1943 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 24 vom 30.

.

§ 3 1

B) Flachglas Lieseranweisung

1. Spiegelglas und gegossenes Spiegelrohg 8 2. folgende Arten Gußglas: 8 ““

DOpakglas geNripptes Drahtglas Wellenglas mit Drahteinlage gerautetes Rohglas Prismenglas Illuminalglas Stufenglas farbiges Ornamentglas EC111“ farbiges Kathedralglas mit Ausnahme der Farbtöne gelb u. blau. 1 11“

C) Glasinstrumente und chemisch⸗pharma⸗ zeutische Glaswaren Sämtliche Artikel, die die Wirtschaftliche Vereinigung 8 Ffür Glasinstrumente und chemisch⸗pharmazeutische Glaswaren (W. V. G.), Weimar, nicht in die Liste

der zugelassenen Glasinstrumente oder in die Liste

der zugelassenen chemisch⸗pharm waren aufgenommen hat. ge

D) Glaskurzwaren Sämtliche Artikel mit folgenden Ausnahmen: 1. Massive und hohle Glasknöpfe aller Art

„Rückstrahler und sonstige Linsen aus Glasstangen, am Drückofen gedrückt 8 Glasschreibfedern und ⸗federhalter .Glasisolatoren aus Glasstangen.

II. Unter das Verbot des § 1 Abs. 2 fällt mit Wirkung vom 15. Februar 1943 die Verwendung von Flachglas

s 2 1II 2

zuzulassen.

. I Gen 3

10, 12— 15 der

Strafverfahren bei auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ 5 (Derbraschs hee .eenug) in der Fassung vom 26. November 1941 (7GBl. I S. 99 bestraft.

6 B § 6 1 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1943 in Kraft;

sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und di von Eupen, sühnhie ni un Nerten, 2f 8 e Gebiete

. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung V 51 der Reichsstelle

ür Waren verschiedener Art (Veräußerung von en edarfsbescheinigungen) vom 24. Juli 1942 (Deut 8g

Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 172 vom 25. Juli

1942) außer Kraft. 8 Berlin, den 26. Januar 19433. 8—

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holz⸗

verarbeitung.

M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. gesfwan n.

2 4

. die Herstellung von Glasvordächern an Privat⸗ gebäuden die Herstellung von Glasaufsätzen, Schaukästen, Ganzglasmöbeln, Vitrinen die Auskleidung von Gefäßen, Behältern, Schub⸗ kästen usw. Bilderverglasungen. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmi⸗ gungen gemäß § 2 Abs. 1 sind zuständig: zu I A und B die Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, Berlin W 35, Admiral⸗v.⸗Schröder⸗Str. 39/41, die Wirtschaftliche Vereinigung für Glas⸗ instrumente und chemisch⸗pharmazeutische Glaswaren, Weimar, Bernhardstr. 5, die Vereinigung der Glaskurzwarenher⸗ Nachtschre 1 8 8 schränke, 1 steller, Gablonz, Bürgerstr. 7, 6“ Kommoden oder Stehspiegel. 1 8 die Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, Berlin öbel: den ttS g W30 Uafd⸗Schrüö Küchenmöbel: ö miral⸗v.⸗Schröder⸗Str. 39/41, Fücheng⸗ irrschränke (Büfetts od. Reformküchen), 1u“ W1u Küchengeschirrschränke (Anrichten). 86 der Reichsinnungsverband des Glaserhandd-d Wohnzimmermöbel: . jeweils für ihre Mitglieder.⸗ 8 erbe.

82

Bekanntmachung Nr. 1

zur Anordnung VII/43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur Verbrauchsregelung für Möbel

Vom 26. Januar 1943

Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Anordnung VII/438 der Reichsstelle Glas, Keramik und Hol L-SSneveJ 8 Ver⸗ brauchsregelung für Möbel vom 26. eee. 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 24 vom 30. Januar 1943) wird folgendes bekanntgegeben: Unter die Begriffsbestimmung des § 1 Abs 1 fall gende Möbelarten! e 1 uu““ Schlafzimmermöbel: Schränke für Schlafzimmer, Betten,

44

sscchranke), FSGSläserschränke (Vitrinen) oder Anrichten. nfaches Unterkunftsgerät: 1b Feaancetn. oder Gefolgschaftsbetten, Mannschafts⸗ oder Gefolgs sts sten. Berlin, den 26. Januar 1943. Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung

M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.

