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Staatsanzeiger Nr. 2is vom 18. September 1943
Forst⸗- und Holzwirtschaftsamt die Holzeinschlagsfestsetzung sea ausspricht.
) Holzeinschlagsfestsetzungen können auch für jede Holzart
und Holzsorte erfolgen.
(5) Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte oder deren Vertreter, welche durch die Holzeinschlagsfestsetzungen erfaßt werden, erhalten einen schriftlichen Umlagebescheid.
(1) Soweit sich Forstbetriebe über den Bereich mehrerer Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter erstrecken, ist folgendermaßen
zu verfahren:
a) Wenn ein Forstbetrieb von einem Forstverwaltungs⸗ beamten geleitet wird, ist für die Erteilung des Umlagebescheides das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zuständig, in dem der Forstverwaltungsbeamte seinen Dienstsitz hat. —
In allen anderen Fällen verständigen sich die Forst⸗
und Holzwirtschaftsämter untereinander, welches
Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zuständig ist. In
Zweifelsfällen ist meine Entscheidung herbeizuführen. (2) Erstrecken sich Forstbetriebe innerhalb des Bezirkes eines Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes über den Bereich mehrerer Prüfungsstellen, bestimmt das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt die für die Erteilung des Umlagebescheides zuständige Prü⸗ fungsstelle.
(3) Für Waldungen unter 50 ha Größe können die dolp einschlagsfestsetzungen im Wege der gemeindeweisen Sammel⸗ umlage mit Hilfe der Bürgermeister vorgenommen werden. Auch bei diesem Verfahren müssen die eeeee einen Umlagebescheid erhalten oder die Erteilung der Holzeinschlags⸗ festsetzungen durch Listenbescheinigung anerkennen.
(4) Im Wege der Sammelumlage kann die Holzeinschlags⸗ estsetzung auch in den zu forstwirtschaftlichen Verbänden 8öö oder ähnlichen Einrichtungen des öffentlichen Rechts zur Durchführung eines gemeinschaftlichen Forst⸗ betriebes zusammengeschlossenen Waldungen des Nichtstaats⸗ waldes vorgenommen werden.
§ 4
(1) Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte oder deren Vertreter ist verpflichtet, die ihm erteilte Holz⸗ einschlagsfestsetung unbedingt mengen⸗ und sortenmäßig innerhalb der festgesetzten Frist zu erfüllen. 3
(2) Die Holzeinschlagsfestsetzungen können mit der Auflage verbunden werden, das festgesetzte Einschlagssoll zu einem rüheren Zeitpunkt als bis zum Ende des Forstwirtschafts⸗ ahres zu erfüllen. G
(1) Ueberschreitungen der Holzeinschlagsfestsetzung um mehr als 10 v. H. je Holzsorte sind genehmigungspflichtig. Genehmigung wird durch die zuständige Priffungsste e (§ 9) erteilt. Soweit es sich um Ueberschreitungen der dolh⸗ einschlagsfestsetzung im eigenen Forstbetrieb der Prüfungs⸗ tellen handelt, ist für die Erteilung der Genehmigung die sersahe Mittelstelle zuständig. Forstliche Mittelstellen im Sinne dieser Anordnung sind die im § 8 unter a und b auf⸗ geführten Stellen.
Bei außerordentlichen Holzanfällen durch höhere Gewalt (Brand⸗, Sturm⸗, Schnee⸗, Insektenschäden) ist der Wald⸗ besitzer verpflichtet, den über die Umlagemenge hinaus⸗ ehenden Anfall nach Holzarten, Mengen und Sorten sofort 88 Prüfungsstelle zu melden und baldmöglichst mit der Auf⸗ arbeitung zu beginnen.
(2) Die Bestimmungen zu § 7 (1) a (Eigenbedarf) werden hierdurch nicht berührt.
III. Abschnitt
““ Kgel 8
(1) Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, die eine Holz⸗ einschlagsfestsetzung nicht erhalten haben, bedürfen für ihre Nutzungseinschläge der Genehmigung der zuständigen Prü⸗ fungsstelle (Holzeinschlagsgenehmigung). Die Bestimmungen des § 2 dieser Anordnung gelten sinngemäß für die Holz⸗ einschlagsgenehmigungen.
(2) Ausgenommen sind Holzeinschläge von Stammholz, Derbstangen und Schichtnutzderbholz zum Verbrauch im eigenen land⸗ und forstwirtschaftlichen Betrieb gem. § 7 (1) b.
IV. Abschnitt Eigenbedarf § 7
(1) Der zum Verbrauch im eigenen Haushalt und eigenen land⸗ und forstwirtschaftlichen Betrieb benötigte Bedarf an “ Stammholz,
Derbstangen, Schichtnutzderbholz
Forstbetrieben mit einem Umlagebescheid bis z 100 Festmeter ohne Rinde (km o. R.) Nutzholz bis zur Höhe von 5 fm o. R. Nadelholz und 5 fm o. R. Laub⸗ holz, mit einem Umlagebescheid von mehr als 100 fm o. R. bis zur Höhe von 10 v. H. über den fest⸗ gesetzten Holzeinschlag hinaus, in Forstbetrieben, die keine Holzeinschlagsfestsetzung erhalten haben, bis zur Höhe von jährlich 5 fm o. R. Nadelholz und 5 fm o. R. Laubholz im eigenen Wald eingeschlagen werden. .
