üeeünee
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 34 vom 11. Februar 1943. S. 2.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anweisung vor⸗ ü-meE Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr zuge⸗ assene Ausführungen dürfen bis zum 30. Juni 1943 auf⸗ gearbeitet werden. “ “
Berlin, den 3. Februar 1943. E“
8 8 2 . 111 11“ 88X 8 Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des
Stahl⸗ 1 1 G Reichsbeauftragten für ececeechnische Erzeugnisse. “ Dr. Pilz.
Anweisung Nr. 35 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und ee strie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse über emaillierte Krankenpflegeartikel 8 Vom 5. Februar 1943 1—
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Zweiten eenn über die Er⸗ eugungslenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Freuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse angeordnet:
§ 1
(1) Die industrielle und handwerkliche Herstellung von emaillierten Krankenpflegeartikeln für den In⸗ und Aus⸗ landsbedarf ist verboten.
2) Herstellungsberechtigt sind nur diejenigen Betriebe, die eine Einzelanweisung der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse erhalten.
(3) Die Herstellung von emaillierten Krankenpflegeartikeln für den In⸗ und Auslandsbedarf ist für die durch Einzel⸗ anweisung ermächtigten Betriebe nur noch in der nach⸗ stehenden Ausführung zulässig:
1. Irrigator ohne Henkel, mit Oese oder Loch, Inhalt:
1 Ltr.
Für den Bedarf von Krankenhäusern, Kliniken,
Lazaretten, Heilstätten und dergl.
2. a) Steckbecken, rund mit Schleifengriff, Durchmesser: 25 % 8 em und 31 8 cm b) u für Steckbecken, Durchmesser: 25 ecem und
Für den Bedarf von Krankenhäusern, Kliniken,
Lazaretten, Heilstätten und dergl.
3. Steckbecken, schuhförmig, Durchmesser: Griff gemessen 8 - Für den Bedarf von Krankenhäusern, Kliniken, Lazaretten, Heilstätten und dergl. 191“ Eiterbecken, Größe: 16 cm, 24 cm, 27 Urinflaschen, männlich, Ltr. 8 .MJrinflaschen, weiblich N Ltr.
UJrinschiffchen “ “ Nachtgeschirre für Erwachsene, gebauchte Form, Durch⸗ messer: 22 cm Nachtgeschirre für Kinder, zylindrische Form mit breitem Rand, Durchmesser: 22 cm. Nur für Kinderkrankenhäuser, ⸗heime, ⸗-tagesstätten und ähnlichen Zwecken dienende Einrichtungen. .a) Nachtstuhleinsätze mit Wasserverschluß, Durchmesser: etwa 30 cm b) Deckel für Nachtstuhleimer Krankenschnabeltasse, Durchmesser: 10 cm Mensuren mit Gradeinteilung, Inhalt: 125 g, nur für den Bedarf des Luftschutzsanitätsdienstes, 500 g, 1000 g (nur für gewerblichen Bedarf) Trichter, Durchmesser: 10 cm, 14 cm Abdampfschalen mit flachem Boden und 2 Henkeln, Durchmesser: 14 cm, 20, 26, 30 cm, 38 cm, 46 ecm Schüsseln, flach, Durchmesser: 20 cm, 24 om, 30 om, 34 cm, 36 c-cm Schüsseln, tief, Durchmesser: 20 cm, 24 oem, 28 em, 34 cm, 38 cm Mummen, Durchmesser: 14 cm, 22 cm Schalen, rechteckig mit schrägen Wänden 16 X¼ 9% 3 w¼t6 ecm, 17 13 x¼ 4 em, 25 1420 1%5 cm, 30 x¼ 25⁄5 em, 42 % 32 % 6 cm 9. Schalen, rechteckig mit geraden Wänden, 23 ½ 17 xX 7 cm, 37 ½ 24 ½ % cm a) Katheterkasten, nee 1 40 x¼ 8x 6 ecm b) Deckel für Katheterkasten a) Steril⸗Apparat, rechteckig, Größe I 23 % 24 % 6 cm b) Einsatz z. App. 23 cm c) Deckel z. App. 23 cm a) Steril⸗Apparat, rechteckig, Größe II 38 % 16 % 8 cm bbp) Einsatz z. App. 33 cm c) Deckel z. App. 33 ecm 8 Steril⸗Apparat, oval, Größe I 35 c-cm b) Einsatz z. App. 35 cm tief c) Einsatz z. App. 35 ecem flach Steril⸗Apparat, oval, Größe II 45 cm b) Einsatz z. App. 45 cem tief e) Einsatz z. App. 45 cm flach d) Deckel z. App. 45 em Wasserkannen, konisch, 22 cm a) Wassereimer, konisch, Größe 28 cm b) Deckel dazu a) Eimer mit Fuß, zylindrisch, Größe 26 cm b) Deckel dazu a) Verbandstoffeimer ohne Fuß, konisch, Größe 30 cm b) Einsatz dazu, c) Deckel dazu a) Bandagenbüchsen, Größe 1 20 cm pbh) Deckel dazu ) Sa, anhaggan⸗ Größe II 26 cm ) Deckel dazu a) Armbadewannen, Größe 53 cm b) Deckel dazu a) Speibecher, Größe 8 % 8 cm b) Deckel dazu “ Für den Bedarf von Krankenhäusern, Kliniken, Lazaretten, Heilstätten und dergl. Beinbadewanne, Schuhform, Länge: ca. 33 c-m Für den Bedarf von Krankenhäusern, Kliniken,
