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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 13. März 1943. S. 4
Sitzspülbecken (Bidets), Rückwände (lose), für Küchenausgüsse und Waschanlagen, Schwammhalter, ausgenommen Bügel hierzu, Seifenhalter und ⸗schalen, ausgenommen Bügel hierzu, Spuckbecken, Spülausgüsse, Spülbecken, Spültischeinsätze, Spül⸗ und Aufwaschtische (sämtliche mit Ablafefßezpfernh ausge⸗ nommen 1 Spülausgüsse, Spülbecken und Spültischeinsätze aus Stahl und Spül⸗Aufwaschtische aus Stahl mit Holzgestell für Großküchen der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Todt und für Krankenhäuser, Laza⸗ reette, Heilstätten, Säuglingsheime und ähnlichen ZgZgywecken dienende Gebäude,“ “ Trennwandstützen aus Gußeisen, Trinkglashalter,“ Wäschewärmer, Zahnbürstenhalter, gZwischenwände für Wasch⸗ und Harn (Urinahl) ⸗anlagen.
F Zubehörteile für Feuerungsanlagen Brennstoffspar⸗ und Sparheizapparate für Oefen, Herde unbd Heizkessel, ausgenommen — Zentralheizungs⸗Brennstoffsparer mit einem Prüfzeichen des Prüfausschusses für häusliche und kleingewerbliche 8 Feuerungsanlagen und deren Zubehör, Dauerbrandeinsätze (einschl. Kamin⸗ und Haardöfen), aus⸗ 1u enommen sind ]] Hauerbrändeinfätze mit mehr als 1,3 m?² Hei b) Luftheizungseinsätze ohne nachgeschaltete Kache “ fläche und — 111“ —oeẽ) Unterbrandeinsätze für Anthrazitit, .“ Herdfüße, ausgenommen “ 1 Herdfüße für Herde mit einer Plattenbreite von 100 cm
fläche, lheiz⸗
1 und darüber und durchgehende Ecksäulen aus Stahl,
Keramische Oefen mit Dauerbrandeinsätzen aus Eisen und
. Stahl für Räume mit weniger als 120 m’ Raum⸗ inhalt,
Ofenrohre, Bogen und Kniestücke (auch mit Drosselklappe oder Reinigungsöffnung) für häusliche und klein⸗ gewerbliche Feuerungsanlagen, ausgenommen
Ofenrohre, Bogen und Kniestücke entsprechend DIN 1298 und Paßrohrstücke mit einseitig nicht DIN 1298 ent⸗ sprechenden Abmessungen,
Serversetse 9 Ofenvorsatzbleche (Vornagelbleche), ausgenommen für Holzbaracken und für Ersatzzwecke,
Ortsbewegliche, keramische Dauerbrandöfen, deren Eisen⸗
belastung die in den Bau⸗, Güte⸗ und Prüfbestim⸗ mungen für keramische Dauerbrandöfen zulässige Eisenhöchstbelastung von 8 kg je 1000 kg/cal stünd⸗
liicher Dauerleistung übersteigt,
Schornsteinaufsätze für ortsfeste Schornsteine, Sparheizplatten jeder Art (Glutring⸗, Patentkoch⸗, Schnell⸗ kochplatten, Patentringe und dgl.), ausgenommen
Schnellkochplatten, die zusammen mit Dauerbrandherden aus Stahlblech geliefert werden oder als Ersatz für d;ddiese bestimmt sind, —
Tafel⸗ und Stabroste für gemauerte und keramische Haus⸗
brandfeuerungen, ausgenommen Roste nach DIN 1293, 2. Ausgabe 1940, Untersätze (Unteröfen) aus Gußeisen für Kachelöfen. 8 — Anlage 5 “ 3u § 11 (Vorschriften über gußeiserne Druckrohre).
Kurzzeichen Sinnbild
„.v
Benennung Muffenstück mit Flanschstutzen
Doppelmuffe „ 8 Muffenstück mit Muffenstutzen Doppelmuffe „ 8 8 Muffenstück mit Muffenabzweig Doppelmuffe, 8
8
Muffenbogen 11 ¼ °, 22 „½ ⁰, 30 °, 450. Doppelmuffenbogen 11 ¼ °, 22 ½⁰°, 300,
ItEFrE;;
—*
Muffenkrümmer 990oo).
b2 28. —
IIIIIIg
Doppelmuffenkrümmer 9009.. Muffenübergangsstück... Doppelmuffenübergangsstück. Flanschmuffenstück Einflanschstück
eberschiebmuffe
Geteilte Ueberschiebmuffe.