(2) Die Aufarbeitung von Brennholz bedarf im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und vorbehaltlich der Bestimmungen in (7) dieses Paragraphen keiner Genehmigung.
(3) Weitergehende Entnahmen, als zu (1) a und b zugelassen find. sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird
urch die Prüfungsstellen erteilt. Soweit es sich um Ent⸗ nahmen im eigenen Betrieb der Prüfungsstellen handelt, sind für die Erteilung der Genehmigung die forstlichen Mittel⸗ tellen zuständig.
““ 8 885
(4) Die volle Erfüllung der Umlagen innerhalb der Ein⸗
schlagsfrist ist grundsätzlich Voraussetzung sowohl für Ent⸗
nahmen nach (1) wie besonders nach (3). (5) Zum Eigenbedarf des Waldeigentümers bzw. Nutzungs⸗ berechtigten rechnet auch das Nutzholz der zu (1) genannten
Die
welches Beamten, Angestellten und Arbeitern nach den eltenden Vorschriften, Dienstordnungen, Tarif⸗ und sonstigen Verträgen gewährt wird, wobei den Wald⸗ arbeitern die regelmäßig W Waldfuhrleute (auch Holzrücker) gleichzuachten sind,
welches an Waldarbeiter und Angestellte zu Siedlungs⸗ zwecken abgegeben wird, und
auch solche 1n die an ausscheidende Fers. beamte und Angestellte infolge Exreichung der ℳ ters⸗ grenze zur Errichtung eines Eigenheimes gegeben
vwerden.
(6) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Eigenbedarfsmengen seitens der Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten zu (5) ist untersagt.
(7) Die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter sind ermächtigt, in dringenden Fällen auch den Eigenbedarf an Brennholz für Forstbetriebe von 50 ha aufwärts zu begrenzen, wenn eine unzureichende Versorgung der ländlichen Bevölkerung zu befürchten ist. ““
V. Abschnitt Beauftragte Forstdienststellen
§ 8 Beauftragte Forstdienststellen im Sinne von § 2 (3) sind a) die Landesforstämter der Reichsforstverwaltung (Alpen⸗ ünd Donaureichsgaue, Sudetengau, Wartheland,
Danzig⸗Westpreußen) und das Landesforstamt Saar⸗
brücken, die Landesforst⸗ und Regierungsforstämter
der Preußischen und die Regierungsforstömter de
Bayerischen Landesforstverwaltung,
b) die Landesforstverwaltungen der übrigen Länder,
6) die Forstabteilungen der Landesbauernschaften,
d) die Prüfungsstellen. (1) Prüfungsstellen sind ö111“ a) im Altreich — außer in den Ländern Baden und
Württemberg — leinschl. Memelland, der sog. sudeten⸗
deutschen Randgebiete und der eingegliederten Ost⸗
gebiete mit Ausnahme der Reichsgaue Danzig⸗West⸗ preußen und Wartheland)
1. für Staatsforsten und Forsten von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ferner für Genossenschafts⸗ und Gemeinschaftswaldungen, soweit sie unter staatl. Betriebsführung stehen, die staatlichen Forstämter;
2. für den Waldbesitz der Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften, soweit sie von einem Forst⸗
verwaltungsbeamten geleitet werden, die von diesen geleiteten Forstämter bzw. Forstverwaltungen;
ʒ für Privatforstbetriebe mit Ausnahme der unter 4. genannten und der unter staatlicher Vör ebgffchune ehenden Genossenschafts- und Gemeinschafts⸗ valdungen die Reichsnährstandsforstämter;
4. für Privatforstbetriebe mit eigenen Forstverwaltungs⸗ eamten das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt (Abt. II Brivatforsten). In diesem Falle ist gegen die Fest⸗
setzung des Holzeinschlages lediglich die Beschwerde beim Reichsforstmeister zulässig. Sie ist beim Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt einzureichen (§ 7 der Ver⸗ ordnung über die Durchführung der Holzaufbringung
8 vom 26. Juli 1943 — RGBl. I S. 449);
b) in den Alpen⸗ und Donaureichsgauen, in den Reichs⸗
ggauen Danzig⸗Westpreußen, Wartheland und Sudeten⸗ land sowie in den Ländern Baden und Württemberg
bedürfen der
für Waldungen aller Besitzarten die Einheitsforst⸗
0) soweit Einheitsforstämter noch gebildet werden, über⸗
nehmen diese die Aufgaben der Prüfungsstellen für alle Besitzarten. “
(2) Aufgaben der Prüfungsstellen sind: “ a) e. der Ho Fia crcsssestjegungan. Er b) Erteilung der Holzeinschlagsgenehmigungen,
c) Ueberwachung der Holzeinschläge, d) Ueberwachung der Holzverkäufe, e) sonstige ihnen vom Reichsforstmeister übertragene Aufgaben. (3) Soweit es sich um Angelegenheiten des eigenen Forst⸗
888 8 — “
betriebes von Prüfungsstellen handelt, werden die vor⸗ bezeichneten Aufgaben der Prüfungsstellen von den forstlichen Mittelstellen wah 8
rgenommen. b 610 1 (1) ““ von den vorstehenden
enehmigung des Reichsforstmeisters. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten sinngemäß
6
auch für die Durchführung des Holzeinschlages auf mit Pappeln und anderen Holzarten bestockten Flächen außerhalb des Waldes. .
