1943 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 220 vom 21. September 1943.

k) auf Antrag Betriebe, die in dem Kalenderjahr, in dem der Erhebungszeitraum beginnt, einen Gewinn aus Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommen⸗ oder Körperschaftssteuergesetzes nicht erzielen; auf Antrag Betriebe, die sich im gerichtlichen Ver⸗ gleichsverfahren, im Kriegsausgleichsverfahren oder im Konkursverfahren befinden; auf Antrag Betriebe, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate vor Erhebung der ersten Rate der Um⸗ lage die Eröffnung des Vergleichsverfahrens oder des Kriegsausgleichsverfahrens auf Grund des § 17 Ziff. 6 Vergleichsordnung, gegebenenfalls in Verbin⸗ dung mit § 3 der Verordnung über das Kriegsaus⸗ 1“ abgelehnt worden ist;

auf Antrag Betriebe, bei denen innerhalb der letzten

sechs Monate vor Erhebung der ersten Rate der Um⸗ lage der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens abgelehnt 107 Konkursordnung) oder das Ver⸗ ahren auf Grund des § 204 Konkursordnung einge⸗ fenne worden ist.

(2) Liegen die Voraussetzungen zu Abs. 1 b bis d und g nicht waährend des ganzen Erhebungszeitraumes vor, so er⸗ mäßigt sich die Umlage in sinngemäßer Anwendung des § 3 Abs. 3 und 4.

(3) Betriebe, bei denen zu erwarten steht, daß sie gemäß Abs. 1f einen Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht erzielen werden, können bis dies feststeht Aussetzung der Ein⸗ ziehung der Umlage beantragen.

(4) Als in einem gerichtlichen Vergleichsverfahren befind⸗ lich gilt ein Betrieb so lange, bis der Vergleich bestätigt und das Vergleichsverfahren aufgehoben worden ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Löschung des Vergleichsvermerks im Handelsregister. Entsprechendes gilt für das Kriegsaus⸗ gleichsverfahren.

(5) Ergeben die Umstände des Einzelfalles, daß ein Be⸗ trieb trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Abs. 1 g leistungsfähig geblieben oder im Laufe der Zeit wieder leistungsfähig geworden ist, so kann die Heranziehung des Unternehmens zur Ausgleichsumlage erfolgen. 1—

(6) Ist einem Betrieb die Gewerbesteuer für das Rech⸗ nungsjahr bzw. Kalenderjahr, nach dem sich die Umlage⸗ schuld bemißt (Bemessungszeitraum § 4 Abs. 1 —), ganz oder teilweise erlassen, so vermindert sich die Umlage auf Antrag in gleichem Umfange. 1

III. Erhebung der Umlage § 9 Erhebungsstellen

(1) Die Erhebung (Veranlagung und Einziehung) der Um⸗ lage erfolgt durch die Gauwirtschaftskammern und Wirt⸗ chaftskammern, die auch über die Anträge gemäß § 4 Abs. 3, § 6, § 8 zu befinden haben; bei Anträgen von Betrieben der⸗ Ernährungswirtschaft und der Reichskulturkammer find in Zweifelsfällen die zuständigen bezirklichen Stellen des Reichsnährstandes bzw. der Reichskulturkammer an der Ent⸗ scheidung zu beteiligen.

(2) Soweit mit der Erhebung der Kammerbeiträge die

*

Gemeinden oder die Finanzämter beauftragt sind, gilt dies

4

entsprechend auch für die Ausgleichsumlage. Den Gemeinden bzw. den Finanzämtern wird in diesem Falle für die Ueber⸗ nahme der Einziehung eine mit Zustimmung des zuständigen

HReichsministers festzusetzende Entschädigung gewährt.

(3) Zuständig für die Erhebung ist jeweils die Gauwirt⸗ schaftskammer oder Wirtschaftskammer, in deren Bezirk sich die Geschäftsleitung eines Betriebes befindet (Kam

Umlagebescheid

Den umlagepflichtigen Betrieben ist ein Bescheid über die Höhe der Umlage zu erteilen, aus dem zu ersehen ist, wie sich diese errechnet. Ueber etwaige Vorauszahlungen ist in dem Umlagebescheid gemäß § 5 abzurechnen. Auskunftspflicht

(1) Auf Verlangen haben die umlagepflichtigen Betriebe den an dem Umlageverfahren beteiligten Stellen (Erhebungs⸗

stellen, Schiedsstellen usw.) etwaige zur Durchführung der

Umlage notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Verordnun ber Auskunftspflicht vom 12. Juli 1923 (RGBl. I S. 72 % bleibt unberührt. G

