geb. am 21. 1. 1874 in Schneidemühl, zuletzt wohnhaft in München, Lachnerstr. 3, zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen. u““
München, den 26. November 19424
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitst v“ Schag
Bekanntmachung
Die im Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 245 vom 20. Oktober 1943 veröffentlichte Vermö Seeethheetng des Zdenek Dadak, Fabrikant, geb. 13. 4. 1893 in Milotitz, r.⸗k., verh., zul. in Milotitz a./B. Nr. 61 whg., wird hiermit widerrufen. . 88
Brünn, den 6. Dezember 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Brünn.
1“ J. A.: Meyer.
Berichtigung Die Bekanntmachung der Staatspolizeileitstelle Reichenberg vom 25. November 1943 in Nr. 279/280 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 229,/30. November 1943 wird unter Ziffer 10 dahin berichtigt, daß nicht das Vermögen des Dr. Josef Israel Eisner, geb. 18. 3. 1896 zu Krizkuv, sondern mit Rücksicht auf sein am 12. 5. 1942 erfolgtes Ableben das Nachlaßvermögen nach dem Juden Dr. Josef Israel Eisner zugunsten des Deutschen Reichs ein⸗ gezogen wird. Reichenberg, den 7. Dezember 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Schröder.
Anweisung 3/143 der Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete über eine Lagerbestandsmeldung zum 31. Dezember 1943
Vom 7. Dezember 1943
Auf Grund der Anordnung VII/43 des Reichsbeauf⸗ tragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 89 vom 12. April 1943) in Verbindung mit §§ 10, 12—15 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. I S. 686) und § 35 der Anord⸗ nung I1/43 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsbeauftragten für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete angeordnet:
§ 1
(1) Handwerksbetriebe, die ein Lager an Spinnstoffwaren (Fertigstücke und Meterware) zum Verkauf oder zur Ver⸗
“
arbeitung unterhalten, sind verpflichtet, nach dem Stichtag
vom 31. Dezember 1943 eine Lagerbestandsmeldung abzu⸗ geben. 1b
(2) Handwerksbetriebe, in deren Eigentum am Stichtage an Spinnstoffwaren aller Art weniger als 30 m oder weniger als 10 fertige Stücke aus eigenem Lagerbestand vorhanden sind, sind zur Lagerbestandsmeldung nicht verpflichtet. —
§ 2
(1) Die Lagerbestandsmeldung ist auf vorgeschriebenen Vor⸗ drucken der zuständigen Handwerks⸗Innung oder, bei Mit⸗ gliedern selbständiger Fachgruppen in der Reichsgruppe Hand⸗ werk, dieser Fachgruppe einzureichen.
(2) Zur Lagerbestandsmeldung verpflichtete Handwerks⸗ betriebe, denen diese Vordrucke bis zum 20. Dezember 1943 nicht von ihrer zuständigen Organisation zugestellt worden sind, haben diese dort anzufordern. I“
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 bestraft.
1 84
Diese Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung —
sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 7. Dezember 1943. Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete.
Hans Schwarz, Leiter der Bewirtschaftungsstelle.
Nichtamtliches
Nummer 49 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 8. Dezember 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 30. 11. 48, Versorg. d. im Geschäftsbereich d. RMfdbO. tätigen Beamten. — RdErl. 4. 12. 43, Arbeitszeit. — Reichs⸗ u. Staatshaus⸗
alt, Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 3. 12. 43, Weitere Maßnahmen auf d. Gebiet d. Haushalts⸗ u. Kassen⸗ wesens. — Kommunalverbände. RdErl. 1. 12. 43, Be⸗ handlg. d. Gebäudeentschuldungs⸗(Hauszins⸗) Steuer im Kriegs⸗ schädenverfahren. — RdErl. 2. 12. 43, Förderg. d. Jugendmittags⸗
sche u. Jugendfreizeitheime d. HJ. durch d. Gemeinden. —
dErl. 2. 12. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau. — RdErl. 3. 12. 43, „Reichsweisungsblatt f. d. Bürgermeister“. — Polizeiverwaltung. RdErl. 4. 12. 43, Versorg. d. Freiwilligen d. Dt. Pol. u. d. Schutzmannsch. — Wehrangelegenheiten, Kriegsschäden, Fami⸗ lienunterhalt. RdErl. 1. 12. 43, Fürsorge f. d. Gräber d. Kriegsgefallenen d. jetzig. Krieges auf d. nichtreichseig. Fried⸗ höfen u. Gestaltg. v. Kriegergräberanlagen. — RdErl. 1. 12. 43, Behandlg. d. Gebäudeentschuldungs⸗ (Hauszins⸗) Steuer im Kriegsschädenverfahren. — RdErl. 3. 12. 43, Anwendg. d. PSchVO. auf Arbeitskräfte nichtdt. Staatsangehörigkeit. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 3. 12. 43, Förderg. v. w d. öffentl. Fürsorge. — Neu⸗ erscheinungen. — Stellenausschreibungen von Gemeindebamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 2,15 REℳ für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,70 HR.ℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt)
Kunst und Wissenschaft ₰ 8 Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 14. bis 20. Dezember
Staatsoper Unter den Linden Dienstag, 14. Dezember: Der Troubadour. Leitung: Heger. Beginn: 13 Uhr. . Mittwoch, 15. Dezember: Orp h eus und Eurydike. Musikal. Leitung: Heger. Beginn 13 ½ Uhr. 1 Donnerstag, 16. Dezember. Rigoletto. Mustkal. Leitung: Heger. Beginn: 13 Uhr. Freitag, 17. Dezember. Geschlossene Vorstellung. Be⸗
ginn: 13 Uhr. Sonnabend, 18. Dezember. Madame Butterfly. Musikal. Musikal.
