der Reich stellung,
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8 Dienstag, 30. März: Vagabunden. Mittwoch, 31. März: Vagabunden. Beginn: 18 Uhr.
rischen Kreditbank, Vorsitz in der Vortragsveranstaltung innehatte.
unter der
—
8 Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 29. März 1943. S. 4
Sonnabend, den 3. April: Geschlossen.
Sonntag, 4. April: Geschlossen.
Montag, 5. April: Kein öffentlicher Verkauf. Die verka ufte Braut. Beginn: 17 ½¼ Uhr.
Schauspielhaus
Dienstag, 30. März: Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, 31. März: Beginn: 17 Uhr.
Donnerstag, 1. April: Faust. Beginn: 16 Uhr. Freitag, 2. April: Der Widerspenstigen Zähmu ng.
Beginn: 17 .⁄¼ Uhr. Sonnabend, 3. April: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Sonntag, 4. April: Der Wider penstigen Zähmung. Beginn: 17 Uhr. Montag, 5. April:
Beginn: 18 Uhr.
Ein Bruderzwist in Habsburg.
Kleines Haus Beginn: 18 Uhr.
König Ottokars Glück und Ende.
Donnerstag, 1. April: Flucht vor der Liebe. 18 Uhr.
Freitag, 2. April: Vagabunden. Be⸗ inn: 18 Uhr. Sonnabend, 3. April: Flucht vor der Liebe.
18 Uhr. “ 18 Uhr.
Beginn:
Sonntag, 4. April: Va gabunden. Beginn: Montag, 5. April: Moral. Beginn: 18 Uhr.
Lustspielhaus “ 8 Dienstag, 30. März: Der blaue Stro hhut. Zum 25. Male.
Beginn 18 Uhr. Der blaue Strohhut.
Mittwoch, 31. März: 18 Uhr.
Donnerstag, 1. April: Karl III. und Ann a von Oester⸗ reich. Beginn: 18 Uhr.
Freitag, 2. April: Karl III. und Anna vo n Oesterreich. Beginn: 18 Uhr.
Sonnabend, 3. April: Der blaue Srohhut. Beginn: 18 Uhr.
Sonntag, 4. April: Uraufführung! Noch einmal Na po⸗ leon? Beginn: 18 Uhr.
Montag, 5. April: Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 18 Uhr.
Beginn:
Wirtschaftstein 1
Unbedingtes Festhalten an der Preisstabilität Preiskommissar Staatssekretär Dr. Fischböck sprach in Budapest
„Budapest, 27. März. Auf Einladung der ungarischen Gruppe des Mitteleuropäischen Wirtschaftstages sprach am Freitagabend or ungarischen Wirtschaftskreisen der Reichskommissar für die Preisbildung, Staatssekretär Dr. Fischböck, über „Gegenwarts⸗ probleme der Preisbildung“. Unter der zahlreichen Zuhörerschaft bemerkte man Finanzminister Remen yi⸗Schneller, Ver⸗ sorgungsminister Szasz, den Nationalbankpräsidenten Posch, die früheren Minister Kunde r, Graf Michael Teleki und Tibor Kallay. „Dr. Fischböck stellte einleitend fest, daß Deutschland durch seine über die ganze Kriegszeit hinweg aufrechterhaltene Politik der Preisstabilität von einem der teuersten Länder der Welt beinahe das billigste geworden sei. Er zeigte dann im einzelnen die deut⸗ schen Methoden auf, mit deren Hilfe dieses Ergebnis erzielt wurde. Er unterstrich insbesondere die Notwendigkeit, den Preisstop allge⸗ mein durchzusetzen, also nicht bloß auf die lebensnotwendigen Güter zu beschränken, weil die Wirtschaft und das Preisgefüge ein Ganzes ist, bei dem nicht die einzelnen Teile nach verschiedenen Grundsätzen behandelt werden können, ohne daß wesentliche Stö⸗ rungen entstünden. Er betonte die Notwendigkeit, auch gegenüber Preiserhöhungsforderungen, die aus Gründen der Produktions⸗ lenkung oder der Herstellung der Preisgerechtigkeit gestellt werden, erfolgreich Widerstand zu leisten, weil sonst die Gefahr bestehe, daß eine Erhöhung des Preisniveaus im ganzen eintritt. Als unbedingt notwendig bezeichnete er eine schlagkräftige Preisüber⸗ wachung mit einem schnell wirksamen Verwaltungsstrafverfahren neben einer drakonischen Bestrafung schwerer Preisvergehungen durch wirtschaftlich geschulte, rasch funktionierende