und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 25. Oktober 1943. S.
6. Das Schiedsgericht entscheidet nach billigem Ermessen,
wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.
§ 14 (13) Gerichtsstand Ssoweit nach den Vorschriften der ZPO. die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung an Schieds⸗ oder Vollstreckungsver⸗ fahren berufen sind, soll das Amts⸗ oder Landgericht Berlin zuständig sein.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RSBl. I Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. I Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 903¼42 — 5400 — WMBliV. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 über die Anderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I Seite 303 — wird das inländische bzw. hinterlassene Ver⸗ mögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Arndt, Edwin Israel, geb. 11. 5.1901 in Reetz, zul. wohnh. gew. Berlin, Flotowstr. 12,
Dobrin, Gertrud Sara, geb. 24. 10. 1899 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin, Rosenthaler Str. 14,
Ert, Irma Sara, geb. Paul, geb. 26. 2. 1915 in Han⸗ nover, zul. wohnh. gew. Berlin, Linienstr. 111, Landau Siegbert Israel, geb. 24. 1. 1929, zul. wohnh. gew. Berlin, Calvinstr. 6,
Meyer, Hedwig Sara, geb. Kaul, geb. 28. 8. 1873, zul. wohnh. gew. Berlin, Babelsberger Str. 52,
Neubau, Anna Sara, geb. 26. 10. 1910, gew. Berlin, Marienburger Str. 48,
. Neubau, Fanny Sara, geb. 3. 8. 1906, gew. Berlin, Marienburger Str. 48, Preiß, Heinz Israel, geb. 26. 6. 1912 in Breslau, zul. wohnh. gew. Berlin, Wilhelmstr. 147, Steckelmacher, Erna Sara, geb. Paul, geb. 12. 12. 1892 in Labes, zul. wohnh. gew. Berlin, Linienstr. 111,
9. Borck, Gertrud Sara, geb. Hadra, geb. 2. 3. 1862 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin, Lietzenburger Str. 8,
Braun, Oscar Israel, geb. 18. 7. 1880 in Wolden⸗ berg, zul. wohnh. gew. Berlin, Motzstr. 13,
.Cohn, Charlotte Sara, geb. Goldstein, geb. 4. 1. 1894, zul. wohnh. gew. Berlin, Sybelstr. 35,
„Levy, Lola Sara, geb. 23. 6. 1893 wohnh. gew. Berlin, Schildhornstr. 102,
Kornblum, Harry Isfrael, geb. 15. 7. 1900 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin, Helmstedter Str. 24,
Lebram, Gertrud Sara, geb. 16. 1. 1878 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin, Niebuhrstr. 70,
„Ballin, Eduard Israel, geb. 26. 2. 1865 in Aurich, Fan, wohnh. gew. Berlin W 30, Barbarossastr. 36 a ber Helfer,
Freudenthal, Rosa Sara, geb. Steinmetz, geb. 23. 6. 1889 in Odessa, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Steglitz, Hubertusstr. 5,
Heinemann, Charlotte Sara, geb. 17. 5. 1895 in Schöneberg, zul. wohnh. gew. Berlin W 15, Pariser
Straße 18, Langer, Rosa Ruchel Sara, geb. 31. 1. 1893, zul. Gotzkowskystr. 23,
zul. wohnh.
zul. wohnh.
in Berlin, zul.
wohnh. gew. Berlin NW 87, Lewin, Arthur Ifrael, geb. 28. 1. 1887 in Filehne, zul. wohnh. gew. Berlin W 50, Tauentzienstr. 10, Lewinsohn, Julius Israel, geb. 2. 1. 1895 in Wriezen, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Wilmersdorf, Nassauische Str. 61, Loewy, Fritz Israel, geb. 15. 12. zul. wohnh. gew. Berlin N 54, Choriner Str. 16, Nismann, Lea (Lore) Sara, geb. 12. 3. 1922, zul. wohnh. gew. Bln. Charlottenburg, Wielandstr. 17, Reiche, Margit Sara, geb. 24. 1. 1873 in Budapest, zul. wohnh. gew. Berlin W 15, Xantener Str. 5, Samuel, Eugenie Sara, geb. Grünspahn, geb. 28. 12. 1888 zul. wohnh. gew. Berlin⸗Grunewald, Hubertus⸗
allee 5, Smietanska, Esther Sara, geb. Weinfeld, geb. wohnh. gew. Berlin N 24, Elsasser
28. 8. 1894, zul. Str. 36,
Schönherz, Wilhelm Israel, geb. 18. 4. 1883 in Koblau, zul. wohnh. gew. Berlin N 54, Dragonerstr. 21, Wolff, Alfred Israel, geb. 20. 2. 1908 in Loslau, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Charlottenburg, Sybelstr. 60 bei Schönfeld.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Berlin NW 40, Alt⸗Moabit 143, zu melden.
Berlin, den 19. Oktober 1943.
Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berli
1893,
Bekanntmachung 1
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗
munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. I, Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli :1933 — RGBl. I, Seite 479 — „dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 903/‚42 — 5400 — DBliV. vom 22. Juli 1942, Scite 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I, Seite 303 — wird das hinterlassene Vermögen der nachstehen⸗ den Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Croner, Else Sara, geb. Wollstein, geb. 4. 5. 1878 in Beuthen, zul. wohnh. gew. Berlin, Wielandstr. 29,
2. Neumann, Samuel Israel, geb. 16. 1. 1864 in Schlichau, zul. wohnh. gew. Berlin N, Iranische Str. 4, Schallmann, Betty Sara, geb. Bütow, geb. 18. 2. 1884 in Wormditt,/ Ostpr., zul. wohnh. gew. NW 21, Birkenstr. 57 bei Neumann,
4. Schwarz, Martin Israel, geb. 18. 8. 1873 in Münche⸗ berg, zul. wohnh. gew. Berlin, Wikingerufer 2,
Berlin
5. Sternberg, Eugen Louis Israel, geb. 11. 7. 1884 in Culmsee, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Charlottenburg, Kant⸗ straße 150a. 88
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗
denten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden.
Berlin, den 19. Oktober 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. Bock.
“ 8 1 HBekranntmachung “ 8 Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die o kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RBl. S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — REBl. I1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 903/⁄142 — 5400 — DBliV. vom 22. Juli 1942 — S. 1481 — über die Aende⸗ rung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1 S. 303 — wird das inländische Vermögen der Juden 1. Sally Israel Schnaymann, geb. 4. 4. 1888 in Warschau, zuletzt Berlin⸗Schöneberg, Bamberger Str. 18, wohnhaft gewesen,
Henry Israel Rock, geb. am 28. 5. 1894 in Königsberg, zuletzt Berlin⸗Charlottenburg, Mommsenstr. 51, wohnhaft gewesen,
„Charlotte Sara Reiter, geb. am 16. 10. 1917 in Berlin, zuletzt Berlin C, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 32, wohn⸗ haft gewesen
zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Vorhandene Vermögenswerte der Vorgenannten sind dem Oberfinanzpräsidenten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensver⸗ wertungsstelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, anzuzeigen.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. Bock.
letzter
Bekanntmachung Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung
des zivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941
wird das Vermögen folgender Personen
. Zdenek Linhart, geb. am 12. 5. 1888 in Prag, letzter ohnort: Prag XI, Pfarrwiese 239,
2. Karl Leiner, geb. am 28. 1. 1909 in Prag, letzter Wohnort: Präg⸗Schraschnitz, Rotenhof 5,
Franz Lukas, geb. am 22. 10. 1909 in Dux, letzter Wohnort: Neu⸗Straschnitz 544,
. Otto Löwy, geb. am 28. 4. 1910 in Pilsen, Wohnort: Pilsen, Husstr. 17,
.Otto Lederer, geb. am 11. 4. 1907 in Tschernowitz, letzter Wohnort: Prag XI, Brünner Str. 108,
Wenzel Linek, geb. am 22. 2. 1894 in Korytzan, letzter Wohnort: Kojetitz 109,
Vladislaus Liska, geb. am 18. 6. 1890 in Prag, letzter Wohnort: Prag XI, Husinetzerstr. 10,
Wilhelm Löwy, geb. am 24. 12. 1882 in Radnitz, letzter Wohnort: Pilsen, Bahnhofstr. 12,
Franz Lerach, geb. am 14. 4. 1908 in Mlasov, letzter Wohnort: Mlasov 27,
10. Egon Loheit, geb. am 10. 9. 1907 in Pisek, letzter Wohnort: Prag XI, Brünner Str. 108,
11. Wenzel Lejbl, geb. am 11. 12. 1893 in Netluk, letzter Wohnort: Tscherntschitz 289, Bez. Laun,
12. Vladimir Lacina, geb. am 13. 7. 1914 in Königshof, letzter Wohnort: Königshof 23,
13. Friedrich Lekner, geb. am 7. 5. 1913 in Alt Benatek, letzter Wohnort: Prag XIX, Markwardhof 12,
14. Wenzel Linec, geb. am 28. 9. 1914 in Ruda, letzter Wohnort: Prag XII, Mnichovska 55,
15. Marie Lastovka, geb. Pakosta, geb. am 1. 1. 1889 in Patzau, letzter Wohnort: Pra⸗ II, Karlsplatz 6,
16. Marie Lesnovsky, geb. Dusek, geb. am 9. 9. 1883 in Schwarzkosteletz, letzter Wohnort: Prag II, Wasser⸗ gasse 710, 8
17. Otto Löwidt, geb. am 22. 4. 1881 in Skorschitz, letzter Wohnort: Pilsen, Riegergasse 18,
18. Franz Krivanek, geb. am 30. 9. 1891 in Prag, letzter Wohnort: Prag XI, Luxemburger Str. 39,
hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches — vertreten durch
den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim
Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag III, Drazitz⸗
platz 7y, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift
dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten.
