Weg weiter führen, daß er neue Gedanken zu Tage fördern wird. Sie werden nur einen unnötigen Ballaſt in Ihre Ausſchußberatungen mit herüber⸗ nehmen. Ich möchte deshalb dringend bitten, davon Ab⸗ ſtand zu nehmen. Material haben Sie zunächſt ſchon in dem Akteninhalt, den wir Ihnen produzieren können, genug, und Sachkenntnis, meine Herren, — das glaube ich, darf ich für den Magiſtrat und insbeſondere ſeine techniſchen Vertreter in Anſpruch nehmen bringen wir Ihnen ſicherlich eben ſo viel mit, wie Sie aus Ihrer Mitte in den Ausſchuß ent⸗ ſenden können. Ich glaube infolgedeſſen nicht, daß es nötig iſt, nach dieſer Richtung hin noch weiter Ergänzungen eintreten zu laſſen. Wenn Sie nun die Sache aber an einen Aus⸗ ſchuß verweiſen, ſo möchte ich dringend bitten, bei dieſen Arbeiten ſich lediglich auf weſentlich grund⸗ ſätzliche Fragen zu beſchränken. Meine Herren, Sie werden ſich dem Eindrucke nicht entziehen können, daß hier durcheinandergehen Sachen der Ausführung, der Verwaltung unſererſeits, die lediglich den Ma⸗ giſtrat angehen, und andererſeits grundſätzliche Fragen, z. B. auch ſehr weit gehender wirtſchaftlicher und finanzieller Natur, bei denen zweifellos Ihre Mitwirkung notwendig und wichtig iſt Ich möchte dringend bitten, in den Ausſchußberatungen ſich ledig⸗ lich auf dieſe grundſätzlichen Fragen zu beſchränken und nicht nun womöglich jeden Paragraphen der Bewerbungsbedingungen und der allgemeinen Be⸗ dingungen im einzelnen durchberaten zu wollen. Das würde meiner Anſicht nach ins Uferloſe führen. Ich muß die Meinung des Magiſtrats und deſſen Wunſch hier jedenfalls zum Ausdruck bringen, wenn möglich, die Arbeit lediglich zur Kenntnis zu nehmen, ſoweit Sie aber Ihrerſeits glauben, daran mitarbeiten zu ſollen, ſich auf dasjenige zu beſchränken, was zweifellos zur Zuſtändigkeit der Stadtverordneten⸗ verſammlung gehört, um womöglich nicht auch noch Kompetenzſchwierigkeiten in die Ausſchußberatungen hineinzubringen und nach dieſer Richtung hin die Arbeiten noch weiter zu erſchweren. Stadtv. Holz: Meine verehrten Herren, ſo ein⸗ fach, wie der Herr Bürgermeiſter die Sache eben dargeſtellt hat, liegt ſie wohl doch nicht, daß wir eine ſo grundwichtige Vorlage, die den Magiſtrat ſeit vier Zahren beſchäftigt, ohne weiteres annehmen oder ab⸗ lehnen, einfach darüber Beſchluß faſſen. Ich meine, dieſe Frage erfordert ſo viel Fleiß und ſo viel Prü⸗ fung, daß die Stadtverordnetenverſammlung ſich die Gelegenheit kaum wird nehmen laſſen können, auch ihrerſeits in einem Ausſchuſſe die Frage der ſorg⸗ fältigſten cdert zu 11½ . 1 Meine Herren, ich gebe mit dem Herrn Kollegen Marcus und dem anderen Herrn Bericht⸗ erſtatter 11 weiteres zu, daß die Arbeit, welche der Magiſtrat uns hier geliefert hat, zum we⸗ nigſten in theoretiſcher Beziehuug ein kleines Meiſterwerk iſt. Die Darſtellung iſt ausgezeichnet, dagegen iſt nichts einzuwenden. Aber, meine Herren, 10 22 man einzelne Vorzüge herausgreifen kann, o ſehr würde man in der Lage ſein, eine ganze Reihe von Gravamina zu finden, über die wir unter keinen Umſtänden hinweg kommen können, und die jedenfalls im Schoße eines Ausſchuſſes gründlich be⸗ raten werden müſſen. Ich kann alſo im allgemeinen ſagen, meine Herren: was lange dauert, wird gut; die Vorlage iſt im allgemeinen gut, ſie macht auf den erſten Blick einen ganz guten Eindruck. Aber ſie hat