Gerichte. Als besonders wesentlich hob er schließlich die durch entsprechende Auf⸗ klärung und Propaganda zu stärkende Disziplin der Bevölkerung und das klaglose Funktionieren des Bewirtschaftungs⸗, insbeson⸗ dere des Erfassungssystems hervor. Mit dem Hinweis darauf, daß der Verzicht auf die Methode dauernder Preis⸗ mit nachhinkenden Lohnerhöhungen andere Formen der im Kriege erforderlichen Kauf⸗ kraftabschöpfung notwendig mache, erörterte er die Notwendigkeit einer entschlossenen Steuerpolitik, die auch die beste Grundlage ür die Aufrechterhaltung des Vertrauens zur Währung und damit ie sicherste Voraussetzung für die freiwillige Spartätigkeit schaffe, auf die ein namhafter Teil der deutschen Kriegsfinanzierung er⸗ folgreich aufgebaut werde. Der Redner wandte sich dann den zwischenstaatlichen Preis⸗ und Währungsbeziehungen in Europa zu und stellte nachdrücklich fest, daß Deutschland jedenfalls stabile Kurse und feste Preise als Grundlage für den europäischen Waren⸗ austausch wünsche. Die Richtigkeit dieses Prinzips werde wohl allgemein anerkannt. Die Schwierigkeiten der Durchführung lägen darin, daß nicht überall die Voraussetzungen für eine Aufrechter⸗ haltung des binnenwirtschaftlichen Preisniveaus gegeben seien. In diesen Fällen müßten jedoch Mittel und Wege gefunden werden, durch die die Vertragspartner von den Preisbewegungen außer⸗ halb ihrer Grenzen unabhängig gemacht werden. Der Vortragende schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf, daß der Preis nach deutscher Ansicht ausschließlich ein technischer Verrechnungs⸗ faktor sein sollte, und daß die Aufgabe der Preispolitiker darin zu erblicken sei, auch auf diesem Gebiet die Entmachtung des Geldes durchzusetzen. — Für die Ausführungen des Vortragenden, dem die Anwesenden mit gespanntem Interesse folgten und die sie wiederholt durch Bei⸗ fallskundgebungen unterbrachen, dankte der Präsident der Unga⸗ Finanzminister a. D. Fabinyi, der den
Wirtschaft des Auslandes “
Der dänische Außenhandel im Februar 1943
Kopenhagen, 27. März. Dänemarks Außenhandel im Februar 1943 schloß mit einem Einfuhrüberschuß von 17,2 Mill. Kr. gegen einen solchen von 26,3 Mill. Kr. im Januar und einem Aushuhr⸗ überschuß von etwa 500 000 Kr. im Februar v. J. Der Wert der Einfuhr beträgt in diesem Februar 104,1 Mill. Kr. gegen 8,1 Mill. Kr. im Januar, der Wert der Ausfuhr 86,9 Mill. Kr.
gegen 66,8 Mill. Kr. im Januar.
Unzureichende Verkehrsbewältigung der englischen Eisenbahnen
In der Londoner ‚Financial News“ vom 2. 3. 1943 wurde Ueberschrift „Der Reiseverkehr muß eingeschränkt
werden“ eine Notiz veröffentlicht, in der erklärt wurde, daß nicht lebenswichtige Reisen auf ein; Minimum beschränkt werden müssen, weil die Anforderungen an die britischen Eisenbahnen gewaltig angestiegen seien. Stark vermehrte Frachtmengen und ein erhöhter Passagierverkehr zu einer Zeit, in der ein Material⸗ ersatz völlig unmöglich wäre, müßte zu überfälligen Zügen, lang⸗ sameren Reisen, überbelasteten Linien und Bahnhöfen führen. Zahlreiche alte und eigentlich schon außer Dienst gestellte Eisen⸗ bahnwagen müßten wieder in Betrieb genommen werden, und viele Lokomotiven, die früher zur Beförderung schneller Passagier⸗ züge verwendet waren, würden heute für Truppen und Kriegs⸗ transporte benötigt. Eine Aufrechterhaltung des Reiseverkehrs sei daher nur in äußerst beschränktem Umfange möglich, und wenn jemand heute gezwungen sei, zu reisen, dann solle er wenigstens ohne viel Gepäck und unter Mitnahme seiner eigenen Verpflegung auf lange Reisen gehen.
