1“ Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 24. März 1943. S. 4 9.
Börsenkennziffern 8 3 für die Woche vom 15. bis 20. März 1943.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 15 bis 20. März 1943 im Vergleich
V oche wie folgt:
“ Wochendurchschnit Monats⸗ vom 15.3. vom 8.3. durchschnitt
Attienturse (Kennziffer 1924 bis 20. 3. bis 13 3. Februar
bis 1926 = 100) “ 1“
Bergbau und Schwerindustrie
Verarbeitende Industrie 8
Handel und Verkehr .
162 39 162,39
158,30
162,36 158,32 154,21
Gesamt.. 158,14 I Kursniveau der 4 %igen Wertpapiere .e 8ö“ “ Dtsch. Reichsschatzanweisungen . F. Folgen 6 und T7... 104,38 Dtsch. Reichsbahnanleihe 19430 102 103,40 S.ee. “ 103,13 nleihen der Gemeinden .. 1 102,45 Gemeindeumschuldungsanleihe 103,65 Industrieobligationen.
102,50 102,50
Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 24. März cuf 74,00 R.ℳ (am 23. März auf 74,00 RK.ℳ
für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 23. März. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½¼, Helsinki 6,90, London —,—,. Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 23. März. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ⁄¾½ — 17,13, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 23 März. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris,
—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 23. März. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 4,00, London 17,32 ½1, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand
22,66 ¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 % B., Berlin 172,55, Lissabon
17,87 ½, Stockholm 102,66 ½, Oslo 98,62 B., Kopenhagen
Dffentlicher Unzeiner
90,37 ½ B., Sofia 5,37 ¾ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 1 B., Helstagsors 877,50 B., Buenos Aires 101,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 23. März. (D. N. B.) London 19,34, New Yoxk 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 8”2. Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ urse.
Stockholm, 23. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B
Oslo, 23. März. (D. N. B.) Vondon —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
London, 23. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /—
4. Oeffentliche Zustellungen,
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen. Aeä
2. Zwangsversteigerungen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 11. Genossenschaften,
7. Arktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und —5vvö. 14. Deutsche Neichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
3. Aufgedote,
3. Aufgebote
[48491]) Zahlungssperre.
zustehen.
erschöpft würde, kein weiterer Anspruch
Amtsgericht Grünburg, 18. März 1943.
helm Wilhelmsen, sind in einem Schup⸗ pen des Hafens Bordeaux am 12. 9. 1940 15 Pakete Stahlrohre, 1 Kiste Voltmesser
Betreffs der 4 %igen Schuldver⸗ exen des Umschuldungsverbandes eutscher Gemeinden Buchst. A Gruppe 5 sh 19 6418 über 100 H.ℳ ist die Zah⸗ pfandbriese der
[48499]
ungssperre gemäß § 1020 ZPO. er⸗ assen worden. — 456. F. 1. 43. e ZI“ Berlin, den 22. März 1943. Ses 3 Das Amtsgericht Berlin.
Aufgebot.
Durch Ausschlußurteil vom 10. März 1943 sind die Mäntel der 4 ½¼ % Gold⸗ Meckl. Schwerin, und 1020 500,— 6 ℳ für kraftlos erklärt. Amtsgericht Schwerin (Meckl.).
und 1 Kiste getrockneter Farn [46896]
in Ausübung des Prisenrechts beschlagnahmt worden. 8 Wegen dieser Güter ist das prisen⸗
Hypotheken⸗ Lege . b gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Em. V über je e Beteili Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung
[48493] Aufgebot.
Der Fabrikant Ludwig Harder in Kiel, Muhliusstraße 76/78, hat bean⸗ tragt, den verschollenen Matrosen Eduard August Harder, geb. 27. 9. 1872 zu Vogelsang, zuletzt wohnhaft in Heili⸗ belen für tot zu erklären. Der Ver⸗
[48495]
schollene wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am Freitag, den 1. Oktober 1943, 10 Uhr, dem un⸗ terzeichneten Gericht Nachricht über ” Verbleib zu geben, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An lle, die Auskunft über Leben oder Tod es Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige
Kraftloserklärungsbeschluß. Auf Antrag des Bürgermeisters der Kreisstadt Falkenau wurde am 11. 7. 1941 das Aufgebotsedikt bezüglich des Einlagebuches, lautend auf beth Wettengel, mit einer Anmeldungsfrist von sechs Monaten erlassen. meldungsfrist ist fruchtlos abgelaufen. Das Amtsgericht Falkenau erklärt daher über Antrag der Kreisstadt Falkenau das Einlagebuch Folio 65 033 mit dem Einlagestand vom 31. Dezember 1940 per 3924,48 H.ℳ für kraftlos. Falkenau, den 29. Januar 1943.