7 8 - 1 1
Stopfen.. Kappe.. Blindflansch... Flanschbogen 11 ¼ °, 30 °, Flanschkrümmer 90° TeStück . Kreuzstück .
Hydrantenfußkrümmer
Flanschübergangsstück.
Anlage 6 2 4 12 (Vorschriften über gußeiserne Bestandteile von elöfen, Kachelherden und gemauerten Waschkesselöfen).
I. Rohguß
vI11414“
Abdeckplatten, 3 Dicke 4—6 8 a) Berliner
626, 731
8 1450, 500, 550, 6 0
8 “ 500, 550, 600, 650, 700 c44600 8580, 600, 680, 700 Sämtliche Größen auch als Wasserschiff⸗ und Schutzplatten
nach vorhandenen Modellen. 8
Eisenschieber . . . .. 18,2, 6 Falzplatten, Dicke 6, 5 330, 378, 425, 472, 496, 519, 566 86 418, 470, 522, 574, 626 , 378, 425, 472, 496, 566 425, 472, 496, 519, 566 tog1228 . r2919,980:. 1.578, 921 8 Falzplatten, Dicke 10 EI 699 Gußschienen, Dicke 66 30 Herdrahmen, Dicke 4—8 a) mit Einlagen, ohne L11““ Wasserkastenloch, mit “ und ohne Bord . 566 708, 755, 802 S. b) mit Einlagen, mit “ Wasserkastenloch und 11A“ 4 Seiten Rand, auauhmh 6* mit Gasanhang. 566 1000, 1100, 1130 1300, 1500 b 900 — 1300 Kehrschieber (Innen⸗ G 1“*“ 155 im Lichten 85 131 im Lichten Hamburger Herd⸗ 1“ ““ platten .265,310,360 575 310, 360,410 625 11“ 670 eö2289,300, 410 720 b) Anleger . . . 290,335,385 575, 625, 670, 720 Kochherdplatten mit Ringen, Dicke 7—9 (je nach Größe) a) Einloch 470 470
b) Zweiloch... 1
626, 679, 731 679, 783
c) Dreiloch, lang.
d) Dreiloch, verteilt 1 1 626 679 Ofeneisen Dicke 8,5
bis 10 ..
.. 470, 522, 574, 626 Rahmenplatten.. W
888
Rahmenschieb ö“ (Außenmaße) ..
doppelt.... 9- 29 Ringplatten, geteilt, ““ Dicke 8,5 1.“ ꝗei 1496, Eefle. .. 56566 Rippenplatten, b Dicke 6,5 . Rohrvorlagen und Rosteisen . . . . Roststäbe für Groß⸗ feueustätten ... Schienenkochherd⸗ platten Rahmen, Dicke 15 Einlagen, Dicke 9
Ofenrohre mit Drossel⸗ klappe DIN 1928 “ 120, 130, 145 Durchmesser Von den angegebenen Maßen sind folgende Abweichungen zulässig:
Bei Breiten oder Längen bis 200 mm . . . . . . . ... Bei Breiten oder Längen von 200 bis 500 mm..
Bei Breiten oder Längen über 500 mm.
Bei Dicken bis 10 mm
Bei Dicken über 10 mm..
Balkentüren mit hoher . und flacher Zarge. 460 (4/4 Kachelbreite)
460 (5/4 Kachelbreit
4. 460 (6/4 Kachelbreite)
Balkenstirnplatten (Außenmaße) 395 — 480
460 — 490
Bratofenrahnien.. 285 — 550
Doppelfeuertüren (Außenmaße) 210 — 235 280 — 315
235 — 340 340 — 650
325 395 — 420 Einfache Feuertüren, Heiz⸗, Asch⸗ und Kehrtüren und verzierte Gußtüren (Innenmaße) 8 “ 1“ 1ö1I1n“X“ h “ 105 131 165 157 190 215 212 230 235 Hebeltüren.. 150 — 250 Kittfalzstirnplatten (Außenmaße).. Kittfalztüren (Gesamt⸗ außenmaße für den 8 9 ASS8EI““ 400 (für 5/4 Kachelbreite) 400 (für 6/4 Kachelbreite) Küchenstirnplatten. 310 — 320 470 — 480 16“4“ d50 Regulierstirnplatten “ (Außenmaße) 220 — 360 Feuergeschränke, DIN 1290, Blatt 1 111“ Rahmen für Wärmeröhren, DIN 12949. Rif⸗Herdgarnituren 8. Von den angege benen Maßen ist eine Abweichung von £ 1 % zulässig.
