1943 / 109 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

anzetger Nr.

In den angegebenen Ausführungen sind bei den einzelnen Bauspannungen nur Lampen der durch e A 8 1 8

F

111.““ Anlage I zur Anordnun

hqqöEE61868 lgebrauchslampen in gewöhnlichen Formen

in „x“ gekennzeichneten Leistungsaufnahmen

Nr. 8 (FA. 12) (I. Neufassung) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrischen Lampen vom

88

11““

zugelassen .

Lampenart

Lampen der Hauptreihe

Lampen der Kryptonreihe

Stoßfeste Lampen

Tropfen

Kolbenform

Kugel mit Hals

Tropfen m. flacher Kuppe

Tropfen

Aeußere Ausführung klar farbig*)

klar, innenmattiert

ö

klar, innenmattiert

klar,

klar innenmatt,

farbig*)

farbig*)

Stempel⸗

Bau⸗

Leistungsaufnahme in Watt

Stempel⸗ spannung**)

spannung**)

spannung in Volt

in Volt

500 1000

in Volt

24 55

32

36

90 100 105

110 118

120. 129

XXNSRKNKXxNNXX NxXX

11““

**) In Prei Böhmen und Mähren)

1“

88 S 1“ 6 gegebenen Ausführu

*) Zugelassen sind nur die Farben: Rot und Grün für Lampen der Hauptreihe 15 und 25 W. Schwarz abgedeckt für stoßfeste Lampen 40 W, Orange für stoßfeste Lampen 60 W. 1 Freislisten, die nach Inkrafttreten der Anordnung Nr. 8 (FA. 12) (I. Neufassung) der Wirt im Generalgouvernement und in den besetzten Ostgebieten neu aufgelegt we

E“

Anlage II zur Anordnung Nr. 8 (FA. 12) (I. Neufassung) der Wirtschaf sgrup sche Erzeugnisse über die Herstellung von elektrischen

Reichsstelle für elektrotechni EEEET11“1“ 8 38 6 1943. Allgebrauchslampen in Zweck⸗ und Zierformen 8 (Gemäß § 2 nur für kriegswichtige Verwendung.)

pannungen nur Lampen der durch ein „x“ gekennzeichneten Leistungs

70

X Xx✕α

90 100 105

1140. 113 1209q1 125 128 135. 138

*X

150 160 170 190

898 220. 225 X 230. 235 X 240. 245 8 X X

250. 255 260. 265 280 X✕ 300

1A““

sowie stoßfeste Lampen 25 und 40 W, Blau für Lampen der Hauptreihe 25 W sowie stoßfeste Lampen 25 und 40 W

schaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für die Verbreitung im Großdeutschen Reich leinschl. Protektorat rden, dürfen nur die unterstrichenen Werte aufgeführt werden.

ampen vom 7. Mai

assen.

Lampenart Kolbenform

8 Linienlampen A

Tropfenlampen v Birnenlampen

in kleinen Abmessungen

Durchmesser in mm

Länge (einschl. Sockel) in mm

Aeußere Ausführung

30 38 30

281 311 278

klar, verspiegelt

zweiseitig ges. Kappe Kappe 15 mm

19 mm

308

außenmattiert

einseitig ges. E 27

40

urchmesser Leistungsaufnahme in. Watt

spannung“**)

spannung**) in Volt

spannung in Volt

25

in Volt

do to o bo 1n A 825 5 & Cr & & &

8

XXXX NR xX x X hx x y

9

2) Hierzu gehören nicht die nicht der Beleuchtung dienenden Sicherungslampen in Röhrenform. 1 4 .“ 1 8 -ndn neaelen, die nach Intrefitreten der Anorbnung Nr. 8. (ra. 12 (I. Neufassung) der --S. Elektroindustrie als Reichsstelle für die Verbreitung im Großdeutschen Reich (ei Böhmen und Mähren), im Generalgoupernement und in den besetzten Ostgebieten neu aufgelegt werden, dür

