82 hat. Ich halte ebenfalls die Proſperität durchaus nicht für ſo ſicher. Die ganze Sache iſt ſchließlich eine Perſonenfrage: wir vertrauen auf die Perſonen, die mit uns jetzt den Vertrag ſchließen wollen. Wer garantiert uns aber dafur, daß dieſe noch lange Zeit an der Spitze dieſes Unternehmens ſtehen? Aber, wie geſagt, ich will auf dieſe allgemeinen Geſichtspunkte nicht eingehen. Zweifelhaft iſt mir nur, ob wir wirklich die Mittel dazu haben. Die Mitiel ſollen aus einer Anleihe entnommen werden, die uns aber noch nicht 27 . iſt. Nun meint der Magiſtrat: wenn uns ſchließlich auch die Anleihe für die Errichtung eines Schillertheaters verſagt wird, dann können wir uns anders helfen. Es iſt jedenfalls wohl daran gedacht, daß wir dann eine hypotvekariſche Schuld aufnehmen. Das iſt aber meines Erachtens doch auch eine Schuld, die der Genehmigung bedarf. Es heißt im § 50 der Städte⸗ ordnung: Die Genehmigung des Bezirksausſchuſſes, in dem Falle zu Ziffer 2 des Regierungs⸗ präſidenten iſt erforderlich: 3. zu Anleihen, durch welche die Gemeinde mit einem Schuldenbeſtand belaſtet oder der bereits vorhandene vergrößert wird. Der Sinn iſt der, daß eine dauernde jährliche Belaſtung der Gemeinden mit Zinſen nicht ohne Genehmigung der Aufſichtsbehörde bezw. des Be⸗ zirksausſchuſſes zuläſſig ſein ſoll. Dafür iſt es gleich⸗ giltig, ob im Wege einer Inhaberanleihe oder einer Hypothek die Schuld aufgenommen wird; in beiden Fällen iſt die Zinſenlaſt da, und ich kann, wenn ich nicht durch andere Ausführungen überzeugt werde, vor der Hand dieſes Bedenken nicht fallen laſſen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich möche Herrn Geheimrat Gleim nur ganz kurz erwidern, daß der Magiſtrat beſchloſſen hat, der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung eine Vorlage über die Aufbringung der Mittel zugehen zu laſſen, die in der nächſten Sitzung bereits in Ihren Händen ſein wird. Der Magiſtrat hat nicht die Abſicht, ohne Genehmigung der Regierung eine Anleihe oder eine ſchwebende Schuld aufzunehmen, ſondern er hat die Abſicht, die Mittel ſchließlich aus einer Anleihe aufzubringen, die be⸗ antragt werden ſoll, bis dahin ſie im Wege einer ſchwebenden Schuld aufzubringen, zu welcher natürlich die Genehmigung des Bezirksausſchuſſes gehört. Wir haben gar kein Bedenken, daß der Bezirks⸗ ausſchuß und ſpäter der Herr Miniſter ſeine Ge⸗ nehmigung zu einer Anleihe, wie die für das Schiller⸗ theater es iſt, geben wird, weil es eine in hohem Maße ſozialpolitiſche, ethiſche Veranſtaltung iſt, die wir hier vornehmen, und weil vor allen Dingen die Verzinſung und Amortiſation der aufgewendeten Mittel bereits durch einen Vertrag mit einer leiſtungsfähigen Firma gedeckt wird. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Kaufmann (Schlußwort): Ich beſchränke mich darauf, Herrn Kollegen May darüber zu beruhigen, daß die Vorlage ſo, wie ſie von uns gefaßt iſt, und wenn ſie von uns an⸗ genommen ſein wird, von der Schillertheater⸗ geſellſchaft acceptiert werden wird, da dieſelbe ja bereits ihr Einverſtändnis zu der in der vorigen Sitzung von uns verhandelten Vorlage, die ihr einen Teil des Tietzſchen Grundſtücks zuweiſen wollte, er⸗ klärt hatte; und dieſer Teil war ungünſtiger gelegen als der Teil, den wir jetzt bewilligen Zuſtimmung der Schillertheateraktiengeſellſcha die jetzige Vorlage iſt vorhanden. Alſo die Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, es iſt in der von der Geſchäftsordnung vorgeſchriebenen Weiſe namentliche Abſtimmung über Punkt 4 der Tages⸗ ordnung beantragt. Bevor wir zu dieſer namentlichen Abſtimmung kommen, bitie ich, auf Punkt 3 zurückkommen zu dürfen. Der Gemeindebeſchluß zu Puntt 3 bedarf der Genehmigung des Bezirksausſchuſſes und zu dieſem Zweck der Feſtſtellung des Stimmverhältniſſes, mit welchem er angenommen iſt. Ich bitte daher, noch einmal die Abſtimmung über die Vorlage zu Punkt 3 der Tagesordnung zu wiederholen. Stadtv. Dr. Borchardt: (zur Geſchäftsordnung): Iſt dann auch geſtattet, über Punkt 3 noch einmal in eine Debatte einzutreten? Vorſteher Roſenberg: Jawohl! Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Dann möchte ich zu Punkt 3 um das Wort bitten. Vorſteher Roſenberg: Bitie ſehr! Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, die Sache hat uns bereits bei der Etatsberatung beſchäftigt, und meine Freunde natten damals gegen eine Stellen⸗ zulage für dieſe Sache geſtimmt aus denſelben Grün⸗ den, die in der letzten Sitzung z. B. den Magiſtrat veranlaßt haben, nicht vor 1905, vor der Reviſion des Normaletats, in eine Aufbeſſerung der Löhne für die Arbeiter einzutreten. Dieſer Umſtand hat uns natürlich nur noch in der Meinung beſtärken können, daß die Stellung. die wir ſeinerzeit bei der Etats⸗ beratung angenommen haben, die richtige war. und aus denſelben Gründen werden wir dieſe Stellung zu der Magiſtratsvorlage auch heute einnehmen. Vorſteher Roſenberg: I(b bitte nunmehr die⸗ jenigen, welche den Punkt 3 der Tages orduung betr. die Feſtſetzung des Gehalts für den Fall der Wieder⸗ wahl des Stadtbaurats Bredtſchneider annehmen wollen, ihre Hand zu erheben. (Geſchieht.) Ich darf feſtſtellen, daß das die große Mehrheit iſt. Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über die Vorlage zu Punkt 4 der Tagesordnung. Ich kann, da gegen die Abänderungen des Bauvertrages, wie ſie im Aueſchußantrage feſtgeſtellt ſind, ſich in der Debatte ein Widerſpruch nicht ergeben hat, über Punlt a des Ausſchußantrages abſtimmen laſſen und bitte diejenigen, welche für den Ausſchußantrag zu a ſind, mit Ja, diejenigen, welche dagegen ſind, mit Nein zu ſtimmen. (Der Namensaufruf erfolgt. Es ſtimmen mit Ja die Stadtv. Barnewitz, Becker, Dr. Borchardt, Braune, Buka, Callam, Döbler, Dörre, Gredy, Heim, Heinzelmann, Hirſch, Dr. Hubatſch, Jolenberg, Kaping, Kaufmann, Lingner, Dr. von Liszt, Lohmann, Mehl, Meſchelſohn, Mickler, Mitiag, Münch, Olbrich, Otto, Paſche, Dr. Penzig, Protze, Dr. Roſe, Roſenberg, Ruß, Sachs, Dr. Schmidt, Schwarz, Sellin, Dr. Spiegel und Vogel; 2 mit Nein die Stadtv. Freund, Gleim, Scholz und Stein.)