Man bemüht sich von britischer Seite schon seit längerer Zeit, über alle Propagandakanäle den Eindruck zu erwecken, als ob das deutsche Verkehrswesen in seinen Leistungen stark nachgelassen hätte und in keiner Weise mehr ausreichend sei. Die Meldung der „Financial Times“ beweist, daß die britischen Eisenbahnen ganz offensichtlich in einer unvergleichlich weit schlechteren Ver⸗ fassung sein müssen, denn während die deutschen Eisenbahnen heute den Verkehr in fast ganz Europa E1“ und riesige neue Streckennetze im Osten bedienen müssen, hat sich für die britischen Eisenbahnen das Streckennetz gegenüber der Vor⸗ kriegszeit überhaupt nicht im geringsten geändert. Die deut che Reichsbahn betreibt heute ein Viertel des kontinentaleuropäischen Eisenbahnnetzes. Nimmt man das Streckennetz der Länder hinzu, die unter deutscher Verwaltung oder deutschen Einfluß stehen, so erhöht sich der Anteil auf die Hälfte des gesamteuropäischen Netzes. Im Osten sind allein über 30 000 km sowjetischen Eisen⸗ bahnnetzes auf Normalspur umgestellt worden. Im Gegensatz zu England, wo offensichtlich die Industrie und die Bereit⸗ stellungsmöglichkeiten an Arbeitskräften schon längst restlos aus⸗ elastet und erschöpft sind, hat Deutschland auf dem Gebiete es Güterwagen⸗ und Lokomotivenbaues ein großzügiges Nor⸗ mungs⸗ und Typisierungsprogramm durchgeführt und ist damit zum Serienbau gelangt, der Monat für Monat bedeutende Mengen an neuem rollenden Material liefert. 8
Rückgang der Reisernte in Britisch⸗Indien
Der letzten amtlichen Ernteschätzung zufolge wird sich die indische Reisernte in 6S. Jahre auf nur 24,533 Mill. t belaufen, was gegenüber dem Vorjahr einen Minderertrag um etwa 1 Mill. t bedeutet, obwohl die Anbaufläche um fast 1 ½ Mill. acres erhöht worden war. Es ist also trotz Erhöhung der Anbaufläche nicht gelungen, den durch den Verlust Burmas an Japan eingetretenen Versorgungsausfalls in Reis zu decken, so daß in diesem Jahre Shs noch weit schärfere Formen als im Vorjahr annehmen ürfte.
Vereinheitlichung der Geldzeichen für Zentralchina
Nanking, 27. März. Der chinesischen Nationalregierung wird mit Wirkung vom 1. April ab das alleinige Recht zur Ausübung der Währungskontrolle übertragen. Japan hat beschlossen, die bisher nach Nanking entsandten Finanzbeamten künftig aus China zurückzuziehen und gleichzeitig auch die weitere Ausgabe von Militär⸗Yen⸗Noten einzustellen. Diese bleiben zwar zunächst im Umlauf, soweit sie bisher bereits ausgegeben wurden, doch soll allmählich eine Vereinheitlichung der Geldzeichen für ganz Zen⸗ tralchina auf der Basis der Noten der Zentralreservebant erfolgen. Der Wechselkurs bleibt wie bisher unverändert 18 Yen gleich 100 Nanking⸗Dollar. Der Finanzminister der Nationalregierung ab hierzu außerdem noch bekannt, daß künftig auch die Einwech⸗ r von Dollarnoten der Nankinger Zentralreservebank in Dollarnoten der nordchinesischen Federal Reservebank zu pari er⸗ folgen kann, während bisher nur Militär⸗Yen in Dollar der Pekinger Federal Reservebank gewechselt wurden.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 27. März. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾ — 17,13, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Zürich, 27. März. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 4,00, London 17,32 ½, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ½¼‧, Madrid 39,75 B., Holland 2292½ B., Berlin 172,55, Lissabon
Offentlicher Anzeiger
Beginn:
Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10
Afghanistan (Kabul)
Fran (Teheran)
V
Rumänien (Bukarest)
Kanada
20⸗Francs⸗Stücke
Aegyptische
Argentinische Australische. .
