Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 110 vom 14. Mai 1943. S. 2
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher, der Schriften und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführn
und der Jahresabschluß den gesetzlichen
Berlin, den 26. Februar 1943. 8
8
Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
eneünvehchabmenevhe Herrnsn eexaene
Erläuterungen zur Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Die Bilanzsumme betrug am 31. Dezember 1938 rd. 598,— Mill. R. 4 8 “ am 31. Dezember 1941 rd. 3021,6 Mill. R.4ö4 FArib Exa am 31. Dezember 1942 rd. 4616,6 Mill. R.L0. EE11““
zie ist also seit dem 31. Dezember 1938 auf etwa das Siebeneinhalbfache gestiegen. Die Steigerung im Berichtsjahr beläuft sich auf 53 % des Anfangsbestandes.
Eigenkapital und Fremdkapital. EE
Die Höhe des Grundkapitals hat sich um E.ℳ 400 000,— erhöht. Einige genossenschaftliche Zentral⸗ kassen der in den letzten Jahren 9 Großdeutschen Reich neu hinzugekommenen Gebiete haben sich an der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse neu beteiligt.
Die voenen Rücklagen“ Eüschnen in der Bilanz per 31. Dezember 1941 mit rd. 9,8 Mill. F. t. Im Laufe des Berichtsjahres sind verschiedene Zuschüsse im Interesse des genossenschaftlichen Unterbaus, ins⸗ besondere in den neu eingegliederten Gebieten, geleistet worden; gleichzeitig ist der Posten 6 b) „andere Rücklagen“ an andere Stelle übertragen. Die Rücklage ist damit im Laufe des Jahres auf rd. 9,3 Mill. Hfr. o gesunken. Durch Zuweisung von 2,— Mill. R. ℳ ans der Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1942 ist sie zum Bilanzstichtag auf 11,3 Mill. N.ℳ angewachsen. 1. “
Die „Sonstigen Rückstellungen“ haben eine Erhöhung im Hinblick auf die steigenden Steuerverbindlich⸗ keiten und die Verpflichtungen aus der Gewinnabführung erhalten. ö Säeg. . “ 1191 39727 Michiger, “ 8 sberechnung ausgeschaltet blieben. am 31. Dezember 1941 2847,3 Mill. R. N 1
am 31. Dezember 1942 4444,2 Mill. R. s. .“ Die Einlagensteigerung im Berichtsjahr beträgt danach rd. 560%. Innerhalb der letzten vier I sich die Einlagen auf mehr als F“ ie Fälligkeitsgliederung zeigt folgendes Bild: ..“ am 31. 12. 1938 am 31. 12. 1941 in Mill. R. in % in Mill. R. ℳ in 00 8 2 646,3 22,7 84,1 1 26,3 1446,3 50,8 7,2 0,2
sie zu übernehmen bereit sind, abgegeben. Von dem gesamten
19 t
vermindert.
““ Liquidität.
8 1
am 31. 12. 1942 in Mill. R. ℳ in 0% 1069,— 22,1 1085,3 24,4 2275,9 51,2 14,— 0,3
innerhalb 7 Tagen....
darüber hinaus bis zu 3 Monaten darüber hinaus bis zu 12 Monaten . über 12 Monate hinaus fällig.. — 3 “ Vermögensbestandteile.
Der Zufluß von fremden Mitteln hat auch im Berichtsjahr seine Anlage überwiegend in Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs und der Länder gefunden. WE“ 1b
Dieser Posten ist auf 3263,8 Mill. R.ℳ angewachsen. Allein im Berichtsjahr ergibt sich eine Steigerung von 1224 Mill. K. . Der Posten enthält zum überwiegenden Teil unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs, von denen 1184 Mill. N.ℳ eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hatten.
Die „Wechsel“ haben mit rd. 205,5 Mill. K. üℳ etwa den gleichen Stand wie im vergangenen Jahr. In diesem Posten sind in erheblichem Umfange Solawechsel der Golddiskontbank enthalten. Die „Eigenen Wertpapiere“ belaufen sich auf rd. 662 Mill. Eℳ gegenüber rd. 457 Mill. f.. Aℳ im Jahr vorher. Der Be⸗ stand an Wertpapieren, der sich ini vergangenen Jahr auf etwa 15 v. H. der Bilanzsumme stellte, hat zum Ende des Berichtsjahrs diesen Prozentsatz nicht mehr ganz erreicht. Die in diesem Bestand enthaltene stille Reserve ist weiter erhöht worden. Die Reichswechsel, die unverzinslichen Reichsschatzanweisungen und die eigenen Wertpapiere dienen mit 27,63 Mill. F. ℳ als Lombardunterlage für Kredite bei der Deutschen Renten⸗
bank⸗Kreditanstalt oder als Sicherheit für Kredite an Zentralkassen und befreundete Banten bei der Reichs⸗ bank und anderen Instituten. Weiter sind R.ℳ 500 000,— Schatzanweisungen des Deutschen Reichs für Bürgschaftszwecke mit E.ℳ 4418,75 als gebunden zu betrachten. 8
Die „Schuldner“ sind von 191,5 Mill. R. Nℳ zum 31. Dezember 1941 auf 327,8 Mill. R. ℳ zum 31. De⸗ zember 1942 gestiegen. Sie stehen weitgehend mit der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, insbesondere auf ernährungswirtschaftlichem Gebiet, im Zusammenhang. San2
Die Gesamtsumme unserer Ausleihungen (einschl. der Kundenwechsel) belief sich EEEEEEEE““
am 31. Dezember 1938 auf rd. 256 Mill. F. N am 31. Dezember 1941 auf rd. 211 Mill. R. ℳ am 31. Dezember 1942 auf rd. 335 Mill. R. ℳ.
