1943 / 128 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1943 18:00:01 GMT) scan diff

2

ohne —ö— ister ge. Soweit der Deutse⸗ Preußische Staatsanze -— in Gesetzen und Rechtsvero E1“ bezelchnet worden ist, bezieht sich das auf Bezugspreis Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 &

ustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich E““ der Ausgabe ohne Zener bdels

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Selbstabholer die Anzeigenst⸗

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe Reichsanzeiger und

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amtliches breiten

ve

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Beilagen 10 ‧. Einzelnummern werden

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Anzeigen müssen 3 Tage

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Zweite Anordnung über die Errichtung des „Deutschen Salz⸗ verbandes“. Vom 28. Mai 1943, nebst Satzung. Bekanntmachung über die Bestellung zu Vorstandsmitgliedern der Reichsstelle für Saatgut. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Anordnungen 1/43 und V/43 der Reichsstelle für Rauchwaren (Veräußerung von zugerichteten Pelzfellen für öffentlichen Bedarf). Vom 29. Mai 1943. Bekanntmachung gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes.

4

Amtliches

Zweite Anordnung über die Errichtung des „Deutschen Salzverbandes’“”“

Vom 28. Mai 1943 Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (ℳGBl. I S. 488) und der Marktaufsichtsverordnung vom 20. Oktober 1942 (RGBl. I

S. 619) wird angeordnet:

(1) Alle Unternehmungen, die Salz gewinnen und her⸗ stellen, werden zum Deutschen Salzverband zusammen⸗ geschlossen.

(2) Unter Salz im Sinne dieser Anordnung ist zu ver⸗

ehen: st Salz (Chlornatrium), also Siede⸗

.“ Steinsalzwaren, 8 Salzsolen und ähnliche Ausgangsstoffe

erzeugung,

Mutterlauge, Pfannenstein und Dornstein.

(3) Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zum Deutschen Salzverband entscheidet der Reichswirtschaftsminister oder eine von ihm beauftragte Stelle.

§ 2

(1) Der Deutsche Salzverband ist eine juristische Person des privaten Rechts mit Sitz in Berlin.

(2) Der Deutsche Salzverband untersteht der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers.

(3) Die Rechtsverhältnisse des Deutschen Salzverbandes und seine Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach dieser Anordnung und der gleichzeitig ver⸗ kündeten Satzung, die Bestandteil dieser Anordnung ist und nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers geändert werden kann.

Die Mitglieder sind an die Weisungen verbandes gebunden. 8 1

(1) Die bestehenden marktregelnden Zusammenschlüsse der Mitglieder des Deutschen Salzverbandes und ihre Organe: a) die Verkaufsvereinigung der Deutsches Steinsalz⸗ syndikat GmbH., Berlin (Verkaufsvertrag vom 21. Ja⸗ nuar 1930),

b) das Deutsche Steinsalzsyndikat, G. m. b. H., Berlin,

c) die Norddeutsche Salinen⸗Vereinigung, Gesellschaft

bürgerlichen Rechts, Berlin,

d) 25 Norddeutsche Salinen⸗Vereinigung, G. m. b. H.,

Berlin,

e) der Verband Süddeutscher Salinen, Karlsruhe, werden mit Wirkung vom 31. Juli 1943 aufgelöst. diesem Zeitpunkt verbleibt es hinsichtlich des Verkaufs und Vertriebs von Salz bei der bisherigen Regelung.

(2) Neue marktregelnde Zusammenschlüsse sowie markt⸗

1“

Stein⸗, Hütten⸗

ö

und

8

9

für die Sa

des Deutschen Salz⸗

regelnde Untergliederungen dürfen nur mit Zustimmung des

Reichswirtschaftsministers gebildet werden. § 5 v Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deut⸗ schen und Preußischen Staatsanzeiger in

Bis zu

Berlin, Freitag, den 4. Juni, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1943

—.

1 .“

(1) Dem Deutschen Salzverband gehören alle Unterneh⸗ mungen an, die Salz herstellen und gerbinnen.

(2) Unter Salz im Sinne dieser Satzung ist zu verstehen:

Salz (Chlornatrium), also Siede⸗, Stein⸗, Hütten⸗ und Seesalz,

Steinsalzwaren,

Salzsolen und ähnliche Ausgangsstoffe für die Salz⸗ erzeugung,

Mutterlauge, Pfannenstein und Dornstein.

