Stadtv. Holz: Meine Herren, gegenüber den / 1. des Herrn Kollegen Hirſch möchte ich zunächſt richtig ſtellen, daß es mir durchaus nicht eingefallen iſt, die Frage, die uns hier beſchäftigt, mit der ſozialen Frage zu identiftzieren. Ich wollte nur auf die Schwierigkeiten hinweiſen, dieſe Frage zu löſen, indem ich darauf hinwies, daß, ſolange man überhaupt von einem Submiſſionsweſen ſpricht, man ſich immer bemüht, dieſe Sache zu regeln, und daß auch der Magiſtrat vier Jahre gebraucht hat, um ſie ſo weit zu bringen, daß wir ſie zur Kenntnis⸗ nahme bekommen haben bezw uns damit beſchäf⸗ tigen ſollen. Was Herr Ausführungen vorgetragen fürhalten völlig verfehlt. Ich will durchaus keine Volksabſtimmung haben. Wenn ich davon geſprochen habe, daß es zweckmäßig wäre, den Entwurf oder ſeine weſentlichen Teile in den anmtlichen Anzeigen zu publizieren, ſo meine ich natürlich nur, daß er für diejenigen Kreiſe publiziert werden ſoll, die er angeht, nicht, daß ich die 40 oder 50 Millionen Arbeiter, die es im Deutſchen Reiche giebt, aufrufen will, ſich darüber zu äußern Davon kann keine Rede fein. Ich meine, die Publikation iſt darum ſehr gut, weil wir dadurch eine gewiſſe Garantie be⸗ kommen, daß dasjenige getan wird, was notwendig iſt, um ſowohl die Arbeiter als die Arbeitgeber auf dieſem Gebiet zufriedenzuſtellen. Deswegen würde ich es begrüßen, wenn wir uns auf meinen Vor⸗ ſchlag oder wenigſtens auf den des Herrn Kollegen Marcus vereinigen, um im Ausſchuß über die Sache ein richtiges Urteil zu bekommen. Was die Beſchränkung wegen der Streiks anbe⸗ trifft, ſo habe ich Herrn Kollegen Hirſch nicht richtig verſtanden. Der Magiſtrat ſagt weiter nichts, als was Herr Kollege Hirſch ſagt. (Widerſpruch des Stadtv. Hirſch.) Entſcheiden ſoll nicht der ſ Stadtv. Hirſch weiter gegen meine hat, iſt nach meinem Da⸗ Magiſtrat, ſondern das Geſetz. Das Bürgerliche Geſetzbuch gibt ganz klare Beſtimmungen darüber, wann man einen Streik hat und wann man keinen Streik hat, wann ein Streik als höhere Gewalt angeſehen werden ſoll und wann nicht. Wenn der Magiſtrat in ſeiner Vorlage ſagt, daß, wenn ein Fall vorliegt, in dem man den Streik als höhere Gewalt anſehen muß, dann das Geſetz entſcheidet, ſo kann man gegen die Ver⸗ fügung des Magiſtrats nichts einwenden. Der Ma⸗ giſtrat mag entſcheiden, wie er will, er ſagt ſelbſt, daß bei Differenzen der ordentliche Richter entſcheiden ſoll, und wenn ſich bei dem Submiſſionsvertrage ſolche Differenzen ergeben, wird das Gericht zu entſcheiden haben, ob ein ſolcher Fall vorliegt oder nicht. Was die Kenntnisnahme betrifft, ſo habe ich allerdings bei Prüfung der Vorlage angenommen, daß dem Magiſtrat daran gelegen iſt, daß wir nicht nur die Frage gründlich behandeln, ſondern daß er wünſcht, daß wir darüber Beſchluß faſſen. Daher bin ich um ſo mehr der Meinung, daß wir die Sache einem Ausſchuß überweiſen, damit wir die⸗ jenigen Beſchlüſſe faſſen, die dem Magiſtrat eine gute Baſis geben Ich wiederhole alſo den Antrag, die Vorlage einem Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu überweiſen. 