grundlage unverzollt, waggonfrei Grenzstation oder ex Schlepp Grenze.

8 Diese Anordnung gilt mit Wirkung vom 1. Januar Berlin, den 5. Januar 1943. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche

Erzeugnisse. .“ 88

8 8

Bekanntmachuug— „Die am 8. Januar 1943 ausgegebene Numme Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Vereinfachung des Wertpapierverkehrs. Vom 22. Dezember 1942. des tge. 8

Verordnung über die Ausübung der Dienststrafgewalt in den neuen Gebieten. Vom 3. Januar 1943.

Umfang: ½¼ Bogen. Verkaufäpreis: 0,15 R. ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 9. Januar 1943.

Reeichsverlagsamt. J. V.: Stern.

111“ v“ 82* dan. 8 8

88, Bekanntmachung— Die am 8. Januar 1943 ausgegebene Kummer 1 des Neichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Dritten Zulatzabkommens zum deutsch⸗slowakischen Verrechnungsabkommen. Vom 30. Dezember 1942. .

Dienstag, 12.

Bekanntmachung über die neunte Verlängerung der Geltungs⸗ dauer des deutsch⸗finnischen Handelsvertrags. Vom 2. Januar

1943. Bekanntmachung über das deutsch⸗italienische Abkommen über

die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafgerichtsbarkeit bei einem Einsatz von Teilen der Wehrmacht des einen Staates auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates. Vom 2. Januar 1943. Umfang: ¾¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R.ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. Berlin NW 40, den 9. Januar 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches 1* 8 Verkehrswesen

Außergewöhnliche Leistungen der Reichsbahn im Jahre 1942

Die Deutsche Reichsbahn veröffentlicht ihren vorläufigen Jahresrückblick für 1942. Es war ein Jahr größter Kraftentfal⸗ tung und stetiger Leistungssteigerung. Aus dem Reichsbahnnetz von 54 500 km des Jahres 1937 hat sich der Betriebs⸗ und Ein⸗ flußbereich der Reichsbahn bis Ende 1942 zu einem fast dreifach so großen Netz von 161 000 km entwickelt. Insbesondere galt es, die neu gewonnenen Gebiete des Ostens schnellstens zu durch⸗ dringen und auf hohe Verkehrsleistungen zu bringen. Der Neu⸗ bau von Fahrzeugen wurde stark gefördert. Unter dem Leitwort „Räder müssen rollen für den Sieg“ begann im Sommer eine neue Phase der Verkehrsabwicklung, besonders im Güterverkehr. Durch erhebliche Kürzung der Wagenumlaufzeit konnte eine starke Steigerung der Verkehrsleistungen erzielt werden. Dieser große Erfolg kam nicht nur der Flüssigkeit des militärischen Verkehrs, sondern auch dem Versorgungsverkehr der Heimat zugute, für den zeitweise sogar ein erhebliches Ueberangebot an Güterwagen bestand. Das außerordentlich günstige Ergebnis des ersten Ab⸗ chnittes der „Verkehrsschlacht“ hat erkennen lassen, daß im deut⸗ Verkehrsleben noch in beträchtlichem Ausmaß latente Kräfte chlummern, die es auch weiterhin zu mobilisieren gilt. Die Ge⸗ samteinnahmen des Jahres 1942 belaufen sich vonaussichtlich auf 9,7 Milliarden gegenüber 9 Milliarden Kℳ im Vorjahr. Im Personen⸗ und Gepäckverkehr ist infolge des gestiegenen Reise⸗ verkehrs die Einnahme um 700 Millionen angewachsen. Beim Güterverkehr ist dagegen eine Mindereinnahme zu verzeichnen, die auf die Verringerung der Transporte des öffentlichen Ver⸗ kehrs infolge der zur Bewältigung des Ostverkehrs und des kriegs⸗ bedingten Verkehrs dem übrigen Güterverkehr zeitweise auferlegten Annahme⸗ und Streckensperren zurückzuführen ist.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 12. bis 18. Januar 1943

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Januar: sen.

Januar:

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Mittwoch, 13. Geschlo

Sonnabend, 16. Januar:

Montag, 18. Januar: König Ottoka

Dienstag, 12.

Mittwoch, 13. Januar: Donnerstag, 14. Januar: Florentiner Brokat. Beginn:

Freitag, 15. Januar: De Sonnabend, 16. Januar: Florentiner Brokat.

