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eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 13 März 1943. S. 2 1 8 84 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 13. März 1943. S. 3
vTöPööööbb“ ..Ebbee chlielich die technischen Lieferbedingungen für gußeiserne]/ 1. Anordnung zur Aenderung der Anordnung E 11, Abs. III ““ saewichte itis bj lüj 8, 8 2 EE1X1X“ Verwendungsbeschränkung für Schienen und Kleineisenze Rohre und Formstücke nach DIN 2420. betr.: Rerstellun gbeschrünkun von e an 8 1 . Dreamosgetrichte nhs Nele eh , ,Ahta n e⸗ Verschlüsse und Türen für unter Gärschränken angebrachte Treppen aus Gußeisen. - senzeug 4 8 2 ing g Heiz ch zeugen, Fördermitteln und Aufzügen bis zu einem Kohlenräume und Kohlenkästen Ummantelungen von Wärmeschutzisolierungen
(1) Die Verwendung von neuen Eisenbahnschienen mit (—’ ℳ) Flaschenbohrungen dürfen nur nach DIN 2530 — 35 eräten aus Eisen und Stahl, vom 14. Juli 1938. . * Maximal⸗Stückgewicht von 40 kg; 1 Verschlußplatten für die Anschlüsse elektrischer Heizungen Uhrenmaste uch in Eisenbeton 1“ einem Metergewicht von mehr als 30 kg und des zugehöri ausgeführt werden. 8 Anordnung E 12 betr.: Einschränkung der Verwendung 11 1') Gegen⸗ und Kaufgewichte an Groß⸗ und Schnell⸗ Vortüren v d A ü Wandverkleid d V 1 ür Wände, rger zugehörigen b) Flanschen der Nennweite 65 dürfen nur nach den 8 d EII“ 2 ind La 2 1b 8 üren vor Feuer⸗ und Aschentüren. andverkleidungen und Verschalungen für Wände, 8
neuen Kleineisenzeugs (Unterlagsplatten, Klemmplatten, —u) .rldchen der eer we von Eisen und Stahl zur Herstellung von Kinderwagen wajggen bis zu einem Stückgewicht von 30 kg; 17 ausgenommen Befestigungsmaterial 8 Schrauben und dergl.) ist verboten. 8 IN-Vorschriften über Nennweite 70 gebohrt werden. jeder Art, vom 24. September 1937. 1u“ 1n Gegengewichke an Prüfmaschinen; Anlage 3 b Gegenstände aus Grau⸗, Temper⸗ Wellblechrolladen aus eee 2 „(2) Ausgenommen von dem Verbot des Absatzes 1. sind: a8 eeee den Vorschriften des vüsaßes 8] 1. Anordnung zur Aenderung der Anordnung E 12 betr.: —1) Gegengewichte an Präzisionsarmaturen bis zu 8 kg oder Stahlguß: . solche die ein lächenmaß von 12,5 mꝰ bei einem a) der unmittelbare Bedarf der Deutschen Reichsbahn 2 Flaschenbohrungen für Ersatzteile für beste ende Einschränkung der Verwendung von Eisen und Stahhll EEijnzelgewicht, Brust⸗, Seiten⸗ und Abdeckplatten bei indirekt befeuerten Höchstgewicht von 10 kg/ me nicht überschreiten, nlagen. 11I1I 1 sur Herstellung von Kinderwagen jeder Art, vom iijm Inneren von Armaturen gekapselt liegende Gegen⸗ Oefen, b Zargen über 2 mm Stärke, ausgenommen
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b) ö und Schienen R6 und Rs für Straßen⸗ 6. Dezember 1937 I cht Kettenrollen „ — § 6 1 Vorschriften über gußeiserne Bestandtei e von 4 iche . 2. Anordnung zur Aenderung der Anordnung E 12 betr.: gegengewichte an im Keller liegenden Spannwerken Klappen und Schieber von Mundtüren, Fesin Ir. LW““ Raumabschluß her⸗ gerwendungsbeschränk ür Schwell ei ve Kachelherden und gemauerten Waschkesselöfen Einschränkung der Verwendung von Eisen und Stahl b des Eisenbahnsicherungswesens, Luftschieber und Schieberrosetten für Primär⸗ und Se⸗ Zäune und Feae ee ausgenommen „–‧14“ zur Herstelung von Kinderwagen jeder Art, vom Gegengewichte des Laternenaufzuges am Schmalmast kundärluft, 1 solche aus Drahtgeflecht und Draht mit nichteisernen 10) Die Verwendung von neuen Eisenbahnschwellen aus öfen, Kachelherde und gemauerte Waschkesselöfen darf nur in 17. März 1939. 