— im vorigen Jahre mitgeteilt wurde, zum Zweck Sie haben damals von der Mitteilung des Magiſtrats Kenntnis genommen; der Magiſtrat hat jetzt aber noch beantragt, ſich ausdrücklich mit dem Bauplan, der Ihnen damals mitgeteilt worden iſt, mit dem Erläuterungsbericht ſowie mit dem Koſtenvoranſchlag einverſtanden zu erklären. Das iſt der Antrag, den der Magiſtrat Ihnen jetzt vorlegt. Der Ausſchuß emp⸗ fiehlt Iynen einſtimmig, ihn anzunehmen. Die einzige kleine Anderung iſt zu dem Erlänterungs⸗ bericht vorgeſchlagen. Es iſt nämlich der Zugang zu den Bädern für die beiden Geſchlechter einzeln pro⸗ jektiert. Es war aber auch freigeſtellt, den Zugang zu den Bädern auch noch von den Speiſeräumen abzutrennen, und dieſe letzte Alternative iſt auf den Antrag des Kollegen Spiegel einſtimmig vom Aus⸗ ſchuß angenommen und wird Ihnen hiermit empfohlen. Die Koſten des Baues betragen 150000 ℳ und 12000 ℳ. für die Einrichtung. Mit dem Banplan hat man ſich eiwwerſtanden erklärt. Der Magiſtrat wünſcht im zweiten Antrag, daß Sie ſich auch mit dem Koſtenvoranſchlag einverſtanden erklären. Eine beſondere Vorlage wird ſeinerzeit noch vorge⸗ legt werden. In dieſem Aſyl für Obdachloſe, in den Familien⸗ häuſern ſollen, wie geſagt, alle Leute untergebracht werden, die plötzlich oder durch das Fortfallen ihres Ernährers aus Not nicht mehr in der Lage ſind, ſelber ein Obdach zu bezahlen. Etwas anderes iſt es ja mit dem Aſyl für Obdachloſe, welches unter dieſem Namen, von Singer und meinem verſtorbenen Kollegen Dr. Straßmann und anderen angeregt, weit im Auslande berühmt geworden iſt. Das Aſyl für Ob⸗ dachloſe in Berlin, das ohne Einſchränkung, und ohne zu fragen, jeden, der plötzlich in der Nacht in Berlin nicht aus noch ein weiß, aufnimmt, — eine gewiß ſehr ſegensreiche Einrichtung, die viele von Ihnen unterſtützen — dieſes Aſyl wurde ja im Aus⸗ lande ganz beſonders berühmt. Wenn vom Auslande jemand hierber kommt in der weit verbreiteten Meinung, daß er in Berlin auf der Straße das große Los findet, und nun nicht aus noch ein weiß, keine Mittel mehr hat und eine „Herberge zur Heimat“ und ähnliche Unterkunftsanſtalten hier vermißt, die ihm an⸗ derwärts zur Dispoſition geſtanden haben, dann geht er in das Aſyl, ſtatt, wie er ſonſt gezwungen war, im Freien zu übernachten. Dieſes Aſyl für Obdachloſe hat nun in der letzten Zeit, wie man hört, Not gelitten und nicht mehr ausreichend funktioniert. In dieſer Beziehung iſt eine Reſolution gefaßt worden: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ſich mit den Gemeindever⸗ waltungen von Groß⸗Berlin behufs Errichtung eines gemeinſchaftlichen Aſyls für Obdachloſe für Groß⸗Berlin in Verbindung zu ſetzen. Wenn dieſe Faſſung nur mit Majorität gewählt iſt, ſo iſt das eben deshalb geſchehen, weil ein Groß⸗ Berlin eigentlich noch nicht eriſtiert und es vielleicht genügt hätte, man hätte einfach erklärt, von hier aus in jeder notwendigen Weiſe bei einer Erweiterung und beſſeren Fundamentierung dieſes Aſyls für Ob⸗ dachloſe zu Unterſtützungen bereit zu ſein. Das ſind die Anträge, zu denen der Ausſchuß gekommen iſt. Wir empfehlen Ihnen alſo die Vor⸗ lage des Magiſtrats in ihren beiden Punkten und ſchließlich auch dieſe Reſolution. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich kann namens meiner Freunde erklären, daß wir der Vorlage zu⸗ ſtimmen, obwohl ſie nicht ganz dem entſpricht, was wir verlangt haben. Ramentlich bedauern wir, daß der Plan nicht ſo ausgeſtaltet iſt, daß gleich ein Aſyl für nächtlich Obdachloſe errichtet wird. Wir werden uns mit der Reſolution begnügen, die der Ausſchuß vorſchlägt, wonach mit den übrigen Ge⸗ meindeverwaltungen von Groß⸗Berlin behufs Er⸗ richtung eines gemeinſamen Aſyls in Verbindung getreten werden ſoll. Sollten dieſe Verhandlungen zu keinem Reſultat führen, dann werden wir auf unſere frühere Anregung wieder zurückkommen. Wir halten es für abſolut notwendig, daß über kurz oder lang etwas geſchieht; denn der jetzige Zuſtand, wonach die Obdachloſen auf Koſten der Stadt in Polizeigewahrſam gehalten werden, iſt wohl nach Ihrer aller Meinung der Stadt Charlottenburg nicht würdig. Meine Herren, einige Worte zu den Aus⸗ führungen des Herrn Referenten. Der Herr Referent hat die Wohnungsfrage hier mit hinein⸗ gezogen, und zwar nicht mit Unrecht; denn die Frage, wann wir das Aſyl errichten ſollen, hängt ja eng mit der Frage zuſammen, ob bei uns eine Wohnungsnot beſteht oder nicht. Ich kann dem, was der Herr Referent in dieſer Beziehung geſagt hat, nicht beiſtimmen. Zunächſt iſt ſein Material ſehr anfechtbar. Geſtützt auf Wohnungsregiſter und Wohnungszeitung kann man unmöglich zu einem richtigen Urteil über die Wohnungsnot kommen. Die Wohnungen, die in der Wohnungszeitung zum Vermieten angeboten werden, ſind doch nicht alles leer ſtehende Wohnungen, ſondern es ſind zum größten Teil Wohnungen, die augenblicklich noch be⸗ wohnt ſind, aber von einem beſtimmten Zeitpunkt ab leer ſtehen werden, und in dieſe leer ſtehenden Wohnungen ziehen auch wieder Leute aus Wohnungen, die augenb icklich noch bewohnt ſind. Es handelt ſich hier alſo nicht um ein Verzeichnis aller leer ſtehenden Wohnungen, ſondern um ein Verzeichnis der auszutauſchenden Wohnungen. Der Herr Referent meinte, es ſtänden für 125 000 ℳ Wohnungen — ich weiß nicht, ob in Berlin oder Groß⸗Berlin — leer. (Stadtv. Dr. Roſe: Groß⸗Berlin!) Auch das will noch gar nichts ſagen, wenn man nicht weiß, was für Wohnungen das ſind. Wenn ſich unter dieſen leer ſtehenden Wohnungen nur 125 beſinden, welche einen Mietswert von 1000 %. haben, ſo würde das allein ſchon 125 000 72 ausmachen. (Stadtu. Dr. Roſe: Mark nicht, ſondern Perſonen!) Für une kommt lediglich die amtliche Statiſtik in betracht, und da möchte ich Sie an die Erhebungen unſeres Statiſtiſchen Amtes erinnern. Ich habe leider nicht gewußt, daß dieſe Frage zur Sprache kommt; ſonſt hätte ich das Material mitgebracht. Wenn ich recht unterrichtet bin, waren bei der letzten Aufnahme nur 25 Wohnungen von einer Stube und Küche in Charlottenburg leer. Man kann alſo die Wohnungs⸗ not nicht ſo unbedingt beſtreiten, wie es der Herr Referent getan hat. Wir können auch nicht wiſſen, ob nicht über kurz oder lang die Wohnungsnot in Berlin wieder hefüig hervortritt, und da wir das nicht wiſſen, würde es ſich doch empfehlen, mit der Inangriffnahme des Baues nicht ſo lange zu warten, bis ſich wieder Zuſtände ergeben wie vor zwei oder drei Jahren. Ich hätte gewunſcht, daß der Ansſchuß einen beſtimmten Termin vorgeſchrieben hätte, an dem der Ban in Angriff genommen werden muß. Ja, ich würde dieſen Wunſch auch dann haben, wenn wir