Rieichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 84 vom 10. April 1943. S. 4
Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründeten Fansn Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den rbeitsausschuß Maschinen, Preßwerkzeuge und Einrichtungen für plastische Massen einzureichen. Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen. § 16
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemãß § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung
der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der
Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. I S. 2498) strafbar. § 17
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eynupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Ge⸗
bieten Kärntens und Krains. V Berlin, den 5. April 1943. nt
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
Preußen
Bekanntmachung Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom weas 1943 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Kreuzberg für die Verbreiterung Straße nach dem Bahnhof durch das Amtsblatt der
ö der
20. Februar 1943
Regier in Koblenz Nr. 6 S. 13, ausgegeben am 27. Februer 1943; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 17. Februar 1943 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadt Peitz zur Errichtung einer Kläranlage durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 9 S. 23, ausgegeben am 27. Februar 1943; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom — über die Verleihung des Enteignungs⸗ rrechts an die Vermögensverwaltung der Deutschen Alrbeitsfront, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ber⸗ lin⸗Wilmersdorf, für den Erwerb des zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erforderlichen Grundstücks in Berlin, Unter den Linden 40/Mittelstraße 43, durch das Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Nr. 16 S. 39, ausgegeben am 3. März 1943.
Micctamtliches “ Postwesen E“
Verfügung über das Postscheckkonto beim Tode des Postscheck⸗ teilnehmers Beim Ableben von Postscheckteilnehmern entstehen häufig Weiterungen daraus, daß niemand zur Verfügung über das Post⸗ scheckkonto ermächtigt ist, solange die Erbberechtigung nicht nach⸗ gewiesen ist. Diese Schwierigkeiten sind ohne weiteres dadurch zu vermeiden, daß der Postscheckteilnehmer auf den ihm bei Er⸗ öffnung des Kontos oder später übersandten Unterschriftsblättern die Unterschriftsproben einer oder mehrerer Personen hinterlegt. Diese Personen sind ohne weiteres berechtigt, nach dem Tode des Postscheckteilnehmers das Konto weiterzuzihren oder die Löschung des Kontos zu beantragen und das Restguthaben abzuheben, so⸗ fern dies der Postscheckteilnehmer nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Allen Postscheckteilnehmern, die bisher nur ihre eigene Unterschrift hinterlegt haben, ist daher dringend zu empfehlen, durch Hinterlegung der Unterschriftsprobe min estens einer weiteren Person die Weiterführung oder Schlie ung des Post⸗ scheckkontos zu ermöglichen. Amtliche nn ersche fepfa nes über⸗
sendet auf Antrag das zuständige Postscheckamt.
5 8
“ Wirtschaftsteir
Erhöhter Einsatz des privaten Waldbesitzes
Dem deutschen Privatwald, der 51 % der Fläche des gesamten Waldbesitzes des Großdeutschen Reiches einnimmt, sind im Ein⸗ satz für die Versorgung unserer Fefeen etsegaf ganz besondere Aufgaben gestellt. Aus betriebswirtschaftlichen und standört⸗ lichen Gründen ist die durchschnittliche Erzeugung des Privat⸗ waldes wesentlich geringer als die Erzeugung der staatlichen Wal⸗ dungen je Jahr und Hektar. Außerdem ist die Nutzholzhaushal⸗ tung nicht so intensiv, zumindest teilweise nach anderen Gesichts⸗ punkten erfolgt, als in den staatlichen Forstbetrieben. Im mitt⸗ leren und kleinen Besitz stand die Versorgung der eigenen Wirt⸗ schaft sehr oft im Vordergrund. Bereits zu; eginn des Krieges haben organisatorische Maßnahmen die Grundlage für eine stär⸗ kere kriegsmäßige Ausrichtung des privaten Walbbesitzes ge⸗ schaffen. Die Bestimmungen über den Aufbau des Reichsnähr⸗ standes haben den privaten Waldbesitz als Glied der Bodenwirt⸗ schaft in die Organisation eingezogen, so daß der Privatforst⸗ betrieb in jeder Beziehung von den Einrichtungen des Reichs⸗ nährstandes betreut wurde. Zu der forstlichen obersten Reichs⸗ behörde, dem Reichsforstamt, bestanden außer den Beziehungen freundlicher Nachbarschaft keine verwaltungsmäßigen Bin⸗ dungen. Die beteiligten Ressorts haben in klarer Er⸗ kenntnis der