§ 11 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. § 12 Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗
gebieten.
Berlin, den 8. September 1948. Der Reichsforstmeister. J. V. Alpers.
annahmen für
Betr.: Behandlung der
Stammarbeiters bei Arbeit im
Nichtamtliches Deutsches Reich
Nummer 26 des Reichsarbeitsblatts vom 15. September 1943 hat folgenden Inhalt. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Neunte 31. August 1943. — Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Grundstückseinrichtungsgegenstände.
Teil I. Der Reichsarbeitsminister.
Aenderungsverordnung zum Luftschutzrecht. Vom Elfte Bekanntmachung zur Verordnung, über Vom 31. August 1948. — Betr.: Aenderung der Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton; hier: Teil B — Stahlsteindecken. — Betr.: Last⸗ Bauten — Eigengewichte von Bauteilen —
DIN 1055 Bl. 2. — Betr.: Bau von LS.⸗Deckungsgräben in
vereinfachter Bauart. — Betr.: Luftschutzausführung von hohen Splitterschutzwänden. — Ausführung
Betr.: Holzbauwerke, Berechnung und — DIN 1052. — Betr.: Prüfzeugnisse. — Soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse:
8. en der knappschaftlichen entlichen Fürsorge. —
Pensionsversicherung in der öf Der
Generalbevollmächtigte i8 den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Ge⸗
etze, Verordnungen, Erlasse: 2. Durch⸗ führungsbestimmung zum Erlaß des Reichsmarschalls des Groß⸗ deutschen Reiches und Beauftragten für den Seeet eplan vom 28. Januar 1943 über die Herapslchaa der Selbst⸗ und Ge⸗ meinschaftshilfe zur beschleunigten Beseitigung von Bomben⸗ schäden. Vom 9. September 1948. — Zeitschre⸗ en für Ostarbeiter. — MUrlaubsverkehr ausländischer ASbeistrdse⸗ Lohnüber⸗ weisung ungarischer Arbeiter. — Betreuung ausländischer Arbeitskräfte. — Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirt⸗ schaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Entlohnung des eistungslohn im Baugewerb⸗
— Personalnachrichten.
8
Die Führungsaufgabe und das Beispiel des deutschen Fach⸗ arbeiters — Pflicht⸗Unterricht für männliche Jugendliche Innerhalb der Jugenddienstpflicht wird auf Veranlassung der
Reichsjugendführung allen männlichen Jugendlichen, die sich im
zweiten Ausbildungsjahr befinden, als Pflichtdienst im Winter
1943/44 eine auf sechs Abende bemessene berufskundliche Schulung
der Hitler⸗Jugend vermittelt werden. Die Anweisungen der
Reichsjugendführung zur Durchführung der Aktion stellen fest,
daß mit der längeren Kriegsdauer die Lrhaltung des beruflichen
Leistungsstandes der deutschen Jugend immer mehr zu
wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeit geworden ist.
besondere der starke Ausländereinsatz macht die Heranbildung einer politisch denkenden deutschen Se hartertech Heaon er⸗ wünscht. Die berufskundliche und sozialpolitische Schulung der
Hitler⸗Jugend im Betrieb, im Dienste der HJ und durch Ver⸗
anstaltungen soll aber zugleich auch vorbeugend wirken gegen
etwaige Ansätze mangelnder Arbeitshaltung, Arbeitsbummelei und Unpünktlichkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber beruf⸗ lichen Leistungen und Unterschätzung der Bedeutung des Berufs aus Gründen einer früheren Einberufung. Jeder der sechs
Abende ist einem wesentlichen Gebiet gewidmet: 1. Der Kampf
um die wirtschaftliche Unabhängigkeit Peutschlands (Vierjahres⸗
plan; Aufbau von Landwirtschaft, Industrie und Rüstung;
Wünsche und Hoffnungen unserer Feinde; der gegenwärtige Stand);
Referenten: Mitarbeiter aus den Gauwirtschaftskammern. 2. Die
Zusammenfassung aller Kräfte für den totalen Krieg (der Reichs⸗
verteidigungsrat; das Reichsrüstungsministerium; die Persönlich⸗
keiten von Dr. Todt und Speer; der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz; der Fraueneinsatz; der Ausländereinsatz; Still⸗ legungen und Geschäftsschließungen; der Vorrang des Nutzens der Gemeinschaft); Referenten: Kreisobmänner der DAß, Leiter von Arbeitsämtern, Berufsschuldirektoren. 3. Der Einsatz der
