„, —— 6 Kerls ſind, die wollen keine Selbſtverwaltung, die wollen die Volksrechte nicht wahren; wir ſind die eigentlichen gegebenen Vertreter der Volksrechte; bei den nächſten Wahlen habt ihr uns daher zu wählen! Ich wundere mich nur, daß man ſchon heute da⸗ mit kommt, daß man nicht eine gelegenere Zeit, un⸗ mittelbar vor den Stadtverordnetenwahlen, ſich dafür ausgeſucht hat. Das würde zweifellos draußen auf diejenigen Gemüter, die die Verhältniſſe nicht kennen, dann einen viel beſſeren Eindruck — von Ihrem Standpunkte aus natürlich — gemacht haben. Meine Herren, beinahe hätten wir ja noch einen viel weiter gehenden Antrag über uns ergehen laſſen müſſen. Faſt wäre uns ein Antrag unterbreitet worden auf Reviſion der Städteordnung. Aber die Herren ſind beſcheiden, ſie kommen nur, mit einer Reviſion des aktiven und paſſiven Wahlrechts, und da freilich, wie es ihre Art iſt, machen ſie gleich ganze Arbeit. Sie wollen gar nicht, daß erſt mal hier ein Ausſchuß eingeſetzt wird, der ſich klar wird über die Form der Reviſion, über die Richtung der Reviſion; ſie ſagen gleich, was ſie haben wollen: Be⸗ ſeitigung der Privilegien für das paſſive Wahlrecht, Umgeſtaltung des aktiven Wahlrechts, Erſatz deſſelben durch das für den Reichstag geltende Wahlrecht. Gewiß, meine Herren, wenn man vielleicht da nicht ſo ganze Arbeit gemacht hätte, ſo würde möglicher⸗ weiſe der Antrag hier mehr Ausſicht gehabt haben, Boden zu gewinnen; (ſehr richtig!) es würden möglicherweiſe die Städte vielleicht unter⸗ einander in Verbindung getreten ſein; man wäre dann Gefahr gelaufen, daß der Antrag wirklich ir⸗ gendwelche beſtimmtere Form angenommen hätte, der Verwirklichung näher gerückt wäre, und dann wäre ja die ganze Geſchichte für nichts geweſen. Ihnen iſt es ja viel angenehmer, wenn der Antrag abgelehnt wird, um dann mit dieſem Antrag noch auf Jahre hinaus weiter Agitation und Propaganda treiben zu können. Meine Herren, ich habe nicht die Abſicht, der ganzen, philoſophiſch und hiſtoriſch angelegten Rede des Herrn Kollegen Dr. Borchardt zu folgen, wi nicht bis auf die Sklavenhalterei zurückgehen, will auch nicht unterſuchen, ob wirklich das Unſinnigſte irgendwo noch Ausſicht hat, irgendwie mal vernünftig zu werden, oder, wie Herr Kollege Dr. Borchardt ſich ausgedrückt hat, vielleicht mal vernünftig geweſen iſt; ich meine, daß alle dieſe Fragen mit den Dingen, mit denen wir uns heute hier zu beſchäftigen haben, nur in einem ſehr loſen Zuſammenhange ſtehen. Meine Herren, meine Freunde erkennen ohne weiteres an, daß das aktive und das paſſtve Wahlrecht, wie es der Städteordnung zugrunde gelegt wird, im höchſten Grade reformbedürftig iſt. (Sehr richtig!) Insbeſondere erkennen wir auch die Reformbedürftig⸗ keit des paſſiven Wahlrechts an. Ich ſchließe mich nicht den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Borchardt in ſeiner Kennzeichnung der Hausbeſttzer an. Würde es nach den Abſichten der ſozialdemokratiſchen Partei gehen, ſo würden wir uns ja gar nicht über die Privilegien des Hausbeſitzerwahlrechts zu unterhalten haben. Die Herren wollen nicht blos die Privilegien des Hausbeſitzerwahlrechts beſeitigen, ſondern ſie wollen den Hausbefitzerſtand überhaupt aus der Welt ſchaffen; und wenn es nach ihren Anſichten ginge, wenn ihre Wünſche in Erfüllung gingen, dann brauch⸗ ten wir uns freilich über derartige Privilegien gar nicht zu unterhalten. Aber, meine Herren, ich möchte nur erinnern an die Iudikatur