1943 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

8.8 Hsbun I wma 90 1 111̊ 19 1881 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 190 vom 17. August 1943.

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Hffentlicher Anzeiger S6,-n.

27 -ervr * b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

1

13. Unfall⸗ und nvalidenversicherungen, 14. 82. 8e. und Bankausweise, 15. Verschiedene DBekanntmachungen.

anzeiger

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

2. Zwangsversteigerungen,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. V 3. Aufgebote,

11“1“

3. Aufgebote

[17845] Bekanntmachung.

Der Gläubiger Johann Schön, Bauer von Hofen, Gde. Lauben, hat das Auf⸗ gebot des Grundschuldbriefes vom 16. Febr. 1932 über 5376,359 Gramm

Feingold = 15 000 Hℳ, für ihn ein⸗

getragen im Grundbuch des Amts⸗ gerichts Kempten Bd. 131 Bl. 4414 Seite 402 auf dem dort vorgetragenen Grundbesitz Hs. Nr. 20, 22 und 24 Kürnacher Straße in Kempten, Eigen⸗ tum des Ziegeleibesitzers Johann Weizenegger in Johannisried, zum Zwecke der Kraftloserklärung bean⸗ tragt. Der Verlust des Grundschuld⸗ briefes ist glaubhaft gemacht. Der In⸗ haber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, 15. Dezember 1943, nachm. 15 Uhr, im Zimmer 15 des unterfertigten Gerichts anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird. Kempten, 12. August 1944. Amtsgericht. 8

[17849] Aufgebot.

Frau Erna Brüggmann, geb. Reeck in Dorf Lalchow hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers der zum Grundbuch von Dorf Lalchow Blatt 14 eingetragenen Eigentums⸗ parzelle Nr. 5 gemäß § 927 B.⸗G.⸗B. verlangt. Als Eigentümer ist einge⸗ tragen der Häusler Johann Schröder in Barkow. Seine Rechtsnachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Dezember 1943, vorm. 8 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. Plau, den 12. August 1943.

Das Amtsgericht.

[17846] Aufgebot.

Die Witwe Mathilde Milbradt geb. Wruck in Bublitz, Saarbrückener Str. Nr. 37, vertreten durch Rechtsanwalt Borrmann in Bublitz, hat beantragt, den verschollenen Schneider Otto Fried⸗ rich Julius Milbradt, geboren am 29. März 1873 in Bublitz, zuletzt wohn⸗ haft in Bublitz, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 27. Oktober 1943, vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Aus⸗ kunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gexricht Anzeige zu machen.

Blublitz, den 11. August 1943.

Das Amtsgericht.

[17847] Erbenaufgebot.

Am 12. Februar 1943 ist die ledige Elsabe Johanne Elise Seekamp aus Hamburg, geboren am 12. März 1897 in Hamburg, in Ilten gestorben. Als Erben kommen neben Verwandten väterlicherseits in Betracht die Eltern ihrer Mutter Anna Elsabe Seekamp geb. Eckmann, die am 16. März 1861 in Rickling geboren ist, nämlich hufner Max Eckmann und Anna geb. Höft, oder Nachkommen dieses Ehepaares. Erbberechtigte oder sonst Unterrichtete werden aufgefordert, sich bis zum 18. September 1943 zur Sache 74 VI. 6472/43 zu melden.

Hamburg, 21. Juli 1943. Das Amtsgericht, Abteilung 74. Müller.

[17852] Bekanntmachung.

Die Kürschnerseheleute Hermann und Anna Wolfart von Kempten / Allgäu, Klostersteige 22, haben die ihrem Sohn Karl Wolfart, Referent in Berlin⸗ Siemensstadt, Goebelstr. 109, am 15. 7. 1939 erteilte, notariell begl. General⸗ vollmacht (Urk.⸗R. Nr. 797 d. Not. Dr. Schellerer in Kempten) gem. § 176 B.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Die öffentliche Bekanntmachung d. Kraft⸗ loserklärung ist durch Beschluß des AG. Kempten vom 13. 8. 1943 bewilligt. Kempten, den 14. August 1943.

6 3 Amtsgericht.