24

110. 113 120. 123 125. 128

X8XxX

bX

89

ö

nschl. Protektorat

. 1“”

en nur die unterstrichenen Werte aufgeführt werden. 8

eennemve

Anweisung Nr. 75

der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverseinerung und verwandte

Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗

beauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung

von Erzeugnissen für den Bürobedarf aus Eisen, NXE⸗Metallen und deren Austauschstoffen

Vom 13. Mai 1943 85

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗

2 H

lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie

vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu⸗ immung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:

(1) Die Herstellung folgender Erzeugnisse für den Büro⸗ bedarf aus Eisen, NE⸗Metallen und deren Austauschstoffen für

——

den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in den Arten, Aus⸗ führungen, Abmessungen und Gewichten der Typen⸗ beschränkungslisten der sccabteüng Eisen⸗ und Kurzwaren⸗ Industrie der Wirtschaftsgruppe erkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige zulässig: 8 Schreibfedern,

Kartenreiter,

Reißnägel,

Heftklammern,

Musterklammern

Mechaniken für Füllbleistifte und

Zubehör für Bleistifte, wie:

Klipse, Bleischoner, Bleistiftspitzer,

Farbbandspulen.

(2) Die Typenbeschränkungslisten werden jeweils für Er⸗ zeugnisgruppen durch die Fachabteilung Eisen⸗ und Kurz⸗ waren⸗Industrie den Herstellerfirmen zugestellt.

(3) Hersteller der in Absatz 1 aufgeführten Erzeugnisse für den Bürobedarf aus Eisen, N⸗Metallen und deren Austausch⸗

5

——

stoffen, die bis zum 20. Mai 1943 keine Typenbeschränkungs⸗ liste erhalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich die ent⸗ sprechende Liste von der Fachabteilung Eisen⸗ und Kurzwaren⸗ Industrie anzufordern.

§ 2

Die Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse kann bestimmen, daß die Hersteller von Erzeugnissen für den Bürobedarf aus Eisen, NE⸗Metallen und deren Austauschstoffen nur bestimmte Arten und Formen aus de Typenbeschrä n herzustellen haben 8

*

(1) Zur s kriegswichtigen schaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige als Bowirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vöeschuissen dieser Anweisung zulaffen

wandte Eisenindustriezweige einzureichen.

unter a und b bezeichneten Art

(Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahmegenehmi⸗ gung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

(2) Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachabteilung Eisen⸗ und Kurzwaren⸗Industrie bei der Wirtschaftsgruppe Werksto verfeinerung und ver⸗

8 4 1

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den

§ 10, 12 15 der Verordnung über den arenverkehr be⸗

82 8

(1) Diese Anweisung ritt am 7. Tage nach ihrer Verkün⸗ dung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok, sowie in der Untersteier⸗ mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 41 des Beauf⸗ tragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werk⸗ stoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Herstellung von dee genaggen vom 31. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 18. August 1942) außer Kraft.

Hagen, den 13. Mai 1943.

Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ nüreschaftggrn als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten technische Erzeugnisse.

Anordnung Nr. 5 der Gemeinschaft Schuhe (Absatzregelung für Haus⸗ und Turnschuhe aus Altmaterial und Strohschuhe) zur Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial Vom 11. Mai 1943

Auf Grund des §6 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. Januar 1943 (RGBl. I S. 26) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:

Bezug durch Wiederverkäufer (1) Ohne Bestellscheine dürfen an Wiederverkäufer geliefert und von diesen bezogen werden:

a) Haus⸗ und Turnschuhe, die von Schuhherstellern zu einem Verkaufspreis je Paar von nicht mehr als

Eℳ. 2,10 in den Größen 20 bis 30,

Rℳ. 2,40 in den Größen 31 bis 35,

Rℳ 2,75 in den Größen 36 bis 40,

Rℳ 3,25 in den Größen 41 und darüber eliefert werden, wenn die Ober⸗ und Unterteile aus⸗

8 schließlich aus Altleder oder sonstigen Alt⸗ oder Abfall⸗

stoffen aller Art und Lederabfällen in einer Größe von ½ qdm oder weniger bestehen. Die vorgenannten