Notwendigkeit einer Zusammenfassung des gesamten. deutschen Waldbesitzes auf betriebstechnisch⸗wirtschaftlichem Ge⸗ biet im Laufe der Kriegsjahre durch eine Reihe von gemeinsamen Anordnungen ein Gebäude geschaffen, das durch die Eingliederung des forstlichen Apparates des Reichsnährstandes in die Reichs⸗ forstverwaltung und der Schaffung eines Reichsbeirates und von Landesbeiräten für den Privatwald seinen grundsätzlichen Ab⸗ schluß gefunden hat. Damit ist die gesamte betriebstechnische und wirtschaftliche Lenkung des deutschen Waldbesitzes in den Händen des Reichsforstmeisters vereinigt. Die Reichsforstabteilung des Reichsnährstandes bildet eine selbständige Abteilung des Reichs⸗ forstamtes und die Forstabteilungen der Landesbauernschaften fungieren als Privatwaldabteilungen der forstlichen Mittel⸗ behörden. Bei dieser totalen Lösung auf betriebstechnisch⸗wirt⸗ schaftlichem Gebiet war es von vornherein klar, daß die Fragen des Bodenrechts auch für den Waldbesitz, der ja ein Glied der Bodenwirtschaft bildet, in der Zuständigkeit des Reichsnährstandes bzw. des Reichsernährungsministers bleiben müssen, und daß die berufsständische Betreuung ebenfalls vom Reichsnährstand durch⸗ zuführen ist. Mit dieser im Rahmen des all femeinen Behörden⸗ apparates zwar neuartigen aber sachgemäßen und leistungs⸗ fähigen organisatorischen Lösung ist nicht nur die einheitliche Lenkung der forstlichen Erzeugung gewährleistet, sondern auch die Grundlage geschaffen für die nicht nur jetzt im Kriege, sondern auch für alle Zukunft notwendige Leistu igerung im privaten Waldbesitz. Die organisatorische Grundlage allein ist aber nicht aus⸗ schlaggebend. Ausschlaggebend vielmehr ist der Einsatz des Men⸗
schen in dem ihm gegebenen en, wobei bei der Eigenart des forstlichen Betriebes an das —2
einer vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit besondere nforderungen gestellt werden. Der Festsetzung der Richtlinien für diese Zusammenarbeit diente eine Arbeitstagung der ehrenamtlichen Forstabteiln
leiter des Reichsnährstandes, die unter der Leitung des 222 Berlin stattgesunden im Zald⸗
— V
forstmeisters Staatssekretär Alpers in hat. Die Bedeutung der forstlichen Arbeit besitz, aber auch die Erkenntnis des no einer gedeihlichen Zusammenarbeit aller
durch die Anwesenheit des Staatssekretürs Backe, des
nicht trotz allem in eine
obmanns des Reichsnährstandes Behrens und des Hauptabtei⸗ lungsleiters des Reichsnährstandes Dr. Brummenbaum besonders
unterstrichen. Generalforstmeister Alpers gab in einer richtung⸗ weisenden Rede zunächst einen Ueberblick über die organi⸗ satorischen Maßnahmen, um dann die Durchführung der gemein⸗ schaftlichen Holzaufbringung für die kommenden Monate zu be⸗ sprechen. Die erfolgreiche forst⸗ und holzwirtschaftliche Markt⸗ ordnung wird mit der längeren Dauer des Krieges immer mehr se einer Symbiose der forstlichen Erzeugung und des holzwirt⸗ chaftlichen Verbrauchs kommen müssen, nachdem in den ersten Kriegsjahren die reine Bedar deckung im Vordergrund shän In diesem Zusammenhang bedürfen auch die waldbautechnischen Erfordernisse einer neuen Beurteilung. Sie müssen bei der längeren Dauer des Krieges wieder aus dem Hintergrund her⸗ austreten und bei der Durchführung unserer Holznutzung Berück⸗ sichtigung finden, wenn nichtwiedergutzumachende Schäden im deutschen Wald eintreten sollen. Die Ausführungen des General⸗ forstmeisters aben den aus dem ganzen Reich zusammen⸗ gekommenen Führern des privaten Waldbesitzes nicht nur die Mittel in die Hand für die zukünftige Arbeit, sondern auch einen lebhaften Impuls, ausgelöst von einem vertrauensvollen und einheitlichen Zusammenstehen. Dem gab auch Staatssekretär Backe in seinen Ausführungen Ausdruck, der noch einmal be⸗ sonders unterstrich, def es auch jetzt im Kriege geboten sei, über die harten Erfordernisse des Alltags den Menschen nicht zu ver
gessen, der in seiner Bodenverbundenheit wurzelt und mehr sehe und fühle als nur etwa den wirtschaftlichen Ablauf der Dinge. Im Walde mit seinen vielen Eigenarten käme es besonders auf die Gemeinschaftsarbeit an. Er freue sich, daß Reichsforstmeister, Reichsernährungsminister und Reichsbauernführer nunmehr’ hierfür die tragende Plattform gefunden haben. Es gälte jetzt den Einsatz, insbesondere der Führerschaft des privaten Wald⸗ besitzes in der festgesetzten Richtung, damit die von Generalforst⸗ meister Alpers gesteckten Ziele auf dem Boden der Einmütigkeit und Einsatzfreudigkeit erreicht werden.