(3) Der Deutsche Salzverband kann Unternehmungen, die Salz herstellen und gewinnen und ihren Sitz außerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs haben, mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers als Mitglieder aufnehmen.

(1) Der Deutsche Salzverband hat insbesondere Aufgaben: a) Lenkung des Absatzes, Verkauf und Vertrieb von Salz

folgende

b) Regelung der Preis⸗ und Verkaufsbedingungen das In⸗ und Ausland, c) Verkehrswesen und Transportplanung, d) Vereinbarungen auf dem Gebiete der Salzwirtschaft mit Unternehmungen und Zusammenschlüssen Länder, . 1 e) Förderung der Werbung, ) Forschung, g) Leistungssteigerung. (2) Die Tätigkeit des Deutschen Salzverbandes ist nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet.

Verkauf und Vertrieb von Salz (1) Der Deutsche Salzverband übernimmt den ausschließ⸗

für 3

land im Namen und für Rechnung der Verbandsmitglieder.

(2) In Sonderfällen kann der Verband einzelne Verbands⸗ mitglieder in genau zu umgrenzendem Umfange zu selbstän⸗ digen Verkäufen ermächtigen. 82

(3) Die Verbandsmitglieder sind zu selbständigen Abgaben und Lieferungen für den Selbstverbrauch ermächtigt. Der Deutsche Salzverband kann, soweit ein öffentliches Interesse vorliegt, Ausnahmen von dieser Bestimmung anordnen.

(4) Der Deutsche Salzverband überweist die bei ihm ein⸗ Sg9s Aufträge den Verbandsmitgliedern; er kann die Lieferung durch ein bestimmtes Werk vorschreiben. Das Mit⸗ glied hat die Aufträge weisungsgemäß auszuführen, insbeson⸗ dere dem Kunden Rechnung zu erteilen und die Forderung einzuziehen. Ersass eine Zahlung nicht fristgemäß, so ist dies dem Deutschen Salzverband anzuzeigen. Der Deutsche Salz⸗ verband kann die Einziehung einer solchen Forderung über⸗ nehmen; in diesem Falle ist ihm der Zahlungsanspruch ab⸗ zutreten.

(5) Die Erlöse werden nach einem vom Deutschen Salz⸗ verband aufzustellenden Plan ausgeglichen. Die bis zum 31. Juli 1943 erfolgenden Lieferungen auf Grund von Ver⸗ käufen, die von den bisherigen marktregelnden Zusammen⸗ schlüssen oder von den Verbandsmitgliedern vor Inkrafttreten dieser Satzung abgeschlossen worden sind, können vom Er⸗ lösausgleich ausgenommen werden.

bee Für Warenmängel haftet das liefernde Verbandsmit⸗ glied.

(7) Das Delkredere wird vom Deutschen Salzverband über⸗ nommen und auf die Mitglieder im Verhältnis der von ihnen im Geschäftsjahr 12) ausgeführten Lieferungen nach Ab⸗ zug der Lieferungen für den Selbstverbrauch gemäß Beschluß des Beirats umgelegt. Organe 8 Die Organe des Deutschen Salzverbandes sind:

a) der Vorsitzer und sein Stellvertreter 6),

b) der Beirat 7), 8* 6

c) die Mitgliederversammlung 8),

d) die Geschäftsführung (6 9)9.

Vorsitzer und stellvertretender Vorsitzer (1) Der Vorsitzer und sein Stellvertreter werden vom Beirat

anderer

lichen Verkauf und Vertrieb von Salz für das In⸗ und Aus⸗

(5) Der stellvertretende Vorsitzer übernimmt die Geschäfte des Vorsitzers, wenn dieser tatsächlich oder rechtlich ver⸗ hindert ist. 8

(6) Der Vorsitzer und sein Stellvertreter üben ihre Tätig keit ehrenamtlich aus. ihrer Barauslagen. 8Le8eoo11111412“ 1“

(1) Dem Beirat gehören der stellvertretende Vorsitzer sowie der Leiter der Fachgruppe Steinsalzbergbau und Salinen in

der Wirtschaftsgruppe Bergbau und mindestens sechs, höchstens zehn weitere Mitglieder an, die der Reichswirtschaftsminister

für die Dauer von drei Jahren bestellt.