Alt⸗ oder Fgaaboffe 8ge jedoch nur in unver⸗

ändertem Zustand zur Herstellung der Hausschuhe ver⸗

arbeitet worden sein. Werkstoffe, die durch Regene⸗ ration unter Verwendung von Alt⸗ oder Abfallstoffen hergestellt worden sind (Regenerate), gelten im Sinne dieser Bestimmung nicht als Alt⸗ oder Abfallstoffe, sondern als Neustoffe;

b) Schuhe mit geflochtenen Sohlen aus Stroh, Schilf, Gras, Bast, Holzspan oder sonstigen Naturfasern und Oberteilen aus den gleichen Stoffen oder aus Spinn⸗ stoffen, auch mit Absätzen aus Holz, die von Schuhher⸗ stellern zu einem Verkaufspreis je Paar von nicht mehr als

Rℳ 5,25 bis Größe 35, 6,50 in den Größen 36 und darüber 6“ geliefert werden.

(2) Schuheinzelhändler dürfen in dem Zeitraum, für den vestellsche che ausgegeben werden, Haus⸗ und Turnschuhe aus Alt⸗ oder Abfallstoffen und Strohschuhe der im Absatz 1 insgesamt höchstens bis zu einem Zehntel der von ihnen beantragten Menge von Bestellscheinen der Gruppe S (Spalte II des Antrages auf Er⸗ teilung von Bestellscheinen) von Schuhgroßhändlern oder Her⸗ stellern beziehen. Die Schuheinzelhändler haben ihren Liefe⸗ ranten bei Aufgabe der Bestellung eine schriftliche Wiederver⸗ käufererklärung nach vorgeschriebenem Muster (s. Anlage) ab⸗ zugeben, welche die Lieferanten für Nachprüfungen aufzube⸗

Bezug durch Letztverbraucher (1) Ohne Bezugschein und ohne Abgabe von Punkten dürfen an Letztverbraucher abgegeben und von diesen bezogen werden:

a) Haus⸗ und Turnschuhe aus Alt⸗ pder Abfallstoffen der im § 1 Abs. 1 a bezeichneten Art zu einem Einzel⸗ handelsverkaufspreis je Paar von nicht mehr als

3,— in den Größen 20 bis 30,

Rℳ 3,50 in den Größen 31 bis 35,

R.ℳ 4,— in den Größen 36 bis 40, 4,75 in den Größen 41 und darüber;

b) Strohschuhe der im § 1 Abs. 1 unter b bezeichneten Art zu einem Einzelhandelsverkaufspreis je Paar von nicht mehr als

8,— bis Größe 35, 1

Rℳ 9,75 in den Größen 36 und darüber.

(2) Bei der Abgabe ist die Vierte Reichskleiderkarte des Ver⸗

frauchers mit dem Firmenstempel des abgebenden Händlers zu

überstempeln und die Art der abgegebenen Schuhe zu ver⸗

merken. Während der Geltungsdauer der Vierten Reichsklei⸗

erkarte darf nicht mehr als ein Paar Haus⸗ oder Turnschuhe

aus Alt⸗ oder Abfallstoffen oder ein Paar Strohschuhe an einen Verbraucher abgegeben werden.

§ 3 Strafvorschriften

egen diese Durchführungsanordnung Uevvergie über die Verbrauchsrege⸗ 16. Januar 1943

8

PW1

wahren haben.

11u“

E116“ 8

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 7 der lung für Schuhe und Sohlenmaterial vom bestraft. 8

harnasc⸗ Teilhaber 1

zeiger Nr. 109 vom 13. Mai 1943. S. 3

84

ührungsanordnung tritt am 17. Mai 1943 in

Dies Kraft. Berlin, den 11. Mai 1943.

Gemeinschaft Schuhe. Der Vorsitzer: Röder.