Sonntag,

Montag, den 18. Januar:

Dienstag, 12. Januar: Karl III Sund Ann

Sonnabend, 16. Januar: Liebesbriefe. Sonntag, 17. Jauuar: Montag, 18. Januar:

Donnerstag, 14. Januar: In der Neuinszenierung. Der 62 ¹schuüd. Musikal Leitung: Schüler. Begiun; 17 nee: Freitag, 15. Januar: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn 16 ¼ Uhr. 1 Sonabend, 16. Januar: Geschlossen. vin. 17. Januar: Salome. Mustkal. 8 18 ¼ Uhr. 8 Montag, 18. Januar: Geschlosse

Dienstag, 12. Januar: Tanzabend. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, 13. Jannar: Tanzabend. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 14. Januar: Geschlossen. Freitag, 8 tung: Lenzer. Beginn: 17 ½¼ Uhr. Sonnabend, 16. Januar: Fidelio. Musikal. Leitung: Hide⸗ 8 mard Konoye a. G. Beginn: 17 Uhr. 3 Sonntag, 17. Januar: Geschlossen. Montag, 18. Januar: Boheme. Mustkal.

Beginn: 17 Uhr.

Leitung: Hege 11“

Schauspielhaus

Dienstag, 12. Januar: Der Widerspen tig *

Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, 13. Januar: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 14. Januar: IJphigenie auf Tauris.

ginn: 18 Uhr.

Freitag, 15. Januar: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. 1 Iphigenie auf Tauris. Be⸗ ginn: 18 Uhr. 1

Sonntag, 17 Janunar: Der Widerspenstigen Zähmung.

Beginn: 17 Uhr.

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1 Beginn: 18 Uhr. Kleines FHaus

Januar: Der Kreidekreis.

17 ¼ Uhr. 8. Der Biberpelz. Beginn: 18 Uhr.

17 ¼ Uhr. . r Biberpelz. Beginn: 18 Uhr. Beginn: 17 ¼ Uhr. 17. 17 Uhr.

Der Kreidekreis. Beginn: Florentiner Brokat

8 Lustspielhaus— 22 a von Oester⸗

Januar:

Beginn:

reich. Beginn: 18 Uhr.

Mittwoch, 13. Jannar: Pygmalion. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 14. Januar: Kollege kommt gleich. Beginn:

19 Uhr.

Freitag, 15. Januar: Karl IIl und Anna von Oester⸗

reich. Beginn: 18 Uhr.

Beginn: 19 ½¼ Uhr. Johann. Beginn: 18 Uhr. Kollege kommt gleich.

19 Uhr.

Wirtschaftsteir

Erfinderbetreuung und Leistungssteigerung Kleine Verbesserungen große Wirkungen

1 8

Leistungssteigerung ist nicht nur eine Fvage der Betrier einrichtung und der Betriebsorganisation, sondern sie wird wesentlich von dem Einsatz neuer Arbeitsverfahren und Betriebs⸗ verbesserungen bestimmt. Es brauchen nicht immer große und bahnbrechende Erfindungen zu bin, die den technischen Fokischritt bestimmen, oft sind es kleine Verbesserungen und Beseitigungen betrieblicher Unzulänglichkeiten, die zur Steigerung der Leistung, ur Erhöhung der Güte des Erzeugnisses beitragen können. Des⸗ hatg hat sich auch Speer dafür eingesetzt, daß in esonderer Weise Betriebserfindungen zu fördern und Erfindungs⸗ vorschläge auszunntzen sind.

Zunächst muß jeder Betrieb selbst danach streben, den Er⸗ findungsgedanken zu fördern und aus Kreisen der Lefokgchaft Verbesserungsvorschläge zu erhalten. Hierüber sind genaue Richt⸗ linien gegeben worden, die in jedem Falle die dem Erfahrungs⸗ wert angepaßte Entschädigung vegeln, und zwar durch eine neu⸗ tvale Stelle, die sowohl die Interessen des Betriebes, als auch die des Erfinders wahrzunehmen hat. Es muß unter allen Um⸗ ständen vermieden werden, daß ein Erfinder in einem Betrieb ungerecht behandelt wird, andererseits muß der Betrieb aber auͤch

vor unangemessenen Forderungen geschü t werden. hüafig über⸗

schätzt nämlich der Erfinder in materieller Hinsicht sein geistiges Kind, sieht es als einmalig, umwälzend oder ausschlaggebend an, wenn es sich in Wahrheit nur um eine im Zuge der Fertigung liegende Verbesserung handelt.

