1943 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 8 1“ 8 8I 8 8 1“ 5 8 5 8* 8 8.

8 Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage

Ernte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 4. März 1943. 6. 4

Deutscher Neichs Preußischer Staat

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne E üe. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsvero ugen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Vollausgabe. Bezugspreis der Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 ℛ.ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 8 Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentre nbelsregisterbeilage durch die Post

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941 1942 mit dem Berichte des Auf⸗ sichtsrates. 1

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

.Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrates.

Neufassung des § 4 der Satzung betreffend Einteilung des Grund⸗

Aktienbierbrauerei Gohlis. Die diesjährige ordentliche Haupt⸗

versammlung, zu welcher wir hiermit Tagesordnung:

unsee Aktionäre einladen, findet Mitt⸗ 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes

woch, den 24. März 1943, vorm. dees der Bilanz und Richtig⸗

11 Uhr im Kaufm. Vereinshaus in prechung derselben.

Leipzig⸗C. 1, Schulstraße 5, statt. Die⸗ 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗

jenigen Aktionäre, welche an der Haupt⸗ verteilung.

versammlung teilnehmen wollen, haben 3. Entlastungserteilung an Aufsichts⸗

ihre Aktien bis zum 20. März 1943: rat und Porstand.

a) bei der Gesellschaftskasse in Leip⸗ .Aufsichtsratswahl.

ig⸗Gohlis, b) bei dem Bankhaus .Wahl des Wirtschaftsprüfers.

A. Lieberoth in Leipzig, Brühl 7/9, . Etwa eingehende Anträge von Ak⸗

¹) bei der Allgemeinen Deutschen tionären. 2.

Creditanstalt in Leipzig, d) bei dem Leipzig, den 3. März 1943.

Leipziger Kassenverein A.⸗G. in Der Aufsichtsrat 8.

Leipzig oder bei einer anderen Effek⸗ der Aktienbierbrauerei Gohlis.

tenbank oder bei einem deutschen Hans Lieberoth⸗Leden,

Notar während der gewöhnlichen Ge⸗ Vorsitzer.

[45984] Fried. Rückforth Ww. Aktiengesellschaft, Stettin. Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, dem 25. März 1943, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Verwaltungs⸗Aktiengesellschaft in Stet⸗ tin, Oberwiek 5. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für

1941/42 mit dem Berichte des Auf⸗ sichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. Entlastung des Vorstandes 4. Wahl des Abschlußprüfers. Zur Teilnahme an der sammlung sind diejenigen Aktionäre

schäftsstunden zu hinterlegen und er⸗ halten dagegen zum Eintritt berechti⸗ gende Hinterlegungsscheine.

sammlung 89 diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche gemäß § 20 der Satzung ihre Aktien nebst einem doppelten Num⸗ mernverzeichnis spätestens am Sonn⸗ abend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer ert⸗ papiersammelbank oder einer der nach⸗ stehenden Banken: 1 in Stettin: Dresdner Bank, Fi⸗ Fili kapitals Deutsche Bank, Filiale Stettin 1 1““ 8 Commerzbank A. G., Filiale 5. Wahl des Abschlußprüfers. Stettin, Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ Pommersche Bank A. G., sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ Provinzialbank Pommern (Giro⸗ rechtigt, welche gemäß § 20 der Satzung zentrale), ihre Aktien nebst einem doppelten Num⸗ Bank der Deutschen Arbeit mernverzeichnis spätestens am Sonn⸗ in Berlin: Dresdner Bank

A. G., abend, dem 20. März 1943, bis bis nach der Versammlung hinterlegt

und

.

Einzelne Nummern kosten 30 , einzelne Beilagen 10 %. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petkit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1.85 ℛ6 ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch

und

mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft,

auptver⸗ 8 einem deutschen Notar, einer Wert⸗

[45521].

Dachziegelwerk Möding

Aktiengesellschaft in Möding bei Landau Zs.

Bilanz am 30. September 1942.

