1943 / 117 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

1 1943. S. 2

und Staatsanzeiger Nr. 117 vom 22 Ma

an elektrotechnischem laufenden Bestellungen at uni müssen sie vom Besteller bis zum 15. Ju

werden.

steller bereits in Einverständ

und Widerruf zu unterrichten.

nichtgekapselte Verteilun Hausanschlußsicherungen,

Fassungen aller Art, 1 Verbindungs⸗ und Abzweigdo

Zubehör zum Verbindungs⸗ und

trägen auf elektrotechnisches im § 2 den zum 15. Juli 194 rungspatronen einer

erpflichtet, in eigener durch Auftragskürzungen und abzudrücken.

dürfen die Hersteller nur dann nehmen, daß der Gesamtbestand an 6⸗Monats⸗, bei Sicherungspatronen eine

überschreitet. 8

von einem Besteller innerhalb eines Monats eingehen, je Type eine halbe Monat Anfragen oder Aufträge un

schaftsgruppe ktr 1 technische Erzeugnisse weiterzugeben.

haltungen nur gegen barer werden.

industrie als Reichsstelle dieser Anordnung zulassen. 88 b

8 10, 12

zur Aenderung der Anordnung Nr. 3 (A 1) der

gsgruppen bis 200 K einschließlich,

8 1* 2

en, kästen und n 88 sre ““ ießli er Klemmeinsätze sowie sonstige Ve⸗

schließlich de

S⸗ Abzweigklemmen alle EE“ Verlegungsmaterial.

Zählertafeln,

B

§ 2

1 estand

Soweit Bestellungen den nach § 1 zugelassenen Bestan (M rmes 1 Hnstallationsmaterial einschließlich der Imn am 1. Juni 1943 überschreiten, li 1943 widerrufen

s 8 r E. 3 Her⸗ (2) Bestellungen auf Sonderanfertigungen, x5 8 Arbeit genommen sind, dürfen je och ni 8 nis mit dem Hersteller zurückgenommen werden.

§ 3 Hersteller, bei denen der Bestand an Auf⸗ Installationsmaterial durch die Bestellern vorgeschriebene Annullierung nicht 8 943 auf den Stand einer 6⸗Monats⸗, bei iche⸗ 3 Monats⸗Erzeugung verringert ist, sind 8 5 8 2 9 Verantwortung ihren Auftragsbestand Widerruf auf diese Grenze her⸗

(1) Diejenigen

(2) Die Besteller sind von den vorgenommenen Kürzungen

b; Aufträge auf elektrotechnisches Installationsmaterial ö und in dem Umfang an⸗ Bestellungen nicht eine

3⸗Monats⸗Erzeugung

8 2 22 Hersteller, bei denen Einzelanfragen oder ö; serzeugung übersteigen, haben diese bearbeitet sofort an die Wirt⸗ Elektroindustrie als Reichsstelle für elektro⸗

dürfen von Einzelhändlern an Haus⸗

Rückgabe der gleichen Zahl unbrauch⸗

gleicher Stromstärke abgegeben

Sicherungspatronen Sicherungspatronen

§ 7 kann die Wirtschaftsgruppe Elektro⸗

In begründeten Fällen d Ausnahmen von den Vorschriften

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnui 3 15 der Verordnung über den Ware verkehr be⸗

traft. .““

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1943 in Kraft. Sie ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung inngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains. 8 Berlin, den 14. Mai 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechni

11“A“

..

Anordnung Nr. 1

che Erzeugnisse.

Wirtschafts⸗ gruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für fein⸗ mechanische und optische Erzeugnisse (Bewirtschaftung von Erzeugnissen der Augenoptik) Vom 19. April 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung fein⸗ mechanischer und optischer Erzeugnisse vom 29. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 203 vom 30. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 11X“ Artikel 1 Der zweite Teil der Anordnung Nr. 3 (A neue Fassung: 8 „Zweiter Teil: Brillenfassungen und ihre Teile § 3 1 Die Herstellung folgender Brillenfassungen und ⸗ränder ist verboten: 1. Stielbrillenfassungen (Vorhalterfassungen), 2. Pex⸗, Iris⸗, Windsor⸗ und ähnliche Zelluloidränder sowie die Ausstattung von Brillenfassungen mit solchen Rändern. Soweit die Herstellung von Brillenfassungen nicht gemäß § 3 verboten ist, dürfen nur die nachstehend genannten Mo⸗ delle nach Maßgabe des § 5 hergestellt werden. Die Aufnahme der Herstellung eines zugelassenen, aber bisher im Betrieb noch nicht hergestellten Brillenmodells ist nur mit Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle ö1“ (1) Brillenfassungen dürfen nur nach bis 4 hergestellt werden: 1. Maskenbrillen für die Wehrmacht aus Stahl;