42 cm ohne
Größe: 21 7414 ¼% 4 em, 96% 2281 536 em,
Größe:
“
der Bewirtschaftungsste
Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn.
der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindu⸗ strie als
der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Zweiten Anordnun
nisse angeordnet:
Oel⸗ und Benzingefäßen für den In⸗ und Auslandsbedarf ist verboten.
eine Einzelanweisung der und Blechwarenindustrie Reichsbeau benten für technische Erzeugnisse erhalten.
In⸗ und Auslandsbedarf ist für die dur ermächtigten Betriebe nur noch in der nachste
führung zulässig:
Beauftragte für den Lei der deutschen Betriebe,
r.
Leistung“ die kriegswixtschaftlichen Erforderni die anlaßlich des deaa,
Betriebsführern und Schaffenden zu erfüllen sind. In Vorwort unterstreicht Dr. Ley 8
laute: „Was 885 du
leiftest du?“ wärtsgetrieben. hafte Aufgabe, daß man im Kriege ni machen könne. um höhere Leistungen zu erzielen, sei grobe Arbeit gegenüber dem, was dereinst zu machen sei. Dr. gen hebt hervor, daß der Staat im Kriege die Arbeitskraft
dringendsten benötigt werde, hern auf die die 8 Freiheit einzelner eingeengt wird. Das entstehende Opf
Le2 Selbstverftändlichkeit zu mali
Lazaretten, Heilstätten und dergk.
e Verpslichtungen, die dem Betriebsführer als Menschenführer und
§ 2 Lagervorräte und vorgearbeitete Teile für Artikel, deren Frxenhens nach den .bg; Bestimmungen untersag ist, dürfen bis zum 31.
Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten
ieser Anweisung erlassen.
n begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ 1
wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahme⸗ er e eengenh Sie kann die Ausnahmegenehmigungen mit Auflagen oder Bedingungen versehen.
Anträge auf Erteilung von e c hin gehan gangen sind V
a’) von den industriellen Betrieben über die Fa
Blechwarenindustrie der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, pester Str. 21, einzureichen,
b) von Handwerksbetrieben über den Reichsinnungs⸗ verband Installateur⸗ und Klempnerhandwerk, Berlin⸗ Lichterfelde, Dragestr. 51, an die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirt⸗ Fetungelh des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse einzureichen.
§ 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von e erlassenen Ausführungsbestimmun⸗ en werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über en Warenverkehr bestraft. § 6
Diese Anweisung tritt acht Tage nach ihrer Verkündung in
ruppe isen⸗, erlin W 62, Buda⸗
Berlin, den 5. Februar 1943.
Erzeugnisse.
Anweisung Nr. 36
ewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse über Oel⸗ und Benzingefäße
Vom 5. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
über die Er⸗ E“ der g. und Metall verarbeitenden ndustrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und reuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit ustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗
5 1 b 1) Die industrielle und handwerkliche Herstellung von
(2) Herstellungsberechtigt sind nur diejenigen Betriebe, die irtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ als Bewirtschaftungsstelle des
(3) Die Herstellung von Oel⸗ und deeah fäßen been inzelanweisung Aus⸗
1. Oelspritzkannen mit federnden Seitenwänden 0,02 Ltr. “ ahrradöler)
.Oelspritzkannen mit Federboden, 48 mm Bodendurch⸗ messer (Nähmaschinenöler) .