Anlage

Wiederverkäufererklärung zum Bezug von Haus⸗ und Turn⸗ schuhen aus Altmaterial und Stro schuhen

Ich /Wir be telle(n) Paar bestellscheinfreie Haus⸗ Turn⸗ chuhe aus düle oder Abfallstoffen, Erktenscheinf e Ich / Wir versichere n), 89 ich/wir in dem Zeitraum der . . .ten Bestell cheinzuteilung insgesamt nicht mehr als ein Zehntel der in dem ntrag der ... ten Bestellscein uteilung in Spalte II der Gruppe 8 eingetragenen veah estellscheinfreßge Haus⸗ und Turn⸗ . 85 Alt⸗ oder Abfallstoffen und Strohschuhe beziehen rde(n). Mir/ Uns ist bekannt, daß unrichtige, unvollständige oder irre⸗ führende Angaben gemäß § 7 der Verordnung über die Ver⸗

brauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. Janu 1943 strasbar sinb. 1 ö

55

I116832

Ort und Datum s

Nichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 19 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 12. Mai 1943 hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltung. Rd 88 3. 5. 43, Ernenng. u. Beförderg. d. Beamten während d. Krieges. RdErl. 4. 5. 48, Eheschließ v. Schutzangeh. poln. Volkstums. RdErl. 5. 5.43, Zuständigkeit d. Dienstvorgesetzten zur Verhäng. v. Geld⸗ vücen nach § 24 RDStO. RdErl. 6. 5. 43, Treudienst⸗Ehren⸗ zeichen. RdErl. 7. 5. 43, Wehrertüchtig. d. HJ. Kommu⸗ nalverbände. RdErl. 30. 4. 43, Bürgersteuerausgleichs⸗ beträge. RdErl. 4. 5. 43, Ausleg. d. Begriffs „Schutzhund“ in § 3 Ziff. 6 d. Mustersteuerordng. 9 d. Hundesteuer. RdErl. 7. 5. 43, Jugendwohnheime (Lehrlingsheime). RdErl. 7. 5. 48, Leistgn. d. Gemeinden u. GV. an d. DRK. f. Aufgaben d Kran⸗