Im Beispielsrevier Königswald bei Potsdam wurden den Forstabteilungsleitern des Reichsnährstandes vom Generalforst⸗ meister Alpers und seinen Mitarbeitern in Anwesenheit von Staatssekretär Backe, Reichsobmann Behrens und Dr. Brummen⸗ baum eine Reihe technischer Einzelheiten am Objekt demonstriert, die für die Durchführung zusin tener waldbaulicher Maßnahmen in allen Teilen des Reiches beispielgebend und anregend sind
Wertvolles Altpapier
An sich ist Deutschland in mancher Beziehung ein rohstoff⸗ armes Land. Nicht der Reichtum der Natur hat uns zum füh⸗ renden Industrieland der Welt gemacht. Erst der deutsche Mensch hat durch Erfindergeist und Forschungsleistung die karge Roh⸗ stoffdecke verbreitert. Die neuen Werkstoffe: Zellwolle, Hydrier⸗ benzin, Bung und Kunstharz sind heute in aller Munde. Sie haben es uns ermöglicht, der Front der Naturrohstoffe eine eben⸗ bürtige Front von künstlichen Rohstoffen entgegen zu stellen. Aber vielleicht haben gerade diese Großtaten der Chemie unseren Blick ein wenig abgelenkt von den Werten, die in den Altstoffen schlum⸗ mern und die wir neu ans Tageslicht heben müssen, wenn wir ausweglose Sackgasse geraten wollen. Wohl können wir umrangieren und auswechseln, aber schließlich lebt auch die künstliche Neustoffproduktion nicht von der Luft und braucht eine materielle Ausgangsbasis. Immer unterliegen wir der stofflichen Beschränkung. Wir vermögen die Galgenfrist zu verlängern, aber einmal würde doch der unerbittliche Endtermin heranrücken, sofern wir uns nicht dazu bequemen, die Altstoffe in den wirtschaftlichen Kreislauf einzuschalten. Sie müssen aus Kisten, Truhen und Säcken, aus Kellern und Bodengelassen in den Schmelztiegel zurückwandern, um alsdann in verwandelter Gestalt eine abermalige Umlaufsperiode zu beginnen.
Der deutsche Papierverbrauch, der um das Jahr 1800 erst nur 15 000 t ausmachte und um die Mitte des vergangenen Jahr⸗ hunderts auf 150 000 t angewachsen war, hat in unserer Zeit die enorme Höhe von 3 Mill. t erreicht und bereits überschritten. Auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet, ist der Papierver⸗ brauch (ohne Pappe) allein in den letzten Jahren von 27 kg i. J. 1929 auf 34 kg i. J. 19388 gestiegen, und trotzdem die Buchpro⸗ duktion verringert wurde, viele Zeitungen und Zeitschriften zu⸗ sammenschmolzen oder überhaupt wegfielen, hat der Papierver⸗ brauch während des Krieges eine weitere Zunahme erfahren. Das geht nicht etwa auf Konto des „öden Papierkrieges“, den wir mit aller Energie abgebaut haben. Vielmehr ist das Papier ein wichtiger Ausweichstoff bei einer großen Zahl von Rohstoffnöten geworden, und der Laie weiß im allgemeinen gar nicht, an wie zahlreichen Stellen heute Papier einspringen muß, um Metalle und andere nur beschränkt verfügbaren Rohstoffe zu ersetzen. Früher haben wir das fehlende Papierkontingent durch Einfuhr beschafft, aber schon im letzten Friedensjahr war der Einfuhr⸗ anteil, der sich 1929 noch auf 59 ℳ des Gesamtverbrauches stellte, auf 26 % herabgedrückt, was im wesentlichen durch einen stärkeren Holzeinschlag ermöglicht wurde. Der deutsche Wald ist aber keineswegs nur für die Papierfabriken da; wir müssen hier be⸗ stimmte Grenzen einhalten, wenn wir uns nicht einer schlimmen Raubbauwirtschaft schuldig machen wollen, die ein Verbrechen gegen unsere Kinder und Enkel wäre. Rasch ist ein Stück Wald abgeholzt, doch dauert es geraume Zeit, bis es nachwächst. Die Fabrikschlote schießen schneller zum Himmel als die Baumstämme.
Holz ist ein kostbarer Rohstoff geworden, der auch mancherlei anderen, teilweise noch wichtigeren Verwendungszwecken dienen muß, Nicht einmal im Weltmaßstab wächst so viel Holz nach, wie die moderne Menschheit verbraucht. Wurde doch der jährliche Holzverbrauch vor dem Kriege in der Welt auf 168 Milliarden Kubikmeter geschätzt, während der jährliche Nachwuchs nur 114 Milliarden Kubikmeter beträgt. Darum muß, falls keine Lücke in der Versorgungsbilanz entstehen soll, der Holzanfall durch Verwendung von Altpapier gestreckt werren.