Amtsgericht.
beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim
dungssignal: LDIN, Eigentümer: Wil⸗ 78
Walsheim Brauerei A.⸗G. Unter Hinweis auf die Auflösung der Gesellschaft - 9. tet die Gläubiger der Gesellschaft gemäß Hiermit werden die Beteiligten bei § 208 des Aktiengesetzes auf, ihre An⸗
spuͤlche bei mir anzumelden. Saarbrücken, Viktoriastraße 32, den 10. März 1943. Der Verwalter der Walsheim Brauerei A.⸗G. Bei Dr. L. Janzer.
über die Verwendung des Rein⸗
gewinns. 89 Entlastung des Vorstandes und des
Aktien⸗
gefellschaften 8 Aufsichtsrates.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1943.
Nordhausen, den 24. März 1943.
hierdurch Der Vorstand.
fordere ich
[47765] 6 % SIEMENS & HALSKE AKTIENGESELLSCHAFT 8
Reichsmark⸗Anleihe von 1930,
einer für 9 Geschäftsjahr 1941/42 erklärten gividende von 3 ½% % bemessen sich die am 1. April
Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit Die schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. in den Hamburg, den 13. März 1943. Gossentin, Der Präsident des Prisenhofs: Dr. Bacmeister.
Elisabeth [48509]
Die An⸗
zu machen. 8 Heiligenbeil, den 11. März 1943. Amtsgericht.
[48496]
Oeffentliche Aufforderung. Der Kaufmann Alfred Müller, Ber⸗ lin NO 55, Belforter Straße 29, hat die Erteilung eines Erbscheins nach dem
Kraftloserklärungsbeschluß. Auf Antrag des Ferdinand Sykora, Karlsbad, Schulgasse Nr. 20, wurde am 27. 7. 1942 das Aufgebotsedikt hinsicht⸗ lich des Spareinlagebuches des Spar⸗ und Vorschußvereins Falkenau, 42 094, lautend auf den Betrag von per 1. Juli 1948 oder früher aus⸗
6. Auslosung usw. von Wertpapieren [48322]
Kreditverein von Grundbesitzern
der dänischen Inselstifte. Verzeichnis über die zur Einlösung
rates.
.Bericht Folio
Stuhlfabrik Gossentin A. G., Gossentin, Kreis Neustadt, Westpr. 6 Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 15. April 1943, 15,30 Uhr, Räumen stattfindenden sammlung eingeladen. Tagesordnung: Eröffnung der Hauptversammlung durch den Vorsitzer des Aufsichts⸗
.Vorlegung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.
Aufsichtsrates. .Genehmigung der Beschlußfassung
1943 fälligen Jahreszinsen nebst Fusg zinsen für die obige Anleihe nach Ab⸗ führung von 2 % an ein gemäß § 7 81, DADV. vom 18. S. 1941 von Gesellschaft uns zu verwaltendes Treuhandver⸗ mögen auf 8 +%. Die entsprechenden 5,30 Uhr, Beträge werden kapitalertragsteuerfrei der Gesellschaft in gegen Einreichung der Feeschein⸗ Hauptver⸗ Nr. 15 ab 1. April 1943 aus⸗ gezahlt. eutsche Bank in Berlin und ihre
unserer
sämtlichen lassungen,
Länderbank Wien Aktiengese
schaft, Wien, “
Commerzbank Aktiengesellschaft, Wien,
Bankhaus Schoeller & Co., Wien,
unsere Gesellschaftskasse in Berlin⸗ Siemensstadt.
des Vorstandes und des
Bilanz 1942. über Verteilung
Reihe I.
deutschen Nieber.
Creditanstalt⸗Bankverein, Wien 1.
ohne 9 Preußlsche Staatsanzeiger in Gesetzen und R Ve ₰2 bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf Bezu VBo sabe du die Post monatlich ustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich
monatlich 2,— ℛ. ℳ 2ö mona 1,90 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Erscheint an jodem eeee ee in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe se. Soweit der Peutsche Reichsanzeiger und verordnungen als amtliches ren zuzügli 889 1295
ezugspreis bder Ausgabe ohne “ isterbeilage durch die Post
2,30 2ℳ
r Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 6 2 Fettd
herlin für
Nr. 70 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
er Staatsanzeiger
Einzelne Nummern kosten 30 9y, einzelne Beilagen 10 ℛ. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm 1. ee 1 wng. u 92 mm 24 Ao.(4. — Anzeigen nimmt an die Anzei eelle Berlin S8W 68, Wilhelmstraße Alle Druckaufträge sind auf einseitig 8 einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch ruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
eeiten Petit⸗Zeile heschriebenem Papier völlig bruckreif
Berlin, Donnerstag, den 25. März, abends
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich.
Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Behand⸗ lung von Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern. Vom 12. Juli 1942.
