— 38 —— ſchon an den drei vorhandenen Bahnhöfen Zoologiſcher Garten und Knie wir Wittenbergplatz, Garten haben. Die Anlage an und für ſich wird alſo ganz genau ebenſo ausſehen. Aus dieſen Gründen erſuche ich Sie, dem Antrage des Magiſtrats Folge zu geben, die Aulage ſo zu genehmigen und auch cleichzeitig damit die weiteren Bahnhöfe, die im Zuge der Bismarckſtraße notwendig werden, in gleicher Ausführung zu be⸗ willigen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Anordnung der Eingänge der Unter⸗ pflaſterbahn in der Bismarckſtraße an der Halteſtelle Krummeſtraße wird nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfs genehmigt Die gleiche Anordnung ſoll bei Fortſetzung der Untergrundbahn nach Weſtend für die übrigen Eingänge in der Bismarckſtraße und deren Verlängerung bis zum Grunewald zur Aus⸗ führung gelangen.) Vorſteher Roſenberg: ordnung: Vorlage betr. die Veränderung der Flucht⸗ linien des Platzes u am Südende des Lietzenſees. — Druckſache 231. Berichterſtatter Stadtv. Lingner: Meine Herren, die Magiſtratsvorlage dient lediglich äſthetiſchen Zwecken. Wie Sie aus dem Plan erſehen, iſt durch die Veränderung der Fluchtlinien bezweckt worden, die unſchönen Gebände des Charlottenburger Außen⸗ bahnhofes zu verdecken. Das iſt auch dadurch ge⸗ lungen, daß durch die neuen Baufluchtlinien Gebäude entſtehen, die mit den Fronten nach dem See gerichtet find. Da die Koſten durch die Lietzenſeegeſellſchaft getragen werden, ſo nehme ich keinen Anſtand, die Magiſtratsvorlage zu befürmorten. Ich tue das hiermit. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtraf, wie folgt: Die Anderung der „luchtlinien des Platzes Abt. V des Bebauungsplanes nach dem Ent⸗ wurf vom 23. April 1904 wird genehmigt.) Punkt Punkt 7 der Tages⸗ Vorſteher Roſenberg: ordnung: Vorlage betr. die Feſtſetzung einiger Ab⸗ ſtumvfungen und Fluchtlinien in Abt. IV des Bebannngsplanes. Druckſache 232. Berichterſtatter Stadtv. Döbler: Meine Herren, es handelt ſich hier um die nachträgliche Genehmigung von Abſtumpfungen und zugleich um die Genehmigung von Baufluchtlinien in den öſtlichen Teilen Charloiten⸗ burgs, und zwar an den Ecken der Ansbacher, Bay⸗ reuther und Lutherſtraße einerſeits und der Kurfürſten⸗ ſtraße andererſeits, ferner an den Ecken der Wormſer und Lutherſtraße, der Luther⸗ und Kleiſtſtraße, der Nettelbeck⸗ und Lutherſtraße, Nettelbeck und Kleiſt⸗ ſtraße, der Joachimsthaler und Ausburger Straße. Dort ſind Abſtumpfungen nötig geweſen; ſie find ſeinerzeit auch genehmigt worden. Es ſind damals bei drei Abſtumpfungen die Schenkellinien anſtatt mit § m mit 3 m ausgeführt; das iſt nachtäglich auch genehmigt worden. Es würde außerdem noch noi⸗ 8 der Tages⸗ wendig ſein, nachträglich zu genehmigen, daß die Straßenbreite, die ſeinerzeit für die Ansbacher und Lutherſtraße auf 26,4 m angenommen war, nur mit 26 m auegeführt iſt, ſowie daß das Breitenmaß der Nürnberger und Joachimstbalerſtraße von 26 m auf 26,4 m gebracht worden iſt. Die ganze Sache iſt wohl nur eine Form; ausgeführt ſind ja die Straßen bereits. Ich bitte alſo um Annahme der Magiſtrats⸗ vorlage. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Feſtſetzung einiger Abſtumpfungen und Fluchtlinien in Abteilung IV des Bebauungs⸗ plancs nach Maßgabe des vorgelegten Flucht⸗ linienentwurfs und des nachſtehend abgedruckten Erläuterungsberichts vom 20. März 1904 wird genehmigt) Vorſteher Roſenberg: Punkt 9 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. die Errichtung einer Ge⸗ meindedoppelſchule auf der Halbinſel⸗ Druckſache 233. Berichterſtatter Stadtw. Seibertz: Meine Herren. die Vorlage betr. die Errichrung einer Gemeinde⸗ doppelſchule an der Straße 14a, auf der ſogenannten Halbinſeſl, hat die Stadtverordnetenverſammlung be⸗ reits in der Sitzung vom 3. Febrnar d. I. beſchäftigt. Darauf wurde gemäß der Vorlage des Magiſtrats vom 27. Januar d. I. der Ban dieſer Schule vor⸗ behaltlich der Genehmigung des beſonderen Bauent⸗ wurfes und des Koſtenanſchlages beſchloſſen. Die Koſten, die ſeinerzeit überſchläglich, und zwar unter Annahme eines Einheit p iſes pro Kubikmeter um⸗ bauten Ranms, auf 615 000 ℳ angegeben wurden, haben ſich nach Aufſtellung eines ſpeziellen Koſten⸗ anſchlages um 17 700 ℳ erhöht, weil die angeſtellten Bohrverſuche ergeben haben, daß der gute Baugrund etwa 4 m unter der jetzigen Bodenhöhe und etwa 2 m unter dem Grundwaſſerſpiegel liegt. Die Koſten⸗ anſchlagspreiſe ſind geprüft; es ſind die Glaſer⸗, Klempner⸗ uſw. Arbeiten ſo gering angeſchlagen, daß ich mich frenen würde, wenn keine Uüberſchreitungen ſtattfinden; da aber bei Maſſenaufträgen geringere Preiſe ſind, ſo dürfte eine Uberſchreitung nicht ein⸗ treten. Das kleine Mehr bitte ich, zu bewilligen. Die Grundrißdispoſition des definitiven Planes zeigt im weſentlichen dieſelbe Anordnung wie die Skizze, die uns ſeinerzeit, am 3. Februar, vorgelegen hat. Das Raumbedürſnis iſt ſeitens der Schul⸗ deputation feſtgeſtellt; das Raumverzeichnis befindet ſich auf Seite 271 der heutigen Tagesordnung. Gegen die praktiſche Einteilung der erwähnten Räume läßt ſich wohl nichts einwenden. Was nun das Außere anlangt, ſo heißt es zur Begründung für die dürflige Ausgeſtalrung der Vorderſeite: es iſt ein beſonderer reicherer Schmuck hierfür entbehrlich erachtet, weil im Grundriß eine ſtärkere Gruppierung bei der Lage der Dinge bedingt war. Dieſe ſtärkere Gruppierung beſteht lediglich in einem Rückſprung von 175 m Breite und 5,5 m Tiefe, ſowie in einem um ca. 25 em vorgekragten Riſalit an der rechten Seite des Gebäudes. Wenn ich im allgemeinen den Satz: „de gustibus non est disputandum“ gern gelten laſſe und mich nicht gern