Nun ist eine solche Wiederverwendung von Altpapier technisch an sich gewiß kein neues Problem, entscheidend aber ist der Prozentsatz, mit dem das Altpapier an der im Inland erzeugten und verbrauchten Papiermenge beteiligt ist. Trotzdem manches besser geworden ist — 1927 wurden nur 425 000 t Altpapier zu⸗ rückgesammelt. 1937 aber bereits 900 000 t, und im Jahre darauf wurde erstmalig die Millionengrenze überschritten — sind wir
selbst 1938 nicht über 27 % hinausgekommen, oder mit anderen Worten: 73 % des esamten Papierverbrauchs fielen entweder der Vernichtung 8 oder wurden auf andere Weise dem Rücklauf entzogen. Gewiß ist seitdem der Erfassun sapparat ausgebaut worden, seit Anfang 1940 ist auch die S uljugend eifrig an der Aufsammlung von Altpapier beteiligt, aber res befriedigend ist das Resultat auch heute noch nicht. Deshalb ist neben der weiterlaufenden Sammeltätigkeit der Schulkinder eine besondere Stoßaktion gestartet worden, die bis zum 24. April läuft. Diese Sammlung soll über das bisher übliche Sammel⸗ ergebnis hinaus noch ein beträchtliches bringen. leiden auch heute noch manche Volksgenossen unter dem drücken⸗ den Bewußtsein, daß sie der Kriegszeit ihren Tribut schuldig bleiben und daß sie nicht so recht mithelfen und sich einsetzen können, wie 2, es möchten. Sie alle sollen daran denken, daß die Altstofferfassung eines der Gebiete ist, auf dem heute jeder mitarbeiten und sich bewähren kann.
EE“
Jede ungeeignete, falsche oder fehlerhafte Anwendung der Be⸗ leuchtungsanlagen bedeutet nicht nur Vergeudung von Energie, sondexn schädigt meist auch die Nervenkraft des Arbeitenden und damif seine eistungsfähigkeit. Auf einer Sitzung der Unter⸗ fachgruppe Lichttechnik des NSBDX., Gauwaltung Wien, sprach Dipl.⸗Ing. E. Wittig DLT2G., Berlin, zu dem Thema „Die Lichttechnik im Kriegseinsatz“. Unzureichende Beleuchtungsstärke sei heute ebenso falsch wie übermäßige enevenbaec. Es ist eine Beschränkung auf die in dem Din⸗Blatt 5035 empfchler oder mindestens verlangten Beleuchtungsstärken
Die Lichttechnik im Kriegseinsatz
anzustreben,
wobei durch verstärkten Einsatz von Werkplatzleuchten und Ab⸗-
aller nichtbenutzten oder notwendigen Leuchten, ferner durch Verwendung von Dampflampen den Forderungen nach Stromersparnis Rechnung zu tragen ist. Man muß auch auf die Vermeidung von Schatten und Spiegelung der Lampen achten. Mehr denn je gehört heute die Instandhaltung der Beleuchtungs⸗ anlage zur Pflicht des verantwortlichen Betriebsleiters. Durch Lichtabnahme der Lampen im Laufe der Betriebszeit, Span⸗ nungsabfall, Verstaubung der Leuchten und der reflektierenden Decken und Wände, kann viel Licht verloren gehen.
irtschaft des Auslandes
ZWwei neue Staatsanleihen in Schweden
Stockholm, 9. April. Zwei neue schwedische Staatsanleihen werden am 15. April emittiert werden. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige 3 ige Anleihe mit sechsjähriger Laufzeit sowie eine langfristige 3 ½ Zige Anleihe mit einer Laufzeit von 45 Jahren. Die Zeichnungsfrist für beide Anleihen läuft vom 15. April bis 15. Mai.
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Die dänischen Einnahmen an Zöllen und Verbrauchsabgaben Kopenhagen, 9. April. Die Einnahmen des dänischen Staates aus Zöllen und Verbrauchsabgaben betrugen im Finanzjahr 1942/43 rd. 589 Mill. Kr. gegen 506 Mill. Kr. in 1941/42. Diese Zunahme entfällt in erster Linie auf die höheren Erträge der Labatabgabe, die von 97 auf 157 Mill. Kr. stiegen, der Abgabe auf starke Getränke, die von 40 auf 84 Mill. Kr. stiegen und auf die Uügzmsens Umsatzabgabe, die von 90 auf 97 Mill. Kr. zunahm. agegen ist die besondere Einfuhrabgabe, dze 1941749 noch 24,5 Mill. Kr. einbrachte, weggefallen, und die Einnahwen aus den Einfuhrzöllen gingen von 67 auf 58 Mill. Kr. zurück.
Abschluß der flowakisch⸗ungarischen Wirtschaftsverhandlungen
Preßburg, 9. April. Die slowakisch⸗ungarischen Wirtschaftsver⸗ handlungen, die seit mehreren Wochen in Preßburg geführt wurden, fanden am Donnerstag vormittag mit der Unterzeich⸗ nung eines Abkommens ihren Abschluß. Durch das Abkommen wurde der Warenaustausch, der eine Ausweitung erfahren ber und der Zahlungsverkehr für ein weiteres Jahr geregelt. Das Abkommen enthält Bestimmungen über die Stabilisierung der Preise im gegenseitigen Warenaustausch. 11
Günstige Wirtschaftsentwicklung in Albanien.
Rom, 9. April. Aus dem Bericht des Verwaltungsrates der Albanischen Nationalbank über den Abschluß des Jahres 1942 geht hervor, daß das Jahr 1942 für die albanische Landwirtschaft in allen Produktionszweigen sehr günstig war und die Industrie, vor allem die Bergwerksindustrie, einen neuen Aufschwung ge⸗ nommen hat. — .