Prag, den 22. Oktober 1943. 8 Geheime Staatspolizei. — Staatspolizeileitstelle Prag. 1
Bekanntmachung
8 Auf Grund der Einziehung volks⸗ sudetendeutschen S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ia 1594/39/3810 — und
und staatsfeindlichen Vermögens in den Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. I.
des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 72
1. des Wilhelm Israel Reich, geb.
des Leopold Israel Hermann, geb. 21. 12. 1866 zu
Wirchotowitz, beide früher wohnhaft gewesen in Prag XII,
der Stefanie Wotzilka, geb. Schuck, geb. 11. 12. 1889 zu Bedetsch, früher wohnhaft in Aussig, 3. des Otto Israel Mandelik, geb. 17. 2. 1884 zu
Goltsch, und dessen Ehefrau Olga Sara, geb. Glässner,
b. 5. 10. 1887 zu Klappai, des Georg Israel Man⸗ elik, geb. 20, 12. 1920 zu Leitmeritz, sämtlich früher wohnhaft in Leitmeritz,
4. des Jakob Israel Strimber, geb. 18. 10. 1890 zu Nadvorna (Galizien), und dessen Ehefrau Hildegard Sara, geb. Puk, geb. 16. 3. 1892 zu Bodenbach, beide früher
wohnhaft in Tetschen⸗Bodenbach,
5. der Wally Sara Weißbach, geb. Rein, geb. 10⸗ 11. 1903 zu Gablonz, früher wohnhaft in Reichenberg, und das Nachlaßvermögen nach Arnold Israel Rein, geb.
§§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die
20. 7. 1896 zu Prag,
236. 3. 1871 zu Gablonz, verstorben am 12. 5. 1941, früher wohnhaft in Gablonz,
6. das Nachlaßvermögen nach Adele Sara Lö wy, 8g. Schladnik, geb. 20. 5. 1861 zu Türmitz, früher wohnhaft in Aussig, verstorben am 9. 8. 1940 in Königgrätz,
7. das Nachlaßvermögen nach Olga Sara Schmoll, geb. Kohn, geb. 15. 4. 1876 zu Brüx, verstorben am 22. 9. 1941 in Teplitz⸗Schönau,
8. des Otto Israel Pyritz, geb. 17. 9. 1883 zu Wien, und deddessen Ehefrau Frieda Sara, geb. 20. 1. 1893 zu Laun, boeide früher wohnhaft gewesen in Bielenz,
9. des Dr. Wilhelm Israel Sommer, geb. 21. 9. 1886 zu Hohenmaut, und dessen Ehefrau Henny Sara, geb. Ritter, geb. 21. 6. 1894 zu Brüx, beide früher wohnhaft gewesen
inl Teplitz⸗Schönau,
10. der Susanne Gabriele Sara Mendl, geb. 24. 4. 1932 zu Ebersdorf, früher wohnhaft gewesen in Ebersdorf, Krs. Friedland,
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 21. Oktober 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das gesamte Vermögen der verstorbenen Hedwig Sara Lade⸗ wig geb. Meier, 88 am 29. 3. 1875 in Dortmund, zuletzt wohnhaft gewesen in Dortmund, Steinstraße 14, bestehend in 1. ⁄85 Anteil an dem Hause Dortmund, Steinstraße 14, ein⸗ getragen im Grundbuch von Dortmund, Band 349, Blatt 112 70, 2. Versicherungssumme bei der Provinzial⸗Lebensversiche⸗ cherungsanstalt von Westfalen in Münster (Westf.), Warendorfer Str. 26/28, in Höhe von 1065,91 Rℳ, Guthaben bei der Commerzbank A. G. in Dortmund, Hanseplatz 2, in Höhe von 486 FR.ℳ nach dem Stande vom 31. 12. 1942 1 zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Arnsberg (Westf.), den 15. Oktober 1943. Der Regierungspräsident. J. A. Kalau vom⸗ Hofe.
Bekanntmachun g
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 303) wird hiermit das Vermögen folgender am 30. Sep⸗ tember 1942 aus dem Polizeigefängnis (Zigeunerlager) Bialystok nach Brest⸗Litowsk umgesiedelter Zigeuner 1. Her⸗ mann Anton, Gr. Ponnau, Kr. Wehlau, 2. Lina Anton (Ehe⸗ frau), Gr. Ponnau, Kr. Wehlau, in Höhe von 108,50 R. ℳ, 3. Mathies Dombropski, Skaten, Kr. Wehlau, 4. Marie Dombrowski, Skaten, Kr. Wehlau, in Höhe von 166,48 F. ℳ, 5. Bruno Dombrowfki, Dachsrode, Kr. Wehlau, in Höhe von 31,90 nℳ, 6. Bernhard Paskowsti, Gudlacken, Kr. Wehlau, in Höhe von 128,92 hB ℳ, 7. Valeska Paskowski, Ringlacken, Kr. Wehlau, in Höhe von 7,— Nℳ, 8. Ludwig Roschinski, Nalegau, Kr. Wehlau, in Höhe von 100,— ERℳ, zusammen 542,80 nℳ, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Königsberg (Pr), den 21. Oktober 1943.
Der Regierungspräsident. J. V.: Meydam.
Bekanntmachung
Die im Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943 erfolgte Veröffentlichung der Ein⸗ ziehung des Vermögens des Juden Josef Turnovsky, geb. 19. März 1896 in Pardubitz, zuletzt in Pardubitz wohn⸗ haft gewesen, wird hiermit widerrufen, da das Vermögen des genannten Juden bereits vom Zentralamt für die Rege⸗ lung der Judenfrage für Böhmen und Mähren, Prag XVIII, Schillstraße 11, zur Abwicklung übernommen wurde.