[17850

Durch Ausschlußurteil vom 6. August 1943 ist der Hypothekenbrief der in das Grundbuch von Zeisgendorf Blatt 141 in Abteilung III unter Nummer 4 ein⸗ becgenen und auf das Deutsche Reich (Reichseisenbahnvermögen) übergegan⸗ genen Hypothek von 2800 ℳ, umge⸗ stellt in 357 Rℳ 09 Nyt, für kraftlos erklärt worden.

Dirschau, den 11. August 1943.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

[17851] Beschluß.

Der gemeinschaftliche Erbschein des Amtsgerichts Goch vom 13. September 1911, nach welchem die Witwe des Tagelöhners Florenz Lümmen, Hen⸗ bring geb. Damen, und ihre drei Kin⸗ der Lambert Theodor, Wilhelm Hein⸗ rich und Florenz, alle zu Appeldorn, zu je ¼¶ Anteil gesetzliche Erben des am 27. März 1907 zu Appeldorn, sei⸗ nem letzten Wohnsitz, verstorbenen Tage⸗

straße 163,

löhners Florenz Lümmen geworden sind, ist durch Beschluß des Amts⸗ gerichts Goch vom 10. August 1943 für kraftlos erklärt.

Goch, den 10. August 1943. Amtsgericht.

Beschluß. Aufgebotsverfahren zum Todeserklärung des ver⸗ schollenen Landwirts Eduard Pedde, geboren am 18. November 1877 in Bialablaty, zuletzt wohnhaft gewesen in Drommin, Kreis Konin, hat das Amtsgericht in Grenzhausen am 22. Mai 1943 beschlossen: Der ver⸗ schollene Landwirt Eduard Pedde wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes des Verschollenen wird der 10. Oktober 1943, 24 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens, einschließ⸗ lich der notwendigen außergerichtlichen Kosten, trägt die Antragstellerin Olga Pedde geborene Milbrandt in Drom⸗ min B, Kreis Konin.

Das Amtsgericht Grenzhausen.

4. Oeffentliche Zustellungen

[17853] Oeffentliche Zustellung.

Frau Johanna Fischer geb. Geuter in Wetter, Kreis Marburg/ Lahn, Fuhr⸗ Gasthaus zum Schwan, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Pracht in Eisenach, klagt gegen den Lagerverwalter Alfred Fischer, früher in Ruhla, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, auf Chescheidung. Sie ladet ihren Ehemann zur mündlichen Verhandlung des Ehescheidungsstreits vor das Land⸗ gericht Eisenach, 2. Zivilkammer, zu dem auf den 19. Oktober 1943, 9 Uhr, be⸗ stimmten Verhandlungstermin mit der

[17848] In dem Zwecke der

Aufforderung, sich durch einen bei die⸗

sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. ““ Eisenach, den 12. August 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [17854] Oeffentliche Zustellung. Frau Gertrud Rywalski geb. Res⸗

zezynski in Graudenz, Speicherstraße 6,

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mielke in Graudenz, klagt gegen den Fischer Theodor Rywalski, zuletzt in Danzig, auf Ehescheidung. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Graudenz auf den 25. Scptember 1943, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Graudenz, den 13. August 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[17855] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna Badran, geb. Cicki, in Urstätt, Amtsbezirk Gerlingen, Kreis Dietfurt, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Roemer in Hohensalza, klagt gegen ihren Ehemann Stefan Badran in Kanada, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die am 17. 6. 1924 ge⸗ schlossene Ehe der Parteien zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Hohensalza auf den 3. No⸗ vember 1943. 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Aktenzeichen: 2 R 74/43.

Hohensalza, den 5. August 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[17856] Labung.

Die Frau Hildegard Schmidt geb. Müller in Lübz, Feldstr. 18, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Tiede⸗ mann in Parchim, klagt gegen ihren Ehemann, den kaufmännischen An⸗ gestellten Carl Schmidt in Lübz, zuletzt Soldat, Feldvost⸗Nr. 21 892 B. z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe. Der Be⸗ klagte wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ hbandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Schwerin (Meckl.) auf den 13. Oktober 1943. vormittags 11 ¾ Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Schmerin. den 14. August 1943.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

6. Auslosung usw.

von Wertpapieren

[17858] Bekanntmachung

über die Ziehung und Einlösung von

4 p%, (fr. 4 ½¼ %, urspr. 8 %) Pfand⸗

briefen der Landesbank der Rheinprovinz, Ausgabe 3.