EI111“
“ WI1ö1 1 Wirtschaftsabkommen Italien⸗Türkei
Istanbul, 9. April. ein Wirtschaftsabkommen abgeschlossen.
„Schiffsraum muß um jeden Preis eingespart werden“ — Die Versorgungsschwierigkeiten im Mittleren Osten
„Genf, 9. April. Der stellvertretende brititsche Staatsminister für den Mittleren Osten, Lord Moyne, besuchte kürzlich an der
Spitze einer Wirtschaftsabordnung die englische Kolonie Kenya. aus Nairobi meldet, erörterte man dort die Ver⸗
Wie „Times“ sorgungsschwierigkeiten im Mittleren Osten. Bei dieser Gelegen⸗ heit habe Lord Moyne auf die außerordentliche Bedeutung hin⸗ gewiesen, die einer Steigerung der ostafrikanischen Nahrungs⸗ mittelproduktion zukomme, „da Schiffsraum um jeden Preis ein⸗ gespart werden müsse“. u
Iran immer fester in den Klauen der USA. — hein anh ein „Handelsabkommen“
Genf, 9. April. Staatssekretär Hull und der iranische Ge⸗ sandte in Washington unterzeichneten ein „Handelsabkommen“ Das Abkommen tritt, wie es in Meldungen aus USA. heiß 30 Tage „nach Erfüllung der notwendigen Formalitäten“ dur die iranische Regierung und die Zustimmungserklärung Roose⸗ velts in Kraft. gs hat eine Laufzeit von drei Jahren, wenn es nicht früher „infolge besonderer Fesix c. außer Kraft trete. Auf Abmachungen über die Wirtscha tsbeziehungen im Luftver⸗ kehr soll es nach dem Kriege ausgedehnt werden. Nach dem Kriege soll das „Handelsabkommen“, das Zollherabsetzungen für
USA⸗Waren in Iran enthält, auch auf den Luftverkehr ausge⸗
dehnt werden.
eD”l
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: 6“ Rudolf Lantzsch in Berlin Nw 21 “ 9 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret Gmbd Berlin.
9 Drei Beilagen (eeinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage).— Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage fort.
Nr. 84
— Zusatzkontingent ein⸗ Trotz der Totalmobilmachung aller Arbeitsreserven
nen
Zwischen der Türkei und Italien wurde
Dr. von
tenberg
24. März benen werden aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 15. Juni 1943 beim Amts⸗
8
Er st
8₰
e veilage
eichsanzeiger und Preußischen Stantsanzeiger
rlin, Sonnabend, den 10. April
Be
8
Altiva.
Deckungsbestand an Gold und Devisen
Bestand an Wechseln und Schecks sowie 8 wechseln des Reichs
8 3 angekauft worden sind
fähige Wertpapiere)
Lombardforderungen . ..
deutschen Scheidemünzen Rentenbankscheinen
sonstigen Wertpapieren. sonstigen Aktiven
Passiva. Grundkapital .. Rücklagen und Rückstellungen:
a) gesetzliche Rücklagen
„ 2
b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen..
.. Betrag der umlaufenden Noten Täglich fällige Verbindlichkeiten
.
keiten. .. Sonstige Passiva ....
6 56026
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren
Wechseln R. ℳ —,—
1 Von den Abrechnungsstellen wurden abgerechnet Stück 3 700 000 Rℳ 11 082 000 000.
Die Giroumsätze betrugen in Einnahme und Ausgab Stück 6 700 000 E.ℳ 297 079 000 000.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank “ vom 7. April 1943.
Wertpasieren, die nach § ˖13 Ziffer 3
s. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ 8
am
77. für 100 kg.
e“ 76 386 000 an Schatz⸗ 27 596 681 000 (deckungs⸗ 4 880 900
. 16 462 000 8 82 540 000 287 969 000 63 140 000
1 574 586 000
150 000 000
150 000 000 685 169 000 24 361 428 000
ondon 3 945 626 000 .London,
. . 2* 2*
410 421 000 Schweiz
Rio 83,64 ⅞, im März 1943
7 7
Die Elektrolytkupfernotierun Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut 10. April
Berichte vo
Prag, 9. Zürich 578,90 G., hagen 521,50 G., 522 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G. 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 Agram 49,95 G., 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 9. April. (D. N. B.) 180,73 „½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 %, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
Paris —,—, 4,43 — 4,47, Amsterdam
16,85 — 16,95,
Amsterdam, 9. April. [Amtlich.] Berlin —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, —,—, Italien (Clearing) —,
8 April.
(D. N. B.) 580,10 B., Oslo 567,60 G.,
9. April. (D. N. B.)
New York Berlin —,—, Spanien
Oslo —,=, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. (D. N. B.) London —,—, New Schweiz 43,63 — 43,71, Madrid —,—,
Hffentlicher Anzeiger
(offiz.) 40,50, —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,— Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾½ — 17,13,
74
Prag 13,62, P
der Vereinigung für deutsche erliner Meldung des „D. N. B.“ auf 74,00 Rℳ (am 9. April auf 00 R. ℳ
n auswärtigen Devisenmärkten
Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., 568,80 B., Kopen⸗ 50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 131,60 B., New York „50,05 B., Stockholm 594,60 G., 9 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen
Alles in Pengö. Amsterdam
reßburg
402,50 — 403,50,
Montreal
Stockholm
[12,00 Uhr; holl. Zeit.] York —,—, Paris
Helsingfors
Oslo Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.
