Sonderbeilage zum Neichs⸗
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Verbrauchergenossenschaften. 34. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der 2. Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse v. 24. 7. 1941: 174.
Verbrennungsmotoren. Anordnung Nr. 9034 2641/1. Erganzung
über Umstellung von Verbrennungsmotoren jeder Art auf den Betrieb mit Generator⸗ sowie Hoch⸗ oder Niederdruckgas (Stadt⸗ gas, Kokereigas, Motorenmethan, Klärmethan): 231.
Verdunkelungsmaßnahmen. 2. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Einwirkung der Verdunkelungsmaßnahmen auf die Entgelte für Straßenbeleuchtung v. 11. 10. 1943: 240.
Verein gegen Bestechung e. V. Anordnung über die Auflösung der Reichsstelle für Wirtschaftsmoral e. B. und des Vereins gegen Bestechung e. V. in Berlin: 194.
Vereinigung für Wand⸗ und Bodenplatten (als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverar⸗ beitung und des Reichsbeauftragten für Steine und Erden). Anweisung Nr. 1/43 über den Absatz von Wand⸗ und Boden⸗ platten v. 22. 9. 1943: 238.
Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen: 150; 152; 173; 176: 177; 183; 186; 189; 195; 199; 201; 206: 210:; 214; 216; 224; 228; 231; 239; 241; 243; 253; 255: 259; 282; 286; 288; 291; 295; 297. Widerruf von Bekanntmachungen über Vermögensverfall: 204; 302.
Verkaufsgemeinschaft Deutscher Flaschenhütten. 2. Anordnung über die Errichtung der erkaufsgemeinschaft Deutscher Flaschenhütten v. 4. 8. 1943: 181.
Verlegung kriegswichtiger Betriebe. über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile (Verlegungs⸗Grund⸗ sätze) v. 26. 8. 1943: 203.
Verleihung des Luftschutzehrenzeichens 1. Stufe: 231.
Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 212.
Versandgeschäfte. 2. Bekanntmachung zur Anordnung über die Preisbildung der Versandgeschäfte und des vebakenten Ge⸗ werbes v 15. 10. 1943: 244.
Vieh. Anordnung über die Verbringung von Vieh in das Pro⸗ ektorat Böhmen und Mähren, in das Generalgouvernement, n die besetzten Gebiete und in das sonstige Zollausland v 948: 250. 11116161A“
Waren (auch Ein⸗ und Ausfuhr). 16. Anordnung über Aende⸗ rung der Anordnung über das Verbot der Aus⸗ und Einfuhr von Waren v. 3. 7. 1943: 155; Bekanntmachung der neuen Fassung der Anlagen 1 und 2 der Anordnung über das Verbot der Aus⸗ und Einfuhr von Waren v. 3. 7. 1943: 155.
Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit: 175; 184; 185; 213; 234; 235; 259; 293.
Wirtschaftsgruppen. Anordnung über die Aenderung des organi⸗ satorischen Aufbaus der Wirtschaftsgruppe Textilinduftreie v. e. Pe 190, Anordnung über die Zugehörigkeit der pri⸗
Kinderheime zur irtschaftsgru ⸗ gewerbe: 208. bgs “ “
Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie (als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete). Anweisung Nr. 3 über Anfertigung von „R“⸗Arbeits⸗ kleidung v. 11. 11. 1943: 266;: Anweisung 11 (Lagerbestands⸗ und Versandmeldung) v. 17. 12. 1943: 298.
Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Er⸗ zeugnisse). Anweisung Nr. 50 über die rrichtung einer Auf⸗ tragslenkungsstelle für Schlösser und Beschläge v. 26. 6. 1943: 153; Anweisung Nr. 51 über Fleischgabeln v. 5. 7. 1943 158;
Anweisung Nr. 52 über Frisiereisen v. 5. 7. 1943: 158; An⸗
Birtschaftsgruppe Elektroindustrie (als Rei
weisung Nr. 31 a zur Ergänzung der Anweisung Nr. 31 über mahtlose Präzisionsstahlrohre und geschweißte Stahlrohre v. 10. 7. 1943: 211; Anweisung Nr. 31 b zur Ergänzung der Anweisung Nr. 31 über nahtlose Präzisionsstahlrohre und ge⸗ schweißte Stahlrohre v. 8. 9. 1943: 211. 16“
1“ 3 a Ele 58. für elektro⸗ technische Erzeugnisse). Anordnung Nr. 43 (⁵ A 1) über die Her⸗ stellung von Hochspannungsmotoren, Spezialmotoren für Elel⸗ trokarren und Kühlschrankmotoren v. 16. 7. 1943: 167; Anord⸗ nung Nr. 45 ( A 1) über die Herstellung von Elektrowerkzeugen, Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle und den zum Antrieb dieser Werkzeuge notwendigen Spezialmotoren v. 16. 7. 1943: 167; Anordnung Nr. 47 ( A 1) über die Auslieferung zwei⸗ poliger Generatoren für unmittelbare Kupplung mit Hampf⸗ turbinen v. 16. 7. 1943: 167 (Berichtigung der Ueberschrift: 169); Anordnung Nr. 50 (FA 8) über die erstellung von iso⸗ lierten elektrischen Starkstromleitungen v. 15,. 7. 1943: 169; Anordnung Nr. 48 (F A 25) über die Herstellung von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt v. 19. 7. 1943: 170; Anordnung Nr. 52 über Reparaturpflicht v. 28. 7. 1943: 174; Anordnung Nr. 51, (F A 1) über die Herstellung von Motoren in explo⸗ sionsgeschützter Ausführung, Bauart erhöhte Sicherheit, sowie Motoren in Bauart erhöhte Sicherheit mit druckfest ekapselten Schleifringen v. 9. 8. 1943: 187; Anordnung Nr. 34 (F A 5) über die Herstellung von Verbindungs⸗ und Abzweigdosen v. 11. 8. 1943: 192; Anordnung Nr. 21 ( A 17) (I. Neufassung) über die Lieferung von Einzel⸗ und Ersatzteilen für Elektro⸗ wärme⸗ und Haushaltgeräte v. 9. 9. 1943: 215; Anordnung Nr. 37 (FA 5) über die Herstellung von Geräte⸗ und Fein⸗ sicherungen v. 14. 9. 1943: 218; Anordnung Nr. 53 (F A 14) über die Bewirtschaftung von Trockenbatterien v. 18. 9. 1943: 221; Anordnung Nr. 56 (F A 2) über die Herstellung und Aus⸗ führung von Transformatoren v. 18. 9. 1943: 221 (Berichti⸗ gung: 224); Anordnung Nr. 57 (F A 19) über die Herstellung von Gleichrichtern zum Laden der Antriebsbatterien von gleis⸗ losen Elektrofahrzeugen v. 18. 9. 1943: 222; Pnordnung Nr. 58 (F A 3) über die Herstellung und Verwendung von hand⸗ betätigten Sterndreieckschaltern v. 30. 9. 1943: 229; Anordnung Nr. 60 über die Herstellung von elektrotechnischem Installations⸗ material v. 30. 9. 1943: 229; Anordnung Nr. 59 (F A 23) über die Herstellung von jeder Art von Elektrosfen, elektrisch be⸗ heizten Trocken⸗ und Wärmeschränken sowie sonstigen elektrisch beheizten Wärmebehandlungseinrichtungen für die Industrie v. 30. 9. 1943: 230; Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 52 über Reparaturpflicht v. 30. 9. 1943: 230; Anordnung Nr. 46 ( A 5) über die Perstellung von isolierten Klemmen v. 30. 9. 1943: 231; Anordnung Nr. 55 (F A 5) über die Her⸗ stellung von Lampen⸗Fassungen und Zubehör v. 6. 10. 1943: 234; Anordnung Nr. 54 (F A 1) über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen v. 12. 10. 1943: 241; Anordnung Nr. 49 (F A1) über die Herstellung von einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Werkstatt⸗Schleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurchmesser von höchstens 300 mm. einschließlich, sowie von Poliermaschinen bis 1,6 kW. Leistung v. 15. 10. 1943: 244; Anordnung Nr. 36 ( A 1, 3, 18) über die Herstellung von elektrischen Betriebsmitteln für den Bergbau unter Tage v. 25. 10. 1943: 251; Anordnung Nr. 44 (F A 11, 12) über die Bewirtschaftung von medizinischen UV⸗, Licht⸗ und Wärmestrahlen, von Lichtbädern und elektrischen Schwitzbädern v. 1. 11. 1943: 256 (Berichtigung: 258); Anordnung Nr. 61 (F A 11) über die Bewirtschaftung von elektromedizinischen Appa⸗ raten und Geräten v. 1. 11. 1943: 256; Anordnung Nr. 66 (F A 9) über die Herstellung elektrischer Uhren v. 13. 11. 1943: 267; 2. Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 17 über Verbot der Herstellung und Lieferung elektrischer Erzeugnisse v. 13. 11. 1943: 267; I. Nachtrag zur Anlage zur Anordnung Nr. 60 (F A 5) über die Herstellung von elektrotechnischem In⸗ stallationsmaterial v. 30. 9. 1943: 283; Anordnung Nr. 67 (FA 1) über die Herstellung elektrischer Förderbandtrommeln und Spezialmotoren zum Antrieb von Holzbearbeitungs⸗ maschinen v. 28. 12. 1943: 306.
Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik (als Reichsstelle für
feinmechanische und optische Er eugnisse). Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Anordnung Nr. 3 (A 1) (Bewirtschaftung von Erzeugnissen der Augenoptik) v. 27. 5. 1943: 167; Anord⸗ nung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung Nr. 10 (A 3) (Schaffung von Reservelägern für Brillengläser) v. 7. 7. 1943: 187; Anordnung Nr. 1 zux Ergänzung der Anordnung Nr. 4 (S 1) (Bewirtschaftung von feinmechanischen und optischen Appa⸗ raten und Instrumenten und ihrem Zubehör) v. 10. 8. 1943: 205; Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung Nr. 2 (90 ¹) (Bewirtschaftung von orthopädischen Halb⸗ und Fertig⸗ waren) v. 10. 8. 1943: 205; Anordnung Nr. 14 (Ph 3) über
Wirtschaftskammern und Gauwirtschaftskammern.
196; 207; 224; 250; 273; 291; 2949. 8
Zwangskartelle.
Zulassungskarten.
Meldung von Filmwiedergabegeräten v. 17. 9. 1943: 223; An⸗ ordnung Nr. 15 über Reparaturpflicht v. 12. 8. 1943: 229; An⸗ ordnung Nr. 1 zur Ergänzung der Anordnung Nr. 6 (M 1) (Bewirtschaftung von erne der Medizinmechanik) v. 1. 9. 1943: 237; Anordnung Nr. 16 (Lieferung von feinmechanischen, optischen und medizinmechanischen Erzeugnissen in die besetzten Ostgebiete) v. 27. 10. 1943: 275/275. 1u““
Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige
(als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Etsenigainen Anweisung Nr. 27 über die Bewirtschaftung von Tafelwaagen v. 19. 8. 1943: 200; Anweisung Nr. 5 a über die Verwendung von Einheitsdruckfarben bei der Tubenherstellung v. 23. 8. 1943: 203.
Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau (als Bewirtschaftungs⸗
stelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle). An⸗ weisung Nr. 1 über die Herstellung von Rillenschienenweichen und ⸗-kreuzungen v. 22. 7. 1943: 170; Anweisung Nr. 2 über die Vereinheitlichung der Herstellung von stehenden Feuerbüchs⸗ kesseln v. 27. 7. 1943: 173.
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗
industriezweige (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf tragten für technische Erzeugnisse). Anweisung Nr. 49 a über die Herstellung von Bügeln und Federn für äfer, Flaschen und Einkochapparate v. 1. 7. 1943: 152; Anweisung Nr. 74 über die Herstellung, Ausführung und Verpackung von Orden und Ehrenzeichen v. 1. 7. 1943: 152; Anweisung Nr. 69 a über die Herstellung und Verpackung von Drahtnägeln (Draht⸗ stiften) v. 15. 7. 1943: 166; Anweisung Nr. 77 über die Her stellung und Verpackung von warmgeschmiedeten Bergschuh nägeln v. 3. 8. 1943: 181; Anweisung Nr. 78 über die Er richtung einer Auftragslenkungsstelle für Zubehör und Beschläg in der Lederwaren⸗, Schuh⸗ und Ausrüstungsindustrie v. 1. 9. 1943: 206; Anweisung Nr. 79 über das Verbot der Herstellung von Schweißdraht aus profilierten Drähten v. 15. 9. 1943: 217 Anweisung Nr. 56 b über die Verwendungsbeschränkung von Stahldraht zur Herstellung von Speichen sowie Einlagen für rraftfahrzeug⸗ und Flugzeug⸗Reifen v. 30. 9
i e ·1 Anordnung über die Auflösung und Ueberführung der Wirtschaftskammer Niederlausitz (Cottbus) in die Gauwirtschaftskammer Mark Brandenburg v. 26. 10. 1943: 251; Anordnung über die Er⸗ richtung und den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Berlin gö g8 VWEEö“ Mark Brandenburg v. 26. 10.
Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente und chemisch⸗ 3
pharmazeutische Glaswaren (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung). Anweisung Nr. 2/43 über die Lieferung von Ampullen v. 10. 9.
1943: 213.
Wirtschaftsstelle für Möbel. Allgemeine Lieferanweisung 4/43:
252 (Berichtigung: 254).
Wohnungswirtschaft. Erlaß zur Wohnraumversorgung der luft⸗
kriegsbetroffenen Bevölkerung v. 21. 6. 1943 (RGBl. I S. 355);
Ritrasssehe der Abschnitte C, D und E: 151, 161, 165; Er⸗ n
lasse zur Wohnraumlenkung: Erklärung von Städten und Ge⸗ meinden zu „Brennpunkten des Wohnungsbedarfs“: 151; 166;
Zahnärzte und Dentisten siehe Reichsschiedsamt für Zahnärzte
und Dentisten.
Zollgebiete, Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und Zoll⸗
grenzschutz. Verordnung über Zollstraßen im Elsaß v. 7. 6. 1943: 156; Verordnung über die Zollstraßen an der deutsch⸗ kroatischen Grenzstrecke im Oberfinanzbezirk Graz: 193.
2. Anordnung über die Verlängerung der Geltungsdauer der auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangskartellen getroffenen Anordnungen und sonstigen Maß⸗ nahmen v. 18. 10. 1943: 26b6.
ngska Bekanntmachungen der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 183; 190; 259; 262; 267; 270; 281; 294; 302.
8
tung über Festsetzung der Einkaufsmengen, Durchführung
der Käufereinweisung und Ausgabe der Einkaufsscheine
ohne gtralhandelsregisterbeilage. Soweit der Deutse
Bezugspreis der Vollausgabe durch Bezugapreis der Ausgabe
monatlich 1,60 ℛℳ. Alle Postanstalten n F ven⸗ hungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausga Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverort ungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich vas auf bie Vollausgabe. — die Post monatlich 2,20 ℳ£ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℛ.ℳ.
8 2 ee egen sterbeilage durch die Post monatlich 2,— A. A zusssfich Zustellgebühr, für Selbsta “ Anzeigenstelle
herlin für
be vhhx.. “ emgelne Nummern kosten 30 1, einzelne Beilagen 10 0. Ginzelnummern werden 2 2 I nur gegen Sarablung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgege . 1 1 breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ. — Anzeigen nimmt an die v hvn r. Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32.
Alle Pruckaufträge sind auf einseitig
einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
Fettdruck (einmal unterstrichen) ober durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Anzeigen müssen 3 Tage
Rande) hervorgehoben werden sollen. — Pefri 8 vor dem ürruckungsbermin bei der Afzeigenstelle eingegangen sein.
en. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm
eschriebenem Papier völlig druckrelf
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Berlin, Freitag, den 1. Ntober, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 . Berlin 418 21
1943
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 24. Sep⸗
tember 1943 über Ablieferung der 2 ½¼ % Stuhlweißen⸗
burg⸗Raab⸗Grazer Lose und Anrechtscheine gemäß der zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939.
Bekanntmachung über Einziehung von Meningokokkenserum.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Graz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Sep⸗ tember 1943.
Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Regelung des Absatzes der Einfuhr und der Aus⸗ fuhr forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 30. September 1943. b
Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 1/44 des Reichs⸗ beauftragten für Forst und Holz. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 2/44 des Reichsbeauftragten für Forst und
Holz über Grubenholzbewirtschaftung. Vom 30. Sep⸗ tember 1943.
