20 —, ſo bin ich der Meinung, daß wir den Leuten einen Denkzettel geben ſollen und die Summe ablehnen. Stapm. Baake: Meine Herren, der § 9 der Statuten, der in Frage kommt, lautet in dem ent⸗ ſcheidenden Punkt folgendermaßen: Stimmberechtigt in den Generalverſamm⸗ lungen ſind alle großjährigen chriſtlichen Mit⸗ glieder, welche ſich im Befitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Daraus iſt ohne weiteres zu deduzieren, daß die Juden und Diſſidenten allen denjenigen Mitgliedern gleichgeſtellt werden, die chriſtlich ſind, ſich aber nicht im Beſitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Das iſt ein und dieſelbe Sache. Nun hat der Herr Oberbürgermeiſter gemeint, wenn ein jüdiſcher, ein katholiſcher oder ein evange⸗ liſcher Verein an uns herankäme — das müßten ſie dann ſchon gleichzeitig tun —, dann würden wir allen dreien gewiß ganz gern, wenn ſie ſonſt wohltätige Zwecke verfolgen, die erforderlichen Mittel unſererſeits zur Berfügung ſtellen. Da unterſcheide ich mich grundſätzlich von dem Herrn Oberbürgermeiſter. Ich bin der Meinung, daß die Stadt, die öffentliche Gelder verwaltet, die von allen ohne Unterſchied der Konfeſſion aufgebracht werden müſſen, konfeſſionelle Anſtalten überhaupt keinen Zuſchuß zu gewähren Sowie der konfeſſionelle Charakter einer An⸗ t. 4 da iſt, iſt die Stadt wegen ihres öffentlichen Charakters nicht in der Lage, die Unterſtützung zu gewähren. ac und Armenpflege iſt eine allgemein menſchliche Angelegenheit, und ſie gewinnt nicht, wenn ſie einen ſpeziellen konfeſſionellen Charakter annimmt. Ein Verein, der in ſeinem Statut einen derartigen Paragraphen wie den eben hier verleſenen § 9 keſitzt, muß den Verdacht erwecken, daß auch in der Art, wie die Unterſtützungen von ihm verausg abt werden, dieſelben Grundſätze maßgebend find, die im Statut den § 9 ins Leben gerufen haben. Es iſt Sache des Vereins, nachzuweiſen, daß das nicht der Fall iſt. Es iſt unſere Sache, ſo lange abzu⸗ lehnen, als noch der Verein auf einem derartigen Boden ſteht. (Die Beiprechung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: ( „Verein für Armen⸗ und Krankenpflege und Kaiſer Friedrich⸗Andenken“ wird eine ein⸗ malige Beihlfe von 3000 M. bewilligt. Der Betrag iſt dem Dispoſmionsfonds zu entnehmen.) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes unter Nr. 18a der Tagesordnung iſt Einſpruch erhoben worden. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 8 Uhr.) Druck von Adolf Gertz, Charlottenburg. Konfeſſionellen Vereinen ſollte die Stadt nichts bewilligen.