Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 53 vom 5. März 1943. S. 2
Wirtschaftsten
Probleme der Frischhaltung von Lebensmitteln
Im Rabmen der Vorträge des Forschungsdienstes, Fachgliede⸗ rung Landwirtschaft und allgemeine Biologie im Reichsfor⸗ schungsrat, sprach am Mittwoch der Direktor der Reichsforschungs⸗ anstalt für Lebensmittelfrischhaltung Prof. Dr.⸗Ing. R. Karlsruhe über das Thema „Neuzeitliche Probleme auf dem Ge⸗ biete der Frischhaltung von Lebensmitteln durch Kälte“. Er ver⸗ wies auf die Ursachen, die zum allmählichen Verderb von Lebens⸗ mitteln führen, nämlich die Fermente und die Mikroorganismen. Fleisch und Fische werden vorzugsweise von Bakterien, Obst und Gemüse fast ausschließlich von Schimmelpilzen befallen. Daneben vermindern aber auch rein physikalische Vorgänge, vor allem die Verdunstung des Wassers, den Wert der Lebensmittel. All diese Vorgänge verlaufen nun um so schneller, je höher die Temperatur ist. Sollen Lebensmittel besonders lange einwandfrei, in genuß⸗ fähigem Zustand ohne starke äußere Veränderung und ohne Zu⸗ set von Chemikalien erhalten werden, dann muß die Temperatur o stark gesenkt werden, daß der Gefrierpunkt der Lebensmittel unterschritten wird. Diese zweite Methode der Frischhaltung, das Gefrierverfahren, wird bei Fleisch und Fischen schon seit 70 Jahren angewendet. Dabei sind Vorurteile gegen das Gefrierfleisch in den meisten Fällen nicht berechtigt. Freilich wurde gelegentlich minderwertiges Gefrierfleisch auf den Markt gebracht, das zu lange und bei nicht genügend E gelagert war. Man ist in Deutschland heute der Ansicht, daß für mageres Fleisch — 150 und für fettes Fleisch — 180 die beste Lagertempe⸗ ratur für eine einjährige Aufbewahrung ist. Zur Vermeidung des Eintrocknens der Oberfläche muß die relative Feuchtigkeit 90 bis 95 % betragen. Um 1915 wurde das Schnellgefrierver⸗ fahren beim Fisch eingeführt. Die beim Gefrieren eintretenden Veränderungen sind beim schnellen Gefrieren viel geringer und können beim Auftauen eher wieder rückgängig gemacht werden. Allerdings genügt eine hohe Gefriergeschwindigkeit noch nicht, um eine gute Qualität nach monatelanger Lagerung zu verbürgen. Veränderungen treten um so weniger auf, je tiefer die Lager⸗ temperatur ist und je geringere Temperaturschwankungen auf⸗ treten. Magere Fische, die man monatelang konservieren will, müssen bei — 180, fette Fische sogar bei — 259 gelagert werden. In den Jahren 1925 bis 1930 ging man mit der Einführung der Schnellgefrierverfahren noch einen Schritt weiter, indem man nicht mehr große Fleischstücke oder ganze Fische einfror, sondern kleine küchenfertige Packungen von knochenfreim Fleisch oder, von entgräteten und enthäuteten Fischfilets herstellte. Gleichzeitig wurde auch der Schritt gewagt, Früchte und Gemüse in solchen küchenfertigen Packungen zu gefrieren. Obwohl dabei die lebenden Zellen in der Regel getötet werden, wird doch durch ein schnelles Gefrieren und die anschließende Aufbewahrung bei — 18 bis — 200˙ der frische Zustand der Früchte sozusagen „fixiert“. Nur in der Struktur der Zellen tritt eine gewisse Auflockerung auf, so daß die Früchte, besonders Beeren, nach dem Auftauen nicht mehr so fest sind wie im frischen Zustand. Die Kochzeit von Ge⸗ friergemüse beträgt daher auch nur 60 % der Kochzeit von frischem Gemüse. Nach dem Auftauen müssen solche Früchte in wenigen Stunden konsumiert werden. Viele Gemüsearten, z. B. Bohnen, Erbsen, Spargel, Spinat u. a., enthalten sehr aktive Fermente (Oxydasen), die auch bei den tiefen Lagertemperaturen von — 200 noch eine merkliche Tätigkeit entwickeln und schon nach wenigen Monaten unerwünschte geschmackliche Verände⸗ rungen und Verfärbungen hervorrufen. Diese Fermente müssen daher vor dem Gefrieren so zerstört werden, daß dabei möglichst wenig andre wertvolle Stoffe geschädigt werden. Die Inaktivie⸗ rung der Fermente erfolgt durch kurzes Abbrühen der Gemüse in kochendem Wasser oder in Wasserdampf. Durch zahlreiche Ver⸗ suche in verschiedenen Ländern ist erwiesen, daß durch das Ge⸗ frieren und die Gefrierlagerung der Vitamin⸗C⸗Gehalt der Früchte — im Gegensatz zu anderen Konservierungsverfahren — fast gar nicht verringert wird. Voraussetzung für einen hohen Vitamingehalt der Gefrierkonserven ist freilich, daß die Früchte und Gemüse möglichst schnell nach der Ernte gefroren werden. Man hat daher fahrbare Gefrierapparate konstruiert, die während der Ernte auf das Feld gefahren werden. Die tiefe Temperatur von — 18 bis — 200 muß mit möglichst geringen Schwankungen bis unmittelbar vor dem Konsum aufrechterhalten werden. Die