8 1 EEEI“ 1) erhä folgende

2. Stahl⸗Brillenfassungen nach RAI. 914 B, jedoch nur mit

2 Trommelpolitur,

a) als Wehrmachts⸗Dienstbrille mit Reitbügeln und

Scheibengröße 38 mm,

b) als Stahl⸗Einheitsbrille (Krankenkassen⸗ und Volks⸗ gasmaskenbrille) mit Reit⸗ und Hakenbügeln und

Scheibengrößen von 34 mm bis 46 mm;

debrille mit Schwingsteg, in der gleichen Aufmachung

wie die Stahl⸗Einheitsbrille zu Ziffer 2 b; 4. Zelluloid⸗Einheitsbrille

8

zur Her zur Zeit des In nicht vorhanden sind.

(A 1) der Wirtschaftsgruppe Reichsstelle vom 12. Preuß. Staatsanz. stellung zugelassene dürfen diese Nichtmeta weiter herstellen.

Weiterverwendung von

bügeln zu verboten.

Frenseht von 200 i

* 8 bee Doublé⸗Teile müssen dem Hersteller vor Liefe⸗

rung der

gesamt keinen höheren t lieferte Altgold ausmacht.

dung in Kraft. Sie gilt auch in gebieten und den Gebieten von Eupen, resnet sowie mit Zustimmung des Zivilverwaltung sinngemäß auch im

und Luxemburg und . 8 steiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

r Wirts sgr Fei ik als (A 1) der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Opti Reichsstelle vom 12. Januar 1943 (§§ 3

der Neichsvereinigung Baͤstfaser über Höchstpreise für Bast⸗

Maßgabe der Ziffern 1

n Gelenken hech ee it Bügeln wie bei der Stahl Einheitsbrille zu 2 b,

in vwei Parben⸗ nämlich: in wasserhe l und in Schild⸗ patt Rührfarbe.

ür die Stahl⸗ 1) Die Verwendung von Metallteilen für Stahl ö1u“ ist bis zum 30. Juni 1943 zulässig, sofern die Herstellung der Stahl⸗Brille erforderlichen Fiessnen . Inkrafttretens dieser Anordnung im Betrie

mit in der Mitte abgesetzte

2) Betri je bisher die in § 7 der Anordnung Nr. 3 Fe e und Optik als Januar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Nr. 13 vom 18. Januar 1943) zur Her⸗ i Nichtmetallfassungen hergestellt haben, llfassungen bis spätestens 30. Juni 1943

(3) Bei der Herstellung von Stiften und Schrauben ist die

9 b) Preise ab Absallbearbeitungsbetrieb 2 (Sortierbetriebe für Bastfasergarnabfälle oder

100 kg Abfallwäschereien) R. ℳ.

47. Sortierter Leinengarnabfall, gebleicht.

49.

50. 51,, 52.

1 —r

7 97

Die Preise gelten frei - Kasse), 8 für netto bei handelsüblicher Verpackung für alle

Hanfgarnabfall Tabalgarnabfall... Flaschsnaßspinnabfall, gewaschen u.

. 69ö. 1 .

bunt..

. . ,— etrocknet. 40,— Barzahlung (netto Liefe⸗

Versandbahnhof gegen

rungen vom Tage des Inkrafttretens dieser Anweisung an.

ihr beauftra

von

§ 7 imenstellung von Brillenmittelteilen und Ohr⸗

Die Zusan s den im § 5 genannten Modellen ist

anderen al

ie H er tellun von Reparaturteilen aus Doublé mit einem Die vinonan t für Lieferungen an solche Abnehmer ig, die bisher solche Modelle laufend bezogen haben. Die Reparaturteile eingesandt worden sein.

Di liefernden Reparaturteile aus Doublé dürfen ins⸗ P g Becaeh en aufweisen als das abge⸗

8

Artikel 2 8

itt am 14. Tage nach ihrer Verkün⸗ C“ 8a 2.Fhehsenes Ost⸗ Malmedy und Mo⸗ zuständigen Chefs der Elsaß, in Lothringen Bezirk Bialystok sowie in der Unter⸗

(1) Die

im (2) Gleichzeitig tritt der zweite Teil der Anordnung Nr. 3

bis 8) außer April 1943. b Der Reichsbeauftragte für feinmechanische und optische Erzeugnisse P. Henrichs.

Kraft. Berlin, den 19.