Englische: 10 £ und darunter .
Holländische Italienische: groe... 8 100 Lire Lerae aeS Aee 8862
17,87 ½, Stockholm 102,66 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,3735 B., Sosia 6,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagleh 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 „½ B., Hesingfors
877,50 B., Buenos Aires 101 ⅛, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 27. März. (D. N. B.) London! 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,20, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗
kurse.
Stockholm, 27. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 Liss 1 ., *17,75 B.,
London —,— G., 17,75 B. 00 B., New Yort 107 70 2) 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
Oslo, 27. März. (D. N. B.)
Die Elektrolytku fernotierung der Vereinigung für deutsch Elektrolytkupfernotiz tellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 3 1“ auf 74,00 R. (am 27. März auf 74,00 R. ℳ für g.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und VBantnoteszs
Telegraphische Aus zahlung 1 — — —ö ʒ△-—q— 26. März
Geld Brief
29. März Geld Brief Aegypten
Kairo) heee 18,79
0,588
1 ägypt. Pfund — 100 Afghani 18,79 1 Pap.⸗Pes. 0,588 1 austr. Pfund
18,83 18,83 0,592
40,04
Argentinien (Buenos Aires) . 0,598 Auftralten, (Sidney) — elgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 40,0. Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro — . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ . emntt4 100 Rupien — — — 88 Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 3,047 3,053 ß3,047 Dänemark (Kopenhagen) 100 Kronen 52,15 52,25 52,15 England (London) .. . 1 engl. Pfund — — Finnland (Helsinki) ... 8 100 finn. ℳ 5,06 5,07 Frankreich (Paris) 100 Frs. — Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ SII“ 100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire 1 Yen 1 kanad. Dollar 100 Kuna 1 neuseel. Pfd. — 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 100 Escudo 10,19 10,21 10,19 100 Lei — —
59,46
39,96 39,96
5,06 1,668
132,70 14,59 38,50 38,42 13,16 13,14 0,587 y0,585
1,672
132,70 14,59 38,42 18,14 0,585
132,70 14,61 Island (Reykjavik)
Italien (Rom und Mailand) . Sens. (Tokio und Kobe) .. Kanada (Montreal) 8— Kroatien (Agram)
Neuseeland (Wellington).. Norwegen (Oslo)
Portugal (Lissabon)
4,995 5,̃905
4,995
Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) Schweiz ern 100 Frs. 100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
100 Kronen 59,46 59,58
57,89 4,995 8,591
23,565
57,89 4,995 8,591
23,565
58,01 5,005 8,609
23,605
Serbien (Belgrad)
Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul)
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevideo)
Verein. Staaten von Amerika (New York)
1,982
1,201
1,978 1,199
1 Dollar — —
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130
England, Aegypten. Südafrikanische Union.. Frankreich
Australien, Neuseeland
Britisch⸗Indien
Vereinigte Staaten von Brasilien
8 .A — r
26. März Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
Ausländische Gelbsorten unb Banknoten
29. März Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 1 1 Stück 4,185 4,205 ß4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 1 Dollar — — — — 1 Dollar — — — — 1 Pap.⸗Peso 0,46 1 austr. Pfd. 2,46 100 Belgas 40,08 1 Cruzeiro 0,09 100 Rupien 23,05
Sovereigns
Gold⸗Dollars
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
0,46 2,46 40,08 0,09 23,05
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
Belgische
Britisch⸗Indische Bulgarische: 1000 Lewa und darunter 100 Lewa 3,07 100 Kronen — 100 Kronen 52,10 1 engl. Pfd. — 100 finn. ℳ 5,055 100 Frs. 4,99 100 Gulden 132,70