8 8 8

8 8 8

kentransportwesens. RdErl. 7. 5. 43, Ver nügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 661. RdErl. 8. 8. 43, Viertelj. Fälligkeitszeithunkte bei d. Grundsteuer. RdErl. 8. 5. 43, chlüsselzuweisgn. u. Kriegsbeitrag d. Gemeinden u. Schlüsselzu⸗ weisgn. d. Landkr. sowie Beiträge d. Land⸗ u. Stadtkr. zu d. Kosten d. slaatl. Gesundhel. Polizeiverwaltung. RdErl. 30. 4. 43, Anschriften nicht veröffentl. RdErl. in Angelegenh. d. Ordn Pol. RdErl. 4. 5. 43, Einführg. d. endgült. Vordr. „Be⸗ standsverzeichn. f. Büromaschinen“. RdErl. 6. 5. 43, während d. Vorführg. d. Wochenschau in Filmtheatern. RdErl. 7. 5. 43, Traditionsabzeichen „Kreuz d. Südens“. RdErl. 4. 5. 43, Stellg. d. Techn. Nothilfe. RdErl. 3. 5. 43, Wegfall d. Berichterstattg. üb. Höchstaltersgrenzen in d. SchP. d. Ge⸗ meinden. RdErl. 5. 5. 43, Uebersendg. v. Nachlaßsachen Ge⸗ fallener bzw. Eigensachen Verwundeter. RdErl. 5. 5. 43, Dienst⸗ vorschr. f. d. Gend. (PDV. 27 11). RdErl. 3. 5. 43, Festsetzg. d. Höhe d. Barentschädign. f. Verluste an Dienstkleidg. RdErl. 3. 5. 43, Berichtig. d. Pol.⸗Bekleidungsvorschr. RdErl. 3. 5. 43, Ermächtig. zur Beschränkg. d. Aufstellg. v. Kraftfahrz. in Sammel⸗ unterkünsten aus Luftschutzgründen. RdErl. 5. 5. 43, Kenn⸗ zeichng. v. Kraftfahrz., die bei Fliegeralarm verkehren dürfen. RdErl. 3. 5. 43 Feuerschutz d. dt. Ernte. Sta atsange⸗ hörigkeit. Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdöErl. 5. 5. 43, Kosten f. Lichtbilder u. Kennzeichen v. ausländ. Arbeitern. Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 4. 5. 43, Eheschließg. v. Schutzangeh. poln. Volkstums. W. ehrange⸗ legenheiten. Kriegsschäden. Familienunter⸗ halt. RdErl. 3. 5. 43, Nutzungsschäden d. dt. Binnenschiffahrt in Frankreich, Belgien u. den Niederlanden. RdErl. 4. 5. 43, An⸗ wendg. d. PSchVO. u. d. EWFVG. auf d. im Volkstumskampf im Westen entstand. Schäden. RdErl. 5. 5. 43, Mitwirkg. d. öffentl. Fürsorge in Krie ssachschadenfällen. RdErl. 6. 5. 43, PSchVO.; Anwendg. d. EWFVG. bei Unfällen. Sport und Leibes⸗ übungen. RdErl. 5. 5. 43, Verleihg. d. Reichssportabzeichens. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 3. 5. 43, Verfahren bei d. Vermittlg. d. Annahme an Kindes Statt. RdErl. 5. 5. 43, Mitwirkg. d. öffentl. Fürsorge in Kriegssach⸗ schadenfällen. Volks gesund 1 ei t. RdErl. 3. 5. 43, Zen⸗ trale Erbkartei f. d. Genouv. RdErl. 4. 5. 43, Beurteilg. d. Ehetauglichkeit. RdErl. 5. 5. 43, Amtsärztl. Ueberwachg. d. Reinig. v. getrag. Uniformen in chem. Reinigungsanst. Vete⸗ rinärverwaltung. RdErl. 24. 4. 43, Vergütg. notdienst⸗ verpflichtet. Tierärzte. RdErl. 3. 5. 43, Zerleg v. Schweinen zur Feststellg. d. Rotlaufs. RdErl. 5. 5. 43, Vewirtschaft Freibankfleisch. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Farj Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 Rℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 R. für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Wirtschaftsteiln

Europas Ernährungswirtschaft

In dem soeben veröffentlichten Heft der sieFtgesberlcht⸗ ser Wirtschaftslage“ des Deutschen Instituts für orschung (17. Ig. 1942/43 Hanseatische Verlagsanstalt, Ham urg) bringt das In stltut eine Untersuchung über „Europas Er⸗ nährungswirtschaft“ (Verfa ser: Dr. Hans von der Decken und Dr. Hans⸗Jürgen Metzdorf). Hierbei zeigt sich als wichtigstes Ergebnis immer wieder, daß die landwirtschaftliche Erzeugung noch außerordentlich erhöht, d. h. der Grad der Selbstver⸗ sorgung Gesamteuropas mit Lebensmitteln noch wesentlich ge⸗ steigert werden kann.

Besonders deutlich kommt dies bei den Hektarerträgen zum Ausdruck. Hier sind Unterschiede von 200 % und mehr nichts Seltenes. So ragt z. B. der Niederlanden, England u. a. m. durchschnittlich um zwei Drittel über den europätschen Durchschnitt, dagegen liegen fast alle südosteuropäischen Länder sowie Spanien und Portugal mehr oder weniger weit unter dem Durchschnitt. 8

Hektarerträge (in dz je ha)

Land Weizen Kartoffeln Land Weizen Kartoffeln Niederlande .. 29 204 Frankreich 15 110 Deutsches Reich 23 171 Südosteuropa 12 68

(Altreich) Hanabag. .. 177 85 Finnland . . . 18 155

Der Grad der Selbstversorgung mit Lebensmitteln in den einzelnen Ländern hängt aber nicht nur von der Höhe der Hektarerträge, d. h. von der Intensität der landwirtschaftlichen Betriebsführung ab, sondern in entscheidender Weise auch von der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzfläche, dem sog. Nahrungsraum. Hier ergeben sich ebenfalls wieder große Unter⸗ schiede von Land zu Land. Während in Südosteuropa etwa