Anordnung m/43 8
₰
8
E1
A
isse über das Verbot der Herstellung bestimmter Gegenstände vom 11. März 1943.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Inbu trie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsänzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 236 vom 8. 10. 1942) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: “
Herstellungsverbot. 8 11) Die Herstellung der in der Anlage genannten Erzeug⸗ nisse ist verboten. ie Reichsstelle für technische Erzeutnißh kann durch Bekanntmachungen die Anlage dieser Anordnung ändern bzw. ergänzen. .
2) Die in der Anlage genannten Erzeugnisse dürfen auch dann nicht hergestellt werden, wenn nur einzelne Teile aus Eisen und Metall bestehen. Dieses hilt nicht für gleichartige Erzeugnisse, die von einer anderen Reichsstelle bewirtschaftet werden, wenn deren Herstellung von dieser genehmigt ist.
(3) Das Anbieten in Fach⸗ und Tagespressen der in der Anlage genannten Erzeugnisse ist den Herstellern verboten.
82 Verhinderung von Umgehungen.
Die Bestimmungen des § 1 gelten auch für solche Erzeug⸗ nisse, die eine andere Bezeichnung als die in der Anlage ge⸗ nannten Erzeugnisse haben, jedoch dem gleichen oder einem ähnlichen Verwendungszweck wie diese dienen.
In besonders begründeten Fällen können die Bewirt⸗ schaftungsstellen des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse im Benehmen mit diesem “ von den Be⸗ stimmungen dieser Anordnung zulassen. Anträge sind bei der für den Antragsteller zuständigen Bewirtschaftungsstelle ein⸗ zureichen und ausführlich zu begründen. ““
84 Strafbestimmunegn.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗
Inkrafttreten. Diese Anordnung tritt am 15. März 1943 in Kraft. Sie
ausgenommen solche mit Druckfedern und ohne
gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten
von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 11. März 1943. 1 Der komm. Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Gerhard Wolff. Inhaltsverzeichnis. Beschläge und Zubehör von Krafträdern, Fahr⸗ rädern, Kinderwagen u. dgl., Bürogeräte und Rroutensillen, Drahtwaren, .Einrichtungs⸗Dekorationsgegenstände und Zubehör⸗ teile jeder Art j Galanteriewaren und Erzeugnisse der Volkskunst und des Kunstgewerbes, Gegenstände und Apparate für Land⸗ und Garten⸗ wirtschaft, — Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen, .Haus⸗ und Küchengeräte jeder Art mit Ausnahme der im Kriegsauflagenprogramm enthaltenen Gegen⸗ stände, — .Haus⸗ und Küchenmaschinen und ⸗apparate, .Gegenstände der Körper⸗, Schönheits⸗, Haar⸗ und Gefunbheitspfkege, 11u“ XI. Kurzwaren und Nadelnl, XII. Schneidwaren, XIII. Schlösser und Beschläge, — XIV. Tafel⸗ und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jeder Art, mit Ausnahme von Eßlöffeln, XV. Verschiedene Erzeugnisse, XVI. Werkzeuge. 1
Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, Kinderwagen u. dgl.
Bügelverdecke, mit mehr als fünf Bügeln, Fahrradsättel,
Federung,
Fahrradstützen⸗ und Kippständer, Fußruhen für Fahrräder,
ausgenommen Kinderfußruhen in Verbindung mit Kinder⸗
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil⸗ 8
den Anzeigenteil und für den Verlag⸗ i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH., Berlin.
Drei Beilagen
ürst seinschlietlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). 8 Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage fort⸗
sschränke, Balkonkästen, Billardlampen, Blumenampeln, Blu⸗
ampeln, Bohnerwachsaufträger,
wäscher,
5.
(ereiteans aus dem Hauptblatt.)
itzen, Fußtrittgalerien, Rückspiegel für Fahrräder, Schmutz⸗ änger für Fahrräder (nicht Schutzbleche), Schutzblechfiguren für Kraft⸗ und Fahrräder, Stoßstangen, Trinkflaschenhalter, Uhrenhalter für Kraft⸗ und Fahrräder, Vorderradfederung für Kraft⸗ und Fahrräder, Wimpelstangen, Winker für Fahr⸗
räder, Zubehörteile von Kinderwagen:
Gestelle aus Stahlrohr oder mit durchgehendem Feder⸗ bogen, durchgehende Achsen, Sturmstangen, ausgenom⸗ men solche, die höchstens 550 g je Paar Gesamtgewicht an Eisen und Stahl haben, Schieber, ausgenommen halb⸗ ange Schieber aus Stahlrohr, 0/18 mm, Wandstärke 1 mm, Vollscheibenräder.
