— 66 — Punkt 14 der Tagesordnung: Vorlage betr. überſchreitung der Etatsnum⸗ mern Or waltungsgebände) und Ord. 1 1—8— 7 (Ton⸗ nenabfuhr) für 1903. Druckſache 238. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Überſchreitung der Etatsnummern 2) Ord. vI1 — 5 — 1 für 1903 (Beleuchtung der Verwaltungsgebäude einſchl. elektriſcher Kraft für Fahrſtühle uſw.) um 740,91 %, 5) Ord. vlr 5 —. 7 für 1903 (Tonnenab⸗ fuhr von dem ſtädtiſchen Schulgrundſtück jenſeits der Spree und dem Grundſtücke an der Mommſenſtraße) um 267,50 ℳ wird genehmigt. Die Mittel ſind aus dem Dispoſitions⸗ fonds zu entnehmen.) Punkt 15 der Tagesordnung: Mitteilung der Magiſtratsbeſchlüſſe zu dem Antrag des Stadtv. Hirſch und Gen. vom 11. Februar 1903 betr. Arbeiterausſchüſſe uſw. — Druckſache 239. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, der Magiſtrat hat zu unſerem Bedauern den von uns geſtellten Anträgen gegenüber im großen und ganzen eine ablehnende Haltung eingenommen. Er iſt uns nur in wenigen Punkten entgegengekommen: einmal darin, daß er wenigſtens für die nichtſtändigen Arbeiter die Sonntags⸗ und Nachtarbeit höher entlohnen will als die gewöhnliche Arbeit, und zweitens darin, daß er den Arbeitern und den Unterbeamten einen Erholungs⸗ urlaub gewähren will. Dieſes Zugeſtändnis bezüg⸗ lich des Erholungsurlaubes erkennen wir mit Freude an; wir ſtehen auch nicht an, zuzugeben, daß das, was der Magiſtrat in dieſer Beziehung beſchloſſen hat, dem, was in anderen Gemeinden gang und gäbe iſt, weit voranſteht. Aber, meine Herren, um ſo bedauernswerter iſt es, daß der Magiſtrat unſere übrigen Anträge faſt durchweg abgelehnt hat. Was zunächſt unſern Antrag auf Abkürzung der Arbeitszeit auf neun Stunden betrifft, ſo erklärt der Magiſtrat kurz, daß er „keine Veranlaſſung gefunden hat, an der bisherigen Feftſetung eines zehnſtündigen Arbeitstages irgend eine Anderung zu treffen“. Wir hätten wohl erwarten können, daß, nachdem wir uns bei unſerem Antrage auf das notwendigſte Maß be⸗ ſchränkt haben, der Magiſtrat unſerer Forderung etwas mehr Entgegenkommen bewieſen hätte, und weiter hätten wir verlangen können, daß der Magiſtrat auch die Gründe ſeiner ablehnenden Haltung angibt. Das hat der Magiſtrat unterlaſſen. Denn die drei Zeilen, mit denen er uns die Ablehnung mitteilt, ſind doch wirklich keine Begründung. Ich habe ſeinerzeit bei der erſten Leſung unſerer Anträge bereits ausgeführt, aus welchen Gründen wir eine Verkürzung der Arbeitszeit anſtreben Ich habe auch ausdrücklich darauf hingewieſen, daß wir prinzipiell an dem Achtſtundentag feſthalten, und daß wir nur, um allmählich dieſes Ziel zu erreichen, vor⸗ läufig einen Antrag auf Einführung des Neunſtunden⸗ tages geſtellt haben. Ich möchte de in Ergänzung deſſen, was ich damals geſagt habe, noch darauf hin⸗ weiſen, daß in einer ganzen Reihe von Gemeinde⸗ d. vII1—5— 1 (Belenchtung der Ver⸗ betrieben anderer Länder — in England, ſoviel ich weiß, durchweg — und auch in einer Reihe von Staatsbetrieben anderer Länder der Achtſtundentag längſt eingeführt iſt und ſich gut bewährt hat. Wir haben auch eine ganze Reihe von privaten Unter⸗ nehmungen, die bereits