Richtlinien für die Vergütung von Gefolgschaftserfindungen.
Anordnung I1/43 der Reichsstelle Kautschuk (Höchstpreise für
Gummiabfall und Altgummi). Vom 20. März 1943.
Anordnung über die Preisbildung für im Inland anfallende
rohe Häute und Felle (Häutepreisanordnung). Vom 20. März
1943, nebst Anlage.
Bekanntmachung zum Einheitstarif für Kraftfahrtversicherun⸗
ggen. Vom 10. März 1943.
Vierte Anordnung über Haftpflicht⸗- und Kaskoversicherungs⸗ beiträge für Güterfahrzeuge. Vom 10. März 1943.
Anordnung Nr. 2 zur Durchführung und Ergänzung der An⸗ ordnung IV/43 der Reichsstelle für Lederibirtschaßt (Leder⸗ marken für Kleinmengen). Vom 22. März 1943.
Anordnung IV/43 der Reichsstelle für Rauchwaren (Einsetzung von Bewirtschaftsstellen). Vom 23. März 1943.
Anweisung Nr. 42 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und
Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse über Schnellkupp⸗ lungsrohre. Vom 20. März 1943.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Tril II, Ne. I1.
Amtliches Deutsches Reich
Verzeichnis der bei der Deutschen Reichsbank beleihbaren Wertpapiere Peunßische diese Ausgabe des Deutschen Reichsanzeigers und reußischen Staatsanzeigers vorgesehene „Bekanntgabe des Verzeichnisses der bei der Deutschen Reichsbank beleihbaren Wertpapiere“ ist versehentlich bereits in Nr. 68 vom 23. März 2 943 er olgt.
“ 6 8
Durchführungsverordnung
sowie Art und Umfang ihrer Mitarbeit angegeben werden.
(3) Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gemachte, noch nicht zum Patent angemeldete Erfindungen hat das efolg⸗ schaftsmitglied bei seinem Dienstantritt dem Unternehmer anzuzeigen, soweit es sie nicht seinem früheren Unternehmer Frgesrigt hat. In diesem 92 hat es nur die Tatsache der Erfindungsanzeige mitzuteilen.
§ 4 Inanspruchnahme der Erfindung durch den Unternehmer (1) Der Unternehmer kann eine vom Ge olgschaftsmitglied während der Dauer des Arbeitsverhalttafsen gemachte Er⸗ bedung in Anspruch nehmen, wenn 8. aus der Arbeit des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe heraus entstanden ist;
dazu rechnet jede Erfindung, die aus der dem Gefolgschafts⸗ mitglied im Betriebe obliegenden Tätigkeit erwachsen ist oder die maßgeblich auf betrieblichen Erfahrungen, Vorarbeiten oder gehe betrieblichen Anregungen beruht.
(2) Die Inanspruchnahme ist so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Er⸗ findungsmeldung gegenüber dem Gefolgschaftsmitglied schrift⸗ lich zu erklären. Mit dem Zeitpunkt der Erklärung geht die Erfindung auf den Unternehmer über. Verfügungen, die das Gefolgschaftsmitglied vorher trifft, sind dem Unternehmer gegenüber unwirksam. Gibt der Unternehmer eine eindeutige Erklärung innerhalb der Frist nicht ab, so kann das Gefolg⸗ schaftsmitglied — erforderlichenfalls unter Beachtung der im Interesse der Landesverteidigung gegebenen Geheimhaltungs⸗ bestimmungen — über die Erfindung frei verfügen.
(3) Der Unternehmer hat die gemeldete Erfindung so lange geeein zu behandeln, wie er sie nicht in Anspruch genommen hat. Das Gefolgschaftsmitglied hat die Erfindung so lange ge 8 zu behandeln, bis es die freie Verfügung darüber erhält.
§ 5 8 Anspruch des Gefolgschaftsmitgliedes auf angemessene Vergütung (1) Nimmt der Unternehmer eine patentfähige Erfindung eines Gefolgschaftsmitgliedes in Anspruch, so hat dieses dem Unternehmer einen Anspruch auf angemessene ergütung. Bei der Bemessung der Vergütung sind ins⸗ besondere die Verwertbarkeit der Erfindung, das Ausmaß
——
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: VBerlin 418 21 1943 dem Erfinder nicht frei gibt. Nach erfolgter Inanspruch⸗ nahme der Erfindung ist der öö verec gn 8 b- 8 Ausland Patente für sich zu erwerben. Das Gefolgschafts⸗ mitglied hat auf Verlangen den Unternehmer hierbei zu unterstützen und erforoerliche Erklärungen abzugeben.