II. Bürogeräte und Büroutensilien,
wie Bleistiftspitzer, ausgenommen Messerchen hierzu, Brief⸗ öffner, Briefwaagen, ausgenommen solche mit Tragfähigkeit von 250 g und darüber in einfacher Ausführung, Farbbänder⸗ ausrüstungen mit mehr als einer Spule i. Schreibmaschinen, Notizblockhalter, Schwebstifte, Schrei zeuge Schreibtisch⸗ bestecke und ⸗geräte. 1
Drahtwaren: Auflegeroste, Bindfadenhalter, Bindfadenkapseln, Blumen⸗ Briefkästen, Drahtfliegen⸗ „Drahtkörbe, ausgenommen Kartoffellege⸗ und Kar⸗ örbe, soweit sie den landwirtschaftlichen Betrieben
8 1e=; werden, drehbare Verkaufsständer, Einsätze, Fliegen⸗
allen, Fliegenklatschen, Geldkassetten aus Draht, Handtuch⸗ körbe, Kaninchenraufen, ““ künstliche Christ⸗ bäume, Papierkörbe aus Draht, Quirle, Rolltischdecken, Salat⸗ Schneeschläger, Schwammhalter, Topfeinlagen, Vogelkäfige.
8 Einrichtungs⸗ und Dekorationsgegenstände und Zubehör⸗ teile jeder Art: Adreßplattenschränke, Aktenständer, Ampeln, Badezimmer⸗
Seifenhalter,
menbretter, Blumengitter, Blumenkrippen, Blumen⸗ und Kakteenständer, Blumenvasenhalter, Bridgelampen, Brief⸗ kästen, Brikettträger und ⸗kästen, Bücherschränke, Bücherwagen, Büromöbel aller Art, ausgenommen Stahlrohrgestelle für Ad⸗ dier⸗ und Buchungsmaschinen, soweit das Gewicht der Maschine 60 kg übersteigt, Dekorationsleuchten, Dokumenten⸗ kästen, Eistruhen, ausgenommen sind die Einsätze, Fenster⸗ vorsetzer, Fliesentische, Flügelleuchten, Flurgarderoben, Foto⸗ plattenschränke, Galerien, Garderobenständer, Garderoben⸗ verkaufsständer, Gartenmöbel, Gartenschirmständer, Geld⸗ kassetten, Hocker, Hutständer, Hutständerfüße, Hutständerteller, Kamingeräte aller Art, Karteikästen jeder Art, Kartenplatten und Schauplatten, Klavierleuchten, Kleiderbügel, Kleider⸗ leisten, Kleiderreinigungsgestelle, Kleinmöbel, Klosettpapier⸗ halter. Kohlen⸗ und Brennstoffkästen, Krawattenhalter, Kühl⸗ und Blecheinsätze für Küchenmöbel, Laden nrichtungsgegen⸗ stände, Matratzen, ausgenommen Holzrahr imatratzen mit einem Eisenhöchstgewicht von 5,5 kg, Ofenschirme, Nachttisch⸗ einsätze, Quasten, Palmenständer, Papierkörbe, Putzwoll⸗ kästen, ausgenommen für den innerbetrieblichen Bedarf der Industrie und für die Wehrmacht, Rasierspiegelleuchten, Räucherschränke und ⸗kammern, mit Ausnahme besonderer, von der zuständigen Wirtschafts⸗ bzw. F. ruppe bestimmter Größen für gewerbliche Betriebe, Rolltischcaen, Rosettenschrau⸗ ben, Sandkästen, Schallplattenständer, Schaufenstereinrich⸗ tungen, Schaufensterschienen, Schaufensterständer jeder Art, Schaukästen, Schemel und Sessel, Schirmständer einschl. Ein⸗ richtungen, Schränke und Spinde für Schreibmaschinen, Schreibmaschinentische, Schulmöbel jeder Art, Spiegelgriffe, Spiegelleuchten, Spiegelrahmen und ⸗einfassungen, Spültisch⸗ garnituren und Spültischbrillen, Stahlschränke, ausgenom⸗ men Schränke für Geheimhaltung wichtiger Unterlagen, in folgender Ausführung: Blechstärke der Innenwände und der Türen höchstens 1,5 mm, bei! pelwandigen Schränken höch⸗ stens 1 mm Blechstärke, für den Zedarf der Wehrmacht, für Be⸗ triebe, gegen eine Bedarfsbetätigung der zuständigen