Gemeinsame Anordnung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz und des Reichsbeauftragten für Papier über Be⸗ wirtschaftung von Faserholz. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 3/1944 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Lenkung von Nadelschnittholz⸗Transporten. Vom 30. September 1943. —
Anweisung Nr. 1 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauf⸗
tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf⸗
für das Forstwirtschaftsjahr 1944.
Anordnung Nr. 58 (5A 3) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung und Verwendung von handbetätigten Sterndreieckschaltern. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 60 (FAX 6) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrotechnischem Installations⸗ material. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 15 der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für feinmechanische und optische Er⸗
zeugnisse über Reparaturpflicht. Vom 12. August 1943.
Preußen.
Bekanntmachung über die 4 ½ (vorm. 6) zinsige Lübeckische Staatsanleihe von 1923 (Schwedenkronenanleihe).
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem Chefarzt und Leiter des Deutschen Kriegerkurhauses Davos⸗Dorf Professor Dr. med. et phil. Georg Burkhardt mit Urkunde vom 20. September 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Geheimen Regierungsrat Dr.⸗Ing. E. h. Gustav Mie in Freiburg i. Br. mit Urkunde vom 29. September 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
FPFeklanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 24. September 1943 übber die Ablieferung der 2 ½ % Stuhlweißenburg⸗Raab⸗ Grazer Lose und Anrechtscheine gemäß der Pwese Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 16. März 1939
Auf Veranlassung des Herrn Reichswirtschaftsministers werden aus dem Besitz deutscher Deviseninländer die
2 ½ % Stuhlweißenburg⸗Raab⸗Grazer Lose und Anrechtscheine
zur Einlieferung bis zum 29. Oktober 1943 bei der Deutschen Bank, Effektenkasse in Berlin W s, oder der Creditanstalt — Bankverein in Wien I aufgerufen. Die Lose sind mit allen anhaftenden Zinsscheinen einzuliefern.
Für das Protektorat Böhmen und Mähren wird eine ent⸗ sprechende Bekanntmachung ergehen. Protektoratsangehörige, deren Stücke bei einer Bank im Reichsgebiet verwahrt wer⸗ den, können sie bei der Deutschen Bank, Effektenkasse in Ber⸗ lin Ws8, oder der Creditanstalt — Bankve ein in Wien l ab⸗ liefern lassen. “
v
Die rechtzeitige Einlieferung liegt im eigenen Interesse der Eigentümer, da sie sonst mit ihren Ansprüchen nicht berücksichtigt werden können.
Berlin, den 24. September 1943.
Reichsbankdirektorium. Wilhelm.
4½
111“ Einziehung von Meningokokkenserumn
NErl. d. RdJ. v. 13. September 1943 — IV xF 1532/43.5543
(1) Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 4 und 5 (wörtlich: „vier“ und „fünf“) aus dem Sero⸗ therapeutischen Institut Gmb H. in Wien sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt.
(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
Einziehungsverfügung—
Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen — einschließlich aller Rechte und Ansprüche — des Zigeuners Franz Sarközi geb. am 29. März 1906 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß
§ 1 Absatz 1 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und
staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 — RGBl. I S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
Graz, den 21. September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeist
“
Einziehungsverfügung
mte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen — einschließlich aller Rechte und Ansprüche — der Zigennerin Anna Sarközi, geborene Kokasch, geb. am 15. Juli 1905 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 — RGBl. I S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
Graz, den 21. September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. J. A.: Krüger. ((Einziehungsverfügung
Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen — einschließlich aller Rechte und Ansprüche — der Zigeunerin Julia Sarközi, geb. am 28. August 1903 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß §1 Absatz 1 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 — RGBl. I S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über. 1“
Graz, den 21. September 1943. dnt Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz
LEI Die Rei
78 “ zsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1943
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats September 1943 auf 137,9 (1913/14 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (141,4), wie alljährlich um diese Zeit, zurückgegangen, und zwar um 2,5 vH.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 139,3 auf 132,8 (— 4,7 vH.) gesenkt. Das ist hauptsächlich auf den jahreszeitlichen Rückgang der Preise für Kartoffeln und Gemüse zurückzuführen. Bei den übrigen Bedarfsgruppen sind keine bemerkenswerten Preisänderungen eingetreten. Die Indexziffern für die Bekleidung (179,1), für Heizung und Be⸗ leuchtung (122,0) und für Wohnung (121,2) sind unverändert geblieben. Die Indexziffer für „Verschiedenes“ stellt sich im September auf 150,4 (Vormonat 150,33). “
Berlin, den 30. September 1913.