Prag, den 22. Oktober 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag
8 — 8 1
Bekanntmachung 8 Die im Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 225 vom 27. September 1943 erfolgte Veröffentlichung der Ein⸗ ziehung des Vermögens des Johann Dvokasek, 12. 11. 1887 Letovic geboren, wird hiermit widerrufen. Prag, den 22. Oktober 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Anordnung Nr. 1
zur Durchführung der Anordnung VII/43 der Reichsstelle für Rauchwaren (Rangfolgen für die Ausführung von Reparatur
arbeiten sowie Reparaturhöchstfristen) Vom 22. Oktober 1943.
Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Anordnung VII/43 de Reichsstelle für Rauchwaren über Reparaturpflicht von 29. Juli 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger Nr. 176 vom 31. Juli 1943) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1 Betriebe, zu deren Geschäftsbereich die Ausführung Reparaturarbeiten an Pelzwaren gehört, haben solche paraturarbeiten unter Einhaltung einer Lieferfrist von höchstens 6 Wochen bis zum vollen Umfang der Möglichkeiten des Betriebes zu übernehmen.
Können Reparaturaufträge auch bei Möglichkeiten des Betriebes nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen ausgeführt werden, so hat der Betrieb die Uebernahme abzulehnen und die Auftraggeber an den zu⸗ ständigen Reparaturdienst zu verweisen.
Bei Reparaturaufträgen, die im Zusammenhang mit einem Verwahrungsvertrag gegeben werden, gilt als Höchstfrist nicht
vollem Einsatz der
und Preußischer
von Re⸗
8
2
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 25. Oktober 1943. E6. 8
die Frist von sechs bewahrung.
Die Ausführung der Aufträge von Wehrmachtbeschaffungs⸗ stellen, die das Sberkommando der Wehrmacht als solche bestimmt hat, geht der Ausführung von Reparatur⸗
aufträgen vor. 1
Wochen, sondern die Zeit der Auf⸗
§ 2
Rieparaturarbeiten an Pelzmänteln und Pelzjacken sind vor Reparaturarbeiten an anderen Pelzwaren auszuführen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.
Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der Ver⸗
kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗
gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mo⸗
resnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der
Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen
und Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 22. Oktober 1943. EE1““ 66 —₰ 1 8 F . 2 Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. M. d. F. d. G. b.: Saupert.
Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 26. Oktober bis 1. November 1943
Staatsoper Unter den Linden Dienstag, 26. Oktober: Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 16 ½¼ Uhr.
Mittwoch, 27. Oktober: Die Meistersinger von Nürn⸗ berg. Musikal. Leitung: Furtwängler. Beginn: 14 Uhr. Donnerstag, 28. Oktober: Monteverdi⸗Abend. Musikal.
Leitung:. Jäger. Beginn: 16 ¼ Uhr. Freitag, 29. Oktober: Carmen. Musikal. Beginn: 16 Uhr. Sonnabend, 30. Oktober: Serail. Musikal. Sonntag, 31. Oktober: Beginn: 14 Uhr. Montag, 1. November: Geschlossen.
Leitung: Schüler.
S er: Die Entführung aus dem Leitung: Schüler. Beginn: 16 ½¼ Uhr. Lohengrin. Musital. Leitung: Heger.
. Staatsoper am Königsplatz ““ Dienstag, 26. Oktober: Tiefland. Begiüf 167¾ Uhr. Mittwoch, 27. Oktober: Geschlossen. Donnerstag, 28. Oktober: Das Ballett der NSG. Kraft durch Freude. Beginn: 17 Uhr. Freitag, 29. Oktober: Das Ballett der NSG. Kraft durch
„Freude. Beginn 17 Uhr. Sonnabend, 30. Oktober. Tiefland. Beginn: 16 ½¼ Uhr. Musikal. Leitung:
Sonntag, 31. Oktober: Cosi fan tutte. Beginn: 16 ½¼ Uhr.
Lenzer. Beginn: 15 Uhr. Montag, 1. November: Tosca. Schauspielhaus Dienstag, 26. Oktober: Des Meeres Wellen. Beginn: 15 ¼ Uhr. -. e Oktober: Iphigenie auf Tauris. Beginn: 5 ¾ p. Donnerstag, 28. Oktober: Iese Beginn: 16 ¼ Uhr. Freitag, 29. Oktober: Der Fächer. Beginn: 16 ¼ Uhr. Sonnabend, 30. Oktober: Geschlossene Vorstellung der Kein Verkauf. Beginn: 14 ½¼ Uhr. Sonntag, 31. Oktober: Liebe Wellen. Beginn: 15 ¼ Uhr.
Wehrmacht. Des Meeres und der Montag, 1. November: Der Fächer. Beginn: 16 ¼ Uhr.
und der Liebe
Kleines Haus
Moral. Beginn: 16 Uhr. Die beiden Klingsberg. Beginn:
Dienstag, 26. Oktober. Mittwoch, 27. Oktober. 16 ½ Uhr. Donnerstag, 28. Oktober. Einen Jugx willer sich machen. Beginn: 15 ½ Uhr. Freitag, 29. Oktober. Beginn: 15 ½ Uhr. Sonnabend, 30. Oktober. Sonntag, 31. Oktober. 15 ½ Uhr. Montag, 1. November. 16 Uhr.
Einen Jux will er sich machen.