Musikal.
Leitung: Lenzer. Beginn 13 ½ Uhr. Sonntag, 19. Dezember. Tannhäuser. Schüler. Beginn: 12 ¼ Uhr. Schauspielhaus
Dienstag, 14. Dezember: Ein verlorener Brief.
14 Uhr. Mittwoch, 15. Dezember: Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 13 ½ Uhr.
Leitung:
Beginn:
Donnerstag, 16. Dezember: Ein verlorener Brief. Be⸗ ginn: 14 Uhr.
Freitag, 17. Dezember: Beginn: 14 Uhr.
Fevwereee Dezember: Das Leben ist Traum. Beginn: 14 Uhr.
Sonntag, 19. Dezember: Einen Juxwill ersich machen.
Beginn: 14 Uhr.
Einen Juxwill ersich machen.
Montag, 20. Dezember: Ein verlorener Brief. Beginn:
Lustspielhaus
3 “ 88
Dienstag, 14. Dezember: Lauter Lügen. Beginn: 14 ½ hr.
Mittwoch, 15. Dezember: Flucht vor der Liebe. Beginn: 14 ½ Uhr.
Donnerstag, 16. 14 ½¼ Uhr.
Freitag, 17. Dezember: Florentiner Brokat.
15 Uhr. Flucht vor der
Dezember: Lauter Lügen. Beginn:
Beginn:
Sonnabend, 18. Dezember: Zum 50. Male. Liebe. Beginn: 14 ½ Uhr.
Sonntag, 19. Dezember: Florentiner Brokat. 14 Uhr.
Montag, 20. Dezember: Lauter Lügen.
Beginn:
Wirischaftsteil
Gewährung von Nutzungsentschädigungen an Einzelhandelsbetriebe
Nach den Kriegssachschädenbestimmungen soll die Nutzungsent⸗ schädigung wegen entgangener Einnahmen und laufender zusätz⸗ licher Ausgaben alsbald, spätestens monatlich nachträglich, dann ausgezahlt werden, wenn anzunehmen ist, daß der Geschädigte den Entschädigungsbetrag in volkswirtschaftlich gerechtfertigter Weise verwendet. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, daß der Ge⸗ schädigte seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten und seinen Ver⸗ pflichtungen weiterhin nachkommen kann. Es läßt sich jedoch häufig nach so kurzer Zeit nicht übersehen, ob der Geschädigte überhaupt eine Nutzungsentschädigung beanspruchen kann. Das kann insbesondere — wie der Präsident des Reichsverwaltungs⸗ gerichts in einem kürzlich veröffentlichten Schreiben hervorhebt — bei gewerblichen Betrieben der Fall sein. Hier kann eine Ent⸗
schädigung wegen entgangener Einnahmen in der Regel nur
ann gewährt werden, wenn die Einnahmen des letzten Kalender⸗ jahres, Geschäftsjahres oder Steuerjahres die Einnahmen des Schadensjahres übersteigen. Es ist aber in den meisten Fällen erst am Ende des laufenden Jahres festzustellen, ob diese Voraus⸗ setzungen gegeben sind. 8 Als Beisplel führt der Präsident des Reichsverwaltungsgerichts den 18 an, daß ein gewerblicher Betrieb, der der Versorgung der Bevölkerung dient, einen Fliegerschaden erleidet. Wenn solche Betriebe, so heißt es in dem Schreiben, bei Großangriffen von Sachschäden betroffen werden und dadurch zunächst zum Still⸗ stand kommen, so werden die örtlichen Stellen zur Sicherung der Bedarfsdeckung gerade für derartige Betriebe vordringlich 8 räume beschaffen, um ihnen die beschleunigte Wiederaufnahme des Unternehmens zu ermöglichen. Hierdurch werden zugleich für den betroffenen Geschäftsinhaber die Einnahmeausfälle zeitlich eng begrenzt werden. Andererseits wird der Betroffene nach Wiederaufnahme seines Betriebes vielfach mit einer erheblichen Umsatzsteigerung rechnen können, da die Deckung des Bedarfs der Bombengeschädigten eine vermehrte Ausgabe von Bezugscheinen erforderlich macht. Diese Absatzsteigerung wird oft dazu führen, daß der betroffene Geschäftsinhaber im Schadensjahr selbst bei Berücksichtigung der Ausfälle während der Zeit des vorüber⸗ gehenden Betriebsstillstands höhere Einnahmen erzielt als im Vergleichsjahr. . Wenn aus derartigen oder aus anderen Gründen damit zu rechnen ist, daß die Einnahmen des Geschädigten im Schadensjahr die des Vergleichsjahres übersteigen, so wird eine Nutzungsent⸗
schädigung nicht zu gewähren sein. Fällen
zur Verfügung zu stellen, so wird dies im Wege einer Voraus⸗
zahlung geschehen können, die später t bi ens verrechnet werden
die Entschädigung wegen des Sachscha kann.