In der Ziehuno vom 27. Juli 1943 sind planmäßig nom. 6ℳ 238 600,— gezogen worden, und zwar folgende Stücke:

Buchstabe A Stücke zu 6ℳ 100,— Nr. 65 90 146 223 229 253 485 507 573

625 725 728 873 946 986 1033 1034 1095 1153 1221 1274 1324 1443 1451 1467 1468.

Buchstabe B Stücke zu G6 500,—

Nr. 1550 1616 1632 1669 1671 1753 1755 1788 1796 1800 1860 1939 1999 2035 2079 2127 2141 2149 2307 2328 2380 2612 2644 2853 2949 2962 2983 3073 3094 3388. Buchstabe C Stücke zu 6ℳ 1000,— Nr. 3490 3491 3770 3854 4060 4128 4199 4215 4433 4494 4642 4686 4731 4767 4805 4832 4836 4852 5006 5067 5083 5113 5218 5251 5276 5287 5332 5484 5538 5583 5584 5591 5600 5646 5662 5706 5845 5849 5877 5910 5913 5998 6088 6147 6148 6230 6247 6335 6429 6496 6524 6563 6637 6656 6756 6828 6941 6977.

Buchstabe D Stücke zu 6ℳ 2000,—

Nr. 7160 7363 7380 7402 7480 7481 7503 7557 7582 7589 7646 7667 7856 7871. Buchstabe E Stücke zu 6 5000,— Nr. 7925 8017 8050 8201 8237 8305 8361 8432 8532 8575 8660 8773 8776 8800 8824 8914 8939 8973 9101 9105 9199.

Buchstabe F Stücke zu 6ℳ 10 000,— Nr. 9214 9286 9364. 8 Die ausgelosten Stücke werden den In⸗ habern zum 2. Januar 1944 gekündigt.

Die Einlösung erfolgt vom 2. Jannar 1944 ab zum Nennwert nach Maßgabe der Anleihebedingungen gegen Ueber⸗ gabe der gezogenen Anleihescheine nebst⸗ Erneuerungsscheinen und den noch nicht fälligen Zinsscheinen, deren erster als Fälligkeitstag das Datum vom 1. Juli 1944 trägt; die Verzinsung hört am 31. Dezember 1943 auf. Der Wert etwa fehlender, noch nicht fälliger Zinsscheine wird am Kapital gekürzt.

Rückstände: A Nr. 1002 = 1/100,—.

Bekanntmachung über die Ziehung und Einlösung von 4 ½ % Pfandbriefen der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank, Ausgabe 7.

In der Ziehung vom 27. Juli 1943 sind planmäßig nom. Hℳ 37 100,— gezogen worden, und zwar folgende Stücke:

Buchstabe A Stücke zu R 100,— Nr. 142 161 292 412 470 472. b

Buchstabe B Stücke zu Rℳ 500,— Nr. 1110.

Buchstabe C Stücke zu H.ℳ 1000,— Nr. 2118 2276 2708 2757 2788 2831 3235 3300.

Buchstabe D Stücke zu Rℳ 2000,— Nr. 6526 6589 6614 6642.

Buchstabe E Stücke zu RKℳ 5000,— Nr. 6792 7044.

8 Buchstabe F Stücke zu Rℳ 10 000,—

r. 7182.

Die ausgelosten Stücke werden den Inhabern zum 2. Januar 1944 ge⸗ kündigt.

Die Einlösung erfolgt vom 2. Januar 1944 ab zum Nennwert nach Maßgabe der Anleihebedingungen gegen Ueber⸗ gabe der gezogenen Anleihescheine nebst Erneuerungsscheinen und den noch nicht fälligen Zinsscheinen, deren erster als Fälligkeitstag das Datum vom 1. Juli 1944 trägt; die Verzinsung hört am 31. Dezember 1943 auf. Der Wert etwa fehlender, noch nicht fälliger Zinsscheine wird am Kapital gekürzt.

Rückstände: Keine.