1 . und am Vorsignal mit Zusatzflügel; 1 8 Rosetten an den Dielenträgern (Schlagbrettstützen) und den Ständern, 8 Eisen und Stahl für Anschlußgleise ist verboten. den in der Anlage 6 angeführten Abmessungen erfolgen⸗ Anordnung E 13 betr.: „Verbot der Ausrüstung von k) Gegengewichte an Trommelwaschmaschinen; „Verankerungen, Zierate aller Art, wie 2) Ausgenommen von dem Verbot des Absatzes 1 sind (2) Das Verbot des Nigsaches 1 gilt nicht ir. Schreibmaschinenfarbbändern mit mehr als einer ) aa) Belastungsgewichte an Papier⸗, Karton⸗, Holz.. Wärmeschranktüren. 1u1“ 1öe“ Knäufe, Kapitäle, Gesimse, Schmuckhauben, Schwellen für Weichen. 8 1“ a) Herde mit mehr als 1 m Plattenbreite und Spule, vom 15. Dezember 1937. — 9 ttaff. und Felstoffentwässerungsmaschinen von der “ “ Zierleisten Zierdeckel Zierringe usw. 188 †8 vL1““ B ertsbewegliche keramische Dauerbrandften. Amornviunf 6 betr Hersteltungabescrestung von Chrisst. 8 Siebpartie bis zum Rollapparat einschließlich, 83 Anlage 4 “ 8 1 8 1 b-IlbbDboaumständern aus Eisen und Stahl, vom 7. März bb) zusätzliche Plattengewichte an den Stoffvorberei⸗ . 1b ände für Entwä (1) Weichen in Normalspur dürfen nur mit schriftlicher “ § 18 1 8 1 8 desgne 8,. Sees⸗e eenanghenon vversdun 18 8* vcs vasnabagedeng mn gung “ 11“X“ eeh h nufsche he Caecherau,p nns geneneges. blä 8 it Ser ö cn 1A““ — 1— 4 ec- 8 nicht auf die Grundgewichte; 1 8 a) Aufsätze na 1 ur Straßenabläufe mi “ vn. 4 1““ verhin „vrwen. (I) Die von den Verwendungs⸗ und Herstellungsverboten —— 16. März 1989. 224 “ . ge engenich zum Auscgeichcher Quer⸗, Höhen⸗ und “ A.Heessssel⸗ vb250 1 W. mit einem Gesamtgewicht an Eisen und “ 8 Hen nern he gungh si dnees 1,s dieser Anordnung hegände dürfen in einer Anordnung E. 19 betr.: Herstellungsbeschränkung für gue Seitenruder für Flugzeuge; Bahnwärterhäuser, “ g Stahl einschl. der Bewehrung von höchstens 75 kg und stellen. Vordrucken zu den Verboten widersprechenden Ausführung eceeeiserne Bestandteile für Kachelöfen, Kachelherde und n) Ballastgewichte für Gleite und Segelflugzeuge⸗ V1 Bedürfnisanstalten, 8 1 E b) Aufsätze mit Seiteneinlauf nach DIN 1235, 2 (2) Ausgenommen von den Vorschriften des Absatzes 1 sind a) nicht in Auftrag gegeben oder in Auftrag genommen— gemauerte Waschkesselöfen, vom 20. Mai 1942. 1 o) In Ständern geführte Gegengewichte an Apparaten 1Seve. 8 1 8 g- für Hofabläufe, ausgenommen I1““ Weichen aus Rillenschienen (Straßenkahnweicher 8 werden, 38 1. Anordnung zur Aenderung der Anordnung E 19 betr.: dder Elektromedizin, 2 “ 3 “ “ ufsätze nach DIN 1237, se ts iaxehn9. b) nicht von Herstellern oder Händlern geliefert werden. FrZä für gußeiserne Bestandteile . Gegen⸗ und Ballaästgewichte in beweglichen Stativ⸗ chen, v 8 Badabläufe, ausgenommen III. Herstellungsverbot für Bauwerke, Bauwerksteile und (2) Soweit bei einzelnen Gegenständen, die unter die B⸗ für Kachelöfen, Kachelherde und gemauerte Wasch⸗ 1 fsfüßen von Apparaten der Elektromedizin. Kioske, 111“ a) Badabläufe nach DIN 594, Ausgabe Oktober 1942, Grundstückseinrichtungsgegenstände stimmungen der §§ 1, 8-und 11 sanene Ausnahmen für be⸗- eceesselöfen, vom 20. Mai 1942. ““ 1 bblGagerschuppen und Magazine, 68 b) ede änfs nach DIN 594, Ausgabe Oktober 1942, 88 stimmte Bedarfsträger oder bestimmte Bedarfszwecke in Anordnung E 22 betr.: Einschränkung der Verwendung von C. Verschiedene Erzeugnisse Litfaßsäulen, 2 85 11“ in Son erausführung für Standrohrventil und - (sddieser Anordnung ausgesprochen oder durch Sonderentschei⸗ Eisen und Stahl zur Herstellung von Särgen, vom 1 Bänke, 1111““ Silos für Futter, Getreide und dgl., c) Aufsatzstücke für Badabläufe nach DIN 594, Ausgabe (ü) Die Herstellung der in der Anlage 4 aufgeführten Gegen⸗ dung bewilligt werden, dürfen Aufträge auf Herstellung oder 30. Dezember 1939. 