Anweisung Nr. 3

faserabfälle und Polsterwerg Vom 15. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über die Errichtung einer

E“ Bastfaser vom 19. März 1942 (RSBl. 1

S. 132 ff.) und des Erlasses des Reichskommissars für die

Preisbildung vom 4. März 1943 IV 100 179/43 .

wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des

erlassen: . Höchstpreise für Bastfaserabfälle und Polsterwerg § 1

im Inland anfallen, werden folgende Höchstpreise festgesetzt:

a) Preise ab Aufallstelle Flachsabfälle:

1. Röstflachsschäbenwerrrrdg. 2. Grünflachsschäbenwberr. 3. Polstergrobwerg (Flachsstengel, roh, geknickt). 4. Flachshechelabaall.l.l. . . . 5. Flachskämmlinge I (v. Flachslangfaser d. Kl. 1. und 6. 8 II (v. deutschem Schwungwerg) . 1 9 III- (v. Kurzwerg). 8 8 8. Flachskardenabfall I, gereinigt..

II

7 2 1 882ö 11. 5 ungereinigt .. . 12. Flach gebnwvergke denet cll gereinigt. .“ 13. Flachsnaßspinnabfall I, gewaschen, getrocknet... 14. 7 II, ungewaschen, getrocknet.. 15. 199f 8 j ungetrocknet . 16. Flachstrockenspinnabfall, gereinigt u. Vorspinnabfall 17. ungereiniigget 18. Leinengarnabfall, gebleicccht . 19. 8 88 roh oder gebleicht u. roh gemischt. 20. „roh (Haspelabfall) . 21. 8 „bunt oder bunt gemischt...

Hanfabfälle: 18 22. Hanfkardenabfall I, gereiigt. . 23. 8 1616“ J114“ 25. 9 ungereinigt... 26. Hanfspinnabfaaalall. . 27. Hanfgarnabfall. I”

Inteabfälle: * 28. Jutekardenabfall, gereinigt. 29. , ungereinigt. 30. Jutescher⸗ und Stuhlwolle. 31. Jutegarnabfall. Ramieabfälle:

32. Ramiekämmlinge ...

33. 2 I. .

34. Ramieabgang 36. Ramiefaser wM. (Waschmaschinenabgang, 37. Ramiegarnabfall, roh . 38. 8 buümnt 6. .

Sisalabfälle: 39. Sisalfaserabsfall . . 40. Sisalflusch .. .. ... Zonstige Bastfaserabfälle: 41. Schlauchgarnabfall 6“ .Tabakgarnabfall. 11 „Sisal⸗ und Manilascherabsall.. „Knoten von Bindegarnenden. . Kehricht aus Flachs⸗, Hanf⸗ und Juteweberei

«* 2 5 20 5* .

2 2

. 272 e 2 2 *

6 89 8171

24. 8

25

111 getrocknet) .

Neusilber K. Legierung 12 % zu⸗ lässig.

Reichskommissars für die Preisbildung folgende Anweisung

Für den Verkauf von Bastfaserabfällen und Felevnne die

100 kg

besser) 80,— 60

*

(1) Für Gro

abfällen, die im von 10 % des Einkaufspreises, jedoch nicht

je 100 kg, zulässig.

Rℳ 12,— je 10

1) Für Bastfaserabfälle, 1 8 die gebefe jeweils durch Einzelanweisung der vereinigung oder einer von ihr auf Antrag festgesetzt.

(2) Streitigkeiten über die Ein B in die Abfallsorten entscheidet die Reichsvereinigung oder eine

§ 2

die in § 1 nicht aufgeführt sind, Flhr. hiermit beauftragten Stelle

Einstufung von Bastfaserabfällen

gte Stelle. Großhandelszuschläge g 8 ßhändler ist bei Verkäufen von Bastfaser⸗ Inland anfallen, ein Großhandelszuschlag mehr als F. 4,— Bei Abfallsorten im Werte bis zu

0 kg darf der Großhandelszuschlag je 100 kg

Rℳ 1,25 betragen.

(2) Bei der Ei den entstandene

Lagerkosten (Ein⸗ 8) bis b Höhe von insgesamt Rℳ 1,25

Die Reichsver

deten Einzelfällen Ausnahmen von den

e Fe nnans gebracht werden. b

nlagerung von Bastfaserabfällen dürfen außer i Vorfrachten die tatsächlich entstandenen und Ausladen, Rollgeld, Pack⸗ und Lager⸗ für 100 kg in § 4

Ausnahmen h be sanbens begtas

inigung behält sich vor, in besonders begrün⸗ Seee Vorschriften dieser An⸗

weisung zuzulassen. 8

un Satzung

eschadet and der Re

Diese

Eupen, Malme des zuständigen

Feütiderbee deeshah

auch in den eingegliederten Ostgebi

2 2 g. 2 2 8 2 2* k im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bi stok süa. in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten

Strafvorschrifttte 8 gegen diese Anweisung werden erweitiger Strafbestimmungen nach § 13 der ichsvereinigung Bastfaser verfolgt. § 6

Inkrafttreten 8

Anweisung tritt am 1. Juni 1943 in Frats sie gilt

eten und den Gebieten von Moresnet sowie mit

Zivilverwaltung smcgemna anc 10

dy und Chefs der

Kärntens und Krains.