(2) Der Unternehmer hat, abgesehen von dem Fall des Abs. 3, auf “ des Gefolgschaftsmitgliedes diesem den Erwerb von Auslandspatenten zu ermöglichen, soweit er selbst Auslandspatente nicht erwerben will Er kann jedoch verlangen, daß ihm das Gefolgschaftsmitglied in den Län⸗ dern, in denen dieses ein Patent ewirlt ein Recht zur der Erfindung gegen angemessene Vergütung ein⸗
(3) Wenn besondere Belange des Betriebes es erfordern die Erfindung nicht bekannt werden zu lassen, kann “ nehmer von der Erwirkung von Patenten absehen, wenn er die Patentfähigkeit der Erfindung gegenüber dem Gefolg⸗ schaftsmitglied anerkennt. Bestehen jedoch Meinungs⸗ verschiedenheiten über die Patentfähigkeit, so ist der Unter⸗ nehmer verpflichtet, die Erfindung im Inland zum Patent anzumelden und berechtigt, die Anmeldung nach Erlaß des Bekanntmachungsbeschlusses zurückzunehmen; die Entscheidung des Reichspatentamtes ist dann in dem Verhältnis wischen Unternehmer und Gefolgschaftsmitglied maßgebend. Falls in beiden vorstehenden Fällen die Erfindung rüstungswirtschaft⸗ liche Bedeutung hat, ist der Erfindungsgedanke dem zustän⸗ digen Wehrmachtteil vom Unternehmer mitzuteilen. Bei der Festsetzung der Vergütung sind wirtschaftliche Nachteile, die sich für das o“ aus der Wahrung des Betriebsgeheimnisses ergeben, zu berücksichtigen.
(4) Der Unternehmer hat dem Gefolgschaftsmitglied bei der Anmeldung der Erfindung zum Patent Abschrift der An⸗ meldungsunterlagen und Kenntnis von dem Fortgang des Verfahrens auf Verlangen Einsicht in den Schrift⸗ wechsel zu geben.
§ 7
Nichtaufrechterhaltung und Uebertragung von Patenten Will der Unternehmer ein Patent vor der Erfüllung der
Ansprüche des Gefolgschaftsmitgliedes auf angemessene Ver⸗ gütung fallen lassen, 8 hat er dies dem Gefolgschaftsmitglied vorher mitzuteilen. Dessen Anspruch auf angemessene Ver⸗ gütung bleibt erhalten, wenn nicht der Unternehmre bereit ist,
1019,90 * mit einer VFemns gt gäts von sechs Monaten erlassen. Die Anmel⸗ ’ ge; Rak dungsfrist ist fruchtlos abgelaufen. Das NB. Noch nicht . 21,⸗ Srhiasr Amtsgericht Falkenau erklärt daher über tionen der früheren Aus vlemhen sin Antrag des Ferdinand Sykora das in Klammern angeführt mit Angabe Spareinlagebuch des Spar⸗- und Vor⸗ des 16“ 4 % 8 t schußvereins Falkenau. Folio 42 094, auf Lit. à 2·2000 8 F Ar 317 605 8 Wahl des Abschlußprüfers. 1 019,90 Eℳ für kraftlos. 8 1.) 0927 15841 19g7 1474 8. Freie Anträge. 6 8 Falkenau, den 22. Februar 1943. (1528 1* 1676 71720 ) 2115 2319 Diejenigen Aktionäre, G an 1 8* Amtsgericht. (488 he2 1676 (1720 21) 2146 8319 der Hauptversammlung eteiligen Brombach b. Lörrach (Baden). 2353 2726 2943 2973 3129 3342 3452 wollen, müssen spätestens 3 Tage vor Die Aktionäre unserer Gesellschaft 1217 4307 229 141 108 888 8167 48 eesee ee ener. hr 8 S W1“ § 1 dung etwa voraus geleistete Beträge sind auf die Vergütung 5 5 5 4951 4981 5163 5164 bei einem reichsdeutschen Notar, bei tag, den 15. Apri 943, 15 Uhr b 1 1 6 1 88. 1 f di 1943 werden folgende Wechsel für 5167 (5437 ½1²) 5580 5727 5736 5885 der Bank der Teutschen Arbeit A. G., in Brombach (Amt Lörrach) im “ Geltungsbereich Sefürschnen. b e H an der § 9 tellt am 26. Mai 1939 von H. Nahser 7559 7623 7766 7893 7999 8024 5 bis 34, oder bei der Gese findenden dentliec 8 8 8 C 1 kungen. ese Ver⸗ Ser 4 3 8 1 E r 8 8 in Graudenz, per 31. 8. 