Beginn: 16 Uhr. euch gefällt. Beginn:
Vagabunden. Wie es
Die Reise nach Paris.
Lustspielhaus Dienstag, den 26. Oktober. Liebesbriefe. Beginn: 16 ½ Uhr. Mittwoch, den 27. Oktober. Lauter Lü gen. Beginn: 16 Uhr. Donnerstag, den 28. Oktober. Noch einmal 2 apoleon? Beginn: 16 ½ Uhr. Fesse en 29. Oktober. Noch einmal Napoleon? Beginn: 2 Uhr. Sonnabend, den 30. Oktober. Lauter Lü gen. Beginn: 16 Uhr. Sonntag, den 31. Oktober. Liebesbriefe. Beginn: 16 ½ Unr. Montag, den 1. November. Noch einmal Napoleon? Beginn: 16 ½ Uhr.
Beginn:
Wirtschaftsteil
Lebensnah, sauber und gerecht!
Sauckel über die Grundsätze des Arbeitseinsatzes — Kriegsarbeitstagung in Wien
Zum ersten Male seit der Errichtung der Gauarbeitsämter, die einen neuen Abschnitt der Arbeitsverwaltung einleitete, hatte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz seine Mitarbeiter im Reich und in den besetzten Gebieten zu einer Tagung der Reichsarbeitsverwaltung einberufen, die alle Probleme und Fragen auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes, der Leistung und des Lohnes behandelte. Ihre besondere Bedeutung erhielt die Tagung durch eine Rede von Gauleiter Sauckel, der den zu⸗ tändigen Dienststellen die Grundsätze und Richtlinien für 8— Arbeit vermittelte und sie auf ihre verantwortungsvollen Auf⸗ gaben verpflichtete. Die Kriegswichtigkeit der Veranstaltung wurde durch die Anwesenheit hoher Vertreter des Oberkomman⸗ dos der Wehrmacht und zahlreicher Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft unterstrichen.
Nachdem Ministerialdirektor Dr. Beisiegl die Tagung er⸗ öffnet hatte, gab der Gauleiter von Wien, Reichsleiter von Schirach, den Beratungen ein kurzes Vorwort. Er ermahnte die Tagungsteilnehmer eindringlich, stets daran zu denken, daß die Menschen, über die die Arbeitsämter mit dem Rechenstift ver⸗ fügen, keine wesenlosen Objekte der Berechnung seien, sondern Kameraden, Träger des Kampfes und des Glaubens an den Sieg.
Dann nahm Gauleiter Sauckel das Wort. Er ging in seiner Rede, die von hohem Verantwortungsbewußtsein getragen war, davon aus, daß es keinen Sieg ohne Enttäuschungen und Prüfungen gebe, und stellte fest: „Die Gewißheit, einen großen historischen Kampf wirklich bestehen zu können, liegt vornehmlich begründet in der Haltung, die ein Volk einnimmt, wenn die Nöte und Notwendigkeiten des Krieges ein Höchstmaß moralischer Kraft und seelischer Bereitschaft verlangen.“ Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz wandte sich sodann seinen Mitarbeitern zu, von denen er neben dem sachlichen Können, dem selbstverständlichen Fleiß und gewissenhafter Pflichterfüllung eine nationalsozialistische soldatische Haltung fordert, weil sie erstes und oberstes Gesetz ihrer Arbeit sein müsse. Gerechtigkeit, Sauberkeit, Unbestechlichkeit und Korrektheit seien die unerläßlichen Voraussetzungen, wenn Treuhänder der Nation ihr hohes Amt gewissenhaft führen und
ausüben wollen. Die guten Traditionen des deutschen Beamten⸗ tums müßten daher besonders für die verantwortlichen Männer des Arbeitseinsatzes noch erg änzt werden durch eine echt national⸗ sozialistische Haltung. — „Wir wollen“, so erklärte der Gauleiter, „die Repräsentanten einer Reichsarbeitseinsatzverwaltung sein, die die Synthese herstellt zwischen peinlicher Sauberkeit und Unbe⸗ stechlichkeit im öffentlichen Amt und der blutvollen Verbundenheit mit dem deutschen Arbeiter.“
„Sauckel rechtfertigte in seinen weiteren Ausführungen die Er⸗ neentg der Gauarbeitsämter, wobei er kurz die Schwierigkeiten und Widerstände streifte, die in dieser Richtung zu überwinden waren. Er verwies in diesem Zusammenhang auf h Führungs⸗ auftrag, den gerade die Partei auch auf diesem Gebiete zu leisten habe.