11“
.“ Fliegerschaden und Arbeitseinsuaz
Eine Angestellte, deren Wohnung bei einem Fliegerangriff Teilschaden erlitten hatte, zögerte, obwohl ihr arsrefcend Zeit zur Besorgung der dringlichen persönlichen Angelegenheiten ge⸗ Pben war, ungebührlich mit der Wiederaufnahme der Arbeit.
as Arbeitsgericht Hamburg hat die daraufhin Viiögesgesene. „Eine
ristlose Entlassung mit folgender Begründung Ftinngf. liegergeschädigte Angestellte muß auf Grund der Treuepflicht nach dem Eintritt des Schadens sich unverzüglich mit dem Unternehmer wegen Wiederaufnahme der Arbeit in Verbindung setzen und unverzüglich ihre Arbeit wieder aufnehmen. Wenn sie dieser
Verpflichtung trotz Fristsetzung nicht nachkommt, so darf die An⸗
gestellte wegen des darin zu erblickenden Verstoßes gegen die
reuepflicht fristlos entlassen werden.“ (Urteil vom 28. 9. 1943
— 11 Ca 127/43.)
Grenzen der Ersatzbeschaffung
Nach der Krie Flachschädengera fenurng wird eine alsbaldige Entschädigung in Geld für Ersatzbeschaffungen nur dann gewährt, wenn diese möglich 1 Dazu stellt das Reichskriegsschädenamt in einem Beschlr
von Volksgenossen, ist die Ersatzbeschaffung keinen Um veeg n. wegen solcher
nach dem Kriege verschoben werden.
tänden gerechtfertigt. Die Auszahlung einer Ent⸗ Verluste muß gnß eine spätere Zeit
Hier muß die Wiederbeschaffung, gegebenenfalls einfacherer
Möbel, als gerechtfertigt angesehen werden.
Reichsleistungsbuch und Sonderleistungsbücher
Das von Dr. Ley kürzlich gestiftete Leistungsbuch wird auf Vor⸗ schlag der Betriebe an besonders tüchtige Gefolgschaftsmitglieder verliehen. Verschiedene Betriebe simn - on in süheren Jahren dazu übergegangen, ihren Gefolgschaftsmitgliedern Sonder⸗ leistungsbücher zu übergeben. Eine neue DAF⸗Anordnung regelt jetzt das Verhältnis des Leistungsbuches zu solchen älteren be⸗ trieblichen Einrichtungen. Neue C“ dürfen von den Betrieben nicht mehr eröffnet werden. Dagegen können die bereits eingeführten Sonderleistungsbücher weiter verwendet werden. In diese Sonderleistungsbücher wird ein besonderes Blatt eingelegt, auf dem die Widmung des Gauobmanns der DAF und die laufende Nummer vermerkt werden.
Der Aufmarsch zur Leistungsauslese der Jugend: Meldeschluß 15. Dezember
Der Meldeschluß für die Teilnahme männlicher und weiblicher Jugendlicher am ersten Kriegsberufswettkampf ist auf den 15. De⸗ zember 1943 festgesetzt worden. Die Meldungen können beim je⸗ weiligen Betriebsobmann oder bei der Kreiswaltung der DAF. erfolgen.
Der große Aufmarsch zur Leistungsauslese der berufstätigen Jugend ist also bald abgeschlossen. Der Krieg, der in erheblichem Maße auch in das Arbeitsleben der Jugendlichen eingriff, soll die wertvollen Möglichkeiten ihrer Förderung je nach Begabung und Können, wie se die Berufswettkämpfe schon in den Vorkriegs⸗ jahren boten, nicht länger mehr ausschließen. Als Erziehungs⸗ faktor wird der erste Kriegsberufswettkampf für die gesamte deutsche Jugend von ebenso großer Bedeutung sein wie für die Steigerung unserer Rüstungsproduktion.
. Wirtschaft des Auslandes
Spaniens Außenhandel im ersten Halbjahr 1943 — Kräftige Erhöhung des Aktivsaldos
Madrid, 11. Dezember. Nach den von der spanischen Generalzolldirektion veröffentlichten Zahlen h Spanien im ersten Halbjahr 1943 insgesamt 886 500 To. Rohstaffe und Waren im Werte von 358,8 Mill. Goldpeseten eingeführt gegenüber 810 600 To. im Werte von 211,3 Mill. Hoddpeseten im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Ausfuhr belief sich in der ersten Hälfte d. J. auf 943 000 To. im Werte von 412,2 Mill. Gold⸗ peseten und im ersten Halbjahr 1942 auf 1,06 Mill To. im Werte von 219,8 Mill. Goldpeseten. Damit hat sich der Aktivsaldo von 8,5 Mill. Goldpeseten im ersten Halbjahr 1942 auf 53,4 Mill. in der ersten Hälfte dieses Jahres erhöht. Den stärksten Anteil an dem Außenhandel Spaniens hatten in den ersten sechs Monaten d. J. fhehn⸗ Rohsto 9 und Waren: Einfuhr: Kohle, Holz, Leder, Talg, Maschinen, elektrische Geräte, Kraftwagen, Anllinfarben, Düngemittel, emische Produkte, Leinsamen, Papiermasse, Baumwolle, Jute, flüssiger Treibstoff und Tabak. Ausfuhr: Eisenerz, Wolfram, Kork und Korkwaren, Felle, Eisen, Stahl, Blei, Pflanzenessenzen, Kochsalz, Kolo⸗ phonium, pharmazentische Produkte, Terpentin, Pflanzenprodukte, Ven Apfelsinen, Zitronen, Trockenfrüchte, Konserven un ein
ravam —
Die französische Weinernte im Jahre 1943
Paris, 11. Dezember. Die Weinernte in Frankreich beträgt
dem Fachorgan „Journée Vinicole“ zufolge auf Grund der letzten
Schätzungen 44 Mill. hl und nicht 40 Mill. hl, wie bisher ange⸗
nommen wurde. Im Jahre 1942 betrug die einernte 37 Mill. hl, im Jahre 1941 waren es 42,5 Mill. hl. Im Jahre
1939 wurden 68 Mill. hl Wein geerntet, wobei die Einfuhr aus
Vordafrika zu berücksichtigen ist. Die Durchschnittsernte in den
letzten zehn Jahren betrug 57 Mill. hl. — Von den 44 Mill. hl
der Ernte dieses Jahres entfallen 6 Mill. hl auf die Marken⸗ weine,. lung: zur freien Verfügung der Winzer verbleiben 10—12 Mill. hl,
zur Ausfuhr sind 3 Mill. hl bestimmt, 4,4 Mill. hl werden zur
Herstellung von Cognac usw. bereitgestellt. 19 Mill. hl werden der französischen Bevölkerung zur Ver gestellt, was 4 Liter pro Kopf und Monat ausmacht.