(2) Der Beirat ist das Organ zur Erörterung aller wichtigen Angelegenheiten des Verbandes. Vor wichtigen Entscheidun⸗ gen hat der Vorsitzer den Beirat zu hören. Wird im Beirat G Uebereinstimmung nicht erzielt, so entscheidet der Vor⸗ itzer.

(3) Der Beirat beschließt über die Genehmigung der Jahres⸗ rechnung, die Entlastung des Vorsitzers und die Erhebung von Beiträgen und Umlagen. Der Beirat ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Bei der Beschlußfassung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzers den Ausschlag. Ein Beschluß über die Genehmigung der Jahresrechnung und über die Ent⸗ lastung des Vorsitzers gilt bei Stimmengleichheit als ange⸗ nommen.

(4) Der Beirat wird vom Vorsitzer nach Bedarf mit ange⸗ messener Frist einberufen. Er muß einberufen werden, wenn drei Viertel seiner Mitglieder es verlangen.

(5) Der Vorsitzer kann aus dem Kreis der Beiratsmitglieder Ausschüsse bilden, die von ihm nach Bedarf einberufen werden.

8 Ueber die Verhandlungen des Beirats und seiner Aus⸗ chüsse ist eine Niederschrift aufzßunehmen. Die Stellungnahme

er Beiratsmitglieder ist auf ihren Wunsch in die Nieder⸗ schrift aufzunehmen. h““

8

Mitgliederversammlung

Der Vorsitzer hat jährlich eine Mitgliederversammlung ein⸗

zuberufen, in der über die Tätigkeit des Deutschen Salz⸗ verbandes Bericht zu erstatten ist. Unter besonderen Um⸗ ständen kann er von der Einberufung absehen und den Mit⸗ gliedern auf schriftlichem Wege Bericht erstatten.

§ 9 Geschäftsführung

(1) Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern, die vom Vorsitzer nach Anhörung des Bei⸗ rats bestellt und abberufen werden. Besteht die Geschäfts⸗ führung aus mehreren Personen, so hat der Vorsitzer einen Hauptgeschäftsführer zu bestellen, an dessen Weisungen die anderen Geschäftsführer gebunden sind. Die Bestellung des Hauptgeschäftsführers oder, wenn nur eine Person zum Ge⸗ schäftsführer bestellt ist, des Geschäftsführers, bedarf der Bestätigung durch den Reichswirtschaftsminister.

Die Geschäftsführung ist dem Vorsitzer unterstellt; die Ge⸗ schäfte sind nach seinen Weisungen gemäß einer von ihm aufgestellten Geschäftsordnung zu führen.

(2) Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres 12) hat ein vom Vorsitzer bestellter Ausschuß von drei Personen an Hand eines vom Vorsitzer zu veranlassenden Berichts eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers die Jahresrechnung des Deutschen Salzverbandes zu prüfen und darüber dem Beirat zu berichten.

§ 10 Pflichten der Mitglieder .

Die Mitglieder des Deutschen Salzverbandes sind ver⸗ pflichtet, die vom Deutschen Salzverband gegebenen Wei⸗ sungen zu befolgen. Sie haben dem Verband alle zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben zu machen. Die Mitglieder haben sich allen notwendigen Nachprüfungen durch Angestellte des Deutschen Salzverbandes oder von ihm beauftragte öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer zu unter⸗

werfen, insbesondere jederzeit Einsicht in ihre Geschäftsbücher

und sonstigen Unterlagen sowie Besichtigungen ihrer Betriebs⸗ und Geschäftseinrichtungen zu gestatten. V Beiträge und Umlagen Die Kosten des Deutschen Salzverbandes werden nach Maß⸗ gabe des im Geschäftsjahr (§. 42) nachgewiesenen Gesamt⸗

Sie haben Anspruch auf Erstattung

Erste Beilage zum Reichs⸗ und S

8 anzeiger Nr. 127 vom

3. Juni 1943. S. 4

[8690]

1943,

1942.

