E Maſt für die Straßenbahn. Der Aufhängepunkt für die Bogenlampen wird voransſichllich in einer Höhe von 8 bis 8½ m liegen, während die Straßenbahn⸗ maſten 5 bis 6 m hoch ſind. In der Berlinerſtraße wäre eine Vereinigung denkbar; die Frage bedarf aber einer genauen Prüfung. Immerhin würde ich es vorziehen, daß die Stadt einziger Eigentümer der Maſten bleibt und die Verfügung darüber behält. Denn in dieſe Maſten ſind die Winden, die Schalt⸗ werke und eine ganze Menge Apparate einzubanen, mit denen man fortdauernd zu tun hat. Iſt der Maft im Mitbeſitz der Straßenbahn, ſo lönnte das doch zu Unbequemlichkeiten Anlaß geben. In der Hardenbergſtraße iſt die Sache kaum möglich. Ia der Berlinerſtraße könnte es nur den Sinn haben, daß man die Straße nicht durch allzu viel Maſte verunziert; wiederum werden aber die Maſte in der Berlinerſtraße durch das Laub der Bäume ſo verdeckt, daß dieſe Frage dort wenig in betracht kommt. Immerhin ſoll die Angelegenheit noch einmal der Prüfung unterzogen werden, und wenn es möglich iſt, in der einen oder der anderen Weiſe der Anregung zu folgen, ſo ſoll dies gern geſchehen. Stadtu. Callam: Ich möchte auch empfehlen, die Maſten in der Zahl zu verringern und ſie ſo zu kombinieren, daß der Lampenträger gleichzeitig für den Träger der Leitungsdrähte der Straßenbahn mit verwendet wird und möchte auf die Anordnung in der Leipzigerſtraße hinweiſen, die ganz anſtandslos funktionierf. Durch dieſe Anordnung iſt ſ. 3t. ein ganzer Wald von Maſten aus der Leipzigerſtraße verſchwunden. Früher hatte die Straßenbahn ihre Maſten dort, dann die elektriſchen Lampen, dann die Gaslaternen. Das iſt alles verſchwunden, auch die Gaslaternenſtänder. Die Sache ſtellt ſich auch er⸗ heblich billiger; denn es kann eine große Anzahl von Maſten geſpart werden; auch die Straßenbahn müßte ihre anteiligen Koſten dazu beitragen. Die Gas⸗ kandelaber werden hier doch auch wohl beſeitigt werden, wie es in der Leipziger Straße geſchehen iſt. Ich möchte eine Kombination der Maſten empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Gredy (Schlußwort): Nach dem, was der Herr Magiſtratsvertreter uns mitgeteilt hat, glaube ich, daß wir die Vorlage an⸗ nehmen können. Das Bedenken, das ich ausgeſprochen habe, iſt ja dadurch beſeitigt, daß der Herr Magi⸗ ſtratsvertreter uns eine nochmalige eingehende Prü⸗ fung der Sache zugeſagt hat, die ich dem Magiſtrat allerdings ſehr warm ans Herz legen möchte. Ich möchte lieber, daß noch etwas Zeit über das Studium vergeht, ehe wir etwas tun, was wir nachher viel⸗ leicht bereuen könnten. Im übrigen empfehle ich die Vorlage zur Annahme. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Straßenzug von dem Luiſenplatz bis zum Auguſte Viktoria Platz wird nach Maßgabe der vorgelegten Koſtenanſchläge und Pläne mit elektriſchem Bogenlicht beleuchtet und zwar die Berlinerſtraße mit einer über der Mitte des Dammes anzubringenden Reihe, die Hardenberg⸗ ſtraße mit 2 an den Bordſchwellen der Bürger⸗ ſteige aufzuſtellenden Reihen Bogenlampen. 