Auf Grund der Fassung v

Verbindung mit der zur Ueberwachung und Regelun

18. August 19

stimmung des

Kohle⸗ Einmal⸗ Schreib⸗

Stempel

Hektogra Hektogra

(1) Wer di nach dem 1

5 2 zulassen.

Eupen,

im Elsaß, i sowie in

Berlin,

spinnerei.

mit runder Scheibe und Sattelsteg,

Staatsanzeiger

Tinten und Tuschen

spätestens zum 30. 2) Die Neuaufnahme

Waren ist verboten. 1““

Die Fachabteilung Chemischer Bürobeda gruppe Chemische Industrie kann namens des Reichsbeauftragten Ausnahmen von den

widerrusen werden; sie können unter mit Auflagen versehen werden.

Zuwiderhandlungen

nung werden nach den den Warenverkehr bestraft.

der Untersteiermark und den Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. Mai 1943.

r Vorsitzende: Dr. Gru ber Anuordnung X/43 der Reichsstelle „Chemie“

(Chemische Erzeugnisse für den Bürobedarf)

Vom 22. Mai 1943 18 r

Verordnung über den Warenverkehr in Dezember 1942 (RSBl. 1 S. 686) in Bekanntmachung über die Reichsstellen des niehsse ses cer 39 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer * Iahcer. 21. August 1939) wird mit Zu⸗ rchwirischaftsministers angeordnet:

Begriffsbestimmung

Chemische Erzeugnisse für den Bürobedarf im Sinne dieser Anordnung sind Dauerschablonen

Farbbänder und Durchschreibepapiere

und Hektokohlepapiere und Signierkreiden und Vervielfältigungsfarben

Peche eresa as 8 Siegella 1 1 Klebstoffe und Büroleim in kleinen Abfüllmengen

Vervielfältigungsflüssigkeit für Hektovervielfältiger

hehwaft phenmasse. S Herstellungsverbot

e Herstellung der im § 1 genannten Waren erst September 1939 aufgenommen hat, hat sie Juni 1943 wieder einzustellen. der Herstellung der im §1 genannten

3 8 Ausnahmen 8 und im Auftrage Vorschriften des

D usnahmegenehmigungen können jederzeit Dee. Wereacn Hedingungen erteilt und

84 Strafbestimmungen enh gegen die Vorschriften dieser Anord⸗

§8 10, 12 15 der Verordnung über

8

Inkrafttreten 18

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten u Malmedy und Moresnet des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung

nd den Gebieten von sowie mit Zustimmung sinngemäß au

u Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Seünis

besetzten Gebieten

den 22. Mai 1943. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

der Wirtschafts⸗

Wienstag, 25. Mai: C

Anordnung XI/43

der Reichsstelle „Chemie“ werwendungsbeschränkung von chemischen Roh⸗ und Hilfs⸗

sossen zum Imprägnieren und zur Sberflächenbehandlung Sonna

Papieren, Pappen sowie von Erzeugnissen jeder Art aus Papieren und Pappen)

Vom 22. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fessung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ Rindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Ein⸗ vernehmen mit der Reichsstelle für Papier und mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 8

von

(1) Die Verwendung der im § 2 genannten chemischen Roh⸗

und Hilfsstoffe zum Imprägnieren und zur Oberflächen⸗ behandlung von Papieren und Pappen sowie von Erzeugnissen jeder Art aus Papieren und Pappen bedarf der Genehmigung der Reichsstelle.

(2) Als Imprägnierung und Oberflächenbehandlung gilt jedes Lackieren, Streichen, Spritzen, Tauchen, Gießen oder ränken. .“

Chemische Roh⸗ und Hilfsstoffe im Sinne dieser Anord⸗ und Polymerisate jeder

nung sind: 1. Kunstharze auch Mischungen, Lösungen und Emulsionen, Lackrohstoffe jeder Art, insbesondere Zelluloseverbin⸗ dungen und Naturharze, Lackerzeugnisse im Sinne der Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle „Chemie“ vom 25. März 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26. März 1942) auch in Mischungen untereinander und in Mischungen, Lösungen, Emulsionen oder Disper⸗ sionen mit den zu 1—3 genannten Stoffen, Lackhilfsstoffe jeder Art, insbesondere Lösungsmittel, Weichmacher, Pigmente und Farbstoffe, soweit sie bei der Lackherstellung und ⸗verarbeitung Verwendung finden.

§ 3 Die für die in § 2 unter 1—ℳ genannten chemischen Roh⸗ und Hilfsstoffe anderweit erlassenen Verwendungsverbote verden durch diese Anordnung nicht berührt.