2. Entlastung des Vorstandes und des

Aufsichtsrates.

3. Wahl zum Aufsichtsrat. 1 4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1943. Schweinfurt, den 31. Mai 1943. Deutsche Gelatine⸗Fabriken. Der Vorstand.

[7492].

Edelstein⸗Porzellanfabrit Aktiengesellschaft, Küps in Bayern. Bilanz vom 31. Dezember 1942.

Bekanntmachung.

Wir laden unsere Aktionäre zu der 54. ordentlichen Hauptversammlung ein auf TDonnerstag, den 24. Juni vormittags 11 Uhr, Stuttgart in die Kanzlei des Herrn Notars Widmaier, Urbanstraße 16II.

Tagesordnung:

‚Bericht des Vorstandes und Auf⸗

sichtsrates über das Geschäftsjahr

nach

Aktiva. Bebaute Grundstücke mit Fabrikgebäuden... Bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden... Abgeltung der Gebäude⸗ entschuldungssteuer.. Unbebaute Grundstücke.. Maschinen und maschinelle An. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung.. Sanitäre Anlagen u. Werk⸗ DE1A1“”“ Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stafe . Halbfertige Erzeugnisse. Fertige Erzeugnisse. 117 928,06 Waren⸗ und Leistungsfor⸗ derungen Sonstige Forderungen.. Betriebsanlageguthaben. Konzernforderungen.. Scheckbestand Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Post⸗ scheckgguthaben.. Andere Bankguthaben.. Rechnungsabgrenzungs⸗ vo

8 065,71

.„ 2

Passiva. Aktienkapital .. Gesetzliche Rücklage.. Freie Rücklage. Rücklage für Ersatzbeschaf⸗

22

111“ Wertberichtigung auf Außenstände .. Verbindlichkeiten auf Grd. von Warenlieferungen und Leistungen. . Sonstige Verbindlichkeiten Anzahlungen von Kunden Rechnungsabgrenzungs⸗ Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag aus 1041 . . 688609 79 Gewinn 1942 29 685,65

Rr 9. 139 779 83 55 322 50

200 697

37 711

4 24 000: 63 962

8

50 000 50 000

2 552 5 500 14 164 11 047 658 65 618

35 191/ 44

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

734 731 75

für das Geschäftsjahr 1942.

Löhne und Gehälter... Freiwillige Zuwendungen an Gefolg⸗ schaft 21 805,38 Soziale Abgaben. 25 674,60 Abschreibung auf Anlagen Sonstige Abschreibungen. Zinsen . Steuern: Besitzsteuern 76 122,25 Sonstige . Steuern und Abgaben 19 131,20 Beiträge an Berufsvertre⸗ rün“ Erhöhung der gesetzlichen Rllage8. Zuwendung an Unterstüt⸗ zungskasse e. B...

Gewinn 1922. .

G Jahresertr. gem. § 132111

Sonstige Erträge..

565 470,69 Küps, den 23. März 1943. Der Vorstand. Fritz Greiner, Betriebsführer, Küps. Dr.⸗Ing. Carl Pfefferkorn, Colditz. Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfüͤng auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten

FE.N7A 306 29144

1 855 20 000 35 000— 29 685 65

565 470/69 12 57

[7823I.

Gaswerk Weißwasser O. L. Aktiengesellschaft.

Bilanz per 30. September 1942.

Stand 1. 10. 1941

1941/42

[Zu⸗ und Ab⸗ gang (a) in

Abschrei⸗ bungen

*AeAs vn

30. 9. 1942

Stand

Aktiva. Anlagevermögen: Grundstück.. Wohngebäude . Anbaugebäude.. Fabrikgebäude ... Betriebsanlagen Meßapparate Betriebswerkzeug und Inventag „.

Umlaufvermögen: Roh⸗,

R.“Mℳ 8. 31 580,— 14 150,—

2 959 60 52 150—

391 303

10 200—

V

RIhA

630

2 959

a 2 959 953 653

44 60 60

R.

310 609

1 250 24 353 6 453

367 903

0

b 31 900— 16 500

R. Nℳ

50 900— 4 400 1

502 343 60

32 976

471 604

SS3 e⸗ deSs ei.ib““

Werlpasiere

Forderungen für Warenlieferungen und Leistungen.