Rüstungs⸗ inspektion in Verbindung mit der Abwehrstelle des Wehr⸗ kreiskommandos, Stühle jeder Art, ausgenommen Arbeits⸗ drehstühle mit Füßen, Kopfstücken und Sitzen aus Holz, Tee⸗ wagen, Tintenfaßbehälter, ische, ausgenommen Tische für kriegswichtige und chemische Betriebe, in denen mit hoher Feuchtigkeit und Explosivstoffen gearbeitet wird, Tischglocken und Glockenständer, Transportkästen und Transportkörbe, aus⸗ genommen für den innerbetrieblichen Bedarf der Industrie und für die Wehrmacht, Türglocken, Uhrengestelle, Uhren⸗ ständer, Verkaufsständer jeder Art, Vitrinen und Glas⸗ schränke mit Profilleisten, Wandschoner, Waschschüsselhalter, Werkzeugkästen, ausgenommen für den Bedarf der Wehr⸗ macht, des RAD, der Organisation Todt und der Heimatkraft⸗ fahrparks, Werkzeugschränke, Zeitungshalter, Zierleuchten, Ziermöbel, Ziernägel. Ausgenommen von dem Herstellver⸗ dot sind Eisenbetten sowie alle Krankenhausmöbel für den Be⸗ darf von Krankenhäusern, Lazaretten sowie für ärztliche Ordi⸗ nationszimmer u. dgl., sowie Möbel und Einrichtungsgegen⸗ stände für Kriegsschiffe. .
V. Galanteriewaren und Erzeugnisse der Volkskunst und des
8 Kunstgewerbes sowie deren Einzelteile:
„Autoblumenhalter, Becher jeder Art, Bilderrahmen und Bilderständer, Bleistiftanstecker, Blumenschalen und Blumen⸗ vasen, Bonbonieren, Bonbonkörbchen, Buchstützen, Bügelver⸗ schlüsse und Ornamente für Damentaschen, Christbaumstän⸗ der, Drehplatten, Ehrenkränze, Dosen und Kästen jeder Art, sowie Etuis, ve und Fahnenspitzen, Figuren, Flaggenständer, Fotoständer und Fotorahmen, Füllfederhalter⸗ Fünoes. Gebäckkästen, Geldtaschen, Börsen, Kindertaschen, Ein⸗ auftaschen sowie Koffertaschen und ähnliche Erzeugnisse, Grabkränze, Jagdbecher, Jubiläumsschilder, Kästen und Dosen als Schmuckstücke und als Andenken, Kammschalen, Kammkästen und Kammteller, Kartenspielzubehör, Kerzen⸗
leuchter, Kinderklappern, kirchliche Geräte und Devotionalien
ekErste vBeilage
Berlin, Sonnabend, den 13. März
jeder Art, kunstgewerbliche Eisen⸗ und Metallwaren jeder Art, kunstgewerbliche Eisen⸗ und Metallwaren jeder Art, Koffereinrichtungen, Lesezeichen, Lippenstifthülsen, Myrthen⸗ kränze und Myrthenzweige, Modellspiegel und Taschenspiegel, Nadeldosen, Nadelkissen und Nadelteller, Nagelpflegeständer, Notizblöcke, Nußknacker, Parfumflakons, Parfcamnzerstäuber, Pokale, Puderdosen und Taschenpuderdosen, Pikledosen, Ra⸗ siergarnituren und Rasierspiegel, Rasierschalen, Rasierappa⸗ rate, Reisegarnituren, Reliefs, Schmuckschalen, Sparbüchsen und Spardosen, außer Heimsparkassen, Sportabzeichen für Becher, Statuen und Statuetten, Stocknägel, Streichholz⸗ schachtelhülsen, Thermometer, ausgenommen für technische Zwecke, Tischfeuerzeuge, Toilettengarnituren, Trinkhörner, Uhrhalter, Wandleuchter, Zahnbürstenhalter und osen, Zahnpulverdosen, Zierketten, sämtliche Rauchutensilien, wie: Aschenbecher, Pfeifenständer, Rauchtischchen, Rauchservice uund Rauchständer, Tabakdosen, Tabakkästen, Zigaretten⸗ ablagen und Zigarettenlöscher, Zigarettendosen, Zigaret⸗ tenetuis, Zigarettenspitzen, Zigarettenabschneider, Zünd⸗
holzständer.
