nachher genötigt ſahen, eine andere Gruppe einzu⸗ laden. Immerhin wäre es noch möglich geweſen, dieſe Vorlage Ihnen zur vorletzten Sitzung vor den Ferien zu bringen, wenn die Sitzung am 22. Juni nicht ausgefallen wäre, Sie werden an dem Datum ſehen, daß der Herr Magiſtratsdirigent die Vorlage bereits vor 14 Tagen gezeichnet hat. 2 2 Der Herr Referent hat nun eine ganze Anzahl von Vedenken hier geäußert. Aber, meine Herren, ich habe nicht die Uberzeugung gewinnen können, daß dieſe Bedenken ſo ſchwerwiegender Natur ſind, daß man mit der Einführung der obligatoriſchen Fortbildungsſchule auf der vom Magiſtrat ange⸗ nommenen Baſis noch warten müßte. Ich habe vielmehr die Meinung gewonnen. daß die einzelnen Geſichtspunkte zwar ſehr wert ſind, noch eingehend geprüft zu werden und ich werde mich freuen, ſie mit Ihnen eingehend prüfen zu können aber, meine Herren, das kann auch ſpäter geſchehen. Wie auch die Vorlage aus einem Ausſchuß herauskommen würde, ſie würde auch nicht derart ſein, daß eine Kritit nicht mehr daran geübt werden könnte. (Sehr richtig! bei der Freien Vereinigung.) Zunächſt wird gewünſcht, daß freie Lernmittel gegeben werden. Das hängt nur ziemlich loſe mit der Frage der Einführung der Schulpflicht zu Michaelis dieſes Jahres zuſammen. Es iſt auch nicht eine Frage von großer prinzipieller Bedeutung gerade für das Fortbildungsſchulweſen. Die Ent⸗ ſcheidung wird davon abhängig ſein, wie wir uns im allgemeinen zu der Frage der Gewährung freier Lernmittel an Schüler ſtellen. In der Vorlage iſt darauf hingewieſen worden, daß die gemiſchte Deputation ſich eingehend damit beſchäftigen wird. Ich halte es für ganz ſelbſtverſtändlich, daß, wenn beſchloſſen wird: die Gemeindeſchüler bekommen die Lernmittel auf ſtädtiſche Koſten, dann auch be⸗ ſchloſſen werden muß: die Fortbildungsſchüler be⸗ kommen ſie ebenfalls. Wenn das erſtere gefordert wird, weil es die Konſequenz der allgemeinen Schulpflicht ſei, dann müſſen die Herren, die das befürworten, dasſelbe auch als die Konſequenz der Fortbildungsſchulpflicht erachten. Wer auf einem anderen Standpunkte ſteht, nun, der wird es in beiden Fällen wohl ablehnen müſſen. Beträchtlich ſind die Koſten für die Lernmittel für Fortbildungs⸗ ſchüler jedenfalls nicht. Dann iſt beanſtandet worden, daß ungelernte Arbeiter nicht in die Fortbildungsſchulpflicht hinein⸗ bezogen werden ſollen. Ich freue mich, mit dem Herrn Stadtv. Dr. Hubatſch hier einer Meinung zu ſein: es würde große Schwierigkeiten machen, dieſe Gruppe ſogleich einzubeziehen. Wir können bei einer ſo wichtigen Frage nicht vorſichtig genug zu Werke gehen! (Sehr richtig!) Meine Herren, bedenken Sie, daß wir hier in der Nähe einer Millionenſtadt wohnen, in der Nähe von einigen anderen großen Stadtgemeinden, welche die obligatoriſche Fortbildungsſchulpflicht noch nicht ein⸗ geführt haben! (Sehr richtig!) Darauf müſſen wir Rückſicht nehmen. Wir müſſen damit rechnen, daß unſere ungelernten Arbeiter, die ja ſehr beweglich ſind, vor dem Fortbildungsſchul⸗ zwange nach Berlin oder nach Schöneberg fliehen können; und ich glaube, unſere Gewerbetreibenden würden recht unangenehm berührt ſein, wenn die Schule, die ihnen doch helfen will, ihnen ſo recht erhebliche Nachteile zufügte. Ich wiederhole: auch 1198 — wir möchten gern die ungelernten Arbeiter mit tüchtiger Schulbildung verſehen. Es befinden ſich unter