— — 113 ——— bleibt einem beſond ren Gemeindebeſchluſſe vor⸗ behalten.) Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Entſchädigungen für Durch⸗ feuchtungen von Grundſtücken in der Nähe des Rieſelfeldes. — Druckſache 293. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Von der abgedruckten Nachweiſung über die im Rechnungsjahre 1903 gezahlten Entſchädigungen für Durchfeuchtungen von Grundſtücken in der Nähe des Rieſelfeldes wird Kenntnis genommen. b) Der Magiſtrat wird ermächtigt, dergleichen Ent⸗ ſchädigungen für die Rechnungsjahre 1904 und 1905 aus dem Ordinarium des Kanaliſations⸗ etats auch in Fällen, in denen eine gerichtliche Verurteilung nicht vorliegt, zu gewähren, wenn dieſelben von der Kanaliſationsdeputation ge⸗ prüft und feſtgeſtellt ſind, und wenn die für das einzelne Jahr zu gewährende Entſchädigung in dem betreffenden Falle den Betrag von 600 ℳ nicht überſteigt.) Das Protokoll vollziehen keute die Herren Stadtv. Jander, Meſchelſohn und Otto. — Punkt 10 der Tagesordnung muß vorläufig ausgeſetzt werden, da der Herr Berichterſtatter augen⸗ blicklich nicht anweſend iſt. Punkt 11 der Tagesordnung: %. ½ . betr. Anderung der Fluchtlinien der Königin Eliſabeth⸗ Straße zwiſchen Spandanerberg und Südgrenze des Ka⸗ ſernengrundſtücks. — Druckſache 295. Berichterſtatter Stadtu. Lingner: Meine Herren, ich kann die Vorlage als intereſſant und die Löſung des vorliegenden Fluchtplanes, der dort aushängt, als gelungen betrachten. Die Breite der Straße an der Nordgrenze des Kaſernengrundſtücks des Königin Eliſabeth⸗Regiments ſoll von 40 auf 32 m einge⸗ ſchränkt werden. Das iſt hauptſächlich aus diszipli⸗ naren Gründen notwendig geworden. Ich erinnere dabei an die Zeit zwiſchen dem Zapfenſtreich und dem Wecken; da iſt ſehr oft Gelegenheit, daß Leute in die Fenſter einſteigen. Das iſt durch den Vor⸗ garten ausgeſchloſſen. Intereſſant denke ich mir das Straßenbild hauptfächlich auch dadurch, daß durch dieſe Einengung den Architekten Gelegenheit geboten iſt, die Faſſadenausbildung maleriſch zu geſtalten. Da die Königin Eliſabeth⸗Straße immerhin an ihrer ſchmalſten Stelle noch 32 m breit bleiben wird, ſo ſtehe ich nicht an, dieſen erſten Teil der Vorlage zu empfehlen. Was den zweiten Teil, den Vertrag mit dem Rechtsanwalt Dr. Richard Alexander⸗Katz, anbetrifft, ſo will ich an dieſer Stelle nicht verfehlen, die Un⸗ eigennützigkeit des genannten Herrn hervorzuheben. Er erhält durch den Vertrag ein Stück Straßenland von etwa 21 qm und gibt dagegen vollſtändig koſten⸗ und laſtenfrei ein Stück Bauland her von 109 qm. Ich empfehle mit dem erſten Teil auch den zweiten Teil der Magiſtratsvorlage zur Annahme. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Anderung der Fluchtlinie der Königin Eliſabeth⸗Straße Abteilung v Sektion 4 des Bebauungsplans nach dem Entwurf vom 21. Juni 1904 wird genehmigt. Der mit dem Rechtsanwalt Dr. Richurd Alexander⸗Katz abgeſchloſſene abgedruckte Ver⸗ trag vom 30. April d. I. wird unter Auf⸗ hebung des Vertrages vom 1. September 1903 (Stadtv.⸗Vorlagen, Druckſache Nr. 357) ge⸗ nehmigt.) 10 Vorſteher Roſenberg: Ich darf wohl feſtſtellen, daß die Vorlage mit großer Mehrheit angenommen iſt. Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Herſtellung eines Stichkanals mit mechaniſcher Entladevorrichtung auf dem ſtädtiſchen Lagerplatz am Nonnendamm. Druckſache 294. Berichterſtatter Stadtv. Mann: Meine Herren, die Vorlage betrifft die Anlegung eines Stichkanals auf unſerem Grundſtück am Nonnendamm. Wir beſitzen dort einen ziemlich großen Ladeplatz, der von der Spree durch den ſogenannten Leinpfad getrennt iſt, und haben dort durch Zuſage des Regierungspräſidenten augenblicklich drei Anlegeböcke, um unſere Ladungen dort in Empfang zu nehmen. Der Magiſtrat hat beim Regierungspräſidenten be⸗ antragt, drei neue Anlegeböcke anlegen zu dürfen. Das iſt ihm verſagt worden, und zugleich iſt auch die Genehmigung der beſtehenden drei Anlegeböcke zurückgezogen. Es bleibt alſo nichts anderes übrig, als in irgend einer Weiſe einen Weg zu finden, wie wir die Materialien, welche wir zu unſeren Bauten gebrauchen, dort entladen können. Der Regierungs⸗ präſident iſt wahrſcheinlich bereit, die Genehmigung zur Anlegung eines Stichkanals zu geben. Die Vorlage betrifft nun die Anlegung dieſes Stichkanals, der in einer Länge von 70 m, in einer Breite von 9 m und in einer Tiefe von 2,65 m geplant iſt. Dieſer Stichkanal würde uns in den Stand ſetzen, unſere ziemlich bedeutenden Materialien dort in verhältnismäßig kurzer Zeit zu entladen. Während wir bisher für die Ausladung eines Elb⸗ kahnes, der 50 000 Steine reſp. 200 chm Kies oder Sand enthält, ca. drei Tage gebrauchten, geht die Verladung durch die Anlegung einer elektriſchen Vorrichtung in ca. 8 Stunden vor ſich. Der Jahres⸗ bedarf der Stadt an Ziegelſteinen und Pflaſterſteinen, Moſaik und Zement beläuft ſich auf 155 Schiffs⸗ ladungen; dazu kommen ca. 9000 chm Kies und Sand, welche in 45 Schiffsladungen herangeſchafft werden. Wir müſſen alſo im Jahre ca. 200 Elb⸗ kähne entladen. Durch Anlegung eines derartigen Stichkanals würden wir dieſe ganzen Materialien in ca. 200 Liegetagen erledigen, während wir ſonſt 845 Liegetage nötig hätten; wir gebrauchen alſo 645 Liegetage weniger. Natürlich iſt das eine koloſſale Erſparnis für die Stadt. Leider ſind die Koſten für den Stichkanal recht teuer; ſie belaufen ſich auf ca. 100 000 ℳ. Dazu kommt die Anlage einer elektriſchen Entladung, die ca. 16 000 ℳ koſtet. Aber ich kann vor dieſen großen Koſten nicht zurückſchrecken, wenn ich bedenke, daß wir im großen ganzen durch ſchnelle Entladung erhebliche Erſparniſſe haben.