Einlösungsstellen sind die Rheinische Girozentrale und Provinzialbank in Düsseldorf und deren Zweigstelle in Köln, die Girozentralen, Landesbanken, die rheinischen Sparkassen sowie viele sonstige Banken und Bankiers. Die Ein⸗ lösung vermitteln sämtliche Sparkassen, Banken, Bankiers und Kreditgenossen⸗

schaften. Rheinische Girozentrale und Provinzialbank Düsseldorf. Köln.

24

. 7. Aktien⸗ gesellschaften

[17893] Badische Bau⸗Gesellschaft Actien⸗Gesellschaft für Hoch⸗ und Tiefbau, Freiburg i. B. Wir laden unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 11. September 1943, vormittags 11 Uhr, in dem Sitzungs⸗ zimmer des Hotel Zähringer Hof, Frei⸗ burg, stattfindenden außerordentlichen

Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Neuwahl des gesamten Aufsichts⸗

rates.

2. Aenderung des § 1 Absatz 2 der Satzung. Das Geschäftsjahr läuft künftig vom 1. Juli bis 30. Juni. Aenderung des § 10 der Satzung.

Es wird zugelassen, daß an Sitzun⸗

gen des Aufsichtsrates und seiner

Ausschüsse Personen, die dem Auf⸗

sichtsrat nicht angehören, an Stelle

von Aufsichtsratsmitgliedern teil⸗ nehmen können, wenn sie von diesen hierzu schriftlich ermächtigt sind.

Sie können auch schriftliche Stimm⸗

abgaben der Aufsichtsratsmitglieder

überreichen. Diese Vorschrift gilt nicht für den Vorsitzer des Auf⸗ sichtsrats und seinen Stellvertreter. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗

rechtigt, die spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Kasse unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar und bei einer deutschen Großbank hinterlegt haben. Freiburg i. B., den 14. August 1943. Der Vorstand.

Wiener Brückenbau⸗ und Eisenkonstruk⸗

tions⸗Aktiengesellschaft, Wien.

In der am 12. August 1943 abgehal⸗ tenen 23. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung der Gesellschaft wurde beschlossen, den Gewinnanteilschein Nr. 3 mit .ℳ 6,— je hM 100,— Nennwert, ab⸗ züglich Kapitalertragsteuer und Kriegszuschlag, ab 19. August 1943 an der Kasse der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien I., Schottengasse 6—8, einzulösen.

Wien, am 12. August 1943.

[17897] Der Vorstand.

[17876] Königsberger 8 Grundwert Aktiengesellschaft, Berlin. Der unterzeichnete Feindvermögens⸗

verwalter macht hiermit bekannt, daß

mit dem 31. Juli 1943 die Herren

Walther Bernhard und Martin Tietz

aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind.

Berlin, den 14. August 1943.

Breyer.

[17998] Allgemeine Glühlampenfabriks⸗Aktiengesellschaft, Wien.

Einladung zu der am Montag, den 6. September 1943, 12 Uhr vormittags, im Sitzungssaale der „Elin“ und Schorchwerke Aktiengesellschaft für elek⸗ trische Industrie, Wien I., Bellaria⸗ straße 8, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung,

Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Geschäftsberich⸗ tes des Vorstandes und des Be⸗ richtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 1942 und Feststellung des Jahresabschlusses für dieses Geschäftsjahr. 1 2. Beschluß über die Verwendung des Reingewinnes.

8. Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes 8.— 4. Bestellung der Abschlußprüfer für

das Geschäftsjahr 1943. 1

Jene Herren Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilzunehmen beab⸗ sichtigen, werden gebeten, ihre Aktien bis zum 31. August 1943 gegen Emp⸗ fangnahme einer auf Namen lautenden Legitimationskarte bei der Gesellschafts⸗ kasse, Wien I., Museumstraße 4 bei der „Elin“ und Schorch⸗Werke A. G. für elektrische Industrie, Wien I., Volks⸗ gartenstraße 1— 5, bei der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien I., Schottengasse 6—8, bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme befugten Wertpapiersammelbank zu erlegen.

Je eine Aktie gibt das Anrecht auf eine Stimme.

Wien, den 14. August 1943.

Der Vorstand.

[17896] Stolberger Zink Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Aachen.

Zu der am Mittwoch, den 15. Sep⸗ tember 1943, 12 Uhr, zu Aachen im Kurhotel „Der Quellenhof“, Mon⸗ heimsallee 52, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung der Aktionäre laden wir hierdurch ein.

Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Jahres⸗ abschlusses 1942 sowie des Be⸗ richts des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung sowie die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.

3. Wahl zum Aufsichtsrat.

4. Wahl der Abschlußprüfer für das

Geschäftsjahr 1943.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre

sberechtigt, die ihre Aktien bis spätestens

am 10. September d. J. während der üblichen Geschäftsstunden bei der Ge⸗ sellschaftskasse, bei einem deutschen No⸗ tar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachbezeichneten Stellen mit Sperrung bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung hinter⸗ legen.

Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaftskasse, so muß die Be⸗ scheinigung über die Hinterlegung pätestens am 11. September d. J. bei der Gefellschaft eingereicht werden. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden.

Die Hinterlegungsstellen sind:

in Aachen bei der Hauptverwaltung

der Gesellschaft, bei der Deutschen Bank, Filiale Anchen, bei der Dresdner Bank in Aachen und bei der Commerzbank A.⸗G., Filiale

Aachen;

Köln bei der Deutschen Bank, Filiale Köln, bei der Dresdner Bank in Köln, bei der Commerz⸗ bank A.⸗G., Filiale Köln, bei dem

in

Bankhaus Pferdmenges & Co. und bei dem Bankhaus J. H. Stein; in Berlin bei der Deutschen Bank,

bei der Dresdner Bank und bei der Commerzbank A.⸗G.; in Leipzig bei der Deutschen Bank, Filiale Leipzig, bei der Allgemei⸗ nen Deutschen Credit⸗Anstalt und bei der Dresdner Bank in Leipzig. Aachen, den 12. August 1943. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. [17877] In der am 11. August d. J. statt⸗ gefundenen ordentlichen Hauptversamm⸗ lung unserer Gesellschaft sind die

turnusmäßig ausscheidenden Mitglieder’

des Aufsichtsrates Direktor Hermann W. Lumme, Frankfurt a. Main, Vorsitzer Di⸗ rektor Julius Fromme, Peine, wiedergewählt worden. Herr Direktor Johann L. Neuhäuser, Duisburg, wurnde neu in den Aufsichtsrat gewählt Duisburg, 12. August 1943. Lehnkering A. G.

Der Vorstand. —— [17653].

Bilanz zum 31. Dezember 1942.

9

Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute und unbebaute Grundstücke, Maschinen und maschinelle Anlagen

320 811,— Werkzeuge, Be-⸗ triebs⸗ und Geschäftsausses stattung 22 852,— Lizenzen 2000.2. Umlaufvermögen: Hypotheken 11 727,22 Barmittel 1 937,02 Sonstiges Um⸗ laufvermögen 538 566,47 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..

552 230/71

949 12 905 842 83

Passiva. Grundkapital Rücklagen: Gesetzliche. 26 000,— 34 425,—

260 000 60 425

4 731 48 32 155 70

Andere.. Wertberichtigungen Rückstellungen...

Verbindlichkeiten: Hypotheken . 117 500,— Verbindlich-

keiten gegen⸗

über Banken 162 130,— Verbindlich⸗

keiten aus

Darlehen Uebrige Ver⸗

bindlichkeiten 120 227,83 Posten, die der Rechnungs⸗

abgrenzung dienen.. Gewinn:

Vortrag aus 1941 5 889,30 16 248,45

. 120 000,—

519 857 83

V 535 07

22 13775

905 842 83 Gewinn⸗ und Verlustrechnung Aum 31. Dezember 1942.

R.

1942 2 2 . 2

₰o

Aufwendungen. Zinsen, soweit sie die Ertrags⸗ zinsen übersteigen, und ähn⸗ liche Aufwendungen .. Außerordentliche Aufwen⸗ dungen ..» Gewinn: Vortrag aus 1941 5 889,30 192 . 16 248,45

20 162 03

18 479, 77

22 137 75 60 779 55

5 889 30

Erträge. Gewinnvoxtrag aus 1941... Ausweispflichtiger Rohüber⸗

schuß nach Abzug der Löhne und Gehälter, sozialen Ab⸗ gaben, Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Steu⸗ ern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen und der Beiträge an Be⸗ rufsvertretungen.... Außerordentliche Erträge..