68 *

Keramik 1. Unter das Verbot des § 1 Abs. 1 fällt mit Wirkung vom 15. Februar 1943 die Herstellung von: 1. Wand⸗ und Bodenplatten aus keramischen Massen, 2. Sanitärkeramische Erzeugnisse, soweit sie nicht in sder Typenliste der Wirtschaftsgruppe Keramische Irndustrie enthalten sind. V 8 II. Für die Erteilung von A usnahmegenehmi⸗ gungen gemäß § 2 Abs. 1 ist die Wirtschaftsgruppe Ke⸗ amische Industrie, Berlin W 30, Luitpoldstr. 25, zuständig. Berlin, den 29. Januar 1943. 1 5 Postwesen Der Reichsbeauftragte b Postverkehr nach Chile eingestellt. für Glas, Keramik und Holzverarbeitung. „Der Postverkehr nach Chile 98 Ulhrers worden. Post⸗ 0

M. d. Führumg d. Geschä 8 sendungen dahin werden von den tämtern nicht mehr ent⸗ 9 . F hruj de Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann. gegengenommen, unterwegs befindliche an die Absender he .

1 vö. v. I1, 811D

Die Wirtschaftsstelle für Möbel ist berechtigt, Möbel⸗ herstellern und Möbelhändlern Lieferanweisungen zu erteilen.

Hncden andlungen Fegen diese Anordnung werden nach den 8 er Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Vresen und

e e w nsn gegen Vorschriften

Kunst und Wissenschaft

FSpielplan der Berliner Staatstheater 8 in der Zeit vom 31. Januar bis 8. Februar 1943

Staatsoper Unter den Linden

Konoye a. G. Beginn: 15 ¼ Uhr. Montag, 1. Februar: adame Butterfly. Mu tung: Lenzer. Beginn: 16 Uhr.

Dienstag: 2. Februar: Geschlos üt bruar: 8,glellen . r

Mittwoch, 3. 8 Donnerstag, 4. Februar: heus und Eurydike.

sikal. Leitung: Heger. 2 inn: 16 Uhr.

tung: Schüler. Beginn: 16 Sonnabend, 6. Februar: Hochzeit tung: Heger. Beginn: 15 Uhr. 3 Sonntag, 7. Februar: Mariana.

Beginn: 16 Uhr. Montag, 8. Februar: Geschlossen.

1 Staatsoper am Königsplatz onntag, 31. Janunar: Geschlo⸗ Montag, 1. Februar: Ge os . 1““

Dienstag, 2. Februar: Butterfly. Leitung: Lenzer. Beginn: 16 Uhr. Mittwoch, 3. Februar: Geschlossen. 6

Donnerstag, 4. Februar: Geschlossen. Freitag, 5. Februar: Geschlossen. onnabend, 6. Februar: Madame Butterfly. Leitung: Lenzer. Beginn: 16 Uhr. Sonntag, 7. Februar: Bulgarische ginn: 11 Uhr. Geschlossen.

Volkstänze. B

Schüler. Beginn: 16 Uhr. Schauspielhaus Sonntag, 31. Januar: D

Beginn: 15 ½ Uhr.

Montag, 1. Februar: Der Parasit. Beginn: 16 ¼ Uhr.

Beginn: 15 ¼ Uhr.

Mittwoch, 3. Februar: Der Parasit. Donnerstag, 4. Februar: burg. Beginn: 15 Uhr. Freitag, 5. Februar: Der Parasit.

Beginn: 16 ¼ Uhr.

Beginn: 16 ¼ Uhr.

4 82 1 S.ea2 15 Uhr. onntag, 7. Februar: Zum 25. Male. De it. . 16 ¼ Uhr. 8

Montag, 8. Februar: Der Parasit. Beginn: 16 ¼ Uhr.

Kleines Haus 88 Sonntag, 31. Januar: 16 ¼ Uhr.

Montag, 1. Februar: Der Biberpelz. Beginn: 15 ¾ Uhr.

hästeexr. 2. Februar: Florentiner Brokat. 274

15 Uhr

reitag, 5. Februar: Der Biberpelz. Beginn: 15 ¾ Uhr. ve. 6. Februar: Der an reis. enne⸗ 6 g U 8 onntag, 7. Februar: Der Biberpelz. Beginn: 15 ¾ Uhr. Mantag, 8. Februar: . v ver 1 16 ¼ Uhr. Lustspielhaus

reich. Beginn: 16 ¾¼ Uhr.

reich. Beginn: 16 95 Dienstag, 2. Februar: Kar kreich. Beginn: 16 ¾¼ Uhr. Mittwoch, 3. Februar: Zum 1. hut. Beginn: 16 Uhr.

kreich. Beginn: 16 ber. 9

Freitag, 5. Februar: Der

16 Uhr.

6. Februar: Kollege kommt gleich. Beginn: 227à

Sonntag,

16 U

v. Montag, 8. Februar: Karl IIIl. und Anna von Oester⸗

geleitet. Anordnung VII/143 8

reich. Beginn: 16 Uhr.

Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur Verbrauchsregelung für Möbel

Vom 26. Januar 1943

der Reichsstelle

Wirtsch

. E1“ 1“

aftsteil

1 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (NGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen ur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

Im Spiegelbild der Die uns bekannte Geschichte des deutschen Volkes reicht über

EE111616“ v

i8. —9 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Jahrtausende. Zehn Jahre sind dabei als Zeitraum ein un⸗ Nr. 19 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des wesentlicher Abschnitt. Und dennoch wird eine staunende und be⸗ Reichswirtschaftsministers angeordnet: wundernde Nachwelt einmal, r. mehr als wir Zeitgenossen, 1X.“ 8 66“ Hesaeng. müssen, daß das erste Jahrzehnt der Machtausübung 1“ gh § 1 bunh das sich am 9 shenuge 1ns 8 der 1 isher gewichtigste nitt im deutschen Leben überhaupt war. dheget wchah⸗ Ein völkisch, politisch und h cag dem Ruin nahes Etaats. (1) Möbel im Sinne dieser Anordnung sind neue Möbel, wesen war es, an dessen Spitze der Reichskanzler Adolf Hitler auch sogenannte Rohmöbel und maschinenfertige Möbel. Die am 30. Fanuar 1938 trat. Zersetzt durch den Parteihader, zer⸗ Reichsstelle wird durch Bekanntmachung im Reichsanzeiger Tetes in zahlreiche üersüchtige Einzelstnaten, verelendet durch und Preußischen Staatsanzeiger die Möbelarten bezeichnen ie Geißel der Erwerbslosigkeit und militärisch wehrlos drohte die unter diese Begriffsbestimmung fallen. 1 den helc, unn See e des ”8 Feasr vüssenn b 1 „schien sein Untergang gewiß. (2) Ausgenommen von dieser Anordnung find einfache einer Revolution und Evolution heelne Jhende⸗ Uühre. in Unterkunftsgeräte, die zur Lieferung an öffentliche Bedarfs⸗ sehn hehen Jahren aus den übernommenen Ruinen das Groß⸗ räger bestimmt sind, sowie Möbel aus Metall. 11 eutsche Reich aufgebaut, das in der Reihe der Weltmächte einen ersten Platz einnimmt. 8 2 Um 5 Uhr morgens am 31. Januar 1933 begann mit der 8 Veräußernng, 88 Se E“ Hitler bereits die praktische 1 6 1 rbeit der ne ü (1) Möbel dürfen nur gegen Bezugschein an Verbraucher das Wirken veen,enntnen fän,, gieschtag ans ber ziel de Ara m Inland veräußert und von ihnen bezogen werden. Die begrüßt von der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes Bezugscheine werden von den Landeswirtschaftsämtern erteilt. so schnelle Fort chritte machte, daß der Führer bereits am 6. Juli Die Landeswirtschaftsämter werden ermächtigt, die Befugnis 1933 in einer Rede vor den Reichsstatthaltern die Revolution für ur Ausgabe von Bezugscheinen für Möbel auf die Wirt⸗ beendet erklären und den Beginn der Evolution verkünden konnte. schaftsäncter zu übertragen. 12. . süssanifa Aet⸗ vr her Fee. Si 8* des u - 2 8 8 t ersten rein nationalsozialistischen deutschen Reichstages. e nun 02) hehes. van genn Mähren, in die Adolf Hitler und 2g- itarbeiter in h atem⸗ a 5Benllde Holt ß stehenden Gebiete von Elsaß, beraubenden Tempo ein starkes Reich schufen, das zeigt am ein⸗ Lothraungen, Luxemburg, Bialystock, Kärnten und Krain, der drucksvollsten das Reichsgesetzblatt der letzten zehn Jahre. In Untersteiermark, in das Generalgouvernement und in das Tausenden von Gesetzen und Verordnungen sind hier N Ausland dürfen Möbel nur mit Genehmigung der Reichsstelle Stationen des Werdens Broßdeutschlands verzeichnet. veräußert werden. Das Reich wird sauber (3) Bezugscheine (Abs. 1 werden 6 Monate na

und Genehmigungen (Abs. 2) Ein gewaltiger Aufgabenkreis bot ächst in der Not⸗ Ausstellung nen ndigkeit, das Reich 8 Ordnung 22 zu fuhren.