16“ Beleuchtungskörper für Wohnräume (Kronen, Ampeln, Tankstellen⸗Schutzdächer, * “ Oktober 1942, stände aus Eisen und Stahl jeder Art ist Hesbesen Lieferung nur angenommen und ausgeführt werden, wenn Anordnung E. 28 betr.: Herse ingeverbos für bestimmte Decken⸗ und Wandleuchten), Tankwarthäuser, “ Benzinabscheider, ausgenommen (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht der Besteller in schriftlicher Form die Erklärung abgibt, daß Erzeugnisse aus Eisen und Stahl, vom 26. April 1940. I Beschwerungseinlagen (Blocker) für Bohner, Unterkunftsräume, 1 .“ solche mit einem Prüfzeichen des Prüfausschusses für “ 8- n die aus Gründen der statischen Beanspruchung er⸗ die Gegenstände für einen solchen Bedarfsträger oder Be⸗ Anordnung E 30 betr.: Verbot der Verwendung von Beschwerungseinlagen für Tisch⸗ und Stehlampen jeder Art, Wartehallen und Wartehäuschen, “ Benzinabscheider beim Deutschen Gemeindetag, porderliche Bewehrung bei Ausführung in Eisenbeton, darfszweck bestimmt sind. Ist der Besteller ein Zwischen⸗ Ständern und Sockeln aus Grau⸗, Temper⸗ oder Stahl⸗ 1 Bier⸗ und Barbüfett⸗Abdeckungen, Wiegehäuschen, 8 ““ Bodenabläufe mit Z ausgenommen Steinzeug und dergl., lieferer, so darf er die Erklärung nur auf Grund einer gleich guß zur Herstellung von Maschinen und Apparaten, Firmenschilder aller Art (einschl. solcher für freie Berufe), Fahrradständer. 1“ Bodenabläufe, die nach der Dritten Bekanntmachung vom b) für diejenigen Fälle, in denen die Herstellung aus artigen von seinem Auftraggeber ausgestellten Erklärung ab⸗ vom 12. Juni 19490. — 28 auch in Verbindung mit örtlichen, zeitlichen oder sonstigen B Bauwerksteile 1u“ 1 26. Mai 1942 zur Bergemans über Grundstücksein⸗ Eisen oder Stahl durch allgemeine Verordnungen der geben. Jede Erklärung ist vom Empfänger als Beleg auf⸗ ꝙRundschreiben 86/40 betr.: Fi eraf von Erzeugnissen aus 1 Hinweisen, ausgenommen sind Hängeschilder für Fuhr⸗ Beleuchtungsmaste und Kandelaber 8 betr richtungsgegenstände des Rei Larbeitsministers vom Bau⸗, Berg⸗ oder Gewerbepolizei vorgeschrieben wird; zubewahren. 8 1 8 Eisen und Stahl, deren Herstellung verboten ist, nach . werke, Bodenbela platten ausageiid e auch i Eiserbeien. 22. Januar 1942 hergestellt (Abschnitt 4) und geken diesen Verordnungen stehen gleich Verfügungen der 669 Die auf Grund einer Erklärung nach Absatz 2 bezogenen Elsaß, Lothringen, Dänemark, Norwegen, Niederlande, ““ Futtertröge und ⸗krippen, ö1111“ Kesselsturplatien oll 858 Abdech latten, Randplatten r zeichnet (Abschnitt 11) sind, 11“ Gewerbepolizei nach § 120 d der Gewerbeordnung, die egenstände dürfen nur für den in der Erklärung an- Belgien und den besetzten Gebieten von Frankreich, 1 Gepäcknetzhalter aus Gußeisen, . oksabwurf a8 8 Ls Riffelbl ch Abbe platten Bürgersteigrinnen, EE1“ Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften gegebenen Zweck verwendet bzw. weitergeliefert werden —vom 9. Oktober 1940. 