42 Stadtv. Hirſch: Nur zwei Worte! Zunächſt muß ich dagegen proteſtieren, daß, wie Herr Kollege Holz meinte, das, was ich über die Streikklauſel geſagt habe, genau das iſt, was die Magiſtrats⸗ vorlage darüber enthält. Ich verweiſe Herrn Kauegen Holz auf den ſtenographiſchen Bericht. Wenn er den mit der Vorlage des Magiſtrats vergleicht, wird er finden, daß ich etwas ganz anderes gewollt habe als der Magiſtrat. Intereſſant wäre es mir, von dem Herrn Kollegen Holz einmal zu erfahren, welches Geſetz denn eigentlich die Streiks regelt. Soviel ich weiß, hatten wir in Deutſchland überhaupt nur ein Geſetz, das ſich mit Streikangelegenheiten befaſſen ſollte; (Stadtv. Holz: Bürgerliches Geſetzbuch!) das war die ſelige Zuchthausvorlage, die aber nicht Geſetz geworden iſt. Sonſt gibt es ein ſolches Geſetz, wie er angedeutet hat, nicht. Geſetzbuch den Begriff der vis major näher präziſiert; aber eine allgemeine Regelung in Bezug auf Streiks eriſtiert bis jetzt noch nicht. Herrn Kollegen Dr. Spiegel gegenüber muß ich betonen, daß meine Freunde nach wie vor es für dringend notwendig halten, daß, wenn die Unter⸗ nehmer gehört werden, auch die Arbeiterorganiſationen gehört werden müſſen. Es iſt durchaus falſch, ſich auf den Standpunkt zu ſtellen: die Stadt ſchließt nicht mit den Arbeitern, ſondern mit den Unter⸗ nehmern Verträge ab. Das iſt doch einfach der einſeitige Unternehmerſtandpunkt! Eine Gemeinde, die mit einem Unternehmer einen Vertrag abſchließt, darf nicht ſagen: ich habe nur mit dem Unternehmer zu tun, ſondern ſie muß ſich ſagen: ich will wiſſen, mit was für einem Unternehmer ich zu tun habe. Um das zu erfahren, iſt es durchaus notwendig, ſich zu erkundigen, welche Arbeitsbedingungen bei den Unternehmern herrſchen. Standpunktes dürfen wir es nicht bei den Vorſchlägen des Magiſtrats belaſſen, ſondern wir dürfen prinzipiell nur mit ſolchen Unternehmern abſchließen, nur ſolchen Unternehmern Arbeiten von der Stadt geben, die wirklich die in den Submiſſionsverträgen feſtzu⸗ ſtellenden Arbeitsbedingungen innehalten. Bürgermeiſter Matting: Nur noch eine kurze Bemerkung auf die Anfrage des Herrn Stadtv. Holz, was wir eigentlich damit beabſichtigt haben, daß wir dieſe Beſchlüſſe nur zur Kenntnisnahme mitgeteilt haben. Der Magiſtrat hat die Abſicht gehabt, da⸗ durch zum Ausdruck zu bringen, daß er ſich für be⸗ rechtigt erachtet, dieſe ſeine Beſchlüſſe zur Ausführung zu bringen und ins Leben treten zu laſſen, ohne daß es darüber eines Gemeindebeſchluſſes bedarf. Selbſt⸗ verſtändlich ſind wir durchaus bereit, aus demjenigen Material, das Sie aus Anlaß der Prüfung unſerer Beſchlüſſe in einem Ausſchuß uns neu beibringen werden, oder Ihre Wünſche hinſichtlich bereits er⸗ örterter Fragen einer erneuten Prüfung zu unter⸗ ziehen und eventuell daraufhin unſere Beſchlüſſe vom 18. April abzuändern. Wir halten es aber nicht für nötig, daß über dieſe Beſchlüſſe ein Gemeindebe⸗ ſchluß herbeigeführt wird. Wir haben richtig vorher⸗ geſehen, daß, wenn die Wünſche des Herrn Stadtv. Hirſch im Ausſchuß und im Plenum acceptiert werden, bei ihrer außerordentlichen Tragweite alsdann Jahre darüber vergehen würden, ehe unſere Beſchlüſſe würden ins Leben gerufen werden können. Wir haben aber nicht nur ein Intereſſe daran, daß ſie möglichſt bald ins Leben treten, ſondern es liegt ſogar die zwingende