85
Die b ügung
Die angespannte Kautschuklage in Englad
lage Englands äußerte sich der Beauftragte für Kautschuk im britischen Beschaffungsministerium, Oberst E. Gore Brown. Er erklärte, der Kunstkautschuk könne den Naturkautschuk nur teil
weise ersetzen. Da gegen Ende des Jahres die ständig sinkenden englischen Rohkautschukbestände einen Tiefstand erreicht haben würden, gehe England einer kritischen Zeit neg gen. Wenn man auch hoffte, für 1944 größere Mengen von Kunstkautschuk aus den Vereinigten Staaten zu erhalten, ⸗ müsse doch jeder die größten
Anstrengungen machen, um Kautschukerzeugnisse einzusparen.
— . —
(Setteigende finnische Großhandelsumsätze.
Helsinki, 12. Dezember. Die Umsätze des finnischen Großhan⸗ dels erreichten im Oktober dieses Jahres mit 1337 Mill. Fmk. einen monatlichen Höchststand und waren um 21,8 % größer als im gleichen Monat des Vorjahres. In der Zeit vom Januar bis Oktober dieses Jahres beliefen sich die Gesamtumsätze auf rund 12 Mrd. Fmk. gegenüber rund 10 Mrd. Fmk. in der gleichen Zeit des Vorjahres, was eine wertmäßige Zunahme um rund 20 % und eine mengenmäßige um rund 9 ₰G bedeutet.
Hausse⸗Spekulation in Griechenland — Winterschwierigkeiten
nicht zu erwarten
Athen, 12. Dezember. In Griechenland war in den letzten Wochen — ganz ähnlich wie vor einem Jahre — eine starke wirtschaftliche Beunruhigung aufgetreten, deren sich die Spe⸗ kulation . sprunghafte Heraufsetzung von Kursen und Preisen bemächtigte. Diese Hausse⸗Spekulation brach nach kurzer Dauer, genau so vwie vor einem Jahr, durch entsprechende finan⸗ zielle und Versorgungsmaßnahmen der zuständigen deutschen Stellen zusammen. Der freie Goldpreis sank innerhalb weniger Tage beinahe auf die Hälfte, und auf dem sonstigen freien Markt trat eine allgemeine Beruhigung mit starken Preisrückgängen ein. Dieser Erfolg wurde, ohne irgendwelche Zwangsmaßnahmen, nur durch geeignete, dem Charakter des Landes angepaßte kauf männische Rethoden herbeigeführt, und es ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die von der öffentlichen Meinung Griechenlands in letzter Zeit gelegentlich befürchteten besonderen Winter⸗ schwierigkeiten nicht eintreten werden
Beginn: 14 ½¼½ Uhr.
Sollte es aber in solchen
erforderlich werden, dem Geschädigten zur Bestreitung seines Lebensunterhalts oder zur Begleichung seiner Verbindlich⸗ keiten in der Zeit bis zur Wiederaufnahme des Betriebes Mittel
und volkswirtschaftlich gerechtfernigt 1
1 est, bei der sich immer mehr steigernden Vernichtung von Werten aller Art, insbesondere der persönlichen Habe und des Hausrates
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13. Dezember 1943. 2. 3
Schweizerische Regelung für USA⸗DPollar⸗Zahlungsausgleich Zürich, 10 Dezember. Vom eidgenössischen Volkswirtschafts⸗ departement wurde eine neue Verfügung über Zahlungen in UsSA⸗Dollar für den Warenverkehr herausgegeben. Danach werden für eine Reihe von Ländern Einfuhrbewilligungen oder Garantiezeugnisse für Waren nur noch erteilt, wenn sich der Schweizer Importeur der Ieuecshig⸗ für die Ueberwachung der Ein⸗ und Nusfuhr gegenüber verpflichtet, die Einfuhrwaren semie die mit der Einfuhr verbundenen Kosten mit USA⸗Dollar zu bezahlen, die von der Schweizerischen Nationalbank hierfür zu⸗ gelassen werden.
Novemberausweis der Bank für Internationalen Zahlungs⸗ 1 ausgleich Zürich, 11. Dezember. Nach dem Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 30. November 1943 hat sich die Bilanzsumme von 485,3 auf 486,1 Mill. ffrs. erhöht. Ebenfalls Erhöhungen weisen der Kassenbestand, der sich von 20,2 auf 22,7 Mill. ffrs. vermehrt, und der Posten Gelder auf Sicht von 15,4 auf 38,8 Mill. ffrs. auf. Gleich geblieben sind mit 81,4 Mill. sfrs. Gold in Barren und Gelder auf vrnh mit M21,0 Mill. sfrs. Verringerungen weisen auf die rediskontier⸗ baren Wechsel und Akzepte von 151,2 auf 126,2 und andere Wechsel und Anlagen von 195,8 auf 195,6 Mill. sfrs. — Auf der Passiv⸗ seite stehen die langfristigen Einlagen mit 229 Mill. sfrs. sowie die kurzfristigen und Sichteinlagen der Zentralbanken für Rech⸗ nung Dritten mit 1,2 Mill. ffrs. unverändert zu Buch Erhö⸗ hungen weisen auf die Posten kurzfristige und Sichteinlagen der Zentralbanken für eigene Rechnung von 5,9 auf 6,8 Mill. ffrs., die kurzfristigen und Sichteinlagen anderer Einleger von 1,2 auf 1,7 Mill. sfrs. und die sonstigen Passiven von 52,6 auf 53,2 Mill. ffrs., während sich die kurzfristigen und Sichteinlagen in Gold von 50,6 auf 49,9 Mill. ffrs. verringert haben.