(2) Betriebe, die ihren Verpflichtungen zur Auskunfts⸗ erteilung und zur Vorlage von Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, können schätzungsweise veranlagt werden. Die Schätzungsveranlagung ist dem säumigen Be⸗ triebe vorher unter Mitteilung einer Frist anzudrohen, bis zu deren Ablauf der Betrieb noch die erforderlichen Angaben oder Unterlagen nachliefern kann. I“

§ 12 Säumniszuschläge

(1) Bleibt ein Betrieb länger als 14 Tage mit der Zahlung der Umlage im Rückstand, dann ist ein Säumniszuschlag zu erheben. Der Zuschlag beträgt 2 % des rückständigen Um⸗ lagebetrages, mindestens aber 2,— Nt. Der Säumnis⸗ zuschlag ist auf volle Reichsmark nach unten abzurunden.

(2) Die Erhebungsstellen können Säumniszuschläge er⸗ lassen, wenn die Säumnis auf entschuldbare Umstände oder auf Umstände zurückzuführen ist, die der säumige Schuldner nicht zu vertreten hat.

(1) Gegen die Heranziehung zur Umlage kann ein Betrieb Einspruch einlegen und Stundung, Ermäßigung oder Erlaß der Umlage beantragen,

a) wenn er hierdurch in seiner Leistungsfähigkeit oder in

seinem Bestand ernstlich gefährdet werden würde oder

b) wenn sich bei ihm die Ertragsverhältnisse seit dem

Jahre, dessen Ertrag für die Berechnung der Umlage maßgebend ist, außerordentlich verschlechtert haben, so daß die sofortige Zahlung oder die Zahlung der vollen Umlage im Hinblick auf die gegenwärtigen Verhältnisse und die sonstige wirtschaftliche Lage des

Betriebes sowie seine Erhaltung gerechterweise nicht mehr zumutbar erscheint. Ein solcher Fall liegt ins⸗ besondere vor, wenn bei einem Betrieb die Gewerbe⸗ steuer⸗Vorauszahlungen im laufenden Jahr herab⸗ gesetzt worden sind. k

(2) Ueber die Zulässigkeit des Einspruchs und den Antrag entscheiden von der Reichswirtschaftskammer eingesetzte Schiedsstellen nach Anhörung der Organisation, die den Be⸗ trieb in fachlicher Hinsicht betreut (Betreuungsorganisation).

(3) Die Schiedsstellen werden bei den Betreuungsorgani⸗ sationen gebildet. Die Schiedsstellen zur Erledigung von Einsprüchen gewerblicher Betriebe der Ernährungswirtschaft oder der Reichskulturkammer werden von der Reichswirt⸗ schaftskammer auf Vorschlag und im Einvernehmen mit dem Reichsbauernführer bzw. dem Präsidenten der Reichskultur⸗ kammer eingesetzt.

(4) Gehört ein Betrieb mehreren Betreuungsorganisationen an, so ist die Schiedsstelle für den Bereich der Gruppe zu⸗ ständig, in deren Bereich das Schwergewicht des Unter⸗ nehmens fällt. Hierüber trifft in Zweifelsfällen die Gauwirt⸗ schaftskammer oder Wirtschaftskammer Bestimmung, soweit es sich um Betriebe der Ernährungswirtschaft odex der Reichskulturkammer handelt im Einvernehmen mit den zu⸗ ständigen bezirklichen Stellen des Reichsnährstandes bzw. der Reichskulturkammer. Bei Unternehmen, die in die Hand⸗ werksrolle eingetragen sind, ist vor Zuleitung des Einspruchs an eine andere Schiedsstelle als die Schiedsstelle für den Bereich der Reichsgruppe Handwerk die Abteilung Handwerk bei der Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschaftskammer zu

hören.

(5) Gehört ein Betrieb keiner Betreuungsgruppe an, bei der eine Schiedsstelle gebildet ist, so bestimmt die Reichs⸗ wirtschaftskammer die Schiedsstelle, die über den Einspruch zu entscheiden hatt. J

Beschwerde

(1) Glaubt ein Betrieb, in unrichtiger Anwendung der Bestimmungen herangezogen zu werden, kann er Beschwerde einlegen. Ueber die Zulässigkeit der Beschwerde und die Be⸗ schwerde selbst entscheidet die Gauwirtschaftskammer oder Wirtschaftskammer, von der der Betrieb zur Umlage heran⸗ gezogen worden ist. Gegen die Entscheidung der Gauwirt⸗ schaftskammer oder Wirtschaftskammer ist die weitere Be⸗ schwerde gegeben, wenn die zuständige Kammer dies wegen der grundsätzlichen Bedeutung oder wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles zuläßt. Ueber die weitere Be⸗ schwerde entscheidet die Reichswirtschaftskammer, die die Ent⸗

übertragen kann.

