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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
07.08.1937
Band
Nr. 180
Erscheinungsjahr
1937
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-34329
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-34329
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19370807
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19370807
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Zentralhandelsregisterbeilage
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1937
      • [Monat] 8
        • [Tag] 7
          • [Ausgabe/Heft] 07.08.1937 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Handelsteil. 2
            • [Abschnitt] Öffentlicher Anzeiger. 4
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
07.08.1937Amtliches.Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers über die Auflösung der Fachgruppe Zwecksparunternehmungen in der Wirtschaftsgruppe Kreditunternehmungen verschiedener Art.Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Sprengstofferlaubnisscheinen.Polizeiverordnung über die Festsetzung eines Luftsperrgebietes über dem Reichssportfeld vom 10. August bis 25. August 1937 täglich von 20.00 bis 23.00 Uhr.Bekanntmachung gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes.Bekanntmachung K P 376 der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 6. August 1937 über Kurspreise für unedle Metalle.Anordnung 30 der Überwachungsstelle für Bastfasern (Herabsetzung der Freigrenze für Leinengarne, Hanfgarne, Web- und Zwirngarne aus Ramie). Vom 6. August 1937.Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 91.Nichtamtliches.Handelsteil.Öffentlicher Anzeiger.Erste BeilageZweite BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
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