Organisation hierzu hat man die „Gefrierkette“ genannt. Sie schließt neben den Gefrierlagerräumen am Erzeugungs⸗ und Ver⸗ brauchsort, den Verkaufstruhen beim Kleinhändler und den Kühl⸗. schränken mit Gefrierabteil im Haushalt auch noch die mit Kühl⸗ einrichtungen versehenen Transportmittel ein. Das bedeutet eine einmalige große Kapitalinvestierung, die auf di aber
lank⸗
—
Sonderbeauftragter für die Energieeinsparung
Die von den Haushaltungen erwartete Einsparung von Strom und Gas erfährt durch die Bestellung eines Sonderbeauftragten für die Energieeinsparung eine nachdrückliche Betonung⸗ Fum Sonderbeauftragten für die Energieeinsparung hat der Reichs⸗ minister für Bewaffnung und Munition den Leiter der Energie⸗ stelle beim Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan, Dipl.⸗Ing. Seebauer, berufen. —
Der Sonderbeauftragte hat auf eine möglichst weitgehende Ein⸗ sparung von Strom und Gas hinzuwirken, damit die im Auf⸗ ruf des Reichsmarschalls vom 8. 9. 1942 geforderte vorbildliche Haltung, insbesondere der Behörden, Parteidienststellen und mili⸗ tärischen Dienststellen, tatsächlich verwirklicht wird. Der Sonder⸗ beauftrage kann von allen Behörden und Dienststellen der Partei und der Wehrmacht die Einsetzung von Energiespar⸗Beauftragten verlangen, die für den Bereich der Behörde oder Dienststelle nach seinen Richtlinien die Einsparung durchzuführen oder laufend u überwachen haben. Die Energiespar⸗Beauftragten sind sowohl zem Sonderbeauftragten als auch dem Generalbevollmächtigten für Reunsseufcasen im wiersapreeplan für die Durchführung ihrer Aufgaben verantwortlich. Für die übrigen Verbraucher⸗ gruppen bedient sich der Sonderbeauftragte sinngemäß der ihm geeignet erscheinenden! geesenen.
Während von den Haushaltuͤngen eine Strom⸗ und Gas⸗ ersparnis von 10 % erwartet und von Großhaushaltungen mit mehr als 10 Zimmern eine solche von 20 % verlangt wird, hat Reichsminister Speer für Behörden und Dienststellen der Partei und der Wehrmacht sowie für alle Banken und privaten Ver⸗ waltungen eine mindestens 30 Pige Einsparung gegenüber dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres angeordnet. Dabei wird erwartet, daß durch die bereits eingeleiteten und die noch zu treffenden Maßnahmen eine wesentlich größere Einsparung erzielt wird. Der Sonderbeauftragte ist argewiesen, sensen über die erzielten Erfolge sowie über seine Erfahrungen und die seiner Beauftragten zu berichten.
Aus der lückenlosen Erfassung aller Energieverbraucher⸗ gruppen und aus der weitgehenden Vollmacht des Sonderbeauf⸗ tragten darf gefolgert werden, daß der Reichsminister für Be⸗ waffnung und Munition unter dem Zwang des totalen Krieges entschlossen ist, alle Energiereserven für unsere Rüstung zu mobi⸗ lisieren. Wir werden daher wohl schon in kürzester Zeit mit überall fühlbarer Verminderung, in erster Linie der Beleuch⸗ tung, zu rechnen haben. Dabei werden uns alle öffentlichen Gebäude, Dienststellen und Behörden Vorbild und Ansporn bei unseren häuslichen Energiesparbemühungen sein. Wir wollen Strom und Gas sparen und damit der Front helfen.
Erhöhte Aufstockungsbeträge — niedriger Berichtigungssatz
In der Zeit vom 28. Januar bis 28. Februar berichtigten 18. Gesellschaften (kim Vormonat 15) ihr Kapital von 191,2 um 65,6 auf 256,8 Mill. Die Zunahme des Aufstockungsbetrages gegen⸗ über dem Vormonat (Aufstockungen um 25,1 Mill. H.ℳ) ist in der Hauptsache auf die Berichtigungen der AG. Sächsische Werke von 150 auf 200 Mill. K.üℳ und der Riebeck Brauerei AG. von 10,725 auf 14,300 Mill. Rℳ zurückzuführen. Da sich der Be⸗ richtigungssatz im Monatsdurchschnitt diesmal nur auf 34,3 % stögte (nach 91,6 % im Januar und 68 % im Dezember), ergab ich auch für die Gesamtheit der nach Aufzeichnungen der Dresdner Bank bisher berichtigenden 1232 Aktiengesellschaften, deren Kapital von insgesamt 8617 um 4224 auf 12 841 Mill. H. ℳ aufgestockt wurde, eine leichte Abnahme des durchschnittlichen Be⸗ richtigungssatzes von zuletzt 49,36 auf nunmehr 49,0 %.