Vielleicht hat Herr Kollege Holz daran gedacht, daß das Bürgerliche In Konſequenz dieſes Notwendigkeit dazu vor, wenigſtens in gewiſſer Beziehung. Es iſt Ihnen ja ſſen in der Vor⸗ lage mitgeteilt worden, daß dieſe Beſchlüſſe beſtimmt ſind, das neue Bürgerliche Geſetzbuch in unſeren Ver⸗ tragsabſchlüſſen einzuführen, das dort bisher über⸗ haupt noch nicht eingeführt iſt. Nach dieſer Richtung iſt es dringend geboten, daß endlich die Arbeiten zum Abſchluß gelangen. Sie ſind ſchon zu lange dadurch verzögert worden, daß wir bereits im Magiſtrat eine ganze Reihe von theoretiſchen Fragen hiermit kom⸗ pliziert haben, und wir müſſen nun darauf dringen, daß nach Möglichkeit wenigſtens eine Beſchleunigung des Abſchluſſes dieſer Angelegenheit eintritt. Stadtv. Baake: Ich kann den Standpunkt, den der Herr Bürgermeiſter hier vertreten hat, nicht un⸗ widerſprochen laſſen. Aus ſeinen Außerungen ging nichts anderes hervor, als daß die Stadtverordneten⸗ verſammlung in der ganzen Angelegenheit der Auf⸗ ſtellung allgemein giltiger Beſtimmungen über den Abſchluß von Submiſſionen mit Unternehmern nichts zu ſagen hat. Dieſe Streitfrage kann ja bei ſeite gelaſſen werden. Ich möchte den Magiſtrat aber darauf aufmerkſam machen, daß es eine ganz ein⸗ fache Zweckmäßigkeitserwägung iſt, die ihn veran⸗ lafſen ſollte, hier einen Beſchluß der Gemeindebe⸗ hörden herbeizuführen. Wenn wir ſpäter im prak⸗ tiſchen Falle irgend einen Bau zu vergeben haben, ſo iſt es der Stadtverordnetenverſammlung ohne Zweifel geſtattet, ihren Beſchluß an irgend eine Be⸗ dingung zu knüpfen. Sie kann ſagen: Magiſtrat, ich nehme die Vorlage nur an, wenn du die Submiſſions⸗ bedingungen in der und der Weiſe aufſtellſt. Es würde ein ungeheurer Zeitverluſt ſein, wenn dieſer Verſuch bei jeder Vorlage unternommen werden müßte. Ich kann aber nicht in Ausſicht ſtellen, daß dieſer Verſuch nicht unternommen würde, wenn es nicht zu einer Einigung des Magiſtrats und den Stadtverordnetenverſammlung über die allgemeinen Submiſſionsbedingungen kommt. Deshalb ſcheint er mir bedenklich, hier denjenigen Weg zu gehen, des der Magiſtrat betreten will. Auf die Erörterung juriſtiſcher Fragen laſſe ich mich nicht ein, weil das nicht meines Amtes iſt. Bürgermeiſter Matting: Ich will die Diskuſſion nicht verſchleppen. Ich kann mich der Richtigkeit der Ausführungen des Herrn Stadtv. Baake nicht ent⸗ ziehen; wir müſſen dann in dem einzelnen Falle Stellung nehmen und ſehen, wie wir uns mit den dort geſtellten Bedingungen abfinden. Das müſſen wir aber erſt einmal abwarten. Jedenfalls haben wir ein berechtigtes Intereſſe daran, in genereller Be⸗ ziehung zu einem Abſchluß zu gelangen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Bericht⸗ erſtatter und der Mitberichterſtatter verzichten.) Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann: Der Herr Berichterſtatter beantragt, dieſe Vorlage einem Ausſchuß von 15 Mit⸗ gliedern zu überweiſen. Ich glaube, es wird zweck⸗ mäßig ſein, entſprechend dem Beſchluſſe vom 18. März 1903, den noch unerledigten Antrog des Herrn Stadtv. Buka und Gen., der die gleiche Materie betrifft, ſowie die 21 dieſer Materie eingegangenen Petitionen dieſem Ausſchuß mit zur Beratung zu überweiſen. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, nehme ich Ihr Einverſtändnis an. (Die Verſammlung beſchließt die Einſetzung