Ein Betrieb, in dem das Vorschlagwesen gepflegt wird, und der sich in besonderer Weise der Erfegfebn. annimmt und die hierfür erlassenen Richtlinien befolgt, wird dadurch wesent⸗ liche Voraussetzungen zur Leistungssteigerung gewinnen und jedem Betrieb der gleichen Fertigung überlegen sein, in dem Be⸗ triebserfindungen see oder gar nicht auftreten. Die Frage der Leteveeisednagen ist stets von der Erziehung und der An⸗ leitung der Gefolgschaft abhängig. Von sich aus wird der einzelne Arbeiter kaum veranlaßt sein, sich mit Verbesseru d rungen seiner Arbeitsaufgaben zu beschäftigen. Er hat sich im Laufe der Jahre innerhalb seines Arbeitsgebietes eine so große handwerkliche Geschicklichkeit angeeignet, daß er gar nicht darüber nachdenkt, ob er nicht doch noch mehr leisten könne, wenn er ge⸗ wisse Arbeitsgriffe mit besonderen Werkzeugen und Vorrichtungen beschleunigen könnte. Erst wenn er hierzu angehalten wird und wenn er durch die Behandlung einer ähnlichen Erfindungssache angeregt wird, kann die Grundlage für eine neue Betriebserfin⸗ dung geschaffen sein.

Jede IEE ist in hervorragendem Maße von dem Einsatz kraft⸗ und arbeitsparender Werkzeuge und Arbeits⸗ mittel abhängig. Jede kleinste Arbeitsverbesserung trägt dazu bei, und die Summe der durchgeführten Verbesserungsvorschläge wirkt sich unmittelbar in den Tnsss hage und in der Erzeu⸗ gungsgüte aus. Der besteingerichtete Betrieb ist von der Leistung jedes einzelnen Arbeiters abhängig. Die modernsten Maschinen und Werkzeuge bedingen an sich nicht die Erhöhung der Leistung. Wenn der Mensch sie nicht über den Rahmen ihrer Bestimmungs⸗ arbeit hinaus anzuwenden vermag, so werden nur durchschnitt⸗ liche und gegebenenfalls sogar unterdurchschnittliche Leistungen zu⸗ tandekommen. Je mehr die schöpferische Eigenart des letzten Ge⸗ olgsmannes in Naae nc gestellt werden kann, um so besser wird

ie gesamte Betriebsleistung werden und je vollkommener das Erzeugnis sein. 1

Es ist deshalb verständlich, daß der Erfinderbetrouung in unseren Betrieben und Werkstätten größte Aufmerksamkeit ge⸗ widmet wird. Der Arbeiter muß bewußt immer wieder daran

erinnert werden, daß er seine Leistungen durch Vervollkommnung

der Arbeitsverfahren, der Werkzeuge und Vorrichtungen herauf⸗ setzen kann. Das hat nichts mit einer unangebrachten Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft zu tun!

88

jen und Aende⸗

sn Betrie

Erfinderbetreuers ausüben zu können. vorragender Betriebsleistungen . : 1 rungsvorschlägen größeren und kleineren Umfanges zurückzu- führen.

In Les Zusammenhang interessiert auch die Frage nach der angemessenen Vergütung für Werrheheeif inengjen. Es wurde bereits erwähnt, daß hierüber eine neutrale Ste hat, die beiden Teilen, Betrieb und Erfinder, gerecht werden soll. Für wirklich bedeutsame Erfindungen wird sich darüber hinau wohl immer Gelegenheit bieten, eine besondere Form zu finden, die neben der materiellen Anerkennung die Freude und den Stolz des erfolgreichen Erfinders erhöht. Erfahrungsberichte aus Be⸗ trieben lassen erkennen, daß mit einer sorgfältig durchgeführten Erfinderbetreuung allerbeste Ergebnisse zu erzielen sind. De Arbeiter an der Maschine kann ja in erster Linie die Möglich keiten erkennen, die zu einer Verbesserung der bisherigen Arbeits verfahren führen. Es muß lediglich dafür gesorgt werden, daß er entsprechend angeregt wird, und daß er bei der esnih Durch⸗ arbeitung schwieriger, sein Können übersteigender gedanken eine Unterstützung erhält. Grunde soll der Erfinderbetreuer ein kor struktiv befähigt ist und die beesn Veranlagung hat, sich in die oftmals nicht ganz klar dargelegten Gedankengänge eines Prak

rfindungs Aus diesem Ingenieur sein, der kon⸗

tikers hineinzuversetzen. Dazu gehört ein erhebliches Maß⸗ a

Einfühlungsvermögen und natürlich in erster Linie eine ver⸗ Immer noch gibt es Betriebe, die sich bisher nicht in wünschenswertem Maße mit diesem Problem beschäftigt haben. 8 1 nur dringend geraten werden, auch innerhalb ihrer Gefolgschaft jen aufzufordern und einen Fachmann zu be- age ist, das fenavEhnuragevi. Amt eines

trauensvolle Zusammenarbeit mit der Gefolgschaft.

