8 8 8 1“ 8 8I 8 8 1“ 5 8 5 8* 8 8.
8 Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage
Ernte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 4. März 1943. 6. 4
Deutscher Neichs Preußischer Staat
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne E üe. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsvero ugen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Vollausgabe. — Bezugspreis der Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 ℛ.ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 8 Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentre nbelsregisterbeilage durch die Post
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941 1942 mit dem Berichte des Auf⸗ sichtsrates. 1
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
.Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrates.
Neufassung des § 4 der Satzung betreffend Einteilung des Grund⸗
“
Aktienbierbrauerei Gohlis. Die diesjährige ordentliche Haupt⸗
versammlung, zu welcher wir hiermit Tagesordnung:
unsee Aktionäre einladen, findet Mitt⸗ 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes
woch, den 24. März 1943, vorm. dees der Bilanz und Richtig⸗
11 Uhr im Kaufm. Vereinshaus in prechung derselben.
Leipzig⸗C. 1, Schulstraße 5, statt. Die⸗ 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
jenigen Aktionäre, welche an der Haupt⸗ verteilung.
versammlung teilnehmen wollen, haben 3. Entlastungserteilung an Aufsichts⸗
ihre Aktien bis zum 20. März 1943: rat und Porstand.
a) bei der Gesellschaftskasse in Leip⸗ .Aufsichtsratswahl.
ig⸗Gohlis, b) bei dem Bankhaus .Wahl des Wirtschaftsprüfers.
A. Lieberoth in Leipzig, Brühl 7/9, . Etwa eingehende Anträge von Ak⸗
¹) bei der Allgemeinen Deutschen tionären. 2.
Creditanstalt in Leipzig, d) bei dem Leipzig, den 3. März 1943.
Leipziger Kassenverein A.⸗G. in Der Aufsichtsrat 8.
Leipzig oder bei einer anderen Effek⸗ der Aktienbierbrauerei Gohlis.
tenbank oder bei einem deutschen Hans Lieberoth⸗Leden,
Notar während der gewöhnlichen Ge⸗ Vorsitzer.
[45984] Fried. Rückforth Ww. Aktiengesellschaft, Stettin. Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, dem 25. März 1943, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Verwaltungs⸗Aktiengesellschaft in Stet⸗ tin, Oberwiek 5. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für
1941/42 mit dem Berichte des Auf⸗ sichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. Entlastung des Vorstandes 8ö 4. Wahl des Abschlußprüfers. Zur Teilnahme an der sammlung sind diejenigen Aktionäre
schäftsstunden zu hinterlegen und er⸗ halten dagegen zum Eintritt berechti⸗ gende Hinterlegungsscheine.
sammlung 89 diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche gemäß § 20 der Satzung ihre Aktien nebst einem doppelten Num⸗ mernverzeichnis spätestens am Sonn⸗ abend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer ert⸗ papiersammelbank oder einer der nach⸗ stehenden Banken: 1 in Stettin: Dresdner Bank, Fi⸗ Fili kapitals Deutsche Bank, Filiale Stettin 1 1““ 8 Commerzbank A. G., Filiale 5. Wahl des Abschlußprüfers. Stettin, Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ Pommersche Bank A. G., sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ Provinzialbank Pommern (Giro⸗ rechtigt, welche gemäß § 20 der Satzung zentrale), ihre Aktien nebst einem doppelten Num⸗ Bank der Deutschen Arbeit mernverzeichnis spätestens am Sonn⸗ in Berlin: Dresdner Bank
A. G., abend, dem 20. März 1943, bis bis nach der Versammlung hinterlegt
und
.
Einzelne Nummern kosten 30 , einzelne Beilagen 10 %. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petkit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1.85 ℛ6 ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
und
mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft,
auptver⸗ 8 einem deutschen Notar, einer Wert⸗
[45521].
Dachziegelwerk Möding
Aktiengesellschaft in Möding bei Landau Zs.
Bilanz am 30. September 1942.