Partei im Kriege (die vielfältigen Aufgaben der Hoheitsträger; das Kriegshilfswerk des deutschen Volkes; der Kriegseinsatz der Jugend; die Terror⸗Luftangriffe); Referenten: Kreisleiter und Bannführer. 4. Betriebsführer und Gefolgschaft 1üg am ge⸗ meinsamen Werk (Arbeitsordnungsgesetz; Kriegsaufgaben DAF; Erhaltung der Wehr⸗ und Arbeitziraft der Jugend durch
Jugendschuütz;; Referenten: Kreisobmänner der DAs Rechts⸗ berater der DAF. 5, Der deutsche Facharbeiter als Führer im europäischen Arbeitsleben (der deutsche Facharbeiter muß am
meisten können; Verhalten gegenüber fremdvölkischen Arbeits⸗ kräften; Deutschlands Aufgabe in der europäischen Wirtsc fth;
Referenten: Betriebsführer und Ausbildungsleiter. 6. Gründliche Berufsausbildung ist die beste Grundlage für den . Soldaten (der Facharbeiter im Fronteinsatz; Arbeiter und Soldat; der Begriff des Frontarbeiters der OT.; der Berufseinsatz der Kriegsversehrten; der Ausbau der deutschen Wirtschaft nach dem Kriege braucht den jetzt an der Front kämpfenden Soldaten als Facharbeiter); Kriegsversehrte HJ⸗Führer, PK⸗Be⸗ richter und Frontkämpfer. Um den Ausbildungsstand der bäuer⸗ lichen Jugend zu heben, werden im Hinblick auf die Kriegserzeu⸗ gungsschlacht und Ostranmsiedlung im kommenden Winter Lehr⸗ gänge fübe bie Landarbeits⸗ und Landwirtschaftsgehilfen sowie die ländlichen Hausarbeits⸗- und Hauswirtschaftsgehilfinnen durch⸗
einer
Ins⸗
der *
Wirtschaft des Auslandes
Schweizer Außenhandel im August wieder passiv — Stärkere Schrumpfung G
Zürich, 17. September. Die schweizerische Einfuhr erreichte im August nar einen Wert von 122 Mill. ffrs. gegen 179 Mise sffrs. im entsprechenden Vorjahrsmonat. Im Ver⸗ gleich zum Monatsdurchschnitt des Inhres 1989 ist ein Rück⸗ gang um 22 % eingetreten. Mengenmäßig zeigt die Einfuhr den tiefsten Stand seit Fregeausbrug Die Ausfuhr belief sich im August auf 110 Mill. ffrs. gegen 108 Mill ffrs. im August 1942. Die Exportmenge hat gegenüber dem Vorkriegsstand um mehr als die Hälfte abgenommen. Infolge der stärkeren Ver⸗ ringerung der Ausfuhr im Vergleich zur Einfuhr ist im August wieder ein Einfuhrüberschuß zu verzeichnen, der 11,8 Mill. sfrs. ausmacht, während die beiden Vormonate Juni und Juli einen Ausfuhrüberschuß von 11 bzw. 32 Mill. ffrs. gebracht hatten.
Im Vergleich zum August des Vorjahres ist namentlich die Einfuhr von Lebensmitteln rückläufig. Bei der Ausfuhr ist das inken der Menge auf einen Rückgang des Exportes vor schwer⸗ gewichtigen Massengütern zurückzuführen. er Export von Präzisionsprodukten soll sich gut entwickelt haben, wenn auch der verhältnismäßig hohe Stand des Vormonates Juli nich erreicht werden konnte. Wie die Oberzolldirektion mitteilt, bersi sich der errechnete Außen 2pdeltnses im August be der Einfuhr mit 39,7 (Außenhande sstand 1 = 100) um rIrd. ein Drittel unter dem Stand von August 1942, der mit 59,7 errechnet wurde. Es wurden also nur zwei Drittel der Waren⸗ menge im Durchschnitt des letzten Vorkriegsjahres eingeführt. Innerhalb der drei Hauptwarengruppen wird die Einfuhr von Lebensmitteln mit der niedrigsten ene mißser von 35,8 aus⸗ gewiesen. Immerhin halten sich die Nahrungsmittel⸗Einfuhren indexmäßig auf dem Stand des Vormonates Juli, während Rohstoffe und Fabrikate mit einem kinfuhrindex von 41, b 38,2 weiter zurückgegangen sind. einem Index von 49,8 beträchtlich höher als die Einfuhr. wie vor dem Kriege. —
Von Januar bis August wurden im Monatsdurchschnitt 33 600 Wagen zu 10 Tonnen eingeführt gegen 36 500 Wagen im gleichen Zeitabschnitt des Jahres 1942. Der Einfuhrwert
betrug 1240,1 Mill. ffrs., der Ausfuhrwert 1056,6 Mill. ssrs.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und
für den Berlag: Präsident Dr. Schlange in Poisbdam; verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redakttonellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 8 1
Druck der Preußlschen Berlags⸗ und Druckerei GmbH. Gerlin.
Zwei Beilagen 5 (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bet der geküärzeen Ausgabe källt die Zentralhandelsregisterbeilage kort.