tellen, der in der Ein erheblicher Teil her⸗

ist auf

Wenngleich die zur Begutachtung eingelaufenen Vor⸗ schläge nicht alle verwendbar sind, so wird doch ein erheblicher Prozentsatz übrigbleiben, für den sich die Weiterbearbeitung lohnt

Wir kommen in der Erfinderbetreuung nur weiter, wenn jeder Gefolgschaftsangehörige davon überzeugt ist, daß seine Vorschläge

gewissenhaft und unparteiisch geprüft und bei Verwendung ge bührend anerkannt werden. Der Vorteil eines brauchbaren Ver⸗ Pücrend verschenten erweist sich für den betreffenden Betrieb als so bedeutend, daß ein weitgehendes Verständnis für den Erfinder

8

Beginn:

15. Januar: Madame Butterfly. Musikal. Lei⸗

Beginn:

88

e zu befinden

Diesen Betrieben kann .

eingelaufenen Verbesse⸗

und eine ihn befriedigende Anerkennung für das gesamte Rüstungs⸗

schaffen von erheblichem Nutzen ist. 2 IIb auch die ganze Aufmerksamkeit des Reichsministers Speer.

Devisenbewirtschaftung Kleinstbeträge im Zahlungsverkehr mit dem Ausland

Bei Ueberweisung von Kleinstbeträgen stehen die Clearing⸗ spesen und sonstigen Kosten sowie der Arbeitsaufwand bei der technischen Durchführung der Zahlungsaufträge in keinem Ver⸗ hältnis zu dem hüelcen Gegenwert der Ueberweisung.

Aus Gründen der Vereinfachung und der Papierersparnis wird auf Wunsch des Reichswirt cha minis 8 handel beteiligten Kreisen empfohlen, in Kontoauszügen, Rech⸗ nungen oder sonstigen Schriftwechsel in den Fällen, in denen es sich um die Inrechnungstellung von Kleinstbeträgen (etwa bis zur Höhe von 10 fℳ) handelt, einen Vermerk aufzunehmen, nach dem kleine Spitzen⸗ oder Restbeträge gelegentlich der nächsten Zahlung und nicht durch eine ic den können. Eine Genehmigung nach § 14 DevG. zur Stundung des Kaufpreises oder der aus Dienstleistungen erwachsenen Forderung

ist gemäß dem (nicht veröffentlichten) Erlaß des Reichswirtschafts⸗

ministers V Dev. 4/37 176/42 v. 19. Dezember 1942 bei Kleinst⸗

beträgen nicht erforderlich. Auch der Verzicht auf S.

ist nicht genehmigungspflichtig (vergl. Ri II 17). Derartige Maß⸗ nahmen sind nach kaufmänni chen Grundsätzen schon deshalb ge⸗ rechtfertigt, weil die Kosten für den Arbeitsaufwand den ein⸗ zuziehenden Betrag übersteigen würden. 1

Deshalb gilt dieser Frage

tsministers den am Außen⸗

esondere Ueberweisung beglichen werden

in Aktien angelegt.

8 lichen Mehrertrag aufweist.

*

FIanntesten

1 Rationalisierungsmaßnahmen im Großhandel

Im Rahmen der Fachhochschule für Wirtschaft und Verwal⸗ tung an der schlesischen Friedrich⸗Wilhelm⸗Universität Breslau sprach der Beauftragte des Leiters der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel für die EE Kaufmann Franz Rauh, Nürnberg, über Rationalisierungsmaßnahmen