Wert 1. 10. 1941
Abschrei⸗ bung
Wert am
Zugang 30. 9. 1942
Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude.. b) Fabrikgebäude .. 2. Unhebaute Grundstücke 3. Ofen⸗ und Kanal⸗ trockenanlage ... . 4. Maschinen⸗ und ma⸗ schinelle Anlagen. 5. Werkzeuge, Betriebs⸗ u. Geschäftsausstattung 6. Kurzlebige Wirtschafts⸗ 1“ 7. Nicht geförderte Roh⸗ stoffe u. Ausbeuterechte
59 680
27 8.
65 730 — 88 850— 20 078 50
39 270,—
3 308 30
18 745 21 404
304 121
38 392 35 002 31= 307 511
II. Umlaufsvermögen: Halbfertige Erzeugnisse .. Fertige Erzeugnisse, Waren.
₰
899AHgS
bdürfen.
8. Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder “
9. Wechsel und Schecks . . . . 10. 11. Andere Bankguthaben ...
12. Sonstige Forderungen .. . .
III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen “ IV. Forderungen aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften
Eℳ 28 237,95 Passiva.
Grundkapital: Stammaktien..
—. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe ..
Von der Gesellschaft geleistete Anz 1“ . Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen Forderungen an Konzernunternehmen ...... — Forderungen aus Krediten, die nach § 80 Aktiengesetz nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsrates gewährt werden
Kassenbestand und Postscheckguthaben
2. Instandhaltungsrücklage
Wertberichtigungsposten: a) Zum Anlagevermögen. b) Zum Umlaufsvermögen 2 610,—
Rückstellungen für ungewisse Schulden
.Verbindlichkeiten: 1. Anzahlungen von Kunden...
2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen
Leistungen .. ..
3. Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen (unter Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Bürgschaften ent⸗
halten) .
4. Verbindlichkeiten gegenüber Banken:
a) Konzernunternehmen...
b) Sonstige Banken..
5. Sonstige Verbindlichkeiten
Posten, die der Rechnungsabgrenzung Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗
schaften R.ℳ 28 237,95
Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . . Reingewinn des Geschäftsjahres 1941/42 15 973,38
Gewinn⸗ und Berlustrechnung.
ahlungen 8gE
22 934 10 468 12 775
1 046 27 713
. 2 * 8ö 2.
„ „ „ ⸗ . 2
EEE““ 20 000,—
„ „ „⸗ „ 2„
—,—
8 .„ 22„ 222„
und
80 971,95
NI“
1 089,9b8 53 823 gg 13 124 8 929
dienen.
2 633,48 18 606 86
394 354 29
—
Aufwendungen.
Löhne und Gehälter bgaben“ Abschreibungen auf das Anlagevermögen insen 11131“”“ steuern vom Einkommen, vom Ertr
Beiträge an Berufsvertretungen ...
e an Rücklagen und Wertberichtigungen
ag und vom Vermögen
onstige Steuern und öffentliche Abgaben.
E. ℳ 196 711 78 17 952 14 35 002 31 10 447 44 47 21579 1 340/95 15 000,— 36 153/ 18
8 . „ bL6
.„ 2 272„ 2 .
berechtigt, welche zemg § 20 der Satzung ihre Aktien nebst einem dop⸗ pelten Nummernverzeichnis spätestens am Sonnabend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der einer Wertpapiersammelbank oder einer der nachstehenden Banken: in Stettin: Dresdner Bank, Fi⸗ liale Stettin, Deutsche Bank, Filiale Stettin, Pommersche Bank A.⸗G., Commerzbank A.⸗G., Filiale Stettin, in Berlin: Berliner Handels⸗Ge⸗ sellschaft, bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesellschaft
8 März 1943.
eingereicht haben. Stettin, den 1. Der Aufsichtsrat.
[45985] Stettiner Bergschloß Brauerei Aktiengesellschaft, Stettin. Einladung ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag,
Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Verwaltungs⸗Aktiengesellschaft in Stettin, Oberwiek 5.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Fagveigb chluss und des Geschäftsberichtes fü 1941/42 mit dem Berichte des Auf⸗ sichtsrates. ¹
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
4. Neufassu⸗ betreffend die Einteilung des Grund⸗ kapitals. .
5. Wahl des Abschlußprüfers.
6. Aufsichtsratswahl.
Zur
sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗
ihre Aktien nebst einem doppelten Num⸗ mernverzeichnis spätestens am Sonn⸗ abend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wert⸗ papiersammelbank oder einer der nach⸗
stehenden Banken: Bank, Fi⸗
in Stettin: Deutsche liale Stettin, Dresdner Bank, Filiale Stettin, Commerzbank A. G., Filiale Stettin,
zentrale), Pommersche Bank A. G., in Hamburg: Vereinsbank in Hamburg bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesellschaft eingereicht haben. Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.