2 Vorbescheid im Zwangsversteigerungsverfahren
Aus einem Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung (IX — 32 — 6431/42 vom 9. 12. 1942) geht hervor, daß die Vor⸗ schrift des Gemeinschaftlichen Erlasses vom 8. Juli 1942, wonach die Preisbehörden den zulässigen Grundstückspreis auf Antrag auch dann festzusetzen haben, wenn kein bindender Vertrag ge⸗ schlossen worden ist, für die Preisprüfung im Zwangsversteige⸗ rungsverfahren entsprechend gilt. Weist somit ein Grundstücks⸗ gläubiger sein berechtigtes Interesse an der Feststellung des zulässigen Höchstgebots nach, so hat die Preisbehörde nach dessen Ermittlung ihm einen entsprechenden Vorbescheid zu erteilen. Das Interesse wird als erwiesen anzusehen sein, wenn der Gläu⸗ biger die Vollstreckung in das Grundstück beabsichtigt und wenn seine Forderung gefährdet erscheint. Der Eigentümer muß gehört werden. Bei der Feststellung des Höchstgebots ist der Gemein⸗ schaftliche Erlaß vom 15. September 1941 zu beachten. Für das Verfahren wird eine Gebühr vom Antragsteller erhoben. Der Vorbescheid ersetzt nicht die Entscheidung nach der Verordnung vom 30. Juni 1941. Die Preisbehörde soll jedoch bei der Fest⸗ setzung des Höchstgebots nur aus triftigen Gründen von ihrer
für die Volksgesundheit sehr rentabel wird.
früheren Entscheidung abweichen.
Wirtschaft des Auslandes
Kautschukmangel zwingt England zu starken Preiserhöhungen
Lissabon, 4. März. Ende 1941 setzte der britische Kautschuk⸗ kontrolleur den Verkaufspreis für Kautschuk an die verarbeitende Industrie auf 13,75 d per lb fest. Seit dieser Zeit war man allerdings mehrfach zu direkten und indirekten Preiskonzessionen gezwungen, um den nach dem Ausfall der ostasiatischen Bezugs⸗ quellen noch verbliebenen wenigen Lieferländern Anreiz zu einer Produktionssteigerung zu geben. Die Notiz von 13,75 d per 1b Fhte also nur noch den Charakter eines zwangswirtschaftlichen
erechnungspreises innerhalb Englands, während die bedeutenden Mehrkosten bei dem Bezug aus den Produktionsländern zu Lasten der Regierung gingen. Nunmehr sah sich der britische Kautschuk⸗ kontrolleur unter dem Druck der Verhältnisse gezwungen, den Verkaufspreis von 13,75 auf 18 d per Ib heraufzusetzen. Dies bildet einerseits keine Ueberraschung, denn die tatsächlichen Kosten dürften auch hierdurch noch nicht gedeckt werden, andererseits bedeutet diese Maßnahme aber nicht nur ein Abwälzen eines Teils der Unkosten auf die verarbeitende Industrie, sondern gleichzeitig auch ein Scheitern der bisher auf diesem Gebiet mit allen Mitteln angestrebten Preisstabilisierung. Auf die Kautschuk⸗ einfuhr wird diese Entwicklung völlig ohne Einfluß bleiben.
“ Zur Gründung einer türkischen Außenhandelsbant
Istanbul, 4. März. Nach Meldungen aus Istanbul soll die in Gründung begriffene türkische Außenhandelsbank als Aktien⸗ gesellschaft mit Staatsbeteiligung errichtet werden. Das Grün⸗ dungskapital wurde mit 15 Mill. Türkenpfund festgesetzt. Die Hauptaufgabe der Bank wird darin bestehen, die Kreditbedürf⸗ nisse des Aus⸗ und Einfuhrhandels zu befriedigen und sich im z.s.aen der Interessen des türkischen Außenhandels anzu⸗ nehmen.
Bessere Versorgungslage am türkischen Eisen⸗ und Stahlmarkt Istanbul, 4. März. Die Istanbuler Presse berichtet, daß die
Karabük nunmehr so ergiebig ist, daß über die Deckung der Bagtl che Anforderungen hinaus auch der private türkische Be⸗ arf Hefeig,gt werden kann. Hierfür soll jetzt ein Posten von
9000 t zur Verfügung stehen.
ö“ 96 42 2„ ¹ WMährungszerfall im Irakl
Erzerum, 4. März. Die irakischen Blätter veröffentlichen auf⸗ schlußreiche Zahlen über die durch das Einströmen der fremden Besatzungstruppen hervorgerufene Teuerung. Der Dinar stelle nur noch ein 15tel seines Vorkriegswertes dar, der größte Teil der Bevölkerung könne die Preife nicht mehr bezahlen. Der Banknotenumlauf sei auf 20 Mill. Dinar gestiegen. Angesichts dieser Geldentwertung habe die Flucht in die Sachwerte be⸗ gonnen. Die Entwicklung sei die gleiche wie in Syrien und werde wohl ebenso wie dort zu Hungerunruhen führen. C1I1
8
Mailand 47,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 416,50, Jagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 4. März. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾½ — 17,13, Rio 83,64 ⅛, Schanghai Tschungking⸗Dollax —,—. 8
Amsterdam, 4. März. (D. N. B.) 12,00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris, —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 42,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, 8l Kopenhagen —,—, Stvaholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 4. März. (D. N. B.) I11,40 Uhr.] Paris 4,20, London 17,34, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 ¾ B., Berlin 172,55, Lissabon 17,80, Stockholm 102,66 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ⅛ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul. 3,37½ B., Bukarest 2,37 ⅞ B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 4. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo llaele, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ zurse.
Stockholm, 4. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 8. Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.
Oslo, 4. März. (D. N. B.) London —, — G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
0 —,—
7 7
London, 4. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /—. .
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N. B.“ am 5. März auf 74,00 Rℳ (am 4. März auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.
In Berlin festgestellte Notierungen für vlagven⸗ Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 1
5. März Geld. Brief
4. März Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo)
Afghanistan (Kabul)
Argentinien (Buenos Aires).
Australien (Sidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen)
Brasilien (Rip de Janeiro) ..
Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ eutta)
Bulgarien (Sofia)e....
Dänemark (Kopenhagen))..