Wert 1. 10. 1941

Abschrei⸗ bung

Wert am

Zugang 30. 9. 1942

Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude.. b) Fabrikgebäude .. 2. Unhebaute Grundstücke 3. Ofen⸗ und Kanal⸗ trockenanlage ... . 4. Maschinen⸗ und ma⸗ schinelle Anlagen. 5. Werkzeuge, Betriebs⸗ u. Geschäftsausstattung 6. Kurzlebige Wirtschafts⸗ 1“ 7. Nicht geförderte Roh⸗ stoffe u. Ausbeuterechte

59 680

27 8.

65 730 88 850— 20 078 50

39 270,—

3 308 30

18 745 21 404

304 121

38 392 35 002 31= 307 511

II. Umlaufsvermögen: Halbfertige Erzeugnisse .. Fertige Erzeugnisse, Waren.

899AHgS

bdürfen.

8. Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder

9. Wechsel und Schecks . . . . 10. 11. Andere Bankguthaben ...

12. Sonstige Forderungen .. . .

III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen IV. Forderungen aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften

Eℳ 28 237,95 Passiva.

Grundkapital: Stammaktien..

—. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe ..

Von der Gesellschaft geleistete Anz 1“ . Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen Forderungen an Konzernunternehmen ...... Forderungen aus Krediten, die nach § 80 Aktiengesetz nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsrates gewährt werden

Kassenbestand und Postscheckguthaben

2. Instandhaltungsrücklage

Wertberichtigungsposten: a) Zum Anlagevermögen. b) Zum Umlaufsvermögen 2 610,—

Rückstellungen für ungewisse Schulden

.Verbindlichkeiten: 1. Anzahlungen von Kunden...

2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen

Leistungen .. ..

3. Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen (unter Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Bürgschaften ent⸗

halten) .

4. Verbindlichkeiten gegenüber Banken:

a) Konzernunternehmen...

b) Sonstige Banken..

5. Sonstige Verbindlichkeiten

Posten, die der Rechnungsabgrenzung Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗

schaften R.ℳ 28 237,95

Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . . Reingewinn des Geschäftsjahres 1941/42 15 973,38

Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

ahlungen 8gE

22 934 10 468 12 775

1 046 27 713

. 2 * 2.

. 2

EEE““ 20 000,—

„⸗ 2„

—,—

8 .„ 22„ 222„

und

80 971,95

NI“

1 089,9b8 53 823 gg 13 124 8 929

dienen.

2 633,48 18 606 86

394 354 29

Aufwendungen.

Löhne und Gehälter bgaben“ Abschreibungen auf das Anlagevermögen insen 11131“”“ steuern vom Einkommen, vom Ertr

Beiträge an Berufsvertretungen ...

e an Rücklagen und Wertberichtigungen

ag und vom Vermögen

onstige Steuern und öffentliche Abgaben.

E. 196 711 78 17 952 14 35 002 31 10 447 44 47 21579 1 340/95 15 000,— 36 153/ 18

8 . bL6

.„ 2 272„ 2 .

berechtigt, welche zemg § 20 der Satzung ihre Aktien nebst einem dop⸗ pelten Nummernverzeichnis spätestens am Sonnabend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der einer Wertpapiersammelbank oder einer der nachstehenden Banken: in Stettin: Dresdner Bank, Fi⸗ liale Stettin, Deutsche Bank, Filiale Stettin, Pommersche Bank A.⸗G., Commerzbank A.⸗G., Filiale Stettin, in Berlin: Berliner Handels⸗Ge⸗ sellschaft, bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesellschaft

8 März 1943.

eingereicht haben. Stettin, den 1. Der Aufsichtsrat.

[45985] Stettiner Bergschloß Brauerei Aktiengesellschaft, Stettin. Einladung ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag,

Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Verwaltungs⸗Aktiengesellschaft in Stettin, Oberwiek 5.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Fagveigb chluss und des Geschäftsberichtes 1941/42 mit dem Berichte des Auf⸗ sichtsrates. ¹

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

4. Neufassu⸗ betreffend die Einteilung des Grund⸗ kapitals. .

5. Wahl des Abschlußprüfers.

6. Aufsichtsratswahl.

Zur

sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗

ihre Aktien nebst einem doppelten Num⸗ mernverzeichnis spätestens am Sonn⸗ abend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wert⸗ papiersammelbank oder einer der nach⸗

stehenden Banken: Bank, Fi⸗

in Stettin: Deutsche liale Stettin, Dresdner Bank, Filiale Stettin, Commerzbank A. G., Filiale Stettin,

zentrale), Pommersche Bank A. G., in Hamburg: Vereinsbank in Hamburg bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesellschaft eingereicht haben. Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.