im Großhandel. 58 Wie bei jeder Stufe innerhalb der deutschen Volkswirtschaft, 7 sei auch in den Großhandelsbetrieben immer das Bestreben er⸗ unbar, zu fortgesetzten besseren Leistungen zu gelangen. Nicht nur der Ehrgeiz, das bestgeleitete und und mög⸗ lichst auch das bedeutendste und angesehenste Großhandelsunter⸗ nehmen zu besitzen, sei hierbei der Antrieb, sondern der auf der Großhandelsstufe von jeher besonders scharfe Wettbewerb, der lbstverständlich auch im Kriege, wenn auch zuweilen mit ver⸗ änderter Blickrichtung, wirksam sei. Gerade im Kriege komntme es darauf an, daß der Großhandel seine Zulieferungsaufgabe in ratio⸗ neller Weise, d. h. arbeit⸗, kosten⸗, zeit⸗ und transportsparend, er⸗ füllt. Unter diesem Blickpunkt habe der Leiter der Wirtschafts⸗ sehphe Groß⸗ und Außenhandel eine systematische Zusammen⸗ assung der bisherigen Rationalisierungsarbeiten zu einem „Ar⸗ beitskreis für Rationalisierungsfragen im Großhandel“ verfügt. Hierin würde in Gemeinschaftsarbeit von Kaufleuten in den ein⸗ zelnen Fachbereichen des Großhandels Erfahrungsmaterial ge⸗ seurgbelt. das den Großhandelsfirmen in ihrer Gesamtheit nutzbar gemocht werden soll. Jeder Großhandelsbetrieb habe es in seiner Hand, die empfohlenen Maßnahmen für seinen Betrieb durchzu⸗ damit Leistungen zu vollbringen, die ihn nicht nur wettbewerbsfähig mit seinen Berufskameraden machen, sondern auch zu besonderen volkswirtschaftlichen Leistungen gerade unter Berücksichtigung der kriegswirtschaftlichen Versorgungsarbeiten be⸗ fäöhigen. Auch im Großhandel wie in der übrigen Wirtschaft stehe eine Reihe von Betrieben mit ihrer Leistungsfähigkeit an der Spitze. Gerade das Erfahrungsgut dieser besonders leistungsfähi⸗ gen Großhändler solle in verstärktem Umfange für den beruflichen rfahrungsaustausch erschlossen werden. Damit werde eine

triebe des Großhandels erreicht, denen ja in erheblichem Umfange die in die Breite wirkenden Versorgungsaufgaben zufielen. Der Vortragende berichtete dann im einzelnen über die bisher von der Wirtschaftsgruppe und ihren fachlichen Gliederungen durch⸗ geführten Rationalisierungsarbeiten. Nach eingehender Schilde⸗ rung der Möglichkeiten, die sich durch eine rationelle Gestaltung des Betriebsablaufs ergeben, kam der Vortragende auf das Auf⸗ gabengebiet desjenigen Teiles des Großhandels zu sprechen, der als Zulieferant der Rüstungsindustrie kriegswichtige Aufgaben ex⸗ fülle. Dieser Rüstungsgroßhandel führe seine Versorgungsleistun⸗ en in elastischer Einstellung auf die Konzentration im Industrie⸗ ektor der Rüstungswirtschaft durch. Die Vielzahl der im Groß⸗ andel tätigen unternehmerischen Kräfte, die in ihrer betrieblichen raxis auf die Erzielung höchster Leistungseffekte ausgerichtet i. trügen mit ihrer Tätigkeit zur Schlagkraft der deutschen üstungsindustrie bei. Die Lagerhaltung des Rüstungsgroßhandels 8 ein Kennzeichen für die bewegliche und zuverlässige Eiesehtatig. eit einer Gruppe der deutschen Wirtschaft, deren ausschließliche Aufgabe es sei, jeden, auch den kleinsten Bedarf jederzeit zweck⸗ mäßig und schnell zu befriedigen. Ebenso wie für den Rüstungs⸗ sektor würden auch bei der Deckung jedes sonstigen kriegswirtschaft⸗ lich verantwortbaren Bedarfs die Betriebe des Großhandels auf Gebiet zum siegreichen Ende des Krieges mit⸗ en.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der mittleren und kleineren Be⸗

10 Jahre nationalsozialistische Sozialpolitik

Im soeben erschienenen Januarheft der Zeitschrift „Soziale Praxis“ nimmt Dr. Pohl, der Leiter des Arbeitswissenschaft⸗ lichen Instituts der DAF., das Wort zu Ausführungen über die vergangenen 10 Jahre Satisnalsozialiftischer Sozialpolitik. Die Zeitschrif, hat vom neuen Jahre an den Kreis ihrer Herausgeber erweitert. Zu den bisherigen Staatssekretären Dr. Tr. Schlegelberger und Dr. Syrup, sind Ministerialdirektor z. D. Tr. Pohl sowie Ministerialdirektor a. D. Dr. Sitzler ge⸗ treten. Die Schriftleitung hat Dr. Th. Bühler übernommen; somit hat das sozialpolitische Blickfeld der bekannten Zeitschrift eine weitere Ausdehnung erfahren.

