—— 125 geben müſſen, ſind ſo hoch zu veranſchlagen. daß ich in dieſer Beziehung dem Magiſtrat durchaus bei⸗ ſtimme und auch dem Antrage des Herrn Kollegen Baake, der ja eine kleine Beſſerung gegen das Orts⸗ ſtatut will, eventuell zuſtimmen würde. Nicht geklärt iſt aber nach meiner Anſicht die Frage der Einbeziehung der ungelernten Arbeiter. Die Bedenken, die der Herr Referent nach dieſer Richtung hin vorgebracht hat, waren nach meiner Meinung ſo überzeugend, daß ich darauf wartete, daß einer der nachfolgenden Herren Redner dieſe Bedenken zerſtreuen würde. Es iſt von keiner Seite ein Ver⸗ ſuch dazu gemacht worden, wohl aus der Erwägung heraus, daß es nicht möglich war, dieſe Bedenken zu widerlegen. Der Hinweis auf Berlin, auf Schöne⸗ berg und andere Vororte, der von dem Herrn Stadt. ſchulrat gemacht wurde, ſpricht nach meiner Anſicht nicht für, ſondern gegen die Magiſtratsvorlage. Berlin wird bis zum 1. Apiil ſpäteſtens die obligatoriſche Fortbildungsſchule einführen, wird, wie ich heute aus den Ausführungen des Herrn Stadt⸗ ſchulrats gehört habe, ſie einführen auch für die un⸗ gelernten Arbeiter. Es wäre ſehr weſentlich, wenn wir mit demſelben Termin dann auch gleich mit den ungelernten Arbeitern einſetzen könnten. Meine Herren, dazu kommt für mich noch ein anderes Bedenken. Ich habe einen Wunſch, den bis jetzt noch keiner der Herren Vorredner berührt, hat, nämlich den Wunſch, daß der obligatoriſchen Fort⸗ bildungspflicht in Charlottenburg auch unterliegen ſollen diejenigen Schulpflichtigen, welche in Charlotten⸗ burg beſchäftigt ſind, aber nicht in Charlottenburg wohnen. Die Begründung des Magiſtrats geht auf dieſe Frage ein; ſie ſagt aber wörtlich, daß bezüglich dieſer Frage die Anſichten noch auseinandergehen. Ich weiß nicht, ob in der Zeit, als die Begründung der Magiſtratsvorlage geſchrieben wurde, dem Ver⸗ faſſer eine der neueſten Entſcheidungen des Kammer⸗ gerichts bekannt geweſen iſt. Das Kammergericht hat in jüngſter Zeit entſchieden, und zwar unter der ausdrücklichen Hervorhebung, daß es ſich von ſeinem früheren Standpunkte damit entfernt, daß Lehrlinge nur verpflichtet ſind, die Fortbildungsſchule des Beſchäftigungsorts zu beſuchen. Wenn die recht⸗ liche Lage augenblicklich ſo liegt, ſo ſchaffen Sie natürlich eine willkommene Ausflucht für viele Arbeiter, ſich von der obligatoriſchen Fortbildungs⸗ ſchule zu drücken, wenn Sie in Charlottenburg be⸗ ſchäftigte, aber nicht wohnhafte Arbeiter von der Fortbildungsſchulpflicht befreien, (ſehr richtig!) und, meine Herren, dieſer Gefahr können wir unter keinen Umſtänden Vorſchub leiſten. Wir leiſten ihr aber Vorſchub, wenn wir das Ortsſtatut in der Faſſung des Magiſtrats annehmen. Weiter, meine Herren, iſt ja von dem Herrn Referenten, wenn auch nur ganz kurz, die Frage berührt worden, wie es nun ſteht mit denjenigen z jungen Leuten, die die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Dienſt haben. Ich verſtehe es durchaus, wenn in dieſer Verſammlung darüber, daß man dieſe Frage überhaupt anſchneidet, bei vielen Mit⸗ gliedern ein Kopfſchütteln ſich erhebt, daß man etwa ſagt: wollt ihr Lehrer etwa nun auch diejenigen, die ſchon das Einjährigfreiwilligen⸗Zeugnis erworben haben, noch in die obligatoriſche Fortbildungsſchule ſchicken? Meine Herren, die Magiſtratsvorlage findet ſich beſaglch dieſer Frage mit dem kurzen Satze ab: „Wir folgen hiermit dem auch ſonſt ir üblichen Brauch.