age im höchſten Maße zufrieden ſein und können Kaceen daß es zu einem ſo glücklichen Reſultat ekommen iſt. Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrage des Ausſchuſſes zuzuſtimmen und die Ma⸗ giſtratsvorlage in der Faſſung, wie ſie vorgeſchlagen iſt, zu genehmigen. (Bravo!) (Die Beratung wird cröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Der Entwurf für den Nenbau der Charlotten⸗ kurger Brücke wird genehmigt mit der Maß⸗ gabe, daß die Rundungen in dem nördlichen Abſchluß eine künſtler iſche Betonung erhalten ſollen. 2. Die für den Neuban zu 1 erforderlichen Koſten in Höhe 1 384 000 ℳ werden wie folgt gedeckt: a) Aus Anleihemitteln b) aus dem Slaatszuſchuß ein⸗ ſchließlich des Ablöſungskapi⸗ tals für dauernde Unterhaltung 383 300 () aus dem Ordinarium 225 000 1 384 000 ℳ) 775 /00 Vorſteher Roſenberg: Punkt 6 der Tagesordnung: Anfrage des Stadtv. Hirſch und Genoſſen betreffend Anſtellung ſtädtiſcher Bau⸗ kontrolleure. — Druckſache 214. Stadtv. Paſche: Meine Herren, die Vorgänge, die zu der Anfrage Anlaß gegeben haben, ſind Ihnen allen wohl mehr oder weniger bekannt; ſie betreffen das Bauunglück in der Flora“, wo in unverant⸗ wortlicher Weiſe gewirtſchaftet worden iſt Ich glaube, wohl hier nicht näher darauf eingehen zu ſollen; die Vorgänge, die zu dem Unglück in der „Flora“ ge⸗ führt haben, ſind Ihnen ja aus den Zeitungsberichten uſw. bekannt. Das muß aber %% ausgeſprochen werden: wenn eine genügende Kontrolle, eine ſach⸗ gemäße Baukontrolle hier am Orte beſtanden hätte, würde das Unglück unſeres Erachtens nicht haben geſchehen können Es iſt hier in unverantwortlicher Weiſe gewirtſchaftet worden. Die Sachkontrolle hat hier gefehlt, und wir ſind der Meinung, wenn die Stadt ſich endlich einmal herbeilaſſen würde, der An⸗ ſtellung von Baukontrolleuren zuzuſtimmen, daß dann derartige Unglücksfälle viel weniger paſſieren könnten, als es bis jetzt geſchehen iſt. Meine Herren, ich er⸗ innere Sie daran, daß man, als ſeiner Zeit das Brandunglück in der Engliſchen Straße paſſierte, ſchnell dabei war, Hunderttauſende auszugeben für unterirdiſche Zuleitungen bei den Feuermeldern, und meines Erachtens mit Recht. Genau ſo ſollte man auch hier verfahren. Hier kann es ſich nicht um Hunderttauſende, ſondern nur um wenige Tauſende handeln. Wenn man hier ebenſo ſchnell vorgehen würde, würde manches Unglück verhütet werden, das heute noch geſchieht. Wir ſind deswegen der Meinung, daß der Magiſtrat unſerem Antrage, den wir wiederholt geſtellt haben, zuſtimmen möchte. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich habe zunächſt feſtzuſtellen, daß die Anfrage, die die An⸗ frageſteller Hirſch und Genoſſen am 30. März d. I. aus Anlaß des Bauunglücks in der „Flora“ an den Magiſtrat gerichtet haben, die Unterlage für die Be⸗ ſchlußfaſſung weſentlich verſchiebt. Die letztere An⸗ frage lautet: Die Unterzeichneten richten, veranlaßt durch den Bauunfall bei den Abbruchsarbeiten der „Flora“, an den Magiſtrat erneut die Anfrage, wie weit die Vorarbeiten betreffend die An⸗ ſtellung ſtädtiſcher Baukontrolleure gediehen ſind. Die erſte Anfrage vom 21. Oktober 1903 hatte den Wortlant: ob der Magiſtrat geneigt iſt, zur Uberwachung der Schutzvorrichtungen an ſtädtiſchen Bauten Baukontrolleure aus der Arbeiterſchaft anzu⸗ ſtellen. Meine Herren, ich muß nun zunächſt feſtſtellen, daß das Unglück in der „Flora“ in keiner Weiſe anders geſtaltet worden wäre, wenn wir bei unſeren ſtädtiſchen Bauten Baukontrolleure hätten; denn in der „Flora“ haben wir gar nichts zu ſuchen. Infolgedeſſen hat dieſer Bauunfall auf der „Flora“ abſolut nichts zu tun mit der Anfrage, die die Herren am 21. Oktober 1903 an den Magiſtrat gerichtet haben. Der Magi⸗ ſtrat hat Ihnen auf jene Anfrage erklärt, daß er durchaus bereit ſei, in eine wohlwollende Prüfung dieſer Angelegenheit einzutreten, und er hat dieſer Erklärung auch entſprochen. Er wäre nicht in der Lage geweſen, Ihnen eine ſolche Erklärung abzu⸗ geben auf die viel weiter gehaltene Anfrage vom 30. März 1904; denn der Magiſtrat iſt nach Maß⸗ gabe ſeiner Zuſtändigkeiten abſolut außer ſtande, auf Privatbauten eine derartige Kontrolle einzuführen. Das iſt Sache der Polizei oder der Berufsgenoſſen⸗ fſchaft. Kurz und gut, der Magiſtrat hat weder irgend eine Veranlaſſung noch irgend eine Zuſtän⸗ digkeit, ſich in die Verhältniſſe hineinzumiſchen, die auf Privatbauten beſtehen. Wohl aber hat er erklärt, als Unternehmer ſtäd tiſcher Bauten ein gewiſſes Entgegenkommen beweiſen zu wollen, und hat ſich in dieſem Sinne an die Löſung der Aufgabe gemacht, die Sie ihm am 21. Oktober 1903 geſtellt haben. Zu dieſem Zweck hat er alles Material, das in dieſer ſchwierigen Frage, und zwar unter Zuhilfe⸗ nahme teilweiſe der Herren Antragſteller, ermittelt werden konnte, zu eruieren und zuſammenzuſtellen geſucht. Es iſt Material geſammelt worden aus den Städten München, Speyer, Augsburg, Bamberg, Regensburg, Würzburg, Nürnberg, Fürih, Remſcheid und Zürich Ich habe zunächſt feſtzuſtellen an der Hand dieſes Materials, daß das in jenen Städten geübte Verfahren grundſätzlich abweicht von dem, was die Herren Antragſteller erſtreben. In jenen Städten, vor allen Dingen in den bayriſchen Städten und auch in der einzigen größeren preußiſchen Stadt, die hier in Frage kommt, in Remſcheid, ſowie auch in Zürich, ſind die Baukontrolleure, teilweiſe aller⸗ dings aus der Arbeiterſchaft hervorgegangen, nichts weiter als Organe der Polizei, und es iſt feſtgeſtellt, daß auch die aus der Arbeiterſchaft hervorgegangenen Kontrolleure in jenen Städten in verhältnismäßig kürzerer oder längerer Zeit den Zuſammenhang mit der Arbeiterklaſſe als ſolcher verlieren, daß ſie eben Polizeiorgane werden. Der Magiſtrat hat gemeint, daß das nicht das iſt, was die Herren Antragſteller erſtreben. Sie wünſchen, daß ein Arbeiterkontrolleur, der in ſeinem Arbeiterverhältnis bleibt, gewiſſermaßen als Vertrauensmann der Arbeiter auf den Bauſtellen eine gewiſſe Kontrolle oder einen Meldedienſt, wie man das vielleicht richtiger ausdrücken kann, ausüben ſoll. Nun, etwas Ahnliches ſteht zwar auf dem Papier in der ſächſiſchen Geſetzgebung nach dem Bau⸗ geſetz vom Jahre 1901; aber zur Ausführung iſt dieſes Geſetz nach unſeren Ermittlungen an keiner Stelle gelangt, in keiner ſächſiſchen Stadt. Es hat