—— 118 — die Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienſt ohne weiteres von der Schulpflicht befreien ſoll. Es iſt das ein Punkt, über den man jedenfalls durchaus noch ſprechen kann. Zweitens ſind auch wegen der Unterrichtszeit namentlich aus den Kreiſen der Lehrer gewiſſe Bedenken erhoben worden. Es iſt gewünſcht worden, daß der Unterricht doch möglichſt oder aus⸗ ſchließlich am Tage ſein ſoll, d. h. daß er ſpäteſtens um 7 Uhr aufhören und daß ein Sonntagsunterricht unter allen Umſtänden wegfallen ſoll. Für die Saiſonarbeiter möchte nicht in der Weiſe Erſatz geſchafft werden, daß Sonntagsunterricht eingeführt wird, ſondern dafür emne kürzere Unterrichtszeit in den Wochentagen. Meine Herren, das ſind eine Reihe von Dingen, die ich hier vorführen möchte und vorführen muß, um meinen Antrag zu begründen. Ich glaube, Sie werden ſich nicht der Überzeugung verſchließen können, daß ſie alle eine gewiſſe Wichtigkeit haben, obgleich es ja vielleicht ſehr leicht möglich iſt, daß wir uns im Ausſchuß über eine ganze Reihe von Bedenken verſtändigen, den Gründen des Magiſtrats, uns gerade dieſes Ortsſtatut vorzulegen, beitreten und zu einem Teil von dem abſehen werden, was ich hier als eine Blumenleſe meiner Wünſche vorgetragen habe. Aber geſprochen muß darüber werden; denn die Vorlage iſt zu wichtig. Wir können die Ver⸗ antwortung nicht auf uns nehmen. Es iſt in dieſer Verſammlung üblich, daß Vorlagen, die über eine gewiſſe finanzielle Verpflichtung der Stadt hinaus⸗ gehen, ohne weiteres einem Ausſchuß überwieſen werden. Ja, die finanzielle Verpflichtung dieſer Vorlage iſt klein: ſie beträgt nur etwa 70 000 ℳ; aber die moraliſche und ethiſche Verpflichtung, die ſich aus dieſer Vorlage ergibt, iſt ſo groß, daß ſie mindeſtens gleich dem Zehnfachen von dem zu ſchätzen iſt, was die finanzielle Verpflichtung von uns erfordert. Ich möchte Sie daher bitten, meine Herren, die Vorlage des Magiſtrats an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu verweiſen. Stadtu. Dr. Hubatſch: Meine Herren, meine Freunde und ich ſtehen ganz auf dem Boden der Vorlage. Wir haben an der Vorlage garnichts aus⸗ zuſetzen; im Gegenteil haben wir uns ſehr gefreut, daß gewiſſe enge Grenzen gezogen ſind, und daß die ganze Angelegenheit ſo behandelt wird, wie ſie in ac u Stadium wohl behandelt werden muß, nämlich als ein Verſuch. Wir ſind ganz damit ein⸗ verſtanden, daß eine große Maſſe von Schülern zunächſt nicht herangezogen werde, damit mit den übrigen erſt Erfahrungen gemacht werden können und die Sache dadurch erſt eine gewiſſe Feſtigkeit erlangen kann. Vor allen Dingen ſind wir ganz damit einverſtanden, daß die ſogenannten ungelernten Arbeiter zunächſt noch nicht herangezogen werden. Das iſt ein Werk der Zukunft. Es würde dadurch eine große Maſſe vielleicht nicht williger oder geradezu widerwilliger Elemente hineingezogen werden, und das könnte den ruhigen Fortgang dieſes Werkes in ſehr empfindlicher Weiſe berühren. Wir meinen auch, daß im Punkt der freien Lehrmittel zunächſt nicht neue Grundſätze aufgeſtellt werden ſollen, ſondern daß man an die berlieferung anknüpft. Es iſt ja nicht euch be i ich möchte ſagen: es iſt ſogar wahrſcheinlich, daß im Laufe der Zeit man da etwas weiter kommen wird. Aber jetzt, meinen wir, iſt es für den Beginn gut, wenn wir an die Tradition