3,09 3,07
52,30] 52, 10
3,00 52,30 5,075
5,01 132,70
10 Kr. und darunter ....
5,055 4,99 132,70
5,075 5,01 132,70
Finnische Französische
18,18 1,01 5,01
57,11
13,12 20,99
4,99 56,89
186,18 1,01 5,01
57,11
18,12 0,99 4,99
56,89
10 Lire 100 Lire Kanadische 1 kanad. Dollar Kroatische 100 Kuna Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und
500 Lei 100 Lei Schwedische: große 100 Kronen
50 Kronen und darunter . 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs.
100 Frs. und darunter 100 Frs. Serbische 100 serb. Dinar Slowakische: 20 Kronen und
darunter Südafrikanische Union Türkische
1,66 1,68 1,66 1,68
59,64 58,07 58,07
5,01
59,64 58,07 58,07
5,01
59,40 57,88 57,88 4 99 8,58 4,39 1,91
60,78
59,40
57,83
57,83 4,99
8,62 4,41 1,93
100 slow. Kr. 8,58 1 südafr. Pfd. 1,39 1 türk. Pfund 1,91
8,62 4,41 1,93
61,02
100 Pengö 60,78 61,02
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usfw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Genoffenschaften,
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
kunde vorzulegen,
3. Aufgebote
(490477 Aufgebot. 7 Die ledige Anna Detlef in Burg a. F., Wilhelmstraße, als Miterbin des
gen wird. — F. 2/43.
8 widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗
Burg a. F., den 17. März 1943. Das Amtsgericht.
100 FH.ℳ“, 100 EH.ℳ;
anberaumten
unterzeichneten Gericht Rechte anzu⸗
Aufgebotstermine seine melden und die Urkunden widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Amtsgericht Wolfenbüttel. je 25 R.ℳ;
verstorbenen Rentners Julius Detlef in Burg a. F., hat das Aufgebot der Schuldverschreibung nebst Aus⸗ losungsschein der Stadt Burg a. F. vom 15. März 1927 Nr. 357 über 25,— Eℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 27. Nobember 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer antragt. Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine wird aufgefordert, seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ auf den 1. 10. 1943
1 “ 1““
(49051] Der
ender Aktien der
Bauer Erich Oppermann in Immendorf, der Bauer Erich Harms in Fümmelse haben das Aufgebot fol⸗ Aktienzuckerfabrik Immendorf, u. zwar Oppermann der Aktien Nrn. 584 — 588, 664 — 666 und Harms der Aktien Nrn. 967 u. 969 be⸗ Der Inhaber der Urkunden spätestens in 9 ½¼
[49053]
Folgende Urkunden sind für kraftlos 50 erklärt worden: zu 1—8: a) die Schuld⸗] 50 verschreibungen der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 1925, b) die Auslosungsscheine zur Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925. 1. a) Nr. 1 295 980 über 12,50 Rℳ, b) Gr. 38 Nr. 24 980 über 12,50 Ii 2. a) Nr. 1 486 798 über
Ilℳ, Hi. ℳ;
12,50 F.ℳ;
dem
b) Gr. 4 Nr. 49 998 über Nr. 710 3. vorzulegen, 25 Rℳ, b) Gr. 14 Nr. 7 25 HUℳ; 4. a) Nr. 1 083 012/13 über je 25 Fl ü, b) Gr. 32 5. a) Nr. 1 797 332 100 HRℳ, b) Gr. 15 Nr. 30 532 100 Rℳ; 6. a) b) Gr. 26 7. 12,50 Hℳ, b) Gr. 13 Nr. 5821 12,50 H.ℳ; 8. 12,50 ℛℳ, b) Gr. 2 Nr. 50 830 über 9 die 4 P„igen Schuldver⸗ schreibungen des Umschuldungsverbandes deutscher Gemeinden Buchst. B Gr. 6 Nr. 411 über 200 ft. ℳ, Buchst. B Gr. 7
über 200 E. ℳ; 10. die
über 4 ¼½ ige auslosbare Schatzanweisung
des Deutschen Reiches von 1938 Erste
Folge Buchst. E. Nr. 51 691 über
500 HR.ℳ. — 456. Fw. Sam. 5. 42. — Berlin, den 24. März 1943.
Das Amtsgericht Berlin. Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. chlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsleil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf AAII Berlin NW 21 Druck der Preußischen gela „ und Druckerei GmbH., Berlin Zwei Beilagen 8 (einschließlich einer Zentralhanodelsregisterbeilage). Bei 5 gekürzten Auvgabe fallt de Zentral⸗ “ bandelsregisterbeilage fort.
