das Statut mit einer kleiner Anderung verbeſſert werden kann, betrifft den § 4. § 4 lautet: Die Unterrichtszeit, die möglichſt in die Tagesſtunden zu legen iſt, wird vom Magiſtrat feſtgeſetzt. Wir würden nun beantragen, das Wort „möglichſt“ zu ſtreichen Der Magiſtrat iſt ja mit uns auch der Meinung, daß es das Törichtſte wäre, was es nur gäbe, den Unterricht in die Abendſtunden zu verlegen; nur hat der Herr Stadtſchulrat von Rückſichten auf die Handwerksmeiſter geſprochen. Nun glaube ich gerade dem Herrn Stadtſchulrat ſehr gern, daß die Rückſichten auf die Handwerks⸗ meiſter unter ihm niemals zu Rückſichtsloſigkeiten gegen die Lernenden werden können. Aber wir brauchen wirklich dieſes Loch im Statut nicht zu laſſen; ſtreichen wir ruhig das Wort „möglichſt“ fort, dann ſteht darin, daß der Unterricht in die Tagesſtunden zu verlegen iſt, und die Rückſicht auf die Schüler, die uns doch in erſter Linie ſteht, wird dann vollſtändig durch das Statut zum Ausdruck gebracht. Die weiteren Wünſche, die wir auszudrücken haben, haben wir in folgenden beiden Reſolutionen niedergelegt: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ſpäteſtens im nächſtjährigen Etatsentwurf die erforderlichen Mittel einzu⸗ ſtellen, um den Schülern und Schülerinnen der Fortbildungsſchule unentgeltlich die Lehr⸗ mittel zur Verfügung zu ſtellen. Die zweite Reſolution lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ihr eine Vorlage zu machen, durch welche der obligatoriſche Beſuch der Fortbildungsſchule möglichſt vom 1. Oktober1 905 ab auf die ungelernten Arbeiter ſowie die weiblichen Handlungsgehilfen ausgedehnt wird. Meine Herren, zur Begründung der Wünſche, die in dieſen Reſolutionen niedergelegt ſind, brauche ich nichts zu ſagen. Die Angelegenheit iſt in dieſen Räumen und auch bei anderen Gelegenheiten ſehr ausführlich erörtert worden. Wir glauben, daß ſich gerade der 1. April des nächſten Jahres, die Aufſtellung des Etats, dazu eignet, um eine derartige Anderung auch im Statut zu treffen. Denn wir werden ja im nüchſten Jahre ſicherlich Gelegenheit haben, bei der Frage des Staatszu⸗ ſchuſſes noch einmal die gan ze Angelegenheit aufzu⸗ rollen. Die Kette des Staatszuſchuſſes iſt uns nur durch das Gewicht der Stimme des Borſitzenden umgelegt worden. Wir haben die Hoffnung, daß es möglich ſein wird, dieſe Kette, die dem Fort⸗ bildungsſchulweſen aufgelegt iſt, abzuſtreifen, und bei dieſer Gelegenheit können dann die weiter gehenden Wünſche, die wir hier in dieſen Reſolutionen niedergelegt haben, zur Durchführung kommen. Wir bitten Sie, die Anträge und die Reſolutionen anzunehmen. Stadtu. Otto: Meine Herren, ich ſtehe auf dem Boden des Herrn Referenten, ſchließe mich alſo ſeinem Antrage an, dieſe Vorlage einem Ausſchuſſe zu überweiſen. Es könnte das inſofern Befremden erregen, als ich Mitglied der ſtädtiſchen Fortbildungs⸗ ſchuldeputation bin, und zwar ſeit dem Anfang dieſes Jahres. Aber ich muß ſagen, daß ich ſeit dieſer Zeit von dem Ortsſtatut, abgeſehen von einer kurzen Beſprechung, die ſich nur auf redaktionelle Inderungen bezog, nichts gehört habe. Sie wollen alſo daraus 124 —— entnehmen, daß die Sache damals, als ich in die ſtädtiſche Fortbildungsſchuldeputation eintrat, für die Depu⸗ tation bereits erledigt war und ſeitdem den Magiſtrat beſchäftigt hat. Sie wollen daraus weiter entnehmen, daß der Magiſtrat — und ich danke ihm das durch⸗ aus — ſich mit dieſer Angelegenheit in der gründ⸗ lichſten Weiſe beſchäftigt hat. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter hat vorhin wörtlich ausgeführt, daß wir es begreifen werden, daß der Magiſtrat an die Löſung dieſer Frage mit der größten Vorſicht heran⸗ getreten iſt. Meine Herren, ich für meine Perſon begreife das durchaus. Aber ich meine, der Herr Oberbürgermeiſter wird dann auch begreifen, daß die Stadtverordnetenverſammlung den berechtigten Wunſch hat, dieſe Vorlage ebenfalls gründlich zu prüfen. Sie haben aus den Ausführungen des Herrn Stadtſchulrats gehört, daß bei der Erledigung dieſer Vorlage gehört worden ſind und nach den Be⸗ ſtimmungen gehört werden mußten ſowohl Arbeit⸗ geber als Arbeitnehmer. Meine Herren, auch dieſe Beſtimmung hat meinen vollen Beifall. Ich meine aber: ebenſo muß dann auch gehört werden die Stadtverordnetenverſammlung, die in gleicher Weiſe wie der Magiſtrat verantwortlich iſt für das Orts⸗ ſtatut, wie es heute beſchloſſen werden ſoll, und ich meine, wir entledigen uns dieſer Verantwortung nicht in einer richtigen Weiſe, wenn wir nun hier nach einmaliger Leſung die Vorlage annehmen und uns ſchließlich damit begnügen, einige Abänderungs⸗ anträge, wie ſie eben vom letzten Herrn Redner ver⸗ leſen worden ſind, zu beſchließen, und das Ubrige in Reſolutionen zu faſſen, die bekanntlich nicht weh tun. Meine Herren, es könnte auch noch das bei mir Befremden erregen, daß ich als Lehrer mit Bewußtſein die Einführung der obligatoriſchen Fort⸗ bildungsſchule um ein halbes Jahr hinausſchiebe. Aber, meine Herren, in dieſem Falle ſiegt der Stadt⸗ verordnete in mir über den Lehrer, und ich meine, die Verantwortung als Stadtverordneter iſt größer als etwa diejenigen Schädigungen, die durch eine um ein halbes Jahr verzögerte Einführung der obligatoriſchen Fortbildungsſchule eintreten können. Es iſt ja ein Gemeinplatz, es zu ſagen, aber es trifft in dieſem Falle zu: haben wir uns ſo lange Jahre mit der Frage abgemüht, um ſie gründlich zu löſen, ſo kann dieſes halbe Jahr nicht die großen Gefahren heraufbeſchwören, die unter anderm auch der Herr Vorredner in einer verzögerten Einführung ſehen wollte. Aber, meine Herren, alle dieſe Ausführungen — das gebe ich Ihnen ohne weiteres zu — fſind mehr formaler Natur und betreffen nicht die Sache an ſich. Ich habe indeſſen nun auch in der Sache große Bedenken, der Magiſtratsvorlage ohne Ausſchuß⸗ beratung zuzuſtimmen. Dieſe Bedenken ſind nicht ſo groß bezüglich der freien Lernmittel; ich trete da der Begründung des Magiſtrats durchaus bei, daß, da wir für dieſe Frage einmal eine gemiſchte Depu⸗ tation eingeſetzt haben, dieſe gemiſchte Deputation auch der Ort iſt, in der dieſe Frage erledigt werden ſoll. Ich gebe auch zu, daß die Begründung des Magiſtrats, die 1 ſpricht, daß wir die obliga⸗ toriſche Fortbildungsſchule bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zu dem Schuljahr, in dem die Schüler das 18. Lebensjahr vollenden, dauern laſſen, ſehr weſent⸗ liche Geſichtspunkte enthält. Wir müſſen allerdings damit rechnen, daß die Schüler mit dem Tage, wo ſie das 18. Lebensjahr vollenden, uns aus der Schule laufen, und die Störungen, die ſich dann im gedeih⸗ lichen Betriebe des Fortbildungsſchulunterrichts er⸗