11“ S. 4
Ungültigkeitserklärung
1 1“
Der am 17. Kuklik, geboren am 25. August 1899 in Bergedorf, wohn⸗ haft in Hamburg⸗Bergedorf, Diedrich Schreygestr. 9, erteilte Sprengstofferlaubnisschein Nr. 31/1942, gültig bis 31. Oktober 1943, ist verlorengegangen und wird hierdurch für ungültig erklärt.
Hamburg, den 7. Juli 1913. Der Polizeipräsident.
Nichtamtliches SDSDeutsches Reich
Der Gesandte von Mandschukuo in Berlin, Herr Lü J Wen, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königlich Thailändische Gesandte in Berlin, Herr Prasat Chuthin, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Postsendungen an Bombengeschädigte
Die Deutsche’ Reichspost ist bemüht, auch nach Terror⸗ angriffen die Bombengeschädigten so schnell wie möglich mit ihrer Post zu versorgen. In einem Erlaß des Reichspost⸗ ministers werden dafür einige Anordnungen niedergelegt. Zur Erleichterung der Postversorgung sollen die Volksgenossen, deren Wohnungen beschädigt oder zerstört sind und die deshalb ander⸗ wärts Aufenthalt genommen haben, ihrem bisherigen Zustell⸗ postamt sobald wie möglich ihre neue Anschrift mitteilen, ferner, wie die für sie noch unter der alten Anschrift eingehenden Sen⸗ dungen behandelt werden sollen. Die in Betracht kommenden Briefzusteller sollen nach Fliegerangriffen stets einen genügenden Vorrat an Nachsendungsanträgen für Bombengeschädigte bei sich führen. Auch den Fürsorgestellen für Bombengeschädigte werden solche Formblätter zur Verfügung gestellt. Nach⸗ ö“ für Bombengeschädigte werden auch im Fern⸗ ienst gebührenfrei befördert. Postsendungen, die an Empfänger in bombengeschädigten Häusern gerichtet sind und nicht sogleich in gewöhnlicher Weise zugestellt werden können, sind nicht in der üblichen Weise als unzustellbar zurückzusenden, sondern es sind Ermittlungen nach den Empfängern durch Nachfragen bei
1“
Oktober 1942 dem Sprenghelfer Konrad
allen zuständigen Stellen und Personen sorgfältig und zuver⸗ lässig vorzunehmen. Das gilt auch für Telagramne Wenn die Nachforschungen erfolglos bleiben, sind die Postsendungen wegen der möglichen Abforderung zunächst noch einige Zeit aufzu⸗ bewahren, ehe sie als unzustellbar E werden. Wenn die neue Anschrift ermittelt ist, sind die Postsendungen sogleich nachzusenden. Bei der Nachsendung von Ortsbriefsendungen in den Ferndienst, von Paketsendungen und Wertbriefen ist in diesen Fällen von der Erhebung von Nachsendungsgebühren abzusehen. Die Ueberweisung durch die Post bezogener Zei⸗ tungen erfolgt ebenfalls gebührenfrei, wie auch Telegramme gebührenfrei nachgesandt werden.
Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 11. bis 19. Juli 1943
Staatsoper Unter den Linden
Sonntag, den 11. Juli: Tiefland. Musikal Begum. 18 ½ Uhr. Ausverkauft. 1 1“
Montag, den 12. Juli: Geschlossen.
Dienstag, den 13. Juli: Geschlossen.
Mittwoch, den 14. Juli: Geschlossen. 92 Donnerstag, den 15. Juli: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18 ½ Uhr. Beschränkter Verkauf. Freitag, den 16. Juli: Tosca. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn:
18 ½ Uhr. Beschränkter Verkauf. Sonnabend, den 17. Juli: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18 ½ Uhr. Sonntag, den 18. Juli: Die Macht des Schicks Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 19. Juli: Geschlossen.
“ Staatsoper am Königsplatz
Sonntag, den 11. Juli: Geschlossen.
Montag, den 12. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Madame Butterflyv. Beginn: 18 ½ Uhr.
Dienstag, den 13. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Die Ent⸗ führung aus dem Serail. Beginn: 18 ½ Uhr.
Mittwoch, den 14. Juli. Kein öffentlicher Verkauf. Madame Butterflyv. Beginn: 18 ½ Uhr.
Donnerstag, den 15. Juli. Geschlossen.
Freitag, den 16. Juli: Geschlossen.
Sonnabend, den 17. Juli: Geschlossen. „
Sonntag, den 18. Juli: Geschlossen.
Montag, den 19. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 18 ½ Uhr.
Tosca.