1 Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, der Herr Bürgermeiſter hat die Nichtausdehnung auf Mitglieder der Gemeindeverwaltung damit begründet, daß ſich bisher Mißſtände nicht herausgeſtellt haben. Ich kann ein ſolches Argument ganz prinzipiell nicht als durchſchlagend anerkennen, wenn wir im Begriff ſtehen, Feſtſetzungen zu treffen, die doch nicht für die Bergangenheit, auch nicht einmal nur für die Gegenwart, ſondern für eine möglichſt lange Zukunft ausreichen und uns vor dem Eintreten von Miß⸗ ſtänden ſchützen ſollen. Ich halte es deshalb auch nach dem Eintreten des Herrn Bürgermeiſters durch⸗ aus für notwendig, daß die Frage eingehend in einem Ausſchuß erörtert wird, und ich perſönlich ſtehe auch auf dem Standpunkt, daß alle, die in der Gemeinde⸗ verwaltung mitzureden haben, ſich enthalten müſſen, Lieferungen für die Gemeinde zu übernehmen. Ob man dies auch auf die Familienmitglieder von An⸗ gehörigen der Gemeindeverwaltung ausdehnen ſoll, wie Herr Kollege Hirſch vorſchlug, möchte ich dabei freilich nicht entſchieden ſehen. Allerdings kann uns das, was der Herr Bürgermeiſter uns über den praktiſchen Fall, den er aus der Theorie des Herrn Kollegen Hirſch herleitete, mitgeteilt hat, auch nicht befriedigen. Ich erkenne durchaus an, daß wir in der Angelegenheit nichts mitzureden haben, und des⸗ halb hat ſich auch Herr Kollege Hirſch durchaus ent⸗ halten, auf die Sache einzugehen. Ich bedaure aber — und meine ganze Fraktion bedauert es , daß durch dieſen Vorfall zum mindeſten eine Mißdeutung im Publikum entſtehen konnte. Nun muß ich mich aber auch gegen den Herrn Kollegen Hirſch, dem ich bisher einigermaßen bei⸗ ſtimmen konnte, wenden. Er ſagt, man müſſe eben⸗ ſogut wie den Unternehmern auch den Arbeitern die Vorlage des Magiſtrats zur Kenntnis bringen. Meine Herren, ich halte die Arbeiter für durchaus gleich⸗ berechtigt. Der Vorwurf, den Sie vorhin erhoben, daß wir das nicht anerkennen, trifft bei mir nicht zu. Aber, meine Herren, hier handelt es ſich einfach um zwei Parteien, die miteinander in Geſchäftsver⸗ bindung treten wollen: die eine iſt die Stadtvertre⸗ tung, die andere ſind die Unternehmer. Mit den Arbeitern ſchließt die Stadt die Verträge nicht ab. Die Außerungen, die wir von den Unternehmern wünſchen, ſollen ſich im weſentlichen darauf beziehen, ob unſere Vorſchläge wohl praktiſch durchführbar ſind, ob die Unternehmer der Meinung ſind, daß ſie mit ſolchen Verträgen zurechtkommen. Die andere Frage iſt, wie wir die Rechte der Arbeiter gegenüber den Unternehmern wahrnehmen können. Meine Herren, in dieſer Beziehung brauchen wir von den Arbeitern keine Aufträge mehr; wir wiſſen ganz gut, wie das gemacht werden kann, und der Magiſtrat hat in ſeiner Vorlage, wenigſtens grundſätzlich, auch den Weg gewieſen, den man be⸗ treten kann. Allerdings, wie ich mit Bedauern feſt⸗ ſtelle, nur grundſätzlich; in der Ausführung ſind dann die Sicherheitsmaßregeln nicht ſo getroffen, daß in der Tat eine ſtrikte Durchführung der Fürſorge für die Arbeiter möglich oder auch nur eſchert iſt. Alſo auch dieſer Punkt wird, wie ſchon Herr Kollege muſe andeutete, den Ausſchuß eingehend beſchäftigen müſſen. Vor allen Dingen aber halte ich es für durch⸗ aus nötig, daß der Ausſchuß in eingehende Erwä⸗ gungen der prinzipiellen Fragen, aber auch über manche Angelegenheiten des Tertes eintritt, wo viel⸗ leicht doch etwas zu ſtrikte Bedingungen geſchaffen worden ſind, die in der Praris ſich nicht durchführen laſſen. Ich will hier auf die Einzelheiten nicht ein⸗ gehen; ich müßte einzelne Worte hervorheben, und das kann wirklich hier im Plenum nicht geſchehen. Ich will nur noch einmal die abſolute Notwendigkeit der Ausſchußberatung betonen.