des Oberverwaltungs⸗ gerichts; ich möchte erinnern an die Verhandlungen des Wahlprüfungsausſchuſſes der Stadtverordneten⸗ Verſammlung über die letzten Stadtverordnetenwahlen; und, meine Herren, ich glaube, daß wir einmütig der Anſicht ſind, daß dieſes Wahlrecht reviſionsbe⸗ dürftig iſt. Denn es iſt tatſächlich doch ein Wider⸗ ſinn, wenn jemand wahlfähig iſt als Hausbeſitzer, dem vielleicht kein Ziegel auf ſeinem Hauſe gehört, während ein anderer, der von einem ſchuldenfreien, bedeuten⸗ den Wertobjekt nur 50 % beſitzt, nicht als Hausbe⸗ ſitzer im Sinne der Städteordnung angeſehen wird. Meine Herren, wenn man vor ſolcher Judikatur ſteht, dann muß man ohne weiteres die Reviſionsbedürftig⸗ keit anerkennen. Meine Herren, die Statiſtik, die Herr Kollege Ur. Vorchardt hier vorgeführt hat über den Wechſel im Hausbeſitzerſtande, iſt doch ganz gewiß nicht ein⸗ wandsfrei. Er mag es mir nicht verübeln, aber die Statiſtik, die er hier vorgebracht hat, iſt tendenziös zugeſchnitten auf die Zwecke die er damit verfolgt. Er mußte vor allen Dingen doch hierbei einmal feſt⸗ ſtellen, wenn er eine Statiſtik über 6 Jahre über den Beſitzwechſel vorbringt, wie häufig die einzelnen Grundſtücke gewechſelt haben. Es iſt ſehr möglich, daß der Prozentſatz, den er dann für den Hausbe⸗ ſitzerwechſel erhält, ein ganz erheblich geringerer iſt. Dann dürfen wir doch auch nicht die eigenartigen Verhältniſſe in Charlottenburg vergeſſen, die große Anzahl von Häuſern, die Jahr für Jahr von den Bauunternehmern hergeſtellt werden, ſelbſtverſtändlich nicht als Kapitalsanlage, ſondern um das Wohnungs⸗ bedürfnis zu befriedigen; und um weiter bauen zu fönnen, müſſen ſie ſelbſtverſtändlich dieſe Häuſer ver⸗ kaufen; denn ſolange ſie ſie nicht verkaufen, können ſie nicht weiterbauen, ſind infolgedeſſen lahmgelegt. Ich wundere mich eigentlich, daß dieſe Momente eine ſo geringe Beachtung gerade beim Kollegen Dr. Borchardt gefunden haben; denn er hätte ſich doch ſagen müſſen, daß der Hausbeſitzwechſel hier in Char⸗ lottenburg unter gewiſſen Vorausſetzungen dringend nötig iſt, daß wir ohne dieſen Hausbeſitzwechſel gar ll nicht daran denken können, in ausgiebigem Maße das Wohnungsbedürfnis zu befriedigen! Meine Herren, was die öffentliche Wahl anlangt, ſo ſtehen meine Freunde allerdings auch auf dem Standpunkte, daß die öffentliche Wahl zu beſeitigen und durch eine geheime Wahl zu erſetzen iſt; ebenſo ſind wir Gegner des Dreiklaſſenwahlſyſtems. Man fann nun aber nach all dieſen Richtungen hin viel leichter Kritik üben, als hier in wenigen Worten, in kurzen Grundſätzen darlegen, was an die Stelle dieſes Städteordnungswahlrechts geſetzt werden ſoll. Darüber allerdings kann ich eine bündige Erklärung abgeben: das Reichstagswahlrecht würden wir niemals bereit ſein, dem Wahlrecht der Kommune zugrunde zulegen. (Sehr richtig! bei der Freien Vereinigung.) Herr Kollege Dr. Borchardt hat den wunden Punkt hierbei ſehr richtig herausgefunden. Er hat geſagt: man hält dem entgegen, daß wir es ja bei den Kommunen mit ganz anderen Gebilden zu tun haben als mit Staat und Reich, daß bei den Kom⸗ munen die Vermögensverwaltung eine große Rolle ſpielt, und man könne nicht die 10% Maſſe bei der Kommunalverwaltung in der gleichen Weiſe heran⸗ ziehen wie z. B. beim Reich. Seine Beweisführung aber war gerade keine ſehr glückliche. Er hat geſagt: wie kann man denn behaupten, daß die Kommune gehalten wird von den Steuerfähigen, von den 15 Milli⸗