Kassenbestand . Bankguthaben... sonstige Forderungen..

Aval Fℳ 5000,—

.

l“ Grundkapital: Vorzugsaktien Nr. 1 200 Stammaktien Nr. 201 1000 .

Andere Rücklagen .... öööFö. Unterstützungen... Verbindlichkeiten:

Hypothekarische Anleiileae..

Pfandgeld Angestellte ..

Sonstige Verbindlichkeiten..

Gesetzliche Rücklage: Reservefondss...

Gewinn und Verlust: Reingewinn in 1941/42 Vortrag aus 1940/41..

Aval R.ℳ 5000,—

Hilfs⸗ und Betriebsstofkeel .

16 164,46 1 880,63 19 075,60

. 30 885,05

705,34 142 704,78 3 025,73

214 441

686 045¾

60 000,—

240 000,—

. 232 237,56

4 296,25 40,—

300 000

236 573/81

30 000 65 584 33 35 785 43

14 602,25 1 399,77

670 043 57 16 002 02

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. September 1942.

686 045 59

——+2

Löhne und Gehälter..

Aufwand.

auf andere Konten verbucht..

Soziale Abgaben. Ahschreibung auf Anlagever vE,Z1““ Ausweispflichtige Steuern

mögen

Beiträge an Berufsvertretungen.

Reingewinn in 1941/42 . . Vortrag aus 1940/1411 . .

Ertrag.

Gewinnvortrag aus 1940/41l1 . . Ertrag gemäß § 132 II 1 A.⸗G..

Bremen, im März 1943.

Der Aufsichtsrat.

57 656,39 11 032,39

7

R.Kℳ

46 624— 3 250 35 32 976 96 9 158 91 24 403 14

16 002 02

Wenderoth, Vorsitzer.

Der Vorstand. H. Theuerkauf.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Bremen, den 20. April 1943. Dr. Rudolph Redecker, Wirtschaftsprüfer.

Die Dividende

Weißwasser (Sberlausitz).

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich zusammen aus den Herren: Bürger⸗ meister Wenderoth, Weißwasser, Vorsitzer; Stadtrat Petow, Weißwasser, Stellver⸗ treter; Bürgermeister Boehm, Niesky; Direktor Hagemeyer, Berlin; Dr. Rogalla,

Weißwasser.

für das Geschäftsjahr 1941/42 wurde auf 70% für die Aktien Nr. 1 bis 200 und auf 40% für die Aktien Nr. 201 1000 festgesetzt und ist sofort zahlbar. Zahlung erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 41 abzüglich 15 % Steuer (einschl. Kriegszuschlag) bei der Sparkasse der Stadt Weißwasser, O. L.,

Den Vorstand bildet Herr Heinrich Theuerkauf, Bremen. Der Vorstand.

Porzellanfabrik Zeh, Scherzer & Co. Aktiengesellschaft.

Bilanz für den 31. Dezember 1942.

133 243 27

1 399 77 131 843 50

133 243 27

[7658].

.

Stand am 1. 1. 1942

Zugänge

Abschrei⸗ bungen

Stand am 31. 12. 1942

Aktiva. Anlagevermögen: Srunbstue Wohngebäude.. Fabrikgebäude.. Maschinen u. masch. Ein⸗ iwhiungen... .. Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ ausstattugg

11“

R.

25 000 56 000 275 941

89 600 12 140

R.

8 254 18 956 1 470

R. 3 600 23 474 12 576 4 579

R.“

25 000 52 400 260 721,— 95 980

9 031

458 681

28 681

44 230

Metvieumnhg 6

So Betriebsanlage und War

Umlaufsvermögen:

enbeschaffungsguthaben .

Vorräte: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betrjebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse...

Fertige Erzeugnisse..

Wertpapiere und NF.⸗Steuergutscheine Forderungen aus Warenlieferungen .

Sonstige Forderungen . g--a Z6“”“ Bankguthaben..

Rechnungsabgrenzungsposten

8 .

1““

8 8

89 280 26 160 156 410

172 316 127 928 390

15 147 354 183

537 152

—271850—

1 480 099

443 132 5 000 18 000 65 000

941 816 7 151

Abschreibungen auf das Anlagevermögen . Ausweispflichtige Steueeen ..

d 1idühltn Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1942.