Der Posten „Beteiligungen“ ist wesentlich angewachsen. Er hat sich von 20,1 Mill. F. ℳ am 31. Dezember 1941 auf 27,3 Mill. R. ℳ am 31. Dezember 1942 erhöht, nachdem zuvor aus den Erträgnissen des Berichts⸗ jahres eine pauschale weitere Wertberichtigung von 1,5 Mill. R. K abgesetzt war. Der Zugang beruht im wesentlichen auf dem Erwerb größerer Beteiligungen im Protektorat Böhmen und Mähren, über die wir im allgemeinen Teil unseres Geschäftsberichts nähere Mitteilungen gemacht haben. Im einzelnen sind hier insbesondere zu erwähnen der Erwerb von
nom. K 11 466 000,— Aktien der Zentralbank der Genossenschaften für Böhmen und Mähren in Prag,
nom. K 13 000,000,— Aktien der Agrar⸗Bank in Prag,
nom. K 18 400 000,— Aktien der AG. für Zuckerindustrie in Göding,
nom. K 3 420 000,— Arktien der Zentralmährischen Zuckerfabriken und Oekonomien AG. in Brünn.
Außerdem ist das restliche Aktienkapital der Zuckerfabriken Obernetze A. G. in Kruschwitz, Krs. Hohensalza, 8 im Laufe des Be richtsjahrs zu Einzahlung gekommen. Andererseits sind von den uns an diesem Unternehmen * b
berichtigung der Beteiligungen, offen abgesetzt.
aus dem Vorjahr R.ℳ 3 013 162,16. Wie in den vergangenen
insgesamt ER.ℳ 1 468 837,51 auf neue Rechnung vorzutragen.
enge Grenzen setzten. 1 wir im Rahmen des irgend Möglichen aufrechterhalten.
Anstalt erworben hat. Berlin, im Februar 1943.
Direktorium der Deutschen Zentral — von Lindeiner⸗Wildau
““
Berlin, den 13. März 1943. 8 *
Im Auftrage: Dr. Lang
Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktiengesellschaft “ Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer
gehörigen Aktien erhebliche Teilbeträge an die deutschen Rübenanbauer nach der Rübenanbaupflicht,g
Aktienkapital besitzen nach diesen Akte
abgaben Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt zusammen noch 558 Mit unseren sämtlichen Beteiligungen sind Haftverpflichtungen von F. Rℳ 250 000,— verbunden. Bei den „Grundstücken und Gebäuden“ hat sich der Bilanzposten von rd. 4,9 Mill. F.ℳ auf rd. 4,5 Mill.