(2) Vor der Entscheidung über die Beschwerde eines Be⸗ triebes der Ernährungswirtschaft oder der Reichskultur⸗ kammer muß der bezirklich zuständigen Stelle des Reichs⸗ nährstandes bzw. der Reichskulturkammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Weicht die Beschwerdeent⸗ scheidung von der abgegebenen Aeußerung ab, so muß die weitere Beschwerde zugelassen werden.

(1) Die Umlagebescheide haben einen Hinweis darüber zu enthalten, daß und unter welchen Voraussetzungen dem Schuldner’ die Möglichkeit eines Einspruchs und einer Be⸗ schwerde offensteht und bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist diese Rechtsbehelfe anzubringen sind.

(2) Die Kosten einer ablehnenden Entscheidung fallen dem Einspruchs⸗ bzw. Beschwerdeführer zur Last. Im übrigen gilt für das Einspruchs⸗ und Beschwerdeverfahren die Anord⸗ nung 1/3 der Reichswirtschaftskammer vom 30. Januar 1943 (Einspruchs⸗ und Beschwerdeordnung Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 52 vom 4. März 1943 —). So⸗ weit dort auf Bestimmungen der Anordnung 1/1 der Reichs⸗ wirtschaftskammer vom 17. Dezember 1942 (Allgemeine Be⸗ stimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein⸗ und Ausfuhrwaren, Umlage⸗ ordnung Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942 —) Bezug genommen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieser Anordnung.

§ 16 b

(1) Durch einen Einspruch oder eine Beschwerde wird die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Umlagebetrages nicht berührt.

(2) Die Gauwirtschaftskammern oder Wirtschaftskammern wie auch die anderen Stellen, die zur Entscheidung über die Rechtsbehelfe der §§ 13 und 14 berufen sind, können für den Fall, daß die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos erscheint, durch vorläufige Entscheidung bestimmen, daß bis zum Vor⸗ liegen der endgültigen Entscheidung die Umlage gestundet wird oder Maßnahmen zur Beitreibung der fälligen Umlage nicht einzuleiten oder fortzuführen sind. 1XA““

V. Beitreibung 1

mungen, die für die Beitreibung von Beiträgen gelten.

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schuldeten Beträgen einzuziehen. VI. Verjährung § 18 1 88

1

Stundung abgelaufen ist.

Strafvollstreckung verjährt sind. Die

nimmt.

ihr Ende erreicht hat, beginnt eine neue Verjährung

scheidung auch einer oder mehreren besonderen Schiedsstellen

(1) Die Beitreibung der geschuldeten Beträge einschließlich entstandener Nebenkosten erfolgt durch die Gauwirtschafts⸗ kammern und Wirtschaftskammern nach Maßgabe der Bestim⸗

(2) Die Kosten der Beitreibung sind zusammen mit den ge⸗

Der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsumlage unterliegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Er⸗ hebungszeitraum 3 Abs. 1) endet. Ist die Zahlung hinaus⸗ geschoben oder gestundet worden, so beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem der Zahlungsaufschub oder die Bei hinterzogenen Umlagebeträgen verjährt der Anspruch nicht, bevor die Strafverfolgung und

zerjährung wird unter⸗ brochen durch Zahlungsaufschub, durch Stundung, durch jede Anerkennung des Zahlungspflichtigen, durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung und durch jede Handlung, die die zu⸗ ständige Einziehungsstelle zur Feststellung des Anspruchs vor⸗ Mit Ablauf des Jahres, mit dem die Unterbrechung

statten

. 1 8 VII. Sonstige Bestimmungen

§ 19.

Die Anordnung 1/1 der Reichswirtschaftskammer vom 17. Dezember 1942 (Allgemeine Bestimmungen für eine Um⸗ lage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein⸗ und Ausfuhrwaren Umlageordnung —, Deutsch. Reichs⸗

und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942)

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1943 zur Erhebung gelangt, außer Kraft. § 20

Die Anordnung tritt drei Tage nach ihrer V rkündung im Deutschen Reichs⸗ und E in Kraft.

tritt mit Wirkung für die Ausgleichsumlage, die ab 1. April

Berlin, den 31. August 1943. 88 DTer Heiter der Reichswirtschaftskammer. J. V.: Zangen.