[45986] (Stettiner Brauerei Aktiengesellschaft „Elysium“, Stettin. Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, dem 25. März 1943, mittags 12 Uhr,
Gesellschaft, einem deutschen Notar,
zur Teilnahme an der
dem 8 25. März 1943, vormittags 11,300
des § 4 der Satzung,
Teilnahme an der Hauptver—
pechtigt, welche gemäß § 20 der Satzungg
Provinzialbank Pommern (Giro⸗
und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesell⸗ schaft eingereicht haben. Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.
[459877 Bohrisch Brauerei Aktiengesellschaft, Stettin. Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, dem 25. März 1943, mittags 12 ½ Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Verwaltungs ⸗Aktiengesellschaft in
Stettin, Oberwiek 5.
papiersammelbank oder einer der nach⸗ stehenden Banken:
in Stettin: Dresdner Bank, Fi⸗ liale Stettin, Deutsche Bank, Filiale Stettin, Commerzbank A.⸗G., Stettin, Pommersche Bank A.⸗G., — in Berlin: Dresdner Bank, bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter⸗ legungsschein fristgemäß der Gesellschaft eingereicht haben. 85 Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.
[44761].
Brauerei Gebr. Fbing Aktiengesellschaft, Mülheim⸗Ruhr.
Bilanz zum 30.
September 1942.
Buchwert
1. 10. 1941
Ab⸗ schreibungen
Buchwert
Zugang 30. 9. 1942
Aktiva. I. Anlagevermögen: 8 1. Bebaute Grundstücke:
a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude.. b) Fabrikgebäude. Unbeb. Grundstücke. Maschinen u. masch. Anlagen Betriebs⸗ und Ge⸗ schäftsausstattung. Kurzleb. Wirtschafts⸗ güter. .... Beteiligunng
R. ℳ Rℳ ₰
II. Umlaufvermögen:
arlehnsforderungen
Forderungen auf Grund von Lieferungen und
.2
Leistungen...
Sonstige Forderungen . 8 .
Wechsel
Scheckke
Wertpapieer.
Kasse, Reichsbank, Postscheck
. Andere Bankguthaben..
11. Betriebsanlage Guthaben. III. Posten der Rechnungsabgrenzung. IV. Bürgschaft R.ℳ 25 000,—
Passiva.
1. Grundkapitll II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage... 2. Andere Rücklagen..
III. Rückstellungen: 1. für Forderungsausfälle. 2. für ungewisse Schulden.
3. für Werkserhaltung
IV. Verbindlichkeiten: 1. Darlehn.
2. für Warenlieferungen und Leistungen 8
3. Steuerverbindlichkeiten.
VI. Bürgschaft R.ℳ 25 000,—
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebssteofkeel... 8 S Erzengnise
„ 27⸗
4. Sonstige Verbindlichkeiten.. .
V. Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr Gewinn a. dem Geschäftsjahr 1941/42
monatlich 2,— 22̊⁊q%o zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle
Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am
Filiale 88
2 2
56 290
818 583
für das Geschäftsjahr 1941/42.
Aufwendung Löhne und Gehälter Soziale Aufwendungen..
Abschreibungen auf Anlagevermögen .. .. 1 Steuern vom Ertrag und vom Vermögen.. Andere Steuern und Abgaben....
R. ℳ
en. 9 140 273 46
102 462 62 308 148/80
8 733 25 56 583 52
1
monatlich 1,60 ℛ ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
herlin für
Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
—
Inhalt des amtlichen Teiles 8 Deutsches Reich.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗
mittel für die 48. Zuteilungsperiode vom 5. April bis 2. Mai 1943. 8
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Linz/Donau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anmtliches Deutsches Reich
Erlaß
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel
für die 48. Zuteilungsperiode vom 5. April bis 2. Mai 1943 8 Erster Teil 1
Festsetzung der Rationen
Die Lebensmittelrationen der 47. Zuteilungsperiode gelten
auch in der 48. Zuteilungsperiode.