§ 4 (1) Die gemäß § 1 erforderliche Genehmigung wird in orm einer einmaligen, jederzeit widerruflichen Zulassung durch die Reichsstelle auf Antrag des Verbrauchers erteilt. Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen versehen werden. (2) Der gemäß Ziff. 1 vom Verbraucher zu stellende Antrag nuß folgende Angaben enthalten: a) Name und Anschrift des Antragstellers, b) Art und Umfang des gemäß § 1 genehmigungspflichtigen Vorganges, c) Art und Menge der hierzu erforderlichen chemischen Roh⸗ und Hilfsstoffe 2), d) Angaben über den Verwendungszweck der mit Hilfe des genehmigungspflichtigen Vorganges herzustellenden Ware, e) Angabe der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, zu der der Antragsteller für die in Rede stehenden Fertig⸗⸗ erzeugnisse gehört.

Art, in

8 0 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr hestraft. § 6

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Sie gilt zuch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten on Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗ nung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ etzten Gebieten Kärntens und Krains. .““ Berlin, den 22. Mai 1943. 6

3 8 Der Reichsbeauftragte für Chemie. B Dr. Claus Ungewitter.

Deutsches Reicch— 8

Der Spanische Botschafter in Berlin, Herr Gines Vidal Saura, hat Berlin am 17. Mai d. J. verlassen.

besandter Fernando Valdés, Graf von Torata, die heschäfte der Botschaft.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23. bis 31. Mai 1943

Staatstheater Unter den Linden u“

onntag, 23. Mai: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗

ginn: 18 ½ Uhr. Ausverkauft.

vontag, 24. Mai: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 17 ½ Uhr. Ausverkauft. 1 armen. Musikal. Leitung: Schüler. Be⸗ ginn: 18 Uhr.

ittwoch, 26. Mai: Die verkaufte Braut. Musikal. Lei⸗ tung: Lenzer. Beginn: 18 ½ Uhr.

ennerstag, 27. Mai: Der Teufel im Dorf. Musikal.

Leitung: Schüler. Beginn: 18 ½ Uhr.

eitag, 28. 18 ½ ÜUhr.

Pnnabend, 29. Mai: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗

ginn: 18 ½ Uhr. onntag, 30. Mai: Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18 ½ Uhr. ontag, 31. Mai: Geschlossen. 1 Staatsoper am Königsplas onntag, 23. Mai: Geschlossen. b“ lontag, 24. Mai: KdF. Theatergemeinde. Boheme. Beginn: 18 ½ Uhr. 8. lenstag, 25. Mai: Geschlo 1 ittwoch, 26. Mai: 9sSlest

en. en.

““

Pährend seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Herr

Nai: Boheme. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn:

Donnerstag, 27. Mai: Das 8. Freude. Beginn: 19 n” llett der NSG. Kraft durch

Freitag, 28. Mai: Das Ball S Freude. Beginn: 19 Uhr. 8

nd, 29. Mai: Ge lo Sonntag, 30. Mai: G Ihsle Montag, 1 Beginn: 18 ½ Uhr. Schauspielhaus Sonntag, 23. Mai: De Beginn: 17 Uhr. F 4. Mai: Der Para ienstag, 25. Mai: Die heilige Johanna Beginn: 17 Uhr 26. Mai: Das Leben ist Traum. we 18 Uhr. donnerstag, 27. Mai: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Freitag, 8 Mai: Das Lebenist Traum. Beginn: 18 Uhr. Sʒses Mai: Die heilige J ohanna. Beginn: Sonntag, 30. Mai: Der Wid F.ntd. Ab2e nh⸗ erspenstigen Zähmung. Montag, 31. Mai: Der Pa rasit. Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus

Vagab unden. Beginn: 18 Uhr. Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uhr.

sit. Beginn: 18 Uhr.

Sonntag, 23. Mai: Montag, 24. Mai:

31. Mai: KdF. Theatergemeinde, Ein Maskenb all.

r Widerspenstigen Zähmung.

Dienstag, 25. Mai: Va gab Mittwoch, 26. Mai: Flucht vor der Lie be. Beginn: 18 Uhr. 2en 27. Mai: Florentiner Brokat. Beginn: Freitag, 28. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Sonnabend, 29. Mai: VLagabunden. Beginn: 18 Uhr. hg Sonntag, 30. Mai: Vagabunden. Beginn: 18 ¾ Uhr. Montag, 31. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Uhr.

Lustspielhaus

Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uhr. Karl III. und Anna von E“

unden. Beginn: 18 Uhr.

Sonntag, 23. Mai. Montag, 24. Mai: Beginn: 18 Uhr. v 25. Mai: Noch einmal Napoleon? Beginn: hr. Mittwoch, 26. Mai: Liebes briefe. Beginn: 18 Uhr.