England (London)
Finnland (Helsinki)
Frankreich (Pario))
Griechenland (Athenn).
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam)
Fran (Teheran)
Island (Reykjavik)))
Italien (Rom und Mailand) .
Japan (Tokio und Kobe).
Kanada (Montreal)
Kroatien (Agram)
Neuseeland (Wellington)
Norwegen (Oslo)
Portugal (Lissabon)
Rumänien (Bukarest)
Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg)
Schweiz (Zürich, Basel und Bern)
Serbien (Belgrad)
Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul)
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevideo)
Verein. Staaten von Amerika (New York)
1 ägypt. Pfund 100 Afghani
1 Pap.⸗Pes. 1¼ austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa⸗ 100 Kronen 1 engl. Pfund 100 finn. ℳ 100 Frs.
100 Drachmen
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire
1 Yen
1 kanad. Dollar 1100 Kuna 5,005 . 1 neuseel. Pfd. — 100 Kronen 56,88 100 Escudo 10,21 100 Lei⸗ —
59,58
58,01 5,005 8,609
28,605
18,79
18,83 0,588
0,592
18,79
18,88 0,588
0,592
39,96 40,04 939,96 — —
8,047 52,15
5,06
3,053 52,25.
5,07
1,672 1,668 132,70 14,59 38,42 13,14
0,585
132,70 14,61 38,50 18,16
0,587
4,995
56 76 10,19
100 Kronen 59,46 100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar — —
57,89 4,995 8,591
238,565
1,978
1,199
1,982 1 201
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498
Brief 9,91 5,005 7,928
74,32 2,102
England, Aegypten, Südafrikanische Union Frankreich
Australien, Neuseeland
Britisch⸗Indien
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika. Brasilien
2,502 0,182
rten und Banknoten
1 5. März
Geld Brief 20,38 20,46 16,16 168,22. 4,185 4,205 4,185 4,39 4,41 4,39
4. März Geld Brie 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke 16,16 Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar
1 ägypt. Pfd. 1 Dollar 1 Dollar
Syrischer Handel lahmgelegt
Ankara, 4. März. Nach Meldungen aus Damaskus ist der syrische Außenhandel völlig zum Erliegen gekommen. Syrische Exporteure und Importeure können irgendwelche Transaktionen ohne britische Genehmigung oder Feilchenschgein der britischen United Kingdom Corporation nicht mehr vornehmen, die den Gesamtrohstoffmarkt Syriens kontrolliert.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 4. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 4. März. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam
Eisen⸗ und Stahlerzeugung der türkischen Hüttenwerke von
180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—,
Französische
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
0,468 0,44 2,46 2,44 40,08 39,92 0,09 0,08 23,05 22,95
Föensgegehe Australische Belgische Brasilianische .. Britisch⸗Indische Bulgarische: 1000 Lewa und darunter 100 Lewa Dänische: großsee.. 100 Kronen — 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 Englische: 10 2 und darunter .1 engl. Pfd. — Finnische 100 finn. ℳ 5,055 100 Frs. 4,99 100 Gulden 132,70 100 Lire vis 100 Lire 13,12 1 kanad. Dollar 0,99 1 1 100 Kuna 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei 1,66 Schwedische: große 100 Kronen — 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 57,83 57,83 4,99
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas⸗ 1 Cruzeiro
100 Rupien 3,07
3,07 8,09
52,10 5,055
52,30
5,075 5,01 4,99 132,70 132,70 18,18 13,12 1,01 0,99 5,01 4,99 57,11 56,89
1,66
59,40 57,83 57,83
4,99
Holländische . Italienische: große 10 Lire Kanadische Kroatische
18,18 1,01 5,01
1,68
59,64 58,07 58,07
5,01
Schweizer: große 100 Frs. 100 Frs. und darunter 100 Frs. Serbische 100 serb. Dinar Slowakische: 20 Kronen und
100 flow. Kr.
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
r:¹⁰0 Pengö
darunter Südafrikanische Union Türkische Ungarische: 100 Pengö und darunter
8,58 4,39 1,91
60,78
8,62 4,41 1,93
61,02
8,58 4,39 1,91
60,29
11AA“
116“
chs⸗ und
Staatsanzeiger Nr.
5
Sffentlicher Anzeiger
53 vom 5. März 1943. S. 3
1““
1. Untorsuchungs⸗ und Strassachen,. 2. Zwangsversteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellun 8. Verlust⸗ und Funbsachen, 6. Auslosung usw. von
ertpapteren,
7. Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
9. Deutsche Kolonialgefellsschaften, —
12. Ossene
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften,
Handels⸗ und Kommanditgefellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalibenverst 14. Deutsche Rel 15. Verschiebene
rungen, sbank und Bankauswetse, hekanntmachungen.
3. Aufgebote,
1. Unterluchungs⸗ und 6traffachen
[46074]
Durch rechtskräftige Verfügung vom 21. 9. 1942 habe ich dem Alfons Eck⸗ hardt, Wuppertal⸗Elberfeld, Hofaue 53, auf Grund der Verordnung über Han⸗ delsbeschränkungen vom 13. 7. 1923 die Ausübung des Handelsvertreter⸗ und Großhandelsgewerbes und die Aus⸗ übung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs überhaupt wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Wuppertal, den 27. Februar 1943. Der Oberbürgermeister.