6 Seinen Mitarbeitern rief Gauleiter Sauckel zu: „Nehmt mehr als bisher Tuchfühlung mit der Partei, stellt euch selbst inmitten der Partei, sprecht euch aus mit dem Politischen Leiter, denn wichtig und entscheidend ist das Ver rauen, das der Volksgenosse eurer Arbeit entgegenbringt. Dieses Vertrauen wird nur vorhanden sein, wenn er weiß, daß die Verwaltung lebensnah, gerecht und volksverbunden ist. Gerade hierin unterscheidet sich die moderne nationalsozialistische Ver⸗
waltung sichtbar von den Verwaltungen der vergangenen Zeit. Unsere Verwaltung soll aufgebaut sein auf der Basis des Ver⸗ trauens und will nichts mehr zu tun haben mit den veralteten Begriffen einer verkalkten Bürokratie. Jedes Arbeitsamt muß heute einen Hauch der Volksgemeinschaft ausströmen, muß ein Garant des Lebenskampfes des einzelnen Vollsgenossen sein.“ Sauckel gab dann einen Ueberblick über den Auftrag und die Auf⸗ gaben, die der Führer der Arbeitseinsatzverwaltung gestellt hat, führte einige eindrucksvolle Ziffern an, die den Erfolg und die eistung dieser Behörde veranschaulichten, ließ keinen Zweifel über ie vielfältigen Schwierigkeiten, die sich der Erfüllung des dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz erteilten Auftrages entgegenstellen, und stellte fest: „Nur ein Volk, das den Mut hat, auf allen Gebieten der Kriegführung auch das unmöglich Schei⸗ nende zu verwirklichen, wird diefen Krieg gewinnen, und nur ein solches Volk verdient auch den Sieg.“ 1¹“ Nach einem Hohelied auf die Arbeitskraft Europas kündigte Gau⸗
leiter Sauckel an, daß auch das Arbeitseinsatzprogramm für 1944 genau so strikt und prompt müichen bhrf werden wird wie das vorausgegangene. Das werde ein Beitrag der Reichsarbeitsver⸗ waltung zur Erreichung des deutschen Endsieges sein. Mit der Ver⸗ lesung eines Treuetelegramms an den Führer und eines Gruß⸗ telegramms an den Reichsmarschall schloß die Eröffnungssitzung, worauf die Arbeitstagung mit ihren fachlichen Vorträgen be⸗ gann.
Im Anschluß an den Vortrag von Reichsstatthalter Gauleiter Sauckel begann die Arbeitstagung selbst mit einem Referat von Ministerialdirigent Dr. Timm über den Arbeitseinsatz im euro⸗ päischen Raum. Er umriß zunächst die Schwierigkeiten der weiteren Kräftebeschaffung, die dennoch neue beträchtliche Auf⸗ stockung erfahren konnte, und gab anschließend Einzelheiten über die Abdeckung des Kräftebedarfes sowie zu Fragen der leistungs⸗ steigernden Betreuung. Des längeren behandelte er die Arbeits⸗ einsatzverwaltung in den besetzten Gebieten unter Einbeziehung der Verhältnisse in Italien.
Ein Vergleich englischer Arbeitseinsatzmaßnahmen mit den deutschen bot überaus wertvolle Aufschlüsse. 1
Ueber Gegenwartsfragen der Lohnpolitik sprach Präsident des Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeit Thüringen, der Beauftragte des G. B. A., Dr. Wiesel. Er stellte das Problem der Lohngerechtigkeit und des Leistungslohnes, herausgehoben aus der Sphäre der Machtpolitik und ausgerichtet nach national⸗ sozialistischen Grundsätzen, in den Mittelpunkt seiner Ausfüh⸗ rungen. Dabei wurde das Gebot des unbedingten weiteren Lohn⸗ und Gehälterstops zur Stabilisierung des gesamten großdeutschen Lohngefüges und der Stützung der Währung mit allem Nachdruck hervorgehoben. Ziel der Lohnpolitik sei die Leistungssteigerung und darum nicht zuletzt die Ermittlung der richtigen Zeiten. Dr. Wiesel streifte im Rahmen seines Vortrages außerdem die Löhne der Frauen, der Jugendlichen sowie die durch eine etwaige Verlagerung auftauchenden Lohnfragen. 1
Ministerialrat Dr. Luyken referierte sodann über das Auf⸗ gabengebiet der Arbeitseinsatzstatistik.
Den Nachmittag füllte eine Sondertagung der Präsidenten der Gauarbeitsämter und Reichstreuhänder der Arbeit sowie der Beauftragten des Generalbevollmächtigten für den Abeitseinsatz.
Energie für Produktionssteigerung
Reichsminister Speer ruft die Betriebe zu erneuter Verbrauchs⸗ senkung auf
Die deutschen Betriebe haben im Vorjahr durch zielbewußten und sparsamsten Verbrauch von Kohle, Strom und Gas zur Erfüllung der Rüstungs⸗ und Kriegsproduktionsaufgaben ent⸗ scheidend beigetragen. Im vergangenen Kriegswinter konnte durch die verschiedensten innerbetrieblichen Maßnahmen die ge⸗ forderte 20 [hige Spitzensenkung fast überall erreicht und in vielen Einzelfällen sogar wesentlich überschritten werden. Hierbei hat sich die tatkräftige und umsichtige Hilfe der Energieingenieure und Energiestellen als außerordentlich wirksam erwiesen.
Die spürbare Erleichterung in der Stromversorgungslage im Frühjahr und Sommer dieses Jahres erlaubte es, im großen Umfange die während des Winters durchgeführten Maßnahmen zum Belastungsausgleich und zur Spitzensenkung wieder rück⸗ gängig zu machen. Die erhöhten Anforderungen, die der kom⸗ mende Winter an unsere Rüstung und Kriegsproduktion stellt, veranlaßten Reichsminister Speer, die Betriebe zu einer neuer⸗ lichen Senkung des Spitzenbedarfs aufzurufen, damit die Strom⸗ versorgung insgesamt auch in diesem Winter gesichert bleibt. Trotz der gesteigerten Produktionsaufgaben wird die Anwendung der im Vorjahre durchgeführten Maßnahmen auch diesmal eine Absenkung des Spitzenbedarfs um mindestens 20 % ermöglichen. Diese Bedarfssenkung wird bis zum 15. November durchgesetzt sein. Jede Energieeinsparung der Industrie trägt zu einer weiteren Steigerung unserer Produktion bei.