Donnerstag, 27. Mai: Karl III. und Anna von Oester⸗

e ee. 28 Un; laue Strohhut. Beginn: 18 Uhr vee ae; 29. Mai: Noch einmal N. po leon? Beginn

SS Mai: Noch einmal Napoleon? Beginn: Montag, 31. Mai: Liebes fe. Beginn: 19 Uhr.

Wirtschaftstein

Alle Arbeitsreserven mobilisieren!

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, vor der Wirtschaft des Gaues wgb., Can

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Fritz Sauckel, traf zu einem Besuch im Gau Lee. dün- am eeetäts ht tta in Bremen ein, wo ihn Gauleiter Paul Wegener herzlich willkommen hieß. Am Nachmittag sprach der Generalbevollmächtigte auf Einladung des Gauleiters und der Beunbärtschastskammer vor Vertretern aus Partei, Staat und Wirtschaft. Nach einem einleitenden Grußwort des Gauleiters und einem Hinweis auf die besondere Aufgabe des Nordseegaues als Frontgau nahm Fritz Sauckel das Wort zu einer Ansprache, die den Versammelten wertvolle Anregungen und Hinweise ver⸗ mittelte. Auf seinen, ihm vom Führer erteilten Auftrag ein⸗ gehend, sagte der Redner, der Arbeitseinsatz sei weder Selbstzweck noch gelte er der Durchsetzung irgendwelcher Prestigegrundsätze, sondern diene ausschließlich der Kriegswirtschaft. Auch könne dieser Arbeitseinsatz nicht anders als nach den Grundsätzen des National⸗ durchgeführt werden. Der Krieg ist nicht allein, so agte der Gauleiter weiter, eine Angelegenheit der brachialen Gewalt, sondern wird auch auf dem Gebiet der Arbeit und Leistung entschieden. Der Redner zab dann einen erschöpfenden Ueberblick über den Erfolg seiner Tätigkeit seit seinem Amtsantritt als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, wobei er zu Beginn einen Vergleich zum Arbeitseinsatz des entsprechenden Arsegsjahres des Weltkrieges 1914/18 zog. Damals, so sagte Fritz Sauckel, war bereits Munitionsarbeiterstreik in Deutschland und mußte Munition an den Fronten gespart werden. Kriegsgefangeneneinsatz kam nicht mehr ausreichend in Frage, und keine einheitliche Richt⸗ linie lenkte den nicht restlosen Arbeitseinsatz.

Der Generalbevollmächtigte kam dann auf die vielfältigen Probleme des Ausländereinsatzes zu sprechen. Er bezeichnete dabei die Durchführung dieses Ausländereinsatzes als einen beispiellosen Erfolg der ihm zur Verfügung stehenden Behörden der Arbeits⸗ einsatzverwaltung, die mit nationalsozialistischem Pflichtbewußtsein die ihnen vom Führer gegebenen Aufträge erfüllten. Allerdings

sei er offen genug, zu sagen, daß dieser Ausländereinsatz ihm damals wie heute genug Probleme stelle, die er aber mit Tatkraft und unendlichem Glauben an die Richtigkeit der Grundsätze des Führers 9 überwinden hoffe. Oberste Richtschnur sei ihm dabei der Grundsatz, in Deutschland beim Arbeitseinsatz keine Schanghai⸗ Methoden englischer Erfindung zu benutzen, sondern er habe Prin⸗ schies aufgestellt, die er für verbindlich im deutschen Arbeitseinsatz ezeichne, und zwar: gute Ernährung der Ausländer, saubere und gesunde Unterbringung und eine gute Behandlung im Sinne absoluter deutscher Gerechtigkeit. Diese Grundsätze gebe ihm vor allem die Vernunft ein.

„Gauleiter Sauckel berührte dabei die namentlich die Betriebs⸗ führer berührenden Fragen des alltäglichen Umganges mit den Ausländern, die bei uns für den Sieg und für die Rüstung schaffen. Auf die Führung der in der Heimat verbliebenen deut⸗ schen Arbeitskräfte eingehend, rief der Redner die Verantwortlichen auf, unsere schaffenden Volksgenossen so zu führen, daß sie stets in Haltung und Leistung den fremden Arbeitern Vorbild und anspornendes Beispiel seien. Umschulungsmethoden in weitestem

Maße würden nötig werden, und dabei sei vor allem die Initiative des einzelnen Betriebes zu fordern. „Die europäischen Arbeits⸗ kraftreserven gehen der totalen Eefssng entgegen“, so rief Gau⸗ leiter Sauckel und stellte damit ausdrücklich fest, daß überall das äußerste aus der Arbeitskraft herausgeholt werden V Nach einem Ueberblick über die durch die Erfassung der deutschen Arbeitskräfte durch die Verordnung vom 27. Januar des Jahres herbeigeführte Situation schloß bauleiter Sauckel mit einem flammenden Appell an alle, das Aeußerste s n und alle Reserven an Leistungskraft zu mobilisieren.