a
8
Auch im Geschäftsjahr 1942 haben wir uns als Spitzenkreditinstitut der deutschen Genossenschaften! verpflichtet gehalten, in erster Linie eine besonders hohe Zahlungsbereitschaft sicherzustellen. Dazu haben die Vorschriften über die Hauszinssteuerabgeltung veranlaßt, zum Bilanzstichtag hohe Beträge an flüssin Mitteln für die Anfang Januar 1943 zu leistenden Barzahlungen zur Verfügung zu halten. Insgese haben wir aus diesem Anlaß Reichswechsel, Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank, Mefo⸗Wech bescheinigungen und unverzinsliche Reichsschatzanweisungen im Gesamtbetrage von 700 Mill. K.ℳ zur . fügung gehabt, die in den ersten sechzehn Tagen des Jahres 1943 fällig wurden. 3 1
Die Liquiditätsziffer nach § 16 Abs. 2 des K. reditwesengesetzes stellt sich zum 31. Dezember 1942 auf nachdem sie am Ende des Vorjahrs 61 % betragen hatte. Wie bereits in den beiden Vorjahrsberichteg merkt, würde sich der Prozentsatz wesentlich höher stellen, wenn nicht die unverzinslichen Schatzanweisun mit einer Laufzeit von 12 Monaten und mehr mit den gesetzlichen Bestimmungen aus dieser Liquidit
Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 1“
Trotz des vergrößerten Bilanzvolumens haben sich unsere Zinserträge nur von 14,5 Mill. R.ℳ auf! Mill. Nℳ erhöht. Z. T. ist diese geringe Erhöhung darauf zurückzuführen, daß wir in der zweiten H0 des Jahres 1942 im Hinblick auf die Vorschriften über die Hauszinssteuerabgeltung große Mittel in ger verzinslichen Werten jederzeit greifbar zur Verfügung halten mußten. Die Beteiligungserträge haben unwesentlich erhöht. Von den sonstigen Erträgen haben wir wiederum bereits vor Bilanzziehung ei Betrag zur Stärkung unserer stillen Referven verwendet. Außerdem haben wir von den Erträgen ec Betrag von rd. 2,9 Mill. Kℳ für Wertberichtigungen, und zwar in Höhe von 1,5 Mill. F. ℳ für die N
Die Geschäftsunkosten einschließlich Steuern sind auf 10,7 Mill. F. Nℳ gestiegen. Die Erhöhung ist? schließlich auf eine Steigerung der Steuern und öffentlichen Abgaben zurückzuführen. In dem genam Betrag sind K.ℳ 763 200,— an Barzahlungsbeträgen für die Hauszinssteuerabgeltung enthalten, die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse als Grundstückseigentümerin aufzubringen hatte.
Der in der Gewinn⸗ und Verlustrechnung ausgewiesene Gewinn für 1942 beträgt ohne den Vort Jahren schlagen wir vor, eine Dividen von 390 = n.ℳ 2 967 000,— auszuschütten und den Rest einschließlich des Vortrags aus dem Vorjahr!
Zur Sicherung der Altersversorgung unserer nichtbeamteten⸗ Gefolgschaftsmitglieder wurden R.ℳ 500 000 der Fürsorgeeinrichtung für die nichtbeamteten Betriebsangehörigen der Deutschen Zentralgenossenschag kasse G. m. b. H. zugewiesen. Im übrigen haben wir uns bemüht, die Sozialmaßnahmen auszubauen, in früheren Geschäftsberichten erwähnt wurden, wenn uns auch in dieser Hinsicht die Kriegsverhält Die Verbindung mit den zum Wehrdienst eingezogenen Arbeitskameraden ha
Auch das Geschäftsjahr 1942 hat eine wesentliche Steigerung der Arbeitsmenge und auf der anderen 8 eine ins Gewicht fallende Verringerung der Zahl der arbeitenden Betriebsangehörigen gebracht. Wir da unseren Gefolgschaftsmitgliedern, daß sie sich auch im Geschäftsjahr 1942 rückhaltlos für die Bewältig dieser Mehrarbeit und für die Ueberwindung aller sich daraus ergebenden Schwierigkeiten eingesetzt ha
Das Mitglied unseres Ausschusses, Herr Ministerialdirigent Dr. Quassowski, ist am 1. Juli 1942 durch Tod abberufen. Wir verlieren in dem Verstorbenen, der seit langen Jahren dem Ausschuß der Deut Zentralgenossenschaftskasse angehört hat, eine Persönlichkeit, die sich in jahrzehntelanger treuer Arbeit Referent für das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen im Reichsministerium für Ernährung und 2 wirtschaft hohe Verdienste um das deutsche landwirtschaftliche Genossenschaftswesen und auch um um
1
enossenschaftskasse r. Loest
Bericht des Ausschusses. 1 1
Den Jahresabschluß sowie den Geschäftsbericht des Direktoriums hat der Ausschuß nach Vorpri durch den hierfür zuständigen Unterausschuß geprüft. In Uebereinstimmung mit der Deutschen Revist⸗ und Treuhand⸗A.⸗G. zu Berlin hat der Ausschuß die Vorlagen in Ordnung befunden. Wir haben in weiteres nicht hinzuzufügen und beantragen die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem Jahresabsch zu der vorgeschlagenen Gewinnverteilung sowie die Entlastung des Direktoriums.
Dr. Hillringhaus
Der Ausschuß der Deutschen 11““ Trum ““
V Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1942. — — — 2 S
Ostpreußische Stadtschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Königsberg (Pr).
Bilanz zum 31. Dezember 1942.
Fr. ℳ 70 505 2 632 49 990+ 2 499 223/7
Aufwendungen. 1. Gehälter und Löhne. 2. Soziale Abgaben ...... .Abschreibungen auf Wertpapiere . . . . . ... ... . Zinsen von Pfandbriefen und aufgenommenen Darlehen. 1 . Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen mit Ausnahme derjenigen Steuern vom Einkommen, die regelmäßig durch Steuerabzug erhoben werden . 11111X1X“ Alle übrigen Aufwendungen (davon Beiträge an die Preußische 1 992 178 3: entralstadtschaft n.K 21 366,20). . . . . . . .