Eine wichtige handelsrechtliche Verordnung
Im Reichsgesetzblatt Teil I S. 573 ist eine Verordnung des Reichsministers der Justiz über die Einschränkung handels⸗ rechtlicher Bekanntmachungen während des Krieges vom 20. Ok⸗ tober 1943 veröffentlicht, auf die sämtliche Kaufleute und wirt⸗ schaftliche Unternehmungen besonders hingewiesen werden. Ueber die Auswirkungen der Verordnung auf den Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger werden wir unsere Bezieher noch unterrichten. 1A1AX“ c“
Vpom Geist der deutschen Werbung Zehn Jahre Werberat der deutschen Wirtscha
Aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens der deutschen Wirt⸗ schaftswerbung — am 12. September 1933 wurde das Gesetz über die Wirschaftswerbung erlassen und am 27. Oktober des gleichen Jahres der Werberat der deutschen Wirtschaft gegründet — ver⸗ 8 öffentlicht der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft, Prof. Dr. Heinrich Hunke, in seinem amtlichen Organ „Wirtschaftswerbung“ einen Aufsatz „Vom Geist der deutschen Werbung“, in dem er dem früheren Zustand der „Reklame“, die nur von wenigen in erfolgreichen Werbefeldzügen genutzt, von der Wirtschaft jedoch abgelehnt wurde, die straff organisierte Werbewirtschaft der letzten zehn Jahre gegenüberstellt.
Vier Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, so führt Prof. Dy. Hunke aus, entscheiden über die Bedeutung und Zukunft der Wirtschaftswerbung. In dem Kampf der Meinungen um die Notwendigkeit und Daseinsberechtigung der Wirtschaftswerbung habe er schon früher darauf hingewiesen, daß Werbung eine der beiden Urformen des Wirkens darstelle. Die andere sei der Zwang. Werbung sei keine Angelegenheit, die lediglich dem Egoismus einzelner wirtschaftender Menschen ihre Existenz verdanke. Der Gedanke der Werbung werde heute nicht mehr bestritten, es sei elbstverständliche Erkenntnis, daß Absatz und Verteilung genau o wichtig sind wie die Erzeugung. Bezüglich der Daseinsberechti⸗ gung der Wettbewerbs in der Wirtschaftswerbung hob Prof. Hunke hervor, daß man sowohl in dem Marktordnungswerk für das Werbegeschäft wie in den Bestimmungen über den Inhalt der Werbung grundsätzlich die Freiheit im Sinne des Leistungs⸗ wettbewerbs verteidigt und gesichert habe. Das Werbegeschäft sei nicht verstaatlicht worden, auch der Inhalt der Werbung sei frei geblieben und damit den Wirtschaftsunternehmen zu gleichen Be⸗ dingungen der Zugang zu allen Werbemitteln gesichert.
Schließlich hätte auch eine Entscheidung darüber getroffen werden müssen, ob die Schaffung der Wirtschaftswerbung lediglich auf dem Wege der Verwaltung erzwungen oder durch die Führung, durch Aufklärung, Erziehung, Aufgabenstellung und Verbesserung der werbefachlichen Ausbildung angestrebt werden sollte. Heute nach zehn Jahren könne gesagt werden, daß die eigentlichen Verwaltungsakte des Werberates minimal gewesen sind, dagegen sei es gelungen, durch Erziehung und Aufklärung die werbungtreibende Wirtschaft zu gewinnen, durch Verbesserung der werbefachlichen Ausbildung, vor allem durch die Schaffung der Reichswerbeschule in Berlin, den neuen Geist im Nachwuchs der Werbefachleute lebendig zu machen und amtlichen Stellen die Bedeutung der Wirtschaftswerbung zu beweisen. Bezüglich des Verhältnisses Krieg und Wirtschaftswerbung sei es natürlich, wenn auch falsch, daß zu Beginn des Krieges in weiten Kreisen die Werbung für überflüssig erklärt wurde. Man vergaß aber bei der Auffassung, daß die Ware nun nicht mehr den Verbraucher zu suchen habe, daß auch in Zukunft Beziehungen zwischen Pro⸗ duktion und Verbrauch existieren würden, die man durch Werbung beeinflussen konnte und mußte. Aus diesem Bedürfnis heraus sei die kriegswirtschaftliche Aufklärung, die innerbetriebliche Werbung und die Arkbeitseinsatzwerbung entstanden und in immer zunehmendem Maße seien staatliche Maßnahmen auf dem Wege der Wirtschaftswerbung den Verbraucher nahegebracht worden. Von entscheidender Bedeutung sei auch hier die Er⸗ haltung und Aktivierung der deutschen Auslandswerbung, auch seien Markterhaltung und Marktpflege und Durchsetzung neuer Produktionsverfahren wichtige Aufgaben für die Wirtschafts⸗ werbung gewesen.
