der uns dieſe Vorlage vorlegt, muß wohl der Anſicht geweſen ſein, daß tatſächlich das Ortsſtatut ein ſolches iſt, daß an ihm eine Kritik kaum geübt werden könnte; denn ſonſt können wir es uns nicht erklären, daß er uns heute, eigentlich vor Toresſchluß, dieſe wichtige Vorlage zugehen läßt und uns dadurch in eine ſehr unangenehme und prekäre Lage bringt, deren Unannehmlichkeit wir vollkommen gefühlt haben. Denn wir ſind uns darüber ganz klar, daß eine Verweiſung in den Ausſchuß es unmöglich machen wird — oder wenigſtens ſehr wahrſcheinlich unmöglich machen wird —, bereits am 1. Oktober 1904 die Fortbildungsſchule zu eröffnen. Wir ſind damit in die Lage verſetzt worden, zwiſchen zwei Ubeln zu wählen und uns zu entſcheiden, welches von den beiden Ubeln das kleinere iſt. Ich ſtehe nun auf dem Standpunkt, daß es das kleinere abel iſt, wenn die Eröffnung der Fort⸗ bildungsſchule etwas hinausgeſchoben wird — hoffentlich nicht zu lange; aber jedenfalls wird es wohl bis zum 1. April 1905 dauern. Wir ſind uns ganz klar darüber, daß wir mit dieſem Antrage, wenn er zum Beſchluß erhoben werden ſollte, eine ziemlich be⸗ deutende Verantwortung auf uns laden; aber wir glauben, daß dieſe Verantwortung, die wir auf uns nehmen, doch verhältnismäßig klein iſt gegenüber der, welche wir übernehmen würden, wenn wir heute dieſer Vorlage doch nur oberflächlich geprüft bereits zur definitiven Annahme verhelfen. Wenn ich eine Ausſchußberatung vorſchlage, ſo erübrigte es ſich eigentlich, auf die Details der Sache einzugehen; denn dieſe ſind ja eben in einem Aus⸗ ſchuß durchzuberaten, und es hieße demſelben vor⸗ greifen. Indeſſen bleibt mir noch die Pflicht übrig, diejenigen Gründe zu nennen, die mich zu dieſem Schluſſe führen, und da ſind es nun im weſentlichen folgende Punkte, die mir und einigen meiner Freunde es unmöglich machen, den Antrag ohne weiteres an⸗ zunehmen, und die ich Ihnen hier ganz kurz mal ſkizzieren möchte. Wir wollen durchaus anerkennen, daß die Magiſtratsvorlage mit einer gewiſſen weiſen Schonung dieſe neuen Verhältniſſe, die auf vielen Seiten als Druck, als Eingreifen in beſtehende Privatverhält⸗ niſſe empfunden werden, — daß ſie mit einer ge⸗ wiſſen Vorſicht, ſage ich, dieſe Klippen zu überbrücken verſucht hat. Ich will es durchaus anerkennen, daß der Magiſtrat nicht auch diejenigen Schüler, die bei Einführung des Statuts ſofort fortbildungsſchul⸗ pflichtig würden, gleich alle hineinnehmen will, ſondern erſt diejenigen, die die Schule nach einem beſtimmten Termin, der ja angegeben iſt, verlaſſen werden. Ich hätte aber gern gewünſcht, daß dieſe Schonung ſich in anderer Beziehung noch etwas weiter erſtreckt hätte; vor allen Dingen iſt es die unentgelttiche Hergabe von Lehrmitteln, die mir jedenfalls das Ortsſtatut noch bedeutend ſchmackhafter gemacht haben würde. Es iſt durchaus nicht zu vergeſſen, daß hier die Omnipotenz des Staates, alſo in dieſem Falle durch die Stadt ſelber, in Privatverhältniſſe ziemlich ſcharf eingreift, daß ein Druck entſteht, daß dieſer Druck von vielen Seiten, ſowohl von Eltern als auch von Schülern als auch von Arbeitgebern, zunächſt als etwas Mißliches empfunden wird und die Wohltat und der Segen, die ſchließlich aus der en Inſtitution entſtehen ſollen, nicht ſo in den ordergrund tritt. Deswegen wäre es beſonders angenehm, wenn es möglich wäre, dieſe Laſten ſo zu mildern, daß die Lichtſeiten dieſer Inſtitution noch greller und kraſſer in den Vordergrund treten: 117 