[45986] (Stettiner Brauerei Aktiengesellschaft „Elysium“, Stettin. Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, dem 25. März 1943, mittags 12 Uhr,

Gesellschaft, einem deutschen Notar,

zur Teilnahme an der

dem 8 25. März 1943, vormittags 11,300

des § 4 der Satzung,

Teilnahme an der Hauptver—

pechtigt, welche gemäß § 20 der Satzungg

Provinzialbank Pommern (Giro⸗

und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesell⸗ schaft eingereicht haben. Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.

[459877 Bohrisch Brauerei Aktiengesellschaft, Stettin. Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, dem 25. März 1943, mittags 12 ½ Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Verwaltungs ⸗Aktiengesellschaft in

Stettin, Oberwiek 5.

papiersammelbank oder einer der nach⸗ stehenden Banken:

in Stettin: Dresdner Bank, Fi⸗ liale Stettin, Deutsche Bank, Filiale Stettin, Commerzbank A.⸗G., Stettin, Pommersche Bank A.⸗G., in Berlin: Dresdner Bank, bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesellschaft eingereicht haben. 85 Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.

[44761].

Brauerei Gebr. Fbing Aktiengesellschaft, Mülheim⸗Ruhr.

Bilanz zum 30.

September 1942.

Buchwert

1. 10. 1941

Ab⸗ schreibungen

Buchwert

Zugang 30. 9. 1942

Aktiva. I. Anlagevermögen: 8 1. Bebaute Grundstücke:

a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude.. b) Fabrikgebäude. Unbeb. Grundstücke. Maschinen u. masch. Anlagen Betriebs⸗ und Ge⸗ schäftsausstattung. Kurzleb. Wirtschafts⸗ güter. .... Beteiligunng

R. Rℳ

II. Umlaufvermögen:

arlehnsforderungen

Forderungen auf Grund von Lieferungen und

.2

Leistungen...

Sonstige Forderungen . 8 .

Wechsel

Scheckke

Wertpapieer.

Kasse, Reichsbank, Postscheck

. Andere Bankguthaben..

11. Betriebsanlage Guthaben. III. Posten der Rechnungsabgrenzung. IV. Bürgschaft R.ℳ 25 000,—

Passiva.

1. Grundkapitll II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage... 2. Andere Rücklagen..

III. Rückstellungen: 1. für Forderungsausfälle. 2. für ungewisse Schulden.

3. für Werkserhaltung

IV. Verbindlichkeiten: 1. Darlehn.

2. für Warenlieferungen und Leistungen 8

3. Steuerverbindlichkeiten.

VI. Bürgschaft R.ℳ 25 000,—

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebssteofkeel... 8 S Erzengnise

27⸗

4. Sonstige Verbindlichkeiten.. .

V. Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr Gewinn a. dem Geschäftsjahr 1941/42

monatlich 2,— 22̊⁊q%o zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle

Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am

Filiale 88

2 2

56 290

818 583

für das Geschäftsjahr 1941/42.

Aufwendung Löhne und Gehälter Soziale Aufwendungen..

Abschreibungen auf Anlagevermögen .. .. 1 Steuern vom Ertrag und vom Vermögen.. Andere Steuern und Abgaben....

R.

en. 9 140 273 46

102 462 62 308 148/80

8 733 25 56 583 52

1

monatlich 1,60 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.

herlin für

Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

Inhalt des amtlichen Teiles 8 Deutsches Reich.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗

mittel für die 48. Zuteilungsperiode vom 5. April bis 2. Mai 1943. 8

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Linz/Donau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anmtliches Deutsches Reich

Erlaß

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel

für die 48. Zuteilungsperiode vom 5. April bis 2. Mai 1943 8 Erster Teil 1

Festsetzung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 47. Zuteilungsperiode gelten

auch in der 48. Zuteilungsperiode.