Aufwendungen. ümiin eneseeeZZ1“” Gesetzliche soziale Abgaben .

00gùSeeen 2

Gesetzliche Berufsbeiträgge

Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941 Gewinn des Jahres 1942. Erträge.

Ausweispflichtiger Rohüberschuß Ertrag aus Beteiligungen. Zinsenmehrertrag.. bbee-.]; Gewinnvortrag aus 1941 . . . ..

Rehau, den 31. Dezember 19222.

5

8 Winterling.

Porzellanfabrik Zeh, Scherzer & Co. Dr. Wölfel.

A

. 29 507,20 . 85 887,91

55 498 380/,32 45 049 48 44 230 99 233 297 59 3 906/ 18

115 395

.

940 259 6

876 213]1 250

17 524 46 16 764 74 29 507 20

940 259 67

ktiengesellschaft.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

München, den 6. April 1943.

Bayerische Treuhand⸗Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 8 Wirtschaftsprüfer. In der o. H.⸗V. vom 22. 5. 1943 wurde die aufgestellte Tagesordnung in allen Teilen einstimmig angenommen und dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung er⸗ teilt. Abschlußprüfer für das Jahr 1943: Bayer. Treuhand A.⸗G., München. Für 1943 werden 600 Dividende ausgeschüttet. Zur Einlösung ommt ab 24. 5. 1943 Schein Nr. 11 ab 10 % Kap.⸗Steuer und 5 % Kriegszuschlag. Einlösestellen: Bayerische Staatsbank, Hof/Saale, Rehauer Bank Lindner & Co. K.⸗G., Rehau, und die Gesellschaftskasse in Rehau. Aufsichtsrat: Hans Modschiedler, Rehau, Vorsitzer; Karl Hertel, Rehau, stellv. Vorsitzer; Dr. Ernst Zeh, Darmstadt; Hermann Stöhr, Hof; Christ. Linhardt, Rehau. Vorstand: Hugo Winterling, Dr. Ernst Wölfel, Rehau. ͤ6474267f

Dr. Weber, ppa. Dr. Peters,

[7652].

Bilanz vom 31. Dezember 1942.

mer U2⸗

2 8

Dolerit⸗Bafalt Aktien⸗Gesellschaft, Köln.

eExBena.

Vortrag 1. 1. 1942

Zugänge 1942

Abgänge 1942

Abschr. für 1942

Bilanzwert 31. 12. 1942

Aktiva. I. Anlagevermögen:

1. Bebaute Grundst. m.: a) Wohngebäuden . b) Betriebsgebäuden

2. Unbebaute Grundst.

3. Steinbrüche..

4. Masch. 254 500,— + Umb. 5 200,—

5. Bahnanlagen..

6. Teersplittanlage.

7. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung 33 801,— Umb. 5 200,—

8. Beteiligungen

2 8

23 550 251 400 133 340 261

259 700 212 500 24 500

28 601— 16 116 67

R

1 000 23 215 58 10 522 10 40 000

38 983 22 565

EN 8

V

22 550, 241 800 123 100 221 000

252 200-

194 000 21 000

35 900— 16 116 67

1210 707 57

5000

127221 18

II. Umlaufvermögen: Hilfs⸗ und Betriebsstoffe. Fertige Erzeugnisse. Wev T9 0 2 Waren⸗ und Leistungsforderungen. X“*“ 88 Andere Bankguthaben. . Sonstige Forderungen.. ktive Rechnungsabgrenzung.

.

.

*

Grundlaßttatk Rücklagen: a) gesetzliche Rücklage .. . .. b) Rücklage für Ersatzbeschaffung Wertberichtigung des Umlaufvermögens. A*“ Verbindlichkeiten: 1. Waren⸗ und Leistungsschulden 2. Sonstige Schulden VII. Passive Rechnungsabgrenzung. -5“ im Geschäftsjahr..

IV. V. 1

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 192.