Wirtschaftstein
Agrarpolitische Arbeitstagung in Berlin
Auf einer zweitägigen Dienstbesprechung der Landesbauern⸗ führer und Gauamtsleiter für das Landvolk unter Vorsitz des Reichsbauernführers (m. d. F. d. G. b.) Herbert Backe wurden die im gegenwärtigen Augenblick des Krieges vordringlichen ernäh⸗ rungswirtschaftlichen und agrarpolitischen Fragen erörtert. Im Vordergrund der Besprechung standen die Versogungsbilanzen für die wichtigsten Ernährungsgebiete, die von den Vorsitzenden der Hauptvereinigungen behandelt und von den Landesbauernführern für ihre Gaue nach den Ernteaussichten und den gegenwärtigen Ernährungsverhältnissen ergänzt wurden. Soweit die langan⸗
altende Dürre und die späten Fröste in einzelnen Teilen des Reiches nicht Auswirkungen auf den Stand der Felder verursacht haben, ist im Durchschnitt des Reiches mit einer guten Mittel⸗ ernte zu rechnen. Weiterhin wurde die Bedeutung herausgestellt, die die Versorgung der Landwirtschaft mit den nötigen Arbeits⸗ kräften und den unentbehrlichen Betriebsmitteln für die künftige Erzeugungsleistung hat.
Die Berichte über die ernährungswirtschaftliche Lage in den besetzten Gebieten und in den europäischen Ländern ließen den gemeinsamen Willen erkennen, durch Sicherung der europäischen Lebensmittelversorgung einen entscheidenden Beitrag für die Fortführung des Krieges bis zum siegreichen Ende zu leisten.
Im Geiste der engen Zusummenarbeit zwischen Jugendführung und Bauernführung zur Aktivierung der Jugendarbeit auf dem Lande ging diesen Beratungen eine gemeinsame Dienstbesprechung der Landesbauernführer und Gauamtsleiter für das Landvolk sowie der Gebietsführer und Mädelführerinnen der Gebiete der HJ. voraus. Hierbei gab Reichsjugendführer Axmann einen Bericht über die vielfältigen Kriegsaufgaben der deutschen Jugend, für deren Wertung der Krieg selbst der Richter sei. Im Mittel⸗ punkt der Ausführungen des Reichsjugendführers standen die Maßnahmen der HJ. für die Ertüchtigung der Jugend auf dem Lande und die durch den Landdienst ermöglichte Rückführung hochwertiger städtischer Jugend zum Bauerntum. Beweis für die verstärkte erzieherische Betreuung der bäuerlichen Jugend sind die Winterlager, die vom BDM.⸗Werk „Glaube und Schönheit“ veranstalteten Arbeitsgemeinschaften für bäuerliche Lebens⸗ gestaltung, die durch Wandersportlehrer ermöglichte Aktivierung der Leibeserziehung und die der ländlichen Eigenart angepaßte Dienstgestaltung der HJ. Arthur Axmann stellte alle diese Maß⸗ nahmen unter den Leitgedanken, daß die bäuerliche Jugend, die in der Erzeugungsschlacht einen wesentlichen Beitrag zum Kriegs⸗ einsatz der Jugend leiste, an allen Errungenschaften der Jugend⸗ ertüchtigung und des völkischen Lebens in gleichem Maße teilhaben müsse, wie die Jugend der Stadt. Das Ziel der noch engeren Zu⸗ sammenführung zwischen Stadt und Land werde durch die Er⸗ ziehungsgemeinschaft und politische Einheit der Jugend verbürgt. Der Reichsjugendführer beschloß seine Ausführungen mit einem Bekenntnis der deutschen Jugend zur Sendung des Bauerntums und zur geschichtlichen Aufgabe im deutschen⸗Osten.
Herbert Backe dankte dem Reichsjugendführer für sein Be⸗ kenntnis zum Bauerntum. Angesichts der großen Aufgaben, die dem Bauern jetzt und in Zukunft gestellt seien, begrüße das deutsche Landvolk das Bekenntnis der Hitler⸗Jugend, das auf dem Willen zur praktischen Mitarbeit beruhe. Noch stehe das Landvolk vor großen ernährungswirtschaftlichen Aufgaben. Den⸗ noch trete bereits jetzt die Agrarpolitik mit ihren Forderungen an das Landvolk heran. Die Entscheidung darüber, wie das Land⸗ volk diese Forderung erfülle, werde der Krieg treffen. Alle An⸗ forderungen, die der Krieg stelle, werden die Kräfte des Bauern⸗ tums stärken, zumal es weiß, daß in zunehmendem Maße auch andere Kreise unseres Volkes sich für den Bauerntumsgedanken
einsetzen und an seiner Verwirklichung mitarbeiten wollen. Bei der Bewältigung seiner großen Aufgaben betrachte das Bauern⸗ tum den Idealismus als Grundlage seiner Arbeit. Auf dieser Grundlage werde es zusammen mit der vom Idealismus ge⸗ tragenen Jugend und allen übrigen zur Mitarbeit bereiten Teilen des Volkes seine ernährungswirtschaftlichen und politischen Auf⸗ gaben erfüllen.