30. Januar 1933 30. Januar 1943: So gestaltete Adolf Hitler Deutschland.

Reichsgesetzgebung

85 7. ebruar: Der blaue Strohhut. Beginn:

1 Sonntag, 31. Jannar: Fidelio. Musikal. Leitung: Hidemaro Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründeten 8 Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 2 und 3

Freitag, 6. Februar: Erstauffü rung. Mariana. Musikal. hr. 3 Musikal. Lei⸗

Musikal.

Nontag, 8. Februar: Ein Maskenball. Musikal. Leitung 1

er Widerspenstigen Zähmung

Dienstag, 2. Februar: Der Widerspenstigen Zähmung.

8

Ein Bruderzwist in Habs⸗

onnabend, 6. Febrnar: Der Widerspenstigen Faäh⸗ Be⸗

Florentiner Brokat. Beginn:

Uhr Beginn: Mittwoch, 3. Der Biberpelz. Beginn: 15 ¾ Uhr Donnerstag, 4. Februar: 1A4883 Brokat. Fe Beginn:

Florentiner Brokat. Beginn: 8

Sonntag, 31. Januar: Karl III. und Anna von 1““ Montag, 1. Febrnar: Karl III. und Anna von Defter⸗; III. und Anna von Oester-. Male: Der blaue Stroh⸗

Donnerstag, 4. Februar: Karl III. und Anna von Oest

laue Strohhut. Beginn:

5 8

8

sen galt es insbesondere, den kommunig tischen Terror zu be⸗ e

eitigen und der Seuche des Landes⸗ und 1-. Die entsprechende Verordnung zum Schutze von Volk und

taat erging am 28. 2. 1933. Als staatliche Zentrale der kultu⸗ rellen Säuberung und Führun

ganda mit Dr. Goebbels an der Spitze errichtet. Von hier aus

wurden die grundlegenden Gesetze auf diesem Gebiet, vor allem das Reichskulturkammergesetz (22. 9. 1933) und das . esetz (4. 10. 1933) gesteuert, Kultur und deutsche Presse von Juden und eseen ungeeigneten Elementen gereinigt. Die ent sprechende Säuberung der öffentlichen Verwaltung erfolgte durch das erste Gesetz mit Arier⸗Paragraphen, das 88g zur Wieder⸗ herstellung des Berufsbeamtentums vom 7. 4. 1933. Um die ins Ausland geflüchteten Feinde des nationalsozialistischen Staates und Emigranten sowie unerwünschte Einwanderer auch rechtlich aus der deutschen Volks⸗ und Schutzgemeinschaft ausschließen zu können, wurde am 14. 7. 1933 das Gesetz über Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit erlassen, das sein positives Gegenstück im Reichs⸗ bürgergesetz vom 15. 9. 1935, dem gesetzlichen Auftakt der s Entfudung Deutschlands, 88 Dazu kamen die verschieden Maßnahmen zur Unschädlichmachung des ausgesprochen krimi⸗ nellen Verbrechertums und bei Kriegsausbruch noch zahlreiche Regelungen zum Schutze des deutschen Volkes segen Kriegsver⸗ brecher, von denen nur die Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5. 9. 1939 erwähnt sei.

Das Reich wird Einheit Das deutsche Erbübel der Zersplitterung, des Gegeneinanders

und Nebeneinanders, das die Kraft der Nation bis zur völligen Aufhebung schwächte, wurde durch eine Reihe von Grundgeseger ein für allemal ausgemerzt. Die fast 50 sogenannten politif Parteien, die sich bis zur Machtübernahme um die unst Wähler gerissen hatten, waren bereits in den Vorsommertagey

1933, und zwar zu 99 % durch Selb ng⸗ und kl los . enes Schon be—eben⸗. b. Geset

un der Nation wurde am 13. * 1 1933 das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propa.