8 Hut⸗ und Kleiderhaken aus Gußeisen, “ ahnenmaste, auch 8 Eh nhes iffelblech⸗Abdeckungen, Deckenabläufe (Deckensinkkästen), ausgenommen uund die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elek⸗ 1““ VI. Schlußbesti 1“ Rundschreiben 90/40 betr.: Ergänzung des Rundschreibens Musikschränke und Plattenspieler einschl. Einzelteile’, ahnenständer und g t ehns Deckenabläufe nach DIN 592, Ausgabe Oktober 1942, und v1“ 1“ Schlußbestimmungen 8640 betr. Luxemburg, vom 11. Bktober 1940. 1 llare, X“ bnen alter, 8 NDeeckenabläufe für Molkereien, die nach der Dritten 8. 99 für den Schiffbau 6ö6u“ § 14 ECE Rußssfeicet 12,41 Fer⸗ Einführung der Anordnung 52, G asgsggtrrnien 3 dnrscefe Art Jusßlsegrühbeetsenster v1“X“ eag atsbng vom 8 58 88 zur 8 ac. 8 E. 1 — ..“ 88 1“ vom 14. Mai 1941. b Stahlregale für Werkstätten und Lä ichtiger Be⸗ inschl. über Grundstückseinrichtungsgegenstände des Reichs⸗ 683) Die Errichtung bzw der Einbau der in der Anlage 4 Verhinderung von Umgehungen blvegals füc stätten und Läger kriegswichtiger Be ensterladen und Jalousien, arbeitsministers vom 27. docecar 1942 hergestellt
ührt r . 8 8 1 Rundschreiben 13/41 betr.: Ausnahmegenehmigung von der “ triebe, w nachweisli s stati äumlichen Hi. 8 Kaiste nerrheanvedee, Haumertteile und sonsegen gegen, ie pestimmungen dieser Anordnung gelten auch füt solche Anoronang b vom 18, ern 1ör., n eeng eeüehazen nichesene dägnle wnwehernöder, a ungs. Benger, Tar⸗ vnd Türstürje unter Werwendung von eise atzschant 1 und wrernc decheen ih sen
stände ist verboten, wenn die Ausführung der Bauwerke und 8 “ - S- 88 6 Eeh; 1 b ö bzw. Gegenstände zfüh Herstellungsverbot nach 1 die eine andere Bezeichnung als die in der Rundschreiben 42/41 betr.: Lieferung von Erzeugnissen aus für chemische Betriebe, in denen mit hoher Feuchtigkeit “ ene Fettabscheider, ausgenommen b 8 Absatz 1 widerspricht. 8 Anordnung bzw. den Anlagen genannten Gegenstände haben, Eisen und Stahl, deren Herstellung verboten oder 2 dder mit Explosivstoffen gearbeitet wird. 8 nrae er⸗ und ⸗Abstreichroste, solche mit einem Prüfzeichen des Prüfausschusses für
G edoch dem gleichen oder einem ähnlichen Verwendungszweck beschränkt ist, nach Griechenland und den ehemals Sargbeschläge jeder Art (Zier⸗ und V erstärkungsbeschläge), indeckungen von Dächern jeder Art, ausgenommen b Fettabscheider beim Teutschen Gemeindetag,
IV. Vorschriften über eisensparende Herstellung bestimmter dienen. ““ I goslawischen Gebieten vom 18. enbhe 1941. . Sarzdeckelschraltben aus Gußeisen, 8 EEEEE Belekiungamate gal⸗ g. Rand⸗ und First⸗ Geruchverschlüsse, ausgenommen 1 Erfzeugnisse aus Eisen und Stahl Ki gcs eren e bee“ (1((68. Die zu den außer Kraft gesetzten Vorschriften bewilligten Sargfüße jeder Art, 1 Gelaaften., Mäueranschlüsse, Ninnen und Rinnenhalter, ℳ) Geruchverschlüsse nach DIN 1209 und 12119190 ö.“ 8 9 eeAusnahmen uuunnd noch gültigen Ausnahmen gelten sinngemäß als Aus⸗ Sarggriffe jeder Art, “” 11u1u“ b) gußeiserne Tassen für Flaschengeruchverschlüsse mit
