—— 95 —— miſſion hat alſo Ubergang zur Tagesordnung emp⸗ fohlen, und ich bitte Sie darum. Endlich hat ein Invalide Franz Pawlowicz, Spreeſtraße 6, um Gewährung eines Darlehns von 200 ℳ gebeten, um einen fle nen Handel beginnen zu können. Es iſt nach den bisherigen Gepflogen⸗ heiten von Magiſtrat und Stadtverordneten unmog⸗ lich, dieſem Wunſche in dieſer Form zu genugen. In der Petitionskommiſſion iſt aber gebeten worden, den Magiſtrat darauf hinzuweiſen, daß der Petent eine ſeinen Kräften angemeſſene Beſchäftigung finde; er iſt nach ärztlichem Atteſt noch arbeitsfähig. Da⸗ rum bittet Sie die Petitionskommiſſion ebenfalls, dieſe Petition durch UÜbergang zur Tagesordnung zu erledigen. 2 Ich bitte Sie alſo, insgeſamt die Petitionen nach den Anträgen der Kommiſſionen zu erledigen. Stadto. Hirſch: Meine Herren, ich wollte aus Anlaß der Petition III an den Magiſtrat eine An⸗ frage richten. Auf die Petition ſelbſt will ich nicht eingehen, da mir die Sachlage nicht bekannt iſt; aber ich frage den Magiſtrat, ob er bereit iſt, eventue denjenigen g Dera ace Charlottenburgs, die durch den Abbruch der Häuſer in der Bismarckſtraße nach⸗ weislich in ihrer Eriſtenz geſchädigt werden, oder deren Eriſtenz dadurch vernichtet wird, eine Ent⸗ ſchädigung zu gewähren. Ich kenne eine ganze Reihe von Fällen, in denen tatſächlich Einwohner — nament⸗ lich kleine Geſchäftsleute dadurch, daß ſie ge⸗ zwungen wurden, aus ihrer früheren Wohnung aus⸗ zuziehen, ſich genötigt ſehen, ſich eine vollſtändig neue Eriſtenz zu ſchaffen. Irgendwelche Rechtsanſprüche haben die Mieter nicht; nach der Entſcheidung des Gerichts haben die Mieter, wenn im Wege des Ent⸗ eignungsverfahrens das Haus von der Stadt er⸗ worben wird, an den Hauswirt abſolut keine Anſprüche. Die Leute befinden ſich zum großen Teil in ſehr bitterer Not; eine ganze Reihe von Leuten waren bei mir und erklärten, daß ſie dem Ruin ausgeſetzt ſind. Ich meine, es ließen ſich doch Mittel und Wege finden, eventuell aus der Anleihe, die wir zur Verbreiterung der Bismarckſtraße aufgenommen haben, hier helfend einzuſpringen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, auf dieſe ganz allgemeine Anfrage ift eine Antwort überhaupt nicht zu erteilen Wir müſſen uns durch⸗ aus im Rahmen der geſetzlichen Beſtimmungen halten, wenn wir nicht ins Uferloſe kommen wollen Außer⸗ dem müßte doch, ſelbſt wenn Herr Hirſch einem ſolchen Anſuchen nachgeben will, auch er verlangen, daß ein Nachweis für die Vernichtung einer Eriſtenz erbracht wird. Ein ſolcher Fall iſt überhaupt noch nicht vorgekommen. Geſprochen und geredet wird viel. Es gibt Leute, die ſich bei dieſer Gelegenheit aus dem großen Geldbeutel der Stadt bereichern wollen. (Sehr richtig!) Dieſe müſſen natürlich abgewieſen werden; wir würden ſonſt ein außerordentlich gefährliches Präjudiz ſchaffen. Wir können nicht anders, als uns 1 den Boden des geltenden Rechts ſtellen. 