. Spritzkannen mit federnden Seitenwänden, rechteckig, 0,08 und 0,15 Ltr. (Wehrmachtsgeräte Nr. U 514)
.Spritzkannen mit federnden Seitenwänden, ovalem Boden, 0,1 und 0,2 Ltr. (Motorradöler)
.Oelspritzkannen mit Federboden 0,3 Ltr., 75 mm. Bodendurchmesser (landwirtschaftlicher Oeler 8
.Ventilölkannen 0,15, 0,25, 0,35, 0,5 und 1 Ltr.
3 Rreee eher 0,15, 0,25, 0,35, 0,5 und 1 Ltr.
. Oelspritzen mit geradem und gebogenem Rohr 0,125, 0,25 und 0,45 Ltr.
.runde Trichter 80, 100, 120, 160, 200 und 300 mm Durchmesser
ovale Trichter mit Gazesieb 80)1125, 100 14 155 und 135 185 mm
.Knierohrtrichter va. 200 mm Durchmesser
.Verteilungskannen 0,5, 1 und 2 Ltr. 8
ai 1943 aufgearbeitet werden. 4 ““
8 techn. Erzeugnisse kann Ausführungsbestimmungen zu
runde Oelvorratskannen 2, 3, 5 und 10 Ltr.
16. Vorratskannen, rund, explosionssicher, mit Ausgußro 2, 5, 10 und 20 Ltr. 8” tr. wird oval Se ů8 17. Vorratskannen, oval, 10 und 20 Ltr. 18. b-429g 5, 10 und 20 Ltr. 19. Förderkannen (Stand⸗ und Transportgefäße), explosions. icher und nicht gesichert, 25 und 50 Ltr. 20. Vierkant⸗Kanister nach Erfa 7279, exgplosionssicher und nicht gesichert, 2, 5, 10 und 20 Ltr. :Dreikantkanister nach Erfa 7280, explosionssicher und nicht gesichert, 5, 10 und 20 Ltr. 1 8 Fatzpumpen, Gesamtlänge 1280 mm, Rohrdurchmesser 5 mm Putzwollekäften, pultförmig, 25 kg Fassungsvermögen Deswae und Abfüllapparate, 89ens 2 9 Tir Fasfange⸗ vermögen (können auch 2-⸗ und Zteilig gefertigt werden) „Gezogene Farbtöpfe 1,25, 1,75, 2,25, 3,75 Ltr. 3. Leimkochtöpfe 0,25 und 2 Ltr. “ .Büchsen mit Klemmdeckel 0,1, 0,25, 0,5, 1 und 2 kg
enh. Nühe mit Stülpdeckel 0,1, 0,25, 0,5, 1 und 2 kg Inh. Für die vorstehenden Ausführungen sind die Zeichnungs⸗ sätze des Arbeitsausschusses Oel⸗ und Benzingefäße verbindlich.
§ 2 Lagervorräte und vorgearbeitete Teile für Artikel, deren Herstellung nach den vorstehenden Bestimmungen untersagt ist, dürfen bis zum 31. März 1943 aufgearbeitet werden.
Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten 85 technische Erzeugnisse kann Ausführungsbestimmungen zu ieser Anweisung erlassen. u
n begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Eifen⸗ Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für techn. Erzeugnisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahme⸗ henchmigung) Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit
uflagen oder hee. .er⸗ versehen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind
a) von den industriellen Betrieben über die Fachgruppe
Zlechwarenindustrie der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Steahl⸗ und Blechwarenindustrie, Berlin W 62, Buda⸗ ppester Str. 21, einzureichen,
b) von Handwerksbetrieben über den Reichsinnungs⸗
voerband Installateur⸗ und Klempnerhandwerk, Berlin⸗ Lichterfelde, Dragestr. 51, an die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse einzureicen. ““
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Aus 1 e en werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8
6
Diese Anweisung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in e Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Die auf Grund bereits abgeschlossener Aufträge in Arben befinnlichen und vorgearbeiteten Artikel für nicht mehr zuge⸗ lassene Ausführungen müssen spätestens innerhalb von
drei Monaten fertiggestellt werden.