Lediglich in der Fettverteilung treten folgende Aenderun⸗ en ein:

8 Die über 14 Jahre alten Versorgungsberechtigten erhalten

an Stelle von 125 g Margarine 125 g Schlachtfette und an

Stelle von 100 g Butterschmalz 100 g Speiseöl. Auch die

über 14 Jahre alten Selbstversorger mit Butter (Inhaber der

Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) erhalten an Stelle von 100 g

Butterschmalz 100 g Speiseöl. Die Gesamtfettration bleibt

also für alle Verbrauchergruppen unverändert.

Alle Verbrauͤcher erhalten die folgenden Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 47. Zuteilungsperiode:

Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Käse (abgesehen von der in der

47. Zuteilungsperiode erfolgten Sonderzuteilung an Käse),

Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeug⸗

nisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und⸗Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Mar⸗

melade, Kunsthonig und Kakaopulver. 8 Zweiter Teilt.. Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Warenabgabe auf die Reichsfettkarten A. Rationssätze In der 48. Zuteilungsperiode erhalten: Normalverbraucher über 18 Jahre

11AAAA“*“ Margacine auf Kleinabschnitte Schweineschlachtfette .. 4e*“*“ Jugendliche von 14—18 Jahren A1616161614“X“

Margarine . o““ auf Kleinabschnitte

200

125 100

500 G 325 Havon 200 g Schweineschlachtfette. . . 125 1““ 4 8 100 Inhaber der Reichsfettkarte SV1 Maccc 6 davon 50 g auf Kleinabschnitte EGpelll“ Inhaber der Reichsfettkarte

A16X*“] 450 g davon 75 g auf Kleinabschnitte

300 100 g

SV 5

Berlin, Freitag, den 5. März, abends

Gaststätten, Kantinen, Werkküchen; und ähnliche Ein⸗ richtungen, die von den Verpflegten Bedarfsnachweise ent⸗ gegennehmen, können auf die über Margarine lautenden Be⸗ darfsnachweise Bezugscheine A über Speiseöl erhalten. Die Ernährungsämter haben jedoch Bezugscheine für Speiseöl aus Fastagegründen nur über Mengen von 2,5 kg oder dem Viel⸗ fachen hiervon auszustellen. Die Ernährungsämter haben da⸗ her auf Antrag der Gaststätten usw. die von diesen vorgelegten Margarinebedarfsnachweise im Verhältnis von 125:100 in Bezugscheine über Speiseöl umzutauschen und in Höhe der hierbei nicht berücksichtigten Menge einen Bezugschein über Margarine zu erteilen. Für die Ausstellung der Speiseöl⸗

bezugscheine ist nachfolgende Tabelle maßgebend:

ist auf Antrag ein Speise⸗ ölbezugschein auszustellen

2,5 kg

5,0 kg

7,5 kg

10,0 kg

12,5 kg

15,0 kg

Bei Vorlage von Marga⸗ inebedarfsnachweisen in einer Menge von:

3,125 kg 6,250 kg 9,375 kg 12,500 kg 15,625 kg 18,750 kg 21,875 kg 17,5 kg 25,— kg 6 20,0 kg 28,125 kg 22,5 kg 31,250 kg . 25,0 kg 34,375 kg 27,5 kg 37,500 kg 30,0 kg 40,625 kg 32,5 kg 43,750 kg 35,0 kg 46,875 kg 37,5 kg 30,— kg. 40,9 kg 53,125 kg 42,5 kg 56,250 kg 3 45,0 kg 59,375 kg h 682,00 9019b“ 50,0 kg Für die Belieferung der Wehrmacht und der nach Wehr⸗ machtsätzen verpflegten Schutzgliederungen, ferner für die Be⸗ lieferung des RAD. bleiben die bestehenden Bestimmungen unverändert