Generalforstmeister Staatssekretär Alpers sprach über die Zu⸗ sammenarbeit zwischen Reichsnährstand und Reichsforstamt. Das Reichsforstamt sehe im Reichsnährstand die einzige berufsmäßige Organisation des Landvolkes einschließlich der Waldbesitzer. Jede bodenrechtliche Bindung des Waldbesitzes habe über das Reichs⸗ erbhofgesetz zu erfolgen. Alle betriebswfrrschaftlichen und betriebs⸗ technischen Aufgaben des Bauernwaldes liegen beim Reichsforst⸗ amt. Generalforstmeister Alpers stellte die Bedeutung des Waldes in seiner Gesamtheit für die kriegswirtschaftlichen Zwecke heraus. Die politische Aufgabe des Waldes sei auf das engste mit der Pflege des Volkstums verbunden. Die Deckung des Holzbedarfes war unter Anwendung nationalsozialistischer Wirtschaftsgrund⸗ sätze, insbesondere der Marktordnung, wie sie erst vom Reichs⸗ nährstand geschaffen worden sei, bisher möglich und werde auch in Zukunft gelingen. Dem vordringlichen gegenwärtigen und dem zukünftigen großen Holzbedarf werde die „Erzeugunsschlacht im Walde“ dienen. Staatssekretär Backe stellte die Gemeinschaft der Anschauungen über die Bedeutung des Waldes, insbesondere des bäuerlichen Privatwaldes fest, dem durch das Abkommen zwischen Reichsnährstand und Reichsforstamt auch die wirtschaftliche Sicherung gewährleistet werde.
In seinen zusammenfassenden Ausführungen am Schluß der Besprechung stellte der Reichsbauernführer heraus, daß der Weg der deutschen Landwirtschaft seit 1933 richtig gewesen sei. Der Appell an die Haltung des Bauerntums habe mehr Erfolg als Zwangsmaßnahmen. Dieser Appell werde auch in Zukunft er⸗ folgreich sein, wenn auch durch die nicht immer volle Versorgung mit Betriebsmitteln und Arbeitskräften die landwirtschaftliche Produktion erschwert werde.
11““ 8
Die Forst⸗ und Holzwirtschaft in den besetzten Ostgebieten
In einer Arbeitsbesprechung der Chefgruppe Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaft im Wirtschaftsstab Ost und Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete, an der Generalforstmeister und Staatssekretär Alpers vom Reichsforstamt teilnahm, gab der Leiter der Chef⸗ gruppe, Ministerialdirigent Barth, einen umfassenden Ueberblick über den derzeitigen Stand des forst⸗ und holzwirtschaftlichen Einsatzes in den besetzten Ostgebieten. Die forst⸗ und holzwirt⸗ schaftlichen Erfahrungen der Chefgruppe Forst und Holz in den besetzten Ostgebieten sichern die Wege, die trotz der noch vor⸗ handenen zeitbedingten Beeinträchtigungen durch große wirt⸗ schaftliche und schöpferische Leistungen zum weiteren Aufbau führen werden. Außer dem Holzeinschlag und der Lenkung und Verwendung des Rohstoffs⸗Holz fanden der Personaleinsatz und die Versorgung der Arbeiter mit forstlichen und holzwirtschaft⸗ lichen Geräten aller Art sowie der Nachschub, die Erstellung von Sägewerken, die forstliche Luftbilderkundung, der Stand der forst⸗ lichen Nebennutzungen und die Holzverarbeitung in ihrer ganzen Vielseitigkeit besondere Beachtung. In anerkennenden Worten sprach Generalforstmeister Alpers seinen Dank für die Leiter der Forst⸗ und Holzwirtschaft in den besetzten⸗Ostgebieten aus. In ständiger enger Zusammenarbeit zwischen der Chefgruppe und dem Reichsforstamt würden die großen Aufgaben auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft im Ostraum gelöst werden.
Wirtschaft des Auslandes
1 1 “ Gelenkte und vereinfachte Wirtschaftswerbung in Belgien
Brüssel, 9. Juli. Am 11. Juli nimmt das neugegründete Office Gentral de la Publicité (Zentralamt für Wirtschafts⸗ werbung) seine Tätigkeit auf, von dem das gesamte belgische kontrolliert werden soll. Von diesem Zeitpunkt äab müssen alle in Belgien tätigen in⸗- und ausländischen Firmen im Besitze einer von der neuen Werbezentrale ausgestellten Genehmigung zur Wirtschaftswerbung sein. Diese Genehmigung muß sich auf alle Erzeugnisse und Marken gesondert erstrecken. In Zukunft werden auch alle Anzeigen nur noch nach Milli⸗ metern der Seiten bzw. Seitenteile und nicht mehr nach anderen Zeilenmaßen berechnet werden, was eine begrüßenswerte Ver⸗
einfachung der Anzeigenwerbung darstellt.
Frankreichs Anleihetätigkeit in 1942 Paris, 9. Juli. Wie gemeldet wird, erreichte der Gesamt⸗ betrag der im Kalenderjahr 1942 ausgegebenen französischen An⸗ leihen 44 554 Mrd. ffrs. gegenüber 44 633 Mrd. ffrs. in 1941.
Der Aufschwung der spanischen Werftindustrie
Madrid, 9. Juli. Die spanischen Werftunternehmen wiesen im letzten Jahr eine starke Aufwärtsbewegung auf. Neben den bestehenden Anlagen, die unter Ausnutzung aller Kräfte arbeiten, werden weitere für den Bau von Fischereifahrzeugen und kleinen Schiffen errichtet.