3. Aufgebote [46083]
Betreffs die Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 1 729 702 über 12,50 R.ℳ, Nr. 1 425 128 über 50 H.ℳ sowie der Auslosungsscheine dieser An⸗ leiheablösungsschuld Gr. 11. Nr. 38 702. über 12,50 Hℳ, Gr. 7 Nr. 55 628 über 50 Hℳ ist die Zahlungssperre gemäf § 1019 3PO. erlassen worden. — 455. F. 12. 43. i
Berlin, den 2. März 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
[46086] Aufgebot.
Der Pfarrer Huß, Essen⸗West, Sälzer⸗ nen 68, hat das Aufgebot der Deut⸗ chen Anleiheablösungsschuld mit Auslosung Buchst. C. Gruppe 8 Nr. 35 205 über 50,— Eℳ, Buchst. D Gruppe 11 Nr. 31 258 über 100,— H.ℳ, lautend auf die Jungfrauenkongre⸗ gation der Katholischen Pfarr⸗ gemeinschaft St. Anna in Essen⸗ West beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. September 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 23, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen. widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Essen, den 20. Februar 1943.
Amtsgericht. (30 F. 5/43).
[46085 Zahlungssperre.
19 F 15/43. Es ist das Aufgebot fol⸗ gender angeblich gestohlener sechs Ak⸗ tien der Vereinigte Stahlwerke A.⸗G. zu Düsseldorf im Nennwert von je
2 ℳℳ 1000,— Nr. 343 402, 344 065/66, 344 198, 345 017 und 438,808 von dem Korvettenkapitän Hans Luck, z. Zt. im Felde, beantragt worden. emã §§ 1019, 1020 ZPO. wird der Aus⸗ stellerin der Aktien, der Vereinigte Stahlwerke A.⸗G. in Düsseldorf verboten, an den oder die Inhaber der
enannten Wertpapiere eine Leistung zu ewirken, Fesze hbe neue Gewinn⸗ anteilscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben. Das Verbot findet auf den obenbezeichneten Antragsteller keine Anwendung.
Düsseldorf, den 23. Februar 1943.
Amtsgericht. Abt. 19.
[45944] Aufgebot. 2 F 1/43. Der Karl Sikora, Land⸗ wirt in Brenna Nr. 439, Kreis Teschen, hat das Aufgebot der angeblich beim ehem. poln. Wasserbauamt in Teschen verlorengegangenen Sparkassenbüch⸗ lein, und zwar: 1. der ehem. Kom- munalna Kasa Oszczednosci Miasta Cieszyna (ehem. poln. Stadtsparkasse Teschen) Nr. 21 876, lautend auf Karl Sikora, 2. der ehem. Kommunalna Kasa Oszczednosci Miasta Skoczowa (ehem. poln. Stadtsparkasse Skotschau) Nr. 2666, lautend auf Karl Sikora, 3. der ehem. Kasa Spoldzielcza in Brenna (ehem. poln. Genossenschafts⸗ sparkasse in Brenna) Fol. 10/9, lautend auf Karl Sikora, beantragt. Der In⸗ aber der Urkunden wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 15. April 943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Skotschau, den 23. Februar 1943. Amtsgericht.
[46090]
Die Eheleute Wilhelm und Wil⸗ helmine Laß, geborene Weichbrodt, in Reetzow, in allgemeiner Gütergemein⸗
schaft lebend, haben beantragt, den un⸗ [45942]
bekannten Eigentümer des Grundstücks Reetzow Band 2 Blatt 23 gemäß § 927 BGB. im Wege des Aufgebotsver⸗ ö mit seinen Rechten auszuschlie⸗ en, da sie und ihre Rechtsvorgänger, die Geschwister Seeck dieses Grundstück sen über 30 Jahren ununterbrochen be⸗ essen haben. Es handelt sich um die Häuslerstelle 10 b in Reetzow. Als Eigentümer stehen im Grundbuche noch immer die Geschwister Seeck, die es durch Vertrag vom 14. Juli 1866 er⸗ worhen haben, eingetragen. Der unbe⸗ kannte Eigentümer des Grundstücks Reetzow Band 2 Blatt 23 wird daher gemäß § 982 ZPO. aufgefordert, seine B spätestens zum Aufgebotstermin
ß Leben oder Tod des Verschollenen zu
anzumelden, widrigenfalls er mit seinen
Rechten an diesem Grundstück ausge⸗
schlossen wird.
Swinemünde, 22. Februar 1943. Amtsgericht.
45946] Aufgebot.
2 F 1/43. Der Baumeister Brun⸗ Boeder aus Reichenbach (Eulengeb.) und die verw. Frau Charlotte Pech geb. Boeder aus Stettin, Oberwiek, haben das Aufaebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 2. 6. 1892 über die auf dem Grundbuchblatt des Grund⸗ stücks Krummknie Blatt 6 in Abt. III. unter Nr. 24 für die verstorbene Wwe. Albertine Boeder geb. Weiß aus Mese⸗ ritz eingetragene, zu 5 % vom 15. Mai 1892 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 3000,— ℳ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. April 1943, vorm. 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde Seeicevon. widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wirnd.
Strelno, den 27. Februar 1943.
Das Amtsgericht.
[46084] Aufgebot.
Die Ehefrau Marie Milbrett von hier, Vertreter: Rechtsanwalt Nessig, hier, hat beantragt, den verschollenen Böttcher Gustav Milbrett, geb. 15. 5. 1873 in Ragnit, zuletzt wohnhaft in Braunschweig⸗Olper, für tot zu er⸗ klären. Der Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich bis zum 31. Mai 1943 bei dem Amtsgericht Braunschweig zu melden, widrigenfalls Todeserklärung erfolgt. Alle, welche Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu obigem Termin dem Gericht Anzeige zu machen. — 5 II 13/42. Braunschweig, 28. Februar 1943. Amtsgericht.