Berlin, den 5. Februar 1943. 1“ Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirts vseungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. 111“]; 1
11““ Bekanntmachung “
Die am 9. Februar 1943 ausgegebene Nummer 13 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Vierte Verordnung zur Sicherung von Gräserkrediten. 2. Februar 1943.
erordnung über die Angleichung familienrechtlicher Vor⸗ schriften. Vom 6. Februar 1943.
Bekanntmachung über Bezeichnungen als Wertpapiersammel⸗ bank. Vom 30. Januar 1943.
Umfang: ¾¼ Bogen, Verkaufspreis: 0,15 K.A. Postbeförde⸗ rungs 28 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. 14“
Berlin NW 40, den 10. Februar 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu bri ch.
Vom
Finnische Gesandte, Herr Toivo Mikael Kivimälki,
sandtschaft wieder übernommen. uu
hist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Ge⸗
Wirtschaftsteil
Kriegswirtschaftliche Erfordernisse an Betriebsführer und Schaffende “
m Auftrage des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley hat der upfauer, in einer Veröffentlichung „Mensch, Betrieb, 2 zusammengestellt,
ufrufs an die e. von “
im Kriege die Fr. nicht gelernt?“, sondern „Wie arbeitest a, was ie Leistungswelt habe 8 das Lohnproblem vor⸗ Dennoch handele es lich hierbei um eine so ernst⸗ t eine Reichslohnordnung
Was vielmehr jetzt an Akkorden bereinigt werde,
a Fr 9. müsse, wo sie am efahr hin, 5 dabei
ieraus
er sei nicht gröher als das, welches jeder Soldat ringen habe. Er hebt dann die ein⸗ riegsbewährung der Frau hervor und unterstreicht die
damit wichtigem Hüter der Wehrkraft unseres Volkes erwachsen. Die Verantwortung für die Maonschen, ihre Haltung und Leistung könne ihm keiner n SeKns weder ein sogenannter Sozialdirektor noch ein Leiter eines sogenannten Gefolgschaftsamtes. Schlecht
führte Betriebe mit ungesundem Verhältnis von Aufwand und eistung seien nicht zu verantwortender Ballast einer Volkswirt⸗ schaßt. Es gelte nun, die in fast allen Betrieben noch Se eistungshemmnisse in gsa schlecht gestalteter Arbeitsplätze, un⸗ geordneter Arbeitsmittel, ungenügenden Arbeitsschutzes, pernach⸗ ässigter Gesundheitspflege und vor allem nicht richtiger nschen⸗ füenng usw. zu beseitigen. Die Fee und die Pau em⸗ gestaltung müs in jedem Betrieb so geordnet sein, daß sie die optimale menschliche Tagesleistung erbringt. Schematische Ver⸗ suche, durch wesentliche als Dauerzustand — abgesehen von Stoßaktionen — bur hrleistung zu kommen, seien ein Fenlschlas Der Mens 2 ungeheuer rar ge⸗ worden, die Pfle⸗ ber Arbeitskraft deshalb 8 im Kriege geboten, so durch saubere Arbeitsplätze, warme Verpflegung, vor⸗ reeen e nnseesbie und richtige Uplanbsgestaltung, weitere berufliche Vervollkommnung und vneansc⸗ kliche Hilfe auch im familiären Alltag. Sehr bewährt hade sich die Schaffung freier Bahn für den Tüchtigen. Dabet würden nach der bisher von den Betrieben gewählten Methode grundsätzlich alle Arbeitskräfte
Vor Handelsbesprechungen zwischen Dänemark und der Slowa
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 34 vom 11. Februar 1943. S. 3
ilt, und zwar unabhängig voneinander durch die Abteilungs⸗ 2 189 politischen Obmänner und betrieblichen Unterführer. eder Arbeitskamerad habe das Recht, in seine Beurteilung Ein⸗ sick zu nehmen und bei Zweifeln seinen . um eine Aussprache zu birten. Die Beobachtung der Schaffenden wieder⸗ ole sich im allgemeinen alle Vierteljahre und bilde die Grund⸗ 2 für Aufstieg und besondere Betreuung. Ein etwaiges System sogenannter „Antreiber“ sei jedoch abzulehnen.