Dr. Pohl führt in seinem Aufsatz etwa aus: Zwei Entwick⸗ lungslinien sind bei solcher Rückschau auseinanderzuhalten Unter und hinter der notwendigen Regelung tages⸗ und zeitbedingter materiell⸗wirtschaftlicher Fragen sozialer Art hat sich eine geistig⸗ grundsätzliche Hauptentwicklung vollzogen. Das AOG. etwa hat in seinen Kündigungs⸗ und Massenentlassungsbestimmungen zeit⸗ bedingte Regelungen getroffen, die vom Gesetz geschaffene Be⸗ triebsgemeinschaft dagegen ist zum tragenden Pfeiler unserer sozialen Ordnung geworden Ebenso ist vom Wandel der äußeren Form der DAF. deren volksgemeinschaftlicher Grundgehalt un⸗ berührt geblieben. So sind für die vergangenen 10 Jahre nicht Pakagraphen, Institutionen und Sozialtechniken kennzeichnend, sondern die geistige Revolution, die sich auf dem sozialpolitischem Gebiete von der Klassenkampfeinstellung zur Volksgemeinschaft als oberster Richtschnur allen sozialpolitischen Handelns vollzogen hat. Das wird besonders deutlich im Wandel des Begriffs der Sozialpolitik, die nicht mehr wie früher eine nebengeordnete Politik für die „Armen“ und „Minderbemittelten“, kein Aus⸗ balanzieren von Interessentenwünschen mehr ist, sondern als Ge⸗ staltung des sozialen Lebens nach volksgemeinschaftlichen Grund⸗ sätzen eine Staatsaufgabe ersten Ranges. Aus dem Geruch einer „Arme⸗Leute“⸗Politik, die sich in einer Art karbolgeschwängerter Krankenzimmerluft vollzogen hat, ist die Sozialpolitik zu einer Politik der Stärkung und Förderung des Gesunden aufgestiegen, um Krankes gar nicht erst aufkommen zu lassen. Eine solche syste⸗ matische Sozialpolitik bedarf allerdings einer stets bereiten Sozial⸗ wissenschaft, für die sich die DAF. das Instrument des Arbeits⸗ wissenschaftlichen Instituts geschaffen hat, das nach Art eines Generalstabes wissenschaftliche Grundlagen für die politischen Ent⸗ scheidungen bereitstellt. So hat sich die Sozialpolitik von zufalls⸗ bedingten Eingriffen abgewandt; es geht heute um die Aufrecht⸗ erhaltung gerechter, leistungsbedingter Relationen zwischen den Gliedern der Volksgemeinschaft, die in planvoll⸗systematischer Sozialpolitik geschaffen werden.

Einweihung der Deutschen Handelskammer in Athen

Athen, 10. Januar. In Athen fand die feierliche Einweihung der Deutschen Handelskammer statt, zu der der Bevollmächtigte des Reiches für Griechenland Dr. Altenburg, der Sonderbeauftragte für Griechenland Gesandter Dr. Neubacher und viele Persönlich⸗ keiten und Offiziere der Deutschen Wehrmacht erschienen waren, die von dem Präsidenten der Deutschen Handelskammer, Le⸗ gationsrat Heß, und dem Geschäftsführer der Kammer, Dr. Wegener, begrüßt wurden. 1

SDiee schwedische Staatsschuld im Jahre 19422 Stockholm, 9. Januar. Nach den jetzt vorliegenden genauen Seüererengsee. erreichte die gesamte schwedische Staatsschuld am ahreswechsel den Betrag von 8143,4 Mill. K, davon 5818 Mill. K

als fundierte Schuld und 2325 Mill. K als vorübergehende Schuld.

84

Die vorübergehende Staatsschuld bestand aus Schatzwechseln 1 im. Betrage von 1041 Mill. K, kurzfristige 2 Kige Bankdarlehen in Höhe von 500 Mill. und Anleihen auf

Staatsinstitutionen und Fonds in Höhe von 784,19 Mill. K.

