— — 69. — —— weſen iſt, die in ſeinen fünf Anträgen geſtanden hat, ſondern daß der Magiſtrat dieſen Beſchluß aus eigener Initiative gefaßt hat. Allerdings war ja wohl vor⸗ auszuſehen, daß über kurz oder lang auch der Herr Stadtv. Hirſch einen ſolchen Antrag geſtellt haben würde. Dieſer Gegenſtand beſchäftigt ja die Kommunalver⸗ waltungen heute allgemein. Wir haben uns aber in dieſer Beziehung gleich entſchloſſen, voranzugehen, und haben, wie geſagt, Beſchlüſſe gefaßt, die das äußerſte Maß deſſen erreichen, was überhaupt zugeſtanden und auch gefordert werden kann. Nun zu den Außerungen des Herrn Stadtv. Hirſch im einzelnen! Ich werde der Reihe nach gehen Er hat ja den Punkt der Arbeiterausſchüſſe als den wichtigſten in logiſcher Gliederung ſeiner Rede an den Schluß geſtellt; ich halte ihn nicht für ſo wichtig und werde infolgedeſſen der Reihe nach gehen. Herr Stadtv. Hirſch hat ſich dagegen gewendet, daß wir den Arbeiterausſchuß bei der Straßen⸗ reinigung nach dem Vorbilde des Arbeiterausſchuſſes bei der Gasanſtalt geſtalten wollen. Er hat von der mangelhaften Zuſammenſetzung dieſes Arbeiteraus⸗ ſchuſſes geſprochen; vor allen Dingen leide er dar⸗ unter, daß die Arbeiter in Anweſenheit des Direktors, der mit beratender Stimme den Sitzungen beizu⸗ wohnen habe, nachdem ihm vorher die Tagesordnung eingereicht iſt, zu beraten haben, daß ſie da in einer gewiſſen Scheu ſich hüten, ihre Wünſche uſw. offen auszuſprechen. Meine Herren, der Arbeiterausſchuß ſoll nach unſerer Auffaſſung keine demagogiſchen Ziele verfolgen; er iſt dazu da, um eine gemeinſame Ausſprache zwiſchen den Arbeitern und dem Ver⸗ treter des Arbeitgebers — das iſt der Direktor herbeizuführen. Die Lente ſollen ſich nicht vorher feſtrennen auf beſtimmte Forderungen, von denen ſie nachher ſchwer wieder zurückkönnen; ſondern in ver⸗ ſtändiger Ausſprache ſoll mit ihnen verhandelt werden, von dem Vertreter des Arbeitgebers ſollen ihre Wünſche entgegengenommen werden, und bei dieſer Gelegenheit ſoll ihnen auch gleich zu Gemüte ge⸗ führt werden, inwieweit ihre Wünſche verſtändig ſind und erfüllt werden können oder nicht. Soweit wir beurteilen können, hat ſich der Arbeiterausſchuß bei der Gasanſtalt durchaus bewährt. Ich habe die Pro⸗ tokolle dieſes Arbeitersausſchuſſes beſtändig zur Durch⸗ ſicht bekommen und habe daraus den Eindruck ge⸗ wonnen, daß die Arbeiter ſich durchaus nicht geſcheut haben, ihre Wünſche auszuſprechen; ſie haben ſie in verſtändigen Grenzen gehalten, und der Arbeiteraus⸗ ſchuß hat infolgedeſſen den Erfolg gehabt, daß kaum eine Forderung von ihm geſtellt worden iſt, die nicht hat bewilligt werden können. Vor allen Dingen iſt z. B. auch bei der Gasanſtalt, da ja die Gasan⸗ ſtaltsverwaltung nicht unter die Lohnſkala fällt, erſt im vorigen Jahre eine nach unſerer Auffaſſung ſehr weit gehende Neuregelung der Lohnverhältniſſe her⸗ beigeführt worden, und ich habe durchaus den Ein⸗ druck, daß die Gasanſtaltsarbeiter damit zufrieden ſind — zum mindeſten zufrieden ſein können. Herr Stadtv. Pirſch hat davon geſprochen, daß ja in einem ſolchen Arbeiterausſchuß, der ſchließlich unter dem Damoklesſchwert der Auflöſung durch den Magiſtrat ſtehe, gar nicht von einer Selbſtverwaltune die Rede ſein kann. Nun, meine Herren, wenn 10 darauf hinweiſe, daß auch unſere Verwaltung unter der Beſtimmung der Städteordnung ſteht, wonach die Stadtverordnetenverſammlung aufgelöſt werden kann, daß die Parlamente aufgelöſt werden können, ſo wird er mir allerdings entgegenhalten: ja, das ſei eben g alles nach ſeiner Meinung keine Selbſtverwaltung. Wir können aber ſchließlich den Arbeiterausſchüſſen eine höhere Selbſtverwaltung nicht zugeſtehen, als wir ſelbſt Selbſtverwaltung ausüben und haben! Aus dieſem Grunde iſt nach meiner Auffaſſung dieſe Anſicht des Herrn Stadtv. Hirſch verfehlt. Dann iſt Herr Stadtv. Hirſch ſehr ſchwer mit dem Magiſtrat ins Gericht gegangen, weil er hin⸗ ſichtlich der Ablehnung des Neunſtundenarbeitstages keine Gründe angegeben hat Ja, dafür haben wir eben keine Gründe. Wir ſind tatſächlich der Uberzeugung, daß der zehnſtündige Arbeitstag das Richtige iſt. Was für Gründe ſollen wir oder ſoll der Magiſtrat angeben? Eine zehnſtündige Arbeitsleiſtung für einen Arbeiter iſt dasjenige Maß von Arbeit, das ſehr wohl geleiſtet werden kann und zum mindeſten in den kommunalen Verwaltungen des deutſchen Vater⸗ landes, meines Wiſſens auch überall von den Ar⸗ beitern noch verlangt wird. Ob in anderen Ländern unter ganz anderen Bedingungen, auch unter ganz anderen klimatiſchen und ſozialen Bedingungen andere Beſtimmungen zutreffen, darüber kann ich mit dem Herrn Stadtv. Hirſch nicht diskutieren. Wir können uns nur daran halten, was hier in Deutſchland bis⸗ her noch Sitte iſt, und wir finden keine Veran⸗ laſſung, von dieſer Sitte in unſerer Verwaltung abzugehen. Im übrigen hätte auch der Stadtv. Hirſch etwas mehr ſeinen Anſpruch auf einen neunſtündigen oder acht⸗ ſtündigen — er verlangt allerdings nur einen neun⸗ ſtündigen — Arbeitstag begründen können. Das iſt eben gewiſſermaßen auch ein Schlagwort Uber der⸗ artige Forderungen kann man kaum mit Gründen ſtrei⸗ ten. ZwingendeGründe liegen jedenfalls nicht vor; es iſt eben mehr Gefühls⸗ und Geſchmacksſache. Dann iſt von ihm auch die Regelung, die wir der Sonn⸗ und Feiertagsarbeit bezw. den Über⸗ ſtunden angedeihen laſſen wollen, nicht für genügend erachtet worden. Vor allen Dingen genügt es ihm nicht, oder er iſt nicht damit einverſtanden, daß wir von den ſtändigen Arbeitern, die Monatslohn be⸗ kommen, Sonn⸗ und Feiertagsarbeit verlangen, ohne einen beſonderen Aufſchlag auf den Lohn zu zahlen, und daß wir von dieſen auch die elfte Uberſtunde unter Umſtänden unentgeltlich verlangen. Was zunächſt die Überſtunden anbetrifft, ſo, glaube ich, hätte der Herr Stadtv. Hirſch ſich die Unter⸗ ſuchung ins Gedächtnis zurückrufen ſollen, die in dem Etatsausſchuß vor zwei Jahren, wenn ich nicht irre, erſt auf ſeinen Antrag gemacht worden iſt und ergeben hat, daß Überſtunden in unſerem Betriebe, ſei es bei ſtändigen, ſei es bei nicht ſtändigen Arbeitern, faſt gar nicht vorkommen. Das iſt alſo hier eine Frage, die praktiſch jedenfalls eine außerordentlich geringe Bedeutung hat. Etwas anders liegt es mit der Frage der Sonntagsarbeit, vor allen Dingen in denjenigen Be⸗ trieben, in denen ſtändige Sonntagsarbeit geleiſtet werden muß. Ich glaube, er wird uns nichts ent⸗ gegenhalten können, wenn wir ihm ſagen: da iſt in dem Monatslohn ſchon die Sonntagsarbeit, ſoweit ſie geleiſtet werden muß, mitenthalten. Es hat dem⸗ entſprechend die Klaſſiftzierung der Arbeiter in die einzelnen Klaſſen ſchon ſtattgefunden; in dem Monats⸗ lohn liegt eben notwendigerweiſe ſchon die Löhnung des Sonntags miteinbegriffen. Daß wir ſeinem Antrag, den Mindeſtlohn auf 4 %ℳ feſtzuſetzen, nicht entſpro chen haben, das findet er auch unbillig, indem er unſeren Einwand nicht elten läßt, daß wir ja eine fünfjährige Reviſions⸗ periode auch für die Lohnſkala der Arbeiter einge⸗