45830] Aufgebot.
Die Ehefrau Anna Junker in Beelitz (M.), Poststraße 21, hat beantragt, den verschollenen Fischermeister Fritz Junker, zuletzt wohnhaft in Kalkberge, für tot zu erklärven. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, 89 spätestens in dem auf den 16. No⸗ vember 1943, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine zu melden, wi⸗ drigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über
erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗
rung, spätestens im Aufgebotstermine
dem Gericht Anzeige zu machen. Rüdersdorf bei Berlin, den 17. Fe⸗
bruar 1943.
Amtsgericht. Abteilung 2.
[46092] Aufgebot.
F 1/43. Der Weißbindermeister Hein⸗ rich Müller in Niederdorfelden hat be⸗ antragt, die verschollene Anna à sgusta Müller, Tochter des Landwirts Lud⸗ wig Müller und Elisabeth geb. Banscher, beide verstorben, zuletzt wohnhaft in Niederdorfelden, für tot zu erklären. Die Verschollene wird aufgefordert, sich Fseee im Aufgebotstermin am
6. September 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Windecken, den 25. Februar 1943.
Das Amtsgericht. Neuß, Amtsgerichtsrat.
[45941] Das Amtsgericht hat den Unterzeich⸗ neten zum Nachlaßpfleger für den Nachlaß des Rentners, früheren Ge⸗ meindevorstehers Friedrich Kuhl in Breslau, Lausitzer Str. 67, bestellt. Ich ersuche hiermit alle diejenigen, welche als Nachlaßgläubiger Ansprüche gegen den Nachlaß geltend machen wollen, so⸗ wie diejenigen, welche Erbansprüche an den Rachlaß haben, sich bei dem unter⸗ zeichneten Nachlaßpfleger zu melden. Breslau I, den 1. März 1943. Dr. Friedensburg, Rechtsanwalt und Notar, Breslau, Junkernstr. 19.
Oeffentliche Aufforderung. Alle Personen, die sich als Erben der am 13. 1. 1940 in Breslau, Goethe⸗ straße 125, verstorbenen 89. frühe⸗ ren Wirtschafterin Anna Scholz noch nicht gemeldet haben, werden hiermit aufgefordert, sich bei dem Nachlaß⸗ pfleger Rechtsanwalt Dr. Kasperkowitz in Breslau, Ohlauer Stadtgraben 1, bis zum 1. Mai 1943 zu melden. Breslau, den 1. März 1943. Dr. Kasperkowitz, Rechtsanwalt.
[45822[ Beschluß Am 3. März 1942 ist
in Aschersleben der Feaenesasisno⸗ Werner Christoph Baucke aus Wernstedt (Kreis Garde⸗ 2. 11. 1863
Mai 1943, 10 Uhr, Zimmer 35,
in Zichtau (Kreis Gardelegen) als nach⸗ ehelicher Sohn der Frau Marie Rein⸗ hard verw. Lembke geb. Baucke ge⸗ boren. Da ein Erbe bislang nicht er⸗ mittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 10. April 1943 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als das Deutsche Reich nicht vor⸗ handen ist. Der reine Nachlaßwert be⸗ trägt etwa 3000,— R.ℳ.
Calbe / Milde, den 25. Februar 1943.
Amtsgericht.
45827 — effentliche Aufforderung. Am 10. März 1942 ist in Bendorf⸗ Sayn der am 30. 7. 1872 in Zinten als Sohn des Doktor Jakob Hirsch und der Johanne Hirsch geb. Goldberg ge⸗ borene berufslose Albert Israel Hirsch aus Königsberg (Pr) verstorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht er⸗ mittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 28. April 1943 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Fiskus nicht vorhanden ist. . Königsberg (Pr), 23. Febr. 1943. Amtsgericht.
[46087] Erbenaufgebot. VI 68/42 u. 86/42. Die Eheleute Rentner (Landmann) Wilhelm Schlo⸗ mann und Magdalena Schlomann, geb. Baumgarten, beide zuletzt wohn⸗ haft in Hochdonn, sind am 3. Februar 1924 bzw. 12. August 1940 gestorben. Ihre Erben werden gemäß § 2358 BGB. aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum 15. Juni 1943 beim Amts⸗ gericht Meldorf, Zimmer 9, anzumelden. Meldorf, 1. März 1943.
Das Amtsgericht.
von Königseggwald Heft Nr. 3a Ab⸗ teilung III Nr. 6 eingetragene Grund⸗ schuld im Betrage von 3200 RM., ver⸗ zinslich zu 8 % jährlich seit 11. 3. 1927, seitens des Gläubigers unkündbar bis 10. 3. 1928, für ursprünglich Martin Hauber, Inhaber einer Automobilhand⸗ lung in Radolfzell, nun abgetreten an den 3 Ewald Liebrecht in München, Widen⸗ mayerstraße 27, 1 ma Markung Königseggwald Heft Nr. 3a Abt. I Nr. 48 eingetragenen Grund⸗ stück Parz. Nr. 922 /2, Wiese in Rieth⸗
Antragsteller Rittmeister a.
bestand auf dem auf
wiesen, 1 ha 36 a 87 am, wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Saulgau.
[45828] Beschluß.
9 VI 62 — 63/43. Der Erbschein, der
über die Erbfolge des am 6. März 1927
in Krefeld verstorbenen Bäckermeisters
Franz Smitmans am 18. November
1927 ausgestellt worden ist, wird für
kraftlos erklärt.