Nachlassende Aufstockungen bei hohem Berichtigungssatz 1
In der Zeit vom 1. bis 27. Januar berichtigten 15 Aktien⸗ esellschaften (im Vormonat noch 48) ihr Kapital von rd. 27,4 um Ser auf 52,8 Mill. Nℳ (im Dezember von 263,7 auf 443,1 Mill. f ). Der außergewöhnlich hohe durchschnittliche Verichti⸗ ungssaͤtz von 91,6 % erklärt sich aus den hundertprozentigen Kufstockungen der Aschinger A. G. (um 3 Mill. ℳ), der Kienzle Apparqte A. G. ALunt 0,5 Mill. Eℳ) und der Vereinigte Seiden⸗ webereien A. G. (um 12 Mill. HRℳ) sowie aus der Berichtigung um 75 % bei Rickmers Rhederei (von 2 auf 5,5 Mill. R. A). Damit wurde auch das bisherige eheitemg Hate weiter leicht erhöht, und zwar besserte sich der Aufstockungssatz von zuletzt 49,22 auf 49,36 %. Insgesamt berichtigten nunmehr nach Aufzeichnungen der Dresdner Bank 1214 Aktien⸗ esellschaften ihr Kapital von 8,425 auf 12,584 Urd. Hℳ. Börsenwerte waren bei den Aufstockungen im
sanuar nur mit zwei Gesellschaften vertreten, der Sächsischen
nion⸗Brauerei 2,0. (von 0,84 auf 1,05 Mill. F. ℳ, 5 — scen Dividende) und der Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden (von * auf 7,65 Mill. Hℳ, 4 nach 5 % Dividende). — Unter den
erichtigungen der Gesellschaften m. b. H. wurde besonders die Verdoppelung des Stammkapitals auf 100 Mill. Rℳ bei Schaffgotschen Bergwerksgesellschaft viel beachtet. 8
g Berufserziehung im Kriege Ein Leistungsbericht der gewerblichen Wirtschaft
Wie aus zwei Schreiben der Reichswirtschaftskammer über die Facharbeiter⸗ und eeee Seea g jen des Jahres 1941 hervorgeht, sind 230 000 gewerbliche und laufmännische Lehr⸗ linge von den Industrie⸗ und Handelskammern geprüft worden. 90 % der kaufmännischen und etwa 95 % der gewerblichen Lehr⸗ linge haben sich der Abschlußprüfung unterzogen, wobei die Prü⸗ Iee trotz der erheblichen kriegsbedingten Schwierig⸗ keiten als durchaus befriedigend anzusehen sind. 88 % der kauf⸗ männischen und 91 % der gewerblichen Lehrlinge haben die Prü⸗ füngen bestanden. In dem Einsatz von 15 000 Prüfungsaus⸗ chüssen mit 48 000 Prüfern aus allen Zweigen der Wirtschaft und den Berufsschulen ist unter der zusammenfassenden Lenkung der Industrie⸗ und Handelskammern eine Leistung vollbracht worden, der gerade im Rahmen der Kriegswirtschaft eine be⸗ sondere Bedeutung zukommt.
Wirtschaft des Auslandes
Kie Finanzlage der Schweiz im Jahre 1942 Aus dem Bericht der Schweizerischen Nationalbank
Zürich, 10. Februar. Der Jahresbericht der Schweizerischen Nationalbank für 1942 besagt in Iesess allgemeinen Teil u. a., daß die Ursachen der bisherigen Preissteigerungen vornehmlich in der Verteuerung der eingeführten Waren und in den höheren Kosten für den Mehvanbau, in der Verteuerung der Ersatzstoffe 88 der eigenen Rohstoffe, weiter in den Preiszugeständnissen an
ie Landwirtschaft lägen. Die außerordentlichen, andauernden Ausgaben des Bundes für die militärische und wirtschaftliche Landesverteidigung habe auch zu vermehrten Einkommen und Ge⸗ winnen in der E“ geführt, die auf dem Steuerwege
ur zum Teil abgeschöpft worden seien, es sei daher anzunehmen,
aß auch von dieser Seite eine verstärkte Warennachfrage und da⸗ mit eine gewisse Beeinflussung des Preisniveaus ausgelöst wurde.
ie Voraussetzungen für eine relative Stabilisierung der Preise eien heute insofern nicht ungünstig, als den Preisen für Auslands⸗
aren nicht mehr die gleiche Bedeutung wie in den ersten Kriegs⸗ ahren zukomme. Die Aufwendungen für die Landesverteidigung und Landesversorgung bedeuten eine schwere Belastung der Staatsfinanzen. Bis Ende 1942 erreichten die kriegsbedingten Ausgaben 5,7 Mrd. ffr., wovon 1,1 Mrd. getilgt seien.