Die Entwicklung der Pariser Aktienkurse im Jahre 1942 „Pearis, 10. Januar. Das Bulletin Statistique Generale ver⸗ Fenifhst eine Uebersicht über die Kursbewegung an der er örse im Jahre 1942. Das statistische Büro nahm 300 der be⸗ örsenwerte zur Grundlage und errechnete, daß die Aktien im abgelaufenen Jahre durchschnittlich um 70 % gestiegen 8 2 Die starke Steigerung wird in Wirtschaftskreisen damit er⸗ klärt, daß die staatliche Kontrolle im Jahre 1942 nicht wirksam ge⸗ nug war, die Aufwärtsentwicklung der Kurse zu verhindern. Für das Jahr 1943 ist eine straffere Lenkung der Aktienkurse vor⸗ Plehen. Die Regierung hat in der jüngsten Zeit verschiedene aßnahmen in dieser Hinsicht ergriffen. So werden alle In⸗ aberaktien in Namensaktien umgewandelt. Eine Ausnahme iervon gibt es nur noch, wenn die Aktien bei dem staatlichen reditinstitut (Caisse des Depots et de Virements) hinterlegt werden. Eine weitere Verordnung der Regierung verlangt eine Erklärung des Vermögenszuwachses, der nach dem September 1939 entstanden ist. Ferner wurde kürzlich die Dividendensteuer von 30 auf 35, % erhöht. Schließlich wurde die obligatorische Reservebildung für gewerbliche Unternehmen angeordnet. Da⸗ durch werden der Vörse beträchtliche Mittel entzogen werden, denn die bisher freigewordenen Gelder der Gesellschaften wurden meist

4 ☛ν

1 . Die Agrarproduktion der Schweiz im Jahre 1942 Zürich, 9. Januar. Der Wert der landwirtschaftlichen Ge⸗ samterzeugung der Schweiz abzüglich der in den Agrarbetrieben

wieder verwendeten Produktionsmittel (wie Futtergetreide, Heu,

3

Stroh, Zucht⸗ und Nutzvieh, Bruteier usw.) ist vom schweizerifchen Bauernsekretariat für das Jahr 1942 provisorisch auf 1784 Mill.

ffrs. berechnet worden. Verglichen mit dem definitiven Endroh⸗ ertrag des Vorjahres weist die vorläufige Schätzung für 1942 eine

**

Zunahme um 77 Mill. ffrs. oder 4,5 % auf. Diese ergibt sich aus der Ertragssteigerung im Pflanzenbau um 121 Mill. ffrs. (Zu⸗

nahme 22,3 9%) und einem Ertragsrückgang in der Tierhaltung um 44 Mill. ffrs. (Abnahme 3,8 9½). Der Anteil des Pflanzenbaus

am gesamten Endrohertrag der landwirtschaftlichen Produktion er⸗

eichte im Berichtsjahr 37 % gegenüber 32 % im Jahre 1941 und

25 % im Vorkriegsjahrfünft 1934/38.

Zum Mehrertrag des Pflanzenbaues haben insbesondere die vermehrte Erzeugung von Nahrungsmitteln und Industriepflanzen auf Kosten der Futterproduktion, ferner die zum Teil höheren Erträge je Flächeneinheit geführt. Dies ist hauptsächlich beim Karto fel⸗ und Gemüsebau (je 41 Mill. ffrs.) und beim Obstbau 8 Mill. ffrs.) der Fall. Unter den Betriebszweigen der Tier⸗ haltung verzeichnet die Produktion von Schlachtvieh (Rindvieh) einen Minderertrag von 61 Mill. ffrs. Die gesamte Fleischproduk⸗

tion dürfte im Jahre 1942 gegenüber dem Vorjahre schätzungs⸗ weise um 30 %, die Milchproduktion um 6 % und die Eierproduk⸗ tion um 25 % zurückgegangen sein, während die Honigernte dank der reichen Sommertracht einen mengen⸗ und wertmäßig ansehn⸗

Der gesamten Endrohertragszunahme von 4,5 % stehen

b öö vermehrte Betriebsausgaben gegenüber. Fac 8 Perfehusmoen des schweizerischen Bauernsekretariats betrug der landwirtschaftlicher Produktionsmittel (Angust 1939 1 0) im Durchschnitt der Monate Januar bis November 1942

9, während er im gleichen Zeitraum des Vorjahres 138,4 be⸗

Die Erhöhung macht 6,9 aus.

Zürich

Mailand 17,77, New

16,85 16,95, Oslo —,—

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 7. Januar 1942.