7 8
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. VBerlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
1* 8†
10. Gefellschaften m. b. H.,
senschaften,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
ürich, 9. April. (D. N. B.) 1[11,40 Uhr.] Paris 4,12 ⅓ 8.nn, 2. vzic York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜ B., Berlin 172,55, Lissabon 17,87, Stockholm 102,66 ¼½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhage 90,37 ½ B., Sofia 5,37 „½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagre 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 1½ B., Helsingfor 877,50 B., Buenos Aires 101 ⅛, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 9. April. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Osl 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief kurse.
Stockholm, 9. April. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B. Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsin fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madri —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.
Oslo, 9. April. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
London, 9. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
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13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
1458] Aufgebotsedikt. — 1 F 1/43. Auf Antrag des Lager⸗ halters Rudolf Mühl, Angestellter b. d. Fa. Schindler, wohnhaft in Römer⸗ stadt, Flemmichgasse 7, wird der Ver⸗ lust folgender Urkunde verlautbart: Spareinlagebuch L. K. Nr. 6744 52 517, lautend auf Rudolf Mühl, mit dem Stand vom 1. 1. 1942 Hℳ 83,19. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gerichte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von sechs Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf wei⸗
teren Antrag für kraftlos erklären
wird. Römerstadt, den 1. April 1946. Das Amtsgericht.
1455] Aufgebot.
Gemäß § 8 der AV. d. RIM. vom 25. 2. 1941 — Deutsche Instiz S. 310 — werden die Personen, die das Eigen⸗ tum oder ein Recht an einem Grund⸗ tück, welches in dem Gemeindebezirk Baelen belegen ist, für sich in An⸗ pruch nehmen, aufgefordert, ihr Recht innerhalb einer Frist von sechs Wochen hem unterzeichneten Gericht anzumel⸗ sen und glaubhaft zu machen, widrigen⸗ alls das Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt zu wer⸗ den braucht. Die Frist beginnt am 19. April 1943 und endigt am 31. Mai 1943. Diejenigen Per⸗ sonen, welche benachrichtigt worden sind, daß das von ihnen in Anspruch genom⸗ mene Recht in das Grundbuch auf⸗ genommen wird, werden von dieser Aufforderung nicht betroffen.
Amtsgericht Malmedy. Grundbuchanlegungsstelle Eupen.
11453] Aufgebot.
1 F. 1/43. Die Ehefrau Emma Bren⸗ del geborene Bergs in Sübischdorf, Kreis Schweidnitz, hat beantragt, den verschollenen Kriegsverletzten Alois Brendel, zuletzt wohnhaft in Groß Sägewitz, jetzt Segen, Kreis Breslau, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 15. Dezember 1943, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Termin zu melden, widri⸗ genfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforbe⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Kanth, den 3. April 1943.
Das Amtsgericht. —
Sethe, Amtsgerichtsrat.
88
3 Oeffentliche Aufforderung. Die unbekannten Erben des am 23. April 1868 in Honig, Kreis War⸗ (Schlesien) geborenen, am 1942 in Bremen verstor⸗ Rentners Karl Gottschling
gericht Bremen Abteilung für Nachlaß⸗
sachen, Gerichtshaus, Zimmer 33 (VI 427/1942), geltend zu machen. Andern⸗
falls wird festgestellt werden, daß ein
anderer Erbe als der Fiskus des Bre⸗ mischen Staates nicht vorhanden ist. Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn
nicht dem Nachlaßgericht binnen drei
Monaten nach dem Ablauf der An⸗
meldungsfrist nachgewiesen wird, daß das Erbrecht besteht oder daß es gegen den Fiskus im Wege der Klage geltend gemacht worden ist. Bremen, den 31. März 19498. Amtsgericht.
[1456]
Urk.⸗Reg. II 75/42. Durch Ausschluß⸗ urteil vom 2. April 1943 ist der Hy⸗ pothekenbrief über die im Grundbuch von Hochheim, Kreis Mogilno, Band 1 Blatt 1 Abteilung III unter laufender Nummer 40 für den verstorbenen Hermann Hochschultz eingetragenen 28 000,— Goldzloty für kraftlos er⸗ klärt worden.
Mogilno, den 2. April 1943.
Das Amtsgericht.
[1459] 8 Durch Urteil vom 31. März 1943 ist der Eigentümer des Grundstücks Ret⸗ xchin Band 3 Blatt 66 mit seinem echte ausgeschlossen worden. Samter, den 31. März 1943. Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen
[1300] Oeffentliche Zustellung.