Zweiter Abschnitt Karten⸗ und Bezugscheinwesen Reichsbrotkarten

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung enthalten die Reichsbrotkarten (abgesehen von den 10 g⸗Abschnitten der Karte B) sowie die Zusatz⸗, Zulage⸗ und Wochenkarten für aus⸗ ländische Zivilarbeiter künftig nur noch Brotabschnitte über 50 und 500 g. Demgemäß sind die Karten in den folgenden Formaten herzustellen: 8

Reichsbrotkarte Klst für Kinder

bis zu 3 Jahren

Reichsbrotkarte Klk für Kinder

von 3—6 Jahren

14,8: 12 cm (28 Nutzen)

14,8: 14 cm (24 Nutzen) Zusatzkarte für Schwerarbeiter Din A 6 (32 Nutzen) Zusatzkarte für Schwerstarbeiter 14,8: 14 cm (24 Nutzen) Die übrigen Karten bleiben im Format unverändert. Infolge der Umgestaltung der Reichsbrotkarten und der

Brotabschnitte der Zusatzkarten ist zum Teil eine andere

Zahlen⸗ und Buchstabenkennzeichnung der Abschnitte eingetreten.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Verlin 418 21

1943

Markenabrechnungs⸗(Sammel⸗) Bogen 3

Im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942 ist die frühere Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Herstellung und Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe) unter der Bezeichnung Anordnung I11/43 und dem Datum vom 18. Dezember 1942 erneut zusammen gesaßt und veröffentlicht. In der Anlage 7 zu dieser Anord⸗ nung sind unter dem Abschnitt „Herstellungsverbote“ auch wieder die Abrechnungsvordrucke (Sammelbogen) für Lebens mittelkarten aufgeführt. Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, daß sich durch die Wiederaufnahme dieser Vor⸗ drucke in die Neufassung der Anordnung an dem bisherigen Zu⸗ stand nichts geändert hat. Abrechnungsbogen (Sammelbogen) können somit nach wie vor zum Aufkleben aller Lebensmittel⸗ marken Kartenabschnitte usw. hergestellt werden.

Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen .“ Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 48 der Reichseterkarte, der Reichskarte für Mar⸗ melade (wahlweise Zucker) sowie der Bezugsausweise für ent⸗ rahmte Frischmilch und für Speisekartoffeln in der Woche vom 29. März bis 3. April 1943 bei den Verteilern abzugeben, so⸗ fern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Die Ernährungsämter können anordnen, daß die Bestellscheine des Bezugsausweises für Speisekartoffeln bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzu⸗ geben sind.

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs⸗Mahl⸗ und Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Inkrafttreten

Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 5. April bis 2. Mchi 1943 treten am 5. April 1943, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes be⸗ stimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 22. Februar 1943.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Iyn Vertretung des Staatssekretärs: Riecke. Geschäftszeichen: II B1 48.

v Verfügung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 RGBl. I S. 1620 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Fe⸗ bruar 1939 B. Nr. S II G- 41/* 39 und der Rundver⸗ fügung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD. in Wien vom 28. Juli 1939 B. Nr. S II G 1084,39 wird das gesamte im Wirkungsbereich der bezogenen Verordnung befindliche Vermögen der Rosa Ziegler, geb. Bauer, geb. am 2. März 1908 in Gmünd Niederdonau, beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs minister der Finanzen, eingezogen. 5

Linz/Donau, den 27. Februar 1943. u“

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Bast.

2 633,48 im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Epeisebsbse 100 g Soweit in Erlassen die Warenabgabe auf bestimmte Einzel⸗

5 303 19

Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr .. Reingewinn F“ 1941/42 . H h

Erträge. Ausweispflichtiger Jahresertrag

15 973,38

18 606 86

Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen

Außerordentliche Erträge Gewinnvortrag aus dem Vorjahr..

.„ 2 2222

378 430 45

371 494 77 2 667 70 1 634 50 2 633 48

378 430]ʃ45

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

München, den 11. Dezember 1942.

Dr. Leyerer, k ufsichtsrates. 1 Der Rechnungsabschluß wurde sowohl durch uns wie durch den Wirtschaftsprüfer

Bericht des

irtschaftsprüfer.

Herrn Dr. Leyerer, München, geprüft und richtig befunden. Da gegen die Buch⸗ führung, den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht keine Einwendungen erhoben wurden, beantragen wir, die Gewinnverteilung, entsprechend dem Antrag des Vor⸗

standes, zu beschließen.