deswegen wäre es beſonders angenehm, wenn die Lehrmittel unentgeltlich gegeben werden könnten. Der Magiſtrat begründet ſeine ablehnende Stellung in dieſer Beziehung mit dem Hinweis, daß eine gemiſchte Deputation ſich mit der freien Hergabe der Lehrmittel für die Gemeindeſchulen ſowieſo zu be⸗ ſchäftigen haben würde. Ich glaube, hier haben wir eine neue Inſtitution vor uns, und wir brauchen uns nicht an dasjenige zu halten, was auf einem ganz andern Schulgebiet noch im Stadium der Be⸗ ratung ſteht. Ein zweiter Punkt, den ich aber eigentlich für noch wichtiger halte, iſt, daß der Magiſtrat die ſo⸗ genannten ungelernten Arbeiter aus der ganzen Fort⸗ bildungsſchule vorläufig herauslaſſen will. Der Magiſtrat ſagt: vorläufig, indem er ſich alſo vorbehält, ſpäter dieſe Kategorie von Arbeitern noch hinein⸗ zunehmen. Ich möchte aber doch mal zu bedenken geben, wie ſich eigentlich dieſes Verhältnis dann ſtellen wird. Die Kluft zwiſchen dem Beruf des gelernten und dem des ungelernten Arbeiters reſp. Lehrlings iſt durchaus nicht ſo einſchneidend, als daß ſie niemals überſprungen werden kann. Es kommt ſehr oft vor, das ungelernte Arbeiter, wenn ich kurz ſie ſo nennen darf, ſpäter gelernte Arbeiter werden und vice versa; es kommt vor, daß ein Junge, der von der Schule kommt, wegen ſeiner körperlichen Beſchaffenheit noch nicht fähig iſt, eine Lehrlingsſtelle anzutreten, es findet ſich auch vielleicht keine für ihn, und er wird daher zunächſt ungelernter Arbeiter; nach einem Jahr ändert ſich das Verhältnis: er iſt dann gelernter Arbeiter. Ein Jahr lang iſt er frei von der Schulpflicht, und mit einemmale wird er ſchulpflichtig und muß dann wieder auf einer Stufe anfangen, die ſeine Mitſchüler, die gleichzeitig mit ihm die Schule verlaſſen haben, ſchon längſt überſchritten haben. Ebenſo iſt es umgekehrt: nachdem einer vielleicht eine Lehrzeit von anderthalb Jahren durchgemacht hat, ſtellt ſich heraus, daß er für den Beruf doch nicht geeignet iſt, oder die pekuniären Verhältniſſe ſeiner Familie erlauben es ihm nicht, das durchzuführen; er tritt zurück in die Kategorie der ungelernten Arbeiter. Nun iſt der Fortbildungs⸗ ſchulunterricht unterbrochen und eigentlich quasi der ganze Nutzen aufgehoben; denn daß ſehr viele von den ungelernten Arbeitern freiwillig an dem Unterricht teilnehmen würden, das glaube ich nicht. Der Herr Miniſter hat, wie ich aus den Akten erſehen habe, auch in einem ziemlich klaren Erpoſee die Einwände widerlegt, welche von den Kommunen gemacht wurden, die darauf hinweiſen, daß ſie ja eine freiwillige Fortbildungsſchule hätten, und daß es gar nicht nötig wäre, eine obligatoriſche einzuführen. Ein dritter Punkt, den ich nur kurz berühren will, und über den wir ja auch vielleicht ohne Aus⸗ ſchußberatung hinweg kämen, iſt der, daß die Dauer der Schulpflicht uns zu kurz erſcheint. Es iſt gewiß anzuerkennen, daß der Magiſtrat nicht gerade mit dem abſchneidenden 18. Jahr die Grenze der Schul⸗ pflichtigkeit aufhören laſſen will; aber wenn er dieſe nun ſchon auf das 17. Jahr beſchränkt, ſo iſt das vielleicht etwas weit gegangen. Vielleicht würden wir, wenn wir hier einen Mittelweg fänden und 17 ½ Jahre ſagen würden, uns ſehr leicht ver⸗ ſtändigen können. Es liegen dann noch eine Reihe anderer Wünſche vor, die mir aus den verſchiedenſten Kreiſen zu⸗ gegangen ſind, und die ich kurz nennen möchte. rſtens haben eine Reihe von Kreiſen, die durchaus ernſt zu nehmen ſind, ein Bedenken dagegen, daß