VI
Gegenstände und Apparate für Land⸗ und Gartenwirtschaft:
Blumengabeln, Blumenkellen, Fecherbesen, Gartenschlauch⸗ wagen, Jätehäckchen, Kakteenspaten, Pflanzenpfähle, Pflan⸗ veneünpen Rasenkantenstecher, Rasenmäher, auch mit moto⸗ rischem Betrieb, Sportspaten, Wühleisen, Hundeschüsseln, Käfigständer, Katzentoiletten.
VII.
Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen: Klebeverschlußapparate, Packungen aus Eisen, Metall, Ble jeder Art, Papierabrollapparate, Probedosen, Putzwasser⸗ flaschen, Schutzbehälter, ausgenommen für Glasballons mit mindestens 40 Ltr. Inhalt, Schutzflaschen, Stahlblechplomben jeder Art, ausgenommen Plomben zum Verschluß bei Kon⸗ trollzwang sowie Paketsiegel 12 bis 18 mm für Butter⸗, Mar⸗ garine⸗, Seifen⸗ und Ie enpaleee Thermosflaschen⸗ hülsen, Versandetiketten, ausgenommen Kollianhänger, Ver⸗
packungsschnurhalter. VIII.
eape⸗ und Küchengeräte jeder Art mit Ausnahme der im riegsauflagenprogramm enthaltenen Gegenstände, welche nachstehend aufgeführt sind:
Eimer verzinkt und emailliert, Gießkanne, 13 Ltr. Inhalt, verzinkt, Wannen verzinkt, Waschkessel verzinkt, Bratpfannen, emailliert, Durchschläge 18 und 20 ecm emailliert, Eßteller 22 em emailliert, Kaffeeflaschen mit Patentverschluß, 1 Ltr., emailliert, Kehrschaufeln emailliert, Kochtöpfe hohe und niedrige Form emailliert, Schöpflöffel emailliert, Taschen⸗ essenträger emailliert und lackiert, Trinkbecher, Blechback⸗ formen, rechteckig, 20 und 26 cm, Drahtsiebe, Konservenglas⸗
öffner für Rillenkonservengläser, Reibeisen.
Vom Herstellungsverbot sind ausgenommen: Großküchen⸗
geschirr, einschl. Schüsseln.
IX. Haus⸗ und Küchenmaschinen und Apparate:
Aufschnittschneidemaschinen, Bohnenschneidemaschinen, Brot⸗ schneidemaschinen mit Druck⸗ und Rundmesser, Butter⸗ maschinen mit Glasbehälter, Einkochapparate, Fleischhack⸗ maschinen und Ansätze dazu, Fruchtpressen, Gasheizöfen, Gemüsehackmaschinen, Käseschneidemaschinen, Kartoffel⸗ stampfer, Kombinationsmaschinen aller Art und Zusatzteile hierzu, komb. Herde, Konservierungsapparate, Messer⸗ und Gabelputzmaschinen, Reibemaschinen, Rühr⸗ und Knet⸗ maschinen, Teigmaschinen und Teigmischer.
X. Gegenstände der Körper⸗, Schönheits⸗, Haar⸗ und Gesund⸗ heitspflege, insbesondere Bidets, Fuß⸗ und Armbadewannen, Irrigatoren, Nacht⸗ töpfe, Nagelpflegeinstrumente, Spucknäpfe, Stechbecken, Zahn⸗ stocher, ausgenommen sind sämtliche Gesundheitspflegeartikel für den Bedarf der Krankenhäuser, Lazarette, Heilstätten und ähnlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie der Arzte.
Kurzwaren und Nadeln:
Badehaubenschnallen, Bindegarnituren, Bartklamme in, Buchecken und Ecken für Lederwaren, Haarspangen und Haar⸗ weller, Handschuhknöpfer, Hutkniffhalter, Korkenzieher für Parfümflaschen, Kragenfedern und Kragenspangen, Locken⸗ wickler, Plakathalter, Postkartenklammern, Schleifennadeln, Schuhlnöpfer und Schuhknöpfe, Bratennadeln, Durchzieh⸗ nadeln, Nadeleinfädler, ausgenommen für industrielle Zwecke, Spicknadeln.