ochverrats zu Leibe zu

8* 8

Relchs, und Ttaatsauzeiger Nr. 24 vom 30. Januar 1943. Z. 3

„9.— 8.—

Behebung der Not von Volk und Reich, das die Reichsregierung ermächtigte, 88 aus unmittelbar, ohne langwierige Formali⸗ täten, Gesetze zu erlassen. Dank dieser Ermächtigung konnten in der Folgezeit blitzartig die gesetzlichen Grundlagen für Lebens⸗ agen der Nation geschaffen werden. Am 31. 3. 1933 folgte das vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, denn auch hier durfte es keinen Dualismus mehr geben. Um nun aber auch die letzte Möglichkeit unfruchtbaren Neben⸗ einanders auszuräumen, die sich vielleicht ans der totalen Menschenführung durch die Partei und der Staatslenkung er⸗ eben konnte, wurde am 1. 12. 1933 das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat erlassen. Kurz und prägnant stellt es flar: „Nach dem Siege der nationalsozialistischen evolution ist die NSDAP. die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden.“ Engste Zusammenarbeit der Dienststellen von Partei und Staat wird hier zur gesetzlichen Pflicht gemacht. Die Neubildung von Parteien war schon durch das Gesetz vom 14. 7. 1933 verboten worden. Am 30. 1. 1934 oolgte das Gesetz über den Neuaufban des Reiches, wonach die 8 itsrechte der Länder auf das Reich übergingen und die olksvertretungen der Länder aufgehoben wurden. Es schloß sich am 6. 2. 1934 die Einführung der Reichsangehörigkeit statt der alten Länderstaatsangehörigkeit an. Die Krönung dieser Eins⸗ werdung bedeuten das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Reiches vom 1. 8. 1934, das die Vereinigung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers erklärte, und das Reichsflaggengesetz vom 15. 9. 1935, das das Hakenkren banner als Nationalflagge bestimmte. Ein Reich, ein Volk, ein ührer: mit so wenigen Grundsatzgesetzen war ein so gewaltiges Ziel ge⸗ sichert. 1 Dazu sind dann zahlreiche Einzelgesetze getreten, die auf Teil⸗ bieten die Einheit gewährleisteten, so die Deutsche Gemeinde⸗ 2vSs vom 30. 1.11935, die auch im Führerstaat die Selbst⸗ verwaltung und die Mitarbeit der Bürger sichert, das Reichs⸗ tthaltergesetz vom gleichen Tage, die Uebernahme der ge⸗ benen Rechtspflege auf das Reich am 1. 4. 1935, das Deutsche eamtengesetz vom 26. 1. 1937 und das etz om 12. 7. 1939, wonach die Länderbehörden gleichzeitig Reichs⸗ behsrden, die Länderbeamten aber Reichsbeamte wurden.

Das Reich adelt die Arbeit

„Die nationale Regierung wird das große Werk der Reorgani⸗ on der Wirtschaft unseres Volkes mit zwei großen Vier⸗ hresplanen lösen; Rettung des deutschen Bauern zur Erhal⸗ ing der Ernährungs⸗ und damit der Lebensgrundlagen der Nation, Rettung des deutschen Arbeiters durch einen gewaltigen und umfassenden Angriff gegen die Arbeitslosigkeit“, so hieß es im Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk vom 1. 2. 1933. Und es folgte auch hier die Tat unmittelbar auf das Wort. Noch am gleichen Tage wurde der erste Vierjahresplan verkündet. Ehe aber die vier Fahre um waren, hatte Deutschland als einziger Staat der Erde die Arbeitslosigkeit überwunden. Durch ein viel⸗ maschiges Netz von Maßnahmen, zu denen auch die Schaffung der Reichs⸗Autobahnen, der besten Straßen der Welt, gehört, wurde mit dem Einsatz von Milliardenkrediten des Reiches eine Arbeits⸗ Uüege geschlagen, an deren Ende der Mangel an Arbeits⸗ w stand. Zugleich verkündete das Reich den Adel der Arbeit. Der schaffende in Stadt und Land wurde neben dem Soldaten zum ersten Bürger der Nation. Ihn zu schützen und zu fördern ist die Aufgabe einer weiteren Reihe von Grund⸗ begggeen vor allem des Gesetzes zur Ordnung der nationalen rbeit vom 20. 1. 1934, als magna charta der Betriebsgemein⸗ chaft und gegenseitigen Treuepflicht von Betriebsführer und Ge⸗ olgsmann. Die Gesetze über die Einführung eines Feiertags

der nationalen Arbeit (10. 4. 1933), üaber die Treuhänder der Arbeit (19. 5. 1933), den vorläufigen Aufbau des deutschen Hand⸗ werks (29. 11. 1985), die Einführung des Arbeitsbuches (2. 2, 1935), die Ordnung der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrftellenvermittlung (5, 11. 19385) gehoren unmittelbar hier⸗ er, mittelbar aber ebenso die schon am 18. 2. 1933 ergangene erordnung über Milberung von Härten in der Sozalversiche⸗ rung und Reichsversorgung und die Gesetze zum Schutze des Einzelhandels (12. 5. 1933), über Kleinrentnerhilse (5. 7. 1924), über Kinderarbeit und Arbeitszeit der Jugendlichen (30. 4. 1928), über die Verbesserung der Leistungen der Rentenversicherung (19. 6. 1942), über die Einbeziehung aller STchaffenden in die Unfallversicherung (9. 3. 1942) und endlich die tellung des Reichskommissars für die Preisbildung (29. 10, 19 ) und das Aktiengesetz (30. 1. 1937).