50 08516 4 805 09 60 779,55 Nähmaschinenfabrik Bünauburg Aktiengesellschaft, Bünauburg. Liebert. Hapkemeyer. Aufsichtsrat: Direktor Ludwig Garms, Bodenbach; Wilhelm Behmel,

Bodenbach; Dr.⸗Ing. Herbert P. Lechla,

Dresden. Ausgeschieden ist Direktor Gustav Bitterlich⸗ neugewählt Dr.⸗Ing. Lechla.

Vorstand: Direktor Georg Liebert, Bünauburg; Dr. August Heinrich Hapke⸗ meyer, Bünauburg.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsiden: Dr. Schlange in Potsdom,

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolt Lanssch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Vetlags⸗ und Druckerei (GumbhH. Berlin Zwei Beilagen (einschl, einer Zentralhandelsregisterbeilage).

Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral⸗ handelsregisterbeilage fort.

Erscheint an jedem Wochentag abends ohne Zentralhandelsre Preu liche Staatsanz

n einer Vollausgabe und i Soweit der Beatsche l

Dezugspreis der B ist, bezieht sich das auf d

1.e- eg3 es oler bei

er Ausgabchohne Zentr

2,— 22 uzüglich Bagen,2eaen-heede⸗

monatlich 1,00 . Alle Postanstalten nehme Bestellungen an, i Selbstabholer die Anzeigenstelle Was. Wilhelmstr. 32.

Reich Pax e.e er in 61 anzeiger und Verkündungsorgan begeschmet 888,28 und Rechtsverordnungen als amtliches

ollausgabe durch die Post monatlich 28vg1eu,gabe, e

der v 6 199 alg tterbeilage durch die Post holer bei der 8 2.

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einzusenden, insbesondere ist darin auch

ettbruck (einmal unterstrichen) oder du iusde) hervorgehoben werden sollen. e. Fe ee S I.

einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden Betrages einschließlich des

en. Anzeigenpreis für den Raum einer künfgespaltenen 35 mm

eschriebenem Papier völlig bruckreif anzugeben, welche Worte etwa durch

vor dem Einrückungstermin bei der HHZ

—Berlin, Mittwoch, den 18. August, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1918

Anzeigenstelle eingegangen sein.

Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums 1943 über die Ablieferung ungarischer Anleihen und Zins⸗ scheine ungarischer Anleihen gemäß der Zweiten Durch⸗ ührungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirt⸗

scaftnng Fhh 16. März 1939.

Vierund reißig te Bekanntmachung über di er er Zuständigkeit von Reichsstellen. gom 12. 8

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über

8 di 88 Vermögenswerten für das Reich. nordnung über die Preisfestsetzung für Roßkastanie 2 Ernte 1943 vom 19 Auzufl 919. Z“

A dis Verrechnung der Lehrlingsarbeit bei der erechnung der Preise und Entgelte im He erk. V

1 . vgas18. s ntgelte im Handwerk. Vom

nordnung III/43 des Reichsbeauftragten schuk (Ein⸗ setzung von Hewirischofthneserccg, ICG“

Anweisung Nr. 1 der Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaf⸗

tungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Fahrrad⸗ und Motorfahrradsätteln, Fahrradtaschen, elektrischen Fahrradbeleuchtungen sowie Fahrradluftpumpen vom 16. August 1942. Anweisung Nr. 2 der Fachgruppe Fahrräder und Kinder⸗ wagen der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse über die Herstellung von Kinder⸗ und Sportwagen. Vom 16. August 1943.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums

vom 16. August 1943 über die Ablieferung ungarischer Anleihen und Zinsscheine zungarischer Anleihen gemäß der Zweiten Durchführungs⸗ verordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939

Auf Veranlassung des Herrn Reichswirtschaftsministers

erden aus dem Besitz deutscher Deviseninländer nachstehende

Anleihen und Zinsscheine zur Einlieferung bei den und Ver⸗ ertung durch die beigesetzten Banken abgefordert:

1. 5 % Pengö⸗Obligationen der Ungarischen Lokaleisen⸗ bahnen Aktiengesellschaft vom Jahꝛe 1928 mit Ilns⸗ scheinen per 1. 7. 1944 uff. . 4 ½ % dergl. Obligationen vom Jahre 1928 mit Zins⸗ scheinen per 1. 7. 1944 uff. .