a) Nr. 404 437
14 437 über Nr. 22 012/13 über über über über über über über über
Nr. 1 072 140 Nr. 2640 a) Nr. 365 821
a) Nr. 1 471 830
ohne ilage.
eu Staatsanzelger in
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Snn anbe für — bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90
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Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
sch das auf
ochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe öI-öh. Soweit der Peutsche Reichsanzeiger und jetzen und Rechtsverordnungen als amtliches ee Vollausgabe. — die Post monatlich 2,30 ℛ. zuzü
handelsregisterbeilage durch die Posi r Selbstabholer bei der 422 erlin für
818 breiten Pe h
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l ern kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden ünee,b. Barz 38 oder vorherige Einsendung des aages einschließlich des Portos abgege 2₰ Füöeeen für den Naum einer fün 8 1,10 9 1,85 ℛ A. — * nimmt an * Anzeigenstelle Berlin 8W 68, Wilhelmstraße 82. Alle Dreuckauftrage sind auf einseitig einzusenden, Nere n, ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
etthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am
ang ervorgehoben werden sollen. — bc. dem Aeee.;. bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
— 55 mm
einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile
eschriebenem Papier völlig bruckreif
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Berlin, Dienstag, den 30. März, abends
Anordnung über die Umlagerung von Lieferbeziehungen E über die Aufhebung von Reichskreditkassen.
Bekanntmachungen der
Seee XIV/43 des Reichsbeauftragten für — Keramik und Holzverarbeitung (Einsetzung von Bewirt⸗ 8
Anordnung über die Festsetzung der Preise für Generator⸗ Schwelkoks
Der nichtamtliche Teil enthält:
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.
eschlossener Betriebe.
30. März 1943. G ; Vom 30. März Geheimen Staatspolizei Berlin und
Linz über die Einziehung von Vermögenswerten für das
Glas,
schaftungsstellen im Lenkungsbereich Glas). Vom 29. März 1943.
aus der Erzeugung Oberschlesiens. Vom
25. März 1943.
Stand der schwebenden Schuld des Reichs, Betrag der ausstehenden Steuergutscheine und Betriebsanlagegut⸗ haben und Warenbeschaffungsguthaben.
über die Umlagerung von Lieferbeziehungen geschlossener
schlossene
Amtliches Deutsches Reich Anordnung
Betriebe
Um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, müssen die Lieferbeziehungen der auf Grund der Erlasse des Reichswirt⸗ schaftsministers vom 30. Januar 1943 und des Reichsmini⸗ sters für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. Februar 1943 geschlossenen oder noch zu schließenden Betriebe grund⸗ sätzlich so umgelagert werden, daß die von diesen Betrieben bis⸗ her bezogenen Warenmengen weiter in denselben Versor⸗ gungsbezirk fließen. Auf Grund des § 1 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) und des § 36 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Er⸗ zeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1521) wird
baher angeordnet: § 1
(1) Wer bis zum 30. Januar 1943 Betriebe des Einzel⸗ andels, des Handwerks oder des Gaststättengewerbes, die auf “ der Erlasse des Reichswirtschaftsministers oder des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft geschlossen worden sind oder noch geschlossen werden, mit Waren be⸗ liefert hat, ist verpflichtet, an deren Stelle andere Abnehmer desselben Bezirkes zu beliefern, soweit nicht die bewirtschaf⸗ tenden Stellen den Warennachschub anders lenken. Verände⸗ rungen der allgemeinen Versorgungslage sind anteilig u berücksichtigen. 8 2) vesich Verpflichtung besteht bei bezugsbeschränkten Er⸗ zeugnissen nur im Rahmen der vorhandenen Wiederbezugs⸗
rechte. S. (3) Für die Abgrenzung des Bezirks ist der branchenübliche des geschlossenen Geschäfts maßgebend.