uns anlehnen und nicht über das hinausgehen, was für die Volksſchule geleiſtet wird. Werden für dieſe mal ſpäter freie Lehrmittel bewilligt werden, ſo wird es ſelbſtverſtändlich ſein, daß auch für die Fortbildungsſchule freie Lehrmittel gegeben werden. Alſo ich meine: jetzt möchten wir doch nicht, daß eine nderung an der Vorlage des Magiſtrats vorgenommen wird. Wir können nicht neue Prinzipien ausführen und nicht weitſchauende Dinge vornehmen, die vielleicht in ſpäteren Jahren ſich aus der Sache ſelbſt ergeben. Wir wollen doch beſcheiden ſein und die Sache erſt beginnen laſſen. Es iſt ein verhältnis⸗ mäßig großes und ſchwieriges Unternehmen, dieſe große Maſſe von Schülern, die ſich da zuſammen⸗ finden werden, erſt in der gehörigen Weiſe zu ſondern und zu ordnen, die Lektionspläne fertig zu machen, die Stunden richtig auszuwählen, und was da alles zu tun iſt, ſodaß es gut iſt, wenn zunächſt die möglichſte Beſchränkung geübt wird. Daher ſcheint es mir auch bezüglich der Altersgrenze ein durchaus glücklicher Gedanke zu ſein, daß man nicht mit dem 18. Jahre abſchließt, ſondern das Datum nimmt, das in der Vorlage gewählt worden iſt. Wie geſagt, wir haben an der Vorlage abſolut nichts auszuſetzen, auch an dem Ortsſtatut nicht. Es iſt ja ſelbſtverſtändlich, wenn das Ortsſtatut nicht voll ſeinen Zwecken genügen ſollte, daß es geändert wird: und es wird im Laufe der Jahre geändert werden; das liegt in der Natur der Dinge. Aber um jetzt die Sache zu fördern, tun wir am beſten, die Vorlage ſo anzunehmen, wie der Magiſtrat ſie gebracht hat. (Bravo!) Stadtſchulrat Dr. Neufert: Meine Herren, es wird mir außerordentlich ſchwer, gegen den Wunſch, eine ſo wichtige Vorlage im Ausſchuß zu beraten, ſprechen zu ſollen; aber die Worte des Herrn Stadtv. Dr. Hubatſch ermutigen mich dazu. Vielleicht werden von anderer Seite dieſer Ver⸗ ſammlung die Wünſche, die ſoeben verlautet ſind, auch noch ausgeſprochen. Der Magiſtrat iſt ganz gewiß nicht der Meinung, daß an der Vorlage eine Kritik nicht ge⸗ übt werden könnte. Dazu iſt der Gegenſtand viel zu wichtig und befindet ſich viel zu ſehr in einem Verſuchsſtadium. In den deutſchen Städten, in denen eine obligatoriſche Fortbildungsſchule bereits eingeführt worden iſt, hat man durchaus nicht immer dieſelben feſten Grundſätze befolgt; es iſt alles noch im Fluß. Die obligatoriſche Fortbildungsſchule wird zu⸗ meiſt erſt in beſcheidenen Grenzen eingerichtet, es wird energiſch daran weiter gearbeitet, und nach einiger Zeit werden die urſprünglichen Beſtimmungen, zuweilen in weſentlichen Punkten, modiftziert, je nach Bedürfnis des Ortes. Es iſt ein Zufall, daß die Vorlage gerade in der letzten Sitzung vor den Ferien hier eingegangen iſt. Es war unſer Beſtreben, wo möglich noch vor den Ferien Ihnen dieſe Vorlage zu unterbreiten, nachdem Sie ſich bei den Etatsberatungen grund⸗ ſätzlich mit der Einführung der obligatoriſchen Fort⸗ bildungsſchule unter Gewährung eines Staatszu⸗ ſchuſſes einverſtanden erklärt hatten, Aber es waren noch eine Anzahl von Verhandlungen nötig. Es mußten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehört werden, und beſonders die Verhandlungen mit den erſteren haben ſich etwas hingezogen: diejenigen, die zuerſt gehört werden ſollten, ſuiw wiederholt einge⸗ laden worden, aber nicht gekommen, ſodaß wir uns