“ iften ü In befonders begründeten Fällen kann die Reichsstelle gahmen von den gleichartigen Berboten dieser Anordnung. Sargrümpfe, einschl. Deckel, “ Prüfzeichen des Prüfausschusses für Grundstucks Vorschriften über gußeiserne Abflußrohre Eisen und Metalle Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Sie treten mit dem eglu ihrer bisherigen Gültigkeitsdauer, 1 Reklameschilder, auch in Verbindung mit örtlichen, zeitlichen ) dn 8 bn b Hefen 18 ind 5. lle Anl wässerungsanlagen beim Deutschen Gemeindetag, . Gußeiserne Abflußrohre einschließlich ihrer Formstücke Anordnung zulassen. Anträge sind über dir für der Antrag⸗ spätestens jedoch am 1. Juli 1943, außer Kraft. . . 1 oder sonstigen Hinweisen, ö 2 fün BWubhrse 82 ete Anlagen, wenn- Kellerabläufe (Kellersinkkästen), ausgenommen dürfen nur als — 1 90 steller zuständige fachliche Organisation der gewerblichen Berlin, den 5. März 494à h, n, vImn. e ec, vlen,ennsxnmmvers Kra Verbindung ftehen, 11“ enf “ n nhifapetche hab,nna 98 8. 18 8 ö1“ e “ und Wintschaft eimgurelchen und ausführlich zu begründen. SDer kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metoll 22) mit weniger als 0,5 m⸗ Nechen ehg. soweit nicht für ch b 8 Fgenssg. die im wesentlichen. BReinigungsrohre nach DIN 1391 u. 1392 und Einzelteile mit den gemäß der Zweiten Bekanntmachung vom 15. April § 16 öbebb1452* “ Seeg. und Reklameschilder etwas anderes be⸗ u ds ahl bestehen. aus Ei 8 1 Heeh sir Heirigen ese 6
9 3 itsministers über Grund⸗ ““ Strafbestimmun 8 “ “ 7 stimmt ist, ausgen “ 1“ und dgl. mit einem Prüfzeichen des Prüf⸗
be de atan dnnnhegss E“ as u“ 8g. 8n 878 bs 1 Anlage 1 . b.') für die in der Straßenverkehrsordnung vom 13. No⸗ G 2) öö mit Gitterstäben aus Hohlprofilen, die aausschusses für Grundstücksentwässerungsanlagen beim
Reichsarbeitsminister erteilten Kennzeichen hergestellt werden. den 88 10, 12 bis 15 der Len eeasas üdder ders Warenverkehr zu 8 1 (Verwendungsverbot für Eisen⸗ und Stahlmateriah M ae Netgn sceeh e9n Henhhhis e, n. 1 aber; Hemicht vom aeHhe 8 der nich EE“ S
A. Flüssigkeitsbehälter c) für den Schiffbau, 1t - ing e üsse, ausgenommen b
§ 10 ““ w § 17 “ efeheits sen⸗ 1 nbt 8 bn und mnesergesche und Schaukästen be. wft⸗ Leas Ferpreichen, des Prüfausschusses für 36 8 1“; “ (GSGSGärbehälter (Gärbottiche), 82 Stahlgußglocken, “ und zur Sicherung von Kassenräumen rundstücksentwässerungsanlagen beim Deutschen C4“ʒ Foisbentomnegessh für Branntwein, Seteh.⸗ und Füngeeitern, ausgenommen für kriegwichtige undd- d Gitker sür Räume, die dem Strafoollzug oder Haft⸗ EE“ . Gewöhnliche Gewinderohre (Gasrohre nach DIN 2440) Diese Anordnung tritt am 15. März 1943 in Kraft. Sie “ und ⸗behälter für Bier, Trauben⸗, Obst⸗ und . chemische Betriebe, in denen mit hoher Feuchtigkeit oder maßnahmen dienen, 6“ Sand⸗ und Schlammfänge und Regenrohr⸗Sinukkästen, dürfen in den Nennweiten ¾ bis 2“ unter Beibehaltung ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ Beerenwein, Brennwein, Trinkbranntwein und Spiri⸗ 1 6 mit Explosivstoffen gearbeitet wirdr. c) Scherengitter aus U⸗Profilen, die ein Gewicht von ausgenommen Schlammfänge nach DIN 4291 und des Außendurchmessers nach DIN 2440 nur mit folgenden ieten von Eupen Mamedh und Moresnet sowie — mit tus aller Art, 1 Tränkebecken und ⸗näpfe, C111“ 20 kg/m* ausgezogene Gitterfläche nicht über⸗ Einzelteile aus Eisen und Stahl für Regenrohrsink⸗ Wanddicken hergestellt werden: Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — Melassetanks aller Art, e KLürschilder (Namenschilder), 1“ 1 schreiten, 1 .““ kästen aus Beton und dgl., Nennweite VSwandbicde sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und Sammelbehälter für Abwässer und Fäkalien, 8 Untergestelle aus Gußeisen für Kocher jeder Art, “ be d) Schutzgitter für Maschinen und Apparate, 111“ S achtabdeckungen für Fahrbahnen, ausgenommen 4 “ 8 im Pezirk Bialystok sonie in der Untersteiermark und den, Sammel⸗ und Hochbehälter für Kalkwasser, . . Untersätze für Bügeleisen, W“ “ e) Schutzgitter für industrielle Anlagen, SS ee. deckungen nach DIN 4290, . 