Das Spanische Nationalinstitut für Industrie, das im vorigen Jahre ein ausgedehntes Programm für Schiffsneubauten auf⸗ gestellt hat, gab durch das spanische Unternehmen El Cano vier
der Landwirtschaf
neue Ueberseedampfer, vier Petroleumtanker und zwei Spezial⸗
schiffe für den Verkehr mit Afrika in Auftrag. Die Neubauten, deren Kostenanschlag sich auf 678 Mill. Peseten beläuft, werden von verschiedenen öe durchgeführt. Im Jahre 1942 wurden vom Nationalinstitut für Industrie 18 Handels⸗ dampfer mit insgesamt 70 000 t in Auftrag gegeben. Die Bau⸗ kosten waren mit 318,8 Mill. Peseten veranschlagt.
Die finnischen Staatsanleihen in 19444
Helsinki, 9. Juli. Bisher wurden im Jahr 1943 innere Staats⸗ anleihen im Betrage von 4,5 Milliarden Fmk. aufgelegt. Davon
sind im ersten Halbjahr 2,6 Milliarden Fmk. gezeichnet worden.
—
“ Gute Ernteaussichten in Rumänien .““
Bukarest, 9. Juli. Im Gegensatz zum Vorjahr, wo infolge einer weniger günstigen Ernte die Getreideausfuhr Rumäniens nur geringe Kontingente aufwies, sehen sich in diesem Jahr die verschiedenen im Export von Agrarprodukten tätigen Organi⸗ sationen vor große Aufgaben gestellt. So kann heute schon als Tatsache angenommen werden, daß die diesjährige Ernte einen Ueberschuß von rund 1,5 Mill. t Getreide und 250 000 t Hülsen⸗ früchten, vor allem Erbsen, und ebenfalls bedeutende Ueberschüsse an Oelfrüchten bringen wird. Rumäniens Getreideausfuhr wird daher nach einem Jahr des Absinkens wieder den Platz im heimischen Wirtschaftsleben einnehmen, der ihr in den besten Vorkriegsjahren vorbehalten war.
Bei dem zu erwartenden Ausmaß der einzelnen Produktions⸗ überschüsse ist es nur natürlich, daß die rumänische Regierung auf Grund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen sich zu einer Neuregelung des gesamten Getreideverkehrs entschlossen hat. Im großen und ganzen sind in der neuen Getreideordnung dieselben Grundsätze der Anmelde⸗ und Verkaufspflicht der ge⸗ ernteten Getreidemengen für den Erzeuger sowie die begrenzte Zulassung von Verkäufern zu finden, wie sie in den bekannten gesetzlichen Vorschriften bestehen. In mancher Hinsicht hat man ich sogar zu einer gewissen Auflockerung dieser Bestimmungen entschlossen, so daß für die Zukunft ein reibungsloserer Getreide⸗ verkehr im Inland zu erwarten ist.
Was die Regelung der Getreideausfuhr anbelangt, so ist auch hier keine grundlegende Aenderung eingetreten. Der Grundsatz des „einzigen Exporteurs“ besteht weiter fort, wobei es noch nicht bestimmt ist, ob zur Ausübung dieses staatlichen Monopol⸗ rechts wie im Vorjahr das staatliche Genossenschaftsinstitut oder eine andere Einrichtung, wie beispielsweise die Zentrale der land⸗ wirtschaftlichen Syndikate, berufen sein wird. Zu vermerken wäre vor allem die Tatsache, daß zur Mitarbeit der privaten Getreide⸗ gesellschaften bei der Ausfuhr wiederum neue gesonderte Er⸗ mächtigungen getroffen werden und daß daher die Zahl der ermächtigten Unternehmen sowie das Ausmaß ihrer Hinzuziehung noch völlig ungeklärt erscheint. Gerade die Mitarbeit der großen Privatgesellschaften erscheint im Hinblick auf die Größe der be⸗ vorstehenden Operationen und dem vorhandenen weit verzweigten und gut organisierten Apparat dieser Gesellschaften besonders wünschenswert. Es ist daher zu hoffen, daß diese Frage in Kürze eine zufriedenstellende Lösung finden wird, wodurch sicherlich viel für eine reibungslose Abwicklung der Ausfuhr erreicht sein dürfte. In Bukarest sieht man in der neuen Getreideordnung und in den die Erfassung der anfallenden Getreidemengen regelnden Be⸗ stimmungen die notwendige Voraussetzung für die in den nächsten Wochen zu erwartenden Festsetzungen der Agrarpreise dieser Ernte. In verschiedenen landwirtschaftlichen Kreisen wird im Hinblick auf diese Festsetzung immer wieder auf die Preisentwicklung der letzten Monate auf den anderen Sektoren hingewiesen und eine Erhöhung des Weizenpreises erörtert, die beinahe einer Ver⸗ doppelung entsprechen würde. Demgegenüber darf gerade auch nach den jüngsten Ereignissen wohl damit gerechnet werden, daß — wenn auch eine Erhöhung der Weizenpreise gerechterweise
nicht verweigert werden dürfte — sich diese doch in vernünftigen Grenzen Halten würde. Nach dem gegen⸗ wärtigen Stand der Dinge kann schon heute mit einer gewissen Bestimmtheit das Bevorstehen einer Erhöhung des Weizenpreises um 20 bis 30 % vorausgesagt werden. 8
Die Pläne zur Errichtung einer türkischen Außenhandelsban
Istanbul, 9. Juli. Der schon vor einiger Zeit aufgetauchte Plan zur Gründung einer Außenhandelsbank, der wieder zurück⸗ gestellt worden zu sein schien, wird, wie der neue türkische Han⸗ delsminister kürzlich auf eine Anfrage erklärte, weiter verfolgt. Das Kapital dieser Bank, an der außer dem Staat auch die Privatwirtschaft beteiligt werden soll, wird voraussichtlich 25 Mill. Türkenpfund betragen, während die ursprünglich genannte Kapi⸗ talsumme 15 Mill. Türkenpfund betrug. Der Gesetzentwurf über die Gründung der Bank wird der Großen Nationalversammlung voraussichtlich im kommenden Herbst zugeleitet werden.
1“
Argentiniens Schutzmaßnahmen gegen das Auslandskapital
Buenos Aires, 9. Juli. Die argentinische Zentralbank hat, nach einer Meldung aus Buenos Aires, Kontrollbestimmungen erlassen, um eine unerwünschte Veränderung der Kaufkraft durch den Zustrom von ausländischem Fremdkapital zu verhindern. Das ausländische Fremdkapital hat danach nur noch 90. Tage lang die Möglichkeit, nutzbringend in der argentinischen Wirtschaft Ver⸗ wendung zu finden; erst nach Ablauf dieser Frist tritt die Kontrolle in Kraft. Legitime Anlagen von Auslandskapital sollen nach
Möglichkeit von dieser Maßnahme nicht berührt werden, anderer⸗
seits soll jedoch eine Steigerung des Bankkredits und des Noten⸗ umlaufs durch Auslandskapital verhindert werden.
Trotz b neuen Verfügung scheint der Zustrom des Aus⸗ landskapitals nach Argentinien aber noch immer anzuhalten.
Die Wertpapier⸗Zulassungen an der Berliner Börse im zweiten Vierteljahr 1943
An der Berliner Börse sind in der Zeit vom 1. April bis
30. Juni 1943 19 Wertpapier⸗Zulassungen im Gesamtbetrage von
647 590 Mill. .ü veröffentlicht worden. Hiervon entfallen
14 Zulassungen mit 595 200 Mill. H.ͤ auf festverzinsliche Werte,
darunter 4 %„ige Rentenschuldverschreibungen Serie 1 und II der Deutschen
e. Landesrentenbank mit 250 Mill. Hℳ. Acht Bu⸗ lassungen wurden ohne Prospekt vorgenommen. In der Be⸗ richtszeit wurden außerdem 57 807 400 fℳ Aktien, die aus Kapitalberichtigung hervorgegangen sind, für lieferbar erklärt. Ferner wurden 80 Mill. 4,ℳ Vorzugsaktien und 138 Mill. R.⸗ Industrie⸗Schuldverschreibungen zugelassen.
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschaftsten und den ubrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH Berlin.
Vier Beilagen
seinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage
Preu atsanzelger i ’ an eee. 8
Beznepcs chnet worden ist, bezieht sich das auf d
monatlich 2,— £ zuzüglich Z monatlich 1,60 2 al Postanstalten nehmen Bestellungen an, in
Selbsbabholer die Anzeigenstelle SW es, Wilhelmstr. 92.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in ei ohne henns ndelsregi e. Goweit der veue e Neichsenenune 8 che GE setzen und Re 82 9. amtliches usgabe. — VBollansgade durch die Post mo tli 28 24 Pselgebhe, far Selbstabholer bei der Ange gennenn ,290,sch 2 vg19 angoprols der Ausgabe 8g Zentralhandelzre üfterbeilage dürch de Post
ellgebühr, für Selbsta holer bei der An eigenstelle
breiten 1,85
erlin für
Fernsprech⸗Gammel⸗rr.: 19 33 33
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderu gen. —
Bekanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamt für Zahnärzte und Dentisten.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Druckfehlerberichtigung der Anordnung EI 7 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Durchführung der Anordnung E. 1 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisen⸗ bewirtschaftung) „Weitere ergänzende und besondere Vor⸗ schriften“ vom 7. Juli 1943, in Nr. 157.
1“
Zur Papierherstellung werden Holz und Kohle gebraucht. Diese Rohstoffe sind unentbehrliche Grundlagen der Rüstungs⸗ wirtschaft. Jede im zivilen Bereich ersparte Tonne Rohstoff kommt unserer Rüstung zugute. Das Gebot des totalen
Krieges fordert daher auch äußerste Einschränkung des Papier⸗ verbrauchs.
Unserem Appell zur Papierersparnis folgend hat sich die Mehrzahl der Bezieher des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers für die gekürzte Ausgabe ent⸗ schieden. Unter den verbliebenen Beziehern der Vollausgabe sind jedoch noch immer nicht wenige, für deren Bedürfnisse die Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage genügt. Es darf erwartet werden, daß diese Bezieher den Uebergang von der Vollausgabe zur gekürzten Ausgabe (Preis monatlich 2,— H. ℳ ohne Zustellgebühr) anläßlich der demnächst beginnenden Ein⸗ ziehung der Bezugsgebühren für August beim Postzusteller beantragen. 1 ,
Wer Papier, ererirische Energie und Arbeitskraft sparen hilft, trägt dazu bei, den Endsieg schneller zu erringen!