Hektarertrag in Deutschland, den⸗

80 bis 95 ha landwirtschaftliche Nutzfläche je 100 Einwohner zur Lebensmittelerzeugung zur Verfügung stehen, sind es in Deutschland nur 41 ha und in Belgien und Holland weniger als 30 ha. Die letztgenannten Länder waren im Frieden jedoch als Mutterländer ungeheurer Kolonialgebiete ohne weiteres in der Lage, ihren Ergänzungsbedarf aus eigenen Wirtschaftsräumen, in denen die Heimatwährung galt, zu decken, während Deutsch⸗ land tatsächlich als „Volk ohne Raum“ im Frieden von den Launen des Weltmarktes abhängig war.

Um so mehr ist der hohe Grad der Selbstversorgung mit Lebensmitteln in Deutschland, der im Frieden etwa 8899 und heute bei kriegsmäßiger Umstellung (Vereinfachung) der Er⸗ nährung rd. 100 % beträgt, anzuerkennen. Dies ist einzig und allein auf die überragende Leistung der deutschen Landwirtschaft und die trotz Raumenge hohen Erzeugungsquoten je Kopf der Be⸗ völkerung zurückzuführen. Gelingt es, hier in Zukunft mit Hilfe der Erzeugungsschlacht, die z. Z. noch unter dem Leistungs⸗ durchschnitt liegenden Betriebe auf den Leistungsstand der fort⸗ schrittlichen Wirtschaften zu heben, so ist damit die Hauptvoraus⸗ setzung für die Behauptung der führenden Stellung der deutschen Landwirtschaft erfüllt. 96

Erzeugung je Kopf der Bevölkerung (in kg).

Ge⸗ treide insges. 882 320

töffum, Zucker Much Fleisch

336 53 688

Dänemark..

Deutsches Reich (Altreich)

Frankreich.. 332 Südosteuropa 560

131

361 117 101

Großbritannien 93

Handelsprobleme im Ostland

Riga, 12. Mai. Beim Reichskommissar fand eine stark besuchte Tagung des Großhandels statt, die ein umfassendes Bild der Gesamtlage des Handels und der besonderen Probleme des Prashgndels vermittelte. In der bolschewistischen Zeit ist das Handelsnetz durch die Liquidation und die Zusammenlegung zahl⸗ reicher Betriebe erheblich verkleinert worden. Der Großhandel wurde praktisch vollständig liquidiert und die vorhandenen Warenlager entweder von der S oder von den genossen⸗ schaftlichen Handelsorganisationen übernommen. „Nach der Be⸗ freiung des Landes vom Bolschewismus war sich die deutsche Verwaltung von vornherein klar darüber, daß der Neuaufbau nur unter starker Einschaltung der Privatinitiative durchführbar sei. Die Privatisierung des Einzelhandels wurde unverzüglich in An⸗ griff genommen. Ein privater Einzelhandel kann aber⸗ ohne einen leistungsfähigen Großhandel nicht bestehen. Der Neuaufbau eines Großhandels erwies sich auch aus dem Grunde erforderlich, weil die Befriedigung der laufenden Bedürfnisse der Wehrmachts⸗ dienststellen, der Industrie und der zivilen Bevölkerung das Vor⸗ handensein gewisser Warenlager zur Voraussetzung hatte, be⸗ sonders mit Rücksicht darauf, daß die Heranschaffung von Waren aus dem Reich infolge der langen Lieferfristen und infolge der Transportschwierigkeiten nicht immer reibungslos von statten gehen konnte, so daß gewisse Warenlager im Östlande selbst ge⸗ L als Puffer zwis engeschaltet werden mußten. Man entschloß sich dazu, im Gro handel in der Hauptsache reichs⸗ deutsche Firmen einzusetzen, die über gute Beziehungen zum Reich verfügten und damit eine gewisse Garantie für die Heran⸗ schaffung von Waren übernehmen konnten. Der Einsatz erfolgte in sparsamster Weise unter Berücksichtigung kriegswirtschaftlicher Notwendigkeiten. Während in Weißruthenien nach dem Vor⸗ bild der im Generalgouvernement getroffenen Regelung B firmen eingesetzt wurden, die jeweils einen bestimmten Bezirk zu betreuen haben, wurde den in den übrigen Generalbezirken eingesetzten Firmen das gesamte Ostland mit Ausnahme von Weißruthenien als Betätigungsfeld eingeräumt. Auhen den reichsdeutschen Großhandelsfirmen sind auch einige einheimische Großhandelsfirmen zugelassen worden sowie einige Gemein⸗ schaftsfirmen, in denen neben einem deutschen auch ein ein⸗ sitzt. Diese deutschen Großhandelsfirmen aben ihre Arbeit im Ostland unter Ueberwindung teilweise