Aktiva. 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen .. .. 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatz⸗ wechseln des Reichs . . . . . . . Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungs⸗ fähige Wertpapiere) Lombardforderungen deutschen Scheidemünzen Rentenbankscheinen sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven

Passiva. eeee1“ 2. Rücklagen und Rückstellungen:

a) gesetzliche Rücklagen . b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen 3. Betrag der umlaufenden Noten 8 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten 5. 1289 eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ eiten . . 6. Sonstige Passiva. 769 658 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln R. —,—. Von den Abrechnungsstellen wurden im Dezember 1942 abgerechnet Stück 3 700 000 R.ℳ 11 173 000 000. „Die Giroumsätze betrugen in Einnahme und Ausgabe Stück 6 500 000 E. 270 076 000 000. 1

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 86 888 Januar auf 74,00 ℛ. (am 9. Januar auf 74,00 R. ℳ)

Z 76 305 000

26 766 867 000

3. 2 9„

86 315 000 22 298 000 117 096 000 280 997 000 19 938 000 1 551 456 000

150 000 000

135 053 000 610 177 000 23 713 581 000 3 715 803 000

8

W“ K Berichte von aus wärtigen Devisen⸗ und

Wertpapiermärkten Devisen

Prag, 9. Januar. (D.N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 9. Januar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 1½, Helsinki 6,90, London —,—, York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 11. Januar. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm Buenos Aires (offiz.) 16,95 ½ 17,13, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 11 Januar. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 9. Januar. (D. N. B.) Blieibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen

Kopenhagen, 9. Januar. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,85, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ kurse v“ 1“

England (London) ..

Schweden (Stockholm

Bearcelona)

Kanadische..

In Verlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo)... Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗

Finnland (Helsinki) . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik) .. Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio Kobe) Kanada (Montreal). Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo)... Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest)

und

und Göteborg) Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.

Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannesburg)....

Türkei (Istanbul) ...

Ungarn (Budapest).

Uruguay (Montevid.)

Verein. Staaten von Amerika (New York)

laägypt. Pfb. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. l austr. Pfd.

100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen

I engl. Pfd.

100 finnl. Nℳ 100 Frs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen 1 kanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 füdafr. Pf. Itürk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

11. Januar Geld Brief

18,79 0,588

39,96

18,83 0,592

40,04

3,053

0 95 52,25

5,07

1,672 132,70 14,61 38,50

13,16

0,587 0,585

5,005

56,88 10,16

59,58

58,01 5,005

Geld

132,70 14,59 38,42

13,14

56,76 10,14

59,46

57,89 4,995

9. Januar Brief

52,15. 5,06 1,668

1,672 132,70 14,61

38,50 15 183

0,587

4,995 5,005

56,88 10,16

59,58

58,01 5,005

8,609]/ y8,591 8,609

23,605

1,982

1,201

23,565 23,605

1,978 1,982

1,199 1,201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union..

Frankreich Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien

KNauebda Ver. St. v. AmerikaV 1““ Brasuh 6

Ausländische Gel

Geld 9,89 4,995 7,912²

74,18 2,098 2,498 0,130

dsorten und Banknoten

Brief

20⸗Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. Aegyptische. Amerikanische:

1000 —5 Dollar..

2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Australische Belgsche Brasilianische. Brit.⸗Indische 8 Bulgarische: 1000 L. u. darunter Dänische: große....

10 Kr. u. darunter .. Englische: 10 £

u. darunter Finnische. 8 Französische. 8 Holländische. 86 Italienische: große..

10 Lire 8

Sovereigns.

Kroatische Norwegische: u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei.. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunter Serbische ehnü. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafrik. Union.. Türkische Ungarische: 100 P. u. darunter

Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. 100 Frs. 100 Gulden 11 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dn.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

11. Januar

Geld 20,38 16,16

4,185

52,10

5,055

4,99 32,70

13,12 0,99 4,99

56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

Brief 20,46 2 1

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30

5,075 5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11

1,68 59,64 58,07 58,07

5,01

8,62

4,41

1,93 61,02

Geld Brief

9. Januar

20,46 16,22 8228

4,41

0,38 6,16 4,185

Stockholm, 9. Januar.

(D. N. B.)

London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid

—,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 18,

Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 9. Januar.

—,— G., 440,00 B.

(D. N. B.)

7

B., 2

London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York

Amsterdam —,— G.,

235,00 B.,

Zuͤrich

101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.

8.

N.

8

B.)

Edelmetal

Sonn⸗

lbbörse