2. Die Koſten im Betrage von 113000 ℳ ſind dem dem Ertraordinarium zugeführten Er⸗ neuerungsfonds des Elektrizitätewerks zu ent⸗ nehmen.) Borſt- Stellv Kaufmann: Punkt 11 der Tages⸗ ordnung: Fortſetzung der Beratung über die Vorlage betr. die Errichtung eines Aſyls für Obdach⸗ loſe. — Druckſachen 88, 240. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Roſe: Meine Herren, ich habe Ihnen neulich empfohlen, die Magiſtrate⸗ vorlage nach dem einſtimmigen Beſchluſſe Ihres Ausichuſſes anzunehmen, und auch die Reſolution, welche mit großer Meyrheit im Ausſchuß gefaßt worden war. Der Grund für dieſe Empfehlung war nicht der, welcher ſeit Jahren hier geſpielt hat, nämlich die angebliche große Wohnungsnot, ſondern der Umſtand, daß es ſich wohl empfehle, mit einer ſolchen wohltätigen Maßregel vorzugehen. Den Ausführungen gegenüber, daß eine Wohnungsnot nicht exiſtiere, nicht exiſtiert hat, ſind von Herrn Kollegen Hirſch zwar nicht im Ausſchuß, aber hier, allerlei Einwände gemacht worden. Er hat zunächſt meine Berufung auf die Wohnungs⸗ zeitung und das Wohnungsregiſter angefochten und erklärt, daß es ſich in der Wohnungszeitung immer nur um einen Austauſch von Wohnungen, um einen Wohnungswechſel, aber nicht um das handele, worum es ſich eigentlich hier handeln müßte. Ich bin der Meinung, daß das nicht ganz richtig iſt. Es iſt ja anzuerkennen, daß das „Berliner Wohnungsregiſter“, auf das ich mich gerade zuletzt berufen habe, für die Frage, ob Wohnungsnot oder Wohnungsüberfluß, nicht maßgebend iſt; denn ich habe ſelber angeführt, es werden nicht alle Wohnungen angezeigt, da die meiſten Menſchen überhaupt nur ihre Wohnungen durch Anſchlag an das Haus bekannt machen; ein anderes Viertel wendet ſich an Kommiſſionäre, ein drittes Viertel vielleicht an die großen Wohnungs⸗ vermietungsbüreaus wie „Ierael Schmidt Söhne“, „Angreß“, „Le Claire und Meißner“, „Markiewicz“ und wie ſie alle heißen — das ſind ja mindeſtens ein halbes Dutzend —, die letzten wenden ſich an die Zeitungen, an die „Voſſiſche Zeitung“, das „Kleine Journal“, die „Morgenpoſt“, an die „Berliner Wohnungszeitung“, hier ſchließlich an den neuen „Charlottenburger Wohnungsanzeiger“, an die Beilage des „Lokalanzeigers“, alſo an das „Berliner Wohnungsregiſter“. Wenn ich über allerhand be⸗ richtete nach dem Wohnungsregiſter, ſo war ich mir aber dabei klar, daß das nicht einen abſolnten Maßſtab gibt, da die Leute doch nicht alle vier Gelegenheiten benutzen, ſondern höchſtens nur der vierte Teil auf dieſe verſchiedenen Veröffentlichungs⸗ arten eingeht. Ich war der Meinung, das Wohnungs⸗ regiſter repräſentiere ungefähr den 24. Teil alles deſſen, was zu vermieten iſt. Nichts deſto weniger, wenn das abſolut nicht maßgebend iſt, ſondern blos eine Taxe, ſo iſt es aber doch relativ maßgebend, indem man ja die Angaben des Wohnungsregiſters unter ſich vergleichen kann, und da habe ich mir erlaubt, die Mitteilungen aus dem Wohnungsregiſter vor dem Wohnungswechſel zu vergleichen mit denen nach dem Wohnungswechſel. Herr Kollege Hirſch war der Meinung, daß es ſich bei dem Wohnungsregiſter immer nur um Wohnungs⸗ wechfel handele. Dem iſt aber nicht ſo; ich erlaube