1939 giriert 8121 8265 8387 8578 8586 (8762 ℳ0) Gosseutin hinterlegen. sammlung höflichst eingeladen. ordnung und die Durchführungsverordnung gelten daher für „(3) Kommt eine Einigung über Art und Höhe der Ver⸗ Die Vorschriften dieser Verordnung können zuungunsten von Fa. „Olkusch“, Emaillegeschirrfabrik 8871 8883 9274 9409 96383, 9658 9769 Gossentin, Kreis Neustadt, Westpr., Tagesordnung: die Beamten, ferner für die Angehörigen der Wehrmacht und süang nicht zustande, so hat der Unternehmer diese durch des Gefolgschaftsmitgliedes nicht im voraus abgedungen 500,— Zl.; 2. Nr. 3898, ausgeste 517 ½22) 10908 109 059 11, Der Vorstand. ahresabf g; s; eiter in den öffentlichen Verwalt 1 8 etzen. Ist das Gefolgschaftsmitglied mit der Festsetzun “ 88. 81. b 1 - 2 12025 12074 Der Feges 1 altungen und Betrieben im se⸗ b e “ g “ „Dühnsch', Emaillegeschtrrfabrik 21. (18191 11) 119281 7ℳ, 18283 7) 18779 18508 richtes des Vorstandes und des Auf⸗ Perrefemnge und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. 1 meagagen, 1 P.ekhg. besh Herthen 1 1 (1) In allen Streit⸗ und Zweifelsfällen können die Rechts⸗ Olkusch, Peter⸗Westen⸗Str. 8, über 18970 13982 14412 15439 15444 15463 Eb“ w sichtsrates. . 8 8 . Das Gefolgschaftsmitglied kann beratungsstellen der DAF. zum Zwecke der gütlichen Bei⸗ “ Nr. 4483, ausgestellt am 15482 15551 15562 15681 15735 15888 Ie Föals vehanse. 1 Beschlußfassung über die Gewinn⸗ 8 2 auch dann nach § 10 Abs. 2 vorgehen, wenn der Unter⸗ legung angegangen S 8 3 88 Durchführun öss 26. 4. 1939 von Firma „Unia“, Grau⸗ 16110 16150 ö 1818 16539 Scha öes schaft, S zse vie Entlastung Erfinderbetrenung im Betriebe die Festsetzung ungebührlich verzögert. Rechtsstreitigkeiten müssen sie angerufen werden. Wird eine denz, per 26. 8. 1939 giriert von der All⸗ (16619 ⁄3) 16676 16688 16993. „ “ 8 Besch a aflihes d des Aufsichts (1) In Betrieben, für welche die Bestell (4) Ist ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Beamter, Verständigung nicht erzielt so kann das Hauptamt für Technik gemeinen Elektrizitätsgesellschaft m. b. Lit. B à 1000 Kr.: Nr. (16 ¾22) Die Aktionäre werden zu der im Ge⸗ — des Vorstandes und des Aufsichts⸗ 8 8.98⸗ * estellung eines Betreuers Angehöriger der Wehrmacht oder des Reichsarbeitsdienstes, der NSDAP. im Einvern 7 ü H.; Kattowitz, Holzestraße 17, über 484 485 (617 ¼43) 642 (647 ¼3) 751 943 schästagehange der 8 vee 8 risa rates 1 8 Ceig ferterisc 1. Sb Gefolgschaftsmitglieder Angestellter, Arbeiter usw.) mit der von der zuständigen “ ,— hüees En. fchts, Aktiengesellschaft, Berlin⸗Schöneberg, rscheint, werden die Betreuer vom Betriebsfü⸗ Di 42 Aee. 1“ 3 1 9s DAF. egung eines Streitfalle Martin ⸗Luther⸗Straße 61—66, am im Einvernehmen mit dem Betriebsobmann 19 98. Bnarfefügn⸗ festgesetzten öö nicht baieg Maed. so be⸗ einen Einigungsvorschlag machen. Dieser wird für beide Teile und nach Zustimmung des Gauamtes für Technik der e oberste Dienstbehörde, für die der verbindlich, sofern nicht der Streitteil, der dem Einigungs⸗ NSDAP. von dem zuständigen Dienststellenleiter der DAF.
das Patent auf das Gefolgschaftsmitglied zu übertragen.
des Reingewinns. Ueberträgt der Unternehmer das Patent auf das Gefolg⸗
.EEntlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 3. Festsetzung der Aufsichtsratsver⸗
gütung.
am 28. Oktober 1938 verstorbenen, in gelosten Obligationen der Serie 9.
