2 Herrn Polizeipräſidenten dieſer Stadt gegenüber Ausdruck zu geben, und ich nehme an, daß die Ver⸗ ſammlung ſich damit einverſtanden erklärt. Sie haben ſich von Ihren Plätzen erhoben, um auch Ihrerſeits das Andenken des Verſtorbenen zu ehren. Die Deutſche Barackenbaugeſellſchaft (Syſtem Brümmer) zeigt an, daß für den Magiſtrat Rirdorf ein größerer zerlegbarer transportabler Kranken⸗ pavillon geliefert worden iſt, und ladet zur Beſich⸗ tigung desſelben ein. Der Pavillon iſt in Rirdorf Cannerſtraße 42—46 aufgeſtellt. Anmeldungen zur Beſichtigung werden in der Geſchäftsſtelle entgegen⸗ genommen. Die Geſellſchaft wird zur Beſichtigung einen Vertreter entſenden. Dann iſt eine Petition des Jugendfürſorge⸗ verbandes der Berliner Lehrerſchaft betreffend Ab⸗ änderung der Geburtsurkunden unehelicher Kinder eingegangen. Die Petition wird zur Unterzeichnung ausgelegt und im Saale zirkulieren. Infolge der Mandatsniederlegung des Herrn Verſicherungsdirektors Roſtock ſind zwei Sitze in zwei ſtändigen Ausſchüſſen vakant geworden: einmal im Petitionsausſchuß, ſodann im Rechnungsprüfungs⸗ ausſchuß. Es wird vorgeſchlagen, an Stelle des Herrn Roſtock in den Petitionsausſchuß Herrn Stadt⸗ verordneten Fink und in den Rechnungsprüfungs⸗ ausſchuß Herrn Stadtverordneten Heimann zu wäh⸗ len. — Ich ſtelle feſt, daß die Herren gewählt ſind. Wir kommen nunmehr zur Tagesordnung. Punkt 1 der Tagesordnung: Mitteilung in Sachen Grenzregelung weſt⸗ lich des Bahnhofs Charlottenburg. Druck⸗ ſache 185. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 2 der Tagesordnung: Mitteilung betr. den Abſchluß des Stadt⸗ haushaltsetats für das Rechnungsjahr 1904 nach den Beſchlüſſen der Stadtverordneten⸗ Verſammlung Druckſache 186. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlänfige Mitteilung betr. den diesjährigen Brandenburgiſchen Städtetag. Druckſache 187. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag des Stadtyerordneten Dr. Borchardt und (Gen. betr. Anderung des Gemeinde⸗ wahlrechts. Druckſache 188. Der Antrag lantet, wie folgt: Die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ ſucht den Magiſtrat, mit den Vertretungen an⸗ derer Kommunen in Verbindung zu treten, um gemeinſam geeignete Schritte bei den ge⸗ ſetzgebenden Faktoren behufs Erſetzung des Dreiklaſſen⸗Wahlſyſtems durch das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht unter Aufhebung des Privilegs der Grundbeſitzer bei den Wahlen zur Gemeindevertretung zu unter⸗ nehmen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, der Antrag, den wir Ihnen unterbreiten, und auf deſſen Annahme wir mit einiger Sicherheit zu rechnen mehm⸗ verlangt vom Maziſtrat und den geſetzgebenden Kör⸗ perſchaften im Falle ſeiner Annahme eine nicht uner⸗ hebliche Arbeit. Das Wahlrecht zur Stadtverordneten⸗ verſammlung, zur Vertretung der ſtädtiſchen Bürger⸗ ſchaft, deſſen Grundlage wir geändert wünſchen, iſt durch die Städteordnung geregelt, und wir verhehlen uns in keiner Weiſe, daß es kaum angängig ſein wird, einen einzelnen Punkt aus der Städteordnung herauszugreifen und dieſen einzelnen Punkt in