Versorgungsberei 1G geber (4) Die zu liefernde Warenmenge muß im Verhältnis der an das ge⸗
Warenmenge entsprechen, die im Jahre 1942 esschäft geliefert worden ist. b (5) Die Verpflichtung des Abs. 1 gilt für Zentralen von
Se aftstät gezit wird von Niederlassungen der Notenbank im Ostlan 1“
fortgesetzt. . Berlin C 111, den 30. März 1943. Hauptverwaltung der Reichskreditkassen Wilz. Fiebach.
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1“ Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Eeeseun kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. I Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1. 903/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I Seite 303 — wird das inländische Vermögen der Eheleute Hans Arnhold, 30. Mai 1888 Dresden geboren, und Ludmilla geb. Heller, 31. 7. 1894 Dresden geboren, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. 83II“
Verfügung Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen S im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 — RGBl. I S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Februar 1939 — B Nr. S II G — 41/V/39 — und des SD. in Wien vom 28. Juli 1939 — B Nr. S II G 1084/39 — wird das gesamte im Wirkungsbereich der bezogenen Verord⸗ nung vom 18. November 1938 befindliche Vermögen der Juden 8 Weiß, Konrad, geboren am 27. 4. 1890 in Linz, Pro⸗ tektoratsangehöriger, früher in Prag und Wien wohn⸗ haft gewesen, - Weinstein, Oskar, geboren am 3. 1. 1880 in Beraun, Protektoratsangehöriger, und seine Ehefrau Weinstein, Giulietta geb. Stock, geboren am 2. 2. 1884 in Spalato, beide zuletzt in Linz/ Donau, Nieder⸗ reithstraße 6, Augstein, Otto, geboren am 18. 3. 1880 in Neu⸗ Kdyne, Protektoratsangehöriger, und seine Ehefrau Augstein, Lilli, geb. Podzahradsky, geboren am 11. 4. 18888 in Neu⸗Bistritz, beide früher in Prag II, Hy⸗ bernska 28/30, und Bad⸗Ischl, Hotel Post, wohnhaft gewesen, beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen
Linz/Donau, den 24. März 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz.
Dr. Bast.
Anordnung XIV/43 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver⸗
.“ auch im Hinblick auf geschlossene Fi⸗ ialen. § 2
(1) Die Bestimmungen des § 1 gelten für diejenigen, die Betriebe des Großhandels 8 haben, entsprechend.
(2) Sofern der Großhandelsbetrieb auf Grund von Er⸗ lassen des Reichswirtschaftsministers geschlossen worden ist oder geschlossen wird, sind dafür die Großhändler zu beliefern, die von der für den geschlossenen Betrieb zuständigen fach⸗ lichen Gliederung der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außen⸗ handel benannt werden. 5 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nur auf Verlangen der Landeswirtschaftsämter bzw. Landes⸗ ernährungsämter verfolgt.
Der Reichswirtschaftsminister
arbeitung (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen im . 86 . Lenkungsbereich Glas) “ Vom 29. März 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (7GBl. I S. 686) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81
Im Lenkungsbereich Glas werden zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestimmt:
A. für die Herstellung 1
1. die Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, Berlin W 35, Admiral⸗v.⸗Schröder⸗Str. 39/41, für Flachglas, Hohlglas und Isolierflaschen,
zugleich im Namen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. J. V. Dr. Landfried. Bekanntmachung über die Aufhebung von Reichskreditkassen Vom 30. März 1943 Die Reichskreditkassen in Baranowitsche, Dorpat, Dünaburg, Kauen, Libau, Minsk, Mitau, Narwa, Pernau, FSnetnnn. Reval, Riga, Schaulen, Wilna, Windau, Wolmar 1943 aufgehoben. Ihr
1“ 8 “
die Gemeinschaft Hohlglas, Berlin W 35, Admiral⸗ v.⸗Schröder⸗Str. 39/41, für Erzeugnisse der Hohl⸗ glasveredelung, 1
(die Fachvereinigung Flachglasveredelung, Nürnberg, Carolinenstr. 30, für Erzeugnisse der Flachglasver⸗ edelung, 8
die Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente
u. chem.⸗pharm. Glaswaren, Weimar, Bernhard⸗
straße 5, für Glasinstrumente und chem.⸗pharmaz.