Der Vorstand besteht aus Herrn Fabrikdirektor Heinrich Wolf, Möding b. Landau a. d. Isar, der Aufsichtsrat aus den Herren Bankier Josef Gerhaher, Straubing (Vorsitzender), Bankier Max Gerhaher, Straubing (stellvertretender Vorsitzender), und Bankier Ludwig See Landau a. d. Isar. Zufolge Erkrankung wurde an Stelle des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Bankier Josef Gerhaher,

Straubing, ab 1. Oktober 1942 Herr Bankier Max Gerhaher, Stra

Möding / Straubing, den 4. Februar 1943. 1 Der Aufsichtsrat.

v“

Josef Gerhaher, Vorsitzender.

Straubing, berufen.

Verwaltungs⸗Aktiengesellschaft in Stet⸗ tin, Oberwiek 5. Tagesordnung:

1. Vorlegung des und des Geschäftsberichtes für sichtsrates.

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

.Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

„Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 250,— Hℳ Vorzugsaktien mit einfachem Stimmrecht und der sich aus § 6 der Satzung ergebenden Aus⸗ ee. Ausschluß des gesetzlichen

ezugsrechts der Aktionäre. Er⸗ mächtigung des Vorstandes und Aufsichtsrates zur Festsetzung der Einzelheiten.

Aenderung des § 4 der Satzung, be⸗ treffend Höhe und Einteilung des

Grundkapitals. 11.“

6. Aufsichtsvatswahl.

7. Wahl des Abschlußprüfers.

Zu den Punkten 4 und 5 findet auch

gesonderte Abstimmung der Inhaber 7* Stamm⸗ und Vorzugsaktien allein tatt.

Jahresabschlusses 1941/42 mit dem Berichte des Auf⸗.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

Beiträge zu gesetzlichen Berufsvertretungen Gewinn: Vortrag aus dem Vorjahr.. Gewinn 1941/42.

17 033 13

677 794 85

1““ 8 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Ertrag gemäß § 132 II Akt.⸗Ges. Ertrag aus Beteiligungen.. EV8881166* Außerordentliche Ertrage...

. 17 033/13 2 2 * 2⁴ *. 2* 2* 2* 2 . .* 2ℳ 2⁴ 3 50

18 13 445 79

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗

klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. 8

Köln, den 5. Januar 1943. Rheinisch⸗Westfälische „Revision“ Treuhand A.⸗G 8 Dr. Simon. ppa. Dr. Modert.

Die Auszahlung der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Februar

1943 für das Geschäftsjahr 1941/42 festgesetzten Dividende von 6 % = 60,— R.ℳ pro Aktie abzüglich 10 % Kapitalertragssteuer und 5 % Kriegszuschlag erfolgt ab sofort gegen Einlieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 4 an unserer Kasse.

Dem Vorstand gehören an die Herren: Heinrich Fuglsang und Hans Timm, mgermeuhte geh H H Fuglsang 9

Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: Bankdirektor a. D. Max Langhoff, Düsseldorf, als Vorsitzer; und Dr. Friedrich Wilhelm Meyer, Duisburg. Brauerei Gebr. Ibing A H. Fuglsang. H. Timm.

39 256 88

677 794 8s5

Dr. Ernst Gödde, Dortmund; Oskar Ibing, Duisburg,

B. Abgabe von Schweineschlachtfetten

Schweineschlachtfette werden auf einen abzutrennenden Ein⸗ zelabschnitt mit dem Aufdruck „125 g Speck oder Schweine⸗

rohfett oder 100 g Schweineschmalz“ ohne Bestellschein ab⸗

gegeben. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß Eweineschlachtfette nicht durch den Einzelhandel, sondern nur durch Fleischer abgegeben werden dürfen und diese inner⸗

