. .30 v 6. Februar 12 8 8 eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 3 om 8 F 1 Reichs⸗ und Staatsanzeiger . 30 vom 6. Februar 1943. S. 3
8 irchfidisch —St. kie 249 und 1065, sodann dem Pfade auf den Mlince⸗ Gesetzes vom 7. November 1939 RGBl. 1 S. 22,23) die l. IAnordunn 22 de e . Se .“ h bnne Im. verläuft dann auf dem Kara⸗ Haftung des Halters auch auf die Fälle des „Schwarz⸗ 88 9. Nr. 22 (FA 26 7 b) 28 64
“ 8 18*8 eeeeh ““ traße nach Südosten wankenkamm gegen Westen über den Hühnerkogel (1976), den fliegens“ aus. aEäe Die Sicherstellung der rationellen Fertigung von Blank⸗ Michael i. B. (2 id 8
— v 57 2 . 1 . elektrotechnische Erzeugnisse gaht ersorzerl ein üc m vef. e schan senwaet — “ meregeee 1oe 1e1ge 1,709 1aeg, 8197 Auf dem e . 1b eehs ss er die Haf⸗ über die Herstellung von Gehäusen für galvanische Elemente iesem var. wirt 8 weee Frengane ene⸗ Feftwge. Zu berciutr gt von her nnch Festen auf die Höhe 282 über 1932 (Techantinger Mittagskogel), * 9 eI bn tung des Luftverkehrsgesetzes fast ausnahmslos abbedungen 8 und Batterien Auftragslenkungsstelle Blankstahl, 8 22 verläuft dann auf dem Wege gegen Süden über Tan⸗ (1739), dann auf den nach Norden über den Pun b
1 b 1 1 22i Bom 5. Februar 1943 Düsseldorf, Ka 8 1 tat. Ein⸗ — 5 9. 8 durch vertragliche Vereinbarungen mit weitgehender Freizeich⸗ 8 . 1 eldorf, Kasernenstraße 61 — 67, fuhr⸗Nr. arenart zaschberg nach Rehgraben, weiter auf der Straße gegen Nord⸗ zur Gabelung des Korpitschgrabens abfallenden Rücken, wei⸗ nung ene. Im Fluglinienverkehr gelten esenber. Pergene⸗ . Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in krrichtet. 42
1 Rukmi : Korpitschbach bis zur Reichs⸗ ee . G der Fassung der Verordnung vom 11. Dezemb 4 8 is zur Abz der Straße nach Kukmirn, solgt ter nach Norden entlang dem Korpitsch zu *rungsbedingungen, die die Luftfahrtunternehmen auf der er 8 — rdnung va⸗ .Dezember 1942 8 V — I
besen dch Liden führenden Strage lber Kutmirn Cbi) umd seee e h 0e Hart, solgt der Reichsstraße bis Unter. Grundlage des Ersten (Warschauer) Lufthrwatrechtsabkommens eGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über Als Blankstahl im Sinne dieser Anweisung gilt: Stahl “ ““ i. Bgl. federaun (506), dann dem Fahrwege nach dem nördlich davon vom 12. Oktober 1929 (RGBl. 1933 I11 S. 1039) gseene die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom gezogen, geschält und geschliffen, in allen Abm v“]
298 zum Schnit Geltungsbereich
§ 1 folgende Waren
Diese Anordnung gilt für
8 1“
E11““
8
Fahrwege gegen üdedeftön nee 8. üh⸗ 8 24U 1 92,3, — t 8 essungen der Stück
18 222 Puüden 88 Wege 8 Tale des Lim⸗ gelegenen Oberfederaun und weiter auf ven neß ee. haben. Diese Gestaltung führte, weil für den ge chädigten 6. August 2— “ Reichsanz. und Preußischer Qualitäten und Endzuständen. (Ausgenommen Lung 88 Korkholz Refu⸗ 11““ 28 baches bis zu dessen. Mündung in die Reichsstraße Heiligen. renden Pfade sum Punkt 764 F n Rg 1der Villacher Seg. .g nur schwer übersehbar, immer wieder zu ene, Fe a. 4 om 8. August 1942) wird mit Zustim⸗ .“ XX“ zu Mahlzwecken
kreuz- Fürstenfeld, nun dieser Straße gegen Südosten 8 Lcheat „. ve,. sie eeee d 192) Unzuträglichkeiten. Der kriegsbedingte Sonderluftverkehr 8* mung des eichswirtschaftsministers angeordneett. v“ ev JFakassälk⸗
zur Kapelle (248) und von hier der Straße über Königsdor pe über Wabenriegel, Rote Wand,; Se. 9- langte nunmehr dringend eine nagdingbare 9, eäliche 5 . . 8 8 8 68 ee sawaehag..