81I11“ .“ Anordnung II/5 der Reichswirtschaftskammer Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Aus⸗ gleichsumlage im Erhebungszeitraum 1943/44 (Durch⸗

führungsanordnung)

Auf Grund der Verordnung über die Erhebung von Um⸗ lagen in der gewerblichen Wirtschaft vom 13. Juli d. J. (RGBl. I S. 395) wird zux Durchführung der §§ 4 ff. der All⸗ gemeinen Bestimmungen für die Ausgleichsumlage gewerblicher Betriebe (Umlageordnung), Anordnung II/4. der Reichswirt⸗ schaftskammer vom 31. August 1943 mit Zustimmung des Reichsbauernführers und des Präsidenten der Reichskultur⸗ kammer zur Durchführung der Ausgleichsumlage 1943/44 an⸗ JJ“ v

Bemessungsgrundlage 8

(1) Die Ausgleichsumlage 1943/44 beträgt 35 v. H. des ein⸗ heitlichen Gewerbesteuermeßbetrages nach dem Gewerbesteuer⸗ meßbescheid für das Rechnüngsjahr 1942 (Umlagesatz und Be⸗ messungszeitraum).

(2) Die Umlage ist auf volle Reichsmark nach unten abzu⸗ runden.

Fälligkeit b 1

Die Umlage 1943/44 ist mit der einen Hälfte des Betrages am 30. September 1943 und mit der anderen Hälfte am 15. Januar 1944 fällig. Die Erhebungsstellen können bei Vor⸗ liegen besonderer Gründe andere Fälligkeitszeitpunkte fest⸗ y“

Aussetzung der Einziehung der Umlage

Bei Betrieben, die gegen die Höhe der festgesetzten Gewevbe⸗ steuermeßbeträge oder ihre Heranziehung zur Gewerbesteuer ein Rechtsmittel eingelegt haben, über das im Zeitpunkt der Fälligkeit noch nicht entschieden ist, können die Erhebungsstellen die Einziehung der Umlagebis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsmittels aussetzen, soweit danach die Verpflichtung zur Zahlung der Umlage bzw. die Höhe der zu zahlenden Um⸗ lage zweifelhaft erscheint.

Berlin, den 31. August 1943. AXX“ SDSDer Leiter der Reichswirtschaftskammer. fhit J. V.: Zangen. 8

*

8

Anordnung Nr. 157

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs⸗ stelle Maschinenbau über Zelluloid⸗Herstellungs⸗ und Ver⸗

arbeitungsmaschinen 1111“

1 Vom 15. September 1943

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Maschinen, Preßwerk⸗

zeuge und Einrichtungen für plastische Massen im Hauptaus⸗ schuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion wird auf Grund der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I. S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirt⸗ schaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 16““ .

Die nachstehenden Baumuster und Arten von Maschinen dürfen für die Herstellung und Verarbeitung von Zelluloid nicht mehr gefertigt werden:

Koch⸗ und Blockpressen

Filterpressen

Polierpressen 8

Strang⸗ und Rohrpressen Schlagradspindelpressen

Schneidemaschinen

Knetmaschinen

Misch⸗ und Walzwerke

Glätt⸗ und Ausziehwalzwerke Preßformen für die Verarbeitung von Zelluloid.

Ist es zweifelhaft, ob ein bestimmtes Erzeugnis unter das Verbot fällt, so ist der Arbeitsausschuß Maschinen, Preßwerk⸗ zeuge und Einrichtungen für plastische Massen, Berlin W 50, Marburger Straße 3, um eine verbindliche Entscheidung an⸗ b„h„h„”́ 111111AA4*“]

Die Arbeiten an den noch nicht fertiggestellten Maschinen sind von den Herstellern einzustellen, soweit sie nicht für andere kriegswichtige Zwecke verwendet werden können.

§ 4

Die Lieferung von Ersatzteilen wird durch diese Anordnung

nicht berührt. § 5

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufbereitungs⸗ und Baumaschinen der Wirtschafts⸗ gruppe Maschinenbau, Berlin W 50, Marburger Straße 3, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Be⸗ triebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu ge⸗

E“

Reichs⸗ und Staatsanzeiger

Nr. 220 vom 21. Septensber 1943.

8 Izmir einen außergewöhnlichen Erfolg zu verzeichnen. halb der ersten drei Wochen haben 809 000 Besucher die Hallen

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind an den Arbeitsaus⸗ schuß Maschinen, Preßwerkzeuge und Einrichtungen für pla⸗ stische Massen einzureichen.

§ 7

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. September 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange

MeDh

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Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister

für Rüstung und Kriegsproduktion.