2 R 126/43. Der techn. Zeichner Jo⸗ ann Daumann aus Lebenstedt, Am Mühlenstahl 17, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fischer, Braunschweig, klagt gegen Pn⸗ Ehefrau Anastasia Iwanowna Daumann geb. Inscha⸗ kowsna, früher in Kiesel im Ural (Sowjet⸗Union), jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 55 Eheges. mit dem Antrage: 1. die im Jahre 1931 zwischen den Parteien vor der für Ehe⸗ schließungen zuständigen Stelle (Sags) in Karaganda in der autonomen Re⸗ publik Kasachstan (Sowjet⸗Unipn) ge⸗ schlossene Ehe zu scheiden, 2. der Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 7. Juni 1943, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Braunschweig, den 1. April 1943.
Das Landgericht. 2. Zivilkammer.
[1301] Ladung.
Die Ehefrau Antonia Krupa verw. Meßzak, geb. Medrala, Hamburg⸗ Blankenese, Bockhorst 16, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Krupa, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: Donnerstag, den 10. Juni 1943, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 15 23.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[1304]
III b — LF — 428/276/1943. Ich gebe dem Juden Adolf Israel Jolles, zuletzt wohnhaft Wien, IX., Peregrin⸗ gasse 1/13, derzeit in Theresienstadt, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709, auf, den landwirtschaftlichen Besitz E.⸗Z. 1819, K. G. Mauer, inner⸗ halb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, an einen geeigneten Bewerber zu einem Preis von Nℳ 8000,— zu veräußern. Sollte diesem Auftrage innerhalb her genann⸗ ten Frist nicht entsprochen Perden, er⸗
ters Gustav Haberler, Wien, IV., Weyringergasse 27, zum Treuhänder, der die Hersugerung und Abwicklung Hec eufehhen at. ien, den 3. April 1948. Der Neichsstatthalter in Wien. J. F.: Pr. Michl.
5. Verlust⸗u. Fundsachen [1462] Aufruf.
Der Versicherungsschein Nr. 564 993 der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Ludwig Leidhold, kaufm. Angestellter in Leipzig, vom 30. September 1939, ist abhanden ge⸗ kommen.
Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufpufes an der Unterzeichneten vorzulegen; anderen⸗ falls wird die Urkunde für kraftlos er⸗ klärt. — Berlin, den 8. April 1943. Berlinische Lebensversicherungs⸗
Gesellschaft Aktiengesellschaft.
7. Aktien⸗ gesellschaften
[1480] Deutsche Zündholzfabriken
folgt die Bestellung des Gutsverwal⸗
Aktiengesellschaft. 5
Hierdurch laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am Frei⸗ tag, dem 30. April 1943, 11 Uhr, in den Räumen unserer Gesellschaft, Berlin⸗Charlottenburg 2, Bismarck⸗ straße 105, stattfindenden Hauptver⸗ sammlung ein.
Tagesordnung:
1. Bericht über das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr.
2. Bilanzvorlage und Beschlußfassung über die Verteilung des Rein⸗ ewinns.
.Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.
4. Aufsichtsratswahlen.
5. Wahl eines Abschlußprüfers für 1943.
6. Verschiedenes.
Die Hinterlegung der Aktien erfolgt
gemäß § 12 der Satzungen:
1. bei der Kasse der Gesellschaft, Berlin⸗Charlottenburg 2, Bis⸗ marckstraße 105,
bei der Dresdner Bank, Haupt⸗ bank, Berlin W 8,
bei der Deutschen Unionbank Aktiengesellschaft, Berlin W S,
bei Svenska Tändsticks Aktie⸗ bolaget, Jönköping,
bei einem Notar.
Berlin, den 9. April 1943. Deutsche Zündholzfabriken
Aktiengesellschaft.
1473] eraer Strickgarnfabrik Gebrüder Feistkorn Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 5. Mai 1943, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der Dresd⸗ ner Bank in Dresden, König⸗Johann⸗ Straße 3—5, stattfindenden 33. or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗
geladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung für 1942, Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.
2. Entlastung des Vorstands d des Aufsichtsrats.
3. Aufsichtsvatswahl. 1 18 3 4. Wahl des Abschlußprüfers für die ar. Pflichtprüfung. eilnahme an der Hauptver⸗ ammlung ist jeder Aktionär berechtigt. miein derselben stimmen oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung, somit also am 30. April 1943, ihre Aktien oder diese
Zur
die
über legungsscheine sammelbank entweder bei einem deut⸗ schen Notar oder bei einer der nach⸗
[14711 Ohlauer Hafenbahn und Lagerei A.⸗G., Ohlau. Berichtigung der Tagesordnung zu der am 30. April 1943 stattfin⸗ denden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung: 8 Der Punkt 2 ändert sich wie folgt: Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes. Ohlau, den 7. April 1943. lautenden Hinter⸗ Der Vorsitzer des Aufsichtsrates: einer Wertpapier⸗ Dr. Werner.
