ſitzenden aufgeſtellt wird, iſt ebenfalls vorher der Direktion einzureichen. Alſo, meine Herren, die Ar⸗ beiter, die dort als Vertreter ihrer Kollegen gewählt ſind, ſind gar nicht in der Lage, frei zu reden, wirk⸗ lich das zu ſagen, was ſie auf dem Herzen haben, ſondern ſie werden, da ein Vertreter der Direktion dabei ſitzt, ein Herr, der ihnen doch gewöhnlich ziem⸗ lich fremd gegenüber ſteht, leider die wichtigſten Dinge aus Scheu vor dem anweſenden Vorgeſetzten oft verſchweigen. Aber ſelbſt wenn man dieſe Beſtimmung noch gelten laſſen wollte ich gebe ja zu, daß unter Umſtänden die Anweſenheit des Direktors nicht zum Schaden gereichen kann —, ſo iſt doch der § 12 der Statuten vollkommen unhaltbar, wonach der Magiſtrat befugt iſt, Arbeiterausſchüſſe, die ſich nach ſeinem Ermeſſen für die Erfüllung der ihnen geſtellten Auf⸗ gaben ungeeignet gezeigt haben, aufzulöſen und eine Neuwahl anzuordnen. Sie ſehen alſo, meine Herren, daß hier von einer Selbſtverwaltung abſolut keine Rede iſt. Der Arbeiterausſchuß muß das tun, was die Vorgeſetzten von ihm verlangen, und es hängt immer das Damoklesſchwert der Auflöſung durch den Magiſtrat über ihm. Meine Herren, das iſt kein Arbeiterausſchuß, wie er von allen denen verlangt wird, die bisher für Arbeiterausſchüſſe eingetreten ſind, ſondern es iſt irgend eine Inſtitution, der man lediglich des auten Geſchmacks wegen den Namen Arbeiterausſchuß beigelegt hat. Meine Herren, ich will mich auf dieſe wenigen Bemerkungen beſchränken. Mir iſt, als ich die Be⸗ gründung der Magiſtratsvorlage las, zufällig ein Zitat aus der Voſſiſchen Zeitung in die Hände ge⸗ kommen, das, wie es mir ſcheint, der Magiſtrat bei der Beratung ſeiner Vorlage vor ſich gehabt hat Dieſes Zitat, das jetzt gerade zehn Jahre alt iſt, lautet wörtlich: „Die ſtädtiſchen Behörden werden an dem Grundſatze feſthalten, daß die Stadtgemeinde, ſoweit ſie als Arbeitgeber auftritt, ſich von den⸗ ſelben Grundſatzen leiten laſſen muß, nach denen jeder andere Arbeitgeber handelt, d. h. ſie muß die Arbeitsbedingungen, die Höhe des Arbeits⸗ lohnes und die Dauer der Arbeitszeit ſo ein⸗ richten, wie die Lage des Arbeitsmarktes dieſe⸗ gebietet. Günſtigere Arbeitsbedingungen zu gewähren, hieße .. . . einer willkürlich heraus gegriffenen Anzahl von Perſonen ein Geſchenk auf Koſten der Steuerzahler machen.“ Meine Herren, es ſcheint mir, als ob der Magiſtrat ſich von dieſen Grundſätzen hat leiten laſſen. In Wirklichkeit aber follte eine Stadtgemeinde, die ſozial empfindet, und die dieſes ſoziale Empfinden auch be⸗ tätigen will, ſich nicht von Rückſichten auf die Privat⸗ induſtrie leiten laſſen, ſondern ſie muß erfüllt ſein von dem Beſtreben, die ſtädtiſchen Betriebe zu Muſter⸗ anſtalten auszugeſtalten. Hätte der Magiſtrat unſeren Anträgen zugeſtimmt, dann wären wir wenigſtens auf dem Wege dazu, dieſes Ziel zu erreichen. In formeller Beziehung möchte ich beantragen, daß wir die Vorlage des Magiſtrats einem Ausſchuß überweiſen. Es handelt ſich allerdings nur um eine Mitteilung des Magiſtrats; aber wir haben zweifellos das Recht, auch eine bloße Mitteilung einem Aus⸗ ſchuß zur Vorberatung zu überweiſen. Wir haben das erſt in der vorigen Sitzung inbezug auf die Mitteilung betr. das Submiſſtonsweſen getan. Ich möchte Sie bitten, auch dieſe Mitteilung einem Aus⸗ ſchuß zur Vorberatung zu überweiſen. Ich hoffe, daß wir dann im Aueſchuß zu einer Verſtändigung mit 68 dem Magiſtrat gelangen. Meine Herren, die Anträge die wir geftellt haben, ſind durchaus nicht ſozialdemo⸗ kratiſche Anträge; es ſind umpolitiſche Anlräge, denen jeder zuſtimmen ſollte, gleichviel welcher Partei er angehört, Anträge, denen jeder zuſtimmen ſollte, dem das Wohl der ſtädtiſchen Arbeiter und der gute Ruf der Stadt Charlottenburg in ſozialer Beziehung am Herzen liegt. Vorſt.