.“ Bestimmungen
erläutert der
ie Ausfuhr liegt mit Im August ist nur noch die Hälfte der Ausfuhren zustande gekommen
zum Deutschen Neichsa
— 2*
8
Erste vBeilage
nzeiger und Preu
Berlin, Sonnabend, den 18. September
gischen Staatsanzeiger
(Ggortsetzung aus dem Hauptblatt.) Bundesrat Stampfli über die Fortschritte des schweizerischen * 8
Messewesens
Zürich, 17. September. Stampfli hielt am Donnerstag auf der dem Comptoir Suisse, eine Ansprache.
schon 4 Jahre dauernden Krieges die schweizerischen Messen von Basel, Lausanne und Lugano nicht etwa einen Stillstand zeigen ondern einen ununterbrochenen Fortschritt und Aufstieg aufrwei⸗ en. Auch die Technik und die Art der Ausstellungen haͤtten auf⸗
fallende Fortschritte gemacht, Die Me änderten Bedürfnissen anzupassen, und spruch nehmen, kraft des Landes in erheblichem Maßer
wäre verfrüht, erklärte Bundesrat Stampfli,
zer Messen schon heute ihr Programm umstellen würden, denn es könne noch digen Rückkehr von Verhältnissen
außerordentlichen Maßnahmen des Bu des Landes entbehrlich machen würden.
bewußt, daß alle diese Maßnahmen zum Schutze des Landes mit
“ Opfern und Störungen eien.
Voraussetzung jeder Sozialpolitik eine g schaft sei.
Fünfjahresplan der französischen Eisenbahnen — Ueber 17 Mrd. ffrs. Neuinvestitionen
Für das weit gefaßte Bauprogramm
Vichy, 17. September. der französischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ““ erhebliche Geldmittel zu
en.
Dazu steht ein Betrag von über 8 Mrd. Beschaffung von rollendem Material
schon bestehenden Einrichtungen ist ein
9 Mrd. ffrs. ausgeworfen worden.
Wirtschaftsminister
zur Verstärkung der wirtschaftlichen Durchhalte⸗
erechnet werden, welche die
1 Bundesrat Stampfli betonte endlich die Wichtigkeit eines Ausbaues der Sozialpalitik in der Nachkriegszeit, wobei aber die
en. Ein Fünfjahresplan dient der Vornahme von Grundstücks⸗ käufen, Installationen und dem Erwerb von rollendem Material.
systematisch
uftsm Bundesrat bereise Herbstmesse in Lausanne,
Er betonte, daß trotz des
mittel
ssen wußten sich den ver⸗ sie dürften für sich in An⸗ beigetragen zu haben. Es pfli, wenn die Schwei⸗ auf die Friedenswirtschaft keinesfalls mit einer bal⸗
ndesrates zur Versorgun
1 Der Bundesrat sei sich laufende
der Wirtschaft verbunden
esunde, lebensfähige Wirt⸗
1 83
““
sind durch ein Gesetz im r Verfügung gestellt wor⸗
ffrs. zur Verfügung. Zur und zur Reparatur der Gesamtbetrag von über
1“ 1.u“
Auch Aegypten will sich von den Fe befreien
Genf, 17. September. Der ägyptische Premierminister Nahas
Pascha hatte am Dienstag, wie „Daily richtet, eine Sondersitzung des
ereits den Engländern gegenüber dur
Worum es bei diesem Schrikt der ägyptischen Regierung geht, 3 te b „Daily Telegraph“:
ägyptische Regierung beabsichtige, die auswärtigen Schulden mit Hilfe innerer Anleihen abzudecken. Insgesamt stellten sich diese Zu diesem Zweck solle eine in Aegypten in eigener Währung auszugebende Anleihe aufgelegt der ebenfalls bemerkt, reichende Sterlingguthaben, um sich diese
Finanzmitarbeiter des
auf 85,5 Mill. Pfund Sterling.
werden. Aegypten.
Einlösung erfolge Korrespondent
Ihre Der
können. Damit folgt Aegypten dem Beispiel
nien, die unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse ihre Schulden in England abdecken. Die Unfähigkeit während die Dominien Rohstoffe liefern wie z. B. Kanada — bereits schon zu landes werden lassen. diesen Krieg endgültig verloren. „
Die Macht des
sseln des Britenpfundes 1282 Mil.
nahme“ zu befreien. Die
gesetzt worden. sprechenden
Die
ausschließlich in Aegypten habe aus⸗ Transaktion leisten zu
“ gangenen mehrerer britischer Domi⸗ Krieges in Englands zu exportieren, —, hat einige von diesen — Gläubigern des Mutter⸗ Pfundes geht aber durch
dschukuo die Isvema aen
USA⸗Kapital versucht Stockholm, 17. Angola setze
eine
Madrid, 17. September. die Golderzeugung der besitzungen 1940 auf 5,92 Mill. Unzen und 1941 auf Unzen belaufen hatte, Philippinen und der im Herbst 1942 im Goldbergbau begonnenen Stillegungen war, für das ufende Jahr auf nur 1,55 Mill.
Südafrika, das 1940 14,05 Mill. 898 1. 289 Unzen ge Erzeugung 1942 auf 14,12 Mill. Unzen ei ürfte in dies Jahre kaum mehr sals 12,6 Mill. dessen Erzeugung 1940 5,31 Mill. U reichte, hatte . 8 8 4,76 Mill. Unzen zu ver
„Buenos Aires, 16. September. Monat August belief sich auf
113 Mill. Pes⸗
Tokio, 16. gelegenheiten, Kazuo Aoki,
ansprache, in der er den
10 Jahre,
Mandschukuo als wichtige Rolle spielt und sagte, daß das landwirtschaftliche Produktion kämpfe größere Verschiffungen von Sojabohnen und anderem Getreide zukommen zu lassen, ebenso Nordchina. Außerdem fördere Man⸗ en und anderen Metallen.