289 Facs Gillersdorf. Von 8 E“ de ee. 18 been 5 waltüchen Pshen e“ “ de 1 Die Herstellung von Gehäusen für galvanische 1 Elemente ihnen eae n.glancstn ce he⸗ heieeen “ g . 8
Büden 11“ Pehenpunkten 363 und 362, bis sie dem Lercharaben abwärts, dem Füehcbag Hhnseh und überhaupt unmöglich ist. 9 8 und 8 Pappe und Preßspan ist verboten. stelle nach Aufforderung einzureichen. (y) Eigentümer der vorgenannten Waren, die sich im Reulwennten, dann dem Wege gehen Westen bis zu dene von der Mündung des Schneh bes.⸗ lesen 28 enhcen Zu § 29 a bis § 29 d: Wegen der notwendigen Einheitlich⸗ 1 8 ““ § 4 Nann. auf deren eigenen oder fremden Lägern befinden, inapp nordöstlich des Punktes 371 von Norden kommenden wärts bis zu seiner Quelle bei Punkt 1557 8 r 8 teid und Uebersichtlichteit des Beförderungsrechis für den ge⸗ Gehäuse für galvanische Elemente und Bäatterien dürfen (1) Die Auftragslenkungsstelle ist berechtigt, Aufträge zu prcbse pi he gerbuch zu führen.
Wege und sodann diesem nach Süden, westlich des Punktes Alm. Von hier führt sie weglos auf dem ” bzu 88 8 samten Luftverkehr mußte hierfür die Regelung des Ersten nur noch für genormte Elemente und Batterien hergestellt 1-1.u.—— E “ 26s bis zum Fahrwege Greßelstein Mogzand; meter diesem ber Nock, biegt nach Weasie Fe e5 b bleibt zbuftprivatrechtsabkommens zugrunde gelegt werden, zumal es werden (DIN 41 2100 Feweilen. entsprechendes Lagerbuch vorhanden ist, ist es nur dann einzu⸗ Wege nesen Westen bis Magland und von hier dem Wege ser — Matschiedl zum Tschekelnock. Auf dessen Kamm blei nicht möglich und angebracht war, wahrend des Krieges die 1
über die Höhe 350 nach Hohenbrugg. Vom Westausgang von
111““;
E1X“ 2 Die Auftragslenkungsstelle ist berechtigt, von den Her⸗ richten, wenn die im § 1 für jede Warenart Cheg en. e
8 erlaͤßt ihn genau westlich von Punkt 1260 und 1 8 qseran . 3 — 5 8 3 igss 3 Mindeft 1 ; m ie zunächst, verläßt ihn stlich Frage einer internationalen Neuregelung des Luftbeförde⸗ Für se ünd Auslanz dürsen nur noch die in ua ern Angaben über Lagervorrate, Auftragsbestände, Ar⸗ stmenge sich auf Lager befindet. Das Lagerbuch ist 1
Hohenbrugg verläuft sie gegen Südwesten längs des Weges erreicht über diesen Punkt und die Schnabelhütte bei Punkt vungsrechts aufzuwerfen. Die 88 29 a bis 29 d entsprechen
b 1 n ur noch stehen⸗ E “ weiterzuführen, auch wenn die Mindestmenge unterschritten über die Hohenbrugger⸗Mühle nach Schiefer und folgt sodann 1932 den Kamm der Graßlitzen. Auf diesem Kamm verläuft daher im wesentlichen den in Art. 17 ff. dieses Abkommens der Aufstellung aufgeführten Gehäuse für galvanische Ele⸗ sfatzlage un ergieversorgung zu fordern. wird. 8—
ee— 8 is Hö ie ü 2044, Vellacher Egel, Spitzegel, Möschacher — 8 r 8 mente und Batterien hergestellt werden: (3) Durch die Auftragslenkung werden die aus den un⸗ Westen über Fehring — (270) bis Höflach sie über Punkt v pitz Ferchekehen Fles vezesasenng an die deutschen Anträge 8 a) fhxs aus Metall: mittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und (1) a) Maßgebend für die Verbuchung find die Netto⸗Ein⸗
der Straße gegen — d ü 1 boden bis zum Punkt 1534 der Jaders⸗ und nun der Straße gegen Süden über Haselbach, Mahrens⸗ Wipfel, Golz und Großboden bis zum 156 Jaders In dorj ü8s2 öunkt 310 unh Kapfenstein nach Kölldorf (276), dorfer Ochsenalpe. Dem hier entspringenden ü”e u' der internationalen Regelung als ein „Verschulden, das — — 1 ö“ 111“ kaufs⸗ (Rechnungs⸗) und »Verkaufs⸗ bzw. Ber⸗ dann der Straße gegen Westen über Bayrisch Kölldorf bis zur westwärts, steigt über Punkt 1119 und über die es; b Vorsatz nach nationalem Recht gleichsteht“ (Art. 25 des 8 ’ ffuar Element . aarbeitungsgewichte. b vnm