—— 123 — nicht zu verlieren. Das ſind alles wohlüberlegte Dinge. Ob ſie im einzelnen aber noch anders zu regeln ſein werden, kann uns wieder nur die Erfahrung lehren, die wir erſt ſammeln müſſen an Hand des praktiſchen Betriebes. Nun, meine Herren was bleibt noch übrig. das wir im Ausſchuß beraten ſollen? Ich wiederhole: der Ausſchuß kann uns auch nicht irgend welche beſſeren Direktiven geben, weil er keine eigene prak⸗ tiſche Erfahrung hat, die uns das Leben ſelbſt geben muß. Über die Grundlage aber ſind wir uns alle einig: was wir vorgeſchlagen haben, wollen Sie alle, will auch der Herr Referent. Der Herr Referent will nur noch mehr, und dem können wir ſpäter nachkommen, wenn ſich das praktiſche Bedürfnis da⸗ für herausſtellt. Einen Punkt hat der Herr Vorredner angeführt. der in der Tat von Bedeutung iſt. Es iſt möglich, daß wir den Direttor nicht gleich haben, wenn die Schule eingerichtet wird. Wir ſind aber nicht in ſo ſchlimmer Lage, wie das zunächſt ſcheinen könnte. Wir haben ja unſern Direktor Schwarzloſe von der Handwerker⸗, Kunſt⸗ und Gewerbeſchule, der mit den hier in Betracht kommenden Sachen durchaus ver⸗ traut iſt; die nötigen Hilfskräfte zur Einrichtung ſind da, das Gerippe iſt an ſich durch das Ortsſtatut gegeben; es handelt ſich in der Hauptſache zunächſt darum, die Kinder einzuſchulen. In kurzer Zeit iſt dann der neue Direktor da; ja, es iſt nicht ausge⸗ ſchloſſen, daß wir zum 1. Oktober ſchon den Direktor erhalten köunen. Ich möchte alſo deshalb nicht die ganze Sache wieder auf ein halbes oder womöglich auf ein Jahr hinausgeſchoben wiſſen. Der Magiſtrat hat es immer ſehr bedauert, daß wir ſo langſam in dieſen Beratungen vorwärts kamen; uns wäre es viel licber geweſen, wenn wir die Sache mehr ge⸗ fördert hätten. Nun nachdem wir endlich ſo weit ſind, mit allen Beteiligten uns geeinigt zu haben, möchten wir auch im Intereſſe der Sache die Dinge ſo raſch wie möglich zum Abſchluß gebꝛacht ſehen. Ich möchte auch anheimſtellen, ob der Herr Referent nicht ſeine Bedenken zurückſtellen und das, was er wünſcht, in Form einer Reſolution zum Ausdruck bringen könnte, ſodaß wir übder die von ihm angeregten Dinge noch nebenher beraten. Es wird uns dann vielleicht hier und da eine Anregung gegeben, die der Sache an ſich günſtig iſt, und die wir bei der Reviſion des Ortsſtatuts verwerten können, ſobald wir an dieſe herantreten. Aber ich glaube, ſo weit durchdacht iſt das Ortsſtatut ſchon jetzt, und zwar an der Hand von zahlreichen Orts⸗ ſtatuten, die ſich bereits praktiſch bewährt haben in anderen Städten unſercs preußiſchen Vaterlandes, daß wir ruhig in die Sache eintreten können, ohne befürchten zu müſſen, daß wir irgendwie Mißſtände durch unſern Beſchluß herbeiführen. Ich bitte Sie, ohne Ausſchußberatung den Antrag des Magiſtrats anzunehmen. Stadtu. Baake: Meine Herren, ich weiß nicht, ob der Herr Referent die liebenswürdige Bitte des Herrn Oberbürgermeiſters zu erfüllen in der Lage ſein wird und ſeinerſeits auf Ausſchußberatung ver⸗ zichtet und die Wünſche, die er vorgetragen hat, in Geſtalt von Reſolutionen niederlegen wird. Um ihm nun dieſe Mühe zu erſparen, kann ich im Namen meiner Fraktion erklären, daß wir mit den Vorſchlägen, die vom Magiſtrat in Geſtalt des Ortsſtatuts uns geworden ſind, in