Wirtschaftsteil

Tagung der Europäischen Holzkommission in Danzig

Nachdem im Herbst vorigen Jahres die Sachverständigen der Arbeitsgruppe „Technik in der Holzwirtschaft“ der Europäischen Holzkommission in Danzig zusammengekommen waren, hielt nun⸗ mehr die Arbeitsgruppe „Holzwirtschaftliche Industrialisierung“ ihre erste Tagung ab. An den unter der Leitung von E. Niemann, Deutschland, stattgefundenen Sitzungen nahm auch der Vorsitzende der Europäischen Holzkommission, Ministerialdirigent W. Storck, Deutschland, und ein Vertreter des stellvertretenden Vorsitzenden, Baron Schmidt Müller di Friedberg, Italien, teil. Die Sach⸗

verständigen waren zusammengetreten, um die Möglichkeiten der

Aufstellung eines Industrialisierungsplanes auf holzwirtschaft⸗ lichem Gebiet zu untersuchen und Vorschläge auszuarbeiten, die auf eine möglichst kurzfristige Leistungssteigerung abzielen. Es wurden die Grundlagen für eine derartige Leistungssteigerung der europäischen Holzindustrie und für einen zweckmäßigen Ein⸗ satz und Austausch von holzindustriellen Maschinen geschaffen und Fragen der einheitlichen Ausrichtung der Berufserziehung be⸗ handelt. Eine Fülle sachlichen Unterlagenmaterials wird die

Grundlage für den vorgesehenen Industrialisierungsplan geben.

Großes Interesse der türkischen Bevölkerung für die deutsche Abteilung auf der Messe in Izmir Wie uns aus der Türkei berichtet wird, hat die unter reger Beteiligung der deutschen Industrie vom Werberat der deutschen Wirtschaft zusammengestellte deutsche Abteilung auf der Messe in Inner⸗

passiert, darunter prominente Türken mit⸗ihren Frauen. Das

gsroße Publikum wird vor allem durch die Gebrauchsgegenstände,

wie Glaswaren, Schmucksachen und Rundfunkgeräte, angezogen,

interessiert sich aber auch sehr für die wichtigen Produkte der

Unter diesen finden die Anti⸗

deutschen Arzneimittelindnstrie. Fachkreise besichtigen

malariamittel ganz besondere Beachtung.

eingehend die ausgezeichnet ausgewählten und aufgebauten Ma⸗ schinen und Motoren.

nen Das gleiche Interesse wird den in der Freigeländeschau gezeigten Ackergeräten und Landmaschinen ent⸗ gegengebracht. Die „Auskunftsstelle der deutschen Wirtschaft“ unterrichtet den türkischen Kaufmann über die Preise und Liefer⸗ möglichkeiten. Die übersichtlich aufgebaute Schau und die große Fülle der Waren, die Deutschland auch noch im fünften Kriegs⸗ jahr im Warenverkehr nach der Türkei anzubieten hat, hat die

Kürken sichtlich überrascht. Bekanntlich ist Deutschland mit mehr als 50 % an der türkischen Einfuhr beteiligt.

Ein großer Teil der Besucher wird in Extrazügen nach Izmir

gebracht, auch der Schiffsverkehr von Istanbul mußte verstärkt e1Ze um die zahlreichen Messebesucher nach Izmir zu be⸗ „en. 1— herbei und besichtigen alle Einzelheiten eingehend.

Von weither strömen auch die anatolischen Bauern herbei Der ständig überfüllte deutsche Pavillon vermittelt den Türken das beste Bild von der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands, obwohl betont wer⸗ den muß, daß die deutsche Abteilung nur eine Auswahl der Waren zeigt, die heute noch aus Deutschland in die Türkei gehen.

Auch die „Deutsche Bauausstellung“ und das deutsche „Freilicht⸗ kino“ auf dem Messegelände erfreuen sich regen Zuspruchs. In dem Filmtheater werden laufend beste deutsche Spiel⸗ und Kultur⸗ filme gezeigt, die so viele Besucher anziehen, daß die türkische Polizei von Zeit zu Zeit Absperrungen vornehmen muß.

Am 17. September hat der deutsche Botschafter in der Türkei,

Herr von Papen, der Messe einen Besuch abgestattet.

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 27. September bis 2. Oktober 1943 68 Montag, 27. September - Metz: Metzer Union⸗Brauerei A.⸗G., Metz, aoHV., 15,00 Uhr. Wien: Kalk⸗ u. Ziegelgewerkschaft in Nikolsburg, Wien, 16,00 Uhr. Dienstag, 28. September Berlin: Agrippina Lebensversicherungs⸗A.⸗G., Berlin, 11,00 Uhr. Bochum: Bergbau⸗A.⸗G. Lothringen, Bochum, 15,00 Uhr. Duisburg: Demag A.⸗G., Duisburg, 12,00 Uhr. Plauen: Vogtländische Spitzenweberei A.⸗G., Plauen, 11,00 Uhr. Bregenz: Vorarlberger Kraftwerke A.⸗G., Bregenz, 11,00 Uhr. Mittwoch, 29. September Berlin: Elektrofinanz A.⸗G., Berlin, 16,00 Uhr. Magdeburg: Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft, Mag⸗

deburg, 11,30 Uhr. 1

Landshut/ Jsar: Ostbayerische Stromversorgung A.⸗G., Landshut / Isar, 11,00 Uhr.