September.
auch in Portugiesisch⸗Ostafrika fest. amerikanische
USA., die
1942 dagegen infolge des
auf 3,62 Mill. Unzen gesunken
Unzen geschätzt.
im vergangenen Jahr
Argentiniens Ausfuhr im August 1943
Pesos gegenüber 134 Mill. it des
Ze Vorjahres, darunter 98
Ostasien geleistet haben. Versorgungsbasis für die
Produktion von Eisen, Kohl
Hffentlicher Anzeiger
sich in Augola breitzumachen 1 — Nach den letzten Berichten aus n sich die Vertreter des nordamerikanischen Kapitals W“ Im Augenblick 8 „Sachverständigenkommission“ Kerefitenchre 88 2 zu asssenn Die zereinigten Staaten haben 9 bereit erklärt, rollendes ⸗ rial „zur Verfügung zu stellen“ 2 See el aufzubringen, um eine netzes durchzuführen.
und auch die nötigen Finanz⸗ teeine Neuorganisation des Eisenbahn⸗ Erüss ganchoufü Fea⸗ süecren si sehr viel Geld in die Alung der Produktion von Sisalfasern und su die Kon⸗ trolle über sie zu erlangen. 1
Starkes Absinken der Goldproduktiom in uUSu. Nach einem New Yorker Bericht wird sich einschl. der
Unzen und im Rekordjahr wonnen hatte, schränkte seine
Unzen produzieren. Kanada, nzen und 1941 5,33 Mill. er⸗ ich eeeücga 1 zen zeichnen, der sich 1913 voraussichtli auf 3,6 Mill. verschärfen wird. 8
Die gesamte Goldgewinnung der Welt dürfte na
amerikani⸗ schen Schätzungen von 40,5
- Mill. Unzen 1940, 39,9 Mill. in 1941 und 36 Mill. Unzen 1942 weiter auf weniger als 30 Mill. Unzen im laufenden Jahr absinken. Das würde, —
0 1 verglichen- mit 1940 einem Ausfall von ungefähr 370 Mill. Dol 9 1
lar entsprechen.
„Die argentinische Ausfuhr im Monc lief sich 487 000 t im Werte von 188 Mill. Pesos. Mengenmäßig ist es das zweitbeste, wertmäßig das dritt⸗ beste Ergebnis in diesem Jahr. s
Die gesamte Ausfuhr von Ja⸗ nuar bis August steigt damit d
1 auf 3 176 000 t im Werte von Pesos gegen 3 668 000 t bzw. 1 207 Mill. Pesos in der entsprechenden Zeit des Vorjahres, so daß auch weiterhin das Ergebnis wertmäßig das beste und mengenmäßig das schlech⸗ teste in den letzten zehn Jahren ist. s Telegraph“ aus Kairo be⸗ Fertigwaren bleibt mit 35 Mill. P h Abgeordnetenhauses anberaumt in deren Verlauf er einen Gesetzentwurf vorlegte, dessen Zwech es sei, Aegypten „von fremder Einfluß Bö. sowie die Abschaffung der Kapitulationen seien
st. Die August⸗Ausfuhr an ttigwaren b Mill. Pesos hinter der Juli⸗Ausfuhr zurück. Das ist offenbar auf die Kontrollbestimmungen und auf die südafrikanische Unzufriedenheit ausfuhr an
auf 242 Mil
zurückzuführen. Die Gesamt⸗ ee von Januar bis August beläuft sich . Pesos in der ent⸗ 3 Textilien
Aoki über die wirtschaftliche Bedeutung Mandschukuos September. Der Minister für großostasiatische An⸗ hielt anläßlich des 11. Jahrestages Anerkennung Mandschukuos durch Japan eine anspre 43 Millionen Einwohnern neeraglth n65 für die guten Leistungen und wertvollen Dienste dankte,
Japan in materieller wie geistiger Beziehung n und besonders nach dem Ausbruch des Aoki wies darauf hin, daß Ernährung eine Land für eine erhöhte und bemüht sei, Japan
Rundfunk⸗
die
Außen⸗ 5,88 Mill. Verlustes der
mit
8 ie sie während der ver⸗
Der erste Fünfjahresplan habe günstige Er ebnisse gezeiti
Schwerindustrien verschiedener Art seien errsase 2 rend elektrische Werke, die nacheinander an verschiedenen Stellen errichtet worden sind, die Stahlproduktion Mandschukuos ge⸗ fördert haben; so haben besonders die Showa⸗Stahlwerke in Penshihu, die Eisenwerke und Kohlenbergwerke von Mishan und Fushun und an anderen Orten in großem Maße zur Stärkung der Kampfkraft beigetragen. Nichteisenmetalle verschiedenster Art, Leichtmetalle in Fushun und verschiedene andere Mineral⸗ erzeugnisse Mandschukuos haben bei der Durchführung des Krieges unschätzbare Dienste geleistet. 1““
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut berüner Meldung des 22
. September auf 74,00 R. ℳ (am 17. September auf 74,00 Rℳ) für 0 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenm irkten
Prag, 17. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., “ G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,
Budapest, 17. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 „½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 17. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 ⅛, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,— Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 17. September. (D. N. B.) s12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 17. September. (D. N. B.) s11.40 Uhr.] Paris 5,87 ½, London 17,32 ½, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75, Holland 229 %, Berlin 172,55, Lissabon 17,70, Stockholm 102,63 ¼, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinkt 8,77 ½, Buenos Aires 95,00, Japan 101,00 B., Rio 22,25.