4 % dergl. Obligationen vom Jahre 1928 mit Zins⸗ scheinen per 1. 7. 1944 uff. bei der Dresdner Bank Ber⸗ lin und Breslau.

„Die in der Zeit vom 31. 12. 1931 bis einschl. 1. 7. 1943 fällig gewordenen Zinsscheine der unter 1 genannten Anleihen bei der Dresdner Bank Berlin und Breslau.

Die in der Zeit vom 31. 12. 1931 bis einschl. 31. 10. 1940 fällig gewordenen Zinsscheine der 4 ½ % Anleihe der Haupt⸗ und Residenzstadt Budapest vom Jahre 1914 bei: Dresdner Bank Berlin und Breslau, Brinckmann, Wirtz & Co., Hamburg, Commerzbank AG. Berlin, Deutsche Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank Frankfurt / M.

Die in der Zeit vom 31. 12. 1931 bis einschl. 31. 10. 1940 fällig gewordenen Zinsscheine der auf Grund der Elften Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 23. 8. 1941 abgelieferten 52 ungarischen langfristigen, nicht auf Pengö lautenden Privatanleihen (veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 204 vom 2. 9. 1941) bei der Dresdner Bank Berlin und Breskau.

Die Einlieferung der Zinsscheine und Obligationen hat ingehend, spätestens bis 15. September 1943 zu erfolgen. Für das Protektorat Böhmen und Mähren wird eine ent⸗ brechende Bekanntmachung ergehen. Protektoratsangehörige,

e Stücke oder Zinsscheine im Reichsgebiet in Verwahrung scen Reiches

aben, können sie auch bei den in dieser Bekanntmachung nannten Stellen abliefern.

Berlin, den 16. August 1943. Das Reichsbankdirektorium. de.

u“ 88 3 8 8 Vierunddreißigste Bekanntmachung

ühs wdie Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen 8 Vom 12. August 1943.

Auf Grund von § 1 Abs. 3 der Verordnung über die rrichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 193 beutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom

3. August

über die Preisfestsetzung

plans bildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird

sies die arenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 28. die der Reichsstellen wie folgt geändert:

zur Ueberwachung und Regelung des Reichsanz. 21. August 1939) wird mit sofortiger Wirkung

Die Zuständigkeit für

geht über

——

Postscheckkonto: Berlin 418 21

Die Anordnung über die Preisfestsetzung für Roßkastani 8 178 vom 11. August 18a RFeicanzenhen 58 om 13. August 1942) gilt ij stani 1ieh e Ge. 181 gus ) gilt auch für Roßkastanien

Berlin, den 13. August 1943. Im Auftrag:

Einfuhr⸗Nr. des Stat.⸗ Warenver⸗ zeichnisses

von der stelle

Warenbezeichnung stelle

auf die Reichs⸗

Anordnung

235 b Edelsteine, synthetische, roh „Chemie“

aus 454

1s 454 Säcke aus Geweben, ganz oder bis 457 0

teilweise aus Baumwolle

E“

für Papier 68 ver⸗

aus 492/493

88 Säcke aus Geweben aus Flachs, Flachswerg oder Ramie, auch gemischt mit anderen Spinn⸗ stoffen des Unterabschnitts D Säcke aus Geweben aus Hanf, Hanfwerg, Manila⸗, neusee⸗ ländischem Hanf, Agave⸗, Ananas⸗, Espartogras⸗(Spar⸗ togras⸗-, Alfa⸗, Halfa⸗), Kokos⸗ fasern oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinn⸗ stoffen, auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung von Flachs, Flachswerg oder Ra⸗ mie Säcke aus Jute; roh —: gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt Säcke aus Geweben aus Zell⸗ wollgespinsten Kinderwagen, mit wasserdichten Geweben ü

aus 494/495

505 L 521 522 °

für Klei⸗ dung u. ver⸗ wandte Gebiete Glas, Keramik u. Holz⸗ verar⸗ beitung

für tech⸗

nische

nisse

aus 630 b aus 631 5 aus 631 ef aus 634 666 Papierwäsche, auch mit Ge⸗ weben aus Baumwolle, mit oder ohne Beimischung von Zellwolle, ganz oder teilweise überzogen oder mit Unter⸗ oder Zwischenlagen von Ge⸗ spinstwaren aller Art Edelsteine, bearbeitet (geschliffen usw.), ohne Fassung: synthe⸗ tische Rhenium 8

für

für Klei⸗ Papier

dung u. ver⸗

wandte Gebiete

„Chemie“ für Edel⸗

metalle

I“

Eisen und Metalle

in, den 12. August 1943. Der Reichswirtschaftsminister.