wurde bis zum

sehr großer Schwierigkeiten mit Erfolg durchgeführt und zum Teil erhebliche Warenmengen natürlich den heutigen Maß stäben angemessen aus dem Reich herangeholt. Von 24 Firmen, die teilweise erst einige Monate im Ostland tätig sind, sich teil⸗ weise aber auch schon mehr als ein Jahr im Einsatz befinden, 31. März d. J. ein Umsatz von 31 Mill. H. erzielt. Von der Stillegungsaktion, die jetzt im Zeichen der Umstellung auf den totalen Krieg durchgeführt wird, dürfte der Einzelhandel nur in ganz geringem Umfange betroffen werden, da hier bereits erhebliche Einschränkungen erfolgt sind, während sich im Bereich des Großhandels erst recht schwerlich die Mög⸗ lichkeit zu einer Verkleinerung des Apparates ergeben dürfte.

Was die Versorgung des Ostlandes mit Waren aus dem Reich bzw. aus den besetzten Westgebieten anlangt, so darf man in dieser Beziehung von der auf Grund einer Verfügung von Reichs⸗ marschall Göring gegründeten Wirtschafts⸗Einsatz⸗Ost G. m. b. H., über deren Ziele und Aufgaben auf der Tagung ebenfalls ein⸗ ehende Ausführungen gemacht wurden, eine tatkräftige Unter⸗ ftühun erwarten. Die Wirtschafts⸗Einsatz Ost G. m. b. H., die keine Geschäfte für eigene Rechnung abschließt, ist bemüht, die Schwierigkeiten zu beseitigen, die einem Einkauf von Waren durch die im Osten eingesetzten deutschen Firmen in Deutschland und den besetzten Westgebieten entgegenstehen. In Zusammenarbeit mit Präsident Kehrl wurde ein Programm für die Herstellung von Prämien⸗Eisenwaren sowie von Glas und Porzellanwaren für die besetzten Ostgebiete ausgearbeitet. Die Glas⸗ und Porzellanwaren werden noch in diesem Jahre zur Verfügung stehen. Ferner hat die Gesellschaft die wirtschaftliche Federführung in den Kom⸗ pensationsgeschäften, die über den Rahmen eines Reichs⸗ kommissariats hinausgehen. Schließlich fällt ihr die Aufgabe zu, die Versorgung der Millionen von starbeitern, die im Reich tätig sind, auf weitere Grundlage zu stellen. Gewisse Schwierigkeiten für die Versorgung der rund 12 000 im Ostland tätigen Einzel⸗ handelsgeschäfte, von denen rund 56 v. H. in privater Hand sind, ergaben sich aus der Transportlage. Diese Schwierigkeiten wurden auf der Tagung eingehend behandelt und die Möglichkeiten ihrer Behebung besprochen. Die Tagung führte manche wichtige Frage einer Klärung zu und bildete somit eine weitere Etappe auf dem Wege zum Aufbau eines leistungsfähigen und den Kriegserforder⸗ nissen angepaßten Wirtschaftssystems im Ostland.