voll⸗ ſtändig anderer Weiſe als bisher zu regeln, ſondern wir ſind der Meinung, daß, wenn einmal an eine ſolche Anderung gegangen werden ſoll, dann gleich⸗ zeitig eine organiſche Revidierung der geſamten Städte⸗ ordnung ſich notwendig macht. Wir greifen aber dieſen Punkt, das Wahlrecht, als einen ganz beſonders wichtigen heraus, um bei ihm die Frage der Ande⸗ rung der Städteordnung überhaupt ins Rollen zu bringen, um bei ihm zu erreichen, daß eben in eine eingehende Erörterung darüber eingetreten wird, daß die Städteordnung im Sinne einer wirklichen Selbſt⸗ verwaltung in müglichſt naher Zeit geändert werden ſoll. Deswegen, ſage ich, verlangt dieſer Antrag im Falle ſeiner Annahme vom Magiſtrat und von den geſetzgebenden Körperſchaften eine nicht unerhebliche Arbeit, weil eben es ſich dann nicht. um eine aus dem Handgelenk vorzunehmende Anderung eines Paragraphen handelt, ſondern um eine ſehr gründ⸗ liche Durcharbeitung der geſamten Materie der Städte⸗ ordnung, die von Grund aus reformbedürftig iſt. Man wirft der Partei, der ich angehöre, wohl öfter vor — und ich habe auch heute in einem Char⸗ lottenburger Blatt dieſen Vorwurf geleſen —, daß wir unſere Anträge hier lediglich aus propagan⸗ diſtiſchen Zwecken ſtellen, aus Zwecken der Agitation, ohne irgendwie dabei den Wunſch zu haben, uns an der praktiſchen Arbeit in der Verwal⸗ tung, an der praktiſchen Löſung der ſtädtiſchen Aufgaben zu beteiligen. Nun, meine Herren, ich kann für eine Partei, die eine Volkspartei nicht nur ſich nennen will, ſondern die eine Volks⸗ partei auch ſein will, dieſen Vorwurf zunächſt einmal ſchon an ſich nicht gerade als einen Vorwurf anerkennen. Denn allerdings hat eine Volksparteiauch die weſentliche Aufgabe, Propaganda in dem Sinne zu treiben, daß mög⸗ lichſtweite Volkskreiſe, daß die Volksmaſſe auch über das, was dieſe Partei wünſcht und erſtrebt, aufgeklärt wird. Wenn alſo die ſozialdemokratiſche Partei in ihren Reden und in ihren Anträgen zu einem Teile eine ſolche Propaganda zu treiben ſucht, ſo wäre das kein Vorwurf, ſo wäre das ein Vorwurf nur im Munde oder im Sinne ſolcher Leute, die eben ſelbſt auf das Volk, auf die Volksmaſſe nicht zu wirken wünſchen. Es gibt ſolche Leute; ſie nennen ſich zum Teil ſogar Mitglieder einer Volkspartei; aber doch verwerfen ſie eine ſolche Propaganda, doch erheben ſie gegen uns gerade den Vorwurf: wir wollen eine ſolche Propaganda treiben! Alſo, wie geſagt, meine Herren, ich kann das als einen Vorwurf nicht an⸗ erkennen. Aber abgeſehen davon, wenn es ein Vormurf ſein ſoll, ſo iſt er in dieſem ſpeziellen Falle durch⸗ aus nicht berechtigt; ſondern in dieſem ſpeziellen Falle liegt uns allerdings nicht daran, in den weiteſten Voltskreiſen noch einmal zu verſichern, daß wir ein möglichſt demokratiſches Wahlrecht wollen, daß wir auch für die Gemeinden, auch für die Wahlen zur Stadtverordnetenverſammlung eine möglichſt weit⸗ gehende Beteiligung aller Bürger an dieſen Wahlen wollen. Denn, meine Herren, ich glaube, das haben wir nicht nötig; in dieſer Beziehung herrſcht über das, was die ſozialdemokratiſche Partei wünſcht und