““ Betriebswirtschaft im Bergbau
Im Schrifttum und in den Erörterungen über den Bergbau nehmen seit jeher die Fragen der Technik und der Produktion den breitesten Raum ein. Dagegen haben die Probleme der Vermögensverhältnisse und des Rechnungswesens im Bergbau bis⸗ her vielfach noch nicht die Beachtung und eingehende Verhand⸗ lung erfahren, die ihnen im Hinblick auf ihre große Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Bergbaues und für die Siche⸗ rung seiner Vermögenssubstanz zukommt. Dieses Fehlen einer allerdings inzwischen tatkräftig in Angriff genommenen vollkom⸗ menen betriebswirtschaftlichen Durchleuchtung des Bergbaues hat verschiedene Ursachen, die zu suchen sind einmal in der Ent⸗ stehung und historischen Entwicklung des Bergbaues und zum anderen in seiner besonderen Eigenart als Industriezweig der mit besonders hohen Wagnissen und mit nicht genau festliegenden, sondern nur schätzbaren großen Ueberinvestitionsnotwendigkeiten und vorhandenen Lagerstätten zu rechnen hat. Um trotz diesen Schwierigkeiten zu klaren Vermögens⸗ und Rechnungsverhält⸗ nissen auch im Bergbau zu gelangen, bedarf es einer engen Zu⸗ sammenarbeit zwischen Bergmann und Kaufmann, zwischen echniter und Betriebswirtschaftler. Diese Forderung eines engen Zusammenwirkens zwischen beiden Berufsgruppen inner⸗ halb des Bergbaues wurde nachdrücklich erhoben in dem Vortrag über „Bergwirtschaftliche Fragen“, den Dr. Pinker⸗ neil, Berlin, in Bochum hielt und mit dem die von der west⸗ fälischen Berggewerkschaftskasse im Auftrage des Vereins deut⸗ scher Bergleute im NSBD̃T. veranstaltete Vortragsreihe des Winterhalbjahres 1943/44 eröffnet wurde. Dr. Pinkerneil gab in seinem Vortrag zunächst eine einleuchtende Begründung dafür, warum der bergwirtschaftliche Zweig der Betriebswirtschaft noch viel jünger ist als die an sich ebenfalls noch junge Betriebswirt⸗ schaft, und wies darauf hin, daß der Ruhrbergbau zwar seine entscheidende Prägung von einem echten Kaufmann, nämlich von Emil Kirdorf, erhalten habe, daß aber gerade durch die Schöpfung Kirdorfs, das Rheinisch⸗Westfälische Kohlensyndikat, mit seinem zentralisierten Verkauf, der Kaufmann in eine sekundäre Rolle im Bergbau gedrängt worden sei. Bei der Gründung der Ge⸗ werkschaften, die später durch die Notwendigkeit einer breiteren Kapitaldecke meist in Aktiengesellschaften umgewandelt wurden, habe man ursprünglich nur 1 können, in wie viele Teile Gewinn und Risiko gingen. Man habe Zubußen erhoben, wenn sie unvermeidbar waren, und die Gewinne ausgeschüttet, die sich zeigten Aber auch späterhin sei die Aktivierung der Gerechtsame völlig uneinheitlich erfolgt, und auch in der Frage der Aktivierung von Kosten habe sich kein einheitliches Bild ergeben. Aus dieser un⸗ vollständigen Erfassung und Berücksichtigung des tatsächlichen Vermögens hätten sich nicht ausgleichbare Nachteile bei der Ver⸗ zinsung und den Abschreibungen ergeben, Die große Aufgabe be⸗ stehe nun in dem Versuch, das bergbauliche Vermögen richtig zu rekonstruieren, auf dieses Kapital Abschreibungen vorzunehmen, es zu verzinsen und auch das Wagnis einzurechnen.
Der Vortragende behandelte sodann die mit diesen Probleme zusammenhängende Steuer⸗ und Preisfrage. Was insbesondere die Abschreibungen betreffe, so könne der Bergbau nicht schematis nach Jahren abschreiben, er müsse sich bei den Abschreibunge vielmehr nach dem Nutzungsgrad seiner Lagerstätten richten, den wenn diese erschöpft seien, seien alle bergbaulichen Anlagen nicht mehr wert. Das zu erstrebende Endziel müsse sein, daß der Berg bau über eine Ansammlung von Abschreibungen in Form vo offenen und stillen Reserven verfügen könne, für den Fall de totalen Erschöpfung seiner Lagerstätten, um dann in der Lage z sein, eine Betriebsverlagerung und die Erstellung neuer Ankage auf anderen Grubenfeldern vorzunehmen. Um die Nutzungsdauer der Lagerstätten und Anlagen einigermaßen sicher errechnen z können, müßten Bergmann und Betriebswirtschaftler eng zu sammenarbeiten. Nach der Aufstellung des Kostenrahmens für den Bergbau sei ein dafür eingesetzter kleiner Arbeitskreis zur Zei um die Feststellung der Grundlage für einheitliche Richtlinien de Kostenrechnung bemüht, deren Fertigstellung aber noch einige Jahre beanspruchen werde. Wenn auch selbstverständlich jetzt im
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