Britische Besorgnisse über die Zukunft des australischen
Außenhandels 8
Genf, 11. Dezember. Bezeichnend für das anglo⸗amerikanische Rennen um die Gunst Australiens ist das, was der „Times“⸗ Rents hegtene in Canberra zur Zukunft des australischen Außen⸗ handels zu sagen hat. Der Krieg, so führt er aus, habe Australien zu einer Ent⸗ wicklung seiner rohstoffverarbeitenden Industrien verholfen, ins⸗ besondere der Maschinen⸗ und Textilindustrie, eine Entwicklung, von der Australien nie geträumt hätte. Diese würden nach Kriegsende mit den gleichen Industrien Englands in Wettbewer stehen. Australien werde dann nach den überseeischen Absatz⸗ märkten streben, in denen seit langem die britische Produktion vorherrschte. Werde Australien sich dann noch des Mutterlandes erinnern? Es sei gut möglich, daß die USA mit der Forde⸗ rung nach wirtschaftlichen Konzessionen an Australien heran⸗ treten und deren Gewährung als Gegenleistung für die Hilfe verlangten, die Amerika bei den Kämpfen im Südwestpazifik leistete. Unter solchen Umständen könne Australien sehr wohl antworten, es sei sich zutiefst dieser Schuld bewußt und gedenke sie auch bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit einzulösen.
Sofia, 878 ist.
rklärung
kommende
Christu, der zur chaftsstellen Verhandlungen f
endigung der technische Pagen zu lösen.
nisse, Bulgarien
Vor dem Abschluß der rumänisch⸗bulgarischen Wirtschafts⸗
verhandlungen 10. Dezember.
8.
Der rumänische Gesandte in Sofia, Frankreich zur Zeit auch Präsident der rumänischen Win Sof
die in Sofia mit den zuständigen bulgarischen Wirt⸗ führt, hat vor Pressevertretern eine Christu wies auf die bevorstehende Be⸗ erhandlungen hin. Es seien noch 8
Die Kontingente hatten für das — Jahr erweitert werden können. Die Erhöhung betrage im Vergleich zum Vorjahre 35 Prozent.
Rumänien nach Bulgarien noch Soda, Salz und chemische Erzeug⸗ i seinerseits Glyzerin, Rizinusöl, Reis, Lamm⸗ häute, Tabak, Gerbungsextrakte, Pyrit und Erze nach Rumänien saafücren.h Zur Se der bu schaftsbeziehungen wurde in Sofia auch eine bulgarisch⸗rumäni Wirtschaftskammer gegründet. 3 G 8
Außer Petroleum werde 6“ hecs
lgarisch⸗rumänischen Wirt⸗
England, Aegypten ts⸗ Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien Kanada
Brafilien se finanz⸗
Vereinigte Staaten von Amerika
Südafritanische UntonV.
Geld 9,89
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
4,995
Ausländische Geldsorten und Banknoten
Sovereigns .... 20⸗Francs⸗Stücke.
eseaenäIIII111“”“
2 und 1 Dollar Argentinische.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
Australischhee
Belgischee
Brasilianische
Britisch⸗Indische
Bulgarische: 500 Lewa und darunter
Dänische: grofsse ..DK 10 Kr. und darunter
Aegypten Kairo
Brasilien (Rio
cutta)
dam)
Türkei
(New York)
(Alexandrien und
Afghanistan (Kabul) 100 Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen)
Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
Bulgarien (Sofia)
Dänemark (Kopenhagen)..
England (London) .
enlern (Helsinki) 10⁰0 rankreich (Paris) 100
Griechenland (Athen) 100
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
Iran (Te eran) Island (Reykjavik) talien (Rom und Mailand) apan (Tokio und Kobe) 100 Yen anada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington). Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) “ (Zürich,
ern
Serbien (Belgrad)
Slowakei (Preßburg
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union (Pretoria und Fanntipurg) Seeeses;
Istanbul).. 8
Ungarn (Budapest). .
Uruguay (Montevideo)
Verein. Staaten von Amerika
183. Dezember 8 Geld Brief 1 ägypt. Pfund fghani
1 Pap.⸗Pes.
1 austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
100 Rupien —
100 Lewa 3,047 100 Kronen 52,15 1 18 Pfund
18,79 18,83
0,588
39,96 de Janeiro) .. —
linnmark 5,06
rs. —
rachmen 1,668 100 Gulden 100 Rials 14,59 100 isl. Kr. 38,42 100 Lire 9,99 58,591 1 kanad. Dollar —
100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfd. — 100 Kronen 56,76 100 Escudo 10,19 100 Lei —
100 Kronen
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 flow. Kr. 100 Pesetas
1 südafr. Pfb. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
182,70
59,46
57,89 4,995 8,591
28,565
Basel und
1,978 1,199
1 Dollar
Englische: 10 £ und darunt Finnische.. Französische... Holländische. Italienische: große
0 Li
Kanadische Kroatische. Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter... Schweizer: große 100 Frs. und darunter... Serbische Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union Türkische Ungarische: darunter
10. Dezember Geld Brief
18,79 18,83 0,588 0,592
39,98 40,04
3,047
3,053 52,15
52,25 5,08 5,07
1,668 1,6872
182,70 182,70 14,59 14,61 38,42 88,50 9,99 10,01 58,591 58,711
Gold⸗Dollars.