“ Eine Begründung iſt das nach meiner Meinung nicht. Und doch hätte die Frage eine eingehende Begründung verdient! Wir müſſen uns auch in dieſer Verſammlung von der An⸗ ſchauung frei machen, als ob die Fortbildungsſchule in ihrer heutigen Geſtalt nichts weiter wäre als eine Wiederholungsſchule, ein Anhängſel an die Volksſchule. Meine Herren, das iſt ſie nicht. Die Fortbildungsſchule iſt berufen, der Berufsbildung zu dienen. Der Herr Oberbürgermeiſter hat das nach meiner Anſicht ja auch mit Recht hervorgehoben, obgleich ich nicht ſo weit gehe wie er und etwa ſage, daß die obligatoriſche Fortbildungsſchule nun das einzige Mittel wäre, um dem Handwerkerſtande zu helfen. In dieſer Ausſchließlichkeit kann ich dem Urteile nicht zuſtimmen. Wohl aber liegt der eigentliche Charakter der modernen Fortbildungs⸗ ſchule in der Berufsbildung, und, meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß das Einjährigfreiwilligen⸗ Zeugnis wohl eine gewiſſe Grundlage für die allge⸗ meine, nicht aber für die Berufsbildung bietet. Ich meine alſo, auch dieſe Frage iſt im Ausſchuß ein⸗ gehend zu prüfen. Was nun die Unterrichtszeit anlangt, ſo iſt mir der Antrag des Herrn Kollegen Baake, daß wir aus dem betreffenden Paragraphen des Orts⸗ ſtatuts das „möglichſt“ beſeitigen ſollen, durchaus erwünſcht. Allerdings wird dieſer Antrag ſich noch präziſer geſtalten und ſagen müſſen, was unter Tagesſtunden zu verſtehen iſt. Meine Herren, der Wunſch der Lehrer geht dahin, daß der Unterricht in der Fortbildungsſchule unter keinen Umſtänden über die Abendſtunde 7 ausgedehnt werde. Wenn eine derartige Interpretation des Antrages erfolgt, ſo läßt ſich über den Antrag durchaus diskutieren. Ich habe hier einen Miniſterialerlaß — ich weiß nicht, ob dieſer Miniſterialerlaß bereits bekannt war, als die Begründung für das Ortsſtatut im Magiſtrat ausgearbeitet wurde; dieſer Miniſterial⸗ erlaß iſt zwar datiert vom 28. März d. I., iſt aber erſt in dieſen Tagen — mir wenigſtens — bekannt ge⸗ worden. In dieſem Erlaß beſtimmt der Herr Handelsminiſter ausdrücklich, daß nicht ſpäter als bis 8 Uhr abends unterrichtet werden darf, und er ſagt im Schlußſatze dieſes Erlaſſes, daß er allen neu zu gründenden Fortbildungsſchulen, die ſich dieſer Beſtimmung nicht anpaſſen, ohne Ausnahme jede Unterſtützung verweigern würde. Meine Herren, dieſer Erlaß enthält aber noch eine andre wichtige Beſtimmung, die nach meiner Anſicht ebenfalls gegen die Magiſtratsvorlage ſpricht. Denn mit derſelben Entſchiedenheit beſtimmt der Erlaß, daß jeder Sonntagsunterricht ausgeſchloſſen iſt. Ich meine, meine Herren, an dieſer Forderung müſſen wir unter allen Umſtänden feſthalten. Es iſt ein großer Unterſchied, ob ich jemandem freiſtelle, eventuell am Sonntag zu kommen, wie das jetzt fakultative Schuleinrichtungen tun, oder ob ich ihn winge, am Sonntag Unterricht zu nehmen. Auch das Beiſpiel bezüglich der Saiſonarbeiter zieht in dieſem Fall nicht. Wenn der Miniſter ſich nicht ſcheut, für ganz Preußen den obligatoriſchen Sonn⸗ tagsunterricht auszuſchließen, ſollten wir uns in Charlottenburg nicht ſcheuen, ebenfalls dieſe Be⸗ ſtimmung feſtzulegen, mögen die Gründe dafür liegen, auf welchem Gebiete ſie wollen. Sie liegen natürlich nicht ausſchließlich auf religiöſem, ſondern im weſentlichen auf anderen Gebieten. Meine Herren, ich kann mich auch damit nicht einverſtanden erklären, daß für beſtimmte Kategorien von Schülern eine Unterrichtszeit von nur vier