7 Stadtv. Hirſch: Meine Herren, der Herr Ober⸗ bürgermeiſter verlangt, daß in den einzelnen Fällen der Nachweis dafür geführt wird, daß die Leute wirklich in ihrer Eriſtenz vernichtet ſind. Wenn der Herr Oberbürgermeiſter das Stenogramm meiner ſagt habe: die Leute, die nachweislich in ihrer Eriſtenz vernichtet oder geſchädigt ſind. Daß ich eme ganz beſtimmte Antwort auf meine all⸗ gemeine Anfrage erhalten würde, habe ich nicht er⸗ wartet. Der gweck meiner Anfrage war, den Ma⸗ giſtrat zu einer Prüfung der Verhältniſſe zu veran⸗ laſſen. Die Frage hat uns ja auch ſchon in einer Deputation aus Anlaß eines Anſuchens beſchäftigt. Ich glaube, daß nach den mir gewordenen Mitteilungen ſolche Fälle tatſächlich zahlreicher ſind, als man ge⸗ wöhnlich annimmt. Selbſtverſtändlich iſt es für die Leute ſehr un⸗ angenehm, ſich an den Magiſtrat zu wenden, um dann eventuell auf den Weg der Armenpflege ver⸗ wiefen zu werden. Dieſen Weg wollen wir aus⸗ ſcheiden. Nach meiner Meinung ſtehen wir durchaus auf dem Boden des Geſetzes, wenn wir von der An⸗ leihe, die wir für die Bismarckſtraße aufgenommen haben, eine beſtimmte Summe abzweigen und für ſolche Fälle zur Verfügung ſtellen. Daß die Geſuche dadurch ins Uferloſe wachſen würden, befürchte ich nicht. Jedenfalls wäre es Sache des Magiſtrats, Il Vorkehrungen dagegen zu treffen, und das geſchieht eben dadurch, daß jeder einzelne Fall geprüft wird. (Stadtv. Heiſe bittet um das Wort.) Vorſteher Roſenberg: Herr Kollege Heiſe, es wird ſich vielleicht erübrigen, daß Sie jetzt das Wort nehmen. Ich habe die Sitzung eröffnet, weil das Bureau auf Grund einer oberflächlichen Schätzung, wie das üblich iſt, annahm, wir ſeien beſchlußfähig. Es hat ſich aber herausgeſtellt, daß wir das nicht ſind; wir ſind nur 30; wir müſſen aber 37 ſein. Erfahrungsmäßig kommen nach 6 Uhr Kollegen nicht mehr, und wir können daher heute nicht beſchließen. Ich werde deshalb, da ſehr eilige Gegenſtände auf der Tagesordnung ſtehen, eine neue außerordent⸗ liche — Sitzung auf heute über § Tage anberaumen, in der wir dann über alle Gegenſtände, die heute auf der Tagesordnung ſind, unter allen Umſtänden beſchließen können. (Zurufe.) — Wenn die Herren die Hoffnung hegen, daß in einer Viertelſtunde noch 7 Herren kommen, (ein Stadtverordneter betritt den Saal; — Zurufe: Einer iſt ſchon wieder da! — Heiterkeit) ſo bin ich auch bereit, auf eine Viertelſtunde die Sitzung auszuſetzen. (Zuſtimmung.) Das ſcheint der Wunſch der Mehrzahl der Herren zu ſein. Ich ſetze alſo zunäüchſt auf eine Viertel⸗ ſtunde die Sitzung aus. Stadtv. Heiſe: Ich will gar nicht den Antrag ſtellen, darüber zu beſchließen; ich will den Magiſtrat nur um etwas bitten! (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Roſenberg: Die Sitzung iſt augen⸗ blicklich ausgeſetzt. (Die Sitzung brochen, und wird um 5 Uhr 55 Minuten unter⸗ um 6 Uhr 15 Minuten wieder auf⸗ genommen.) Borſteher Roſenberg: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte zunächſt zur Feſtſtellung der Präſenz die Herren Kollegen, ihre Sitze einzu⸗ Rede leſen wird, dann wird er finden, daß ich ge⸗ nehmen.