—— 70 — führt haben. Er meint, die Reviſionsperiode ſei ja doch auch bei den Beamten ſchon hin und wieder durch⸗ brochen worden. Vor allen Dingen aber ſei es den Arbeitern gegenüber unter allen Umſtänden unmög⸗ lich, dieſe fünfjährige Periode, die im übrigen am 1. April nächſten Jahres abläuft, durchzuhalten, da ja die Lebensmittelpreiſe, die Mieten uſw. ſich im Laufe der fünf Jahre erbeblich gehoben hätten. Meine Herren, der erſte Einwand, daß wir über⸗ haupt die Periode ſchon mehrfach durchbrochen hätten, trifft wohl nicht zu. Höchſtens dürfte es zutreffen auf einen oder außergewöhnliche Fälle von einzelnen Perſonen. Dagegen kann davon, daß für eine ganze, große Schicht von Arbeitnehmern, ſei es Beamten, ſei es Arbeitern, wie er es jetzt für die ſämtlichen ſtändigen Arbeiter verlangt, die fünfjährige Periode über den Haufen geworfen worden wäre, nicht die Rede ſein. Sein zweiter Einwand, daß die Lebensmittel⸗ preiſe und die Mieten ſich erheblich erhöht hätten, trifft ſelbſtverſtändlich nicht nur auf die Arbeiter, ſondern auch auf die Beamten, vor allen Dingen auf die Unterbeamten zu, die in keiner beſſeren Lage als die Arbeiter ſich befinden, und auch dieſe Beamten müſſen ſich der fünfjährigen Irreviſibilität des Nor⸗ maletats unterwerfen. Was dann endlich die Beſtimmungen betr. die militäriſchen Übungen belrifft, ſo hat er zunächſt mal unſere Darlegung durchaus auf den Kopf geſtellt. Er hat es ſo dargeſtellt, als ob wir, obgleich wir innerlich nicht von der rechtlichen Begründung dieſer Regelung überzengt wären, nur der Einfachheit halber es ſo machen bezw. ſo belaſſen wollen. Nein, meine Herren, wir haben das Gegenteil geſagt, zum mindeſten jedenfalls das Gegenteil ſagen wollen: wir halten es durchaus für innerlich berechtigt, ſo zu verfahren, wie wir verfahren, und da dies Verfahren zudem den Vorzug der Einfachheit hat, ſo halten wir es auch aus dieſem Geſichtspunkte für ein bewährtes. Wir haben uns bemüht, nachzuweiſen — und dem Herrn Stadtv. Hirſch iſt meines Dafürhaltens der Gegenbeweis nicht gelungen — daß in der Tat bei der Regelung, die wir anwenden, die Arbeiter nicht ſchlechter ſtehen als nach ſeinem Antrage. Er be⸗ hauptet ja nun, wir hätten ſogar den Eindruck zu erwecken geſucht, als ob bei der Regelung, die wir anwenden, die Leute noch beſſer ſtänden als bei der von ihm in Ausſicht genommenen Regelung Das iſt uns durchaus nicht eingefallen. Wir haben geſagt: Im allgemeinen werden die ſämtlichen Leiſtungen von ſeiten des Reichs ungefähr dem ausfallenden halben ſtädtiſchen Lohn gleich kommen, ſodaß auch für dieſe Fälle eine dem Anrage im weſentlichen entſprechende Regelung getroffen iſt. Ich halte dieſe Behauptung noch heute aufrecht. Ich bin der feſten Überzeugung, daß ſämtliche Kompetenzen, die der verheiratete Arbeiter während ſeiner Dienſt⸗ leiſtung bezieht, — das iſt: Löhnung für ſeine Perſon, Beköſtigung für ſeine Perſon, Familienunterſtützung, durchſchnittlich 50% von 2,90 ℳ, d. h. alſo in Höhe von 1,45 täglich, und der halbe Lohn, den wir zuzahlen im Durchſchnitt dasjenige erreichen wird, was pro Tag nach Maßgabe der von uns ein⸗ geführten Lohnſkala auf den Arbeitstag entfallen würde. Ich glaube deshalb, meine Herren, Sie haben keine Veranlaſſung, mit der Regelung, die der Magiſtrat hat eintreten laſſen, unzufrieden 90 ſein. Die Stadtwerordnetenverſammlung als ſolche hat ſich ja auch in keiner Weiſe auf die fünf