8 2,9 mm besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Warmwa Wehätter⸗ soweit die Wassertemperatur † 40 0S0† Vuasserkästen für Selbsttränkebeken. 11 Penrzizjassäzehen. — 121 Sr. und Flächen mit Geh⸗ FI116“ “ ZBaniccht üͤbersteigt. “ 1 11116A6“ “ eizkörperverkleidungen 11“ 8 , 18. E“ b . 8 “ 1 vec . ürs483 ct. a Amlag, 535 — 3 Kantenschglezsan ausgenommen Abdeckungen nach DIN 1228, 1231, 1232, 1233 und 1234, 8 . Alußerkrafttreten bisheriger Vorschriften 8 B. Gegen⸗, Belastungs⸗ und Spanngewiche u“ 8 1m 8 Kantenschutzleisten über 500 g je Meter Leiste für Werk⸗ Steigtritte und ⸗eisen, ausgenommen “ - — 1 — 3 u 8§ 2 Gerwendungsbeschränkung für Abflußrohre stätten und für Betriebsgehände in denen in der Regel Einzelteile aus Eisen und Stahl zur Bewehrung von ““ § 11 1““ (1) Am 15. März 1943 treten nachstehende Anordnungen Beschwerungseinlagen, Gegen⸗, Belastungs⸗ und Spann⸗ 1 angsivin. Eifen, 8 d st u“ 2 84 Steigtritten mit einem Prüfzeschen des 28 ““ iften ü e BGBelkanntmachu d Rundschreibe für i ller Art (mit Ausnahme der Aufhängung, Um⸗ 8 aus Eisen, Stahl und Eisenbeton) 6 Fuhrwerks⸗ oder Transportkarrenverkehr stattfindet, b — rüfzeichen des Prüfaus⸗ Vorschriften über gußeiserne Druckrohre anntmachungen und Rundschreiben der Reichsstelle für gewichte aller ( usnaq 3 88 4 1X““ Lampenarme und ausleger aus Gußeisen schusses für Grundstücksentwässerungsanlagen 1 Se. er 8 Eisen und Stahl außer Kraft: mantelung und anderem für die statische Bewehrung erfor⸗ 8 Innerhalb der Gebäude 1u“ 8 M pes er, ne. uheffen, Straßen⸗ und Hofabläufe (Straße 3 5 2 „ (1) Gußeiserne Muffendruckrohre in Nennweiten von 80 Anordnung 27 betr.: Herstellungsbeschränkung für Muffen⸗ derlichen Eisen) in Stückgewichten über 2 kg (bei aufge⸗ 2722.,) für Falleitungen von Abortanlagen, “ anschetten für Isolierungen von Rolhscgiteengen, ange⸗ hhe Ken-, Hol und Gastenstas⸗ bis 500 für Nenndruck 10 (DIN 2432) dürfen nur mit einer druckrohre und Abflußrohre aus Gußeisen; Verwen⸗ teilten Gewichten gilt als Stückgewicht die Gewichtsumme der 109] für Falleitungen für Abwässer in Gebäuden, nommen ; 1““ Entküflunas. und L v mindestens 10 % geringeren Wanddicke hergestellt werden, als dungsbeschränkung für, Abflußrohre aus Eis Stahl Einzelteile) 1“ aausgenommen (a und b) b Zlechmanschetten bis zu einer Höchstbreite von 30 mm ntlüftungs⸗ und Lampenschachtabdeckungen. 1 nach DIN 2432 vorgeschrieben ist. 828580 1— G aus Eisen, Stahl 9 1 T“ “ 116*“*“ — v 1 z iribs . vpor und nach lösharen Rohrverbindungen, 9 B “ und Eisenbeton, vom 10. Juli 1937. Ausgenommen sinde: 8. ööu- Luftschutzbauten, Krankenhäuser, Heilstätten, Säug⸗ Mastfüße fü I D enstände für V (2) Muffen⸗ und Flanschendruckrohre und ⸗formstücke dürfen Anordnung 27 a betr.: Verwendungsbeschränkung für Ab⸗ a) Gewichte, die zum Massenausgleich rotierender vder n lingsheime und ähnlichen Zwecken dienende Gebäude, Mastfüße für 80 Shicees serer Art. “ Gegenstände für Versorgungsanlagen 6 dno,n80, 8, 9 162 tssen hagssantg nerann; 380, 19, llögehtem'u u “” Stabi und Eisenbchan, vom Rlteneanc Jir. ms Zes Fazm Bastz eekvece ⁵⁰¹ 5 senen hee tes rut sehahe Geugdie canhen, sür die, Sojcte bie ein Zlachengaaz van Aöft ens det einem 8e