8 XII.
8 Schneiderwaren.
1. Scheren: Blumenscheren, Damenscheren, ausge⸗ nommen solche in Größen von 4 ½¼½ , 5 ½, 6“, 7“, Docht⸗ Sesas Geflügelscheren, Kinderscheren, Lampenscheren, Laub⸗ cheren, Plombenscheren, Präsentierscheren, Rasenscheren, W Zigarrenscheren, Zigarettenscheren, Zuschlag⸗
eren.
2. Messer und Dolche: Ankermesser, Arkansasmesser, Austernmesser, Buntschneidemesser, Butterrollmesser, Cham⸗ pagnermesser, Damendolchmesser, Drehmesser, Fahrtenmesser, Flammendolche, Florette, Haurapiere⸗ und Fechtsäbel, Hirsch⸗ fänger, Hühneraugenhobel, Kampmesser, Kaviarmesser, Klappmesser, Korkmesser, Krebsmesser, Konfektmesser, Obst⸗ messer, Pfeifenräumermesser, Reklamemesser, Rundstück⸗ messer, Schälmesser, Schimesser, Segelmesser, Spickmesser, Springmesser, Stiletts mit zwei und mehrschneidigen Klingen, ausgenommen Nahkampfdolche für die Wehrmacht, Taschen⸗ brotmesser, Theaterdolche, Touristenmesser, Uhrkettenmesser, Vergoldermesser, Wurstprobemesser, Zwiebelschneider.
Schlösser und Beschläge: Automatische Schrankverschlüsse, mit Ausnahme von Kühl⸗ schrankverschlüssen, Baubeschläge aus Grau⸗ und Temperguß, RCvmmen * 1
ichsanzeiger und Preußischen Etaatsanzeiger
Tafel⸗ und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jeder Art,
1. Türbeschläge: Aufhänger, Rollengehäuse, Futterstücke, Schließbleche und Schloßschilder für Schienenfahrzeuge, Autohusse und Postwagen, Dornverschlüsse und Buchsen, Griffe für Gepäck⸗ und Lastwagen, Hebevorrichtungen für Hebetüren, Kniestücke für Pendeltürgriffe, Türdrücker und ⸗knöpfe, einschl. Führungsplättchen und⸗ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl, Türkugelknöpfe mit Stahllangschildern, Tür⸗ und Tor⸗ feststeller, Winkelschließkästen, Nüsse, Zuhaltungen, Fallen und Schlüssel für Türschlösser;
2. Fensterbeschläge: Ankettel mit Hakenblechen, Anschlag⸗ puffer, Ausgleichsrollengehäuse für Schiebefenster, Böcke, Gelenke und Gehäuse für Fensterfeststeller, Dornverschlüsse, Drehflügel⸗ und Kipplager, Fenstergriffe, Oliven, Knöpfe, einschl. Führungsplättchen und ⸗ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl, Fensterladeninnenöffner, Kugel und Knöpfe für Fensterladen⸗ festhalter, Kupplungen für Kastenfenster, Ladenkegel, Kegel⸗ platten und ⸗verschlüsse, Oberlichtöffner mit Ausnahme der Gestänge, Hebelarme und Scheren, Oberlichtschnäpper, Vor⸗ reiber (Wirbel).
3. Sonstige Beschläge: Rollen und Laufwerke für Türen und Fenster, ausgenommen Schienen und Bänder, Treib⸗ riegel und Getreibe für Türen, Tore und Fenster, ausge⸗ nommen Gestänge und Führungen;
Briefkasteneinwürfe, Drückschilde, Federkastenschlösser, Langschilde, Möbelinnenbeschläge, ausgenommen
1. Bettbeschläge mit einem Nettogewicht von höchstens 600 g
pro Garnitur, jedoch nur bis zu einem Einsatzhöchst⸗ gewicht von 750 g je Garnitur,
.Pult⸗ und Deckelscheren mit einem Nettogewicht von
höchstens 10 kg pro 100 Stück, .Scharniere,
.Schließbleche,
.Schlösser,
.Schnäpper,
.Schrankverbindun
schraubungen,
.Tischklammern
9. Verschlußriegel:;
Rosetten, Schrankstangen, Stuhlbeschläge, Türgucker, Tür⸗ klöpfer, Türschließer, ausgenommen hydraulische Türschließer für Krankenhäuser, Lazarette oder Erholungsheime, Tür⸗ schoner, Türschutzbleche. 8*
mit Ausnahme von Eßlöffeln.