Lediglich in der Fettverteilung treten folgende Aenderun⸗ en ein:
8 Die über 14 Jahre alten Versorgungsberechtigten erhalten
an Stelle von 125 g Margarine 125 g Schlachtfette und an
Stelle von 100 g Butterschmalz 100 g Speiseöl. Auch die
über 14 Jahre alten Selbstversorger mit Butter (Inhaber der
Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) erhalten an Stelle von 100 g
Butterschmalz 100 g Speiseöl. Die Gesamtfettration bleibt
also für alle Verbrauchergruppen unverändert.
Alle Verbrauͤcher erhalten die folgenden Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 47. Zuteilungsperiode:
Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Käse (abgesehen von der in der
47. Zuteilungsperiode erfolgten Sonderzuteilung an Käse),
Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeug⸗
nisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und⸗Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Mar⸗
melade, Kunsthonig und Kakaopulver. 8 Zweiter Teilt.. “ Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Warenabgabe auf die Reichsfettkarten A. Rationssätze In der 48. Zuteilungsperiode erhalten: Normalverbraucher über 18 Jahre
11AAAA“*“ Margacine auf Kleinabschnitte Schweineschlachtfette .. 4e*“*“ Jugendliche von 14—18 Jahren A1616161614“X“
Margarine . o““ auf Kleinabschnitte
200
125 100
500 G 325 Havon 200 g Schweineschlachtfette. . . 125 1““ 4 8 100 Inhaber der Reichsfettkarte SV1 Maccc 6 davon 50 g auf Kleinabschnitte EGpelll“ Inhaber der Reichsfettkarte
A16X*“] 450 g davon 75 g auf Kleinabschnitte
300 100 g
SV 5
Berlin, Freitag, den 5. März, abends
Gaststätten, Kantinen, Werkküchen; und ähnliche Ein⸗ richtungen, die von den Verpflegten Bedarfsnachweise ent⸗ gegennehmen, können auf die über Margarine lautenden Be⸗ darfsnachweise Bezugscheine A über Speiseöl erhalten. Die Ernährungsämter haben jedoch Bezugscheine für Speiseöl aus Fastagegründen nur über Mengen von 2,5 kg oder dem Viel⸗ fachen hiervon auszustellen. Die Ernährungsämter haben da⸗ her auf Antrag der Gaststätten usw. die von diesen vorgelegten Margarinebedarfsnachweise im Verhältnis von 125:100 in Bezugscheine über Speiseöl umzutauschen und in Höhe der hierbei nicht berücksichtigten Menge einen Bezugschein über Margarine zu erteilen. Für die Ausstellung der Speiseöl⸗
bezugscheine ist nachfolgende Tabelle maßgebend:
ist auf Antrag ein Speise⸗ ölbezugschein auszustellen
2,5 kg
5,0 kg
7,5 kg
10,0 kg
12,5 kg
15,0 kg
Bei Vorlage von Marga⸗ inebedarfsnachweisen in einer Menge von:
3,125 kg 6,250 kg 9,375 kg 12,500 kg 15,625 kg 18,750 kg 21,875 kg 17,5 kg 25,— kg 6 20,0 kg 28,125 kg 22,5 kg 31,250 kg . 25,0 kg 34,375 kg 27,5 kg 37,500 kg 30,0 kg 40,625 kg 32,5 kg 43,750 kg 35,0 kg 46,875 kg 37,5 kg 30,— kg. 40,9 kg 53,125 kg 42,5 kg 56,250 kg 3 45,0 kg 59,375 kg h 682,00 9019b“ 50,0 kg Für die Belieferung der Wehrmacht und der nach Wehr⸗ machtsätzen verpflegten Schutzgliederungen, ferner für die Be⸗ lieferung des RAD. bleiben die bestehenden Bestimmungen unverändert
Zweiter Abschnitt Karten⸗ und Bezugscheinwesen Reichsbrotkarten
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung enthalten die Reichsbrotkarten (abgesehen von den 10 g⸗Abschnitten der Karte B) sowie die Zusatz⸗, Zulage⸗ und Wochenkarten für aus⸗ ländische Zivilarbeiter künftig nur noch Brotabschnitte über 50 und 500 g. Demgemäß sind die Karten in den folgenden Formaten herzustellen: 8
Reichsbrotkarte Klst für Kinder
bis zu 3 Jahren
Reichsbrotkarte Klk für Kinder
von 3—6 Jahren
14,8: 12 cm (28 Nutzen)