1 344 952 See zur Sicherheitsrüclagge.
981 745 . Reingewinn 1942 .. ... Zuführung zur Sicherheitsrücklage.. .
8 n8u6
“
Aktiva. .Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben. Wertpapiere: 1 8 a) Schatzanweisungen, Anleihen und Schuldbuchforderungen des Iomn ea“ 1 905 419,76 H Hormtige 114* 86 758,56 Bankguthaben . . . “ Sonstige Forderungen . . . . . . . . . . .. Davon Darlehn an die Preußische Zentralstadtschaft Rℳ 861 300. 5. Hypotheken . . 66 727 1 davon: 8 1 412½2 00 Hypotheken R.ℳ 364 489,17, 4 % Hypothelen Reichs⸗ — mark 64 283 885,23 zur Deckung von Pfandbriefen der Preußischen Zentralstadtschaft, 1 bpb) Zusatzsorderungen nach der Verordnung vom 27. 9. 1932 E.* 11 605,59. 3 6. Rückständige Zinsen und Verwaltuüngskostenbeiträge von Hypo⸗ Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung . . Zugang E.ℳ —,—, Abschreibung Rℳ —,— . Posten, die der Rechnungsabgrenzung dieen . In den Aktiven sind enthalten: 3 Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäftsfüyrer und an andere Personen und Unternehmen gemäß gesetzlichem Formblatt vom 29. September 1937 (ein⸗ schließlich der unter Passiva 9 und 10 enthaltenen) Reichs⸗ mark 365 590,98
182 515
128 633]*% 300 000
E
.. 300 000,— E “ b 3 233 501
„9896699 998ü6ö1ö „ 222 222—2
663 8 Erträge.
Zinsen (einschl. besonders vereinbarter vITeeheeeeen4*“ Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandzinsen übersteigen Einmalige Einnahmen aus dem Darlehnsgeschäft Außerordentliche Finnahmten.
Verwaltungskostenbeiträge) .s. 3 034 425
146 687 35 490
16 8965
3 233 501
. 2„ . 2
„ 9 6 95 6bbbb—b-555—
Königsberg (Pr), den 24. März 1943. “ Ostpreußische Stadtschaft. Dr. Huck. Der vorstehende Jahresabschluß ist durch Beschluß vom waltungsrat genehmigt. 1 Königsberg (Pr), den 16. April 1943. 1 8 “ Der Verwaltungsrat der Ostpreußischen Stadtschaft. 8 “ J. V.: Bezzenberger. t UH Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Berlin M. 8, Jägerstraße 10/11, den 20. April 1943. 1 Treuhandgesellschaft für Kommunale Unternehmungen A. G. Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer. ppa. Borchers, Wirtschaftsprüfer.
8 565 95955655
24. März 1943 vom Ver⸗
“
71 078 338 8 Passiva.
.Verpflichtungen gegenüber der Preußischen Z Pfandbriefe im Umlauf davon: 2 1 4 ½½ % Preußische Zentralstadtschaftspfandbriefe Rℳ 375 800, 4 0% Preußische Zentralstadtschaftspfandbriefe R.ℳ 62 161 600. 2. Verbindlichkeiten: 1— a) Verbindlichteiten gegenüber der Preußischen Zentralstadtschaft (Bereitstellung für den Zinsendienst) „ 883 058,— b) andere Verbindlichkeiiden. 2 486 118,27 .Rücklagen nach § 11 des Gesetzes über das Kreditwesen — Sicher⸗ ssshos rt-esessehes8S
. Sonstige Rücklagen 5. Rückstellungen ... W c —D—““ .Anteilige Zinsen von Pfandbriefen . .. . .. “ Reingewinn 193222 . . 111“ 300 000,— Zuführung zur Sicherheitsrückläge 6 . 300 000,— . Verbindlichkeiten aus Bürgsthaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (§ 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) F.Nℳ —,— 3 “
. Eigene Indossamentsverbindlichkeiten R.ü —,—
. In den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Passiva 1 — 2) BE.ℳ 65 906 576,27 b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Passiva 3) EK 4 500 000,—
„- .“
62 537 400
10. Gesellschaften m. b. H.
[4791]
Die Segelcke & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ham⸗ burg ist aufgelöst. Die Gläubiger 2 der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Hamburg, den 3. Mai 1943. Segelcke X Co. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation.
Die Liquidatoren: Hugo Classen. Karl Bösche. [492431 Bekanntmachung.
Die Verkaufsgesellschaft deutscher Autolederfabriken m. b. H. (Vedal) in Berlin ist aufgelöst.
Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗
den aufgefordert, sich bei ihr zu melden. 1 Berlin, den 14. Mai 1943. 1 Abwickler der Verkaufsgesellschaft deutscher Autolederfabriken m. b. H. (Vedal): Der. Purt
EE11“ 3 369 176 4 500 000 134 946 ¼ 242 142 125 000 169 673
1 * 8 [5831 „Wemona“ Wirkerei G. m. b. H. i. L., Berlin.
Die Gesellschaft ist laut Gesellschafter⸗ beschluß vom 15. April 1943 aufgelöst.
Die Gläubiger der Gesellschaft wer den aufgefordert, sich gemäß § 65 Abs. 2 GmbH.⸗Gesetzes zu melden. S1
Berlin W. 8, Jägerstraße 25
„Wemonn“ Wirkerei G. m. b. H. 1. L.
Victor Kellermann
.“*“*“
[71078 338
v1“
[4445] — Aufsichtsratsveränderung:
Vorsitzer Alfred Hirte sen., Be⸗
durch Tod ausgeschieden.
Berlin W 62, den 30. April 1
„Union“ Baugesellschaft m. b.
[5987) Brauerei Ganter GmbH., Freiburg im Breisgau. Außerordentliche Hauptversas lung Freitag, den 4. Juni 19 vorm. 11 Uhr, in Freiburg i. 2 Notariat 1, Adolf⸗Hitler⸗Straße 25 Tagesordnung: Aenderung und Feststellung des sellschaftsvertrages sowie Wahl Ausschüsse. Freiburg im Breisgau, 12.5.1 Brauerei Ganter GmbH. Die Geschäftsführer.
1. Genofsenschaften
[4793] Aufforderung.
Die Möbel⸗Beiz⸗, Polier⸗ Lackier⸗Anstalt Antik e. G. m. b. ist durch Beschluß der außeror lichen Generalversammlung. 3. April 1943 aufgelöst. Gläubiger wollen sich bei der nossenschaft melden.
erlin, den 4. Mai 1943. Die Liquidatoren: Weiß. Schliwski.
92 [5988] Einladung zu den 30. Mai vormittags, im Gasthaus Pf Marienbad⸗Auschowitz stattfinde ordentlichen Vollversammlung der üblichen Tagesordnung. Der Jahresrechnungsabschluß in der Kanzlei der Genossenschaf Einsichtnahme für die Mitgliede woselbst auch etwaige Aufklärunge teilt werden. Sollte diese Vollver lung zur festgesetzten Zeit nicht schlußfähig sein, so findet eine später am gleichen Orte mit gleichen Tagesordnung eine we Vollversammlung statt, die ohne: sicht auf die Zahl der erschienenen vertretenen Mitglieder beschlußfäht Auschowitz, den 11. Mai 1943 Molkereigenossemschaft Marie eingetragene Geuossenschaft mit schränkter Haftpflicht in Auscho
der am Sonn 1943, um 8
Der Obmann: Franz⸗Part
Etmw
ee der Reichsfettkarten für Selbstversorger mit Schlacht⸗
der 50. Zuteilungsperiode erfolgten Sonderzuteilung), Quark,
. und⸗Zufatzmittel, Vollmilch, Marmelade, honig und 8 “
6 Zweiter Teil
Karten⸗ und Bezugscheinregelung:
ohne regist
Preu Staatsanzeiger in Aebe8 -.S„ 2
Pectgls. zbat bezeichnet worden ist, bezieht 88 das gebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle
gaprets der Ausgabe ohne Zentrachande monatlich 2,— &ℳ zuzüglich Zazen bühr, — 1,60 2 829 Lnanaibüb 14458 ” in
Selbstabholer die Anzeigenstelle SWs, Wilhelmstr. 22.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Aus
Reichsanzeiger und Ferhe⸗ als amtliches auf die Vollausgabe. —
ber Vollausgabe durch die Post 2,30 ℛ ℳ esügligh
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Inhalt des amtlichen Teiles 1 Deutsches Reich 1
eee 8. e des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 51. Zuteilungsperiode vom 28. i bis 25. Juli 1943 (mit 8
rgänzungen für die 50. Zuteilungs⸗ periode).
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Münster (Westf.) über die Einziehung von Vermögenswerten sur das Reich.
Anordnung über die Vom 7. Mai 1943.
—
Preisbildung im Schmiedehandwerk.
Amtliches
Deutsches Reich Erlaß
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 51. Zuteilungsperiode vom 28. Juni bis 25. Juli 1943 (mit Ergänzungen für die 50. Zuteilungsperiode)
Erster Teil Festsetzung der Rationen
Die durch Erlaß vom 19. April 1943 — IIBI- 50 — fest⸗ gesetzten Lebensmittelrationen werden von der 50. Zuteilungs⸗ periode ab wie folgt erhöht:
Es erhalten alle Inhaber von Reichsbrotkarten je 300 g Brot und alle Inhaber von Reichsfettkarten mit Ausnahme der Inhaber der Reichsfettkarten SV 2, SV 4, SV6 und SV7 je 50 g Butter zusätzlich. An diesen Rationserhöhungen neh⸗ men auch die Inhaber der Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter teil. Die Abgabe der zusätzlichen Brot⸗ und Butterrationen für die 50. Ieeelonsegelise erfolgt auf die Karten für die 51. Zuteilungsperiode (vgl. Zweiter Teil, Erster
bschnitt dieses Erlasses).