Alle er2er um eine Lockerung in der Sperre schweize⸗ rischer Guthaben in den Vereinigten Staaten und um eine freiere Gestaltung des Zahlungsverkehrs seien erfolglos geblieben. Im Gegenteil seien eher gewisse Erschwerungen eingetreten. Infolge⸗ dessen könnte sich die Nationalbank nicht dazu entschließen, in der Annahme von Dollars ein größeres Entgegenkommen zu zeigen.
Da die Nachfrage der Importeure das aus dem Exvport stammende Dollarangebot
ei weitem nicht 1 vermochte und die Verwendung von Dollars in Drittländern sozusagen unmöglich wurde, erhöhten sich die Währungsreserven, die zum überwiegen⸗ den Teil aus Gold bestehen, ohnehin. Während in 1“ ahren der größte Teil der internationalen Zahlungen durch evisen erfolgt sei, habe im Laufe der letzten Jahre der gebundene Zahlungsverkehr eine größere Bedeutung erhalten. 1938 wurde nur ein Drittel des schweizerischen Außenhandels im Verrech⸗ nungsverkehr abgewickelt, 1942 waren es dagegen drei Viertel, weil der Schweizer Außenhandel seit Kriegsbeginn in zuneh⸗ mendem Maße sich mit 1 Staaten abwickelt. Der Spitzenausgleich der Zahlungsbilanzen erfolge vorwiegend in Gold, seitdem der Dollar als internationales Zahlungsmittel nicht mehr die frühere Verwendungsmöglichkeit besitze. Die Gold⸗ operationen zwischen der Nationalbank und ausländischen Noten⸗ banken seien deshalb zeitweise recht umfangreich gewesen. Die Schweiz müsse nicht nur “ aus verschiedenen Ländern, bnaess auch Frachten mit Gold bezahlen. Die Nationalbank sei ortwährend bemüht, den Zahlungsverkehr mit dem Auslande zu erleichtern. Der schweizerische Geldmarkt zeichnete sich auch 1942 durch eine anhaltende Flüssigkeit aus. Die Giroguthaben bei der Notenbank (ohne die Guthaben des Bundes) erreichten im Jahres⸗ durchschnitt den Betrag von 1197 (1309) Mill. sffr. Die Bean⸗ pruchung der Nationalbank ee. die private Wirtschaft hat sich n engen Grenzen gehalten; lediglich die Einreichung von Pflicht⸗ lagerwechseln war vorübergehend von einiger Bedeutung. Der Notenumlauf erreichte am Jahresende 2637 Mill. ffr. oder 300 Mill ffr. mehr als am Ende des Vorjahres. Die Ursache der Notenvermehrung wird im wesentlichen mit dem stärkeren Be⸗ darf des Zahlungsverkehrs in Zusammenhang gebracht, den höheren Preisen, den reichen Ernten, den gestiegenen Lebenskosten und den Lohnerhöhungen. Der schweizerische Kapitalmarkt war sehr aufnahmefähig. Der Emissionsmarkt sämtlicher Anleihen er⸗ reichte 1,5 Mrd. ffr.; mehr als die Hälfte entfielen auf Konver⸗ E Dem Kapitalmarkt wurden durch Rückzahlungen von nleihen auch Mittel in Höhe von 265 Mill. ffr. zugeführt. Ab⸗
schließend stellt die Nationalbank fest, daß das Wirtschaftsjahr 1942 kein allzun ungünstiges Bild biete; die Wirtschaftsdaten
dürften aber nicht darüber EEE daß im Wirtschafts⸗ gefüge bedeutende Spannungen bestünden.