deater din Zulzbach (265), füdlich von Bad Gleichen, zum Mittagsnock hier, verftnft Aüegs Fes P. Lobk.), auch die grobe Fahrlässigeit festgelegt. Im Hinblich ö 8 EECCTqT“ 8 5 b) Für die Mengenbezeichnung sowie die Unterteilun berg, weiter dem Laufe des Sulzbaches gegen Süden bis zur Hühnernock zum Wegekreuz auf dem Kreuzberg, üüdwa ts ab auf die hohen Aursorderungen bei der Führung und Bedienung 8 — 6 Die Wirschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte nach Arten und Sorten ist der Bestandsmeldevordru Eisenbahnbrücke in Unterpurkla und verläuft nun entlang der hier auf dem Grat die Beaeeheehes Höhe, biegt südwärts g der Luftfahrzeuge wird im allgemeinen die grobe Fahrlässig⸗ 2 Normalhülse mit kangovaler Li Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbe⸗ (§. 4) maßgebend. Eisenbahnlinie gegen Westen bis zum Schnittpunkt mit dem nach Gößering und längs des Baches e.; hens . keit bei Führungsfehlern nur dann bejaht werden können, . Norme alhülse f1s e-eeda⸗ — auftragten für eFrsche Erzeugnisse kann Ergänzungs⸗ und c) Gewichtsveränderungen durch Witterungs⸗ bzw. sonstige von Süden durch Donnersdorf kommenden Fahrweye. Sie Sie geht nach Westen auf dem Kamm lgs. ““ 18 wenn sich aus dem Verhalten wirklich auf eine besondere Leicht⸗ 3 Normalhülse mit Fokus Ausführungsbestimmungen zu dieser Anweisung erlassen. Einflüsse sind nach ihrer Feststellung unverzüglich zu buchen. fotqt di m Fahrwege durch Donnersdorf na Südosten und kofl, Schwalbenkofl, Spitzkofl, Torkofl zur Wegespinne bei der ertigkeit, Pflichtverge enheit oder Gewissenlosigkeit schließen Gefalzte Anhängehülse 2) Aus dem Lagerbuch müssen ersichtlich sein — biegt eheefe. 1 bn außer Donnersdorf, südlich Oberan, Pgsene Alm, weiter über den Grat des Juckbühel zum feh und die gleiche sraheitrang wie beim Vorsatz gerecht. Dosen⸗Anhängehülse 8 6 1 a) der jeweilige Bestand, in en noch Süden führenden Feldweg zur Donnersdorfer Hocheck, steigt hinab zum Wirtshaus am Gail ergsattel, folgt fertigt erscheint. 1 Dosen⸗Anhängehülse mit Fokus... 8 ee Fegen diese Anweisung und die von b) jeder Zugang unter Angabe des Datums und des Ueberfuhr ein, übersetzt dort die Mur und folgt dem Fahr⸗ der Straße nordwärts, zieh sich von dieser techt mintlig Zu § 29 : Die Unabdingbarkeit dieser für Luft⸗ 8 Dosen⸗Signalhülse, einfarbig r Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbeftimmun⸗ Lieferers, “ wege füdlich der Ueberfuhr nach Süden bis zu dessen Ein. Knick des Silberbachs bei Punkt 366, folgt dem Silber⸗ und fahrtunternehmen und solche Luftfahrzeughalter, ie jemand Dosen⸗Signalhülse, “ en Sa. nach den §8§ 10, 12— 15 der Verordnung über o) jeder Abgang unter Angabe folgender Merkmale 1 in die Reichsstraße Murec Radlersbur beim später dem Gailbergbach hinan zum Schatzbühel, bleibt auf Entgelt oder im Zusammenhang mit ihrem Beruf oder Dosen⸗Sicnalhuülse, dreifarbig Warenverkehr bestraft. h“ 1. in Handelsbetrieben “ mündung in die Reichsstraße Mureck —d. attr is zum S und verläuft längs des gegen eutg 4 Dosen⸗Signalhülse, vierfarbig b “ . 8 “ Schlosse Freudenau in Schirmdorf, folgt dieser Reichsstraße dem Kamm bis zum Schartenkopf und verlau g ewerbe im Luftfahrzeug befördern, wurde im § 291 fest⸗ Fahrradlampe mit festem Halt LE14“ ““ Datum des Abgangs, “ gegen Osten bis Abstal (216) und dann der von Abstal über Psen über die artenalme Ksle Ransgeelh n ggeis gelegt. 