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem Kunstmaler Professor Edmund Steppes in München mit Urkunde vom 11. Juli 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Bekanntmachung “
über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten Vom 10. Juli 1943 — RSch3. 15/43 A — 89 vergl. die Bekanntmachung vom 31. Juli 1942 — RSch3. 6/42 X — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 181 vom 5. August 1942 — AN. 1942 S. II 460 —)
I. Der Leiter der Kassenzahnärztlichen Vexeinigung Deutsch⸗ lands hat gemäß § 17 Abs. 3 der Zulassungsordnung für de närzte und Dentisten zugleich mit der Bestellung eines
vhtsedh für den ausgeschiedenen komm. Geschäftsführer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands Dr. Fabry in Berlin⸗Wilmersdorf, Heidelberger Platz 3, eine Neubestel⸗ lung ehrenamtlicher Vertreter der Zahnärzte und der Stell⸗ vertreter vorgenommen.
Hiernach tritt a) als ehrenamtlicher Vertreter der bisherige stellvertre⸗ ecende ehrenamtliche Vertreter 1b 1 der Zahnarzt Dr. Fritz Kielmann in Berlin⸗Lichter⸗ elde, Drakestr. 59, mit Wirkung der Amtsdauer vom 2. 12. 1939 ein, 1 b) als stellvertretende ehrenamtliche Vertreter: 1. der Zahnarzt Dr. Walter Meyer in Dresden⸗ Zlasewitz, Prellerstr. 9, mit Wirkung der Amts⸗ dauer vom 16. 8. 1942, — 3 der Zahnarzt Dr. Walter Ketels in Hamburg, Wandsbeker Chaussee 27, mit Wirkung der Amts⸗ dauer vom 11. 6. 1943, “ “ der Zahnarzt Dr. Heinz Witt in Berlin⸗Steglitz, Brentanostr. 8, mit Wirkung der Amtsdauer vom II. Zufolge Einigung der Reichsverbände der Krankenkassen ist nach § 17 Abs. 3 der Zulassungsordnung für Zahnärzte und Dentisten mit Wirkung vom 1. 3. 1943 für die gesetzliche Amtsdauer erneut bestellt: — als stellvertretender ehrenamtlicher Vertreter der Kranken⸗ kassen der Geschäftsführer Dr. Braun SW 68, Gitschiner Str. 1. 1.“ Berlin, den 10. Juli 1943. 1“ 8 Der Präsident des Reichsversicherungsam J. V.: Schmitt. 8 Beschluß
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I1 S. 293)
in Berlin
Ainzelne Nummern kosten 30 Ar., eingelne Beilagen 10 %. Einzelnummern werden
nux sen Ba der 89e 87 8 8 1* vorherige Cinsondung des eenges inschließlich des
Potit⸗Zeile 1,10 — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 8, 08, Wilhelmstraße 22. Alle Druckaufträge sind auf eiwfoitig beschriebenem Papier völlig ene e. 6. . 9 anzugeben, welche Worte etwa durch nmal unte n) oder Rande) herborgehoben worden sollen. 4 ö vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen soin.
e zoelgonprets für den Raum einer fünfgospaltenen 56 mm „ einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile
efriseete Anzeigen müssen 3 Tage
uli, abends
in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein iehun ⸗ und sraatsseinblichen vermögen vom 14. Juli 85 6 Ga 8 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und eichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ vom 29. Mai 1941 KoBl. I S. 303) wird das ge⸗ amte bewegliche E“ Nachlaßvermögen der Jüdin Berta Sara Spanier, geb. Lehmann, geb. am 3. 10. 1884 in Speyer, zul. wohnhaft in Darmstadt, Eschollbrücker Str. Nr. 41/2, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. G Darmstadt, den 7. Juli 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt
Wirtschaftstei
Reichsbankgirokontv Berlin, Konto Nr. 1/1918 Postscheckonts: Berlin 418 21
—y—
Druckfehlerberichtigung
§1 Absatz 2 der in Nr. 157 vom 9. Juli 1943 veröffentlichten Frsishhe EII der Reichsstelle Eisen und Metalle lautet richtig:
Aus den öffentlichen Hauptkontingenten ist auch der Bedarf zu decken: a) für Ausbesserung und Instandhaltung von eigenen Be⸗
trieben, Anlagen und Geräten des Kontingentsträgers,
b) für eine vom Kontingentsträger ausdrücklich geforderte
Neuerrichtung oder Erweiterung von Betrieben (mittel⸗ barer kontingentierter Bedarf).