Abbeangen für Schächte und Behälter von Wuserver FMerqees. S9 „ - „ „ 400, 21. November 1938. dienen; 1 äuuunnter der Fußbodensohle mehr als 30 cm Ueberdeckung 5 58 werxagr- 8 sanl 500, 600, 700, 800, 900, 1000, 1200, 1400, 1600, 1800, 2000. Anordnung 27 horr. Herstellungs⸗ und Verwendungs⸗ b) Laufgewichte bis zu einem Stückgewicht von 30 kg zzur Verfügung stehen; 1— 8. wicht von höchstens 16 kg,m; nicht überschreiten, JE Ausgenommen ist die Herstellung von Druckrohren und beschränküng für Abflußrohre aus Eisen, Stahl und für Spannrollen zum Spannen von Riemen. Bei auf⸗ außerhalb der Gebäude Watz Schwellenfundierungen für Eisengittermasten Lokomotivwasserkräne aus Gußeisen (ausgenommen Kopf⸗ sformstücken für den Ersatbedarf und nach den Fachnormen Eisenbeton, vom 15. Juni 1942. geteilten Gewichten gilt als Stückgewicht die Gewichts⸗ für nicht unter Druck stehende Abflußleitungen aller sererterrte 11“ und Fußstücke und Handrader) ..“ e HNA-=, FEN=, LON⸗, Berg⸗, Kälte⸗ und Säure⸗ Anordnung 30 betr.: Verbot der Herstellung bzw. Ver⸗ summe der Einzelteile; W1 — Art; “ Feenbceere, B. Prellsteine) 8— 8 Straßenkappen, ausgenommen Esirenegen). wendung bestimmter Gegenstände aus Eisen und c) aa) in Ständern von Werkzeugmaschinen geführte 11 iinnerhalb und außerhalb der Gebäude Rasen⸗ . Vörteinfafungen, “ 8 Deckel und Auflagexinge entsprechend DIN 4055 bis 4059,
(3) Muffendruckrohre und ⸗formstücke dürfen bis ein⸗ t D 1 “ icht 8 22) für Lüftungsrohre der Grundstücksentwässerun 5 E“ ßei Stahl, vom 16. Dezember 1937. Segengewichte, I“ 8 Ageinbng den ce fh 8 —— Säulen und Pfosten aller Art aus Gußeisn, Wasserbrunnen aus Gußeisen.
schließlich Nennweite 500 nur mit Schraubmuffen hergestellt. 1. Bekanntmachung zur Anor : bei beweglichen, drehbaren oder transportablen . . b 1 . G““ “ 88 2g a nordnung 30 betr.: Ausnahmen, Ständerrs allg 1 greifender Abwässer, EFule. 2 Ständer für Wegweiser, Verkehrszeichen, E Gesundheitstechnische Einrichtn 85 enftä 8 8 (4) Flanschendruckrohre dürfen nur mit angegossenen oder Anordnung 40 betr.: Beschränkung der Verwendung von dei festen Ständern bis zu einem Höchstgewicht —o) für Regenfallrohre, ausgenommen— 8 8 19g 5. 1 Zubehör 11X“““ aufgeschraubten Flanschen hergestellt werden. Eisen und Stahl zur Herstellung von Mastfüßen und von 400 kg, 8 allrohre aus Stahl und ““ Sts der al 8.cngn, xi aun V „(5) Druckrohrformstücke für erdverlegte Rohrleitungen Mastfundierungen, vom 30. März 1939. 8G bb) Gegengewichte der Seiten⸗Supporte bei Ein⸗ 1b tandrohre aus Gußeisen. Ständer 8 8 b beea und Umzäunungen, Ablaufbleche für Spül⸗ und Aufwaschtische,
dürfen nur in den in der Anlage 5 angeführten Ausführungs⸗ Anordnung 46 betr.: Verbot der Herstellung von Teilen ständer⸗Karusselldrehbänken, 1 8 11.“ 8 Stoaf 88 9 9 B 1ö6“] Abortbecken (Klosetts), arten hergestellt werden. für aus Eisen und Stahl, vom ecc) Gegengewichte zum Ausgleich der Stößel bei “ X“”“ E“ Ihhesehraas Fahrbahnoberflächen, Abortspülkästen Ausgenommen sind Druckrohrformstücke für den Ersatz⸗ 11. Januar 1940. “ Zweiständer⸗Karusseldrehbanken; 7 “ zu 8 3 (Verwendungsbeschränk ür G ünde ans 889-Neg dts heahe 8 Aborttrichter (Klosetttrichter), G bedarf. 