88 eehe öö“ sr Diese Andenung tritt 8 Tage nach ihrer Veritndang in Empfaͤnger, 2 E“ Windisch ⸗Haseldorf bis zur Hühe 261 nach Cüden und denee Sea ense e⸗ Shübeeg Pt ithm Punkt fällt Zu § 29 g: In Anknüpfung an die in der Praxis der Deut. 18 Handlampe für Normalbatterie Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Nunmmer und Datum der Erwerbsgenehmigung, gegen nach Südwesten führenden Straße bis zur Straßenbrücke thalspitze zum Eisenschuß. Von essen höch 8 schen Lufthansa und einiger ausländischer Luftfahrtunter⸗ 8 Handlampe mit Kastenbatterie Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet die veräußert wird, “ E. 88 üdlich von Nassau und erreicht in der nach Süden, westlich be nach Südwesten zum Oberalpl ab, läuft e S nehmen bewährte Einführung einer Unfallver fgernag i 1 Handlampe für Kastenbatterie .. . b Heeh, den 8 Fehren . .Iaegh 1 des Ziegelofens, führenden Grabenfurche den rund 150 m r. am Birnbach entlang bis zur Lotter Alm. Sie diese nunmehr für alle Luftfahrtunternehmen in Deutschlan Kleinstabhülse, bis 25 mm Linsen⸗2... 6 1— . entfernten Stainzbach. Sie verläuft nun längs des Stainz⸗ steigt dann auf dem ostwärtigen Grat zum “ 68 auf, vorgeschrieben worden. v 40 mm Kopf⸗-Z2. . . Fresschattegenepe Werkstoffverfeinerung und verwandte Nummer und Datum der Verarbeitungsgenehmigun baches en Südosten bis zur Brücke der Straße, die von führt auf dem Grat zur Damerlahn⸗Höhe, von deren Zu § 29 1: Die Regelung der Haftung für Luftpostschäden Groß⸗Ir eg r hüͤlse, bis 66 mm Kops. 2 isenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ Wird eine Verarbeitungsgenehmigur “ Grobenebt am Nordufer des Stainzbaches gegen Süden, Gipfel unmittelbar zur Gedeindl⸗Spitze gs. 8 81 endipricht 1e inn öeg über die Haftpflicht der Eisen- Groß⸗Fokus⸗Stabhülse, bis 65 mm Kopf⸗S 8 .erustroßten für esns che Erzeugnisse. 8 Hestineten Verfgendeen e wen rteit, b bhig dieser vorbei, führt, folgt der Straße bis zur 8 d b 2 3 . . 11 88 1 E1“X“ UMnterlagen ohne weiteres nachweisbar sein, d. Straße 8 Pettan, sodann Reser Straße gegen Süd⸗ be zur Mündung in die Drau, am Drauufer aufwärts 3- un: bschnitt: “ 1 —— 8 8 ö“ 1 92 * 8 dörtschit. Safz ie P d bis zur Mündung des Kristeinbaches, an diesem entlang Zum 3. Untera ¹ b. “ Anunordnung VII’/43 “ 8 westen über Koratschitz, Safzen, die Punkte 231, 285 un is zur Mi. g 8 Sie bleibt 1 . ; äßige Beschränkung des Schaden⸗ bzw. Batterie 5 * zeugnisse, zu deren Herstellung die als Abgang ver⸗ 225, sowie Dornau und über die Eisenbahnlinie Friedau — Pet⸗ zum Sichelsee, dann zum Arnschartl hinauf. Sie Zu § 29 k: Die summenmäßige schr g der R8eg. Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur 8 Bac
ü x 2 8 uchte Warenmenge verwandt worden ist, müssen in tau beim Punkt 223 bis sam Ragosnitzbach, verläuft dann auf dem Grat über Re enspitze, Villgrater Joch, Marchecken⸗ ersatzes auf Grund des § 23 paßte nicht für die Luftwaffe, herehes, SeFEere Laereer Föcie Bakenmenge derwandt vor⸗ 1 längs dieses Baches über B
l ü in di itze bis b zelle des Klei⸗ damit eine Schlechterstellung der durch Luftwaffenflug⸗ 1 Normalhülse. “ önn . 28 udina bis zur Mündung in die spibe bis zur Hochalm 8* verläuft zur. me E“ 8 . Anhängehülse Bom 5. Februar 1943 d) Lagerhalter und Lagerort, soweit die Bestände bei einem . D Mü 1 diesem entlang zur Mündung in die uge Geschädigten gegenüber den durch sonstige Wehrmacht⸗ 8 9 8 8 1 ’1
Drau, dann b — 2. 88 8. “ “ 8. vseach tn iegen nufwvaäͤre 86, 8 zur Mündung des ben lle e börch iadliche Flugzeuge geschädegten Personen Eignachanse, deceegs .. fr Verprdmomn bübe⸗ 229 rgwFrhegh in der “ eingelagert sind. 8 bEETEöö“ desteszsfschach, folgt von died der Straße Durbaches. Dann zieht sie sich über Durbach zum Gipfel egeben war; sie warrde daher beseitigt. Desgleichen muß i 8 dennstobhülse, e 1 g .Dezember 1942 (9 . ) in Ver— Bestandsmeldung nach⸗Süden über Pöltschach und Lemberg, bis diese in die des Donnerstein hinauf, über den Grat zum Speikboden, ü