Glaswaren,
B. für den Absatz
1. der Verein Deutscher GmbH.,
Tafelglashütten
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stete Anzeigen müssen 3 Tage Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Postscheckkonto: Berlin 418 21 1943
—J——J—— die Verkaufsstelle der Gußglasfabriken
GmbH., Düsseldorf, Couvenstr. 4, für Gußglas, 1
. die shgdorsh cavenstr Glasindustrie, Berlin W 35, Admiral⸗v.⸗Schröder⸗Str. 39/41, für 7 arbenglas,
4. die Gemeinschaft Hohlglas, Berlin W 35, Admiral⸗ v.⸗Schröder⸗Str. 39/41, für Hohlglas und Erzeugnisse der Hohlglasveredelung, 8
die Fachvereinigung Flachglasveredelung, Nürn⸗ berg, Carolinenstr. 30, für Erzeugnisse der Flach⸗ lasveredelung, 8 die Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente chem.⸗pharm. Glaswaren, Weimar, Bernhardstr. 5, für Glasinstrumente und chem.⸗pharmaz. Glas⸗ 1ö1“]
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Die im § 1 genannten Bewirtschaftungsstellen werden ermächtigt:
Zu A. 1. Herstellungspläne, die der Reichsbeauftragte festlegt, vorzubereiten und durchzuführen, den Betrieben Herstellungsanweisungen und Pro⸗ duktionsaufgaben zu erteilen,
. die Herstellung von Waren ihres Herstellungs⸗ bereiches — namentlich in Richtung auf eine Be⸗ schränkung der Typen und Sorten —, erforderlichen⸗ falls im öö mit den für die Absatzlenkung zuständigen Stellen, zu regeln, “
den Betrieben die Roh⸗ und Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Waren ihres Herstellungszweiges gebraucht werden, zuzuteilen,
den Absatz der in ihrem Her tellungsbereich herge⸗ stellten Waren jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten zu lenken, den Betrieben die Veräußerung an bestimmte Ab⸗ nehmer, die ihnen die Bewirtschaftungsstelle zuweist, verbindlich vorzuschreiben, Zu A. u. B. Prüfungen — insbesondere Betriebs⸗ prüfungen — innerhalb ihres Herstellungsbereiches jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten durchzu⸗ führen. 5 § 3 (1) Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächtigungen gelten auch gegenüber denjenigen Herstellern und Verteilern, die nicht Mitglieder der zu Bewirtschaftungsstellen eingesetzten Organisationen sind. 1 (2) Die Bewirtschaftungsstellen sind berechtigt und auf Ver⸗ langen des Reichsbeauftragten verpflichtet, den Kreis der Be⸗ troffenen jeweils ausdrücklich einzuschränken.
“ (1) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusatz „als Be⸗ wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung“. 89 Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den Weisungen
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und der Aufsicht des Reichsbeauftragten.
(1) Die von den Bewirtschaftungsstellen hu erlassenden ordnungen werden als Anweisungen bezei net. Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, daß es sich um Einzelanweisungen handelt.
(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die §§ 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Verord⸗ nung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 (RGBl. 1 S. 1133).
(3) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Er⸗ mächtigung nach § 2 dieser Anordnung tätig werden, gelten die §§ 10—15 und 17 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr für die von ihnen geforderten Auskünfte und erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die An⸗ weisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen von ihnen in ihrem Aufgabenbereich erlassenen Vorschriften wer⸗ den nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.
(4) Das Antragsrecht gemäß § 14 und das Ordnungsstraf⸗ recht gemäß § 15 der genannten Verordnung werden von dem Reichsbeauftragten selbst wahrgenommen. 8
Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen er⸗ forderlichen Mittel sind von den jeweiligen Organisationen aufzubringen.
§ 7
(1) Die Leiter der Bewirtschaftungsstellen sind von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in den Bewirtschaftungsstellen tätigen Personen von ihrem Leiter, auf die gewissenhafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
(2) Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Abs. 1 ver⸗
Frankfurt / M., Postfach 307, fü
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pflichteten Personen sinngemäß Anwendung. G“ 8 “ “ 8 u 8
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