Kopenhagen, 17. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Züri 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 17. September. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B. Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B. Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsink 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 17. September. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New Wrk —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B. Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
London, 17. September. (D. N. B.)
Silber Barren prompt
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
2. Zwangsversteigerungen,
1. Untersfuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Aufgebote,
6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluft⸗ und Funbsachen,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommandltgefellschaften auf Artien, 9. Peutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gesellsch aften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellsschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenverficherungen, 14. Deutsche Reichsbank und kausweise, 15. Verschlebene kanntmachungen.
3. Aufgebote
20816] Aufgebot.
5 F 27/42.
Nr. 1, zur Zeit Hauptmann bei der
Kf.⸗Ers.⸗Abt. 4, Kamenz, Sa., hat das
lusgebot der abhanden gekommenen 41 v Pigen Teilschuldverschreibungen Nummer 326, 328 — 338, 355, 361 —367,
371—377, 444, 501, 506 -512 und 540
bis 544 der Talsperre und Elektvischen Zentrale Wirsitz G. m. b. H. vom [pril 1912 über je 1000 ℳ im Ge⸗ von 41 000 ℳ beantragt.
er Inhaber der Urkunden wird auf⸗ spätestens in dem auf den 3. April 1944, 10 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht, Zimmer 31, anbe⸗ gumten Aufgebotstermine seine Rechte
anzumelden und die Urkunden vorzu⸗
egen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗
rung der Urkunden erfolgen wird.
Bromberg, den 27. August 1943. Das Amtsgericht. Abt. 5.
Aufgebot.
J Die Erben des Bauern Heinrich Meyer in Riestedt, Haus Nr. 11, vertreten durch Rechtsanwalt Harms in Bevensen, haben das Auf⸗ gebot der abhanden gekommenen Stammaktie Nr. 1139 der Aktienzucker⸗ 88 Uelzen über 300 ℳ, lautend auf en Namen Heinrich Meyer in Riestedt Nr. 11, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 13. April 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anberaumten Auf⸗
[20821]
gebotstermine seine Rechte anzumelden
und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗
falls die Kraftloserklärung der Ur⸗
8 94
kunde erfolgen wird. Uelzen, den 13. September 1943. 8 as Amtsgericht.
8 Der Kaufmann Magx, Thilo Krahl in Leipzig, Am Parkteich
[20818] Erben werden gesucht!
Am 26. März 1942 ist in Schwerin i. Mecklb. die am 24. Januar 1889 ge⸗ borene ledige Margarethe Schlange (Haberlandt) kinderlos verstorben.
Die Verstorbene war die außereheliche Tochter der damals 27jährigen Näherin Bertha Haberlandt, wohnhast im Jahre 1888 in Charlottenburg, Leibnizstraße 9.
Die gesetzlichen Erben werden aufge⸗ fordert, ihre Erbansprüche bis zum 1. Januar 1944 beim unterzeichneten Nachlaßgericht anzumelden.
Schwerin (Meckl.), 8. September 1943.
Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht
der Landeshauptstadt Schwerin.
[20820
Durch Ausschlußurteil vom 6. Sep⸗ tember 1943 ist die ursprünglich 6 Phige, später 4 ¼ %hige und jetzt 4 ¼ Phige Feingoldschuldverschreibung des Bremen ritterschaftlichen Kreditvereins zu Stade Nr. 000 325 über 500 G ℳ (i. B. fünfhundert Goldmark) für kraftlos er⸗ klärt worden. Amtsgericht Stade, 6. 9. 1943
[20725 Beschluß.
In der Nachlaßsache des am 7. Fe⸗ bruar 1934 zu Hamburg verstorbenen Paul Berthold Gröhn ist der Erbschein vom 7. März 1931, da durch den Tod der Vorerbin unrichtig geworden, ein zuziehen und wird für kraftlos erklärt.
Hamburg, den 7. September 1943. Das Amtsgericht. Aktenz.: N 446/31.
1 Deffentliche Zusteuungen
[20576] Oeffentliche Zustellung.
In der Klagesache des am 6. Mai 1942 geborenen Winfried August in Breslau gegen Kunstmaler Hans Paap in Baden⸗Baden, letzter Aufenthalt 69 der Insel Hiddensee bet der Inse Rügen, wegen Unterhalts ist neuer
Termin zur Streitverhandlung auf
Dienstag, 2. November 1943, vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer Nr. 14, vor das Amtsgericht Baden⸗Baden bestimmt. Zu diesem Termin wird der Beklas te Paap hiermit unter Bezugnahme 89 die be⸗ reits zugestellte Klage nebst Antrag geladen. Baden⸗Baden, 10. September 1943. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
20579] Oeffentliche Zustellung.