14,8: 14 cm (24 Nutzen) Zusatzkarte für Schwerarbeiter Din A 6 (32 Nutzen) Zusatzkarte für Schwerstarbeiter 14,8: 14 cm (24 Nutzen) Die übrigen Karten bleiben im Format unverändert. Infolge der Umgestaltung der Reichsbrotkarten und der
Brotabschnitte der Zusatzkarten ist zum Teil eine andere
Zahlen⸗ und Buchstabenkennzeichnung der Abschnitte eingetreten.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Verlin 418 21
1943
Markenabrechnungs⸗(Sammel⸗) Bogen 3
Im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942 ist die frühere Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Herstellung und Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe) unter der Bezeichnung Anordnung I11/43 und dem Datum vom 18. Dezember 1942 erneut zusammen gesaßt und veröffentlicht. In der Anlage 7 zu dieser Anord⸗ nung sind unter dem Abschnitt „Herstellungsverbote“ auch wieder die Abrechnungsvordrucke (Sammelbogen) für Lebens mittelkarten aufgeführt. Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, daß sich durch die Wiederaufnahme dieser Vor⸗ drucke in die Neufassung der Anordnung an dem bisherigen Zu⸗ stand nichts geändert hat. Abrechnungsbogen (Sammelbogen) können somit nach wie vor zum Aufkleben aller Lebensmittel⸗ marken Kartenabschnitte usw. hergestellt werden.
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen .“ Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 48 der Reichseterkarte, der Reichskarte für Mar⸗ melade (wahlweise Zucker) sowie der Bezugsausweise für ent⸗ rahmte Frischmilch und für Speisekartoffeln in der Woche vom 29. März bis 3. April 1943 bei den Verteilern abzugeben, so⸗ fern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Die Ernährungsämter können anordnen, daß die Bestellscheine des Bezugsausweises für Speisekartoffeln bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzu⸗ geben sind.
Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs⸗Mahl⸗ und Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 5. April bis 2. Mchi 1943 treten am 5. April 1943, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes be⸗ stimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 22. Februar 1943.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Iyn Vertretung des Staatssekretärs: Riecke. Geschäftszeichen: II B1 — 48.
v Verfügung
Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 — RGBl. I S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Fe⸗ bruar 1939 — B. Nr. S II G- 41/* 39 — und der Rundver⸗ fügung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD. in Wien vom 28. Juli 1939 — B. Nr. S II G 1084,39 — wird das gesamte im Wirkungsbereich der bezogenen Verordnung befindliche Vermögen der Rosa Ziegler, geb. Bauer, geb. am 2. März 1908 in Gmünd Niederdonau, beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs minister der Finanzen, eingezogen. 5
Linz/Donau, den 27. Februar 1943. u“
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Bast.
2 633,48 im Sitzungssaale der Treuhand⸗ und Epeisebsbse 100 g Soweit in Erlassen die Warenabgabe auf bestimmte Einzel⸗
5 303 19
Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr .. Reingewinn F“ 1941/42 . H h
Erträge. Ausweispflichtiger Jahresertrag
15 973,38
18 606 86
Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen
Außerordentliche Erträge Gewinnvortrag aus dem Vorjahr..
.„ „ „ 2 2222
378 430 45
371 494 77 2 667 70 1 634 50 2 633 48
378 430]ʃ45
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
München, den 11. Dezember 1942.
Dr. Leyerer, k ufsichtsrates. 1 Der Rechnungsabschluß wurde sowohl durch uns wie durch den Wirtschaftsprüfer
Bericht des
irtschaftsprüfer.