eine ganze Reihe von Mängeln, auf die man 37 jedenfalls nicht hier, ſondern in einem Ausſchuſſe eingehen muß, um zu verſuchen, ob man auf der Baſis, die wir dort finden werden, eine endgiltige Beſchlußfaſſung wird zu tage fördern können. Die Vorlage lieſt ſich, wie ich bereits hervor⸗ gehoben habe, ſehr gut, kaum daß ein Fehler darin enthalten iſt. Ich habe nur einen einzigen 144 gefunden auf Seite 251. Da heißt es unten zu Nr. 8; Bei Berechnung der Frachtkoſten wird der zur Zeit der Erſatzforderung geltende Tarif für Wadenladungen (Heiterkeit) für 10000 Kg zugrunde gelegt. Das iſt doch offenbar nur ein Schreibfehler; denn ſo etwas iſt mir noch nicht vorgekommen. Aber in der Sache ſelbſt finden ſich eine Anzahl von Beſchwerdepunkten, auf die ich nachher noch ein⸗ gehen werde. Gut iſt nach meinem Dafürhalten zweifel⸗ 108 die Dispoſition in der Vorlage des Magiſtrats, die Art und Weiſe der Anlage, die Art und Weiſe z. B., wie die Verdingung ausgeſchrieben werden ſoll, die Gruppierung der einzelnen Sachen. Ich kann mir gar nicht denken, daß die Sache anders hätte gemacht werden können. Gut iſt auch das Verfahren überhaupt bei Ausſchreibungen, wie die Meldungen eingehen müſſen wegen der Friſten uſw. Glücklich iſt nach meinen juriſtiſchen Begriffen gelöſt z. B. die Streitfrage. Ich kann mirnicht gut denken, daß dieſe Streikfrage beſſer gelöſt werden kann, als ſie in der Vorlage gelöſt iſt. Sehr glücklich ſcheint mir ferner die Ausdrucksweiſe auf Seite 238: Bei der Zuſchlagserteilung iſt für die öffent⸗ liche Ausſchreibung der Grundſatz an die Spitze geſetzt, daß den Zuſchlag der Unternehmer erhält, deſſen Angebot das wirtſchaftlich vorteilhafteſte iſt. Ein allgemeiner Satz, der nach meinem Dafürhalten alles dasjenige enthält, was alle Teile und Parteien befriedigen kann. Aber, meine Herren, ſo viele Vorzüge ich Ihnen vorgezählt habe, vielleicht noch aufzählen könnte, ſo viel Mängel könnte ich auch aufzählen. So will mir perſönlich die Regelung der Konven⸗ tionalſtrafe, wie ſie die Vorlage enthält, gar nicht ge⸗ fallen, umſoweniger, weil wir im Bügerlichen Geſetz⸗ buch Beſtimmungen haben, die dem Magiſtrat durchaus keine Veranlaſſung geben, noch weiterzugehen. Das Bürgerliche Geſetzbuch gibt bekanntermaßen dem Richter in jedem Falle ein Ermäßigungsrecht auf ein Mini⸗ mum. Wenn eine noch ſo hohe Konventionalſtrafe vereinbart iſt, ſo kann der Richter ſagen: ich gehe darüber hinweg; er kann beiſpielsweiſe, wenn 300 ℳ vereinbart ſind, ſagen, ich billige nur 1 ℳ zu. Deshalb war es nicht notwendig, in dieſer, wenn ich ſo ſagen darf, weitſchweifigen Weiſe, die Frage zu erörtern, die praktiſch keine Bedeutung hat. Es gibt noch einige andere Punkte; aber ich möchte zu denjenigen übergehen, die uns Veranlaſſung geben werden, im Ausſchuß ausführlich darüber zu ſprechen. In meiner Fraktion ſpeziell ſind zwei Fragen angeregt — und es iſt auch viel darüber geſprochen worden —,die nicht blos dieſe Stadtverwaltung, ſondern ſchon verſchiedene andere Stadtverwaltungen ſehr ausführlich beſchäftigt haben. Es befindet ſich auf Seite 238 ein Satz: Die Vorſchrift betr. den Ausſchluß der Deputationsmitglieder an der Beteiligung von ſolchen Arbeiten und Lieferungen, welche die betr. Deputationen vergeben, entſpricht einem bereits ſeit dem Jahre 1875 in der hieſigen Vermaltung beſtehenden Gemeindebeſchluß. Eine