(Sertistisches Reichgamm.
8 Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz Betr.: Regelung des Absatzes, der Einfuhr und der Ausfuhr sorst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse
Vom 30. September 1943
Inhaltsverzeichnis Beteiligung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung
: Einkaufsgenehmigung, allgemein, Ausnahmen 2: Einkaufsgenehmigung für Brennholz und Holzabfälle :Käufereinweisung 4: Lohnbearbeitung : Aussonderungspflicht : Stammholz (Besondere Verwendungszwecke) :Rotbuchen⸗, Eschen⸗ und Weißbuchenstammholz 83: Schwellenholz 9: Faser⸗ und Schichtnutzderbholz : Einkauf im Ausland und Einfuhr : Devisengesetzgebung : Ausfuhr 3: Verwendung des Rohholzes :Anspruch auf Einkaufsgenehmigungen und auf Holz :Verbot der Uebertragung von Einkaufsscheinen usw. : Gültigkeitsdauer der Einkaufsscheine Einkaufsscheinpflicht bei Zwangsverwertungen 18: Strafbestimmungen § 19: Inkrafttreten dieser Anordnung. Dem in der Bekanntmachung des Reichsforstmeisters über
Mchechcarchechecr wmeh i
die Zusammenfassung der Kräfte und die Vereinfachung der
Organisation zur forst⸗ und holzwirtschaftlichen Bedarfs⸗ deckung vom 18. Februar 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 24. Februar 1943) aufgestellten Grundsatz der Einschaltung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung bei der Durchführung der marktordnenden Aufgaben der Reichsstelle Forst und Holz wird im Forst⸗ wirtschaftsjahr 1944 in folgender Weise Rechnung getragen:
Bei der Festsetzung der Kontingente an Stammholz,
Derbstangen und Schichtnutzderbholz werden für die Be⸗
arbeiter, Verarbeiter, Verbraucher und Verteiler neben
der DAF — Fachamt Wald und Holz — die zuständigen
Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft
beteiligt;
für die Bewirtschaftung des Grubenholzes gilt meine An⸗ ordnung Nr. 2/44, betr. Grubenholzbewirtschaftung, vom gleichen Tage;
für die Bewirtschaftung des Faserholzes gilt die Gemein⸗ same Anordnung des Reichsbeauftragten für Forst und
Holz und des Reichsbeauftragten für Papier, betr. Bewirt⸗
schaftung von Faserholz, vom 30. September 1943;
bei Schnittholz, Sperrholz⸗ und Holzfaserplatten sowie den forst⸗ und holzwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen ver⸗ bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Gleichzeitig mit dieser Neugestaltung der Bewirtschaftungs⸗ formen wird zur Durchführung der Marktordnung auf Grund des Gesetzes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1239) und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 685) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. I S. 1677), der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft in der Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 25. September 1939 (RGBl. I. S. 1947) und der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) mit Zustimmung des Reichsforstmeisters folgendes an⸗ geordnet: . “ 9
”. Abschnitt . 8 Regelung des Absatzes im Inlande A. Allgemeine Vorschriften
— geschäfte wie Kauf, Tausch, Aufrechnung, Ver⸗
gleich, Schenkung u. ä. über * 8
Laub⸗ und Nadelstammholz und
Laub⸗ und Nadelschwellenholz,
Laub⸗ und Nadelgrubenholz,
Laub⸗ und Nadelfaserholz,
Laub⸗ und Nadelschichtnutzderbholz, .
Laub⸗ und Nadelschnittholz und beschlagenes Ho
Laub⸗ und Nadelholzsch 1
Sperrholzplatten, 88
Holzfaserplatten b 8 in⸗ und ausländischer Herkunft dürfen nur dann erfolgen, wenn der Erwerber bei Vertragsabschluß dem Vertrags⸗ partner eine Einkaufsgenehmigung der Reichsstelle Forst und Holz über die dem Rechtsgeschäft entsprechende Menge und Sorte übergibt, sofern nicht in Einzelfällen eine Ausnahme⸗
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