11 686,86 95 612,— 107 298,86

- 361 279,80 . 12 305,35 . 257 888,54 . 1188.- . 127 363,30

20 451,98

. 29 889,29 . 78 268,78 . 17 243,84

2 019 538

1 227 666,57

8

887 7259% 4 146,31

91 1 646 100

171 197

10 000 20 000 44 500

108 158 0 1 200

18 383 84

2 019 538 91

Aufwendungen. Söhne“ Soziale Abgaben: a) gesetzliche... b) freiwillige ... .Abschreibungen auf Anlagen... . Steuern: a) ausweispflichtige . : 12)e

.Ausweispflichtige Beiträge an Berufsvertretungen

N 11*“ Außerordentliche Aufw ndungen . . . . Gewinn: Vortrag..

im Geschäftsjahr

E 11“ .

0 0 ⸗2 . * 82 .

E11““

Gewinnvortrag . u

Eeeee¹]; eöe..“ Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen Außerordentliche Erträage ..

49 719,03 9 615,73

. 57 527,77 13 146,04

% 2„ 2 22

E3“ . 17 243,84

RN 9 457 023 94

59 334 76 147 424 18

70 673,81 4 240/60 108 482 96 11 248 80

18 383 84

876 812 89

1 140— 789 206 58 2 338 28 18 243/ 46 65 884 57

876 8.289

gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Reichs⸗ wirtschaftsminister. (2) Der Vorsitzer vertritt den Deutschen Salzverband ge⸗

Kraft. Sie ersetzt die Anordnung über die Errichtung des Deutschen Salzverbandes vom 20. Februar 1941. Berlin, den 28. Mai 1943. . 2

Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschlußund der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der

versandes auf er umgelegt. Passiva. 8 . § 12 . 925 000

Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. 6 97 500

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land frie d. Satzung des Deutschen Salzverbandes

Rechtsform und Sitz ““ Der Deutsche Salzverband ist eine juristische Person des privaten Rechts mit Sitz in Berlin. Er kann im In⸗ und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 1

7

richtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines ge⸗ setzlichen Vertreters. Der Vorsitzer ist für die Erfüllung der

wortlich und trifft die hierfür erforderlichen Maßnahmen.

zeitig ee des Beirats. (4) Der Vorsitzer entscheidet in allen Fragen innerhalb des

ausdrücklich dem Beirat übertragen ist.

7

dem Deutschen Salzverband obliegenden Aufgaben verant⸗ (3) Der Vorsitzer des Deutschen Salzverbandes ist gleich⸗

Aufgabenbereichs des Verbandes, soweit die Entscheidung nicht

. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Verbandsstrafen

(1) Der Vorsitzer des Deutschen Salzverbandes kann gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen auf Grund der Satzung ergangene Regelungen und Weisungen verstoßen oder gegebenen Anweisungen nicht Folge leisten, eine Verbands⸗

abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗

schriften.

Leipzig, den 10. April 1943.

Karl A. Kraus, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Rechtsanwalt Dr. Kurt Eckstein, Leipzig, Vorsitzer; Bankdirektor Carl Jage⸗ mann, Leipzig, stellvertr. Vorsi

Richter, Leipzig.

n8

ber; C. Max

1

Werkerneuerungsrücklage

Delkredererücklag

Verbindlichkeiten:

e

Kunherkkuntgen

Empfangene Anzahlungen Liefer⸗ und Leistungsschuldben... Sonstige Verbindlichkeiten...

Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941

Gewinn des Jahres 1942

29 507

100 000

1 500 6 931 52 821

85 887

227 208

29 708 101 243

115 395,11

61 253 12

1480 099 84

Geschäftsbericht, soweit er den Düsseldorf, 14. April 1943.

Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschpiften.

Düsseldorfer Treuhand⸗Gesellschaft Altenburg & Tewes A.⸗G. Wirtschaftsprüfungs⸗Gesellschaft.

Dr. Hartmann, Wirtschaftsprüfer. Vorstand: Richard Swoboda, Direktor.

Mitglieder des Aufsichtsrates: Dr. jur. W. A. Wolff, Vors Gerhard Küppers, Major a. D. R. Hartmann, Dr. Constantin

Als Mitglied schied aus: Bankier P. W. M. Hoegen van Hoogelande.

ppa. Hausmann, Wirtschaftsprüfer.

itzer, Mühlenbesitzer Beck, Direktor H. Schulte.