Krefeld, den 24. Februar 1943. Amtsgericht.
[45937] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. Februar 19483 ist der Feldwebel Erich Franz Schweda, ge⸗ boren am 6. August 1915 zu Kattowitz, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 27. Dezember 1941 fest⸗ gestellt worden. — 456 II 260. 42.
Berlin, den 24. Februar 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
[45938]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. Februar 1943 ist der Oberfeldwebel Karl Vogelhuber, ge⸗ boren am 8. Oktober 1917 zu Schaer⸗ beck/ Belgien, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 18. April 1941 festgestellt worden. (456 II 230. 42.) Berlin, den 24. Februar 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
—
45945]
4 VI 204/42. Oeffentliche Auffor⸗ derung. Am 18. April 1942 ist in Stettin, in ihrer Wohnung, Behrin⸗ gerstraße 8, die Witwe Anna Starck geb. Gregor verstorben. Sie war am 11. März 1859 in Stettin geboren. Alle, denen ein Erbrecht an dem rund 1500 Rℳ betragenden Nachlaß 18 steht, werden hiermit aufgefovdert, ihre Rechte bis spätestens 15. Juni 1943 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden, da andernfalls festgestellt wer⸗ den wird, daß ein anderer Erbe als die Stadtgemeinde Stettin nicht vor⸗ handen ist.
Stettin, den 26. Februar 1943.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
[45821 Aufgebot. 3 11. F. 18/42. Der Rechtsanwalt Probst in Berlin⸗Lichterfelde⸗West, Baseler Straße 10, hat als Pfleger des Nach⸗ lasses des am 29. Januar 1941 in Berlin⸗Lichterfelde verstorbenen Kauf⸗ manns Georg Ecker das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Es wird daher Aufgebotstermin auf den 1. Juni 1943, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 124, bestimmt. Die Nachlagflanbn. ger werden aufgefordert, ihre Forderun⸗ gen spätestens im Aufgebotstermin bei dem Gericht anzumelden. Die Anmel⸗ dung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; urkundliche Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksich⸗ tigt zu werden, von dem Erben nur Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Berlin⸗Lichterfelde, 1. März 1943. Das Amtsgericht. 3
[46091]
3 F 9/42. Durch Ausschlußurteil vom 19. Januar 1943 sind die Sparkassen⸗ bücher der ehemaligen polnischen Kreissparkasse Bielitz Nr. 4306 über 360 Zloty und Nr. 5184 über 125 Zloty⸗ ausgestellt für Rudolf Jenkner, für kraftlos erklärt worden.
Teschen, O. S., 19. Januar 1943.
Das Amtsgericht.
[46088] Ausschlußurteil.
In der Aufgebotssache auf Antrag des Ewald Liebrecht, Rittmeister a. D. in München, Widenmayerstraße 2 wegen Kraftloserklärung eines Grund⸗ schuldbriefs, hat das Amtsgericht in Saulgau durch den Amtsgerichtsrat Glatthaar für Recht erkannt: 1. Der Grundschuldbrief G Nr. 067 047, aus⸗ gestellt am 8. 4. 1927 vom Grundbuch⸗ amt Königseggwald, Amtsgerichtsbe⸗
v
[45939] Durch Beschluß des Ametsgerichts Berlin vom 24. Februar 1943 ist der Obergefreite Franziskus Johannes Lux, eboren am 15. März 1920 zu Gries⸗ lienen, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 14. Oktober 1940 festgestellt worden. — 456 II. 261. 42. Berlin, den 24. Februar 1943. Das Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
[46094] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Arbeiter Fritz Borch⸗ mann, Berlin, Wriezener Straße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kamberg, Berlin, Badstraße 9, gegen Grete Borchmann geb. Kanz, früher Berlin — 212 R. 419. 42 —, 4 Güter⸗ bodenarbeiter Hermann Kietzerow, Dallgow, Osth., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Baumert, Berlin⸗Span⸗ dau, Carl⸗Schurz⸗Straße 31, gegen die Frau Ida Kietzerow geb. Zordel, St. Joseph, Michigan — 224 R. 110. 43 — 3. Landwirt Boris Linde, Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Wirsich, Burggrafen⸗ straße 4, gegen Frcu Nina Linde geb. Lebedeff, früher Reval — 241 R. 69. 43 —, 4. Frau Irmgard Mosel⸗ mann geb. Prestel, Berlin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Bart⸗ ling, Lindenstraße 109 gegen den Werk⸗ meister Nuta Moselmann, New York — 241 R. 67. 43 —, 5. Frau Minna Ginsberg geb. Spießhöfer, Herings⸗ dorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Köhler, Bredowstraße 2, gegen den Uhrmacher Leo Ginsberg, früher Polen — 241 R. 74. 43 —, 6. Frau Fanni Hildegard Loos geb. Schellen⸗ berger, Chemnitz, z. Zt. Douglas (Isle of Man), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bathmann, Berlin⸗Steg⸗ litz, b 10, gegen Drogist Fritz Walter Loos, Brasilien, Colonia Ro⸗ landia — 243 R. 734. 42 —, 7. Frau Hedwig Quednau geb. Kaesler, Berlin⸗ Neukölln, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rockstroh, Berlin, Mei⸗ nekestraße 24, gegen Bächer Eduard Quednau, Buenos Aires — 253 R. 89.43 —, 8. Ingenieur Fritz Rendel, Berlin, Melanchthonstraße 23, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Domke, Berlin, Unter den Linden 42, gegen Frau Marta Rendel geb. Wolobujewa, früher Moskau — 253 R. 104. 43 —, 9. Kunstformer Georg Riedmeyer, Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lübke, Berlin, Belle⸗Alliance⸗ Straße 4, gegen Frau Emmi Ried⸗ meyer geb. Meylahn, früher Berlin — 253 R. 704. 42 —, 10. Mechaniker Gustav Ungermann, Michendorf, Mark, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Petermann, Berlin, Kurfürstendamm 22, gegen Frau Käthe Ungermann geb. Kusior, früher Windhuk — 272 R. 581. 42 —, 11. Frau Frieda Wallner geb. Schüler, Berlin, Prozeßbevollmäch