5.

Aus Alt mach Neu! Durch die Spinnstoffsammlung

Die große Musterung in den Kleiderschränken, in den Flick⸗ kisten und Truhen hat begonnen. Wieder gilt es der nationalen Textilreserve die nötigen Rohstoffe durch eine freiwillige Samm⸗ lung zuzuführen. Es geht hier nicht um Sorten, sondern um Textilien schlechthin. Seide und Kunstseide, Leinen, Zellwolle Baumwolle und Wolle, jedes Stück und jeder Fetzen, sei er au noch so hoffnungslos zerschlissen oder verschmiert, hat als Roh⸗ stoff noch seinen Wert. Darüber hinaus geht es aber auch um Altsachen. Manche Hausfrau wird es vielleicht Ueberwindung kosten, Großvaters Bratenrock nun endlich zu opfern. Viele Jahre hängt er nun schon im Schrank und nimmt unnötig Platz weg. Eigentlich sollte ja immer noch mal etwas daraus gemacht wer⸗ den, für die Kinder vielleicht. Aber die Kinder werden immer größer, ein Jahr verging nach dem anderen, immer wieder ging es ohne, und der Bratenrock blieb hängen. Dabei muß man ihn immer wieder von neuem gegen Mottenfraß gn r. sonst verzehrt er sich am Ende selbst. Sie meint vielleicht, diese Hausfrau, man sollte den Bratenrock doch noch hängen lassen. Man wisse ja nicht, wie alles noch kommt, vielleicht man ihn doch noch ge⸗ brauchen. Dabei ist sicher, daß es auch in Zukunft ohne ihn gehen wird. Und wenn der Krieg lange zu Ende ist, dann wird er noch immer hängen, ohne daß etwas anderes daraus geworden ist. Es blieb bei dem Vorsatz wie in so vielen Dingen, und die Durchführung rückte mit der starken Kraftbeanspruchung durch Haushaltsführung und Arbeitseinsatz immer mehr in die Ferne. So ist es nicht nur mit Großvaters Bratenrock, das gilt auch für die Ballrobe der längst verstorbenen Tante Frieda, es gilt über⸗ haupt für viele Dinge, die heute unseren Kleiderschränken und Truhen manchmal geradezu Museumscharakter verleihen, Dinge die man nur aufbewahrt, weil man sie vielleicht „irgendwann“ doch noch einmal gebrauchen könnte. Dieser 18e. ist jetzt 1u1¹] oder er wird nie kommen! Diese Reserven, die am Ende im Haushalt doch keine Verwendung finden, gilt es jetzt ein⸗ zusetzen für die Stärkung unserer Textilreserve. Sie wandern üe den Reißwolf, um in Kürze ihre Wiederauferstehung in Uniformen für unsere Soldaten oder in dringlich benötigten Kleidungsstücken des zivilen Bedarfs zu erleben. Deshalb 2 die Sammelstelle nicht nur mit Lumpen aller Art, sondern au mit den Bratenröcken, den vorsintflutlichen Fräcken, unmöglichen Umhängemänteln, altmodischen Kleidern und anderen Motten⸗ fängern aus unseren Kleiderschränken.

Trotz großer Wirtschaftsräume doch Arbeitsteilung und Warenaustausch.

Ein Vortrag von Prof. Fried⸗Zimmermann vor der Deutschen Handelskammer in Zürich.

Zürich, 21. Mai. Anläßlich der diesmaligen Jahresversammlung der Deutschen Handelskammer in der Schweiz, die kürzlich unter Leitung ihres Präsidenten Dir. Muff (Mercedeswerke) in Zürich abgehalten wurde, sprach Prof. Fried⸗Zimmermann über die Ge⸗ staltung der Weltwirtschaft nach dem Kriege. Der Vortragende beschäftigte sich zunächst mit der grundsätzlichen Wandlung, in der sich die Weltwirtschaft seit Ausbruch des ersten Weltkrieges be⸗ findet. Dabei sei zu beachten, daß die freie Weltwirtschaft, wie sie sich im Laufe des 19. Jahrhunderts herausgebildet hatte, eine einmalige Erscheinung in der Weltgeschichte gewesen sei, hervor⸗ gerufen durch den Einbruch der Technik, die industrielle Re⸗ volution und die Entstehung der großen Massen. Sie habe sich ent⸗ wickelt unter der Fiktion eines allgemeinen Weltbundes, einer „Weltrepublik der Kaufleute“, eine Fiktion, die sich jedoch nicht mehr hätte aufrechterhalten lassen, nachdem die Interessengegen⸗ sätze der großen Mächte im ersten Weltkrieg aufeinander gevplatzt waren. Tatsächlich habe sich aber hinter dieser Fiktion während des ganzen 19. Jahrhunderts die überlegene Vorherrschaft Eng⸗ lands im gesamten Welthandel verborgen. Die freie Weltwirt⸗ schaft sei also praktisch eine „Pax Britannica“ gewesen, ähnlich wie die „Pax Romana“ im Ausgang der antiken Welt. Im Rahmen der freien Weltwirtschaft hätte sich eine immer stärkere und kompliziertere Arbeitsteilung entwickelt, die die einzelnen Bestandteile der Weltwirtschaft in wirtschaftliche Abhängigjeit von⸗ einander brachte. Eine solche Abhängigkeit könne aber auf die Dauer nur aufrechterhalten werden, wenn die Weltwirtschaft