3 C 41/43. Die Witwe Anna Hapke in Bockwalde, Kreis Leipe, Westpr., Prozeßbevollmächtigtert Rechtsanwalt Hermann Walter in Thorn, Breite Gasse 37, klagt gegen den August Hapke, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Abgabe einer Löschungsbewilligung, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, darein zu willigen, daß die auf dem Gvundstück Boguchwala (Bock⸗ walde) Bl. 4/8 in Abt. IV des Hypo⸗ thekenbuchs unter Nr. 4 eingetragene Vormerkung in Höhe von 400 Dollar (U. S. A.) und 101,50 Zloty (Kosten und Zinsen) zur Sicherung einer For⸗ derung aus einem Zahlungsbefehl zu⸗ gunsten des Beklagten gelöscht wird, und ihm die Kosten des Verfahrens aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Leipe (Westpr.), Zimmer Nr. 16, auf Mittwoch, den 24. November 1943, vorm. 9 Uhr.
Leipe, Westpr., 10. September 1943.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[20731] Gladbacher V
Lebensversicherung Aktien⸗Gesellschaft.
Kraftloserklärung von Versicherungs⸗ scheinen.
Die von uns bzw. unserer früheren
Zweigniederlassung der Schlesischen
ebensversicherungs ⸗Gesellschaft. zu
Haynau ausgefertigten
5. Verlust⸗ n. Fundsachen . V V
ersicherungs⸗
scheine Nr. 120 A V A, 30 855, 34 870, 36 425, 37 261, 51 029, 107 620, 114 992, 122 006, 123 193, 123 747, 127 117, 131.012, 263 484, 290 954,
handen gekommen. werden binnen einem Monat von heute an bei uns zu melden, da andernfalls die Ver⸗ sicherungsscheine für neue
121 562, 123 057, 123 581, 125 911, 130 479, 250 669, 285 235,
Urkunden
und werden.
M. Gladbach, den 13. September 1943.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
Bekanntmachung.
20733]
Von ben 4 % Komm.⸗Schuldverschrei⸗
Deutschen Landesbankenzentrale, Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G. Außerdem vermitteln sämtliche Spar⸗ kassen, Banken, Bankiers und Kredit⸗ gesellschaften die Einlösung. Wiesbaden, den 14. September 1943. Direktion der Nassauischen Landesbauk.
[20732] Pfandbriefe des Kreditvereins Jütländischer Landeigentümer.
Die halbjährli Verlosung obiger Pfandbriefe per 11. 12. 1943 fand vom 23.— 25. August d. J. statt.
Die Ziehungsliste ist bei der Dent⸗ schen Bank in Berlin und deren Filiale in Hamburg erhältlich. —
Viborg, den 25. August 1943.
Die Direktion des Kreditvereins Jütländischer Landeigentümer.
7. Aktiengesellschaften
128 004, 123 359, 125 547, 130 478, 167 848, 201 469, 274 926, 280 158, sind angeblich ab⸗ Die Inhaber der aufgefordert, sich
122 495, 123 303, 125 504, 127 941,
kraftlos erklärt
Dokumente ausgefertigt
Der Vorstand.
bungen der Nass. Landesbank Ser. 12 Glashüttenwerke vorm. J. Schreiber K
bis 14 sind heute ausgelost worden die Endzahlen 1 und 5.
Die diese Endzahlen tragenden Stücke Unterabteilung der Serien 12 und 13 werden zum 31. 3. 1944, die⸗ jenigen der Serie 14 zum 31. 10, 1943 zur Rückzahlung mit 100 % gekündigt. den Stücken der Serie 12 und 13 sind die der Zinsscheinbogen mit Zinsscheinen zum 31. 10. 1944 ff. und mit denjenigen der Serie 14 solche zum 31. 3. 1944 ff. zu liefern. 8 Die gekündigten Stücke werden nach den genannten Fälligkeitsterminen nicht
jeder
Mit
mehr verzin der Serie 4 % für einen Monat vom 1. 10. bis 31. 10. 1943 hinzugerechnet. kann erfolgen bei unseren Nie⸗ derlassungen und in Berlin bei der N Deutschen Girozentrale — Deutsch
kösun
Kommunalbank 8WV 1I1
Neffen Aktiengesellschaft, Wien. Zweite Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien. Hiermit fordern wir unsere Aktionäre neuerlich auf, die in ihrem Besitz be⸗ findlichen Aktien unserer Gesellschaft zur Vermeidung der Kraftloserklärun kommenden bis spätestens 20. November 1943 be⸗
Wien lI.,
in Frage
Creditanstalt⸗Bankverein, Schottengasse 6,
zum Umtausch einzureichen. Auf je 20 alte Aktien im Nenuwert von je Kec 400,— entfällt eine neue Aktie zu R.ℳ 100,—. 1
Bezüglich der näheren Einzelheiten des Umtausches verweisen wir auf die im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 193 vom 20. August 1943 veröffentlichte ausführliche Kundmachung.
Jga, am 18. September 1943. Glashüttenwerke vorm. J. Schreiber & Neffen Aktiengesellschaft.
t. Den gekündigten Stücken 4 werden die Zinsen mit
Die Ein⸗
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