Die Gewinn⸗ und Verlustrechnung schließt mit einem Brutto⸗ ertrag von 14 (12) Mill. lr. die Erhöhung. ist hauptsächlich auf die Steigerung der Einnahmen aus dem Verkehr mit Gold und Devisen zurückzuführen. Der Reingewinn wird mit 5,41 (5,25) Mill. ffr. ausgewiesen, er dient wieder zur Se von 6 % Dividende. Die Staatskasse erhält 3,41 (3,25) Mill. ffr.
Auch Schweden will synthetischen Gummi herstellen
Stockholm, 10. Februar. Eine schwedische Fabrik zur Her⸗ stellung von synthetischem Gummi wird, wie aus Stockholm ge⸗ meldet wird, voraussichtlich in der Nähe der ostschwedischen Hafen⸗ tadt Sundvall am Bottnischen Meerbusen angelegt werden. Die
brik soll unter Mitwirkung der staatlichen Behörden gebaut und etrieben werden. Die Fabrikation soll nach den von dem schwedi⸗ schen Professor The Spedberg an der Universität Upsala
experimentierten Methoden erfolgen. “ 1
88
kei Preßburg, 10. Februar. Sonnabend, den 18. Februar, begibt sich eine slowakische Handelsabordnung nach Kopenhagen, um dort ie bereits seit längerer Zeit durzesehenen handelspolitischen Be⸗ prechungen mit einer dänischen Wirtschaftsabordnung über den llowakisch⸗dänischen Warenaustausch zu führen. Bisher wurden von der Slowakei hauptsächlich verschiedene Textilwaren, Glas⸗ waren, Heilkräuter, Mineralöle usw. nach Dänemark geliefert, 8n. die Slowakei aus Dänemark Fehlce⸗ Därme, Fisch⸗ konserven, Grassamen, Heilmittel usw. einführte.
EE11“]
Nationalchinas Anteil an der Verwertung feindlichen 8 Vermögens Schanghai, 10. Februar. Der Beschluß der japanischen Regie⸗ vung, die Kontrolle über einen Teil des Eigentums seindlicher
88
Ausländer in China an die chinesische Nationalregierung zu über⸗ tvagen, wird in Nanking außerordentlich begrüßt. Ursprünglich war erwartet worden, dc Japan die etwa 1,5 Mrd. USA⸗Dollar betragenden britischen und amerikanischen Kapitalanlagen in China ganz für seine eigenen Zwecke verwenden würde. Die neue MaßnahmeV zeigt aber, daß auch China an der Verwertung des feind⸗ lichen Eigentums teilhaben soll. Nach der Verkündung des In⸗
formationsamtes in Tokio werden über 1000 feindliche Vermögens⸗
objekte in China der Kontrolle der Nanking⸗Regierung übertragen
werden. Der Wert des an die Nanking⸗Regierung zu übertra⸗
555 Eigentums wird nach 1e. 8. Quellen auf über Mrd. Nuan beziffert.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Februar auf 74,00 E.ℳ (am 10. Februar auf 74,00 R. f) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten
Devisen
Prag, 10. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B. Zurch 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 H., Kopen⸗ Sagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 10. Februar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 11. Februar. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Umsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾4 — 17,13, Rio 83,64 ⅛, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 11. Februar. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris, —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 10. Februar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 4,37 , London 17,35, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand
22,66 ¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 % B., Berlin 172,55, Lissabon
17,75, Stockholm 102,66 ¼, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,37 ½ B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 99,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 10. Februar. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ kurse.
Stockholm, 10. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., ree 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, adrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., —,— B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.
Oslo, 10. Februar. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,0 B.
—V
London, 10. Februar. (D. N. B.) Silber B 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Wertpapiere
S “ * 1 11“6“] 10. Februar. (D. N. B.
Frankfurt a. M., Reichs⸗Alt⸗
besitzanleihe 172 ⅜, Aschaffenburger Buntpapier 125,50, Buderus
Eisen 153,25, Deutsche Gold u. Silber 200,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 158 %⅝, Heidelberg Cement —,—, Ph. Holzmann 184 %, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer —,—, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke —,— Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Walbhof
Hamburg, 10. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 150,75 rep., Vereinsbank 163,00, Hamburger Hochbahn 137,75, Hamburg⸗Amerika Paketf. 110,50, Hamburg⸗Südamerika 137,50, Nordd. Lloyd 111,25, Dynamit Nobel —,—, Guano 89,00, Harburg Gummi 147,00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Karstadt 132,00, Siemens St.⸗Akt. —,—, do. Vorz.⸗Akt. —,—, Neu Guinea —,—, Otavi 27,75.