XV. Verschiedene Erzeugnisse:
Abfallkörbe, Andenkenartikel, Aquarien und deren Bestand⸗ teile, Eisengriffe für Flaschenkästen, Flaschenschilder, Geschirr⸗ zierbeschläge, Grabampeln und Grabvasen, Handtaschenhalter, Hundesteuermarken, Kamingitter, Kartoffelvorratsbehälter, Karussells, Kleiderreinigungsgestelle, Kohlen⸗ und Brennstoff⸗ kästen, Kopfstützen, Kranzständer, Milchtransportkannen, aus⸗ genommen nachstehende Größen und Ausführungen:
1. Stechdeckel⸗ (oder Steckdeckel⸗) u. Muscheldeckelkannen 5, 10 und 20 Ltr. mit Traghenkel, 40 Ltr. mit Oberreifen und Seitengriffen,
2. Handkannen mit Henkel oder Bügel 1, 3 u. 5 Ltr.,
3. Handausmeßkannen mit Hohlgriff 8 Ltr.,
Luftverdünnungsapparate und Dampfeinführungsapparate, Ornamente und Plaketten, Rasierklingenhalter, Rasierklingen⸗ papierschneider, Rasierklingenverwerter, Reklameartikel, die durch eine Firmenbezeichnung als solche gekennzeichnet find, Reklamemünzen, Reisebügeleisen, Schlittschuhträger, Schreib⸗ tafeln, Spielmarken, Speise⸗ und Biermarken, Spiegel aus Metall oder in Metall gefaßt, Stahlspäne, Straßenspiegel, Taschenwärmer, Terrarien und deren Bestandteile, Ständer für Terrarien, Transportkarren, 1⸗ und 2⸗rädrige (Kasten⸗, Sack⸗ und Stechkarren, Sprossen⸗ und Plattenkarren u. dgl.), ausgenommen sind:
Aufzugkarren, Munitionskarren, zweirädrige Kasten⸗ karren, Karren zur Aufnahme von Flüssigkeiten oder chemisch angreifenden Stoffen, Karren für 18g Güter, Sauer⸗ und Wasserstoffflaschenkarren und einrädrige Kastenkarren der Wehrmacht, der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes,
Uhrkapseln, Vasen, Wertmarken, Zaunlitzen.
XVI. Weerkzeuge Aexte über 2 kg, Blumenbinderzangen, Blumenkellen, Drahtzangen mit flachen Backen und Seitenschneidern, Elfen⸗ beinsägeblätter, Gärtnersägen, ausgenommen Idunasägen mit Hakenheft, Blattlänge 300 mm, Hammerzangen (komb. Werk⸗ zeug: Zange, Hammer, Schraubenzieher), Hängelichtzangen, Kinderwerkzeuge, Korbmacherzangen, Kürschnerzangen, Maschi⸗ nenfeilen, ausgenommen flachstumpfe und halbrunde Maschi⸗ nenfeilen in den Längen 300 bis 400 mm in Hieb 1 u. Hieb 8, Maschinenschlangenholzbohrer, ausgenommen Form Douglas und Form Irwin, Mauerkellen ungehärtet, Modistenzangen, Nadelzangen, Parallelklemmschraubstöcke, ausgenommen solche mit verdeckter Spindel, Regenschirmzangen, Regleusezangen, Rollbandmaße mit Stahlbändern bis 2 m Länge, Rosenkranz⸗ zangen, Schlangenbohrer Form Jennings, Schnellbohrer, Schraubenschlüssel verstellbar mit zwei geraden Mäulern und verdeckter Spindel, ausgenommen sind Längen von 125, 150, 200, 250 und 300 mm in schwerer Ausführung, ferner Längen von 200, 250, 300 und 350 mm in leichter Aus⸗ führung, Spachteln ungehärtet, Standhahnmutterzangen, Stangenlöffelbohrer, Stangenschlangenbohrer, ausgenommen sind solche der Form Douglas mit Rippenöhr und der Form Irwin mit Rippenöhr, Werkstattfeilen, schwere, ausgenommen sind Handfeilen in den Größen 373 mm 2 kg und 425 mm 3 kg, Armfeilen in den Größen 375 mm 3 kg und 425 mm 4 kg, Zentrumsbohrer mit vierkantigem Hals
Handwerkzeuge für die Steinbearbeitung: Beizeisen, Marmorbohrer, Scharriereisen, S Spitzmeißel, Steinmeißel. v11“
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