Geld 20,38 16,16
4,185
ptisch 1 ägypt. Pfd 4,39 Amerikanische: 1000 — 5 Dollar
1 Dollar — 1 Dollar n 1 Pap.⸗Peso 0,44 1 austr. Pfd 2,44 100 Belgas 39,92 1 Cruzeiro 0,08 100 Rupien 22,95
100 Lewa 3,07 100 Kronen
100 Kronen 52,10 1 engl. Pfd. — 100 Finnmart 5,055 100 Frs. 4,99 100 Gulden 132,70 100 Lire 9,98 100 Lire 9,98 1 kanad. Dollar 0,99 100 Kuna 4,99 100 Kronen 56,89
100 Lei 1,66 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 57,83 100 Frs. 57,83 100 serb. Dinar 4,99
100 slow. Kr. 8,58 1 südafr. Pfd. 4,39 1 türk. Pfund 1,91
100 Pengö
59,40
60,78
13. Dezember
Brief 20,46 16,22
4,205 4,41
0,46 2,46 40,08 0,09 23,05
3,09 52,30 5,075
10. Dezember
Geld 20,38 16,16
4,185
4,39
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95 3,07 52,10
5,055
5,01 132,70 10,02
10,02 1,01 5,01
57,11
1,68
59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93
61,02
4,99 132,ͤ70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89
1,66
59,40 57,83 57,88 4,99
8,58 4,39 1,91
60,78
Brief 20,46 16,22 4,205 4,41 0,46 2,46 40/08 0,09 23,05
3,09 52,30
5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11
1,68
59,64 58,07 58,07
5,01
8,62 4,41 1,93
61,02
4,995 5,005 56,76 10,19
56,88 10,21
59,46 59,58
Stockholm
57,89 4,995 8,591
23,565
58,01 5,005 8,609
28,605 London 17,32,
1,978 1,982
1,199 1,201
Ossennlicher Unzeiger
New York 4,31, 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B.,
Lissabon 17,68, Stockholm 102,65, 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½¼ B., Helsinki 8,77 ½%, Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
Buenos Aires
(D. N. B.) Brüssel
soffiz.)
[11.40 Uhr.] 69,25 B., Holland 229 ⅜,
7
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 11. Dezember. (D. N. B.) New Yort 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, 85— 5, 83,64 ⅛, Schanghai Tichungking⸗Dollar —,—.
Zürich, 11. Dezember.
Rio
Paris 6,52 ¹,
Mailand Berlin 172,55, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen
und Straffachen, erungen,
1. Untersuchun 2. eee 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustel 5. Berlust⸗ und — V 6. Auslosung ustb. von Wertpapleren,
7. Aktiengefellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktlen, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
ausgesprochener Lürungegen tände, wie Gemälde, maiag. achen und dergl. unter
Das gilt jedoch nicht für 1 Gebrauchsmöbel, mögen sie auch antik und daher wertvoll sein.
Die übrigen 38 Mill. hl kommen wie folgt zur Vertei⸗
Genf, 11. Dezember. Zu der äußerst angespannten Kautschuk⸗
10. b. 1. S-eh-dlgeneg..9.
12. Offene Handels⸗ und Rommanditgesellschaften,
18. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Verschiebene Bekanntmachungen.
3. Aufagebote
[26819] Aufgebot. Der Unteroffizier Wilhelm Meißner in Breslau, Brandenburger Straße 22, . im Felde, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Versicherungsscheins Nr. 443 043 der Niederschlesischen Pro⸗ vinzial⸗Lebensversicherungsanstalt ing Breslau über eine für den Fall des Todes des Antragstellers geschlossene Lebensversicherung über 2010 Hℳ be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Breslau, Schweidnitzer Stadt⸗ . sesden 4, im II. Stock, Zimmer 493, an⸗ eraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ rklärung der Urkunde erfolgen wird. (54 F 91/43.) Breslau, e 2. Dezember 1943. mtsgericht.
[26821] Aufgebot.
G.⸗R. 522 — 523/43. Die Anna Reichle, geb. Reichle, Ehefrau des Christian Reichle, Boten in Gutenberg, * be⸗ antragt, ihre kriegsverschollenen Brüdet 1. Jacob Reichle, Bäcker, geb. 14. 10. 1890 in Gutenberg, slett Reservist der
Komp. Inf.⸗Rgt. Nr. 120, seit 10. 9.
914 in den Kämpfen bei Pretz⸗Som⸗ maisne vermißt, 2. Karl Reichle, Fa⸗ brikarbeiter, geb. 25. 10. 1897 in Guten⸗
uletzt Musketier der 5. Komp. Inf.⸗J gt. Nr. 413, seit 7. 6. 1917 in der Schlacht bei Hooge vermißt, beide zuletzt wohnhaft in Gutenberg, Kr. Nür⸗ ingen, für tot zu erklären. Die be⸗ zeichneten Verschollenen werden aufge⸗ e dem Gericht bis spätestens Frei⸗ ag, den 18. Februar 1944, 15 Uhr, achricht über ihr Verbleiben zu geben, widrigenfalls die Todeserklärung erfol⸗ gen wird. An alle, welche Auskunft ber Leben oder Tod der Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, bis zu dem vorbestimmten Termin dem Gericht Anzeige zu machen. Kirchheim unter Teck, 6. Dez. 1943. Amtsgericht.