⸗Stellvu. Kaufmann: Aus wieviel Mit⸗ gliedern ſoll der Ausſchuß beſtehen? (Stadtv. Hirſch: 11 Mitglieder!) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, dem Herrn Stadtv Hirſch hat offenbar das — wenn auch ſehr beſchränkte — Lob, das er dem Magiſtrat in An⸗ gelegenheit des Erholungsurlaubes erteilen mußte, am Schluß ſeiner Rede ſchon wieder leid getan. Denn am Schluß ſeiner Rede hat er uns als in jeder Bezʒiehung rückſtändig bezeichnet, als eine Ver⸗ waltung, die lediglich nach einem vor 1 Jahren in der Vofſiſchen Zeitung geſtandenen Zitat verfahre, die Arbeiter nur als Ware behandle und keinerlei Rückſichten auf die Dienſte nehme, die die Arbeiter ſonſt der Verwaltung leiſten. Meine Herren, ich kann aus vollſter Überzeugung ſagen, daß bei der Durcharbeitung unſerer Arbeiterbeſtimmungen, deren ſich der Magiſtrat mit großer Liebe angenommen hat, ich die UÜberzeugung erlangt habe, daß nicht nur in bezug auf den Erholungsurlaub, ſondern faſt in unſerer geſamten Fürſorge für unſere Arbeiter wir anderen Verwaltungen weit voraus ſind, (ſehr richtig!) wenigſtens keiner größeren Verwaltung nachſtehen. (Sehr richtig!) Meine Herren, über den Erholungsurlaub, nach⸗ dem er ſelbſt vor den Augen des Herrn Stadtv. Hirſch Gnade gefunden hat, will ich nicht weiter ſprechen. Ich will nur darauf hinweiſen, daß wir vorange⸗ gangen ſind — ich glaube, wir können das wohl ſagen —, wenigſtens hier in dem öſtlichen und nörd⸗ lichen Teile unſeres Vaterlandes, mit der Einführung einer feſten und aufſteigenden Skala für unſere Arbeiter. Wir zahlen — ich habe keine einzige Stadt ſonſt gefunden bis zu 26 Wochen in Krankheits⸗ fällen den halben Lohn; Berlin z. B. zahlt nur bis zu 6 Wochen, die meiſten Städte äußerſtenfalls bis zu 13 Wochen; bis zu 26 Wochen habe ich keine einzige Stadt gefunden. Wir zahlen ferner nach einem neueren Beſchluſſe des Magiſtrats in den erſten drei Tagen der Krantheit, die die Karenztage der Krankenkafſen ſind, den vollen Lohn, ſodaß auch in dieſer Beziehung der Arbeiter in keiner Weiſe zu kurz kommt. Wir gewähren, wie geſagt, einen Ruhe⸗ lohn, der zwar des Rechtsanſpruches entbehrt, der aber in jeder Beziehung den Leiſtungen gleichkommt, die wir im übrigen unſeren Beamten gewähren. Über die Frage des Ruhelohnes der ſtädtiſchen Arbeiter iſt erſt in der vorigen Woche auf dem Kongreß der Zentralſtelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen ſehr lebhaft diskutiert worden, und die Städte, die dieſe Einrichtung getroffen haben, gehen, wie die Diskuſſion ergeben hat, darin weit voran; es ſind im übrigen nur 92 wenige. eine Herren, das ſind nur ein paar Fälle, die ich herausgreifen will, um zu beweiſen, in welcher Weiſe wir bei uns Arbeiterfürſorge treiben. Dem Herrn Stadtv. Hirſch gegenüber möchte ich im übrigen noch bemerken, was den Erholungs⸗ urlaub betrifft, daß das nicht eine Forderung ge⸗