Der Rettung des deutschen Bauern aber ist vor allem das Reichserbhofgesetz vom 29. 9. 1933 gewidmet. In ihm wird jener Grundsatz verkündet, der schon vorher und auch in der Folge zu ahlreichen weiteren Regelungen zur Stärkung des deutschen Landvolks führte: „Die Reichsregierung will unter Ticherung alter deutscher Erbsitze das Bauerntum als Blutquell des deut⸗ schen Volkes erhalten.“ Es sei von r Regelungen nur das Gesetz über die Neubildung deutschen Bauerntums vom 14. 7. 1933 und das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichs⸗ nährstandes und Maßnahmen zur Markt⸗ und Preisregelung ür landwirtschaftliche Erzeugnisse“ vom 13. 9. 1933 genannt.

Das Reich wird stark

„Deutschland wartet seit Jahren vergebens auf die Ein⸗ lösung des uns gegebenen Abrüstungsversprechens der anderen. Es ist der ausdrückliche Wunsch der nationalen Regierung, von einer Vermehrung des deutschen Heeres und unserer Waffen ab⸗ ehen zu können, sofern endlich auch die übrige Welt geneigt ist, ihre Verpflichtungen zu einer radikalen Abrüstung zu vollziehen.“ Adolf Hitler legte dieses Bekenntnis Deutschlands zum Frieden schon am 23. 3. 1933 im Reichstag ab. Es blieb ebenso ungehört wie die späteren, noch während des Krieges wiederholten Friedens⸗ appelle. Für einen SEe girer Peir ar Staatschef entstand daher die Pflicht, das Reich stark und unbesiegbar zu machen. Am 16. 3. 1935 wurde dur s Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht die allgemeine Wehrpflicht wieder einge ührt, am 21. 5. 1935 das Wehrgesetz erlassen, in dem es heißt: „Wehrdienst ist Ehrendienst am Volk. Im Kriege ist über die Wehrpflicht hinaus jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vater⸗ land verpflichtet.“ Wie der Nationalsozialismus es nun ver⸗ standen hat, die . Kraft der deutschen Volksgemeinschaft zu mobilisieren, das erleben die Feinde des Reichs im gegen⸗ wärtigen Kriege. Freilich gehört auch ein hoher sundheits⸗ zustand und die Reinhaltung der Rasse dazu, um das olk stark zu machen. Und hier ist seit der Machtübernahme gleichfalls nichts versäumt worden. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (14. 7.1933), zum Schutze des deutschen Blutes und der 8ens en Ehre (15. 9. 1935), zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes, das sogenannte E bssundheitsgeset (18. 10. 1935), das Mutterschutzgesetz (17. 5. 1942), aber auch die vielfachen Maßnahmen der geistigen und körperlichen Erziehung wie Reichs⸗ arbeitsdienstgesetz (26. 6. 1935), Gesetz über die Hitler⸗Jugend als Staatsjugend (1. 12. 1936) und die Rahnahmen der Jugend⸗ v flege und Volksgesundheitsführung, sind für diesen

eereich wesentliche Fundamente.

So erfüllte Adolf Hitler die tausendjährige Sehnsucht der Deutschen nach einem einheitlichen, starken Reich. Die Sicherung dieser Erfüllung nach außen aber wird, dafür bürgen Deutsch⸗ lands Soldaten und Arbeiter, ebenfalls gelingen. Und wenn die Welt voll Teufel wär’.... Herbert Hartmann