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aus dem Lagerbuch ersichtlich oder an Hand anderer
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5 bädi ij ijenste (z. klei 4 bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur
151 solchen Fällen Entschädigung für enigangene Dienste (z. Zhem sta halse, auftlappbar, bis 40 nnm e w 3 Straße vehüber Lanfrorann Erlachstein mündet, folgt wendet sich nordwärts zur Quelle des Sest ac n . un beim Tode einer Ehefrau) sowie Schmerzensgeld gewährt alcopfanr 1 18 vnacha ga9 c 2 nege ang 8 üssetee; Wer von den im § genannten Waren die dort angegebenen nun dieser Straße gegen Westen über Erlachstein (St. Marein) diesem entlang zur Mündung in die Isel, quert iese werden können. 1 8 l ½ se⸗Fokus 6* Nr. 192 vom 21 Ansüch 1839) 4*] vet Zusttatun 82 Mindestmengen in Eigentum hat, ist verpflichtet, die am letzte nun Fesen e bih r drb weigung des bei Siopes, westlich von] seht sch sort auf denie de sber sa hetnnen egsgnie aas . ... fes 2asaesirr:hisen urc, ce agev e Croß Fofus-Stabhalse, bis 63 mn Kopses Reichswirtschaftsministers angeordne: — 4 des Tage des bateg wenschahne vorhagdenen Bestände bih der Eisenbahnstation Grübel, nach Süden über die Reichsbahn Am illba eibt sie bis zur eese ein Entla . eweis gema 8 zali in wird oder 8 weaeg s Die Anordnungen ö“ 1 des darauffolgenden Monats an die Reichsstelle Glas, 8 8 „v e 1 d Kl. Nilltal. b militärischen Geheimhaltung oft nicht möglich sein wird o ¹ § 4 “ 28 eramik und Holzverarbeitung, Abt. Statistik, auf den eb süheinden Felspenee, Focg. heche L“ den. rö r ie über den Eselsrücken zur Hint. Wun⸗ ni⸗ ü int, so ist für die Luftwaffe die Gefähr⸗ . V9 der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art d r e Sraens “ en ebeme 3273) und von hier der, nach. Südosten, östlich von der Von hier zieht sie über r 8 t. ece. nicht erwünscht erscheint, ü b 8 SHerstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zu⸗ It dort oder bei den zuständigen Fachorganisationen erhältlichen 19h Et. Urban 318) und dem Pucherberg (621) über pibge, über den Grat von Eichham, He Hint. See dungshaftung mit der gleichen summenmäßigen Beschränkung g Fr xar 3 8 h
m. S 3 (berstellungsverbot für Peitschenstöcke bestimmter Art) Vordruck 3 4in 8 ; ing 1 8 n sammenbau aus Einzelteilen. (Herf ; Rei Bordrucken zu melden. Unterscheger, Preborje (552), Fuchsdorf nach Peilenstein (381), opf, Weißspitze zum höchsten Punkt der dersta enagr Fen wie im allgemeinen Luftbeförderungsrecht eingeführt worden. 1“ vom 18. März 1937 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. 8
übes ysta⸗ öö “ 1— b Veräußerung und Erwerb .. 98 9⸗ 8 8 , auf dem Grat über Hoher Zaun, Krystallkopf, 1 8 4 1— § 5 Staatsanz. Nr. 65 vom 19. März 1937) in der Fassung .“ 2Se.e Ben. 88 Heeher, g8 9 lelteaen reg h Eüber Aderl, Großvenediger und trifft hier mit der Binnen-⸗ Zum 4. Untera dich 9 8 8 die vormili⸗ (1) Kein Hersteller darf mehr als 8 der nach §3 zugelassenen ichs nehens deE 8 — es dgegen veigen in den Veg ein, der über die Ortschaft linie des OS Prös. Innsbruck zusammen. . inie durch d, 8öabi⸗ S,Eheemch den Luftfahrt, sie hat⸗ Gehäusetypen ferti en. Von jeder Type darf nur eine Aus⸗ 2v. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 280 vom 4. Dezem⸗ (1) Die im §,1 genannten Waren dürfen nur mit Genehmi⸗ Gostvrh zur Ortschaft Petschitsch führt, folgt von hier der §. 2. Ortschaften, die durch die Zollbinnenlinie durch⸗ kärische Ausbildung auf dem 3. —e für die besonderen Ver⸗ führungsart hergestellt werden. er 1937), sgggung der Reichsstelle erworben und nur gegen Vorlage