Berlin, Teltower Straße 32, wohnhaft gewesenen Lagerverwalter Willy Wei⸗ land, geboren am 9. 2. 1874 in Berlin, für sich als alleinigen gesetzlichen Erben eantragt. Andere Personen werden hiermit aufgefordert, ihre ihnen etwa ee Erbrechte bis zum 31. Mai 1943 hier anzumelden, widrigenfalls der beantragte Erbschein erteilt werden wird. Als Erben neben dem Antragsteller kommen z. B. et⸗ waige Abkömmlinge der folgenden Per⸗ onen in Betracht: 1. der Henriette Charlotte Weiland, geb. 6. 10. 1800, 2. der Anna Christine Weiland, geb. 0. 5. 1806, 3. der Johanna Wilhelmine eiland, geb. 23. 10. 1811 (Zwillings⸗ chwester des Großvaters des Erb⸗ assers), 4. evtl. des Karl Friedrich Sommerfeld, geb. 6. 12. 1836. Der achlaßwert beträgt 22 000,— R.ℳ. — VI. 367. 42. Berlin, den 5. März 1943. Amtsgericht Tempelhof.
[48154] Einberufung unbekannter Erben. A 20/43/11. Anna Gradauer, Pen⸗ “ in Waldneukirchen, Nikola Nr. 8, st am 6. Januar 1943 gestorben und 88 eine letztwillige Verfügung nicht hin⸗ erlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Es be⸗ tellt Herrn Bürgermeister Hofstätter in Waldneukirchen zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassen⸗ chaft Anspruch erheben will, hat dies innen sechs Monaten von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erb⸗ recht nachzuweisen. Nach Ablauf der Friß wird die Verlassenschaft, soweit ie Ansprüche nachgewiesen sein werden⸗ erausgegeben, soweit dies nicht ge⸗ chehen ist, zugunsten des Staates ein⸗ Fezosgen werden.
Berlin⸗Siemensstadt, im März 1943. SIEMENS & HALSKE AKTIENGESELLSCHAFT. von Buol. Dr. Jessen.
zur Verordnung über die Behandlung von Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern vom 12. Juli 1942
Auf Grund des § 3 der Verordnung über die Behandlun von Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern vom 12. Juli
der schöpferischen Vetenss die Höhe des Arbeitsentgeltes und
die Aufgaben des Gefol tsmitgliedes im Betrieb ⸗ 1 vier ch gahr folgschaftsmitgliedes im Betriebe zu be schaftsmitglied, kann er von ihm die Einräumung eines
(2) Die Art und Höhe der Vergütung ist in angemessener Benutzungsrechts gegen angemessene Vergütung verlangen.
1942 (RGBl. 1 S. 466) wird im Einvernehmen mit dem Be⸗ Frist nach Entstehung des Vergütungsanspruches, spätestens § 8 auftragten für den Vierjahresplan, dem Reichsarbeitsminister mit Erteilung des Patents, zwischen dem Unternehmer und Lösung des Arbeitsverhältnisses
und den übrigen beteiligt ichsmini dem Gefolgschaftsmitglied, erforderlichenfalls unter Hinzu⸗ b 8 gten Reichsministern verordnet ziehung des Erfinderbetreuers, semccaaf Auf die Fern⸗ „Rechte und Pflichten aus dieser Verordnung werden durch die Lösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.
[48505] Druckerei & Appretur 8 Brombach Aktiengesellschaft,
148497] Durch Ausschlußurteil vom 10. März
[484988 Bekanntmachung.
Der auf Ableben des Privatmanns 1 8 8 Josef Karl Lipp in Karlsruhe erteilter mtsgericht Grünburg, 18. März 1943. Erbschein des Notariats IV Karlsruhe — als Nachlaßgericht vom 6. 12. 1922, R. P. T. 1184/22, wird für kraft⸗ los erklärt. Die
[18155] Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger. A 20/43/12. Anna Gradauer, Pen⸗
ionistin in Waldneukirchen, Nikola Nr. 8,
ist am 6. Januar 1943 gestorben. Alle,
die an die Verlassenschaft eine Forde⸗ rung zu stellen haben, werden aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche bei diesem Ge⸗ richte an einem Montagvormittag während der Amtsstunden mündlich oder bis zum 6. Januar 1944 schriftlich anzumelden und nachzuweisen. Sonst wird den nicht durch ein Pfandrecht versicherten Gläubigern an die Ver⸗ la enschaft wenn sie durch die Be⸗ zahlung der angemeldeten Forderung