DSDie Zukunft des deutschen Handwerkers Im Hause der Technik sprach Dr. Graßhoff, Berlin, vom Reichserziehungswerk des deutschen Handwerks in der DAF vor den Mitgliedern der Fachgruppe „Handwerk“, Essen, über das Berufserziehungswerk des deutschen Handwerkers. Ausgehend von der revolutionären Umgestaltung des deutschen Gemein⸗ chaftslebens anf allen Gebieten behandelte er vornehmlich die rage, wie das deutsche Handwerk sich in die soziale Ordnung einzuordnen vermag. Die Beantwortung dieser Frage begann er mit einem kurzen geschichtlichen Rückblick über die Entwicklung des deutschen Handwerks, um zu den Schlußfolgerungen zu jommen, daß es nicht angehe, aus einem falschen Traditionssinn die alten Formen auf das heutige Gemeinschaftsleben anzu⸗ wenden. Das deutsche Handwerk habe infolge seiner Struktur auch in der Gegenwart seine Eristenzrevecheigung nachzuweisen und zu bewähren. Immer wieder müsse der Erhaltung und Anerkennung geführt werden. Auch heute steht das Handwerk wieder in der Mitte der Volksgemeinschaft. An Stelle der Handwerkstradition müsse das verpflichtende Arbeits⸗ ethos treten, man müsse sich in den Strom völkischer Entwicklung einschalten. Das bedeute praktisch, daß man im Handwerk neue Formen entwickeln müsse, daß man das Arbeitsleben an das Ge⸗ meinschaftsleben anpasse. Das Leistungsprinzip sei allein ent⸗ scheidend. Alle Faktoren, die die Leistung fördern, seien zu ent⸗ wickeln. Der Leistungslohn sei eine grundlegende Neuerung, das Leistungssystem könne aber nur allmählich eingeführt werden. Man könne nicht die Industrietarife übertragen, sondern müsse felbst neue Formen finden und sie zur Grundlage eines Lohnaus⸗ gleiches machen. Nicht mehr kleine oder große Betriebe, sondern üte oder schlechte Betriebe, so laute die Parole für die Zukunft. ber die soziale Betriebsart führe der Weg zur Leistung. Es ei daher abwegig zu glauben, daß die Entwicklung über das iudwerk. hinwegschreite, ebenso falsch sei, zu glauben, daß das andwerk nicht in der Lage sei, der Entwicklung zu folgen. Das

andwerk werde immer eine typische Ausdrucksform des deutschen

rbeitslebens bleiben.

Wirtschaft des Auslandes

Auch Italien mobilisiert seine Volkskraft Alle Kräfte werden für den Sieg eingesetzt

Rom, 29. Januar. In Anbetracht des Mangels an männ⸗ lichen Arbeitskräften in wichtigen Zweigen der Rüstungsindustrie 12 das italienische Korporationsministerium als Träger des

rbeitsdienstwesens eine Verordnung erlassen, wonach der Ein⸗ bn von weiblichen Arbeitskräften zum Ersatz der männlichen

rbeitskraft verstärkt wird. In einer ganzen Reihe von Erwerbszweigen, so u. a. im Verkehrs⸗ und Transportwesen, im Vergüngungsgewerbe sowie in der Bekleidungs⸗, Mode⸗ und Lebensmittelindustrie, werden die männlichen Arbeits⸗ kräfte durch weibliche Arbeitskräfte ersetzt. Binnen kurzem wer⸗ den weitere Maßnahmen getroffen werden, um zahlreiche Gruppen von Spezialarbeitern im Handwerk nützlicher einzuseten zum größeren Nutzen für die italienische Kriegswirtschaft.

Generalversammlung der Bank von Frankreich

Paris, 29. Januar. Auf der Generalversammlung der Bank von Frankreich gab der Gouverneur der Bank über das abge⸗ laufene Geschäftsjahr längere Erklärungen ab. Bezüglich der Geld⸗ und Kapitalseite der französischen Wirtschaft F Gou⸗ verneur Voisanger lediglich einen allgemeinen Ueberblick. Er

ampf um die Gestaltung,

stellte in diesem Zusammenhang aber fest, daß durch die zahl⸗ reichen Kapitalerhöhungen eine Gefahr für das wirtschaftliche Gleichgewicht und die Sicherung der französischen Währung drohe, der man mit wirksamen Maßnahmen entgegentreten müsse. In bezug auf die Aufrechterhaltung des Franc⸗Kurses führte der Vortragende aus, daß der französische Franc den ausländischen Werten gegenüber einen Rückhalt brauche. Es sei sicher, daß eines Tages wieder Käufe auf dem Auslandsmarkt vorgenommen wer⸗ den müßten, die aber nur. mit Hilfe einer gesicherten und nicht ins Bodenlose abgeglittenen Währung bewerkstelligt werden könnten.

Zur Erhöhung des Notenumlaufs bemerkte Gouverneur Boisanger, alle kie führenden Länder hätten augenblicklich schwere öö Lasten zu tragen, die sich in einer Erhöhung des Notenumlaufs ausdrückten. Deshalb stelle der erhöhte Noten⸗ umlauf in Frankreich keine besondere Krisenerscheinung dar. Wegen der künftigen wirtschaftlichen Neuordnung Frankreichs er⸗ klärte der Gouverneur, daß sich die Notenbank für die großen Arbeiten des Wiederaufbaus rüste, die nach dem Krieg zu erwarten seien. Auf die Frage einiger Aktionäre, wie es mit einer Er⸗ höhung des Aktienkapitals der Bank von Frankreich selbst stehe, erklärte Boisanger, daß das Noteninstitut diesen Schritt zur Zeit nicht unternehmen solle, da in drei Jahren die Konzession der Bank von Frankreich ablaufe und es heute noch nicht übersehen werden könne, ob die Konzession erneuert werde.