Görlitz: Rothenburger Lebensversicherungs⸗A.⸗G., Görlitz, 11,00 Uhr.

Reichenberg: Sudetendeutsche Union, Versicherungs A.⸗G.,

Reichenberg, 11,00 Uhr. Donnerstag, 30. September Berlin: Bardinet A.⸗G., Berlin, 11,00 Uhr. Berlin: Concordia Spinnerei u. Weberei, Marklissa, 11,00 Uhr. Köln: Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗A.⸗G., Berlin,

11,00 Uhr. Allg. A.⸗G., Köln,

Köln: Gerling⸗Konzern, 11,00 Uhr.

Dresden: Petzold & Aulhorn, Dresden, 10,00 Uhr.

Essen: Rheinische Stahlwerke, Essen, 11,00 Uhr.

Glauchau: Spinnstoffwerk Glauchau A.⸗G., Glauchau, 14,00 Uhr.

Madrid: Compania Hispano⸗Americana de Electricidad S. A., Madrid, 12,00 Uhr.

e Elbemühl Papierfabriken u. graphische Industrie, Wien, 200 Uhr.

Wien: Theresienthaler Baumwoll⸗Spinnerei u. Weberei, Wien, 16,00 Uhr.

Versicherungs

Sgrreitag, 1. Oktobuvihz, . 8 6 ¹ h

Lonnabend, 2. Oktober

gevaptne Gladbacher Lebensversicherung A.⸗G., M.⸗Gladbach, 10,00 Uhr.

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Wirtschaft des Auslandes Englands Kohlensorgen

Stockholm, 20. September. Der Sekretär der britischen Minen⸗ köderation Mr. Abbey Edwards, erklärte nach einer Meldung des Londoner Nachrichtendienstes, die Kohlenlage Großbritanniens sei schlimmer denn je. Wenn die Produktion nicht größer werde, müsse die Bevölkerung Englands im Winter frieren oder die Streitkräfte könnten nicht versorgt werden. Jeder mögliche Streik müsse auf jeden Fall in Zukunft durch gütliche Verhandlungen beigelegt werden.

Rückläufige Betriebsergebnisse der Schweizerischen Bundesbahnen 8 im August

Zürich, 20. September. Als Auswirkung der Einstellung des Güterverkehrs mit Italien weisen die Betriebsergebnisse der Schweizerischen Bundesbahnen im August einen scharfen Rückgang der Einnahmen aus dem Güterverkehr auf. Insgesamt wurden nur 1,77 Mill. t befördert. Die Einnahmen aus dem Güterver⸗ kehr gingen dadurch um 3,85 auf 19,82 Mill. ffrs. zurück. Die Zahl der beförderten Personen ist dagegen gestiegen, dement⸗ sprechend auch die Einnahmen, die gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres um 1 Mill. ffrs. zunahmen und sich für August auf 18,73 Mill. ffrs. belaufen.

vffentlicher Anzeiger

Die Gesamtbetriebseinnahmen werden für August mit 38,96 Mill. ffrs. angegeben und sind um 2,92 Mill. ffrs. geringer als im gleichen Monat des Vorjahres. Infolge der fortschreitenden Teuerung erhöhten sich auch die Betriebsausgaben um 2,77 auf 25,78 Mill. ffrs. Unter diesen Umständen ist im Betriebsüber⸗ schuß ein, Rückgang um 5,69 auf 13,17 Mill. ffrs. zu verzeichnen. Dieser Ueberschuß Uient zur Bestreitung der Kapitalzinsen und der Abschreibungen.

Planmäßiger Tabakanbau in Spanien

Madrid, 20. September. Infolge der zufriedenstellenden Ernte⸗ ergebnisse, die bei einem planmäßigen Tabakanbau in Spanien beobachtet werden konnten, hat das spanische Landwirtschafts⸗ ministerium für die kommende Tabakkampagne 1944/45 Aus⸗ Uracssbe tmpfuxssen erlassen, nach denen sich alle Tabakpflanzer richten müssen. Alle Landwirte, die in den vom Ministerium festgelegten acht Anbauzonen Tabak anbauen wollen, müssen die Genehmigung hierfür einholen. Die Samen werden von der spanischen Tabakmonopolgesellschaft zur Verfügung gestellt; andere Samen dürfen nicht verwendet werden. Weiterhin wurden Fest⸗ preise für den Verkauf der getrockneten Tabakblätter an die Monopolgesellschaften verfügt, die sich je nach Klasse und Qualität zwischen 20 und 4,50 Peseten pro Kilo bewegen.