1 1 Anordnung 47 betr.: Herstellungsverbote und Herstellungs⸗ d) Gewschte an Kalanderwalzen von Baumwollschlag⸗ 2 3 ngsbeschränkung für egenste e au a) Tore mit einer Höhe von mehr als 3,50 m für Bauten Ausgußbecken (mit eingegossenem oder eingestanz (6(6) a) Bei Formstücken mit Stutzen oder Abzweigen darf beschränkungen für bestimmte Gegenstände aus Eisen maschinen, 9 1b isen und Stahl zur Herstellung von Backöfen) der Wehrmacht, und zwar Küchenausgüsse, Wandbrunnen, Hahnloch⸗ bei einer Hauptnennweite biz einschließlich 300 die und Stahl in den eingegliederten Ostgebieten, vom Waagengewichte an Ringspinnmaschinen für Baum⸗ Anlage ga Gegenstände aus Eisen und Stahl: b' Tore in Eisenkonstruktion, beclen u. a., ausgenommen Nennweite des Stutzens oder des Abzweiges nicht 30. Januar 1940. AI1““ b Außenwände e2s deren Füllung mindestens zu *% der Torfläche aus scoolche bis höchstens 16 kg Gesamtgewicht an Eisen und weniger als ein Drittel der Hautpnennweite betragen. Anordnung 52 betr.: Verbot der Herstellung und Liefe⸗ MDruckgewichte an Ringspinnmaschinen n Kammgarn, 1 mit Ausnahme der Frontpl nichteisernen Werkstoffen oder aus Drahtgeflecht be⸗ Steahl, “ Ausgenommen sind Abzweigstücke mit Hauptnenn⸗ rung bestimmter Gegenstände aus Eisen und Stahl, Strreckwerks⸗Belastungsgewichte an Kammgarn⸗Sel⸗ 1 Bräungitter, ausziehbar 98 Fen steht, wenn das Gewicht an Eisen und Stahl jeder Badeofenuntersätze ausgenommten weiten. 250 und 300 mit Stutzen oder Abzweigen in vom 8. Mai 1941. q faktoren, 8 I v. See. leift BE, “ 1“““ Einzelteile für Untersate aus Beton u. dgl, der Nennweite 80. Anorduung 55 betr.: Bestellregelung für Weichen der Setreckwerks⸗Druckgewichte an Baumwollflyern, Bast⸗ Fußgrubenkästen neih Augäne 8 8 esehles Oefen, J“ Badetuchhalter, 88 — Bei Formstücken mit einer Hauptnennweite von mehr Normalspur, vom 24. Februar 1912 .faserstrecken, Vor⸗ und Gillmaschinen, n— Abdeckbleche Kgmg er 8 Winkelrahmens und bhe Breiten über 4, m 90 k/ vW Badewannen⸗Einsteiggriffe, 8 8 9 00 dürfen v Stutzen Abzweige in den Anordnung 56 betr.: Verwendungsbeschränkung von Gewichte an Konus und Kehrapparat von Baumwoll⸗ Gestelle für die Ofenbedienung öu“ 8 E “ . . 1 . . . 2 9 8 8 8 11 4 „ 8 4 8 82 TX 5 1“ u fzü ü ülkäö ennweiten 80, 100, 125, 150, 200 usw. (wie in der eisernen Eisenbahnschwellen; Lieferbeschränkung von uüuund Kammgarnflyern, 8 . Hand⸗ und Zuggriffe, ZEZE1““ ““ für Transformatoren und Schaltstati “ “ Abortspülkästen (Klo
Nennweitenfolge des Absatzes 2 angegeben) bis zur schweren Eisenbahnschienen, vom 18. April 1942. Waggen⸗Gegengewichte an Ringzwirnmaschinen, 1 1 Innenkästen von Wärmeschränken ” d) Raumabschlüsse für Schutzrume druchhalt — 1 p G “ lu 89 2 “ andtuchhalter, 82 8 Schruften, G deren Betrieb gemäß § 8 des Lustschußgese s vom Harn (Urinah ⸗becken und 111I1““ r 8 .
MNaennweite des Hauptdurchmessers verwendet werden. Ergänzungsanordnung zur Anordnung 56 betr.: Ver⸗ Kettengewichte an Krempeln; 88 S ¹
irn Fhe) Bei Uebergangsstücken darf die kleine Nennweite nicht woendungsbeschränkung von eisernen Eisenbahn⸗ 'e) Gegengewichte an Prospektzügen, Soffitten und Be⸗ 8 Sene. .. eae⸗ halb d 2 1 8 8
8 weniger als 2 der großen Nennweite betragen. sschwellen; Lieferbeschränkung von schweren Eisenbahn-· euchtungszügen mit Handbetätigung bis zu einem Ge⸗ 1ö ..“.“ b“ be nnttes hal her 286. Juni 1935 (RSBl. 1 1935.S. 827). nehmi⸗ Kippwaschbecken, 8 G 1 6“ ““ g 1“ gung unterliegt, Kragträger (Konsolen) jeder Art aus Gußeisen,
(7) Für die Ausführung von Rohrleitungsteilen gelten aus⸗ schwellen, vom 5. November 1942. samtgewicht von 300 kg / Zug,
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