Die für die 50. Zuteilungsperiode festgesetzten Lebensmittel⸗ rationen einschließlich der vorstehenden Rationserhöhungen elten auch in der 51. Zuteilungsperiode. Bei der Fettzutei⸗ ung für die 51. Zuteilungsperiode ist zweierlei zu berück⸗ sichtigen. Einmal wird die den Versorgungsberechtigten in der 50. Zuteilungsperiode zustehende Mehrmenge von 50 g Butter mit auf die Karten für die 51. Zuteilungsperiode aus⸗ gegeben. Zum andern ändern sich bei den 6—18 Jährigen die Mengen der einzelnen Fettarten dadurch, daß die Butter⸗ ration unter entsprechender Herabsetzung der Margarineration erhöht wird. Die Gesamtfettration ist jedoch gegenüber der 50. Zuteilungsperiode unverändert geblieben und setzt sich wie folgt zusammen:
Normalverbraucher über 18 Jahre wveb“
Margarine 200 g (auf Kleinabschnitte) Speisebl . 109 Jugendliche von 14—18 Jahren
t 680 8
Margarine 200 g (auf Kleinabschni Speisebl 100 g 8
Kinder von 6—14 Jahren
Butter CCC1“ Margarine . 187,5 g
eI11“ Kinder bis zu 3 Jahren P 6600 8G
Die Inhaber der Reichsfettkarten für Selbstversorger mit Butter (SV 1, SV 3 und SV 5), deren Karten nicht zum Butterbezug berechtigen, erhalten je Zuteilungsperiode an Stelle von 50 g Butter die gleiche Menge Margarine. Die
eetten (SV 2, SV 4 und 8V 6) erhalten die Karten zustehende Fettration in Butter.
Wie bereits angekündigt, können in der 51. Zuteilungs⸗ periode die Inhaber der Reichszuckerkarten eine Sonderzutei⸗ lung von 1 kg Ler. und die Inhaber der Reichsfleischkarten wiederum zusätzlich 250 g Gerstengrütze beziehen.
Alle Verbraucher erhalten also die folgenden Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 50. Zuteilungsperiode:
Brot, Mehl, Fleisch, Speiseöl, Käse (abgesehen von der in
ihnen auf diese
Getreidenährmittel, Teigwaren, Srle eh.
unst⸗ akaopulver.
Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen “ Erster Abschnitt 9 Ababe der zusätzlichen Zuteilungen
ginzelne Nummenn kosden 20 97,
oder
3 Mai, abends
A. Brot⸗ und Fettregelug
Abgabe der erhöhten Brotration
Da die Erhöhung der Brotration um 300 auf den Karten für die 50. Zuteilungsperiode noch nicht berücksichtigt worden ist, enthalten die Reichsbrotkarten für die 51. Zuteilungsperiode die den Versorgungsberechtigten in der 50. und 51. Zuteilungs⸗ periode zusammen zustehende Mehrmenge von 600 g R⸗Brot. Damit diese Mehrmenge für Kinder bis zu 3 Jahren in Weizenerzeugnissen bezogen werden kann, wird sie auf nicht mit „R“ gekennzeichnete Abschnitte der Reichsbrotkarten für Kinder bis zu 3 Jahren abgegeben. Bei allen Brotkarten berechtigen 6 Abschnitte über je 50 g mit zusammen 300 g pemäß ihrem Aufdruck bereits zum Warenbezuge in der letzten
che der 50. Zuteilungsperiode. Diese Abschnitte verlieren ebenso wie die für die 51. Zuteilungsperiode bestimmten Ab⸗ schnitte erst mit Ablauf der 51. Zuteilungsperiode ihre Gültig⸗ keit, können also zum Warenbezuge während eines Zeitraums von 5 Wochen verwendet werden.