Herrn Dr. Leyerer, München, geprüft und richtig befunden. Da gegen die Buch⸗ führung, den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht keine Einwendungen erhoben wurden, beantragen wir, die Gewinnverteilung, entsprechend dem Antrag des Vor⸗
standes, zu beschließen.
Der Vorstand besteht aus Herrn Fabrikdirektor Heinrich Wolf, Möding b. Landau a. d. Isar, der Aufsichtsrat aus den Herren Bankier Josef Gerhaher, Straubing (Vorsitzender), Bankier Max Gerhaher, Straubing (stellvertretender Vorsitzender), und Bankier Ludwig See Landau a. d. Isar. Zufolge Erkrankung wurde an Stelle des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Bankier Josef Gerhaher,
Straubing, ab 1. Oktober 1942 Herr Bankier Max Gerhaher, Stra
Möding / Straubing, den 4. Februar 1943. 1 Der Aufsichtsrat.
v“
Josef Gerhaher, Vorsitzender.
Straubing, berufen.
Verwaltungs⸗Aktiengesellschaft in Stet⸗ tin, Oberwiek 5. Tagesordnung:
1. Vorlegung des und des Geschäftsberichtes für sichtsrates.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
.Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
„Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 250,— Hℳ Vorzugsaktien mit einfachem Stimmrecht und der sich aus § 6 der Satzung ergebenden Aus⸗ ee. Ausschluß des gesetzlichen
ezugsrechts der Aktionäre. Er⸗ mächtigung des Vorstandes und Aufsichtsrates zur Festsetzung der Einzelheiten.
Aenderung des § 4 der Satzung, be⸗ treffend Höhe und Einteilung des
Grundkapitals. 11.“
6. Aufsichtsvatswahl. “
7. Wahl des Abschlußprüfers.
Zu den Punkten 4 und 5 findet auch
gesonderte Abstimmung der Inhaber 7* Stamm⸗ und Vorzugsaktien allein tatt.
Jahresabschlusses 1941/42 mit dem Berichte des Auf⸗.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
Beiträge zu gesetzlichen Berufsvertretungen Gewinn: Vortrag aus dem Vorjahr.. Gewinn 1941/42.
17 033 13
677 794 85
1““ 8 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Ertrag gemäß § 132 II Akt.⸗Ges. Ertrag aus Beteiligungen.. EV8881166* Außerordentliche Ertrage...
. 17 033/13 2 2 * 2⁴ *. 2* 2* 2* 2 . .* 2ℳ 2⁴ 3 50
” 18 13 445 79
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗
klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. 8
Köln, den 5. Januar 1943. Rheinisch⸗Westfälische „Revision“ Treuhand A.⸗G 8 Dr. Simon. ppa. Dr. Modert.
Die Auszahlung der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Februar
1943 für das Geschäftsjahr 1941/42 festgesetzten Dividende von 6 % = 60,— R.ℳ pro Aktie abzüglich 10 % Kapitalertragssteuer und 5 % Kriegszuschlag erfolgt ab sofort gegen Einlieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 4 an unserer Kasse.
Dem Vorstand gehören an die Herren: Heinrich Fuglsang und Hans Timm, mgermeuhte geh H H Fuglsang 9
Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: Bankdirektor a. D. Max Langhoff, Düsseldorf, als Vorsitzer; und Dr. Friedrich Wilhelm Meyer, Duisburg. Brauerei Gebr. Ibing A H. Fuglsang. H. Timm.
39 256 88
677 794 8s5
Dr. Ernst Gödde, Dortmund; Oskar Ibing, Duisburg,
B. Abgabe von Schweineschlachtfetten
Schweineschlachtfette werden auf einen abzutrennenden Ein⸗ zelabschnitt mit dem Aufdruck „125 g Speck oder Schweine⸗
rohfett oder 100 g Schweineschmalz“ ohne Bestellschein ab⸗
gegeben. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß Eweineschlachtfette nicht durch den Einzelhandel, sondern nur durch Fleischer abgegeben werden dürfen und diese inner⸗