ſogenannten Hirſchſchen Anträge bereits feſtgelegt: ſie hat ſie dem Magiſtrat nur als Material überwieſen mit dem Anheimſtellen, eine Vorlage zu machen, ſoweit er es für wünſchenswert hält, darauf einzugehen. Der Magiſtrat ma ht Ihnen nun eine derartige Vorlage bezw. eine Mitteilung, und ich ſtelle anheim, die Sache zur Kenntnis zu nehmen und damit für den Augenblick erledigt ſein zu laſſen. Was die Lohnſkala anbetrifft, insbeſondere den nach meiner Anſicht wichtigſten Punkt d, ſo werden Sie ja noch im Laufe dieſes Jahres bei der Etats⸗ beratung für 1905 ſich mit dem Magiſtrat darüber ins Einvernehmen ſetzen können. (Bravo! bei der Freien Vereini gung.) Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich möchte die Herren Kollegen bitten, ſich nicht mit einer bloßen Kenntnisnahme zu begnügen, ſondern dem Antrag auf Ausſchußberatung zuzuſtimmen. Wir werden dann im Ausſchuß Gelegenheit haben, zu prüfen, ob in der Tat, wie der Magiſtrat glaubt, das, was er für die ſtädtiſchen Arbeiter getan hat, ausreichend iſt oder nicht. Im übrigen möchte ich mich auf wenige Richtigſtellungen beſchränken und überlaſſe das Weitere meinem Freunde Baake, der ſich auch noch zum Worte gemeldet hat. Ich möchte zunächſt Herrn Bürgermeiſter Matting gegenüber betonen, daß ich ja die Bedeutung des Erholungsurlaubs vollkommen anerkannt habe. In den Anträgen, die uns heute beſchäftigen, iſt aller⸗ dings von einem Erholungsurlaub nichts gefordert worden. Aber vor bereits 4½ Jahren, bald nach⸗ dem Kollege Baake und ich in die Stadtverordneten⸗ verſammlung eintraten, haben wir einen Antrag auf Gewährung von Erholungsurlaub geſtellt, einen Antrag, der damals von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung rundweg abgelehnt worden iſt. Wir haben uns in den jetzt vorliegenden Anträgen eben auf ſehr wenige Forderungen beſchränkt, weil wir der Meinung waren, daß wir, wenn wir wenig fordern, wenigſtens etwas erreichen würden. Herr Bürgermeiſter Matting vermißte die Be⸗ gründung meiner Forderung der Herabſetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden. Dieſe Forderung iſt ja von mir bei der erſten Leſung des Antrages ſehr ausführlich begründet worden. Ich habe es jetzt unterlaſſen, weil ich die Zeit der Stadtverordneten⸗ verſammlung nicht unnütz in Anſpruch nehmen wollte. Ich habe damals darauf hingewieſen, daß wir in der Verkürzung der Arbeitszeit in erſter Linie ein Mittel zur Bekämpfung der Arbeitsloſigkeit erblicken. Ich habe ferner darauf hingewieſen, daß wir die Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit aus dem Grunde anſtreben, um die Arbeiter vor geiſtiger Verkümmerung zu be⸗ wahren. Ich habe weiter an der Hand von akten⸗ mäßigem Material Ihnen den Beweis dafür geführt, daß die Herabſetzung der Arbeitszeit nur Gutes zur Folge gehabt hat, ſowohl für die Arbeiter als auch für die Unternehmer. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich aus dem Jahresbericht des ſtädtiſchen Gas⸗ werks Offenbach aus dem Jahre 1900%/1 den Paſſus zitiert, wonach durch Einführung der achtſtündigen Arbeitszeit relativ die Leiſtungsfähigkeit des einzelnen Mannes gegen das Vorjahr geſtiegen iſt und die Gasanſtalt einen höheren Überſchuß abgeworfen hat. Ich habe es nicht für nötig gehalten, alles das, was ich damals geſagt habe, heute zu wiederholen. Ein weiterer Irrtum iſt dem Herrn Bür⸗ germeiſter inſofern unterlaufen, als er ſagt, daß