den Grundzügen einverſtanden ſind, ſodaß wir eine Ausſchußbe⸗ ratung nicht für notwendig erachten, und daß wir uns darauf beſchränken werden, gewiſſe kleine Ver⸗ beſſerungen, die ſich hier ſehr leicht erzielen laſſen, für das Ortsſtatut vorzuſchlagen und unſere weiter gehenden Wünſche in Geſtalt von Reſolutionen niederzulegen. Es mag ſein, daß dieſe Taktik dem Herrn Referenten und ſeinen Freunden nicht weit genug geht. Ich ſtelle Ihnen dann anheim, die Wünſche, die Sie hier ausgeſprochen haben, in Geſtalt von Anträgen niederzulegen und eine zweite Leſung zu beantragen. Wir werden dann ohne weiteres für all das ſtimmen, was der Herr Referent in Vorſchlag gebracht hat; denn all das, was er geſagt hat, deckt ſich ja durchaus mit unſern Wünſchen. Nur in der Frage: was iſt das Richtige unter den gegebenen Umſtänden? — unterſcheiden wir uns von ſeiner Auffaſſung. Wir meinen, die Verantwortung nicht übernehmen zu können, die Fortbildungsſchule um ein halbes Jahr, ja, für einen Teil der Arbeiter um ein ganzes Jahr noch hinaus⸗ zuſchieben. Wir verlangen, daß die Fortbildungs⸗ ſchule ſobald wie möglich eingeführt wird, und der 1. Oktober d. I. erſcheint uns auch als der durch⸗ aus gegebene Termin. Nun hat der Herr Kollege Marcus geltend ge⸗ macht, daß wir eigentlich auf Berlin warten müßten, bevor wir mit der Fortbildungsſchule kämen; denn es könnte ja Lehrlinge geben, die nach Berlin in die Lehre gingen, blos um hier dem läſtigen Fort⸗ bildungsſchulzwange zu entgehen. Ich ſage: um⸗ gekehrt iſt es richtig! Wenn wir auf ſozialpolitiſche Fortſchritte, die Berlin macht, warten wollen, nun, dann können wir recht lange warten. (Sehr richtig!) Im Gegenteil, wenn wir Berlin zwingen wollen, Fortſchritte zu machen, dann müſſen wir vor⸗ angehen. Hat erſt Charlottenburg die obligatoriſche Fortbildungsſchule, dann wird Berlin ſchon nach⸗ folgen müſſen. Die Frage, ob ein Leiter bis zum 1. Oktober zu finden iſt, ſcheint uns nach den Darlegungen, die der Dirigent des Magiſtrats eben gegeben hat, erledigt zu ſein. Außerdem iſt in den Sitzungen der Deputation für das Fortbildungsſchulweſen auch dieſe Frage bereits erörtert worden. Es dürfte nicht ſo unmöglich ſein, zum 1 Oktober ſchon den Mann zu finden, den man ſonſt erſt zum 1. April nächſten Jahres ga finden hofft. Nachdem ich ſo die Grundlagen unſerer Art, dieſem Statut gegenüberzutreten, dargelegt habe, möchte ich mir erlauben, die beiden Abänderungen zu entwickeln, die wir am Statut ſelber jetzt gern noch vorgenommen geſehen hätten. Es handelt ſich zunächſt um § 1. §1 lautet, daß alle Arbeiter uſw. fortbildungsſchulpflichtig ſind bis zum Ende des Schulhalbjahres, in welchem ſie das 17. Lebens⸗ jahr vollenden. Der Magtſtrat hat hierfür eine Reihe von Gründen angeführt. Man kann ſie gelten laſſen und doch zu der Meinung kommen, daß es nicht notwendig iſt, ſich auf das 17. Lebens⸗ jahr feſtzulegen. Wir würden vorſchlagen, die Worte zu erſetzen durch die Faſſung: „in welchem ſie 179ũ Jahre alt werden.“ Dann ſind den Be⸗ denken, die der Magiſtrat gegen die Ausbildung bis zum 18. Jahre hat, Rechnung getragen, und gleichzeitig iſt auch für eine Verlängerung der Schulpflicht, die wir für ſehr wünſchenswert halten, im Statut Sorge getragen. Der zweite Punkt, wo wir auch glauben, daß