J. V.: Dr. Landfried

Beschluß

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. 7. 1933 (RGBl. 1. S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. 5. 1941 (RGBl. I S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Jüdin Minna Minka Sara Bach, geb. Speyer⸗Ofenberg, geb. am 28. 9. 1859 in Wolfshabeb, Reg.⸗Bez. Kassel, zuletzt wohnhaft in Mainz, Emmerich⸗Josef⸗Straße 41, zugunsten des Deut⸗

1b eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein sechtsmittel nicht gegeben. 1“ Darmstadt, den 13. August 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle O“

Anordnung für Roßkastanien aus der Ernte 1943 Vom 13. August 1943

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahres⸗ Bestellung eines Reichskommissars für die Preis⸗

September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung

mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: I

für Edel⸗ metalle für Klei⸗ dung u.

wandte Gebiete

Erzeug⸗

über die Verrechnung der Lehrlingsarbeit bei der Bere der Preise und Entgelte im Handwerk Vom 13. August 1943

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1. S. wird mit Zustimmung des Beauftragten für de Vierjal plan angeordnet: 8

(1) Bei der Kalkulation der Preise und Entgelte im Hand⸗ werk dürfen für die unmittelbar auf die Fertigung verwen⸗ dete Arbeitszeit der Lehrlinge, soweit nicht besondere Vor⸗ schriften gelten, Grundbeträge gemäß der nachfolgenden Ta⸗ belle angesetzt werden: 1 8

Zulässiger Anfangslohn eines Gesellen nach Beendigung der Lehre 8

Sopf je Stunde 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. u. 4. Lehrjahr

bis 40 41 50 51 60 61 —70 71 —80 81 90 50 9l und darüber 55 2) Bei Feststellung der Grundbeträge sind die zulässigen Gesellenlöhne wie fahs heranzuziehen: a) Falls Bezirkstarifordnungen durch die Reichstreu⸗ händer der Arbeit bereits erlassen worden sind, der 1““ eines Gesellen nach Beendigung der Lehre. Falls Bezirkstarifordnungen durch die Reichstreu händer der Arbeit noch nicht erlassen worden sind, der Anfangslohn eines Gesellen nach Beendigung der Lehre, der am Stichtag des Lohnstops, d. i. am 16. Oktober 1939, vom Betriebe selbst oder vergleichbaren Be⸗ trieben des gleichen Handwerkszweiges zulässigerweise gezahlt worden ist. 1—

24 27 33 37 44

b)

Auf die nach § 1 Abs. 1 zulässigen Grundbeträge dürfen die nach den einzelnen Preisanordnungen zulässigen Zu⸗ schläge für Gemeinkosten und Gewinn berechnet werden.

§ 3

J Berechnung eines besonderen Zuschlages für Mehe⸗ S intags⸗, Feiertags⸗ und Nachtarbeit ist unzulässig.

Lohnzulagen (Wegegelder, Auslösungen, Unterkunfts⸗- und

Uebernachtungsgelder, Kosten der Wochenendheimfahrten

sowie der An⸗ und Rückreise) dürfen in der tariflich zu-

lässigen Höhe gesondert berechnet werden. Ein Zuschlag

hierauf darf nur für die Umsatzsteuer angesetzt werden. b § 5

Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Aus⸗

nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen. 1

Die arbeit,

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften. (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten alle erteilten Ausnahmebewilli en 1 ahmebewilligungen Berlin, den 13. August 1943. 8 Der Reichskommissar für die Preisbildung.

8 8 Anordnung III/43 des Reichsbeauftragten für Kautschuk (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen)

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fafsung vom 11. Dezember 1942 (NGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur

Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom