——. 88 Ich glaube, ich habe gar keinen Zweifel darüber ge⸗ laſſen, daß ich das für das Richtige halte, und daß mir eigentlich die Magiſtratsvorlage vom vorigen mal am angemeſſenſten erſchienen iſt. Aber ich halte einen ſolchen Antrag in dieſem Stadium der Beratung, nachdem der Deſchluß der vorigen Sitzung gefaßt iſt, nicht für zuläſſg und gehe deshalb auf den Antrag der Tiefbaudeputation zurück, die 1 ℳ verlangte. Wenn geſagt iſt, der Verein habe nicht ge⸗ 14 wir wollen die Statuten ändern, — nun, ich glaube, der Vorſtand eines Vereins iſt gar nicht befugt, eine ſolche Erklärung glatt abzugeben. Es iſt das nicht Sache des Vorſtandes, ſondern der Mitglieder. Dann bin ich auch durch die Aus⸗ führungen der Herren Kollegen v. Liszt und Penzig nicht überzeugt worden, daß der Verein bei ſeiner Tätigkeit nach konfeſſionellen Grundſätzen verfährt, und für uns als Stadtgemeinde kommt es weſentlich darauf an, ob interkonfeſſionell in dem Verein ge⸗ handelt wird. (Sehr richtig!) Wenn nun geſagt wird, daß in dem Waiſen⸗ hauſe die Erziehung jedenfalls eine konfeſfionelle oder chriſtliche ſein wird, ſo möchte ich betonen, daß dann die Stadtgemeinde gerade deshalb um ſo mehr eine Verpflichtung hat, nun möglichſt raſch mit der Erbauung eines eigenen Waiſenhauſes vorzugehen. 2 (Sehr richtig!) Das kann uns aber doch nicht hindern, nun einem Verein, ſelbſt wenn es ſich um ein konfeſſionelles Waiſenhaus handelte, eine Unterſtützung angedeihen zu laſſen. Denn ich für meine Perſon muß ſagen⸗ ich würde, auch abgeſehen davon, daß ich ſtädtiſche Einrichtungen auf dieſem Gebiete in erſter Linie verlange, doch, wenn neben dieſen ſtädtiſchen Ein⸗ richtungen Leute konfeſſionelle Einrichtungen treffen wollen, unter Umſtänden auch ſolchen Veranſtaltungen P ſehr wohl öffentliche Zuwendungen machen. Aber das ſind Erwägungen, die hier noch nicht einmal zutreffen. Ich meine, für diejenigen Herren Kollegen der vorigen Majorität, für welche die Betätigung des Vereins die Hauptſache iſt und nicht das Statut, fällt die Vorausſetzung, aus der ſie vor 14 Tagen geſtimmt haben, fort, und dieſe Herren Kollegen können ohne weiteres für den von mir ge⸗ ſtellten Antrag ſtimmen. (Bravol) (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Be⸗ richterſtatters Stadtv. Dr. Borchardt ab und beſchließt darauf nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Verkauf der Wegelandflächen Karten⸗ blatt 4 Flächenabſchnitt 4584/243 und Karten⸗ blatt 5 Flächenabſchnitt 5336/167 von zuſammen etwa 82 qm Größe an die Luiſenkirchen⸗ gemeinde zum Preiſe von 500 ℳ. für die Quadratrute wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bezirksausſchuß zugeſtimmt.) Vorſteher Roſenberg: Der Antrag des Magiſtrats iſt mit großer Mehrheit angenommen. Das Protokoll vollziehen heute die Herren Dr. v. Liszt, Lohmann und Mehl. Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. 7 ½. von Kraftkabeln in der Joachimsthaler⸗, Rankeſtraße und am Keurfürſtendamm. Druckſache 268. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 5 a) Zum Betriebe von Fahrſtuhl⸗ und Aufzugs⸗ motoren ſind in der Joachimsthaler⸗ und Ranke⸗ ſtraße ſowie am Kurfürſtendamm die in der nachſtehend abgedruckten Zuſammenſtellung be⸗ zeichneten Kraftkabel zu verlegen. Die ver⸗ anſchlagten Koſten von 23000 ℳ ſind aus den durch den Haushaltsplan für 1904 be⸗ reitgeſtellten Mitteln zu entnehmen. b) Die Deputation für das Clektrizitätswerk wird ermächtigt, die Verlegung beſonderer Kraftkabel ſelbſtändig zu beſchließen und die Koſten aus den durch den Haushaltsplan zur Verfügung geſtellten Mitteln zu decken, ſobald eine Ver⸗ inſung von mindeſtens 6%% des aufgewendeten Kapitals durch die für die Fahrſtuhlmotoren zu erhebenden Grundtaren in dem in Frage kommenden Straßenzuge geſichert iſt.) Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. elektriſche Beleuchtung der Berliner⸗ und Hardenbergſtraße. — Druck⸗ ſache 269. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, der Magiſtrat beantragt in dieſer Vorlage die elektriſche Beleuchtung für den Straßenzug der Hardenberg⸗ ſtraße und der Berlinerſtraße, und zwar be⸗ abſichtigt der Magiſtrat in der Hardenbergſtraße die volle Beleuchtung des Straßenzuges, in der Berlinerſtraße in anbetracht der Bäume bloß die Beleuchtung des Fahrdammes. Die Elettrizitätsdeputation hat ſich mit dieſer Vorlage ſehr eingehend beſchäftigt. Es wurden roben gemacht, die den Herren ja bekannt ſind, und ſchließlich dazu geführt haben, daß ein genauer Plan aufgeſtellt wurde und auch ſehr genaue Koſten⸗ berechnungen, deren Ergebniſſe in der Vorlage zu finden ſind. Ich ſehe keinen Grund. die Vorlage nicht an⸗ zunehmen, ſondern empfehle ſie, möchte indeſſen an den Magiſtrat eine Frage richten, die in der letzten Zeit aus den Kreiſen der Bürgerſchaft an mich ge⸗ richtet wurde, nämlich, ob es nicht beſſer wäre, die Maſten der elektriſchen Beleuchtung in der Harden⸗ bergſtraße mit den Maſten für den Betrieb der elektriſchen Straßenbahnen zu vereinigen. Ich ſelbſt habe keine Gelegenheit gehabt, mich zu überzeugen, ob es techniſch möglich und wünſchenswert iſt, das zu tun, und wäre dankbar, wenn der Magiſtrat darüber eine Auskunft gäbe. Stadtrat Dr. Jaffé: Auf die Anfrage des Herrn Referenten möchte ich erwidern, daß ich für die Hardenbergſtraße die Verbindung der Straßen⸗ bahnmaſte mit den Maſten für die elektriſche Be⸗ leuchtung nicht für durchführbar halte. Die Anord⸗ nung in der Hardenbergſtraße iſt ſo gedacht, daß die Beleuchtungsmaſte an die Bordſchwelle kommen mit Auslage nach dem Straßendamm. Wenn nun dort die Bogenlampen an den Straßenbahnmaſten hängen, ſo würden ſie leicht in Kolliſſon mit den Tragdrähten der elektriſchen Bahn kommen. Beim Hinaufziehen und Herunterlaſſen der Lampen würde eine Berührung mit den Leitungsdrähten für die Straßenbahn zu befürchten ſein. Der Maſt für die elektriſche Beleuchtung iſt höher zu wählen als der