Wien, 10. Februar. (D. N. B.) 4 % Nied.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 104,00, 4 % Ob.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940 104,20, 40% Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 104,25, 4 % Wien 1940 104 %, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ —,—, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ und Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. 107,00, Leipnik⸗Lundb. h vhn Leykam⸗Josefsthal 74,50, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk 286,00, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Masch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische
Fgortsetzung auf der folgenden Seite.
8 “
Handel an den deutschen Wertpapierbörsen
Nach einer Anordnung des Reichswirtschaftsministers wird der variable Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingestellt. Gleichzeitig wird die Börsenzeit eingeschränkt, die künftighin eine Stunde nicht überschreiten darf. Die Sonnabend⸗Börse fällt in n Zukunft aus. An den Börsen im Reich dürfen nur an drei Wochentagen Börsenversammlungen abgehalten werden. Die Zahl der zur Börse zugelassenen Bankvertreter und Börsenbesucher wird stark vermindert. Da die Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers am 13. Februar 1943 in Kraft tritt, wird an diesem Tage erstmalig die Sonnabend⸗Börse ausfallen. 8
Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo) .. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires).. Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ hagen) 2 England (London) .. Finnland (Helsinki). “ (Paris) .. riechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) ... Iran (Teheran)... Island (Reykjavik).. Italien (Rom und Mailand). 5. Japan (Tokio und Kobe) 8 Kanada (Montreah Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) ... Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannisburg). Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New PYork)
8 „ 1“ 5
100 Afghani
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. ℳ 100 Frs.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire bnn
1 YPen 1 kanad. Doll. 100 Kuna
Ineuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Frs.
100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
11. Februar
Geld
18,79 0,588
39,96
3,047 52, 15 5,06 1,668
132,70 122,70
14,59 38,42
0,585 4,995
56,76 10,14
59,46
57,89
4,995 8,591
28,565
1,978 1,982 1,199 1,201
—
Brief
18,83 0,592
40,04
52,25 57 1,972
14,61
38, 0
18,16 0,587
—
10. Februar Geld Brief
0,588
39,96
3,047 52,15 5,06
—
1,688
Frankreich
Britisch⸗Indien.. Kanada..
Brasilien.
* 8
Sovereigns. 8. 20-Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars .„b222 Aegyptis⸗ eöeeee Amerikanische: 1000 —5 Dollax. 2 und 1 Dollar.. Argentinische. Australische.. Belgisce . Brasilianische. Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 L. und darunter.. Dänische: — ö 10 Kr. u. darunter. * Englische: 10 £ und darunter. Finnische. 9 ranzösische.. lländische.. alienische: große.. “ 88 Kanadische. Kroatische 2 Norfhegische: 50 Kr. und darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große . 50 Kr. u. darunter Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. und darunter.. Südafrik. Union... Türkische Ungarisch: 100 P. und darunter.
Ausländische Gel ——-—————————yy— 2
England, Aegypten, Sübdafrik. Union.. Australien, Neuseeland “
wer. Et. . Umerkku ...
2.2 2 2 22 22 2 2 2222222222 2902222222
lägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 109 finn. ℳ 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 1 kanad. Doll. 100 Kuna
100 Kronen
100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Din.
100 flow. Kr. 1 südafr. Psd. 1 türk. Pfund
—
8
Geld
4,99 132,70
13,12 0,99 4,99
50,89 1,66
59,40
57,83 57,83
100 Pengö
b
4,99.
Geld 9,89 4,995 7,912
74,18 2,098 2,498 0,130
11. Februar
Brief
52,30
5,958 5,075
5,01 122,70
Brief 9,91 5,005 7,928
74,32
“
10. Februar
5,055 4,99 132,70
13,12 0,99 4,99
56,89 1,06
59,40
57,83
57,83 4,99 8,58 4,39 1,91
In Perlin festgeftellte Notierungen für telegraphische 8 Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
*
8
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursef 3
dsorten und Banknoten