wieder eine organische Einheit bildet, sei es unter der Hegemonie einer führenden Macht, sei es durch die Verwirklichung eines

freien Weltbundes.

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Die hohe Integrationsstufe, in der sich die moderne Wirtschaft befinde, verlange tatsächlich die Bildung einer größeren Lebens⸗ emeinschaft, und jeder Versuch eines einzelnen Landes, in über⸗ spitte Autarkie zu flüchten, sei zu einem Mißerfolg verurteilt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in kleineren Staaten, wie besonders der Schweiz, seien dafür noch kein Gegenbeweis, weil sich die wirt⸗ schaftlichen Maßstäbe und die einzigartigen sozialen Verhältnisse in der Schweiz nicht auf die großen modernen Massenstaaten über⸗ tragen ließen. Hieraus erklären sich auch zum großen Teil die Mißverständnisse, die zwischen den beiden Ländern Deutschland und der Schweiz entstanden seien. In diesem Zusammenhang

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setzte sich der Vortragende ganz besonders mit den Veröffentlichun⸗ gen von Prof. Wilhelm Roepke in der Schweiz ausführlich aus⸗ einander. Er zitierte auch zahlreiche angelsächsische Stimmen, die erkennen lassen, daß man auch im anderen Lager, ganz besonders aber in England, nicht mehr an eine Wiederherstellung des freien Welthandels und der Weltwirtschaft alten Stiles glaube.

Der Stand der Technik und die hohe Integrationsstufe der mo⸗ dernen Wirtschaft verlangten aber die Bildung 1 Wirt⸗ schaftsgemeinschaften. Wenn als Konsequenz die Bildung der größtmöglichen Gemeinschaft, nämlich der Weltgemeinschaft, nicht möglich sei, käme als nächste Wachstumsstufe nur die Bildung von großen Wirtschaftsräumen oder Wirtschaftsblöcken in Frage, die sich tatsächlich auch gerade während des gegenwärtigen Welt⸗ kriegs überall auf der Welt vollziehe. Innerhalb diger Wirt⸗ schaftsräume sei eine hohe Intensivierung des Handels und Ver⸗ kehrs zu erwarten, ähnlich wie nach der wirtschaftlichen Einigung Deutschlands im deutschen Zollverein, aber das schließe nicht aus, daß auch die großen Wirtschaftsblöcke untereinander in einen leb⸗ hafteren Warenaustausch treten werden.

Wirtschaft des Auslandes

Verstärke Ausbeutung der Oelschiefervorkommen in Spanien

Madrid, 21. Mai. Die spanische Erdölmonopolgesellschaft „Campsa“ beabsichtigt, die Ausbeutung der in Spanien befind⸗ lichen Vorkommen an erdölhaltigem Schiefer zu Rhhen um auf diese Weise eine Steigerun der nationalen Erdölproduktion zu erreichen. So sollen in . Zeit die Schiefervorkommen in den Provinzen Lerida und Barcelona bei den Orten Santa Engrecia, Salas und Castellar ausgebeutet werden, wofür die „Campsa“ die staatliche Genehmigung erhalten ha ie Abbau⸗

t fläche erstreckt sich über 5000 ha. 88*

Slowakisch⸗spanisches Wirtschaftsablommen unterzeichnet

Preßburg, 21. Mai. Am 9. d. M. wurde in Madrid ein slo⸗ wakisch⸗spanisches Wirtschaftsabkommen unterzeichnet. Das Ab⸗ kommen, das das erstemal die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern vertraglich regelt, sieht Lieferungen von Papier, Holz und Magnesium aus der Elowakei vor. Spanien wird dafür Weine, Kognak, Obst Oel und Essenzen liefern.. Der Zahlungsverkehr wird über das Clearing L Damit hat der bereits 1939 aufgenommene Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern jetzt eine feste Vertragsgrundlage erhalten.

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