halb der für die Abgabe der Bestellscheine vorgesehenen Frist
die Rückseite des Stammabschnitts der Fettkarten mit ihrem
8 Firmenstempel zu versehen haben.
C. Abgabe von Speiseöl
Einzelverbraucher 88 8 Die Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Ju⸗ gendliche von 14—18 Jahren sowie die Reichsfettkarten SV 1 und SV5 enthalten einen Bestellschein über 100 g Speiseöl und einen entsprechenden Einzelabschnitt. Der Bestellschein darf nur von den Kleinverteilern entgegengenommen werden, die vom zuständigen Milch⸗ und Fettwirtschaftsverband zur Verteilung von Speiseöl zugelassen sind. Die Abgabe des Speiseöls erfolgt gemäß dem Aufdruck auf dem Einzelabschnitt in der dritten und vierten Woche der 48. Zuteilungsperiode. 1 Großverbraucher Großverbraucher, die über Bezugschein B versorgt werden 6 B. Anstalten, Heime usw.) erhalten je Gemeinschaftsver⸗ pflegten an Stelle von 100 g Butterschmalz 100 g Speiseöl.
abschnitte der Reichsbrotkarten geregelt ist, treten an die Stelle dieser Abschnitte die entsprechenden Abschnitte mit der neuen Bezeichnung. b In Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol⸗Vorarlberg ist den Bewohnern dieser Gebiete wie bisher die Möglichkeit ge⸗ geben, in erweitertem Umfange an Stelle von Roggenbrot Roggenmehl zu beziehen. Demgemäß können an Stelle von je 500 g Brot je 375 g Roggenmehl auf die Abschnitte I a bis IV a der Reichsbrotkarte A, der Reichsbrotkarte A/Jgd und der Zusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter bezogen werden.
Rinder⸗ und Knochenfett
Rinder⸗ und Knochenfett wird in verstärktem Maße als Roh⸗ stoff für die Margarineherstellung benötigt. Aus diesem Grunde dürfen die Ernährungsämter Bezugscheine für Rin⸗ der⸗ und Knochenfett an Stelle von Bezugscheinen für Butter oder Margarine nur noch ausnahmsweise und nur nach schrift⸗ licher Genehmigung des zuständigen Milch⸗ und Fettwirt⸗ schaftsverbandes ausstellen. Eine solche Ausnahmeregelung kommt nur in besonderen Fällen in Betracht, insbesondere für in bestimmten Heil⸗ und Krankenanstalten untergebrachte Kranke, denen vom Arzt eine Diät vorgeschrieben ist. Meine Erlasse vom 18. September 1940 — I101 — 4300 — und vom 12. Juni 1942 — II1 C1 — 2700 — treten, soweit sie sich auf Rinder⸗ und Knochenfett beziehen, außer Kraft. 8 .
MNiicctamtliches
Erleichterungen bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 8
Der Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschafts⸗ minister haben eine Fünfte Verordnung über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Handelsrechts während des Krieges vom 24. Februar 1943 erlassen, die im RGBl. I Nr. 21 vom 2. 3. 1943 veröffentlicht ist. Danach unterliegt der Jahresabschluß von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien für das am 31. Dezember 1942 endende oder laufende Geschäftsjahr nicht der Prüfung nach dem Aktiengesetz. Von den Jahres⸗ abschlüssen für spätere Geschäftsjahre braucht bis auf weiteres von zwei aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen nur jeweils einer geprüft zu werden Der Reichsminister der Justiz kann im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister zur Wahrung
öffentlicher Belange eine Prüfung von nach den vorstehenden
Vorschriften nicht prüfungspflichtigen Jahresabschlüssen anordnen.
Die Vorschriften über die Vereinfachung der Prüfungsbestim⸗
mungen gelten sinngemäß für die Prüfung der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmungen, Bausparkassen, instituten und Lagerhaltern sowie für die Dividendenprüfung. Bis auf weiteres brauchen zum Handelsregister für das Gerichr der Zweigniederlassungen nicht mehr eingereicht zu werden: Be⸗ kannntmachungen der Aenderungen im Aufsichtsrat, und Ab⸗ schriften der Verhandlungsniederschriften über Hauptversamm⸗ lungen. Dies gilt nicht für Niederschriften, die Beschlüsse ent⸗ halten, die einer Eintragung in das Handelsregister zugrunde gelegt werden. 8