422 2 b⸗ ae. 6 werden, gehören zum Zollgrenzbezirk, wenn die im Kriege gesteigerte Bedeutun d “ Fere 1” 8 3 V 25 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art 9 gültiger Erwerbsgenehmigungen veräußert werden. Straße nach Süden längs des Motschnigbaches bis Ober schnitten werden, gen etwas anderes bestimmt.. hältnisse der Ausbildung das allgemeine Luftbeförderungs⸗ (2) Jeder Hersteller hat binnen zwei Wochen nach Inkraft⸗ sga acsätrnzehäch ür vescicdene Waren (2) Bestimmte 1“ oder Erwerbsarten
8 * 81 8 dnung nicht im ein 4 2 1 „ ; t di Anor 1 — m Lage 8 e S 8 8 192. e.. 8 72 5 8 ini rlo 1 en Zollgrenzbezi 8 nfa ersi 1 2 8 g. — 8 8 ler⸗ eutsche ichsanz. u. . Nr. “ ““ aufwarts gegen Wes Bn ke Ein chin vder an⸗ A“ verläuft, sin in grenzbez vüsenund usgeftoitung durch die Ausfül r 8 als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse 8 82. Tehaane u. Preuß. Staatsanz. Nr. 245 vom 11“ 1 8 der 2che chnften ih vlhan t genzbegir bis zur Mündung § 3. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1943 in vom 28. Januar 1943 ( GBl. 1 mata 1ö 8 8 (3) Wechsel in den einmal gewählten Typen und Aus⸗ 1 g-nns ae Trlegrnn. ver 5 (D Die im §1 genannten See mit Gen durch Unter⸗Höttitsch, nördlich von Littai, von Norden Kraft.. “ 8 b Zum b. Unterabschnitt: ährungsarten ist verboten. (qKorkholz und Korkabfälle) vom 16. Oktober 1 eut⸗ r ite ves. Se 8* 689 8 folgt diesem Bache rund Gleichzeitig tritt meine Verordnung über den Ferhenc dei § 29 n schafft kein neues Recht, sondern dient nur der führung ist verboten scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom der Reichsstelle verarbeitet werden. 8 3
4 2 — 8 4 2. 3 -4 „ 8b 85 2 — 2 5 zur Straßenbrücke in Unter⸗Hötti Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezirt ZA“ ü walversicherter oder “ § 6 16. Oktober 1939), Lieferanweisun e ne. Perder han, Seh e te. 239 c a h⸗ Follbin enlisie imh eaaggelger zund Prenßischer Stoais. Klarstelung der Ansprüche soz Ln d. bc) Die Wirtschaftsgruppe ie
Ie.; 1 ehus E .
Reshisees.
sberechtigter Personen und der Elektroindustrie als Reichsstelle V 31 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art § 7 8 8 8b 1 Nr. 82 vom 8. April 1940) außer Kraft. versorgung ch P A den über den Punkt 431 nach Wat 523), dann der Straße anzeiger 8
8 2 lektrotechnische Erze 8 hehäl 4 8 (VÜVerä 8 V beit d Meldung ied 8 8 3 8 renzung zum Kriegsschädenrecht. 1 8 -e. Erzeugnisse behält sich vor, in besonders eräußerung, Verarbeitung un eldung verschiedener Eigentümer der im § 1 ge ren gegen Westen über die Punkte 553, 445. 483, 376 bis Graz, 30. Januar 1943. . gre 2 8939 Die büsherigen Vorschriften über den Gerichts⸗ egründeten Einzelfällen von den Vorschriften Hee ausländischer Fectan „ neue 8, . 8 vom H 8 1e. E1“
z 8 b dieser Anordnung zuzulasse d 1 18. Oktober 1941 (D. 1 Der Oberfinanzpräsident. Richter. tfahrthaftungsansprüche wurden in Ueberein⸗ 8 dnung zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre Oktober (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. “ Ls haes an 1 Heftangecmhe bhe wvanrechtsablommens “ Reichsinnungsverband des decne habgn. g anz. Nr. 245 vom 20. Oktober 1941), 4“ urch einen Gerichtsstand des Bestimmungsor 1EAZZ11—5— Reichsstelle für Waren verschiedener Art „.. 8,8 “ derungsschäden ergänzt. ö“ ndelsbetriebe bei ihrer zuständigen Fachgruppe. (Glasfasern) vom 28. Dezember 1939 (Deutscher Reichs⸗ (1) Die Fachgruppe Korkindustrie, Mannheim M 3, 3, wird 1 Zu Artitel IIe “ 1 (2) Die Anträge sind in doppelter Ausfertigung vorzulegen. 2 u. Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember beauftragt, namens der Reichsstelle für ihre Mitglieder Er⸗ “ Nehsce va⸗ sellt Ulover als 8 88 I’“ § 7 1 8 “ 8 68 wegeg 85 verarheitangagenef egegen zu erteilen. ““ . G tellt kl. 1. B 8 er Reichsstelle für Waren verschiedener Art die Reichsstelle ehält sich vor, die vorgenannte Stelle — S 5 Die besonderen Verhältnisse der Luftfahrt im Kriege mach⸗ sprechend 2 v8 gers dace ufsichtegesesgt. 