halb der für die Abgabe der Bestellscheine vorgesehenen Frist

die Rückseite des Stammabschnitts der Fettkarten mit ihrem

8 Firmenstempel zu versehen haben.

C. Abgabe von Speiseöl

Einzelverbraucher 88 8 Die Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Ju⸗ gendliche von 14—18 Jahren sowie die Reichsfettkarten SV 1 und SV5 enthalten einen Bestellschein über 100 g Speiseöl und einen entsprechenden Einzelabschnitt. Der Bestellschein darf nur von den Kleinverteilern entgegengenommen werden, die vom zuständigen Milch⸗ und Fettwirtschaftsverband zur Verteilung von Speiseöl zugelassen sind. Die Abgabe des Speiseöls erfolgt gemäß dem Aufdruck auf dem Einzelabschnitt in der dritten und vierten Woche der 48. Zuteilungsperiode. 1 Großverbraucher Großverbraucher, die über Bezugschein B versorgt werden 6 B. Anstalten, Heime usw.) erhalten je Gemeinschaftsver⸗ pflegten an Stelle von 100 g Butterschmalz 100 g Speiseöl.

abschnitte der Reichsbrotkarten geregelt ist, treten an die Stelle dieser Abschnitte die entsprechenden Abschnitte mit der neuen Bezeichnung. b In Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol⸗Vorarlberg ist den Bewohnern dieser Gebiete wie bisher die Möglichkeit ge⸗ geben, in erweitertem Umfange an Stelle von Roggenbrot Roggenmehl zu beziehen. Demgemäß können an Stelle von je 500 g Brot je 375 g Roggenmehl auf die Abschnitte I a bis IV a der Reichsbrotkarte A, der Reichsbrotkarte A/Jgd und der Zusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter bezogen werden.

Rinder⸗ und Knochenfett

Rinder⸗ und Knochenfett wird in verstärktem Maße als Roh⸗ stoff für die Margarineherstellung benötigt. Aus diesem Grunde dürfen die Ernährungsämter Bezugscheine für Rin⸗ der⸗ und Knochenfett an Stelle von Bezugscheinen für Butter oder Margarine nur noch ausnahmsweise und nur nach schrift⸗ licher Genehmigung des zuständigen Milch⸗ und Fettwirt⸗ schaftsverbandes ausstellen. Eine solche Ausnahmeregelung kommt nur in besonderen Fällen in Betracht, insbesondere für in bestimmten Heil⸗ und Krankenanstalten untergebrachte Kranke, denen vom Arzt eine Diät vorgeschrieben ist. Meine Erlasse vom 18. September 1940 I101 4300 und vom 12. Juni 1942 II1 C1 2700 treten, soweit sie sich auf Rinder⸗ und Knochenfett beziehen, außer Kraft. 8 .

MNiicctamtliches

Erleichterungen bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 8

Der Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschafts⸗ minister haben eine Fünfte Verordnung über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Handelsrechts während des Krieges vom 24. Februar 1943 erlassen, die im RGBl. I Nr. 21 vom 2. 3. 1943 veröffentlicht ist. Danach unterliegt der Jahresabschluß von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien für das am 31. Dezember 1942 endende oder laufende Geschäftsjahr nicht der Prüfung nach dem Aktiengesetz. Von den Jahres⸗ abschlüssen für spätere Geschäftsjahre braucht bis auf weiteres von zwei aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen nur jeweils einer geprüft zu werden Der Reichsminister der Justiz kann im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister zur Wahrung

öffentlicher Belange eine Prüfung von nach den vorstehenden

Vorschriften nicht prüfungspflichtigen Jahresabschlüssen anordnen.

Die Vorschriften über die Vereinfachung der Prüfungsbestim⸗

mungen gelten sinngemäß für die Prüfung der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmungen, Bausparkassen, instituten und Lagerhaltern sowie für die Dividendenprüfung. Bis auf weiteres brauchen zum Handelsregister für das Gerichr der Zweigniederlassungen nicht mehr eingereicht zu werden: Be⸗ kannntmachungen der Aenderungen im Aufsichtsrat, und Ab⸗ schriften der Verhandlungsniederschriften über Hauptversamm⸗ lungen. Dies gilt nicht für Niederschriften, die Beschlüsse ent⸗ halten, die einer Eintragung in das Handelsregister zugrunde gelegt werden. 8