Der Geschäftsbericht der Bank von Frankreich weist einen Rohgewinn von 1167 (1072) Mill. ffr. aus. Die Unkosten be⸗ laufen sich auf 812 (776) Mill. ffr. Da sich der Rohgewinn durch einige andere Einkünfte auf 1322 (1221) Mill. ffr. erhöht, bleibt nach Abzug der Unkosten ein Reingewinn von 51 (415,4) Mill ffr. ffür die Dividende wird ein Betrag von 40,9 Mill. ffr. zur Ver⸗ ügung gestellt, aus dem eine Dividende von 22,4 % ausgeschüttet wird. übrige Teil des Reingewinns wird für Sonderrück⸗ lagen, Kriegsverluste usw. verwendet.

Das wirtschaftliche Berhandlungsprogramm der Slowakei

Preßburg, 29. Januar. Die Slowakei wird im Monat Fe⸗-

bruar eine ganze Reihe wichtiger handelspolitischer Verhandlun⸗

i führen, die aus dem Grunde notwendig wurden, weil die Sirtschaftsabmachungen mit anderen Staaten entweder überprüft oder erneuert werden müssen. Im Laufe der ersten Hälfte des Monats Februar werden Kontingentsverhand in mit Ungarn stattfinden, dann werden Beratungen der deutsch⸗ owakischen Re⸗ gierungsausschüsse durchgeführt werden. Ende Februar wird sich eine slowakische SüemeE nach Kopendagen begeben, um ein neues Warenaustauschabkammen mit Danemark abzuschließen. Bei dieser Gelegenheit soll auch das Warenaustaunschabkommen mt Schweden erneuert werden. Im März werden Kontingentsverdand. lungen mir Italien beginnen. da das K mmen mit Italien Ende 1942 abgelaufen ist und nur um drri Memate der⸗ lüngert wurde. Auch mit Rumänien werden veue daux’nn- politische Besprechun Erhöhung des N. dürften. 5 G

aaas im cinem ah wm 88 n. Kr. e Nden Arsfhtede auf 99,7 Mill. Kr. wnds - Jahre 1948 she ein Er * ann de

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Seviseubewirtschaftung 76 Zahlnngsverlehr mit der Schweiz

zübhagane b 14 £ 4540 4

Der Reichswirtschaftsminister hat durch den Runderlaß Nr. 5/43 D. St. 3/43 R. St. bekanntgegeben, daß die bisher für den Zahlungsverkehr mit der Schweiz gültigen Bestimmungen dEagf da3 ben., Verrechnungsabkommen vom

9, August 1940 in der F. 15. Januar 1943 abgelaufe weiterhin angewendet werden.

Sung vom 18. Juli n ist sinngemäß bis auf Widerruf

1941 mit dem

100 2

In Berlin festgeftellte Notierungen für .

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und

Telegraphische Auszahlung

anknoten

30. Januar

Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo)... Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen)). Brasilien (Rio de Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London).. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rials Island (Reykjavik) .. 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) 100 Lire Japan (Tokio und

beeeee] 1 Kanada (Montreal). 1henn don. Kroatien (Agram) 100 Kuna Neuseeland (Welling⸗ ton) 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) . 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannesburg). Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 52,

100 finnl. 100 Frs.

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr.

100 Pesetas

1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

18,7

3,047

Geld Brief

18,83

0,5888 9,592 82

39,96 40,04

1 Cruzeiro

3,052 15 52,25

l engl. PFfsdb.

5,07 1,672 132,70 14,61 38,50 13,16 0,587 5,005 56,88 10,16

59,58

58,01 5,005 8,

23,

1,982 1,201

29. Januar Geld Brief

18,83

0,592

18,79 0,588

20,96

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union.. Frankreich Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien. HFB1 ““ EE11 Ver. St. v. Amerika..

„22222

Geld 9,89 4,995

7,912

Brasilieeen

Ausländische Geldsorten

Sovereigns.

Gold⸗DollarsH Aegyptische.. Amerikanische: 1000 5 Dollakr. 2 und 1 Dollau... Argentinische.8. Australische Belgische Brasilianische8 Brit.⸗Indische .. Bulgarische: 1000 L. d darunter

Iägnpt. Psd. 1 Dollar

1 austr. Psd.

„2 2222222*

2

1891

3

2 VI Pena

sseII2 2 F7122222 883

30. Januar Geld Brief Notiz 20,38 20-Francs⸗Stücke . für 16, 1 Stück 4,185 4 4,39

20,46 16 16,22

4,41

Geld 20,38 18,16 4,185 122