— 277 R. 100. 43 —, 12. Dombrowsky 1 Prozeßbevollmächtigter: 1 Berlin, Wohrschstraßf 8 Ffrnel Dombrowsky Israe ombro
2 241 R. 50. 43 —, 13. Frau Gertrud Lewy bevollmächtigter: Berlin,
Brüssel — 243 R. 686. 42 —, 14. Margarete dü lt. Kalies, Berlin, Königstraße 49 anwalt Kalies, Berlin, Konig 38 gegen den Schneider Chaskiel Kujawski, Paris — 241 R. 530. 42 S Else Münzer cn. Dobbert, Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Perzeße Berlin, Mauerstraße 68, gegen den Arbeiter Walter Ifrael Winzer,
ee Helmstraße 11, gegen Flei⸗ i
Wallner, früher Berlin süms Wanda Hengoch Berlin,
echtsanwalt
cher Wil
öbe
Bankvorsteher Loö⸗ Aires
früheren Buenos
Jancke, Berlin, Prozeßz Rechtsanwalt Kappe, gegen früher rau
Kujawski geb. Sachs, Ber⸗ Rechts⸗
geb.
Schiffbauerdamm 109,
Kaufmann udwig Lewy,
Prozeßbevollmächtigter:
—, 15. Frau Rechtsanwalt
rüher Berlin — 250 R, 69. 8 fesh dem Antrage auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar auf den: zu 1 auf 4. Mai 1943, 10 Uhr, vin. mer 111, zu 2 auf 25. Mai 1943 10 Uhr, Zimmer 377, zu 3 au 18. Mai 1943, 10 uhr, Zim⸗ mer 245, zu 4 auf 18. Mai 1943, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 5 auf 6. Mai 1943, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 6 auf 19. Mai 1943, 10 Uhr, Zimmer A 107, zu 7 auf 29. Mai 1943, 10 Uhr, Zimmer 237, zu 8 auf 6. Mai 1943, 10 Uhr, Zimmer 237, 8 9 auf 6. Mai 1943, 10 Uhr, Zim⸗ mer 237, zu 10 auf 29. Mai 1943, 10 Uhr, Zimmer 244, zu 11 auf 12. Mai 1943, 12 Uhr, Zim⸗ mer 377, zu 12 auf 6. Mai 10 Uhr, Zimmer 245, zu 13 au 5. Mai 1943, 10 Uhr, A 17½ zu gr auf 88 10 Uhr immer 245, zu 28. April 1943, 10 Uhr, Zim⸗ mer 237, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen (1 bis 11) Rechtsanwalt, (12 bis 15) Konsulenten als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 1. März 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Zimmer
15 auf
45948] Oeffentliche Zustellung. 8 2/6 8. II. Es klagen auf Fbeschei⸗ dung: 1. Anna. London geb. Münker, Frankfurt a. M., Prozeß evollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Noll, Frankfurt a. M., gegen Kaufmann Erwin Walter Ifrael 1a,en. früher Frankfurt a. M., gem. § 55 Eheges. — 2¾4 R 39/⁄43; 2. Maria Lismann geb. Mer⸗ kert, Frankfurt a. M., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Koch, Frank⸗ furt a. M., gegen Kunstmaler Hermann Lismann, früher in Frankfurt a. M., gem. §§ 49, 55 Eheges. — 24 R 49/43. Die Beklagten werden zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frank⸗ furt a. M. auf den 11. Mai 1943, 10 Uhr, mit der Aufforderung ge⸗ laden, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt 1 gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßh bevollmächtigten vertreten zu assen.
Frankfurt a. Main, 27. Febr. 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[46096] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
6 Gen. A 1/5. Es klagt auf Ehe⸗ scheidung Kaufmann Paul Franken aus Köln als Kläger gegen Ilse Franken geb. Königsberger als Be⸗ klagte. Verhandlungstermin vor der 3. Zivilkammer am 28. April 1943, 10 Uhr, Saal 278. Zu diesem Termin wird die Beklagte geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei dem unterzeichneten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Landgericht KFöln. s Kemimhsürasesusürnattase 1 Fsr [46097]) Oeffentliche Zustellung.
3 R. 171/42. Der Invalide Michel Werer, wohnhaft in Diekirch, Kleck⸗ straße 99, Kläger, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Mehring in Luxemburg, klagt gegen seine Ehefrau Margareta Werer, geb. Troes, früher in Diekirch, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 und 52 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg auf den 27. April 1943, 9 Uhr, Saal 31, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Luxemburg, den 25. Februar 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [ĩ45950]%
Es klagt auf Scheidung der Che die Fhefrau Josef Grebe. Emmy geb. Zeni, Muppertal⸗Elberfeld. Ronsdorfer Straße
legen) gestorben. Er ist am 22
zirks Saulgau, über die im Grundbuch
tigter: Rechtsanwalt Utsch, Berlin⸗
Nr. 46, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗
Mai 1943,