88
6822] Beschluß. 13 AR., 25/43. In der Drost Brauns'’schen Familienstiftung wird auf ntrag des Administrators, Justiz⸗ spektor Felix Kröpke in Magdeburg, an das Amtsgericht Wanzleben als der⸗ fets⸗ Aufsichtsbehörde die Stiftungs⸗ atzung vom 20. Juli 1812/16. August 1813 wie folgt geändert: § 8 des Nach⸗ trages vom 16. August 1813 wird auf⸗ snhe An seine Stelle tritt nach⸗ t
Vermögen wird unter die sich nach öffentlichem Aufruf im Reichsanzeiger und einer anderen im Deutschen Reich verbreiteten Zeitung binnen drei Mo⸗ naten meldenden bedürftigen Abkömm⸗ lingen von 1. dem Oberamtmann Karl Hans Brauns in Lutter a. B. und 2. der Kammerrätin Johanne Ernestine Auguste Kamlah geb. Walckhoff zu Hillersleben sowie der Marie Friederike Stockhausen geb. Walckhoff in Magde⸗ burg zu gleichen Teilen verteilt. Be⸗ dürsti ükeit wird angenommen, wenn das letzte Jahreseinkommen den Be⸗ trag von etwa 900,— RMℳ nicht er⸗ reicht hat. Ferner wird beschlossen: Die Stiftung wird aufgelöst, sie erlischt nach Ablauf von drei Monaten nach Bekanntmachung dieses Beschlusses. Zum Liquidator wird der bisherige Adminiftrator bestellt. Magdeburg, den 18. November 1943. Das Amtsgericht Wanzleben. Dr. Aster, Amtsgerichtsrat. Etwaige Gläubiger der Brauns'schen Familienstiftung werden hiermit zur Anmeldung ihrer Ansprüche an den unterzeichneten Liquidator aufgefordert. Justizinspektor Felix Kröpke, Magdeburg, Halberstädter Straße 8.
[26770] Aufgebot von Nachlaßgläubigern. 54 F. 68/43. Am 12. Juni 1943 ist
die Ehefrau Karla Anna Elisabeth
Treiber geb. Tiedemann in Hamburg,
ihrem letzten Wohnsitz, verstorben.
Durch eigenhändiges Testament vom
14. April 1943 hat die Verstorbene
ihren minderj. Sohn Karl⸗Heinz Trei⸗
ber zum Alleinerben und zu Testa⸗ mentsvollstreckern Hermann Feiste in
Cuxhaven und Rechtsanwalt Dr. Max
Krauel in Hamburg ernannt. Auf
Antrag der Testamentsvollstrecker wer⸗
den alle Nachlaßgläubiger der Ver⸗
storbenen aufgefordert, ihre Forderun⸗ gen bei dem Amtsgericht Hamburg,
Abt. 54, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗
platz, Zimmer 814, spätestens in dem
dort auf Donnerstag, dem 24. Februar
1944, 11 Uhr, anberaumten Aufge⸗
botstermin anzumelden. Die Anmel⸗
dung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß⸗ gläubiger, die sich nicht melden, kön⸗ nen, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pfllichtteilsrech⸗ ten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗ rücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗
ehende Bestimmung: Das bei einer Auflösung der Stiftung vorhandene
Gläubiger, denen der Erbe unbe⸗ schränkt haftet, werden durch das Auf⸗ gebot nicht betroffen. Hamburg, den 15. November 1943. Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[26903]
Die Stammaktie Nr. 73 der Aktien⸗ Zuckerfabrik Uelzen, lautend auf den Namen Karl Niemann in Fallingbostel ist für kraftlos erklärt.
Amtsgricht Uelzen, den 30. November 1943.
[26904]
Die Stammaktie Nr. 1265 der Aktien⸗ Zuckerfabrik Uelzen, lautend auf den Namen des Bauern Arthur Moritz in Kirchweyhe, über 300 Mark, ist für kraftlos erklärt. . Amtsgericht Uelzen, den 30. Nov. 1943.
[26894 Kraftloserklärung.
T 39/42 — 11. Nach fruchtlosem Ver⸗ laufe der Aufgebotsfrist (Edikt vom 31. 12. 1942, O. Nr. 6) wird das Ein⸗ lagebuch der Raiffeisenkasse Loosdorf Nr. 637, B III/166, lautend auf Glaninger, Elfriede, in Loosdorf mit dem Stande von 455,71 Pℳ zugunsten der Elfriede Glaninger in Loosdorf für kraftlos erklärt. 8
Landgericht St. Pölten, Abt. 5,
am 13. August 1943.
[26884) Kraftloserklärung.
T 8/42 — 7. Nach fruchtlosem Ablaufe der Aufgebotsfrist (Edikt vom 6. Juli 1942, 0N. 3, wird das Einlagebuch der Sparkasse in der Stadt St. Pölten Nr. 78 039, lautend auf Paul Quell⸗ malz, St. Pölten, Dr.⸗Jury⸗Promenade Nr. 6, mit Stand von 53,80 Hℳ, ku⸗ gunsten des Paul Quellmalz, R. B.⸗ Sekretär, St. Pölten, Dr. Jury⸗ Promenade 61, für kraftlos erklärt.
Landgericht St. Pölten, Abt. 5, am 14. Januar 1943.
[26824] Bekanntmachung.