ihnen eine ganze Anzahl Elemente, welche gut beanlagt ſind, deren Beanlagung gute Früchte zeitigen würde, wenn ſie ſchulgerecht gepflegt würde, aber bei dem Mangel an guter Fortbildung ver⸗ fümmert. Grade aus dieſen Elementen geht leider eine ganze Anzahl zu Grunde. Das bedauern wir auf das lebhafteſte; aber wir glauben, nicht anders handeln zu können, als die ungelernten Arbeiter auf die neben der obligatoriſchen Fortbildungsſchule beſtehen bleibende fakultative zu verweiſen, ſolange unſere große Nachbarſtadt nicht die obligatoriſche Fortbildungsſchule eingeführt hat. Das wird hoffent⸗ lich nicht mehr lange dauern; die Nachrichten aus Berlin lauten ja außerordentlich günſtig. Die Ber⸗ liner planen zu meiner großen Freude, die Fort⸗ bildungsſchulpflicht auch auf die ungelernten Arbeiter auszudehnen. Die Ausführung dieſes Planes wird für uns das Signal ſein, die Frage von neuem an⸗ zuſchneiden, und ich hoffe, daß wir dann zu einem Reſultate kommen werden, welches den Wünſchen des Herrn Referenten entſpricht. Das wird dann um fo leichter möglich ſein; denn wir haben in⸗ zwiſchen die Hauptmaſſ der jugendlichen Arbeiter, die gelernten, ſchon in der obligatoriſchen Fort⸗ bildungsſchule untergebracht, ſchulmäßig organiſiert und einige Erfahrungen bei ihnen gewonnen. Es wird nunmehr eine verhältnismäßig kleine Arbeit ſein, auch den Unterricht der neu hinzutretenden ungelernten Arbeiter zu organiſieren. Aber, meine Herren, vielleicht nicht in derſelben Weiſe! Es wird erſt noch zu prüfen ſein, ob für ungelernte Arbeiter auch eine dreijährige oder, — wie vorhin gewünſcht wurde, — 3½⅛ jährige Fortbildungsſchulpflicht ange⸗ bracht iſt oder, wie an manchen Orten, eine geringere Zeit; es wird ferner zu prüfen ſein, ob bei denſelben der Unterricht auf der Grundlage der Berufsbildung erteilt werden ſoll; auch eine ganze Reihe anderer Fragen ſind wichtig genug, um für ſich allein ge⸗ prüft zu werden. Ich muß noch darauf aufmerkſam machen, daß die Koſtenſumme, welche wir in den Etat eingeſtellt haben, errechnet worden iſt auf der Grundlage des vorgelegten Ortsſtatuts. Wenn wir die Fortbildungs⸗ ſchulpflicht auf weitere Kreiſe ausdehnen wollten, ſo würden die in den Etat eingeſtellten Mittel jeden⸗ alls nicht ausreichen. Die Zahl der ungelernten Arbeiter macht allein ſchon etwa 25% aller Jugend⸗ lichen aus. Es würde alſo bei Einbeziehung dieſer Gruppe in die Schulpflicht die Summe ziemlich in die Höhe ſchnellen, und ich weiß nicht, wie mein Herr Kollege, der Kämmerer, bei dem gegenwärtigen Stande des Dispoſitionsfonds darüber denkt. Ich möchte ferner darauf hinweiſen, daß die Verhandlungen mit dem Herrn Miniſter wegen Be⸗ willigung eines Zuſchuſſes zur obligatoriſchen Fort⸗ bildungsſchule ſtets auf Grundlage dieſes Ortsſtatuts geführt worden ſind. Es wäre nicht zweckmäßig, der Fortbildungsſchulpflicht eine breitere Grundlage zu geben, ohne zugleich den Antrag zu ſtellen, die uns im Prinzip zugeſtandenen 25¾ der laufenden Ausgaben dementſprechend zu erhöhen. Ich hoffe, es wird möglich ſein, den Herrn Miniſter dazu zu bewegen, in eine Erhöhung des Beitrages zu willigen — in dem Augenblick, in dem wir die Fortbildungs⸗ ſchulpflicht auf weitere Kreiſe ausdehnen. Auf eine dahin gehende Bitte unſererſeits hat der Herr Miniſter in entgegenkommender Weiſe geantwortet. Ferner erſchien die Dauer der Schulpflicht dem