5000,— Zl. 996 1035 (1607 ⁄22²) (1677 ¼⁴³) (2047 1½1 . Wahl des Abschlußprüfers für das Amtsgericht Grandenz. 2083 2158 (2203 ¹1⁴) (2210 ½¼ 2½) 2437 Geschäftsjahr 1943. — 2536 2606 2894 3218 3286 3343 3494 Mittwoch, dem 14. April 1943, 5. Verschiedenes. 1 8 -b 148500 1 3501 3520 3965 3984 4389 4390 4509 12,30 Uhr, stattfindenden ordent: Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht in Wehrmacht das Oberkommando des zuständigen Wehrmacht⸗ vorschlag nicht zustimmen will, innerhalb einer Frist von zwei Der Brief über die auf dem Grund⸗ 4579 4731 4827 4861 4923 5017 lichen Hauptversammlung eingeladen. der Versammlung ausüben wollen, berufen teils, für die Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes der Monaten nach Zustellung des Einigungsvorschlages die Ent⸗ besitz des Bademeisters Georg Schwarz (5302 12) (5375 12) 5410 5449 5492 Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ haben spätestens bis zum dritten Tag 2) Das Hauptamt für Technik 8 “ Reichsarbeitsführer, nach Fühlungnahme mit dem Hauptamt scheidung der ordentlichen Gerichte beantragt in Uelzen Band 79 Blatt 2534 (früher 5618 5815 5945 5953 (5959 ¼12) 6011 sammlung und Ausübung des Stimm⸗ vor dem Versammlungstage in den daß di 88 ptamt für Technik der NSDAP. gewährleistet, für Technik der NSDAP., die Vergütung. Ist der betreffende (2) Für Angehörige des öffentlich Di ist z entscheidet 481) eingetragene Hypothekenforderung 6074 (6126 ⁄2) 6139 6308 6609 rechts sind diejenigen Aktionäre berech⸗ üblichen Ceschäftsstunden ihre Aktien daß bie am Verfahren Beteiligten auf Geheimhaltung, beson⸗ Angehörige des öffentlichen Dienstes mit diesem Entscheid ihre oberste Dienstbehörd Fühl mena⸗ 8 “ Nr. 6 über 9000,— RMℳ, lautend auf (7225 ¾ 2) 7257 7612 7622 7695 7804 tigt, welche spätestens am 10. April bei der Gesellschaft oder den nach⸗ ers im Interesse der Landesverteidigung, verpflichtet werden. nicht einverstanden, so ist innerhalb einer Frist von zwei 8 t ““ nach Füh geh veinem mit dem den Namen des Rentners Georg Antony 7828 (7839 ½1 1) 7879 8005 (8248 ½¼ ¹) 1943 bis zum Ende der Schalterkassen⸗ stehend bezeichneten Stellen 8 bei 466) Für die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe be-] Monaten nach erfolgter Festsetzung der Vergütung nach 8 10 Heane dins g 88 8 NSSDeP. ev-. Angehörige des “ 5 (8295 1⁄1²) 8403. stunden s bügemn Hieesst ehe Hs. eehen stimmt die zuständige oberste Reichsbehörde nach Fühlung⸗ Abs. 2 zu verfahren. 3 “ Oberkommando des heteiligten Wehrmacht⸗ kraftlos erklärt. 8 Lit. C à 200 Kr.: Nr. (71 ¼2²) bei der Gesellschaftskasse, Nord⸗ bis zur Beendigung der Feh Ilhmm⸗ nahme mit dem Hauptamt für Technik der NSDAP. die ge⸗ (5) Treten nachträglich Umstände ein, die ei teiles nach Fühlungnahme mit dem Hauptamt für Technik Uelzen, den 11. März 1943. (93 1½1 ³) (158 ⁄½à) 275 303 (414 ¼1) 468 hausen, lung zu hinterlegen und die eignete Form der Betreuung . 6“ .“ est „ eine fe gelegte der NSDAP., für den Reichsarbeitsdienst der Reichsarbeits⸗ Amtsgericht. 534 566 1277 1479 1585 1996 (2046 49 bei der Deutschen Bank, Berlin, karte in Empfang zu nehmen. . ee; ö. 8 1 8 sdder festgesetzte Vergütung als offenbar unbillig erscheinen führer nach Fühlungnahme mit dem Hauptamt für Technik 2189 2190 2212 (2226 ⁄¼⁄ ) 2398 241 Düsseldorf, Essen, Hannover, Deutsche Bank, Filialen Mann⸗ G 5ö lassen, so können der Unternehmer und das Gefolgschafts⸗ der NSDAP. Gegen diese Entscheidung können innerhalb 2478 (2510 1) (2518 ⁄2) 2818 3605 bei der Dresduer Bank, Berlin, heim. Freiburg Hiscns Lörrach, Meldung der Ersind 1“ “ mitglied eine andere Festsetzung der Vergütung — gegebenen⸗ von zwei Monaten nach Zustellung, die nach den Vorschrift 3623 3705. Düsseldorf, Essen, Hamover oder Dresdner Bank, Filialen Mann⸗ I) Ctn rfindung durch das Gefolgschaftsmitglied falls gemäß § 10 — verlangen. Rückzahlung einer bereits der Zivil srhene 7 E“ Lit. D à 100 Kr.: Nr. (66 ¼) 123 bei einer Wertpapiersammelbank heim, Freiburg i. Br. (1) Ein Gefolgschaftsmitglied, das während der Dauer des geleisteten Vergütung kann nicht verlangt werde ch d . nung zu erfolgen hat, die ordentlichen 5 35 685 7 1417 t Wertpapierbör⸗ bach den 15 März 1943., Arbeitsverhältnisses 1 8 zcs 4 n, auch dann Gerichte angerufen werden 305 311 335 685 833 1049 1357 1417 eines deutschen pap Bromba 1. SnF. at. xe beitsverh.