Abgabe der erhöhten Butterration
Ebenso wie auf den Reichsbrotkarten ist auch auf den Reichsfettkarten die den Versorgungsberechtigten zustehende Mehrmenge von 50 g Butter für die 50. und 531. Zuteilungs⸗ periode mit zusammen 100 g auf den Karten für die 51. ve teilungsperiode . ücfcztig. Zur Vereinfachung des Ab⸗ rechnungsverfahrens ist diese Menge in die Bestellscheinrege⸗ lung einbezogen. Bei jeder Fettkarte ist der Abschnitt, der bereits zum Warenbezug während der letzten Woche der 50. Zuteilungsperiode .Lcngt mit entsprechendem Aufdruck versehen. 1
Die Versorgungsberechtigten können diesen Abschnitt sofort nach der Bestellscheinabgabe, aber auch im Laufe der 51. Zu⸗ teilungsperiode einlösen. -
. 1 1
Gemeinschaftsverpflegte “ Verbraucher, die infolge Gemeinschaftsverpflegung über Lebensmirtelkarten nicht verfügen und denen die Rationen der Versorgungsberechtigten zu 8 nehmen in dem gleichen Umfange an den erhöhten Brot⸗ und Butterrationen teil.
Für die Abgabe der zusätzlichen Zuteilungen gilt die folgende
“ 52 1116““ 88 W1“
Ausländische Zivilarbeiter
Die Erhöhung der Brot⸗ und Butterrationen ist für die 50. und 51. Zuteilungsperiode auf den A2⸗Karten für die 51. Zuteilungsperiode berücksichtigt. “ 8
Zivilpolen, ZBden
Zivilpolen und Juden 5 die zusätzlichen Brot⸗ und Butterrationen nicht. Die artenstellen haben entsprechende Abschnitte zu entwerten. 8
B. Abgabe von Gerstengrütze und Zucker
Abgabe von Gerstengrütze Für die Abgabe der zusätzlichen Zuteilung von 250 g Gerstengrütze, die wiederum über die Reichsfleischkarten er⸗ folgt, gelten die Bestimmungen des Erlasses vom 19. April 1943 — II B 1—50 — entsprechend.
Abgabe der Sonderzuteilung von 1 kg Zucker (Nach Vorbestellung) g
Die der Sonderzuteilung von 1 kg Zucker erfolgt auf die Reichszuckerkarten bei dem Verteiler, der die Vor⸗ bestellung entgegengenommen und den Stammabschnitt der Reichszuckerkarte 51 — 54 mit Firmenstempel oder ⸗aufschrift versehen hat. Bei der Warenabgabe haben die Verteiler den Bezugsabschnitt über 1 kg Zucker nur zu entwerten und nicht von der Karte abzutrennen.
Die Zuckersonderzuteilung kann bis zum Ablauf der Reichs⸗ zuckerkarte 51—54 bezogen werden; der Bezugsabschnitt ver⸗ liert also erst mit Ablauf des 17. Oktober 1943 seine Gültig⸗
keit. (Ohne Vorbestellung)
Die Abrechnung der Ernährungsämter mit den Kleinver⸗ teilern über die Sonderzuteilung von 1 kg Zucker erfolgt ausschließlich auf Grund des Vorbestellabschnitts, in keinem Falle jedoch auf Grund des Bezugsabschnitts. Die Ernäh⸗ rungsämter haben deshalb den Verbrauchern, die den Zucker aus berechtigtem Grunde (Inhaber von Schifferkarten, von Wanderpersonalkarten, zugezogene Verbraucher usw.) nicht vorbestellt haben, Berechtigungsscheine über je 1 kg b2 auszustellen. Dabei ist der Abschnitt über „l kg Zucker Sonderzuteilung“ der Zuckerkarte zu entwerten.
Zweiter Abschnitt
Vorbereitungen für die Abgabe von Reis in der
53. Zuteilungsperiode uteilungsperiode (23. 8. bis 19. 9. 1943) werden alle Inhaber von Reichsfleischkarten eine Sonder⸗ zuteilung von 125 g Reis erhalten. Die Abgabe erfolgt auf einen besonderen, entsprechend gekennzeichneten Abschnitt der Reichsfleischkarte. Damit die Verteiler in die Lage versetzt werden, sich für die ees⸗ dieser Sonderzuteilung die er⸗ forderlichen Vorräte an Reis zu beschaffen, wird soh angeordnet:
ie Versorgungsberechtigten lassen bei den von ihnen ge⸗ wählten Verteilern in der für die Abgabe der Bestellscheine
8
In der 53.
EEN ür
Dertin, Konto Nr. 1/1913 : Berlin 418 21
der 51. Zuteilungsperiode vorgesehenen Zeit (ab 21. Juni 1943) den Abschnitt „Vorbestellung von n8 8 die 88. Sene teilungsperiode“ der Reichsfleischkarten 51 abtrennen. Die Verteiler haben diese Abschnitte sofort den Ernährungsämtern einzureichen, die bis zum 3. Juli 1943 Bezugscheine über Reis mit der Bezeichnung vee ere. Reis“ ausstellen. Diese Bezugscheine sind unver üglich an die Vorlieferanten weiterzugeben. Damit sichergeftegl ist, daß die Ware später nur bei den Verteilern bezogen wird, bei denen sie bestellt ist, haben vies den Stammabschnitt der Reichsfleischkarten 51 mit ihrem Firmenstempel zu versehen. Die Abgabe des Reises darf zur gegebenen Sen nur auf dem hierfür be⸗ stimmten Einzelabschnitt der eichsfleischkarten 53 bei gleich⸗ Enßer Vorlage des vom Verteiler in der oben angegebenen eise gekennzeichneten Stammabschnittes der Reichsfleisch⸗ karten 51 erfolgen. Dieser muß deshalb sorgfältig aufbewahrt
werden.