8⸗ gen d zur 2 h“ 1“ Hesaee E“ 1“ Sehece ae. a ezache hnoe⸗ den Punkt 330 nach Moste (331), dann der Straße gegen Süd⸗ ten die Aenderung gewisser Haftungs⸗ und Strafbestimmungen 1939 . . 889 fest, Hebmung in der Luftfahrt * — bestraft r pruar 1941 . Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Stellen mit der Erteilung von Erwerbs⸗ und Verarbeitungs⸗ westen über Woditz (343), Seebach (340), Hrasche (359), St. M Luftverkehrsgesetzes notwendig. Die noch aus den An⸗ Fshenehes. ve Uüves Ben rdnungen strasbar ind, ohne Rück⸗ 8 8 8 Nr. 49 vom 27. Februar 1941), eenehmigungen sowie Lieferanweisungen zu beauftragen und Walburga (351), die Sawebrücke (328), Swile (349), St. fängen des Luftverkehrs stammende Haftungsregelung des foßsehöce Fer 5 28 snem Enzelfalle um bedievne einee “ V 46 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art ie durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Nikolaus (347) und Godeschitz (354) nach Laak a. d. Zaier, Luftverkehrsgesetzes paßte nicht für die Fuftwatfe und die mit sich geeen 0 üftverkehrsgesetzes sder der Verordnung über 8. iese Anordnung tritt am 1. Pömver 1943 in Kraft; sie “ und Veräußerung von Schablonen und reußischen Staatsanzeiger zu benennen. weiter der Straße im Tale der Selzacher Zaier gegen Nord⸗ iirem Betriebe zusammenhängenden besonderen Gefahren, sie 99 zun 85 swert veedlichen Anordnung in Ausübung 8 eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete Rohwerken zu Armbanduhren) vom 11. August 1941 8 Ausnahmevorschrift L en e 68, cno hch 8 8* ö“ entsprach auch nicht mehr dem Lüdechäen cüts ats geenosr e Luftaufsichidienstes handelt Sn F-vä “ 1 (entscher Paichans. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 185 vom ““ § 9 1 und Selzach (436) bis zur Ortschaft Cesnjica un 1 rundl im gewerblichen Luftverkehr h. ä 8 9 abi were b 81 Fe 1 3. Augu . “ E““ G 1 w Wege gegen Norden über Nuden, Draschgosche (858), veen 108 anf vertfagichereransgebüüdet hate Tas neue Gesetz .ie Neh desench; dI uche bnd⸗asegeaage1c des Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. treten mit Ablauf des 14. Februar 1943 außer Kraft. Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründeten Drnschyasche 653) venänft sie langs des Hegg gegen neoris beingt daher die jett nicht mehr ausschiebbaren lindach nüch Rerfaege gegen der geafig mid ihnen verbundenen Verluste Lüschen. Betlin, den 5. Fehrunr 1948. 8 1u,.““ 1 “ sührenden und “ 1 9 Fastsaagt ang⸗ 9 vn- 129 ” von; enschenleben und Sachwerten 8, beee,dne wer⸗ — 4“ — “ 8 Der E1A1A“ 8 Glas, Keramik und See 8 Strasvorschrift 8. JSease 0ben- einer Neuregelung des Haftungsrechts nach den G 56 ü d bei der Luftwaffe mit schweren Strafen ge⸗ 1u“ 8 eee zverarbeitung. .“ Straße östlich von der Ejendägrftnion 1 8 faaah⸗ greifen, die düwa im Zusammenhang mit der Neufassung des esag . en 2 dc 24 vastürafsvertehe strenger als bisher Anweisung Nr. 66 — v1A“ ö“ § 10 dieser Straße über T. 88; 8 9. ⸗ 1ch (669) allgemeinen deutschen Haftungsrechts oder auf Grund einer bestrafen zu können. der Wirtschaftsgruppe Werkstossverfeinerung und verwandte 88 dn Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach Beldeser Fers, —e 689 e x- ((05) kommende Aenderung des internationalen Luftfahrthaftungsrechts not⸗ 1“ s‚˖;den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bis zu dem Punkte, wo der von O er⸗Göriach . arstellung des bestehenden Heanftrsg n für technische Erzeugnisse über die Errichtung Anordnung IX/43 bestraft. ““