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 21. September auf 74,00 Rℳ (am 20. September auf 74,00 Rℳ) für 100 kg. n e. XX4X“

8

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Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 20. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New Pork 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., eh G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,

.

Budapest, 20. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 20. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 20. September. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 20. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 5,80, London 17,32 ½, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 8 nom., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,71 ½, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½¼ B., Sofia 5,37 ½½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½. B., Buenos Aires 95,00, Japan 101,00 B., Rio 22,25.

Kopenhagen, 20. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin, 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 20. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 20. September. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B. Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 20. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

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amfa, nlils.

4. Oeffentliche Zuftellungen,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 5. Verlust⸗ und Funbsachen,

2. Zwangsversteigerungen, 2 8 g gerung

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Genossenschaften,

7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanbhitgesellschaften, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Unfall⸗ und Invalibenversicherungen,“ Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

lufgebote, 3. Aufgebote

Aufgebot.

Das Aufgebot der 4 ½ Pigen auslos⸗ baren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge, Buchst. K

Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine sseine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ 4. erklärung der Aktien erfolgen wird. Bromberg, den 14. September 1943. Nr. Das Amtsgericht. Abt. 5.

gegen Kaufmann Paul Kunsik, früher mächtigter: Tallin⸗Reval 241. R. 425. 43 —, Müller, Frau Edith Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße R. 376. 43 43/44 Prozeßbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Menzel, Charlottenburg, brunner

Gr. 1 Nr. 12 691, Gr. 2 Nr. 12 791, Gr, 3 Nr. 12 785, Gr. 4 Nr. 12 774, Gr. 5 Nr. 12 769 über je 100 n ist beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird Nüges Hers spätestens in dem auf den

dem unterzeichneten Gericht in Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stock, Zimmer 118, anberaumten Aufgebots⸗ termine seinen Rechte anzumelden und ——⸗ die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Berlin, den 17. September 1943. Das Amtsgericht Berlin.

Aufgebot. Es Der Bankdirektor Theo⸗ tin geb. André, burg, Marchstr. 8, mächtigter:

[21058] Betreffs

(21060]

5 F 23/42. dor Daniel in Bromberg, Albert⸗Forster⸗ Straße 6, in seiner Eigenschaft als Treuhänder der Gläubigeraktionäre der Bromberger Papierfabrik A.⸗G. Bromberg, hat das Aufgebot der angeb lich verfogengs etg h 1497 Aktien V. Emission r. 1 bis 1497 zu je 120,— Zloty der Aktiengesellschaft „Wielkopolska Papiernia Akceyjna w Bydgoszcezy“ in Brom⸗ berg beantragt. Der Inhaber der Ak⸗ tien wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Mai 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer

Schlern (Südtirol),

mächtigter:

eb. Draßlin,

911. R.—38, 43 ö

Rechtsanwalt Dr.

Zahlungssperre.

des 4 % igen Pfandbriefes der Preußischen Landespfandbriefanstalt 5. Reihe 29 Lit. C Nr. 16 933 über 500 H h, ist die Zahlungssperre gemäß § 1020 6. April 1944, 11 Uhr, vor 8PO. erlassen worden. 456. F. 298. 43. Berlin, den 16. September 1943.

Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche

Zustellungen 2. dessen Ehefrau mesrn Oeffentliche Zustellung. stein geb. Baumgart lagen: 1. Frau Charlotte Valen⸗ Karf), Berlin⸗Charlotten⸗ Prozeßbevoll⸗ mann geb. Rechtsanwalt deyer, Berlin, gegen den Ingenieur Dr. mächtigter: in Ernst Valenkin in Sao Paolo (Bra⸗ Berlin, silien) 241. R. 434. 43 —, 2. Ho⸗ Erdmann, früher Brandenburg a. H., telier Leo Liebl⸗Lackner in Seis am Marsch⸗Komp. 68 Ers.⸗Batl. 217. lassung, den Kläger in seiner Wohnung Prozeßbevoll⸗R. Rechtsanwalt 1- Berlin, gegen Frau Maxrgarete Liebl mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schober, des Rechtsstreits vor das Landgericht Grunerstraße, und Dezember Zimmer 245, 1 G Zimmer 245, Berlin, straße 21 b. Haberland, Prozeßbevoll⸗vember 1943, 10 Uhr, Zimmer 245,

Valparaiso 8 Frau Kuusik geb. Sibbul, Berlin⸗Friedenau, 312. 42. Kaiserallee 107, Prozeßbevollmächtigter:

Henke,

gegen Ingenieur und Missionsarbeiter

Compton Ave 262. R. 535. 43 —, 2. den Kaufm. Angestellter Georg Eck⸗ Israel hardt, SeneFen deer Langen⸗ 204. 0. 99. scheidtstr. 12, z. Z. Obergefr. d. L. Dr. Paul Feldp. Nr. I. 49 845 LGPA. Münster II, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zaucke, Ehefrau Johanna Eckhardt geb. winski, zuletzt Detroit, USA. 486. 43 —, 6. Generalstaatsanwalt mächtigter: beim Landgericht Berlin, gegen Berlin, Verleger William Karfunkel Frieda Karfunkel⸗

früher Berlin 223. R. wegen 511. 43 —, 7. Frau Richter, Berlin⸗Neukölln, zu Dr. Wal⸗ Brusendorfer Str. 19, Prozeßbevoll⸗ 15 790,— Rechtsanwalt Delarge,

gegen Vertreter Friedrich 3892,75

313. 43 —, 8. Valentin Richter, zu besuchen. Herrmuth, Sao⸗Paolo, Brasilien, Prozeßbevoll⸗ klagten zur (Chile) Berlin, segen Frau Anna Richter geb. Berlin,

Alice Stenitschka in Sao⸗Paolo 253. R. 1. 23. 9. die led. Schneiderin

Waltraud Lerner, Berlin, Veteranen⸗ 10 Uhr,

„HRechtsanwalt Dr. Berlin, Werk geb. Mickeley, Tobias Lerner, früher Berlin 255.

Kacha, Gmund am Tegernsee, Kalten⸗ 1943, 10 Uhr, 2 Seg b mächtigter: Rechtsanwalt Tovote, Ber⸗ 9. 7. Dezember 1943, 10 Uhr, Zim⸗ Walter Werk, St. Louis, USA., 2619 S lin, gegen 1. 8 früh. Bernauer,

Uhlandstr. 174, gegen Smythe geb. Berlin, gegen Teinfaltstr. 4 245. 0. 105. 43 —, Rechtsanwalt als Mro⸗ 12. Sänger Antonio Fontana, Berlin,

215. R. Neue Winter 9 gegen die —— stein, Borgholte geb, Hambrecht, Berlin 1 Oeffentliche Zustellung. 204. O0. 51. 43 —, Gen

(genannt Gerd zu 1—5, 7—9 auf Ehescheidung, zu 6 dung Nichtigkeit der Ehe, zu 10 Frankfurt a. M., Hildegard Erd⸗ wegen Forderung, die Beklagte verurteilen, an den Klüger nebst 4 %

zahlen; zu Roh

Alfred 4. 16. Dezember 1943, 10 Uhr, Zim⸗ Schuhmacher mer 242, 5. 2. Dezember 1943, 10 Uhr, Zimmer 215, 6. 20. Dezember 1943, 10 Uhr, Zimmer 210, 7. 24. November Zimmer 235, 8. 6. No⸗ 10 Uhr, Zimmer 237,

gegen

—, 10. Rentner Eduard

166 a, Prozeßbevoll⸗ vember 1943,

Fra Emmi Bernauer, mer 211, 10. 24. November 1943, Theaterdirektor Rudolf 10 Uhr, Zimmer 111, 11. 21. Dezem⸗ früher Berlin ber 1943, 10 Uhr, Zimmer 233, 12. 24. No⸗ 43 —, 11. Rechtsanwalt vember 1943, 10 Uhr, Zimmer 111, mit Meyer⸗Elmen, Berlin, der Aufforderung, sich durch einen bei Frau Eugenia diesem Gericht zugelassenen 1 und früher Wien, 11 Konsulenten, zu 2—10 und 12 echts Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 15. September 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Weiß,

Feldestr 42, Prozeßbevoll echtsanwalt Dr. Ballo, gesch. Frau Rosa

2

mit dem Antrage 1. IIs. Es klagt auf Eheschei⸗ Gertrud Enslin, geb. Lein, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Alfred Noll, gegen Schreiner Hans Enslin, früher Zinsen zu in Frankfurt a. M., gemäß § 55 Ehe⸗ 11 auf Zahlung von Ges. 2⁄66 R 170/43 —. Beklagter nebst 4 % Zinsen seit wird zur mündlichen Verhandlung des

zu 1

1. Janugr 1938; zu 12 wegen Unter⸗ Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer

des Landgerichts in Frankfurt a. M. Die Kläger laden die Be⸗geladen auf den 11. November 1943, mündlichen Verhandlung 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ zwar: lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ 1943, 10 Uhr, bevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. 23. Dezember 1943, Frankfurt am Main, den 1. Sep⸗ 3. 30. No⸗ tember 1943.

Geschäftsstelle des Landgerichts.