(1477]
stehenden Stellen hinterlegen und bis J. P. Bemberg, Aktien⸗
zur
Beendigung der Hauptversamm⸗ belassene bei der Gesell⸗
lung dort
schaftskasse oder bei der Dresdner Bank in Dresden, Leipzig, Chem⸗ nitz, Plauen, Zwickaun, Greiz und Gera.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bankfirma Beendigung der Hauptver⸗
im Sperrdepot
bis
zur
sammlung werden.
Gera, den 7. April 1943. * Geraer Strickgarnfabrik Gebrüder Feistkorn Aktiengesellschaft.
gesellschaft in Wuppertal⸗Barmen. Börseneinführung. 8 Durch Beschluß der Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin vom 29. Juli 1942, zu Düsseldorf vom 2. April, zu Frankfurt a. M. vom 26. März und zu Hamburg vom 24. März 1943 sind .ℳ 5 000 000,— nenue Aktien, 5000 Stück über je Hℳ 1000,— Nr. 110 001 — 115 000, der J. P. Bemberg, Aktiengesellschaft in Wuppertal⸗Barmen an den vorgenannten Börsen zur amt⸗ lichen Notierung zugelassen worden. Der vollständige Prospekt ist in Ver⸗ bindung mit der Einführung der Aktien an der Berliner Börse in der Berliner
gehalten
Wilde.
[1509] Generalingenieur Heinrich Sellschopp, Berlin, wurde — unserer Gesellschaft gewählt. rungsrat Berlin, ist aus dem Aufsichtsrat aus⸗
geschieden.
Berlin, den 7. April 1943.
Luftfahrt⸗ und Handels⸗A.⸗G. Der Vorstand.
Dr.
Börsen⸗Zeitung Nr. 113 vom 9. März 1943 veröffentlicht worden. Druckstücke des Prospektes sind bei den unterzeich⸗ neten Banken zu erhalten. 8
Berlin, Wuppertal⸗Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, im April 1943.
Deutsche Bank.
von der Heydt⸗Kersten & Söhne.
Deutsche J. Wichelhaus P. Sohn A.⸗G.
Aufsichtsrat Regie⸗ Wirth,
in den
Ernst⸗Günther
[1337]
[1478] Westfälische Bergbau⸗ und Kohlen⸗ verwertungs⸗Aktiengesellschaft
Siegersdorfer Werke Aktien⸗ gesellschaft, Siegersdorf. Im Interesse der Vereinheitlichung der Aktienstückelung fordern wir die
zu Dortmund. Inhaber von Aktien im Nennwerte von
Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ R. ℳ 100,— auf Grund der §§ 1 u. ff.
versammlung den 28. April 1943,
18 Uhr, im Verwaltungsgebäude zu Dortmund, Arndtstraße 42. Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes und Auf⸗ ichtsrats über das verflossene Ge⸗ chäftsjahr und Vorlage des fest⸗
ellten Abschlusses.
chlußfassung über die Gewinn⸗
verwendung.
Beschlußfassun
lastung
Aufsichtsrats.
Neuwahl des Aufsichtsrats.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, welche spätestens am drit⸗
ten Tage vor dem 28. April 1943
gemäß § 21 unserer Satzung ihre Aktien
bei unserer Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, einer oder bei der Deutschen Bank, Fi⸗
liale Dortmund, in Dortmund hinterlegen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem
2. 3.
4 5
bei
deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die von diesen auszustellende stens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist mit einem doppelten Nummernverzeichnis schaft einzureichen.
Dortmund, den 7. Der Aufsichtsrat.
des Vorstandes
und
der Dritten Durchführungsverordnung vom 21. Dezember 1938 zum Aktien⸗ esetz auf, sich mit einem Umtausch ihrer Stücke in solche zu nom. HR. ℳ 1000,— einverstanden zu erklären. Je 10 Aktien zu je nom. Rℳ 100,— können zu einer Aktie zu nom. H. ℳ 1000,— vereinigt werden. Die Ein⸗ reichung der alten Aktien im Nenn⸗ werte von Rℳ 100,— mit laufenden Gewinnanteilscheinen zum Umtausch hat unter Beifügung eines nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnisses in doppelter Ausfertigung bis zum 18. Mai 1943 einschließlich wäh⸗ rend der bei den nachstehend aufge⸗ führten Stellen üblichen Kassenstunden zu erfolgen: 8
Berlin, Breslau, Görlitz und
Liegnitz bei der Dresdner
Bank, Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutschen Bank,
soweit die genannten Banken an diesen Pläͤtzen Niederlassun⸗ gen unterhalten —. Die Umtauschstellen sind bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen sur Erreichung eines tauschbaren Nenn⸗ etrages zu vermitteln. Der Umtausch erfolgt für die Ak⸗ tionäre in jedem Falle kostenfrei; wir bitten daher, von dieser Umtausch⸗ möglichkeit weitestgehend Gebrauch zu machen. .
Siegersdorf, 9. April 1943. Siegersdorfer Werke Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
der Aktionäre auf
die Ent⸗ und des
über
zur Ausübung des
Wertpapiersammelbank
Bescheinigung späte⸗
Gesell⸗
April 1943. Der Vorstand.
bei der