8
UI1
Stärkung der Selbstverwaltung in der Forstwirtschaft Generalforstmeister Alpers eröffnet den Reichsbeirat Privatwald
In den gemeinsamen Anordnungen des Reichsforstmeisters und des dchte cchege nücestärn bzw. Reichsbauernführers über die betriebswirtschaftliche Führung und Betreuung des privaten Ranlhbesiter und die Eingliederung des forstlichen Apparates des Reichsnährstandes in die einzelnen Stufen der Reichsforstverwal⸗ tung ist auch die Bildung eines Reichsbeirates Privatwald und für die Dienstbezirke der forstlichen Mittelbehörden die Schaffung von Landesbeiräten Privatwald bestimmt worden und damit der Gesamtaufbau der Organisation des privaten Waldbesitzes im Rahmen der Reichsforstverwaltung abgeschlossen. Generalforst⸗ meister Alpers setzte auf der konstituierenden Sitzung in Berlin die von 1h,ö auf Vorschlag des Reichsforstmeisters be⸗ rufenen Mitglieder des Reichsbeirats in ihr Amt ein und über⸗ reichte ihnen die Bestallungsurkunden. Der Leiter des Reichsbeirats des ekhrenamtliche Reichsabteilungsleiter der Abteilung Forsten samen Vereinbarungen der vereigten Nessorts evenfaits eyren⸗ amtlich die Privatwaldabteilung des Reichsforstamtes leitet.
Zur Eröffnung der ersten Sitzung des Reichsbeirats Privat⸗ ielt der Generalforstmeister eine Ansprache, in der er die Aufgaben absteckte, die der verstärkten Einschaltung der Selbstver⸗ waltung des privaten Waldbesitzes gestellt sind. Im Zuge der Lei⸗ stungssteigerung und Sicherung der Holzbedarfsdeckung der Kriegs⸗ wirtschaft kommt dem 51 % der Waldfläche des Großdeutschen Reiches einnehmenden privaten Waldbesitze ganz besondere Bedeu⸗
aller forstwirtschaftlichen Maßnahmen und die nunmehr geschaffene
- schaf andesbeiräten und im 1“
orschläge zu machen, sichert den seither bereits außerordentlich an⸗
vSI Leistungen der privaten Waldwirtschaft einen
stabken Auftrieb und wird auch den letzten Betrieb im Sinne der
WPrdenseeün aller Kräfte erfassen. Hierauf wies auch der Reichs⸗ R
tung zu. Die svaflicere der Waldbesitzer selbst an der Beratung
Möglichkeit, in den
obmann des Reichsnährstandes, Behrens, hin, der in der kamerad⸗ schaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der Neichsforft⸗ verwaltung mit der Selbstverwaltung des privaten Waldbesitzes den Urquell einer nachhaltigen weiteren Erzeugungssteigerung in allen Forstbetrieben jeder Besitzform sieht. Im Reichsbeirat den ein ständiger Ausschußsgebildet und einige Fachausschüsse 89 besonderen Spezialaufgaben. Der Beirat beschäftigte sich dann nit einer Reihe kriegswichtiger Fragen, insbesondere auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes, des Holztransportes und der Holzumlage⸗
verteilung. 8
Neufassung der Vordrucknormen
euts kor ekes si folgende Ein⸗ Im Rahmen des Deutschen Normenwerkes sind folge heitsblätter über Vordrucke erschienen: DIN E 676 Briefblatt A 4,
ein Brief, eine Rechnung,
DIN E 677 Halbbriefblatt A 5, DIN E 679 Postkarte und Klein⸗ briefblatt A6, DIN E 4991 Einheitsrechnung A4, A5 A6, DIN E 4992 Bestellung A4, A5, A 6, DIN 174993 Bestellungs⸗ annahme A 4, A5, A 6, DIN E 4994 Lieferanzeige A 4, A 5, A6. Die zuletzt genannten drei Blätter 8 Erstausgaben, während es sich bei den übrigen um Neubearbeitungen bereits früher er⸗ schienener Normen handelt.
Die Anwendung aller dieser Normen ist durch Anordnungen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition vor⸗ geschrieben: 22. September 1942 (Einheitsrechnung), 12. November 1942 (Briefblätter), 9. Januar 1943 (Bestellvordence) Die An⸗ ordnung vom 12. November 1942 über die Normen für Brief⸗ blätter ist am 5. Juli 1943 dahingehend ergänzt worden, daß nun⸗ mehr an Stelle der früheren Fassungen die soeben erschienenen Nenausgaben anzuwenden sind. Die nach den bisherigen Normen hergestellten Briefblätter und Einheitsrechnungen können selbst⸗ verständlich restlos aufgebraucht werden, sonstige Briefblätter und ler Rerüung der Veckbeitiing, Ganz gleich, von welchem Avsenoer
estellung oder eine Postkarte stamnit, die für die Bearbeitung wichtigen Angaben, Daten, Zeichen, Ge⸗ schäftsangaben usw. sing stets an gleicher Stelle zu finden. Fernee wird die Herstellung der Vordrucke wesentlich erleichtert, da die Setzer und Drucker einheitliche Gestaltungsrichtlinien bekommen. Gerade in der jetzigen Zeit der Anspannung aller Kräfte kommt es darauf an, überall mit den gleichen einfachsten Mitteln zu arbeiten, um den Schriftverkehr und alle damit zusammeid⸗ hängenden Arbeiten so fortschrittlich wie möglich zu gestalten.