2 F 2/48. Durch Urteil des Amts⸗ gerichts Skotschau vom 14. Oktober 1943 ist der Inkassowechsel Nr. 54 833, fällig am 26. 8. 1939 über 500 Zl., ausgestellt durch Valentin Niedziela, akzeptiert durch den Baumeister Manowski und dessen Ehefrau aus Skotschau, für kraft⸗ los erklärt worden.
Skotschau, den 14. Oktober 1943. Das Amtsgericht.
[26081]
Für die im Grundbuche von Berlin (Tempelhofer Vorstadt) Blatt 3247 in Abteilung III Nr. 6 und 7a für die Jüdin Caecilie Sara Liebermann geb. Lachmann eingetragenen Hypotheken von 30 000 FG. ℳ und 22 500 0ℳ, welche
sind neue Briefe gebildet und damit die alten kraftlos geworden. Berlin SW 11, den 9. November 1943. Das Amtsgericht Tempelhof. Blocksdorff, Amtsgerichtsrat.
[26826] Beschluß.
3 VI 4/33. Der Witwe Clara Rausch geb. Richter, dem Lehrer Herbert Rausch und dem Lehrer Pchen9 Rausch, sämr⸗ lich in Waldenburg (Schles.), ist am 21. Januar 1933 ein Erbschein erteilt worden, nach welchem sie zu 4, *% und % gesetzliche Erben des am 28. August 1932 in Waldenburg (Schles.) verstorbenen Kassierers Hein⸗ rich Rausch geworden sind. Dieser Erb⸗ schein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Waldenburg (Schles.).
4, heceentliche Zuttennngen
[26827] Oeffentliche Zustellung.
4 R 471/43. Die Frau Ida Roth, geb. Olesch, in Gleiwitz, Wilhelm⸗ straße 35, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Huschke in Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Bau⸗ techniker Ernst Roth, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Der Beklagte wird ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Gleiwitz auf den 9. März
der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richt e. Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Gleiwitz, den 2. Dezember 1943. Kirchner, Zustizoberinspektor, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts. SH
[26828] Oeffentliche Zustellung. Frau Anna Horakowski geb. Ramezyk in Schwetz (Weichsel), Technaustraße 13, Streitbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wiebe in Schwetz (Weichsel), klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Tadeus Horakowski, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidunr aus §§ 47, 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ ndlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ ammer des Landgerichts in Graudenz auf den 5. Februar 1944, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Streitbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Graudenz, den 2. Dezember 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
26829] Oeffentliche Zustellung.
11 C 245/43. Das minderjährige Kind Werner Georg Otte, geboren am 16. Juli 1930 in Hamburg⸗Wilhelms⸗
mächtnissen und Auflagen sowie die
für das Deutsche Reich eingezogen sind,
burg, klagt gegen den Former, jetzt
1944, vormittags 10 Uhr, geladen, mit
Aspang auszugebenden,
Seemann Georg John, geboren am 14. März 1908 in Harburg, Elbe, zu⸗ letzt wohnhaft in Hamburg⸗Harburg, Jägerstraße 2 a, bei den Eltern — Ehe⸗ leuten Böhrs —, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Unterhalts mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, daß er verpflichtet ist, an Kläger, zu Händen des jeweiligen Vormundes, an rückständiger Unterhaltsrente für die Zeit vom 16. 1. 1939 bis 15. 12. 1943 1770,— ERℳ 15 zahlen, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Zur “ Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Ham⸗ burg⸗Harburg, Buxtehuder Straße 9, Zimmer 38, auf den 6. März 1944, 10 ½¼ Uhr, geladen.
Hamburg⸗Harburg, 6. Dezbr. 1943.
Amtsgericht. XI.
[26772] Oeffentliche Zustellung.
56. C. 935. 43. — Der Installateur Viector Ogorek in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Berliner Str. 142, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Herr in Ber⸗ lin⸗Zehlendorf, Stubenrauchstraße 7, klagt gegen Bruno Israel Silberstein in Johannisburg (Südafrika) mit dem Antrage auf Duldung der Zwangs⸗ öö gegen die Ehefrau des Beklagten, Käthe Sara Silberstein geb. Perls, aus dem Urteil des Amts⸗ jerichts Charlottenburg vom 17. März 943 — 56. C. 182/43 — sowie dem dazu gehörigen Kostenfestsetzungs⸗ beschluß vom 31. Mai 19483. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Charlottenburg auf den 31. Januar 1944, 9 Uhr, Saal 119, geladen. Berlin⸗Charlottenburg, den 30. No⸗ vember 1943.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[26773] Beschluß.
47 Ne 549/42 — 25. Kuratel zur Wahrung der Rechte der Besitzer der von der k. k. priv. Eisenbahn Wien⸗ Aspang ausgegebenen Teilschuldver⸗ schreibungen Em. 1886. Nit Beschluß des Amtsgerichtes Wien (Grundbuchs⸗ gericht) vom 8. November 1943, Eis. B. 383/43, wurde auf Grund der am 18. und 16. Oktober 1943 ausgestellten Löschungseinwilligungserklärung die Einverleibung der Löschung des Pfand⸗ rechtes, das ob der dem Deutschen Reich (Reichseisenbahnvermögen) ge⸗ hörigen endgültigen Eisenbahnbuch⸗ einlage (Wien⸗Aspang) im Lastenblatte (Erste Abteilung) unter C. O. Z. 1 im Betrage von 4 000 000 Gulden ö. W. in Silber für die Forderungen aus den von der k. k. priv. Eisenbahn Wien⸗ mit 4 % ab⸗