⸗ es eine Erfindung gemacht hat, ist ver⸗ nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Erfindung 3) Für 9 vFIRHF. b 1795 1808 1821. seuplatzes 1 ae-Eh vrvnn e pflichtet, diese, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Er⸗ nicht patentfäaähig ist. — () Für Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen von Gefolg⸗ Lit. E à 5000 Kr.: Nr. 192. ihre Aktien oder die darüber lautenden Dr. Robert Feer. finderbetreuers ünverzüglich d U 5 g . 6 8 Fe8 zzasn b 8 8 schaftsmitgliedern sind die für Patentstreitsachen zuständigen Karlsruhe, den 16. März 1943 EEe vesselrstee eeee eg 89 ½ vschen melden. Haben mehrere Gesolgschaftaenatglieber üeüer &.r— CGö bEbPTT Gerichte ausschließlich zuständig. Die bisherige Zuständigkeit Karl’ März 1943. Obli ö i zmelbank eine eutsche 1 gschaftsmitg Er⸗ und erungs Gefolg⸗ 3 86 15. reu. R. ruhe, den 3 Obligationen hört mit dem Verfallbage papiersamn findung beigetragen, so haben sie die Erfindungsmeldung ge⸗ schaftsmitglied unabhängig von den Vergütungsbestimmun⸗ ise e “ L 8‧8 w ge He 24
Notariat III — Nachlaßgericht —. auf; der Gegenwert etwa fehlender Wertpapierbörsenplatzes hinterlegen. — —— Zinsscheine wird bei der Rückzahlung in Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ 4. Oeffentliche
Ab bracht. nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit dis Rülchehhne erfolgt in Kopen⸗ Zustimmung 8 Hinterlegungsstelle as Zuftellungen [48501]
agen an unserer se, ferner bei sämt⸗ für sie bei einer anderen Bankfirma
een Niederlassungen der Dresdner bis zur Beendigung der B,
Bank in Deutschland 1 8 Srk lung im Sperrdepot gehalten werden.
ffentli kanntmachung. Schweizerischen kverein in Basel. Tagesordnung: Seeen. Hamburg 8 Kopenhagen, den 20. März 1943. 1. Vorlage des e mit gibt bekannt: Die Direktion des dem Bericht des Aufsichtsrats sowie
Aus dem norwe gen Dampfer Kreditvereins von Grundbesitzern des Nahresan chlusses 8 ’ 8 Ge⸗ „Templar“, 4417 BRT., Unterschei⸗ der dänischen Inselstifte. schäftsjahr 1942. Beschlußfassung
Stellvertretend: 1 Dr. Fritz Lovenz. Dr. Hans Weberling.
es meinsam oder jeder für sich abzugeben. en dieser Verordnung eine Belohnu d ig ode G dun
“ v-enns (2) In der Erfindungsmeldung soll das Gefolgschaftsmit⸗ 8 vh 8. v. eee. wird aufgehoben. (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Halb⸗
Nwgeng e aen Behen pßht en siiet die Ausgabe und shre Lösung bezeichnen und unter Bei § 6 atz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekannt⸗
veenntwer chn n. een ersn t ..“ ligung etwaiger Aufzeichnungen das Eee heü 8 8 machung vom 10. April 1934 — RGBl. 1 S. 319.) Für
heen. hvnm un n Erfindung kurz beschreiben; 5 das Zustandekommen der Erwirkung von Patenten 8 Rechtsstreitigkeiten, die bei Verkündung dieser Verordnung
dnn 1e. . 8908 8 8 . Druckeret vorgesetzten erteilten Weisun . 8 “ ihm von Dienst⸗ (1) Der Unternehmer ist verpflichtet und insoweit allein anhängig sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
das vr Pedasg. 8. Hilfsmittel und Vorar 1 des Bet 1 e die benutzten berechtigt, eine ihm gemeldete Erfindung unverzüglich im (4) Auf das Verfahren in Rechtsstreitigkeiten auf Grund
sgro 8 riebes, die Mitarbeiter! Inlande zum Patent anzumelden, wenn er die Erfindung] dieser Verordnung finden die Vorschriften des § 51 Abs. 1
Verantwortlich füͤr den Amalichen und Nichtamt⸗
GmbH., Berlin wei Beilagen inschließlich einer Zentralhonoeleregisterbeilage).
geturzten Ausgabe fall! die Zentral⸗ e aanzeltregiterbellaae iort.
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