wendig werden könnte ven § 32 5 8 Süreichungtde Worte „entgegen den Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ zeg, östli Höbe 732, die Straße trifft. eng 1 edingungen“ dient lediglich der — Weg, östlich der Höhe 732, die Straße trifz Das Gesetz teilt den jetzigen 2. Abschnitt des Luftverkehrs Rechtszustandes. der Auftragslenkungsstelle für Blankstahl der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über die “ Inkrafttreten
Sie folgt von diesem Punkte dem Wege gegen Südwesten gesetzes über die Haftpflicht in fünf Unterabschnitte auf. 9 4. 8 35: Die Einbeziehung der Berseöh⸗ segen die Vor⸗ 8 är
iber Ober⸗Göriach (605) bis zur Brücke über den Rothwein⸗ weng Zu 8 8 zung 8 u . 1 1 büg 899 See.. Phect aa Nordufer des Fechegene Zum 1. Unterabschnitt: schriften über Lafcperzfebbe. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in Vom 5. Februar 1943 Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1943 in Kraft *
G 1 E“ 1 Uem dur 1 der Fass en . Sev.s. . 1G gn 1 gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebi hes dwesten durch das Rothweintal und bei der u § 19 Abs. 1: Die bisherige Haftung des Luftverkehrs⸗ ist vor a 29 39 8⸗ und Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der 88. EI186 “ ha⸗ “ und See dem Wege F soll in Zukunft nur noch bei Schäden Anwendung Durch Cne . esdenncen eegac zum Verbindung mit der Zweiten Anordnung über die ghein Fassung vom 11. Dezember nhnn (RGBl. 1 S. 8 in Ber⸗ von Eupen, Malmedy und Moresnet. nördlich vom Punkte 760 vorbei zum Punkte 831, sodann dem sinden, die durch den Flugbetrieb außerhalb des Luftfahrzeugs “ rklärt 8 a nhe Es entsprach nicht der Be⸗ beeenes in der Eisen und Metall verarbeitenden Indu⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur; Berlin, den 5. Februar 1943.
Wege nach Norden über den Punkt 815 nach Mojstrana⸗ Von entstehen, d. h. wenn der Geschädigte am Fluge selbst nicht teil⸗ Lufisbeen; 88 falchen Regelun wenn Zuwiderhandlungen hs vom 4. „Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 8— 4 Der Reichsbeauftragte
Mosstrana ab verläuft sie auf dem sece Osten an der Kirche nimmt oder die beschädigte Sache nicht in dem betreffenden eu p eir - VG g. Futerese der Landesver⸗ aatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. ür Glas, Keramik und Lolzverarbeitung.
1 1 3 5 4 z h egen diese und ähnliche meist im 1— mung des Reichsbeauftragt ir zei nit * 1 1 Preuß. 8 so dhe⸗ d.zang, selat pen ve⸗ e.-. e. . an Lustfätrtan beforcm gene, dem Vorgang der Neuregelung 8 igung erlassene Verordnungen lediglich ebertretungen geordnet: Gchte h8 8 Erzeugnisse gg Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des 1 Tr. Hoffmann.
5 1 8 “ Reichswirtschaftsministers rdnet bach, folgt diesem öftlich von Lengenfeld nach Norden über die des § 7 Abf. 3 des Kraftfahrzeuggesetzes (im Art. II des bestraft werden konnten. AXX“
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Moräutsch (381), nun der Straße gegen Westen über die “ Punkte 349, 336, die Orte Studenz (313) Bresje (e19 ne ““ „ Kertina (329) zur Reichsstraße CEilli —Laibach (310) nordöstlich 1“ Begründung “ von Aich, dann dieser Reichsstraße gegen Südwesten bis Aich ö
(308) und von hier der Straße gegen Norden bis Radomle, zur Vierten Gesetz zur Aenderung de. Lultb-dkerencletes- 8 weiter der Straße gegen Westen über die Feistritz und die . vom 26. Januar 1943 (RGBl. . 69) 8 Eisenbahnstation Jarsche⸗Maunsburg (323) nach Mannsburg 8 Zu Artikel I
(318). Von hier folgt sie der Straße gegen Nordwesten über
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Vom 5. Februar 1943 8 Bewirtschaftung von Korkholz und Korkabfällen § 11
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