Intensivierung der sozialen Betreuung 8 Dr. Ley auf Arbeitsbesprechungen in Westdeutschland
Reichsorganisationsleiter Dr. Ley behandelte auf eilter Arbeitsbesprechung der westdeutschen Gauobmänner und Kreis⸗ obmänner der DAF sowie der Gauorganisationsleiter der Partei akbuelle soziale Fragen. Er gab einen Ueberblick über den gegen⸗ wärtigen Stand der sozialen Arbeit und erteilte Weisungen 88 die sozialpolitische Aktivität in den kommendn Monaten. Dr. Ley ließ sich zugleich über die Ergebnisse der Maßnahmen zur indu⸗ striellen Leistungssteigerung sowie über die Erfolge des betrieb⸗ lichen Vorschlagswesens berichten.
Bei Abschluß der Besprechungen stellte er fest, daß die vor uns liegenden Monate einer weiteren Intensivierung der sozialen Betreuung der schaffenden Menschen auf den vielseitigen Arbeits⸗ gebieten der DAF sowie einer unentwegten Mobilisievung aller Kräfte zur Entfattung von Höchstleistungen für die Kriegführung dienen werden. ““
aWirtschaft des Auslandes
Frankreichs Staatseinnahmen im ersten Quartal 1943
Paris, 10. Juli. In den ersten drei Monaten des Jahres 1846 beliefen sich die französischen Staatseinnahmen auf 2* Mrd. ffrs gegenüber 20,22 Mrd. in der gleichen Zeit 8 . jahres. Die Erhöhung ist in erster Linie auf ein Anwa hsen der direkten Steuern zurückzuführen, die von 5,34 Mrd. ffrs im ersten Quartal 1942 auf 9,87 Mrd. ffrs im ersten Vierteljahr des lau⸗ fenden Jahres anwuchsen. Als weitere erhöhte Posten ft Umsatzsteuer mit 5,99 gegen 3,96 Mrd. ffrs sowie die Einschrei e⸗ steuer, die Transaktionssteuer, Stempelsteuer und Börsensteuer zu nennen, die alle in diesem Jahr um ein Beträchtliches höher lagen.
“
Schweizerische Skepsis gegenüber den anglo⸗amerikanischen b Währungsplänen
Zürich, 10. Juli. In der Schweiz. Handelszeitung nimmt d8 vgch von 8* volkswirtschaftlichen und statistischen Abteilung der Schweizerischen Nationalbank zu den anglo⸗amerikanischen Wähvungsplänen und ihrer Auswirkung auf die Schweiz Stellung. Er stellt fest, daß für die Schweiz mit ihrer intensiven außenwirtschaftlichen Verflechtung geordnete, stabile R8ees verhältnisse in der Nachkriegszeit zweifellos von besonderer e. deutung “ Leider deuten gewisse Anzeichen darauf hin, daß die Grundsätze der Gleichberechtigung und Solidarität auf wirt⸗ chaftlichem Gebiet in den Plänen von Keynes und White nicht o fest verankert seien, wie es vom Standpunkt eines kleineren andes aus erwünscht sei. Fasse man die Folgen, die sich für Wirkschaft, Wähvung und Bankwesen der Schweiz aus der Mit⸗
gliederschaft in der Clearing⸗Union Keynes oder beim amerika⸗ nischen Fonds ergeben müßten, zusammen, so sei festzustellen, da
die wirtschaftliche Selbständigkeit des Landes durch einen Beitrit
in einem wie im anderen Falle ganz erheblich eingeschränkt würde. Beide Pläne verlangen ganz eindeutig den Verzicht auf die Ver⸗ fügungsgewalt über einen Teil der Währungsreserven und — was schwerer wiegt — auf das obsolute Selbstbestimmungsrecht der Schweiz in Dingen der Außenhandels⸗ und Wähvungspolitik. Man könne sich auch nicht recht vorstellen, wie sich die weitgehende Auskunftspflicht, die beide gb. vorsehen, mit den her⸗ gebrachten Auffassungen über das Bankgeheimnis und mit der internationalen EE“ der Schweiz vereinbaren
ließe. Die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zum
„Ausland würden bis in die feinsten Verzweigungen hinein kon⸗
trolliert, wobei sich diese Kontrolle besonders bei der Mitglied⸗ schaft im ancfFren System bis zur finanziellen Bevor⸗ mundung verdichten könnte, die die schweizevische Exportwirtschaft und das Auslandsgeschäft der Banken und Versicherungen in schwerster Weise benachteiligen müßte. Jedenfalls scheine es ge⸗ boten, die Vorteile der beiden Pläne für die Schweiz keinesfalls zu überschätzen. .
“ 11“ 8 8
Neue Höchstpreise für Gold in der Schweiz Bern, 10. Juli. Im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank hat die Eidgenössische Preiskontrolle neue Höchst⸗ preise 8 Barrengold, Münzgold und Feingold, legiertes Gold, Halbfabrikate, Altgold, Schmelzgut und Schmelzprodukte festgesetzt. Das schweizerische 20⸗Franken⸗Goldstück hat danach ohne Waren⸗
umsatzsteuer einen Höchstpreis von 30,50 ffrs.
Ausgesprochete Sammelstücke, über welche die Schweizerische anenafeag ein Verzeichnis führt, unterliegen der Höchstpreisvorschrift ni
“ 8
Feseh