Für anstaltsmäßig unter ebrachte oder sonstwie in Gemein⸗ schaftsverpfle ung befindliche Versorgungsberechtigte, die keine Reichssteischkart! haben (mit Ausnahme der Wehr⸗ macht, des Reichsarbeitsdienstes und der außerhalb der Wehrmacht stehenden Schutzgliederungen), haben die Ernäh⸗ rungsämter den Anstalten, Lagerleitungen usw. Bezug⸗ scheine B über Reis entsprechend der Anzah! der Versorgungs⸗ berechtigten zu erteilen. Diese Bezugscheine B sind durch die u“ unverzüglich an ihre Vorlieferanten weiter⸗ zureichen.
Ausländische Zivilarbeiter werden die Reiszuteilung in der 53. Zuteilungsperiode ohne Vorbestellung erhalten.
Kriegsgefangene und Ostarbeiter erhalten keinen Reis. Zivilpolen und Juden sind von der Reiszuteilung aus⸗ geschlossen. „Soweit diese Verbraucher über Reichsfleisch⸗ arten verfügen, haben die Ernährungsämter den Vorbestell⸗ abschnitt für 125 g Reis abzutrennen und zu entwerten.
Die Ernährungsämter werden ermächtigt, entsprechend den bisherigen Erfahrungen die Bezugscheine über höhere Men⸗ gen auszustellen, damit auch der Bedarf derjenigen Versor⸗ seengenbexschtignen. die nicht vorbestellen können (Schiffer, onstige Personen ohne ständigen Au digt werden kann. für eine einwandfreie Abre Bedarfsnachweise getroffen
Dritter Abschnitt 1“ Kartenwesen Lebensmittelkarte „Führerpaket für Osturlauber“
Die Geltungsdauer der Lebensmittelkarte „Führerpaket für Osturlauber“ wird bis zum 31. Juli 1943 verlängert (vgl. Erlaß vom 14. November 1942 — II B 1 -5050 —), weil viele vor dem 31. März 1943 in das Reichsgebiet eingereiste Empfangsberechtigte ihre Karten erst nach dem ursprünglich festgesetzten Verfallstag (31. Mai 1943) erhalten werden. 1
Langfristige Bedarfsnachweise
Die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker), die Reichseierkarte und der Be ugsausweis für entrahmte Frisch⸗ milch verlieren mit Ablauß des 27. Juni 1943 ihre Gültig keit. Die Karten werden daher für die 51.— 54. Zuteilungs periode (28. Juni bis 17. Oktober 1943) neu ausgegeben und berechtigen in der bisherigen Weise zum Warenbezug. Den Verbrauchern ist also wieder die Möglichkeit eingeräumt, den wahlweise zu beziehenden Zucker auf die Reichskarte für Mar⸗ melade innerhalb der Gesamtgültigkeitsdauer der Karte vor⸗ weg zu beziehen. Marmelade darf jedoch wie bisher nur innerhalb der auf den Einzelabschnitten vorgesehenen Fristen abgegeben und bezogen werden. Die vorbezeichneten drei Karten sind in der üblichen Weise herzustellen. Es wird darauf hingewiesen, daß der Bezugs⸗ ausweis für entrahmte Frischmilch mit roter Druckfarbe zu drucken ist.
Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter. Ausländische Zivilarbeiter, die sich auf Urlaub in ihre Heimat nach den Reichsgauen Danzig⸗Westpreußen und Wartheland begeben, können die ihnen von den Betrieben ausgehändigten AZ⸗Karten mitnehmen. Im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen berechtigen diese Karten zum Waren⸗
bezuge, im Reichsgau Wartheland werden die Karten in dort gültige Bedarfsnachweise umgetauscht. Soweit sich also In⸗ haber von A2⸗Karten vorübergehend nach den vorgenannten Reichsgauen auf Urlaub begeben, brauchen die Ernährungs⸗ ämter nicht tätig zu werden. 88
Formatänderungen
Infolge der zusätzlich anzubringenden Brotabschnitte und des Vorbestellabschnittes für Reis mußten einzelne Karten⸗ formate geändert werden. Das neue Format ist aus den Matern ersichtlich. 8
Vierter Abschnitt
8 Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der
6
Bestellscheine ö51 der Reichseierkarte, der Reichskarte für
8 E1111“““ Iö .