den Achtſtundentag eingeführt haben und mit den Erfolgen durchaus zufrieden ſind. Wir gehen nicht einmal ſo weit; wir haben uns be⸗ gnügt, den Neunſtundentag zu fordern, und wir hätten daher wohl erwarten können, daß der Magiſtrat dieſer ſehr wichtigen Frage etwas näher getreten wäre. Was die Frage der Sonntags⸗ und Feiertags⸗ arbeit betrifft, ſo hat auch hier der Magiſtrat mit Ausnahme des einen Zugeſtändniſſes, auf das ich dereits verwieſen habe, eine ablehnende Haltung ein⸗ genommen. Er will prinzipiell Sonntags⸗ und Feier⸗ tagsarbeit ſowie Überſtunden nicht höher entlohnen: ja er beharrt weiter auf dem bereits früher von un⸗ gemißbilligten Standpunkt, daß die ſtändigen Arbeiter verpflichtet ſind, eine Überſtunde unentgeltlich zu leiſten. Meine Herren, welche Gründe führt der Magiſtrat an, um ſeinen ablehnenden Standpunkt zu motivieren? Er weiſt darauf hin, daß unſere ſtändigen Arbeiter bereits vielſeitige Vergünſtigungen haben, die in der Einführung einer Lohnſkala, einer Lohnzahlung in Krankheitsfällen, in einem Crholungsurlaub, in einer Hinterbliebenenverſorgung u. dergl. beſtehen. Meine Herren, es iſt ja ſehr leicht, mit derartigen, ich möchte beinahe ſagen: Schlagworten zu operieren, indem man einſach ſagt: unſere Arbeiter haben vielſeitige Vergünſtigungen. In der Tat ſtehen aber doch alle dieſe Vergünſtigungen — ich habe das ſchon öfter ausgeführt — ſo lange auf dem Papier, als die Arbeiter nicht ein Recht darauf haben⸗ Heute können allerdings die Arbeiter Ruhelohn bekommen; aber, meine Herren, irgend einen geſetzlichen Anſpruch darauf, wenn ihnen dieſer Ruhelohn verweigert wird, ihn nun auf dem Klagewege zu erzielen, haben die Arbeiter nicht. Wir nennen unſere Arbeiter freilich „ſtändige Arbeiter“. Aber der Begriff „ſtändig“ iſt doch nicht etwa ſo zu verſtehen, daß die Arbeiter ſich in einer beamtenähnlichen Stellung bei uns befinden. Nein, meine Herren, in Wirklichkeit iſt die Ständig⸗ feit der Arbeiter nichts weiter als eine Ständigkeit auf Kündigung. Eine Ständigkeit in dem Sinne, daß die Arbeiter eine beamtenähnliche Stellung haben, iſt bis jetzt nicht vorhanden. Ich kann nicht zugeben, daß die Arbeiter in unſerer Gemeinde und in anderen Gemeinden ſo vielſeitige Vergünſtigungen genießen, daß ſie nun als Aquivalent dafür verpflichtet ſein ſollen, Überſtunden unter Umſtänden unentgeltlich, unter Umſtänden ohne eine entſprechend höhere Ent⸗ lohnung zu leiſten. Es im ja erfreulich, daß der Magiſtrat mit uns auf dem Standpunkt ſteht, daß die Überſtunden möglichſt abgeſchafft werden ſollen. Aber, meine Herren, das beſte Mittel, die Überſtunden zu be⸗ ſeitigen, haben wir dem Magiſtrat vorgeſchlagen, und darauf iſt er nicht eingegangen. Dieſes Mittel iſt einmal die Verkürzung der Arbeitszeit und zweitens, wenn Überſtunden geleiſtet werden, eine höhere Ent⸗ lohnung dafür. „Wir verlangen ſelbſtverſtändlich nicht nur, daß den Arbeitern ihre UÜberſtunden bezahlt werden, ſondern dasſelbe, was wir für die Arbeiter beanſpruchen, beanſpruchen wir auch für die Beamten. Es iſt ja im Etatsausſchuſſe in dieſem Jahre zur Sprache ge⸗ kommen, daß unſere Beamten teilweiſe in erſtaunlich